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Fortsetzungserkrankung – Einheit des Verhinderungsfalles

Nach Degradierung und Krankmeldung kam für eine Marktleiterin der Schock: Ein Unfall im Krankenstand. Nun musste das Gericht entscheiden, ob der Arbeitgeber trotz allem den Lohn weiterzahlen muss. Ein Urteil mit Sprengkraft für Arbeitnehmerrechte, das die Frage aufwirft, wann Krankheit wirklich „Pause“ bedeutet.

Übersicht:

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 448/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Gera
  • Datum: 20.11.2024
  • Aktenzeichen: 4 Ca 448/24
  • Verfahrensart: Keine Angabe im Text
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Begehrt Vergütung für die Monate Oktober, November und Dezember 2023 sowie Verdienstabrechnungen und ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis.
    • Beklagte: Betreibt zwei Geschäfte in G. und wird zur Zahlung von Vergütung, Erteilung von Verdienstabrechnungen und Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verurteilt.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin fordert von der Beklagten Vergütung für Oktober, November und Dezember 2023 sowie entsprechende Verdienstabrechnungen und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
    • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf die geforderte Vergütung, Abrechnungen und das Arbeitszeugnis hat.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Vergütung für Oktober und November 2023 zu zahlen, entsprechende Verdienstabrechnungen zu erteilen und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen. Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Klägerin für die genannten Monate bezahlen, Abrechnungen erstellen und ein Arbeitszeugnis ausstellen. Die Klägerin trägt 16 % der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte 84 %.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsgericht Gera stärkt Rechte von Arbeitnehmern bei Fortsetzungserkrankung: Lohnfortzahlung trotz Unfall während Krankheit

Fahrradfahrende Supermarktmanagerin kollidiert mit geparktem VW, während sie aufs Handy schaut.Fahrradfahrende Supermarktmanagerin kollidiert mit geparktem VW, während sie aufs Handy schaut.
Lohnfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung trotz Unfall | Symbolbild: KI-generiertes BildLohnfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung trotz Unfall | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Arbeitsgericht Gera hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 4 Ca 448/24) die Rechte von Arbeitnehmern im Falle einer sogenannten Fortsetzungserkrankung gestärkt. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob ein Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, wenn zu einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein Unfall hinzukommt. Das Gericht entschied zugunsten der klagenden Arbeitnehmerin und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung ausstehenden Lohns sowie zur Ausstellung von Verdienstabrechnungen und eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Versetzung und Krankmeldung: Der Beginn des Konflikts

Die Klägerin, als stellvertretende Marktleiterin in einem Elektrofachgeschäft tätig, erlebte eine unerwartete Wendung in ihrem Arbeitsalltag. Nachdem sie zuvor in einer Filiale im Einkaufszentrum eingesetzt war, wurde sie kurzfristig in eine andere Filiale in der B.-straße versetzt. Diese Versetzung, verbunden mit der Degradierung zur einfachen Verkäuferin, führte zu einem Konflikt mit der Geschäftsführung. Unmittelbar nach einem Gespräch über diese Versetzung suchte die Klägerin einen Arzt auf und ließ sich arbeitsunfähig schreiben.

Urlaub und erneute Arbeitsunfähigkeit: Die Eskalation des Falls

Auf die erste Krankmeldung folgte ein bereits geplanter und genehmigter Urlaub der Klägerin. Direkt im Anschluss an den Urlaub wurde die Arbeitsunfähigkeit jedoch fortgesetzt. In dieser Phase, am 24. Oktober 2023, ereignete sich ein privater Unfall: Eine schwere Spraydose fiel der Klägerin zu Hause auf den Kopf, was eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich machte und eine weitere Arbeitsunfähigkeit nach sich zog.

Die Klage vor dem Arbeitsgericht: Forderung nach Lohnfortzahlung und mehr

Die Arbeitnehmerin sah sich in der Folge mit ausbleibenden Lohnzahlungen konfrontiert. Sie klagte vor dem Arbeitsgericht Gera, um ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung für die Monate Oktober, November und Dezember 2023 durchzusetzen. Zusätzlich forderte sie die Erstellung korrekter Verdienstabrechnungen für diese Zeiträume sowie die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2023, welches sie fristgerecht gekündigt hatte.

Das Urteil des Arbeitsgerichts: Klare Entscheidung zugunsten der Arbeitnehmerin

Das Arbeitsgericht Gera gab der Klage der Arbeitnehmerin in wesentlichen Punkten statt. Die Beklagte, der Arbeitgeber, wurde zur Zahlung von 2.500,00 € brutto für Oktober 2023 und 2.166,67 € brutto für November 2023 verurteilt, jeweils zuzüglich Zinsen. Diese Beträge stellen die ausstehende Vergütung dar, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen. Darüber hinaus muss die Beklagte der Klägerin entsprechende Verdienstabrechnungen für beide Monate erstellen. Auch hinsichtlich des Arbeitszeugnisses entschied das Gericht zugunsten der Klägerin und verpflichtete die Beklagte zur Ausstellung eines qualifizierten wohlwollenden Arbeitszeugnisses.

„Einheit des Verhinderungsfalls“: Kern der juristischen Auseinandersetzung

Zentraler Punkt der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage der „Einheit des Verhinderungsfalls“. Dieser juristische Begriff beschreibt die Situation, in der mehrere aufeinanderfolgende Arbeitsunfähigkeiten als ein zusammenhängender Verhinderungsfall betrachtet werden. Im vorliegenden Fall musste das Gericht beurteilen, ob die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeit der Klägerin aufgrund der Versetzung und der spätere Unfall zu Hause als einheitlicher Verhinderungsfall anzusehen sind, oder ob der Unfall einen neuen, separaten Verhinderungsfall begründet.

Gericht sieht „Einheit des Verhinderungsfalls“ nicht als durchbrochen an

Das Arbeitsgericht Gera entschied offenbar, dass die „Einheit des Verhinderungsfalls“ im vorliegenden Fall nicht durchbrochen wurde. Dies bedeutet, dass das Gericht die aufeinanderfolgenden Arbeitsunfähigkeiten, inklusive des Unfalls, als zusammenhängend betrachtete. Diese Einschätzung ist entscheidend für den Anspruch auf Lohnfortzahlung, da der Arbeitgeber im Falle eines einheitlichen Verhinderungsfalls grundsätzlich zur Fortzahlung des Lohns verpflichtet bleibt. Die genauen Gründe für diese Einschätzung des Gerichts sind dem gekürzten Urteil nicht direkt zu entnehmen, dürften aber in der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit der Klägerin und dem zeitlichen Zusammenhang der Ereignisse liegen.

Teilerfolg und Kostenverteilung: Nicht alle Forderungen der Klägerin erfüllt

Obwohl die Klägerin in wesentlichen Punkten obsiegte, wurde die Klage im Übrigen abgewiesen. Dies könnte sich auf die ursprüngliche Forderung nach Lohnfortzahlung für Dezember 2023 beziehen oder andere Aspekte der Klage betreffen, die im vorliegenden Auszug nicht detailliert dargestellt sind. Entsprechend dem teilweisen Obsiegen und Unterliegen wurde auch die Kosten des Rechtsstreits aufgeteilt: Die Klägerin trägt 16 % der Kosten, die Beklagte 84 %. Dieser Kostenverteilungsschlüssel spiegelt das Verhältnis von gewonnenen und verlorenen Klagepunkten wider.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei Krankheit und Unfall

Das Urteil des Arbeitsgerichts Gera hat bedeutende Auswirkungen für Arbeitnehmer, die während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit einen weiteren gesundheitlichen Rückschlag erleiden, beispielsweise durch einen Unfall. Es unterstreicht, dass Arbeitgeber auch in solchen Fällen grundsätzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet bleiben können, sofern die aufeinanderfolgenden Arbeitsunfähigkeiten als einheitlicher Verhinderungsfall angesehen werden. Das Urteil stärkt die Position von Arbeitnehmern, indem es verdeutlicht, dass ein privater Unfall während einer Krankheit nicht automatisch den Anspruch auf Lohnfortzahlung beendet. Es betont die Kontinuität des Entgeltfortzahlungsanspruchs in solchen Situationen und schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen in ohnehin belastenden Krankheitsphasen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies mehr Sicherheit und Planbarkeit im Krankheitsfall und ein stärkeres Bewusstsein für ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und die genaue Beurteilung der „Einheit des Verhinderungsfalls“ von den konkreten Umständen abhängt.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass Arbeitnehmer auch bei neuer Erkrankung nach bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, solange kein Fortsetzungszusammenhang zwischen den Erkrankungen besteht. Im vorliegenden Fall wurde der Klägerin für Oktober und November 2023 die volle Vergütung zugesprochen, da ihre späteren Erkrankungen als neue, unabhängige Krankheiten gewertet wurden. Für Arbeitnehmer ist besonders wichtig zu wissen, dass unterschiedliche Krankheitsbilder (hier: psychische Belastungsreaktion, Atemwegsinfektion und Unfallverletzung) in der Regel als separate Erkrankungen gelten und damit jeweils einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch auslösen können.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Arbeitnehmer zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

[Kurze Einleitung, max. 3 Sätze zum rechtlichen Kontext und dessen Relevanz]
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Arbeitnehmer sind jedoch verpflichtet, bestimmte Regeln zu beachten, um ihren Anspruch nicht zu gefährden. Die korrekte Vorgehensweise bei Krankheit und während des Krankenstandes ist entscheidend für den Erhalt des Gehalts.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Arbeitgeber unverzüglich informieren

[Kurze juristisch präzise Erklärung mit konkretem Handlungsnutzen (2-4 Sätze)]
Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber krank, sobald Sie arbeitsunfähig sind. Dies sollte idealerweise noch am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit geschehen, am besten telefonisch und zusätzlich per E-Mail oder auf anderem nachweisbaren Weg. Informieren Sie auch darüber, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird.

⚠️ ACHTUNG: Versäumen Sie die rechtzeitige Krankmeldung, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zu einer Abmahnung.


Tipp 2: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen und vorlegen

[Inhalt wie bei Tipp 1]
Suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Reichen Sie diese Bescheinigung fristgerecht beim Arbeitgeber ein. Die Frist für die Vorlage kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein, ansonsten gilt eine Vorlagepflicht spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel: Ihr Arbeitsvertrag sieht vor, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am dritten Tag der Erkrankung vorliegen muss. Beginnt Ihre Krankheit am Montag, muss die Bescheinigung spätestens am Mittwoch beim Arbeitgeber sein.

⚠️ ACHTUNG: Auch bei einer kurzen Erkrankung von wenigen Tagen kann die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein, wenn der Arbeitgeber dies verlangt.


Tipp 3: Verhalten während des Krankenstandes

[Inhalt wie bei Tipp 1]
Verhalten Sie sich während des Krankenstandes genesungsfördernd. Vermeiden Sie alles, was Ihre Genesung verzögern oder den Eindruck erwecken könnte, dass Sie nicht wirklich arbeitsunfähig sind. Aktivitäten, die mit der Art Ihrer Erkrankung unvereinbar sind, können den Anspruch auf Lohnfortzahlung gefährden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer depressiven Erkrankung, der während des Krankenstandes regelmäßig an lauten Partys teilnimmt, könnte Schwierigkeiten mit der Lohnfortzahlung bekommen.

⚠️ ACHTUNG: Ein Unfall während des Krankenstandes kann die Frage aufwerfen, ob weiterhin ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte gegebenenfalls rechtlich geprüft werden.


Tipp 4: Anspruch auf Lohnfortzahlung prüfen bei Streitigkeiten

[Inhalt wie bei Tipp 1]
Sollte Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigern oder kürzen, prüfen Sie Ihren Anspruch genau. In vielen Fällen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Bei Unsicherheiten oder Konflikten suchen Sie rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer Beratungsstelle.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie bereits vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit arbeitsrechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber hatten, wie beispielsweise eine Degradierung, oder wenn es zu einem Unfall während des Krankenstandes kommt. In solchen Fällen ist eine frühzeitige rechtliche Beratung besonders ratsam, um Ihre Rechte zu wahren.

Checkliste: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
  • Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig einholen und vorlegen.
  • Genesungsförderndes Verhalten während des Krankenstandes.
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Benötigen Sie Hilfe?

Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche?

Wer vor der Herausforderung steht, Arbeitsunfähigkeit infolge von gesundheitlichen Rückschlägen in Verbindung mit einem Unfall zu meistern, wird schnell mit komplexen Fragestellungen konfrontiert. Die Beurteilung, ob mehrere zusammenhängende Arbeitsunfähigkeitsfälle als einheitlicher Verhinderungsfall zu werten sind, erfordert eine gründliche Analyse der individuellen Umstände – gerade bei Lohnfortzahlungsansprüchen kann dies zu Unsicherheiten führen.

Wir bieten Ihnen eine strukturierte und sachliche Prüfung Ihrer Situation. Unser Ziel ist es, Unklarheiten zu beseitigen und Ihnen bei der Ermittlung Ihrer Ansprüche präzise Hilfestellung zu leisten. In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Ihren konkreten Fall angewandt werden können und inwiefern dies zu einer Lösung beitragen könnte.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann spricht man im Arbeitsrecht von einer „Einheit des Verhinderungsfalls“ und warum ist dieser Begriff wichtig für Arbeitnehmer?

Der Begriff „Einheit des Verhinderungsfalls“ ist im Arbeitsrecht entscheidend, wenn es um die Entgeltfortzahlung bei Krankheit geht. Er besagt, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf sechs Wochen begrenzt ist, auch wenn während einer bestehenden Krankheit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Wann liegt ein einheitlicher Verhinderungsfall vor?

Ein einheitlicher Verhinderungsfall wird angenommen, wenn zwischen einer ersten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und einer weiteren Arbeitsunfähigkeit ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Dies ist der Fall, wenn die Arbeitsunfähigkeiten unmittelbar aufeinanderfolgen oder nur durch einen arbeitsfreien Tag oder ein Wochenende getrennt sind.

Warum ist dieser Begriff wichtig für Arbeitnehmer?

Dieser Begriff ist wichtig, weil er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung beeinflusst. Wenn ein Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit erneut erkrankt, muss er darlegen und beweisen, dass die erste Arbeitsunfähigkeit bereits beendet war, um einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend zu machen. Ohne diesen Beweis wird die neue Erkrankung als Teil des einheitlichen Verhinderungsfalls betrachtet, und der Anspruch bleibt auf sechs Wochen begrenzt.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgfältig verwalten und sicherstellen müssen, dass sie die Beweislast für das Ende einer vorherigen Arbeitsunfähigkeit tragen können, um ihre Rechte voll auszuschöpfen.


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Unter welchen Umständen kann ein Unfall während einer bestehenden Krankheit den Anspruch auf Lohnfortzahlung gefährden?

Ein Unfall während einer bestehenden Krankheit kann den Anspruch auf Lohnfortzahlung beeinflussen, wenn es sich um zwei separate Ereignisse handelt, die unterschiedliche Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit darstellen. Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit. Ein Unfall wird definiert als ein plötzliches, unerwartetes Ereignis mit einem äußeren Faktor, das zu einer Verletzung führt. Wenn ein Unfall während einer Krankheit passiert, muss geklärt werden, ob der Unfall die Arbeitsunfähigkeit verschlimmert oder unabhängig davon ist.

Kriterien für die Abgrenzung:

  • Ursächlichkeit: Der Unfall muss eine eigenständige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein und nicht nur eine Verschlimmerung der bestehenden Krankheit darstellen.
  • Beweislast: Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass der Unfall tatsächlich eine neue Ursache für die Arbeitsunfähigkeit darstellt.
  • Versicherungsdeckung: Die Abdeckung durch die Unfallversicherung hängt davon ab, ob der Unfall als versicherter Unfall gilt, was wiederum von den Umständen des Unfalls abhängt.

Praktische Auswirkungen:

  • Wenn der Unfall als eigenständige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird, kann dies zu einer separaten Lohnfortzahlung führen, sofern die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind.
  • Wenn der Unfall jedoch als Teil der bestehenden Krankheit betrachtet wird, könnte dies den Anspruch auf Lohnfortzahlung beeinflussen, insbesondere wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bereits ausgeschöpft ist.

Für eine genaue Beurteilung ist es wichtig, die spezifischen Umstände des Unfalls und die bestehende Krankheit zu betrachten und gegebenenfalls rechtliche oder versicherungsbezogene Beratung in Anspruch zu nehmen.


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Welche Rolle spielt der zeitliche Zusammenhang zwischen der ursprünglichen Erkrankung und einem späteren Unfall bei der Beurteilung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung?

Der zeitliche Zusammenhang zwischen einer ursprünglichen Erkrankung und einem späteren Unfall ist entscheidend für die Beurteilung, ob es sich um einen einheitlichen Verhinderungsfall handelt. Dieser Zusammenhang wird oft als Kausalzusammenhang bezeichnet. Er bedeutet, dass die ursprüngliche Erkrankung und der spätere Unfall in einem ursächlichen Verhältnis stehen müssen, um als einheitlicher Fall betrachtet zu werden.

Beispiel: Wenn jemand an einer Rückenverletzung leidet und nach einigen Wochen einen Unfall hat, der die Rückenverletzung verschlimmert, könnte dies als einheitlicher Fall angesehen werden, wenn der Unfall die bestehende Verletzung direkt beeinflusst hat.

Wichtige Faktoren:

  • Zeitlicher Abstand: Der zeitliche Abstand zwischen den beiden Ereignissen ist entscheidend. Je kürzer der Abstand, desto wahrscheinlicher wird ein Kausalzusammenhang angenommen.
  • Medizinische Verbindung: Es muss eine medizinische Verbindung zwischen der ursprünglichen Erkrankung und dem Unfall geben. Das bedeutet, dass der Unfall die bestehende Erkrankung verschlimmert oder direkt darauf zurückzuführen ist.
  • Andere Faktoren: Neben dem zeitlichen Zusammenhang werden auch andere Faktoren berücksichtigt, wie die Art der Erkrankung, die Schwere des Unfalls und die medizinischen Gutachten.

Für die Lohnfortzahlung ist es entscheidend, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und dass die Arbeitsunfähigkeit auf den einheitlichen Verhinderungsfall zurückzuführen ist. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich mit den Details der Erkrankung und des Unfalls auseinanderzusetzen, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu klären.


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Was können Arbeitnehmer tun, um ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einer Fortsetzungserkrankung nach einem Unfall zu sichern?

Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einer Fortsetzungserkrankung nach einem Unfall zu sichern, sollten Arbeitnehmer folgende Schritte beachten:

1. Dokumentation und ärztliche Bescheinigung:

  • Ärztliche Bescheinigung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit erhalten. Diese sollte klarstellen, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt oder nicht.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und Bescheinigungen sorgfältig auf, um den Zusammenhang zwischen den Erkrankungen nachweisen zu können.

2. Kommunikation mit dem Arbeitgeber:

  • Unverzügliche Mitteilung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer.
  • Klärung der Erkrankung: Stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber versteht, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt oder nicht. Dies kann entscheidend für die Entscheidung über die Lohnfortzahlung sein.

3. Verständnis der rechtlichen Grundlagen:

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Informieren Sie sich über die Regelungen des EFZG, insbesondere über die Ausnahmen bei Fortsetzungserkrankungen. Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn seit der ersten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate vergangen sind oder wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.

4. Prüfung von Ausnahmen:

  • Sechs-Monats-Regel: Wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war, entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
  • Wechsel des Arbeitgebers: Ein Wechsel des Arbeitgebers führt immer zu einem neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, unabhängig von der Art der Erkrankung.

Durch diese Schritte können Arbeitnehmer sicherstellen, dass ihre Rechte auf Lohnfortzahlung bei einer Fortsetzungserkrankung nach einem Unfall bestmöglich geschützt werden.


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In welchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und welche Rolle spielt ein solches Zeugnis bei Streitigkeiten um Lohnfortzahlung?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das nicht nur die Art und Dauer der Tätigkeit beschreibt, sondern auch eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthält. Der Arbeitgeber ist nicht automatisch verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen; der Arbeitnehmer muss es aktiv einfordern. Jeder Arbeitnehmer hat jedoch Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, das mindestens die Art und Dauer der Tätigkeit enthält.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann bei Streitigkeiten um Lohnfortzahlung eine Rolle spielen, indem es die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Arbeitsleistung des Mitarbeiters dokumentiert. Es kann als Beweismittel dienen, um die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung zu überprüfen. Beispielsweise könnte ein Zeugnis, das die Arbeitsfähigkeit oder das Verhalten des Arbeitnehmers während einer Krankheit beschreibt, bei der Klärung von Lohnfortzahlungsansprüchen relevant sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend sein muss und keine versteckten Hinweise enthalten darf, die den Arbeitnehmer in einem schlechten Licht darstellen.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Fortsetzungserkrankung

Eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer nach einer überstandenen Krankheit erneut wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig wird. Gemäß § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz entsteht dabei kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn zwischen beiden Erkrankungen ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Die Erkrankungen werden arbeitsrechtlich als einheitlicher Vorgang betrachtet und die Zahlungspflicht des Arbeitgebers ist auf maximal sechs Wochen begrenzt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist wegen eines Bandscheibenvorfalls vier Wochen arbeitsunfähig, kehrt eine Woche zur Arbeit zurück und fällt dann wegen Beschwerden an derselben Bandscheibe erneut aus. Der Arbeitgeber muss nur noch zwei weitere Wochen Entgelt fortzahlen.


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Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung ist der gesetzlich garantierte Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht dieser Anspruch für maximal sechs Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen bestand und die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet wurde.

Beispiel: Eine Angestellte wird wegen einer Grippe für zwei Wochen krankgeschrieben. Während dieser Zeit erhält sie vom Arbeitgeber weiterhin ihr volles Gehalt, obwohl sie keine Arbeitsleistung erbringt.


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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bezeichnet den gesundheitlichen Zustand eines Arbeitnehmers, der ihm die Ausübung seiner vertraglichen Arbeitsleistung unmöglich macht oder bei dem die Ausübung den Heilungsprozess gefährden würde. Sie muss durch einen Arzt festgestellt und bescheinigt werden (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht mehr ausüben kann – nicht jede Erkrankung führt automatisch zu einer Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel: Ein Lagerarbeiter mit gebrochenem Arm ist arbeitsunfähig, während ein Büroangestellter mit demselben Bruch möglicherweise weiterhin arbeitsfähig sein kann.


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Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein umfassendes, schriftliches Dokument, das einem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) ausgestellt werden muss. Es enthält neben Angaben zum Arbeitsverhältnis (Dauer, Art der Tätigkeit) auch eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf ein wahrheitsgemäßes, wohlwollendes Zeugnis, das seine berufliche Weiterentwicklung nicht ungerechtfertigt erschwert.

Beispiel: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis könnte die Formulierung enthalten: „Frau Müller hat ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und sich durch besonderes Engagement ausgezeichnet.“


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Verdienstabrechnungen

Verdienstabrechnungen (auch Gehalts- oder Lohnabrechnungen) sind detaillierte Nachweise über die Berechnung des Arbeitsentgelts. Gemäß § 108 Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese in schriftlicher oder elektronischer Form zu erstellen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Abrechnung muss sämtliche Bestandteile des Entgelts, alle Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie den tatsächlich ausgezahlten Betrag transparent darstellen.

Beispiel: Eine Verdienstabrechnung zeigt das Bruttogehalt von 3.000 Euro, abzüglich 600 Euro Lohnsteuer und 600 Euro Sozialversicherungsbeiträge, was zu einem Nettogehalt von 1.800 Euro führt.


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Fortsetzungszusammenhang

Der Fortsetzungszusammenhang bezeichnet die rechtliche Bewertung, ob zwischen mehreren Erkrankungen eines Arbeitnehmers ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Er ist entscheidend für die Beurteilung, ob bei mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Krankheiten ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht. Laut Rechtsprechung liegt kein Fortsetzungszusammenhang vor, wenn die neue Erkrankung auf einer anderen Ursache beruht oder ein anderes Krankheitsbild aufweist.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin war zunächst wegen einer Depression arbeitsunfähig und erleidet später einen Unfall. Da es sich um unterschiedliche Krankheitsbilder handelt, besteht kein Fortsetzungszusammenhang und somit ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 611 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – Vergütungspflicht: Dieser Paragraph regelt den grundlegenden Anspruch des Arbeitnehmers auf die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung. Es ist die Basis dafür, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den Lohn zu zahlen, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeit tun. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat die Beklagte zur Zahlung der Vergütung für Oktober und November verurteilt, da die Klägerin Anspruch auf ihr Gehalt hat, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gearbeitet hat oder Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatte.
  • § 108 GewO (Gewerbeordnung) – Abrechnungspflicht: Dieser Paragraph verpflichtet Arbeitgeber, den Arbeitnehmern bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung auszuhändigen. Die Abrechnung muss detailliert und verständlich alle relevanten Positionen wie Bruttolohn, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Abzüge auflisten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte wurde verurteilt, der Klägerin für die Monate Oktober und November entsprechende Verdienstabrechnungen zu erstellen, um Transparenz über die Zusammensetzung des geschuldeten und gezahlten Lohns zu gewährleisten.
  • § 109 GewO (Gewerbeordnung) – Anspruch auf Zeugnis: Dieser Paragraph sichert Arbeitnehmern das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Das Zeugnis kann als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden, wobei ein qualifiziertes Zeugnis zusätzlich eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthält. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat die Beklagte zur Erteilung eines qualifizierten wohlwollenden Arbeitszeugnisses verpflichtet, da die Klägerin einen Anspruch darauf hat und dieses für ihre zukünftige berufliche Laufbahn von Bedeutung ist.
  • § 288 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – Verzugszinsen: Dieser Paragraph regelt die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen, wenn ein Schuldner eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig begleicht. Der Gläubiger hat Anspruch auf Zinsen, um den Schaden auszugleichen, der durch den Zahlungsverzug entstanden ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte muss auf die ausstehenden Lohnzahlungen für Oktober und November Zinsen zahlen, da sie mit der Gehaltszahlung in Verzug geraten ist. Das Gericht hat Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen.

Das vorliegende Urteil


ArbG Gera – Az.: 4 Ca 448/24 – Urteil vom 20.11.2024


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