Übersicht:
- Der Fall vor Gericht
- Fristlose Kündigung für Kranfahrer wegen Sicherheitsverstoßes – LAG Niedersachsen urteilt
- Langjähriger Mitarbeiter im Stahlwerk – Unkündbarkeitsschutz und Vorwarnungen
- Arbeitsplatzwechsel nach gesundheitlichen Einschränkungen
- Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für Kranarbeiten
- Erneute Abmahnung kurz vor der fristlosen Kündigung
- Entscheidung des Landesarbeitsgerichts – Fristlose Kündigung rechtens
- Bedeutung des Urteils für Betroffene
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Hinweise und Tipps
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was versteht man unter einem „Sicherheitsverstoß“ im Arbeitsrecht und welche Konsequenzen kann er haben?
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine fristlose Kündigung wegen eines Sicherheitsverstoßes rechtens?
- Welche Rolle spielen vorherige Abmahnungen bei einer fristlosen Kündigung wegen eines Sicherheitsverstoßes?
- Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich eine fristlose Kündigung wegen eines angeblichen Sicherheitsverstoßes erhalten habe und diese für ungerechtfertigt halte?
- Gibt es im Falle einer fristlosen Kündigung wegen eines Sicherheitsverstoßes Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen oder Tätigkeitsfeldern?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 4 Sa 531/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
- Datum: 29.07.2024
- Aktenzeichen: 4 Sa 531/23
- Verfahrensart: Berufung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutz
Beteiligte Parteien:
- Der Kläger, ein seit dem 11.07.1990 bei der Beklagten beschäftigter Arbeitnehmer, der gegen die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung klagt. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und ist seiner Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig.
- Die Beklagte, das Unternehmen, das dem Kläger die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen hat.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger, ein langjähriger, ordentlich unkündbarer Mitarbeiter, erhielt eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Zuvor hatte er Abmahnungen erhalten, die aber teilweise bereits aus der Personalakte entfernt wurden.
- Kern des Rechtsstreits: Ist die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Klägers durch die Beklagte wirksam?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht hat die Berufung der Beklagten angenommen und das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig teilweise abgeändert. Die Klage des Klägers wurde insgesamt abgewiesen.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Fristlose Kündigung für Kranfahrer wegen Sicherheitsverstoßes – LAG Niedersachsen urteilt

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) hat mit Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: 4 Sa 531/23) die Fristlose Kündigung eines Kranfahrers für rechtmäßig erklärt. Das Gericht wies damit die Klage des Arbeitnehmers gegen seine Kündigung ab und änderte ein vorangegangenes Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig teilweise ab. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob ein Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen durch den Kranfahrer eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.
Langjähriger Mitarbeiter im Stahlwerk – Unkündbarkeitsschutz und Vorwarnungen
Der betroffene Arbeitnehmer war seit dem 11. Juli 1990, also über 30 Jahre, bei dem beklagten Stahlunternehmen beschäftigt. Als Kranfahrer verdiente er durchschnittlich 4.200 Euro brutto im Monat. Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit und des anwendbaren Tarifvertrags für die Eisen- und Stahlindustrie genoss er ordentlichen Unkündbarkeitsschutz. Allerdings war der Mitarbeiter in der Vergangenheit bereits mehrfach abgemahnt worden.
Abmahnungen wegen sicherheitsrelevanter Vorfälle in der Vergangenheit
Die gerichtlichen Akten zeigen, dass der Kranfahrer bereits im März und April 2017 Abmahnungen erhielt. Diese bezogen sich auf gefährliches Verhalten bei der Kranarbeit: Er soll eine schwebende Last über einen Mitarbeiter hinweg bewegt und beim Hantieren mit einer Stahlpfanne mit einer Absaughaube kollidiert sein. Eine weitere Abmahnung folgte im Dezember 2019, weil er einen Coil an einem statisch ungeeigneten Ort abgestellt hatte. Diese Vorgeschichte sicherheitsrelevanter Vorfälle spielte im aktuellen Kündigungsschutzprozess eine Rolle.
Anhörung vor Ordnungsmaßnahmenausschuss und Entschuldigung des Kranfahrers
Vor der Abmahnung im Dezember 2019 wurde der Kranfahrer vom unternehmenseigenen Ausschuss für Ordnungsmaßnahmen angehört. Aus dem Protokoll geht hervor, dass der Mitarbeiter den Fehler im Zusammenhang mit der Coil-Ablage einräumte und sich entschuldigte. Er gab an, die Coils nur vorübergehend abgestellt und nicht beabsichtigt falsch platziert zu haben. Diese Anhörung zeigt, dass das Unternehmen bereits in der Vergangenheit ernst mit Sicherheitsverstößen umging.
Arbeitsplatzwechsel nach gesundheitlichen Einschränkungen
Nach einer Rehabilitationsmaßnahme im Jahr 2020 ergab eine arbeitsmedizinische Untersuchung, dass der Kranfahrer gesundheitlich eingeschränkt war. Tätigkeiten mit häufigem Bücken, Zwangshaltungen, Knien und schwerer körperlicher Arbeit sollten vermieden werden. Daraufhin wurde der Arbeitsvertrag angepasst, und der Mitarbeiter wurde ab Dezember 2020 als Kranfahrer im Warmbreitbandwalzwerk eingesetzt. Dort bediente er funkferngesteuerte Brückenkräne, die Lasten bis zu 35 Tonnen bewegen können.
Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen für Kranarbeiten
Für die Kranarbeiten im Bereich Warmflach, in dem der Kläger zuletzt tätig war, existieren umfassende Sicherheitsvorschriften. Eine Arbeitsanweisung regelt detailliert den Transport von Lasten, die Beobachtung des Fahrbereichs, die Koordination mit anderen Kranen und den Umgang mit defekten Kranen. Zusätzlich gibt es eine Betriebsanweisung für Arbeiten im Wirkbereich von Krananlagen, die Maßnahmen zur Sicherung von Kranen gegen Kollisionen vorschreibt. Diese detaillierten Regelungen unterstreichen die hohe Bedeutung der Arbeitssicherheit in diesem Bereich.
Erneute Abmahnung kurz vor der fristlosen Kündigung
Im Oktober 2022, also kurz vor der fristlosen Kündigung, erhielt der Kranfahrer erneut eine Abmahnung. Diesmal ging es um einen Vorfall vom Mai 2022, bei dem er beim Kippen von Schrott eine Traverse verbogen hatte. Diese erneute Abmahnung zeigt, dass die Probleme mit dem Mitarbeiter und seinen sicherheitsrelevanten Arbeitsfehlern nicht behoben waren und sich sogar fortsetzten.
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts – Fristlose Kündigung rechtens
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen gab dem beklagten Unternehmen Recht und bestätigte die fristlose Kündigung. Obwohl der vollständige Urteilstenor in dem vorliegenden Textauszug nicht enthalten ist, lässt der Tenor „Klage wird insgesamt abgewiesen“ und „Berufung der Beklagten wird teilweise abgeändert“ den Schluss zu, dass das Gericht den Sicherheitsverstoß als gravierend einstufte und eine Weiterbeschäftigung des Kranfahrers als unzumutbar ansah. Die vorherigen Abmahnungen und die detaillierten Sicherheitsvorschriften dürften hierbei eine entscheidende Rolle gespielt haben.
Bedeutung des Urteils für Betroffene
Dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hat erhebliche Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere in sicherheitsrelevanten Branchen. Es verdeutlicht, dass Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen, insbesondere nach vorherigen Abmahnungen, eine fristlose Kündigung rechtfertigen können – selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit und Unkündbarkeitsschutz. Arbeitnehmer müssen sich der Ernsthaftigkeit von Sicherheitsvorschriften bewusst sein und diese strikt einhalten.
Unternehmen sind im Gegenzug angehalten, klare Sicherheitsanweisungen zu formulieren, ihre Einhaltung zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Das Urteil unterstreicht die hohe Priorität der Arbeitssicherheit und die Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters in diesem Bereich. Es zeigt auch, dass vorherige Abmahnungen die Position des Arbeitgebers im Falle einer Kündigung wegen eines erneuten Fehlverhaltens deutlich stärken können.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass ein sicherheitswidriges Verhalten im sicherheitssensiblen Arbeitsumfeld (hier: Kranführer in der Stahlindustrie) auch bei langjährig Beschäftigten mit tariflicher Unkündbarkeit zur fristlosen Kündigung führen kann. Wiederholte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften wiegen besonders schwer, wenn sie trotz vorheriger Abmahnungen erfolgen und potentiell gefährliche Situationen schaffen. Für Arbeitnehmer in sicherheitsrelevanten Positionen gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht, deren Verletzung das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig zerstören kann.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Arbeitnehmer zum Thema Kündigungsschutz bei Fehlverhalten am Arbeitsplatz
Ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz kann schwerwiegende Folgen bis hin zur Kündigung haben. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen, um sich bestmöglich zu schützen und im Fall einer Kündigung richtig zu reagieren. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, typische Fallstricke zu vermeiden und Ihre Position zu stärken.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Arbeitsvertrag und Pflichten kennen
Machen Sie sich mit Ihrem Arbeitsvertrag und den darin festgelegten Pflichten vertraut. Verstöße gegen diese Pflichten können eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung rechtfertigen. Achten Sie auf Klauseln zu Arbeitszeiten, Sorgfaltspflichten und Verhaltensregeln im Betrieb.
Beispiel: Eine Klausel, die den sorgfältigen Umgang mit Arbeitsmitteln vorschreibt, kann bei Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung relevant werden.
⚠️ ACHTUNG: Unkenntnis der eigenen Pflichten schützt nicht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Tipp 2: Sorgfältiges Arbeiten und Fehler vermeiden
Bemühen Sie sich stets um sorgfältiges und gewissenhaftes Arbeiten. Halten Sie sich an Sicherheitsvorschriften und Arbeitsanweisungen, um Fehler und potenzielle Pflichtverletzungen zu vermeiden. Dokumentieren Sie wichtige Arbeitsschritte und Absprachen, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
Tipp 3: Richtiges Verhalten bei Fehlern
Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen, melden Sie diesen umgehend Ihrem Vorgesetzten. Offene Kommunikation und die Bereitschaft zur Wiedergutmachung können die Situation entschärfen. Verschweigen oder Vertuschen von Fehlern kann das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber schwerwiegend beschädigen.
⚠️ ACHTUNG: Das Eingeständnis eines Fehlers ist kein Schuldeingeständnis im juristischen Sinne, kann aber Ihre Glaubwürdigkeit erhöhen.
Tipp 4: Abmahnung ernst nehmen und reagieren
Erhalten Sie eine Abmahnung, nehmen Sie diese ernst und unterschreiben Sie diese nicht vorschnell. Prüfen Sie die Abmahnung sorgfältig und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten. Eine unberechtigte Abmahnung sollte schriftlich zurückgewiesen werden. Verbessern Sie Ihr Verhalten im beanstandeten Bereich, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Tipp 5: Kündigungsschutzklage bei Kündigung
Erhalten Sie eine Kündigung, handeln Sie schnell! Prüfen Sie, ob die Kündigung formell und inhaltlich rechtmäßig ist. Wenn Sie Zweifel haben, erheben Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Diese Frist ist unbedingt zu beachten!
⚠️ ACHTUNG: Die dreiwöchige Klagefrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung, nicht mit dem Datum des Kündigungsschreibens.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Besonders bei langjähriger Betriebszugehörigkeit und ordentlicher Unkündbarkeit genießen Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Dennoch können auch hier schwere Pflichtverletzungen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Entscheidend ist immer eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall, bei der die Schwere des Fehlers, die Umstände, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und früheres Verhalten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
✅ Checkliste: Verhalten bei drohender oder ausgesprochener Kündigung
- Arbeitsvertrag und Pflichten prüfen
- Fehler sofort melden und dokumentieren
- Abmahnung prüfen und ggf. reagieren
- Bei Kündigung: Frist für Kündigungsschutzklage (3 Wochen) beachten
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen
Benötigen Sie Hilfe?
Unklare Rechtsfolgen bei Kündigungen nach Sicherheitsverstößen?
Das Thema Kündigung aufgrund von Sicherheitsverstößen wirft deutlich schwerwiegende Fragen auf, die nicht selten mit Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Bewertung einhergehen. Fälle, in denen wiederholte Verstöße und vorherige Abmahnungen in den Vordergrund rücken, erfordern eine sorgfältige Analyse des Einzelfalls, um möglichen Fehlinterpretationen oder ungerechtfertigten Nachteilen entgegenzuwirken.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren individuellen Sachverhalt präzise zu erfassen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu eruieren. Mit einer klaren und lösungsorientierten Beratung helfen wir Ihnen, die nächsten Schritte in einem oft komplexen Umfeld zu planen und Ihre Interessen professionell zu vertreten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter einem „Sicherheitsverstoß“ im Arbeitsrecht und welche Konsequenzen kann er haben?
Ein Sicherheitsverstoß im Arbeitsrecht umfasst Handlungen oder Unterlassungen, die gegen die gesetzlich festgelegten Arbeitsschutzvorschriften verstoßen. Diese Vorschriften sollen die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen. Beispiele für Sicherheitsverstöße sind das Nichteinhalten von Schutzkleidung-Anforderungen, das Ignorieren von Sicherheitsanweisungen oder das Gefährden anderer durch unsicheres Verhalten am Arbeitsplatz.
Typische Beispiele für Sicherheitsverstöße in verschiedenen Branchen sind:
- In der Bauindustrie könnte der Verstoß gegen die Pflicht, Helm und Schutzschuhe zu tragen, als Sicherheitsverstoß gelten.
- In der Chemieindustrie könnte das Nichteinhalten der Anweisungen zum Umgang mit gefährlichen Chemikalien ein Verstoß sein.
- In Büroarbeitsplätzen könnte der Missbrauch von IT-Systemen durch Mitarbeiter, z.B. das Herunterladen unsicherer Software, ebenfalls als Sicherheitsverstoß angesehen werden.
Die Konsequenzen für Sicherheitsverstöße können vielfältig sein:
- Abmahnungen sind oft der erste Schritt bei leichten Verstößen.
- In schwerwiegenden Fällen können Kündigungen, sogar fristlos, drohen, insbesondere wenn das Verhalten des Mitarbeiters andere gefährdet oder das Unternehmen erheblich schädigt.
- Zusätzlich können strafrechtliche Konsequenzen folgen, wenn die Verstöße so schwerwiegend sind, dass sie als strafrechtlich relevant angesehen werden.
Die Definition eines Sicherheitsverstoßes wird meist durch betriebliche Regelungen oder spezifische Gesetze festgelegt, wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland. Unternehmen müssen klare IT-Sicherheitsrichtlinien und Compliance-Regeln erlassen, um Verstöße zu vermeiden und ihre Mitarbeiter über die möglichen Konsequenzen aufzuklären.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine fristlose Kündigung wegen eines Sicherheitsverstoßes rechtens?
Eine fristlose Kündigung wegen eines Sicherheitsverstoßes ist rechtlich komplex und hängt von mehreren Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
1. Schwere des Verstoßes und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit:
- Ein Sicherheitsverstoß, der zur fristlosen Kündigung führt, muss schwerwiegend sein. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Vorsatz bedeutet, dass der Verstoß absichtlich begangen wurde, um beispielsweise Schaden anzurichten. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn besonders elementare Sorgfaltsregeln außer Acht gelassen wurden, wie das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Nichtanwenden von Sicherheitseinrichtungen.
2. Gefährdung von Personen oder Sachen:
- Der Sicherheitsverstoß muss eine ernsthafte Gefährdung für Menschen oder Sachen darstellen. Beispielsweise kann das Ignorieren von Sicherheitsvorschriften auf Baustellen oder in chemischen Anlagen Menschenleben gefährden.
3. Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung:
- Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Dies ist oft der Fall, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhebliche Risiken birgt oder das Vertrauensverhältnis stark belastet ist.
4. Vorherige Abmahnung:
- In vielen Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, um den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu verbessern. Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung kann jedoch in schwerwiegenden Fällen gerechtfertigt sein, insbesondere wenn die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht mehr angebracht erscheint.
Ein Beispiel für einen solchen schwerwiegenden Fall könnte das vorsätzliche Manipulieren von Sicherheitssystemen in einem Krankenhaus oder das grob fahrlässige Missachten von Hygieneschutzmaßnahmen in einem Gesundheitsberuf sein.
In jedem Fall hängt die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung stark von den spezifischen Umständen ab und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Situation durch die betroffenen Parteien.
Welche Rolle spielen vorherige Abmahnungen bei einer fristlosen Kündigung wegen eines Sicherheitsverstoßes?
Abmahnungen spielen eine entscheidende Rolle im Kündigungsschutzrecht und sind in vielen Fällen erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Eine Abmahnung dient dazu, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu rügen und ihm die Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern.
Im Fall eines Sicherheitsverstoßes kann eine vorherige Abmahnung besonders wichtig sein, um den Arbeitnehmer auf die Schwere seiner Handlung hinzuweisen und ihm die Chance zu geben, sich zu bessern. Wenn jedoch ein schwerwiegender Sicherheitsverstoß nicht korrigiert wird oder so gravierend ist, dass ein Vertrauensverlust eintritt, kann eine fristlose Kündigung ohne weitere Abmahnung gerechtfertigt sein.
Die Bedeutung der Abmahnung liegt darin, dass sie:
- Den Arbeitnehmer warnen soll und ihm zeigt, dass weiteres Fehlverhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
- Bestimmt sein muss: Sie muss das Fehlverhalten klar benennen und den erwarteten Verhaltensänderungen gegenüberstellen.
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung kann nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Dazu gehören besonders schwere Verstöße, die ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
Wenn Abmahnungen in der Vergangenheit erfolgt sind und das Fehlverhalten wiederholt wird, kann dies eine fristlose Kündigung stärken, da der Arbeitnehmer bereits darauf hingewiesen wurde, wie wichtig eine Verhaltensänderung ist.
Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich eine fristlose Kündigung wegen eines angeblichen Sicherheitsverstoßes erhalten habe und diese für ungerechtfertigt halte?
Wenn Sie eine fristlose Kündigung wegen eines angeblichen Sicherheitsverstoßes erhalten und diese für ungerechtfertigt halten, stehen Ihnen mehrere Handlungsoptionen zur Verfügung. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich wirksam ist. Nach § 626 BGB ist eine fristlose Kündigung nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.
Kündigungsschutzklage
Eine der zentralen Handlungsoptionen ist das Erheben einer Kündigungsschutzklage. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Bei einer erfolgreichen Klage wird die fristlose Kündigung möglicherweise als unwirksam erklärt, und das Arbeitsverhältnis könnte in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden. Dies hat Vorteile wie die Bezahlung des vollen Gehalts bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist und die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Beweissicherung
Es ist entscheidend, Beweise für die Berechtigung Ihrer Argumente zu sammeln. Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen, die Ihre Version der Ereignisse unterstützen können.
Anwaltliche Beratung
Zwar erhalten Sie hier keine rechtliche Beratung, doch in der Praxis kann die Einschaltung eines Anwalts für Arbeitsrecht hilfreich sein, um Ihre Chancen im Kündigungsschutzverfahren zu bewerten und die strategisch besten Schritte zu planen.
Gütliche Einigung
Schließlich können Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine gütliche Einigung zu erzielen. Oft ist der Arbeitgeber bereit, bei einer Kündigungsschutzklage einen Vergleich zu treffen, der eine weniger negative Lösung als eine gerichtliche Entscheidung darstellt. Eine gütliche Einigung könnte beispielsweise die Umwandlung der fristlosen in eine fristgerechte Kündigung beinhalten oder die Vereinbarung eines besseren Arbeitszeugnisses.
Gibt es im Falle einer fristlosen Kündigung wegen eines Sicherheitsverstoßes Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen oder Tätigkeitsfeldern?
Ja, es gibt Unterschiede in der Bewertung von Sicherheitsverstößen je nach Branche oder Tätigkeitsfeld. Brachen mit hohen Sicherheitsanforderungen, wie etwa der chemische Anlagenbau, das Bergbauwesen oder der Luftverkehr, haben oft strengere Sicherheitsvorschriften als beispielsweise Bürobetriebe. In diesen hochrisikoreichen Bereichen kann ein gemäßigter Sicherheitsverstoß, der in einem Büro als weniger schwerwiegend angesehen wird, bereits eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung hängt von der Schwere des Verstoßes, dem Grad der Schuld (vorsätzlich oder fahrlässig) und den Umständen des Einzelfalls ab. In Branchen mit strengen Sicherheitsstandards wird bereits ein leichter Verstoß ernster genommen, da er schwerwiegende Konsequenzen für die Sicherheit von Personen oder Umwelt haben kann.
Zum Beispiel:
- In der chemischen Industrie kann das missbräuchliche Umgehen mit Sicherheitsvorschriften, wie das Nichteinhalten von Schutzkleidung oder das Verwenden verbotenen Materials, zu einer fristlosen Kündigung führen, weil es erhebliche Gefahren für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter mit sich bringt.
- In einem Bürobetrieb hingegen könnten ähnliche Verstöße, wie das Nichttragen von Sicherheitsschuhen, eventuell nur eine Abmahnung nach sich ziehen, sofern kein erhebliches Risiko besteht.
Insgesamt zeigt sich, dass die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und die Bewertung von Sicherheitsverstößen branchenspezifisch variieren können.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) ist ein sofortiges Beenden des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig, die es dem Kündigenden unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Die rechtliche Grundlage bildet § 626 BGB, der einen „wichtigen Grund“ fordert und eine zweiwöchige Erklärungsfrist nach Kenntnis der maßgeblichen Umstände vorsieht.
Beispiel: Ein Kranfahrer verstößt trotz vorheriger Abmahnungen schwerwiegend gegen Sicherheitsvorschriften und gefährdet dadurch Menschenleben. Der Arbeitgeber kann hier eine fristlose Kündigung aussprechen, da die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist.
Ordentliche Unkündbarkeit
Die ordentliche Unkündbarkeit bezeichnet einen besonderen Kündigungsschutz, bei dem ein Arbeitnehmer vor ordentlichen (regulären) Kündigungen geschützt ist. Dieser Status wird häufig tarifvertraglich nach langer Betriebszugehörigkeit und/oder ab einem bestimmten Alter gewährt. Wichtig: Auch bei ordentlicher Unkündbarkeit bleibt eine außerordentliche (fristlose) Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB möglich.
Beispiel: Ein seit 33 Jahren im Unternehmen tätiger Kranfahrer genießt aufgrund tariflicher Regelungen ordentliche Unkündbarkeit. Bei schwerwiegenden Sicherheitsverstößen kann ihm dennoch fristlos gekündigt werden, auch wenn eine reguläre Kündigung ausgeschlossen ist.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine förmliche Rüge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten vorhält und für den Wiederholungsfall Konsequenzen androht. Sie hat eine Warn- und Dokumentationsfunktion und ist in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung gemäß § 314 BGB. Abmahnungen werden in der Personalakte dokumentiert und können nach einer angemessenen Zeit auf Antrag des Arbeitnehmers entfernt werden, wenn keine weiteren Verstöße erfolgt sind.
Beispiel: Ein Kranführer verstößt gegen Sicherheitsvorschriften und erhält eine Abmahnung, die ihm deutlich macht, dass bei weiteren Verstößen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu rechnen ist.
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist ein rechtlicher Grundsatz, der verlangt, dass eine Maßnahme (hier: Kündigung) in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen muss. Bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen müssen Gerichte prüfen, ob eine Kündigung angesichts der Schwere des Vergehens, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und weiterer Umstände wie Alter oder Unterhaltsverpflichtungen verhältnismäßig ist. Bei einer Kündigung ist zu prüfen, ob ein milderes Mittel (z.B. Versetzung) ausgereicht hätte.
Beispiel: Bei der Entscheidung über eine fristlose Kündigung eines Kranfahrers wägt ein Gericht ab zwischen der Schwere des Sicherheitsverstoßes einerseits und der 33-jährigen Betriebszugehörigkeit sowie seiner familiären Situation andererseits.
Kündigungsschutz
Kündigungsschutz umfasst gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen. In Deutschland wird er primär durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt, das in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift. Eine Kündigung muss demnach sozial gerechtfertigt sein – dies kann durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe erfolgen. Zusätzliche Schutzbestimmungen gelten für besondere Personengruppen oder durch tarifliche Vereinbarungen.
Beispiel: Ein Kranfahrer mit langjähriger Betriebszugehörigkeit genießt grundsätzlich besonderen Kündigungsschutz, der jedoch bei schwerwiegenden Sicherheitsverstößen überwunden werden kann.
Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht im Arbeitsverhältnis bezeichnet die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung mit angemessener Umsicht und Gewissenhaftigkeit zu erbringen. Sie ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB und wird durch arbeitsvertragliche, tarifliche und betriebliche Regelungen konkretisiert. In sicherheitsrelevanten Positionen, wie der eines Kranführers, besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht, da Pflichtverletzungen schwerwiegende Folgen für Leib und Leben anderer haben können.
Beispiel: Ein Kranführer in einem Stahlwerk muss alle Sicherheitsvorschriften besonders gewissenhaft einhalten, da sein Handeln direkten Einfluss auf die körperliche Unversehrtheit seiner Kollegen hat.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph regelt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Eine solche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis fristlos und ist nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die es dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Beendigung fortzusetzen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, deren Rechtmäßigkeit hier strittig ist. Das Gericht musste prüfen, ob ein wichtiger Grund für diese fristlose Kündigung vorlag, der die Weiterbeschäftigung des Klägers unzumutbar machte.
- § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Dieser Paragraph bestimmt, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit rechtsunwirksam ist, wenn sie nicht durch Gründe, die im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Das KSchG schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl der Kläger aufgrund des Tarifvertrags ordentlich unkündbar war, prüfte das Gericht hilfsweise die Kündigung auch unter dem Gesichtspunkt des KSchG, um festzustellen, ob sie sozial gerechtfertigt war, falls die außerordentliche Kündigung nicht standhält.
- Abmahnung: Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers wegen eines konkreten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers und dient als Vorstufe zur Kündigung. Sie soll den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern, um eine Kündigung zu vermeiden. Sie dokumentiert Pflichtverletzungen und kann bei wiederholtem Fehlverhalten oder besonders schweren Fällen eine Kündigung rechtfertigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger hatte bereits mehrere Abmahnungen erhalten. Diese vorherigen Abmahnungen können im Kontext einer späteren Kündigung relevant sein, insbesondere um ein wiederholtes Fehlverhalten oder die Fortsetzung von Pflichtverletzungen zu belegen, was die Kündigung rechtfertigen könnte.
- Manteltarifvertrag für die Eisen- und Stahlindustrie (MTV) – § 17 Ziff. 6.2 MTV (Ordentliche Unkündbarkeit): Tarifverträge können besonderen Kündigungsschutz vorsehen, wie hier die ordentliche Unkündbarkeit nach dem MTV für die Eisen- und Stahlindustrie. Dies bedeutet, dass eine reguläre, fristgemäße Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen ist, solange keine Ausnahmebedingungen vorliegen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger genoss aufgrund des MTV ordentliche Unkündbarkeit. Dies erschwerte eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber erheblich und machte die außerordentliche Kündigung zum primären Mittel der Wahl für den Arbeitgeber, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Niedersachsen – Az.: 4 Sa 531/23 – Urteil vom 29.07.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.