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Fristlose Kündigung wegen bewusst wahrheitswidriger Erklärungen in Rechtsstreit

Ein vermeintlicher Prozessbetrug erschüttert das Arbeitsverhältnis – doch das Gericht sieht es anders. Widersprüchliche Aussagen zur Arbeitsfähigkeit reichen nicht für eine fristlose Kündigung, entscheidet das Landesarbeitsgericht Köln. Subjektives Gesundheitsempfinden kann ärztliche Prognosen übertrumpfen – ein Sieg für Arbeitnehmerrechte.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, die im Zusammenhang mit einem angeblichen Prozessbetrug steht.
  • Der Arbeitgeber hatte geklagt, dass der Arbeitnehmer in einem vorherigen Verfahren falsche Angaben zur Arbeitsfähigkeit gemacht habe.
  • Es stellte sich heraus, dass keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf des Prozessbetrugs vorgelegen haben.
  • Das Arbeitsgericht Bonn hatte bereits entschieden, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, wodurch das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.
  • Der Beklagte legte Berufung ein, konnte jedoch die Behauptungen über Widersprüche und unrichtige Darstellungen des Klägers nicht substantiell belegen.
  • Das Gericht war der Auffassung, dass der wichtige Grund für die Kündigung nicht gegeben ist und wies die Berufung zurück.
  • Das Fehlen eines dringenden Tatverdachts führte zur Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung.
  • Fehlende konkrete Beweise und eine unzureichende Auseinandersetzung mit den Vorwürfen schmälerte die Argumentation des Arbeitgebers.
  • Das Urteil hebt die Bedeutung der Beweislast auf Seiten des Arbeitgebers hervor, wenn es um die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung geht.
  • Für Arbeitnehmer bedeutet dieses Urteil, dass eine fristlose Kündigung aufgrund vermeintlicher Prozessbetrügereien nur dann rechtmäßig ist, wenn belastbare Nachweise vorliegen.

Fristlose Kündigung: Wahrheitswidrige Erklärungen im Arbeitsrecht entschlüsselt

Im Arbeitsrecht stellen fristlose Kündigungen eine gravierende Maßnahme dar, die Arbeitgeber ergreifen können, wenn schwerwiegende Verstöße durch den Arbeitnehmer vorliegen. Besonders relevant ist hierbei das Thema wahrheitswidriger Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis abgegeben werden. Solche falschen Angaben können nicht nur das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlich stören, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einer fristlosen Kündigung ist es in der Regel erforderlich, dass der Arbeitgeber einen konkreten Kündigungsgrund nachweisen kann, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.

Kündigungsschutzgesetze und arbeitsvertragliche Pflichten legen fest, dass Arbeitnehmer bei falschen Aussagen über ihre Qualifikationen, Krankheitszeiten oder ähnliche Themen oft mit einer schwierigen Rechtslage konfrontiert sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beweisführung im Rechtsstreit eine entscheidende Rolle spielt, um die Unwahrheit der gemachten Aussagen nachzuweisen. Arbeitnehmerrechte müssen hierbei gewahrt bleiben, aber auch der Schutz des Arbeitgebers vor Lügen im Arbeitsverhältnis ist von erheblicher Bedeutung. In diesem Kontext wird ein konkreter Fall betrachtet, der die verschiedenen Aspekte der fristlosen Kündigung aufgrund von bewusst wahrheitswidrigen Erklärungen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Fristlose Kündigung wegen vermeintlichen Prozessbetrugs unwirksam

Fristlose Kündigung wegen Prozessbetrugs
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied, dass eine fristlose Kündigung wegen vermeintlichen Prozessbetrugs unwirksam ist, da der Kläger zwar widersprüchliche Aussagen zu seiner Arbeitsfähigkeit machte, aber kein bewusster Betrug nachweisbar war. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Urteil vom 01.02.2024 entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen angeblichen Prozessbetrugs unwirksam ist. Der Fall drehte sich um widersprüchliche Aussagen des Klägers zu seiner Arbeitsfähigkeit in einem vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Arbeitgeber hatte dem Kläger im November 2022 außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Begründet wurde dies damit, dass der Arbeitnehmer in einem früheren Kündigungsschutzverfahren bewusst wahrheitswidrig und widersprüchlich zu seiner Arbeitsfähigkeit vorgetragen habe, um seine Prozesschancen zu verbessern.

Kernpunkte der gerichtlichen Entscheidung

Das Gericht konnte jedoch keinen versuchten Prozessbetrug feststellen. Die Richter betonten, dass die Erklärungen des Klägers zwar teilweise missverständlich formuliert waren, aber bei genauer Betrachtung kein bewusst wahrheitswidriger Vortrag erkennbar sei.

Insbesondere wurde berücksichtigt, dass der Kläger in seinen Schreiben nicht behauptete, vollständig arbeitsfähig zu sein. Vielmehr sprach er von einer schrittweisen Wiedereingliederung und bat um ein Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Bewertung subjektiver Gesundheitseinschätzungen

Das Gericht stellte klar, dass ein Arbeitnehmer sich auch vor Ablauf einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung subjektiv wieder gesund fühlen und arbeitsfähig sein kann. Die bloße Diskrepanz zwischen ärztlicher Prognose und eigener Einschätzung rechtfertige nicht den Vorwurf eines Prozessbetrugs.

Konsequenzen des Urteils

Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Arbeitgebers zurück. Das Arbeitsverhältnis besteht fort, die Kündigungen sind unwirksam. Der Arbeitgeber wurde zudem zur vorläufigen Weiterbeschäftigung des Klägers verpflichtet.

Bedeutung für Arbeitnehmer

Das Urteil stärkt die Position von Arbeitnehmern in Kündigungsschutzverfahren. Es zeigt, dass Gerichte widersprüchlich erscheinende Aussagen zur Arbeitsfähigkeit genau prüfen und im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers auslegen. Für eine Kündigung wegen Prozessbetrugs sind eindeutige Beweise für bewusst wahrheitswidrige Angaben erforderlich.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht, dass für eine Kündigung wegen Prozessbetrugs eindeutige Beweise für bewusst wahrheitswidrige Angaben erforderlich sind. Missverständliche oder widersprüchlich erscheinende Aussagen zur Arbeitsfähigkeit rechtfertigen allein keine fristlose Kündigung. Gerichte prüfen solche Fälle genau und legen Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers aus. Dies stärkt den Kündigungsschutz und mahnt Arbeitgeber zur Zurückhaltung bei Kündigungen aufgrund vermeintlicher Prozessmanipulation.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Position als Arbeitnehmer erheblich, wenn Sie mit einer fristlosen Kündigung wegen angeblichen Prozessbetrugs konfrontiert sind. Es zeigt, dass Gerichte widersprüchlich erscheinende Aussagen zur Arbeitsfähigkeit genau prüfen und im Zweifel zu Ihren Gunsten auslegen. Für eine rechtmäßige Kündigung müssen Arbeitgeber eindeutige Beweise für bewusst wahrheitswidrige Angaben vorlegen. Ihre subjektive Einschätzung Ihrer Gesundheit wird berücksichtigt, auch wenn sie von ärztlichen Bescheinigungen abweicht. Bei unklaren Formulierungen zu Ihrer Arbeitsfähigkeit droht Ihnen keine automatische Kündigung. Im Streitfall haben Sie gute Chancen, Ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen und einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchzusetzen.


FAQ – Häufige Fragen

Sie haben eine fristlose Kündigung wegen Prozessbetrugs erhalten? Diese Situation ist komplex und wirft viele Fragen auf. Unsere FAQ-Rubrik bietet Ihnen umfassende Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten in diesem Fall.

 

Was gilt rechtlich als Prozessbetrug im Arbeitsrecht?

Prozessbetrug im Arbeitsrecht liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in einem arbeitsrechtlichen Verfahren vorsätzlich falsche Tatsachen vorbringt, um einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen. Dies stellt eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht dar und kann strafrechtliche sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Rechtliche Kriterien für Prozessbetrug

Für die Annahme eines Prozessbetrugs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Bewusst unwahre Tatsachenbehauptung: Der Beteiligte muss wissentlich falsche Angaben machen. Bloße Rechtsansichten oder Wertungen reichen nicht aus.
  2. Täuschungsabsicht: Es muss die Absicht bestehen, das Gericht zu einer falschen Entscheidung zu veranlassen.
  3. Schädigungsabsicht: Der Beteiligte muss beabsichtigen, dem Prozessgegner einen Nachteil zuzufügen.
  4. Bereicherungsabsicht: Es muss das Ziel verfolgt werden, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Typische Beispiele im Arbeitsrecht

Prozessbetrug kann in verschiedenen Formen auftreten:

  • Falsche Zeugenaussagen: Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Kollegen dazu bringen, vor Gericht falsch auszusagen, um Ihre Position zu stärken.
  • Gefälschte Dokumente: Das Vorlegen manipulierter Arbeitsverträge oder Gehaltsabrechnungen, um höhere Ansprüche geltend zu machen.
  • Unwahre Behauptungen: Wenn Sie als Arbeitgeber fälschlicherweise behaupten, einem Mitarbeiter bereits gekündigt zu haben, um eine nachträgliche Kündigung zu rechtfertigen.

Abgrenzung zu unbeabsichtigten Falschaussagen

Nicht jede falsche Aussage vor Gericht ist automatisch Prozessbetrug. Entscheidend ist der Vorsatz. Wenn Sie sich als Arbeitnehmer beispielsweise in einem Datum irren oder eine Situation falsch einschätzen, liegt kein Prozessbetrug vor. Allerdings sollten Sie in Gerichtsverfahren stets sorgfältig und wahrheitsgemäß vortragen, um jeden Verdacht des Prozessbetrugs zu vermeiden.

Konsequenzen bei Prozessbetrug

Die Folgen eines nachgewiesenen Prozessbetrugs können gravierend sein:

  • Strafrechtliche Verfolgung: Prozessbetrug ist nach § 263 StGB strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Ihr Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn er Ihnen Prozessbetrug nachweisen kann.
  • Zivilrechtliche Folgen: Sie können zu Schadensersatz verpflichtet werden, wenn durch Ihre falschen Angaben dem Prozessgegner ein Schaden entstanden ist.

Wenn Sie in einem arbeitsrechtlichen Verfahren involviert sind, ist es daher von größter Bedeutung, dass Sie stets bei der Wahrheit bleiben. Selbst wenn Sie befürchten, dass die Wahrheit Ihrem Anliegen schaden könnte, ist es ratsam, ehrlich zu bleiben. Die Konsequenzen eines Prozessbetrugs wiegen in der Regel schwerer als der mögliche Nachteil durch wahrheitsgemäße Aussagen.


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Welche Beweise muss der Arbeitgeber für eine fristlose Kündigung wegen Prozessbetrugs vorlegen?

Für eine fristlose Kündigung wegen Prozessbetrugs muss der Arbeitgeber stichhaltige Beweise vorlegen, die den Vorwurf zweifelsfrei belegen. Die Anforderungen an die Beweisführung sind dabei sehr hoch:

Nachweis der bewusst falschen Aussage

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer im Prozess vorsätzlich unwahre Tatsachen behauptet hat. Dafür sind in der Regel folgende Beweise erforderlich:

  • Protokolle oder Mitschriften der Gerichtsverhandlung, die die falschen Aussagen dokumentieren
  • Schriftsätze oder eidesstattliche Versicherungen, in denen die Falschaussagen enthalten sind
  • Beweise, die die Unwahrheit der Aussagen zweifelsfrei belegen (z.B. Dokumente, E-Mails, Zeugenaussagen)

Beweis des Vorsatzes

Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber nicht nur die objektive Unwahrheit, sondern auch den Vorsatz des Arbeitnehmers nachweisen muss. Hierfür können folgende Indizien herangezogen werden:

  • Wiederholte falsche Aussagen trotz Kenntnis der wahren Sachlage
  • Widersprüchliche Aussagen des Arbeitnehmers
  • Beweise, dass der Arbeitnehmer die wahren Umstände kannte (z.B. E-Mails, Zeugenaussagen)

Nachweis der Prozessrelevanz

Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die falschen Aussagen für den Ausgang des Verfahrens relevant waren. Dies kann durch folgende Beweise untermauert werden:

  • Urteilsbegründung, die auf die falschen Aussagen Bezug nimmt
  • Gutachten, die die Bedeutung der Falschaussagen für das Verfahren belegen

Wenn Sie mit einer fristlosen Kündigung wegen Prozessbetrugs konfrontiert sind, sollten Sie die vom Arbeitgeber vorgelegten Beweise sorgfältig prüfen. Achten Sie besonders darauf, ob tatsächlich alle Elemente – falsche Aussage, Vorsatz und Prozessrelevanz – schlüssig belegt sind. Gerichte legen bei der Bewertung der Beweise einen strengen Maßstab an, da eine fristlose Kündigung weitreichende Folgen hat.


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Wie kann sich ein Arbeitnehmer gegen eine fristlose Kündigung wegen angeblichen Prozessbetrugs wehren?

Ein Arbeitnehmer kann sich gegen eine fristlose Kündigung wegen angeblichen Prozessbetrugs mit folgenden Maßnahmen wehren:

Erhebung einer Kündigungsschutzklage: Als wichtigster Schritt muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da sonst die Kündigung als wirksam gilt.

Prüfung der Kündigungsgründe: Untersuchen Sie sorgfältig die vom Arbeitgeber angeführten Gründe für die fristlose Kündigung. Bei einem angeblichen Prozessbetrug muss der Arbeitgeber nachweisen, dass Sie bewusst falsche Tatsachen vor Gericht vorgetragen haben, um eine günstige Entscheidung zu erwirken.

Dokumentation und Beweissicherung: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die Ihre Position stützen können. Dazu gehören Prozessakten, Zeugenaussagen und sonstige Dokumente, die belegen, dass Ihr Vortrag vor Gericht der Wahrheit entsprach oder zumindest nicht bewusst falsch war.

Darlegung der eigenen Position

Bereiten Sie eine detaillierte Stellungnahme vor, in der Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen. Erklären Sie, warum Ihr Vortrag vor Gericht nicht als Prozessbetrug zu werten ist. Möglicherweise handelte es sich um ein Missverständnis, eine unterschiedliche Interpretation der Fakten oder Sie verfügten zum Zeitpunkt des Vortrags über andere Informationen.

Verhältnismäßigkeit prüfen: Argumentieren Sie, dass selbst wenn ein Fehlverhalten vorliegen sollte, eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig ist. In vielen Fällen ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich.

Verhandlungsbereitschaft signalisieren

Zeigen Sie sich offen für eine gütliche Einigung. In vielen Fällen sind Arbeitgeber bereit, über eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung zu verhandeln, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.

Prüfung alternativer Beendigungsmöglichkeiten: Sollte sich die fristlose Kündigung als unwirksam erweisen, könnte sie möglicherweise in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden. Bereiten Sie sich auch auf diese Möglichkeit vor und prüfen Sie die Einhaltung der regulären Kündigungsfristen.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen, sich erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung wegen angeblichen Prozessbetrugs zu wehren. Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und die konkreten Umstände eine entscheidende Rolle spielen.


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Welche Folgen hat eine unwirksame fristlose Kündigung für das Arbeitsverhältnis?

Eine unwirksame fristlose Kündigung hat weitreichende Folgen für das Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis besteht rechtlich gesehen unverändert fort, da die Kündigung keine rechtliche Wirkung entfaltet. Dies bedeutet für Sie als Arbeitnehmer:

Weiterbeschäftigungsanspruch

Sie haben einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie wieder an Ihrem Arbeitsplatz einzusetzen. Verweigert er dies, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Lohnfortzahlung

Der Arbeitgeber muss Ihnen den entgangenen Lohn nachzahlen. Dies umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern auch alle anderen Vergütungsbestandteile wie Zulagen, Prämien oder das 13. Monatsgehalt. Stellen Sie sich vor, Sie wurden für drei Monate nicht beschäftigt – in diesem Fall hätten Sie Anspruch auf die volle Vergütung für diesen Zeitraum.

Annahmeverzug des Arbeitgebers

Rechtlich befindet sich der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug nach § 615 BGB. Das bedeutet, er muss Ihnen Ihr Gehalt zahlen, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben. Sie müssen sich jedoch eventuell anderweitig erzieltes Einkommen oder Leistungen wie Arbeitslosengeld anrechnen lassen.

Urlaubsansprüche

Ihre Urlaubsansprüche bleiben bestehen und wachsen weiter an, als hätten Sie normal gearbeitet. Wenn Sie in der Zeit der unwirksamen Kündigung keinen Urlaub nehmen konnten, haben Sie Anspruch darauf, diesen nachzuholen.

Sozialversicherungspflicht

Das Arbeitsverhältnis gilt als durchgehend bestehend. Der Arbeitgeber muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Dies sichert Ihre Ansprüche in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Mögliche Schadensersatzansprüche

In bestimmten Fällen können Sie zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn Ihnen durch die unwirksame Kündigung nachweislich Schäden entstanden sind, etwa Kosten für einen Anwalt oder entgangene Provisionen, kann der Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet sein.

Beachten Sie, dass Sie trotz der Unwirksamkeit der Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben müssen, um Ihre Rechte zu wahren. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es ursprünglich nicht war.


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Wie bewertet das Gericht widersprüchliche Aussagen zur Arbeitsfähigkeit in Kündigungsschutzverfahren?

Gerichte gehen bei der Bewertung widersprüchlicher Aussagen zur Arbeitsfähigkeit in Kündigungsschutzverfahren sehr sorgfältig vor. Sie berücksichtigen dabei verschiedene Faktoren:

Beweiskraft ärztlicher Bescheinigungen

Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Das Gericht geht zunächst davon aus, dass diese Bescheinigungen die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit korrekt wiedergeben. Allerdings kann dieser Beweiswert erschüttert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Bescheinigung nicht der Wahrheit entspricht.

Gesamtbetrachtung der Umstände

Das Gericht betrachtet die Aussagen zur Arbeitsfähigkeit im Kontext des gesamten Verfahrens. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:

  • Zeitlicher Zusammenhang: Fällt die Arbeitsunfähigkeit genau mit dem Kündigungszeitpunkt zusammen oder erstreckt sie sich exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist, kann dies Zweifel an der Echtheit der Arbeitsunfähigkeit wecken.
  • Vorgeschichte: Frühere Konflikte am Arbeitsplatz oder häufige kurzfristige Krankmeldungen können die Glaubwürdigkeit beeinflussen.
  • Verhalten des Arbeitnehmers: Aktivitäten während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit, die im Widerspruch zur bescheinigten Krankheit stehen, können den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern.

Darlegungs- und Beweislast

Wenn der Arbeitgeber konkrete Anhaltspunkte für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit vorbringt, kann sich die Beweislast umkehren. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit detailliert darlegen und beweisen. Dies kann bedeuten, dass Sie als Arbeitnehmer konkrete Angaben zu Ihrer Erkrankung, den damit verbundenen Einschränkungen und der ärztlichen Behandlung machen müssen.

Berücksichtigung subjektiver Gesundheitseinschätzungen

Gerichte berücksichtigen, dass die Einschätzung der eigenen Arbeitsfähigkeit subjektiv sein kann. Wenn Sie als Arbeitnehmer in gutem Glauben davon ausgegangen sind, arbeitsunfähig zu sein, wird Ihnen dies in der Regel nicht negativ ausgelegt, selbst wenn sich später herausstellt, dass objektiv keine Arbeitsunfähigkeit vorlag.

Konsequenzen bei Widersprüchen

Stellt das Gericht fest, dass Sie als Arbeitnehmer bewusst falsche Angaben zur Arbeitsfähigkeit gemacht haben, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Im schlimmsten Fall kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber durch die falschen Angaben getäuscht wurde.

Wenn Sie in einem Kündigungsschutzverfahren involviert sind, ist es wichtig, dass Sie stets wahrheitsgemäße und konsistente Aussagen zu Ihrer Arbeitsfähigkeit machen. Achten Sie darauf, dass Ihre Erklärungen mit den ärztlichen Bescheinigungen übereinstimmen und Sie keine Aktivitäten ausüben, die im Widerspruch zu Ihrer angegebenen Arbeitsunfähigkeit stehen könnten.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fristlose Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist eine Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Sie ist nur dann rechtmäßig, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der es dem Arbeitgeber unmöglich macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein Vertrauensbruch durch vorsätzliche Falschaussagen des Arbeitnehmers sein.
  • Kündigungsschutzverfahren: Dies bezeichnet ein rechtliches Verfahren, das ein Arbeitnehmer einleiten kann, um gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung vorzugehen. Im Kündigungsschutzverfahren prüft das Gericht, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wurden. In diesem Fall ging es um die Frage, ob die fristlose Kündigung wegen angeblich falscher Angaben des Arbeitnehmers rechtmäßig war.
  • Subjektives Gesundheitsempfinden: Dieser Begriff bezeichnet die persönliche Einschätzung des eigenen Gesundheitszustands durch den Arbeitnehmer, unabhängig von ärztlichen Diagnosen. Ein Arbeitnehmer kann sich subjektiv arbeitsfähig fühlen, auch wenn eine ärztliche Bescheinigung dies nicht bestätigt. Im genannten Fall wurde dies berücksichtigt, um festzustellen, ob die widersprüchlichen Aussagen zur Arbeitsfähigkeit wirklich eine bewusste Täuschung darstellten.
  • Prozessbetrug: Prozessbetrug ist ein Straftatbestand, bei dem im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch bewusste Falschangaben ein rechtlicher Vorteil erzielt werden soll. Im Arbeitsrecht könnte dies der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzverfahren bewusst falsche Angaben zu seiner Arbeitsfähigkeit macht, um eine Kündigung zu verhindern. Für eine Anklage müssen jedoch eindeutige Beweise für diese falschen Angaben vorliegen.
  • Beweisführung: Beweisführung bedeutet in der Rechtswissenschaft, dass die Parteien in einem Rechtsstreit Tatsachen vor Gericht darlegen und nachweisen müssen. In Fällen von fristlosen Kündigungen wegen Betrugs muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer bewusst falsch gehandelt hat. Beweismittel können Dokumente, Zeugenaussagen oder materielle Beweise sein. Die Beweislast liegt in der Regel bei der Partei, die die Kündigung ausgesproch hat.
  • Vorläufige Weiterbeschäftigung: Dies ist eine richterliche Anordnung, dass ein Arbeitnehmer trotz laufenden Kündigungsschutzverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung weiterbeschäftigt werden muss. Sollte das Gericht zugunsten des Arbeitnehmers entscheiden, könnte dies heißen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage nicht von der Arbeit freistellen darf. Dies schützt den Arbeitnehmer vor unverhältnismäßigen finanziellen Einbußen während des Verfahrens.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 626 Abs. 1 BGB: Diese Vorschrift regelt das Recht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht länger fortsetzen kann, ohne die Interessen oder das Ansehen des Unternehmens zu gefährden.
  • § 626 Abs. 1 BGB i.V.m. § 627 BGB: In diesem Fall betrifft § 627 BGB die Beweislastverteilung. Die Kündigungsberechtigte hat den wichtigen Grund für die fristlose Kündigung zu beweisen. Der Beweis kann durch glaubhafte Sachdarstellung, Zeugenaussagen oder Beweisstücke erbracht werden. Im konkreten Fall geht es um die Behauptung der Beklagten, der Kläger habe durch seinen Vortrag im Kündigungsschutzprozess und in der Anhörungsverhandlung einen Prozessbetrug begangen.
  • § 165 StGB: Diese Vorschrift regelt den Straftatbestand des Prozessbetrugs. Prozessbetrug liegt vor, wenn jemand im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren andere durch bewusste Falschdarstellung von Tatsachen täuscht und sich dadurch einen rechtswidrigen Vorteil verschafft. Die Beklagte wirft dem Kläger vor, er habe durch sein Verhalten im Kündigungsschutzprozess einen Prozessbetrug begangen, da er bewusst unwahre Angaben zu seiner Arbeitsfähigkeit gemacht habe.
  • § 164 StGB: Diese Vorschrift regelt den Straftatbestand des Betruges, der im Zusammenhang mit einem Prozessbetrug relevant werden kann. Betrug liegt vor, wenn jemand eine andere Person durch Täuschung über die tatsächlichen Verhältnisse zum Nachteil eines anderen Vermögenswerts bringt. Im konkreten Fall könnte es um die Frage gehen, ob der Kläger durch sein Verhalten im Kündigungsschutzprozess andere dadurch getäuscht hat, dass er bewusst unwahre Angaben zu seiner Arbeitsfähigkeit gemacht hat, um sich dadurch einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen.
  • § 98 ZPO: Diese Vorschrift regelt die Beweislastverteilung in Zivilprozessen. Nach dieser Vorschrift trägt die Partei, die sich auf ein bestimmtes rechtliches oder tatsächliches Vorbringen stützt, die Beweislast für die Richtigkeit dieser Behauptung. Im konkreten Fall betrifft dies die Beweislast für den wichtigen Grund (hier: Prozessbetrug) im Rahmen der fristlosen Kündigung.

Das vorliegende Urteil

Landesarbeitsgericht Köln – Az.: 8 Sa 346/23 – Urteil vom 01.02.2024


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