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Fristlose Kündigung wegen Paketdiebstahls

Ein Paketbote, dem nach einer Krankmeldung fristlos gekündigt wurde, hat vor dem Landesarbeitsgericht Köln einen Sieg errungen. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam und verurteilte den Arbeitgeber zur Nachzahlung von Lohn und Annahmeverzugslohn, da der Bote die Pakete nicht gestohlen und seine Krankheit nicht vorgetäuscht hatte. Nun muss der Arbeitgeber tief in die Tasche greifen und den Lohn nachzahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 21.03.2024
  • Aktenzeichen: 7 Sa 539/23
  • Verfahrensart: Arbeitsgerichtsverfahren nach Berufung der Beklagten
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ehemaliger Berufskraftfahrer im Unternehmen der Beklagten, der gegen seine Fristlose Kündigung klagt und Entgeltansprüche geltend macht.
  • Beklagte: Subunternehmerin eines Logistikunternehmens, die die fristlose Kündigung des Klägers ausgesprochen hat, und unter anderem Schadensersatzansprüche von ihrem Auftraggeber G ins Feld führt.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger, bei der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt, wurde am 24.05.2023 fristlos gekündigt. Zuvor war der Kläger am 19.01.2023 arbeitsunfähig geschrieben, hatte aber am 20.01.2023 noch gearbeitet. Die Beklagte warf dem Kläger den Diebstahl zweier Pakete vor, was er bestritt. Während seines Krankenstandes herrschte keine Klarheit über die Fortsetzung seiner Beschäftigung.
  • Kern des Rechtsstreits: Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung und die Ansprüche des Klägers auf Lohn- und Entgeltfortzahlung sowie Annahmeverzugslohn.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen. Die Kündigung war unwirksam, und dem Kläger stehen Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Annahmeverzugslohn zu.
  • Begründung: Die Beklagte hatte die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB nicht eingehalten und konnte keinen ausreichenden Beweis für die behaupteten Kündigungsgründe liefern, insbesondere nicht für den Diebstahl oder eine unrechtmäßige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Klägers. Ein mündlicher Aufhebungsvertrag wurde zudem nicht nach § 623 BGB schriftlich niedergelegt.
  • Folgen: Der Kläger erhält den geltend gemachten Lohn und die Urlaubsabgeltung. Die Revision wurde nicht zugelassen, und die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Fristlose Kündigung wegen Paketdiebstahl: Rechte und Pflichten im Fokus

Das Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich durch gegenseitiges Vertrauen und Loyalität geprägt. Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Interessen ihres Arbeitgebers zu wahren und sich integer zu verhalten. Ein Dienstvergehen wie Diebstahl am Arbeitsplatz stellt dabei eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Besonders heikel sind Fälle von Eigentumsdelikten wie Paketdiebstahl, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundamental erschüttern. Die Rechtsprechung hat in solchen Situationen klare Maßstäbe entwickelt, die sowohl die Rechte des Arbeitgebers als auch den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers berücksichtigen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher betrachtet, der die komplexen rechtlichen Aspekte einer fristlosen Kündigung wegen Diebstahls beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Fristlose Kündigung nach Krankmeldung unwirksam – Arbeitgeber muss Lohn nachzahlen

Kurier überreicht Kündigung an Müllers im Flur eines Kölner Wohnhauses, HR-Vertreter im Hintergrund.
Fristlose Kündigung wegen Paketdiebstahl | Symbolfoto: Imagen3 gen.

Ein Paketauslieferungsfahrer hat vor dem Landesarbeitsgericht Köln erfolgreich gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Das Gericht entschied, dass die Kündigung unwirksam war und der Arbeitgeber den ausstehenden Lohn sowie Annahmeverzugslohn nachzahlen muss.

Vorgeschichte und Kündigung

Der Kläger war seit April 2021 als Berufskraftfahrer für ein Subunternehmen eines Logistikunternehmens tätig. Am 18. Januar 2023 informierte der Arbeitgeber ihn über zwei verschwundene Pakete und forderte ihn auf, einen Reklamationszettel zu bearbeiten. Am Tag darauf ließ sich der Fahrer krankschreiben, arbeitete aber noch bis zum 20. Januar. Als er seinen Vorgesetzten am 22. Januar per WhatsApp über die zweiwöchige Krankschreibung informierte, teilte dieser ihm mit, er brauche nicht mehr zur Arbeit zu kommen und sei gekündigt.

Rechtsstreit um Entgeltfortzahlung

Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit der Begründung, der Mitarbeiter habe die Pakete gestohlen und seine Krankheit nur vorgetäuscht. Zudem sei das Arbeitsverhältnis durch eine mündliche Vereinbarung bereits beendet worden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die behauptete mündliche Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses war wegen fehlender Schriftform unwirksam. Auch die später ausgesprochene fristlose Kündigung vom 24. Mai 2023 erklärte das Gericht für unwirksam, da die zweiwöchige Kündigungsfrist nach Kenntnis der Kündigungsgründe nicht eingehalten wurde.

Urteil bestätigt Ansprüche des Arbeitnehmers

Das Landesarbeitsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und sprach dem Kläger die ausstehenden Zahlungen zu. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war nach Ansicht des Gerichts nicht erschüttert. Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Reklamation und der Krankmeldung reiche dafür nicht aus. Der Arbeitgeber muss nun neben der Entgeltfortzahlung auch Annahmeverzugslohn bis zum 30. Juni 2023 zahlen, abzüglich des bereits erhaltenen Arbeitslosengeldes. Die Revision wurde nicht zugelassen.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern bei Kündigungen während der Arbeitsunfähigkeit. Eine Kündigung per WhatsApp ist formunwirksam, da sie nicht schriftlich erfolgt. Auch in Kleinbetrieben muss der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung wichtige Gründe nachweisen können – ein bloßer Verdacht reicht nicht aus. Die nachträgliche schriftliche Kündigung kann einen vorherigen formungültigen Kündigungsversuch nicht heilen.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie krank sind und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht einfach per WhatsApp oder mündlich kündigen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Selbst wenn Sie in einem kleinen Betrieb arbeiten, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht ohne nachgewiesenen wichtigen Grund fristlos entlassen. Bei Verdacht auf Fehlverhalten muss der Arbeitgeber konkrete Beweise vorlegen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern – Ihr Arbeitgeber muss Ihre Rechte auch während der Krankheit respektieren und Ihnen weiterhin Lohn zahlen, solange keine wirksame Kündigung vorliegt.

Benötigen Sie Hilfe?

Ungerechtfertigte Kündigung erhalten?

Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Ob Kündigungsschutzklage, Lohnnachzahlung oder die Überprüfung von Abmahnungen – wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen engagiert vor Gericht. Sichern Sie sich Ihre Rechte und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation finden.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für eine rechtmäßige fristlose Kündigung erfüllt sein?

Eine fristlose Kündigung erfordert die Erfüllung mehrerer zwingender Voraussetzungen nach § 626 BGB.

Wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund muss vorliegen, der so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar ist. Dies kann beispielsweise bei Straftaten wie Diebstahl, schweren Beleidigungen oder Arbeitszeitbetrug der Fall sein.

Interessenabwägung

Es muss stets eine umfassende Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stattfinden. Dabei werden auf Arbeitnehmerseite Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten berücksichtigt. Auf Arbeitgeberseite fließen der entstandene Schaden, die Wiederholungsgefahr und mögliche Imageschäden ein.

Zwei-Wochen-Frist

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Diese Frist beginnt, sobald der Kündigungsberechtigte sichere Kenntnis von den maßgeblichen Tatsachen erlangt. Bei notwendigen Ermittlungen beginnt die Frist erst nach deren zügigem Abschluss.

Formelle Anforderungen

Die fristlose Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Bei Vorhandensein eines Betriebsrats muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Der Kündigungsgrund muss auf Verlangen des Gekündigten schriftlich mitgeteilt werden.

Nachweispflicht

Der Kündigende trägt die volle Beweislast für das Vorliegen des wichtigen Grundes. Kann der Arbeitgeber den wichtigen Grund nicht ausreichend darlegen und beweisen, wird die Kündigung vom Gericht für unwirksam erklärt.

Verhältnismäßigkeit

Die fristlose Kündigung muss das letzte Mittel (Ultima Ratio) sein. Mildere Maßnahmen wie eine Abmahnung oder Versetzung müssen zuvor geprüft und als ungeeignet verworfen worden sein. In bestimmten schweren Fällen, wie bei Diebstahl, kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.


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Welche Beweislast trägt der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung wegen Diebstahls?

Bei einer fristlosen Kündigung wegen Diebstahls trägt der Arbeitgeber die vollständige Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur die äußeren Umstände des Diebstahls, sondern auch die innere Tatsache der Wegnahmeabsicht beweisen muss.

Anforderungen an die Beweisführung

Der Arbeitgeber muss konkret nachweisen können:

  • Die tatsächliche Wegnahme des Gegenstands
  • Die Zueignungsabsicht des Arbeitnehmers
  • Das Widerlegen entlastender Erklärungen des Arbeitnehmers

Zulässige Beweismittel

Im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das Gericht können verschiedene Beweismittel herangezogen werden:

  • Zeugenaussagen
  • Videoaufnahmen (in Ausnahmefällen)
  • Indizien, die in ihrer Gesamtheit überzeugen

Bedeutung der Verdachtskündigung

Wenn der Arbeitgeber den Diebstahl nicht vollständig beweisen kann, besteht die Möglichkeit einer Verdachtskündigung. Hierfür muss der Verdacht:

  • Objektiv durch Tatsachen begründet sein
  • Eine große Wahrscheinlichkeit für die Täterschaft aufweisen
  • Durch Indizien gestützt sein, die eine erdrückende Beweislage schaffen

Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Verdachtskündigung:

  • Dem Arbeitnehmer die Vorwürfe darlegen
  • Gelegenheit zur Stellungnahme geben
  • Entlastende Erklärungen des Arbeitnehmers prüfen

Wenn der Arbeitgeber die Beweise nicht ausreichend sichern kann oder die Beweisführung misslingt, ist die fristlose Kündigung unwirksam. Die Gerichte legen dabei einen strengen Maßstab an die Beweisführung an.


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Was sind die ersten Schritte nach Erhalt einer fristlosen Kündigung?

Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung müssen Sie unverzüglich handeln, da wichtige Fristen zu beachten sind.

Sofortmaßnahmen am ersten Tag

Dokumentation des Kündigungszugangs: Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Erhalts der Kündigung. Unterschreiben Sie nur den Erhalt des Kündigungsschreibens, keine weiteren Dokumente wie Ausgleichsquittungen.

Arbeitsagentur informieren: Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Prüfung der Kündigung

Formale Prüfung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Bei Verlangen muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund schriftlich mitteilen.

Betriebsrat: Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor der Kündigung angehört worden sein.

Wichtige Fristen

Kündigungsschutzklage: Sie haben genau drei Wochen Zeit nach Erhalt der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Bei einer fristlosen Kündigung droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit tritt ein, wenn die Kündigung durch Ihr Verhalten verursacht wurde.

Praktische Schritte

Arbeitspapiere sichern: Der Arbeitgeber muss Ihnen unverzüglich alle Arbeitspapiere aushändigen, einschließlich der Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur.

Persönliche Gegenstände: Organisieren Sie die Mitnahme Ihrer persönlichen Gegenstände vom Arbeitsplatz.

Kommunikation: Bleiben Sie sachlich und professionell in der Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Vermeiden Sie impulsive Reaktionen, die Ihre rechtliche Position verschlechtern könnten.


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Welche Rolle spielt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer fristlosen Kündigung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genießt einen hohen Beweiswert und schützt grundsätzlich vor einer Kündigung wegen der Krankheit selbst. Allerdings hindert eine AU den Arbeitgeber nicht generell daran, das Arbeitsverhältnis aus anderen wichtigen Gründen fristlos zu kündigen.

Rechtliche Bedeutung der AU-Bescheinigung

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als starker Beweis für das tatsächliche Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit. Ein Arbeitgeber, der die Richtigkeit einer AU anzweifelt, muss konkrete Tatsachen darlegen und beweisen, die den Beweiswert der AU erschüttern.

Kündigungsschutz während der Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit schließt eine fristlose Kündigung nicht grundsätzlich aus. Während einer Arbeitsunfähigkeit kann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies gilt etwa bei:

  • nachgewiesenem Diebstahl
  • schweren Pflichtverletzungen
  • anderen wichtigen Kündigungsgründen

Besonderheiten bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, kann dies selbst einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall:

Die Beweislast für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit trägt der Arbeitgeber. Bloße Vermutungen oder vage Verdachtsmomente reichen für eine fristlose Kündigung nicht aus.

Pflichten des Arbeitnehmers

Bei einer tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer:

  • Die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber melden
  • Spätestens am dritten Tag eine ärztliche AU vorlegen
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt den Arbeitgeber zeitnah informieren

Eine Verletzung dieser Pflichten rechtfertigt in der Regel noch keine fristlose Kündigung, sondern erfordert zunächst eine Abmahnung.


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Welche finanziellen Ansprüche bestehen nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung?

Annahmeverzugslohn als Hauptanspruch

Wird eine fristlose Kündigung durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt, haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB. Dies bedeutet, Sie erhalten rückwirkend die komplette vereinbarte Vergütung einschließlich aller Zuschläge und Zulagen, die im Zeitraum der unwirksamen Kündigung angefallen wären.

Berechnung und Umfang der Nachzahlung

Der Annahmeverzugslohn wird nach dem sogenannten Lohnausfallprinzip berechnet. In die Berechnung fließen ein:

  • Die reguläre Grundvergütung
  • Alle üblichen Zuschläge und Zulagen
  • Urlaubsansprüche
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn Sie während des Kündigungsrechtsstreits einer anderen Beschäftigung nachgegangen sind, wird dieser Verdienst auf den Annahmeverzugslohn angerechnet. Wichtig: Sie sind verpflichtet, sich aktiv um eine andere Beschäftigung zu bemühen. Ein böswilliges Unterlassen der Arbeitssuche kann zur Kürzung oder zum Wegfall des Anspruchs führen.

Verfrühungsschaden bei Eigenkündigung

Falls Sie wegen ausbleibender Lohnzahlungen selbst fristlos kündigen mussten, steht Ihnen zusätzlich ein Verfrühungsschaden nach § 628 Abs. 2 BGB zu. Dieser umfasst:

  • Den Lohnverlust für die reguläre Kündigungsfrist
  • Bei bestandsgeschützten Arbeitsverhältnissen eine zusätzliche Kompensation ähnlich einer Abfindung

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fristlose Kündigung

Eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Nach § 626 BGB ist sie nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Der Kündigungsgrund muss so schwerwiegend sein, dass selbst unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein klassisches Beispiel ist Diebstahl am Arbeitsplatz. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Kündigungsgründe ausgesprochen werden.


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Annahmeverzugslohn

Der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. Gemäß § 615 BGB muss der Arbeitgeber das vereinbarte Arbeitsentgelt weiterzahlen, auch wenn er die Arbeitsleistung nicht in Anspruch nimmt. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeit ausdrücklich anbieten und arbeitsfähig sowie arbeitsbereit sein. Beispiel: Ein zu Unrecht gekündigter Mitarbeiter bietet seine Arbeit an, wird aber nicht beschäftigt – der Arbeitgeber muss trotzdem zahlen.


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Entgeltfortzahlung

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Arbeitslohns im Krankheitsfall. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer für bis zu sechs Wochen Anspruch auf 100% seines regulären Gehalts, wenn er unverschuldet arbeitsunfähig erkrankt ist und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweist. Voraussetzung ist ein mindestens vierwöchiges Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber kann die Fortzahlung nur in Ausnahmefällen verweigern.


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Kündigungsschutz

Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen. Basierend auf dem Kündigungsschutzgesetz müssen Kündigungen sozial gerechtfertigt sein und können nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Der Schutz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer. Bei Verstößen kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.


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Dienstvergehen

Ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche oder dienstliche Pflichten. Im Arbeitsrecht bezeichnet es pflichtwidriges Verhalten, das die Interessen des Arbeitgebers schädigt oder gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Grundlage sind §§ 241, 242 BGB sowie der Arbeitsvertrag. Beispiele sind Diebstahl, Unterschlagung oder Arbeitszeitbetrug. Je nach Schwere kann ein Dienstvergehen verschiedene arbeitsrechtliche Konsequenzen von Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen.


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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die ärztliche Bescheinigung über die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, umgangssprachlich „Krankschreibung“. Nach § 5 EFZG muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Ab dem dritten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Sie hat einen hohen Beweiswert, der nur durch konkrete Tatsachen erschüttert werden kann, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Es legt fest, unter welchen Bedingungen eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist und welche Verfahrensschritte einzuhalten sind. Besonders relevant ist hierbei der Schutz bei fristlosen Kündigungen, die nur aus wichtigem Grund möglich sind.
    Im vorliegenden Fall streitet der Kläger die fristlose Kündigung durch die Beklagte an. Das KSchG ist zentral, um zu prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorlagen.
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts für einen bestimmten Zeitraum haben. Es schützt die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer während ihrer Arbeitsunfähigkeit.
    Der Kläger legte sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und beanspruchte weiterhin Gehaltszahlungen. Das EFZG ist maßgeblich, um zu klären, ob die Beklagte zur Fortzahlung des Entgelts während der Krankschreibung verpflichtet war.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 611a: Dieser Paragraph definiert den Arbeitsvertrag und die Pflichten der Vertragsparteien. Ein Arbeitsvertrag begründet ein Dienstverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und der Arbeitgeber zur Zahlung von Entgelt verpflichtet ist.
    Die bestehenden Arbeitsbedingungen und vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kläger und Beklagter basieren auf einem Arbeitsvertrag gemäß § 611a BGB. Dies ist wesentlich für die Bewertung der Ansprüche auf ausstehende Gehälter und andere Vergütungen.
  • Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III): Das SGB III regelt unter anderem die Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich des Arbeitslosengeldes. Es bestimmt die Voraussetzungen und die Höhe der Unterstützungsleistungen für Arbeitslose.
    Der Kläger bezog nach der Kündigung Arbeitslosengeld. Das SGB III ist entscheidend, um die Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung der bezogenen Leistungen zu verstehen sowie mögliche Rückforderungen zu beurteilen.
  • Strafgesetzbuch (StGB), § 242 Diebstahl: Dieser Paragraph definiert Diebstahl als die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit dem Vorsatz, sie sich oder einem Dritten zuzueignen. Es handelt sich um eine strafbare Handlung, die zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
    Die Beklagte machte dem Kläger vor, zwei Pakete gestohlen zu haben, was eine zentrale Streitfrage im Fall darstellt. Die Prüfung, ob tatsächlich ein Diebstahl vorlag, ist wesentlich für die Rechtmäßigkeit der Kündigung und mögliche Schadensersatzansprüche.

Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Köln – Az.: 7 Sa 539/23 – Urteil vom 21.03.2024


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