Übersicht:
- Der Fall vor Gericht
- Fristlose Verdachtskündigung wegen Unterschlagung: Ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 8 Sa 94/23)
- Der Sachverhalt: Verdacht auf Unterschlagung im Erotikfachhandel
- Die fristlose Kündigung und die Kündigungsschutzklage
- Die Argumentation des Klägers: Keine Unterschlagung, sondern Fehler
- Die Argumentation des Arbeitgebers: Verdacht auf Unterschlagung rechtfertigt fristlose Kündigung
- Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: Berufung des Klägers zurückgewiesen
- Bedeutung des Urteils für Arbeitnehmer
- Wichtige Aspekte im Umgang mit Verdachtskündigungen
- Konsequenzen einer fristlosen Kündigung
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist eine fristlose Verdachtskündigung und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
- Welche Anhörungsrechte hat der Arbeitnehmer bei einer Verdachtskündigung?
- Welche Beweise muss der Arbeitgeber für einen dringenden Tatverdacht vorlegen?
- Welche Fristen müssen bei der Kündigungsschutzsklage gegen eine Verdachtskündigung eingehalten werden?
- Welche Rolle spielt die Länge der Betriebszugehörigkeit bei einer Verdachtskündigung?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
- Datum: 07.11.2023
- Aktenzeichen: 8 Sa 94/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht zur Klärung der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Arbeitnehmer: Der Kläger war seit dem 01.08.2018 in einem Erotikfachhandelsmarkt tätig, verantwortete als alleiniger Kassierer die Kundenberatung sowie Bargeld- und bargeldlose Bezahlvorgänge und widerspricht der ausgesprochenen fristlosen Kündigung.
- Arbeitgeber: Der Arbeitgeber betreibt den Erotikfachhandelsmarkt und hatte die fristlose Kündigung ausgesprochen, deren Wirksamkeit in der Auseinandersetzung bestritten wird.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Arbeitnehmer arbeitete unter anderem am 03.05.2022 in der Spätschicht, bei der er sämtliche Kassenvorgänge – inklusive eines erforderlichen Kassensturzes zur Überprüfung und Abgleichung des Bargeldbestandes – durchführte. Die Streitigkeit betrifft die Frage, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt und damit wirksam war.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die rechtliche Bewertung, ob die Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung im konkreten Fall vorlagen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.02.2023 wurde kostenpflichtig zurückgewiesen; die Revision wurde nicht zugelassen.
- Folgen: Das Urteil ist rechtskräftig, der Kläger trägt die Kosten, und es wurden keine weiteren Rechtsmittel zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Fristlose Verdachtskündigung wegen Unterschlagung: Ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 8 Sa 94/23)

Dieser Artikel beleuchtet ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07. November 2023 (Az.: 8 Sa 94/23), das die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aufgrund eines Verdachts auf Unterschlagung betrifft. Ziel ist es, die komplexen juristischen Aspekte des Falls für Arbeitnehmer verständlich darzustellen, insbesondere für diejenigen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden und sich über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren möchten. Im Fokus stehen die Umstände des Einzelfalls, die Argumente beider Parteien und die Begründung des Gerichts.
Der Sachverhalt: Verdacht auf Unterschlagung im Erotikfachhandel
Der Kläger war seit dem 01. August 2018 bei der Beklagten, einem Erotikfachhandelsmarkt in O., beschäftigt. Sein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt betrug 1.700 EUR. Zu seinen Aufgaben gehörte die Kundenberatung und die Abwicklung von Bargeldgeschäften, sowohl durch die Annahme von Bargeld als auch durch bargeldlose Zahlungen. An der Kasse, die der Kläger während seiner Arbeitszeit eigenverantwortlich bediente, wurden Produkte und Eintritte für den Kinobereich des Geschäfts abgerechnet. Das Kassensystem protokollierte alle Transaktionen elektronisch und speicherte sie im Kassenjournal mit genauer Zeitangabe. Am Ende seiner Schicht war der Kläger verpflichtet, einen Kassensturz durchzuführen, den Bargeldbestand zu zählen und mit dem auf dem CID-Bericht ausgewiesenen Kassenbestand abzugleichen. Jegliche Abweichungen waren der Beklagten zu melden.
Am 03. Mai 2022 arbeitete der Kläger in der Spätschicht von 15:00 bis 20:00 Uhr.
Die fristlose Kündigung und die Kündigungsschutzklage
Die Beklagte sprach dem Kläger die fristlose Kündigung aus, da sie den Verdacht auf Unterschlagung hegte. Der Arbeitgeber argumentierte, dass Unregelmäßigkeiten bei den Kassenabrechnungen aufgetreten seien. Der Kläger erhob daraufhin eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Koblenz, um die Unwirksamkeit der fristlosen Entlassung feststellen zu lassen und seinen Arbeitsplatz zurückzuerlangen.
Die Argumentation des Klägers: Keine Unterschlagung, sondern Fehler
Der Kläger bestritt die Vorwürfe der Unterschlagung vehement. Er argumentierte, dass mögliche Differenzen im Kassenbestand auf versehentliche Fehler oder technische Probleme zurückzuführen seien und nicht auf vorsätzliches Handeln. Zudem bemängelte er, dass die Beklagte keine ordnungsgemäße Untersuchung der Vorfälle durchgeführt habe und ihm keine Gelegenheit gegeben wurde, sich ausreichend zu den Vorwürfen zu äußern. Er betonte, dass die Beklagte ihre Arbeitgeberpflichten bei Verdacht nicht ausreichend wahrgenommen habe.
Die Argumentation des Arbeitgebers: Verdacht auf Unterschlagung rechtfertigt fristlose Kündigung
Die Beklagte verteidigte die fristlose Kündigung mit dem Hinweis auf erhebliche Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung des Klägers. Sie argumentierte, dass der Verdacht auf Unterschlagung aufgrund der festgestellten Differenzen begründet sei und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien irreparabel zerstört habe. Der Arbeitgeber führte an, dass eine weitere Beschäftigung des Klägers aufgrund des schwerwiegenden Verdachts unzumutbar sei. Die Beklagte berief sich auf ihr Kündigungsrecht, das bei einem begründeten Verdacht auf Unterschlagung eine fristlose Kündigung zulasse.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: Berufung des Klägers zurückgewiesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz zurück und bestätigte somit die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein dringender Verdacht auf Unterschlagung bestehe, der die fristlose Entlassung rechtfertige.
Das Gericht führte aus, dass der Arbeitgeber bei einem schwerwiegenden Verdacht einer strafbaren Handlung, wie etwa Unterschlagung, berechtigt ist, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Verdacht auf konkreten Tatsachen beruht und nach einer umfassenden, fairen Anhörung des Arbeitnehmers weiterhin besteht. Das Gericht betonte, dass es nicht zwingend eines Nachweises der Unterschlagung bedarf, sondern bereits der dringende Verdacht ausreicht, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Bedeutung des Urteils für Arbeitnehmer
Dieses Urteil verdeutlicht, dass ein Verdacht auf Unterschlagung unter bestimmten Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verdacht auf konkreten Tatsachen beruhen muss und der Arbeitnehmer vor der Kündigung ausreichend angehört werden muss. Arbeitnehmer, die mit einem solchen Verdacht konfrontiert sind, sollten umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Strategie zu entwickeln. Eine Kündigungsschutzklage kann in solchen Fällen eine sinnvolle Option sein, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Desweiteren sollten sich Arbeitnehmer über ihre Möglichkeiten nach Kündigung informieren. Dazu gehört unteranderem auch die Beantragung von Arbeitslosengeld.
Wichtige Aspekte im Umgang mit Verdachtskündigungen
- Anhörung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung die Gelegenheit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
- Beweislast: Bei einer Verdachtskündigung liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, der den dringenden Verdacht und die zugrundeliegenden Tatsachen darlegen muss.
- Interessenabwägung: Das Gericht muss eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vornehmen.
- Abmahnung Unterschlagung: In weniger schwerwiegenden Fällen kann eine Abmahnung eine mildere Alternative zur fristlosen Kündigung darstellen.
Konsequenzen einer fristlosen Kündigung
Eine fristlose Kündigung hat weitreichende Konsequenzen für den Arbeitnehmer. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Schwierigkeiten bei der Jobsuche. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer fristlosen Kündigung umgehend rechtliche Beratung zu suchen und die Kündigung gegebenenfalls mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen.
Dieser Fall zeigt, dass eine fristlose Kündigung aufgrund eines Verdachts auf Unterschlagung unter bestimmten Voraussetzungen rechtens sein kann. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Falle einer solchen Kündigung umgehend handeln, um ihre Interessen zu schützen und ihre Lohnfortzahlung nach Kündigung zu sichern.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bestätigt, dass bei Verdacht auf Unterschlagung von Kasseneinnahmen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn konkrete Tatsachen den Verdacht erhärten. Besonders wichtig sind dabei elektronische Nachweise wie Kassenjournale und Videoaufzeichnungen, die Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung dokumentieren. Eine nachträgliche Rechtfertigung durch angebliche technische Störungen wird bei lückenloser elektronischer Dokumentation nicht akzeptiert, wenn keine Störungen im System verzeichnet sind.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie an einer Kasse arbeiten, müssen Sie besonders sorgfältig auf die korrekte Verbuchung aller Einnahmen achten. Technische Probleme sollten Sie sofort melden und dokumentieren lassen. Bei Unstimmigkeiten in der Kasse können Ihre Arbeitgeber auf elektronische Aufzeichnungen und Videoüberwachung zurückgreifen, um Ihr Verhalten zu überprüfen. Eine nachträgliche Erklärung von Unregelmäßigkeiten durch technische Probleme wird vor Gericht nicht anerkannt, wenn das Kassensystem keine Störungen aufgezeichnet hat.
Benötigen Sie Hilfe?
Verlässliche Unterstützung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
In Fällen, in denen der Verdacht auf Unterschlagung als Grundlage für eine fristlose Kündigung dient, stellen sich oft viele Fragen zur Beweisführung, zur Anhörung sowie zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Die klärende Analyse der vorliegenden Tatsachen ist bei solch einschneidenden Entscheidungen von großer Bedeutung, um den Umfang der persönlichen Rechte und Möglichkeiten präzise zu erfassen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der strukturierten Prüfung und Bewertung Ihres Falls und berät Sie sachkundig bei der Entwicklung zielführender Strategien. Durch unsere transparente Herangehensweise tragen wir dazu bei, dass Sie in komplexen arbeitsrechtlichen Situationen fundierte Entscheidungen treffen können und Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine fristlose Verdachtskündigung und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
Eine fristlose Verdachtskündigung ist eine besondere Form der außerordentlichen Kündigung, bei der nicht die nachgewiesene Tat, sondern der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung den Kündigungsgrund darstellt.
Rechtliche Grundlage
Die Verdachtskündigung basiert auf § 626 Abs. 1 BGB und ist zulässig, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Verdachts nicht mehr zugemutet werden kann. Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter wird verdächtigt, Firmeneigentum unterschlagen zu haben – auch wenn die Tat nicht eindeutig bewiesen werden kann, kann bereits der dringende Verdacht das Vertrauensverhältnis so stark erschüttern, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist.
Zentrale Voraussetzungen
Der Verdacht muss auf objektiven Tatsachen beruhen und folgende Kriterien erfüllen:
- Der Verdacht muss sich auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung beziehen
- Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Tat bestehen
- Die verdächtigte Handlung muss so schwer wiegen, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde
- Der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung unternommen haben
Formale Anforderungen
Vor Ausspruch der Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber zwingend eine Anhörung des Arbeitnehmers durchführen. Die Kündigung muss dann innerhalb von zwei Wochen nach der Anhörung ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber muss dabei die konkreten Verdachtsmomente darlegen und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
Praktische Bedeutung
Die Schwere des Verdachts ist entscheidend, nicht der materielle Schaden. So kann beispielsweise auch die Unterschlagung eines geringen Geldbetrags eine Verdachtskündigung rechtfertigen, wenn dadurch das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört wird. In einem Fall bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf eine Verdachtskündigung wegen der mutmaßlichen Unterschlagung eines 100-Euro-Scheins, obwohl der Mitarbeiter bereits 30 Jahre im Unternehmen tätig war.
Welche Anhörungsrechte hat der Arbeitnehmer bei einer Verdachtskündigung?
Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist zwingend erforderlich. Ohne vorherige Anhörung ist die Verdachtskündigung unwirksam.
Zeitliche Vorgaben der Anhörung
Der Arbeitgeber muss die Anhörung innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des Verdachts durchführen. Diese Frist kann nur bei besonderen Umständen überschritten werden, etwa wenn ein den Sachverhalt mitteilender Arbeitnehmer aus berechtigten Gründen zunächst um Aufschub bittet.
Form und Inhalt der Anhörung
Die Anhörung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber muss dabei:
- Den Verdacht konkret und detailliert mit allen wesentlichen Umständen schildern
- Sämtliche verdachtsbegründende Tatsachen darlegen
- Dem Arbeitnehmer ausreichend Gelegenheit zur Verteidigung geben
Bei einer schriftlichen Anhörung sollte dem Arbeitnehmer eine angemessene Frist zur Stellungnahme von 10 bis 14 Kalendertagen eingeräumt werden.
Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer weigern, an der Anhörung mitzuwirken, hat der Arbeitgeber seiner Anhörungspflicht dennoch Genüge getan. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber Ihnen zuvor die konkreten Gründe für die Anhörung mitgeteilt hat.
Folgen einer mangelhaften Anhörung
Eine Verdachtskündigung ist unwirksam, wenn:
- Die Anhörung ganz unterlassen wurde
- Wesentliche Tatsachen verschwiegen wurden
- Keine substantiierten Vorwürfe erhoben wurden
- Die Anhörungsfrist zu kurz bemessen war
Betriebsratsanhörung
Neben der Arbeitnehmeranhörung muss in Betrieben mit Betriebsrat auch dieser vor Ausspruch der Verdachtskündigung angehört werden. Der Betriebsrat muss dabei über alle Umstände informiert werden, die den Verdacht begründen.
Welche Beweise muss der Arbeitgeber für einen dringenden Tatverdacht vorlegen?
Der Arbeitgeber trägt bei einer Verdachtskündigung die vollständige Darlegungs- und Beweislast für den Kündigungsgrund. Ein bloßer Verdacht oder vage Vermutungen reichen nicht aus.
Objektive Tatsachen
Der Verdacht muss sich auf konkrete, nachweisbare Tatsachen stützen. Als objektive Beweismittel kommen in Betracht:
- Zeugenaussagen von Kollegen oder Kunden
- Videoaufzeichnungen
- Sachbeweise wie Kassenbelege oder Inventurlisten
- Dokumentierte Auffälligkeiten in der Buchhaltung
Qualität der Beweise
Die vorgebrachten Indizien müssen eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Verdachts begründen. Wenn Sie beispielsweise in einem Supermarkt arbeiten und Waren verschwinden, reicht ein allgemeiner Verdacht nicht aus. Der Verdacht wäre aber möglicherweise begründet, wenn mehrere Kollegen Sie beim Diebstahl beobachtet haben.
Dokumentationspflichten
Der Arbeitgeber muss den Verdacht gründlich dokumentieren. Dazu gehört:
- Schriftliche Fixierung aller verdachtsbegründenden Umstände
- Protokollierung der Mitarbeiteranhörung unter Hinzuziehung eines Zeugen
- Dokumentation aller Aufklärungsversuche
Aufklärungspflicht
Der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternommen haben. Er darf nicht nur belastende Fakten sammeln, sondern muss auch mögliche entlastende Umstände prüfen. Der Verdacht muss bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung einer Kündigungsschutzklage bestehen bleiben.
Welche Fristen müssen bei der Kündigungsschutzsklage gegen eine Verdachtskündigung eingehalten werden?
Bei einer Verdachtskündigung müssen Sie zwei wichtige Fristen beachten:
Frist für die Kündigungsschutzklage
Nach Erhalt der Verdachtskündigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und endet nach drei Wochen am gleichen Wochentag um 24 Uhr. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag um 24 Uhr.
Besonderheiten bei der Fristberechnung
Wenn Sie eine mündliche Kündigung erhalten haben, gilt die dreiwöchige Klagefrist nicht, da eine mündliche Kündigung grundsätzlich unwirksam ist. Bei Kündigungen, die der Zustimmung einer Behörde bedürfen, beginnt die Klagefrist erst mit der Mitteilung des Beschlusses an Sie.
Folgen einer Fristversäumnis
Wenn Sie die dreiwöchige Klagefrist versäumen, hat dies schwerwiegende Konsequenzen: Die Kündigung gilt automatisch als von Anfang an rechtswirksam. Eine nachträgliche Anfechtung der Kündigung ist dann nur noch in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich.
Frist für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss seinerseits bei einer außerordentlichen Verdachtskündigung eine Zweiwochenfrist einhalten. Diese Frist beginnt für den Arbeitgeber ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der verdachtsbegründenden Tatsachen. Die Frist wird jedoch durch die erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers und notwendige Aufklärungsmaßnahmen gehemmt.
Welche Rolle spielt die Länge der Betriebszugehörigkeit bei einer Verdachtskündigung?
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung einer Verdachtskündigung. Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, desto höhere Anforderungen werden an die Verhältnismäßigkeit einer Verdachtskündigung gestellt.
Einfluss auf die Interessenabwägung
Bei der Prüfung einer Verdachtskündigung muss eine umfassende Interessenabwägung stattfinden. Eine lange Betriebszugehörigkeit wirkt sich dabei in mehrfacher Hinsicht zugunsten des Arbeitnehmers aus:
- Das bisherige Verhalten während der Beschäftigungszeit wird berücksichtigt
- Eine einwandfreie, langjährige Beschäftigung ohne Vorfälle spricht gegen eine fristlose Kündigung
- Bei älteren Mitarbeitern mit langer Betriebszugehörigkeit wiegt eine Kündigung besonders schwer
Auswirkungen auf die Verhältnismäßigkeit
Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten seit 30 Jahren in einem Unternehmen: In diesem Fall muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Verdachtskündigung besonders sorgfältig prüfen, ob nicht mildere Mittel ausreichen. Dies können sein:
- Eine Abmahnung
- Eine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich
- Eine ordentliche statt einer außerordentlichen Kündigung
Ein bekanntes Beispiel ist der „Emmely-Fall“, bei dem eine Kassiererin nach 31-jähriger Betriebszugehörigkeit wegen des Verdachts der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt wurde. Das Gericht berücksichtigte hier die lange Betriebszugehörigkeit als wichtigen Faktor bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Verdachtskündigung
Eine Verdachtskündigung ist eine besondere Form der außerordentlichen Kündigung, die ausgesprochen werden kann, wenn ein dringender Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, auch wenn die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Nach § 626 BGB muss der Verdacht auf objektiven Tatsachen beruhen und so stark sein, dass er das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen zerstört.
Beispiel: Ein Kassierer wird verdächtigt, Geld aus der Kasse entnommen zu haben, weil Videoaufnahmen zeigen, wie er wiederholt auffällige Handgriffe an der Kasse vornimmt und die Kassenabrechnungen Fehlbeträge aufweisen.
Unterschlagung
Unterschlagung bezeichnet nach § 246 StGB die rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache, die sich bereits im Gewahrsam des Täters befindet. Im Arbeitsrecht stellt sie einen wichtigen Kündigungsgrund dar, da sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig zerstört.
Beispiel: Ein Kassierer behält Bargeld aus der Registrierkasse für sich, anstatt es ordnungsgemäß zu verbuchen.
Kassensturz
Ein Kassensturz ist die vollständige Überprüfung und Dokumentation des tatsächlichen Bargeldbestands einer Kasse zu einem bestimmten Zeitpunkt und dessen Abgleich mit dem rechnerischen Sollbestand laut Kassenbuch oder elektronischem Kassensystem. Er dient der Kontrolle der Kassenvorgänge und der Aufdeckung möglicher Unregelmäßigkeiten.
Beispiel: Am Ende einer Schicht wird der physische Bargeldbestand gezählt und mit den elektronisch erfassten Einnahmen und Ausgaben verglichen.
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage ist das rechtliche Instrument nach § 4 KSchG, mit dem sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren können. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtswirksam.
Beispiel: Ein gekündigter Mitarbeiter reicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 626 BGB (Fristlose Kündigung): Regelt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Kündigungsgründe erfolgen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte stützt ihre fristlose Kündigung auf den Verdacht der Unterschlagung von Bargeldeinnahmen, was einen wichtigen Grund darstellen kann.
- § 246 StGB (Unterschlagung): Definiert den Straftatbestand der rechtswidrigen Zueignung einer fremden beweglichen Sache, die sich im Gewahrsam des Täters befindet. Bei gewerbsmäßiger Begehung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Dem Kläger wird vorgeworfen, Bargeldeinnahmen aus Kinoeintritten nicht ordnungsgemäß verbucht und sich diese rechtswidrig zugeeignet zu haben.
- § 241 Abs. 2 BGB (Nebenpflichten): Verpflichtet Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Interessen des Arbeitgebers, insbesondere zum sorgfältigen Umgang mit anvertrauten Werten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger war als Kassierer zur ordnungsgemäßen Verbuchung aller Einnahmen und korrekten Kassenführung verpflichtet.
- § 286 ZPO (Beweiswürdigung): Regelt die freie richterliche Beweiswürdigung unter Berücksichtigung des gesamten Prozessinhalts und der Beweisergebnisse. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste die Videoaufzeichnungen, Kassenjournale und Zeugenaussagen würdigen, um den Verdacht der Unterschlagung zu bewerten.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 8 Sa 94/23 – Urteil vom 07.11.2023
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