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Gerichtswert im Kündigungsschutzverfahren: Festsetzung der Anwaltsvergütung

Ein Anwalt forderte im Kündigungsschutzverfahren eine höhere Vergütung für zusätzliche Hilfsanträge und die Verhandlung über ein Endzeugnis. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass diese intensive Mehrarbeit den gesetzlichen Gerichtswert von 7.800 Euro nicht erhöhen durfte.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ta 36/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
  • Datum: 16.07.2025
  • Aktenzeichen: 2 Ta 36/25
  • Verfahren: Beschwerde über die Festsetzung des Anwaltshonorars
  • Rechtsbereiche: Anwaltsvergütung, Gerichtskostenrecht, Arbeitsrecht

  • Das Problem: Der Anwalt eines ehemaligen Mitarbeiters forderte eine höhere Abrechnungsgrundlage für seine Gebühren. Er wollte dafür auch den Wert von zusätzlichen, außergerichtlich verhandelten Punkten wie ein Zeugnis anrechnen lassen.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Anwalt für die Berechnung seiner Vergütung zusätzliche Werte ansetzen, wenn er im Kündigungsschutzverfahren Hilfsanträge gestellt und außergerichtlich über Punkte wie ein Endzeugnis verhandelt hat?
  • Die Antwort: Nein. Die Anwaltsvergütung muss sich zwingend nach dem Gerichtswert richten, der hier 7.800 Euro betrug. Hilfsanträge, über die das Gericht nicht entschieden hat, dürfen den Wert nicht erhöhen.
  • Die Bedeutung: Im Arbeitsrecht richtet sich das Anwaltshonorar primär nach dem Gerichtswert des Kündigungsschutzstreits (drei Monatsgehälter). Außergerichtliche Verhandlungen über Zeugnisse oder Vorwürfe erhöhen den Wert nur, wenn es zu einem gerichtlichen Vergleich kommt.

Der Fall vor Gericht


Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage, die in einem Versäumnisurteil unterging, schien längst Geschichte. Doch fast vier Jahre später hallte der Fall im Gerichtssaal nach. Diesmal stritt nicht der entlassene Mitarbeiter gegen seinen Chef, sondern der damalige Anwalt für sein eigenes Honorar.

Die Juristen prüfen die Akten, um den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsvergütung im Kündigungsschutzverfahren festzusetzen.
Gerichtswert bindet Anwaltsgebühren: Nebenthemen erhöhen Honorar bei Kündigungsschutzklagen nicht. | Symbolbild: KI

Er war überzeugt, seine Arbeit sei mehr wert gewesen als das, was die Akten auf den ersten Blick verrieten. Er hatte hinter den Kulissen verhandelt. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg sah das anders und legte trocken dar, wann juristische Nebenschauplätze den Preis bestimmen – und wann sie einfach nur Lärm sind.

Warum wurde die Anwaltsvergütung an den Gerichtswert gebunden?

Der Anwalt hatte eine klare Forderung. Für die Vertretung seines ehemaligen Mandanten wollte er ein Honorar, das sich aus einem Gegenstandswert von über 15.000 € berechnet. Seine Kalkulation: Drei Monatsgehälter für den Kampf gegen die Kündigung, ein weiteres Monatsgehalt für den Antrag auf Weiterbeschäftigung und zusätzlich gut 5.000 € für seine außergerichtlichen Verhandlungen über ein Arbeitszeugnis und andere Details.

Das Arbeitsgericht genehmigte ihm nur einen Bruchteil. Es setzte den Wert seiner Tätigkeit auf 7.800 € fest – das entspricht genau drei Bruttomonatsgehältern des damaligen Klägers. Der Anwalt legte Beschwerde ein. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wies diese Beschwerde zurück und zementierte damit die niedrigere Summe.

Der entscheidende Punkt war eine eiserne Regel im deutschen Kostenrecht. Die Vergütung eines Anwalts richtet sich in Gerichtsverfahren grundsätzlich nach dem Wert, den das Gericht selbst für das Verfahren ansetzt. Diesen Wert nennt man Gerichtswert. Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) koppelt in § 32 die Anwaltsgebühren direkt an diesen Gerichtswert. Die Berechnung des Gerichtswerts wiederum ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Für eine Kündigungsschutzklage legt § 42 Abs. 2 GKG pauschal den Wert von drei Monatsgehältern fest. Diese Summe von 7.800 € war die finanzielle Messlatte für den gesamten Fall.

Wieso zählte der Antrag auf Weiterbeschäftigung nicht mit?

Der Anwalt argumentierte, er habe ja nicht nur die Kündigung angegriffen, sondern für den Fall des Sieges auch die Weiterbeschäftigung seines Mandanten beantragt. Das müsse den Wert doch erhöhen. Die Richter sahen hier einen Denkfehler. Ein solcher Antrag auf Weiterbeschäftigung ist ein klassischer Hilfsantrag. Das bedeutet, das Gericht muss über ihn nur entscheiden, wenn der Hauptantrag – die Kündigungsschutzklage – Erfolg hat.

Das Verfahren endete aber durch ein Versäumnisurteil. Der Kläger erschien nicht, die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht kam nie in die Verlegenheit, über die Weiterbeschäftigung zu urteilen. Dafür hat das Gesetz eine klare und unmissverständliche Regelung in § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG: Über Hilfsanträge, über die nicht entschieden wurde, wird kein Wert gebildet. Sie sind für die Kostenrechnung schlicht Luft.

Wann erhöhen Verhandlungen über ein Endzeugnis die Anwaltsgebühren?

Das Kernargument des Anwalts war seine Arbeit abseits des Gerichtssaals. Er habe über ein Endzeugnis verhandelt, über die Zurücknahme von Vorwürfen und über eine Arbeitsbescheinigung. Das sei doch ein messbarer Mehraufwand, der den Gegenstandswert erhöhen müsse.

Auch hier durchkreuzte das Gericht seine Pläne. Die Richter stellten klar: Solche Verhandlungen können den Wert nur dann erhöhen, wenn sie einen eigenständigen Streitpunkt betreffen, der unabhängig vom Hauptverfahren gelöst werden soll. Im vorliegenden Fall waren alle diese Punkte untrennbar mit der Kündigung verknüpft. Ein Anspruch auf ein Endzeugnis nach § 109 der Gewerbeordnung entsteht beispielsweise erst, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Solange um den Fortbestand des Jobs gestritten wird, sind Verhandlungen darüber nur ein Anhängsel der Hauptsache.

Die Richter machten deutlich, dass solche Nebenthemen den Wert nicht erhöhen, solange sie nur als Teil eines Gesamtpakets mitverhandelt werden. Anders hätte es aussehen können, wenn am Ende ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden wäre. In einem solchen Vergleich hätte man den zusätzlichen Punkten einen eigenen Wert zuweisen können, einen sogenannten Vergleichsmehrwert. Da es aber nie zu einem Vergleich kam, blieben die außergerichtlichen Gespräche für die Wertberechnung ohne finanzielle Folgen.

Kann ein Anwalt eine vom Gerichtswert abweichende Festsetzung seiner Gebühren verlangen?

Der Anwalt versuchte einen letzten juristischen Hebel anzusetzen. Er berief sich auf § 33 RVG. Dieser Paragraph erlaubt unter bestimmten Umständen, für die anwaltliche Tätigkeit einen anderen, höheren Wert festzusetzen als den, den das Gericht für seine eigenen Gebühren zugrunde legt.

Das Landesarbeitsgericht schob diesem Versuch einen Riegel vor. Es erklärte die Logik des Gesetzes: Die Regelung in § 33 RVG ist eine reine Ausnahmevorschrift. Sie greift nur dann, wenn es entweder gar keinen vom Gericht festgesetzten Wert gibt oder wenn das Gesetz ausdrücklich vorsieht, dass sich die Anwaltsgebühren nicht nach diesem Wert richten.

Beides war hier nicht der Fall. Für eine Kündigungsschutzklage existiert mit den drei Monatsgehältern ein klar definierter Gerichtswert. Das Anwaltsvergütungsgesetz bindet das Honorar explizit an diesen Wert. Die Tür für eine abweichende Festsetzung war damit fest verschlossen. Der Versuch des Anwalts, über diese Vorschrift eine Art „Honorar für Mehraufwand“ zu erhalten, scheiterte an der strengen Systematik des Kostenrechts.

Die Urteilslogik

Das Anwaltsvergütungsrecht limitiert die Honoraransprüche im Kündigungsschutzverfahren streng auf den vom Gesetzgeber definierten Gerichtswert.

  • Vergütung folgt dem Gerichtswert: Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren koppeln sich zwingend an den vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert und lassen nur in engen Ausnahmen eine abweichende Festsetzung der Gebührenhöhe zu.
  • Mehrwert durch außergerichtliche Tätigkeit: Außergerichtliche Verhandlungen über Folgethemen wie ein Arbeitszeugnis schaffen nur dann einen zusätzlichen Gegenstandswert, wenn sie einen eigenständigen Streitpunkt betreffen, der nicht untrennbar mit dem Kündigungskonflikt verbunden ist.
  • Wertlosigkeit von Hilfsanträgen: Ein Hilfsantrag, über den das Gericht mangels Erfolg des Hauptantrags nicht entscheiden muss, bleibt für die Berechnung des Gegenstandswertes ohne jede finanzielle Auswirkung.

Die rechtliche Systematik priorisiert die klare Kostenkontrolle durch standardisierte Werte über den individuellen Nachweis des tatsächlich betriebenen Aufwands.


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Steht die Berechnung Ihrer Anwaltsvergütung nach einem Kündigungsschutzverfahren in Frage? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche rechtliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.


Experten Kommentar

Viele Anwälte glauben, dass intensives Verhandeln über Zeugnisse oder die Rücknahme von Vorwürfen automatisch die Rechnung in die Höhe treibt. Das Gericht zieht hier eine klare rote Linie: Im Kündigungsschutzverfahren steht der Gegenstandswert felsenfest bei drei Monatsgehältern. Außergerichtliche Gespräche über Nebenpunkte wie das Endzeugnis sind für die Wertfestsetzung schlicht irrelevant, solange sie nicht formal Teil eines gerichtlich protokollierten Vergleichs werden. Wer also als Anwalt oder Mandant eine höhere Vergütung rechtfertigen will, muss zwingend auf eine Einigung hinarbeiten, die den zusätzlichen Wert auch monetär festschreibt.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch sind meine Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage (KSK)?

Ihre Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage orientieren sich nicht am tatsächlichen Zeitaufwand des Juristen, sondern am sogenannten Gerichtswert. Dieser Wert ist im Gerichtskostengesetz (GKG) klar definiert. Für Kündigungsschutzverfahren legen die Gerichte ihn pauschal auf die Summe von drei Bruttomonatsgehältern fest. Die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist direkt an diesen Gegenstandswert gekoppelt und somit fest geregelt.

Der Grund für dieses Vorgehen liegt in der Struktur des deutschen Kostenrechts. Der Gesetzgeber schreibt in § 42 Abs. 2 GKG vor, dass bei einer Klage gegen eine Kündigung der Wert exakt drei Bruttomonatsgehälter beträgt. Dieses feste Vorgehen soll für Berechenbarkeit und Transparenz sorgen, da es teure und zeitraubende Streitereien über die tatsächliche Komplexität des Einzelfalls vermeidet. Das RVG bindet die Höhe der Anwaltsgebühren zwingend an diesen gerichtlich festgelegten Wert.

Diese Koppelung bedeutet, dass Ihr Anwalt für die juristische Arbeit im Hauptverfahren keine Zusatzkosten für den bloßen Mehraufwand geltend machen kann. Selbst wenn er intensive außergerichtliche Verhandlungen über Details oder Nebenschauplätze führt, wirkt sich dies nicht auf den Gegenstandswert aus. Nur wenn Sie mit dem Arbeitgeber einen formalen gerichtlichen Vergleich schließen, kann die Gebührenbasis durch einen sogenannten Vergleichsmehrwert steigen. Ohne einen solchen Vergleich bleibt der Wert bei den drei Monatsgehältern.

Suchen Sie sofort Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen zusammen, addieren Sie die Bruttobeträge und multiplizieren Sie diese Summe mit drei, um den maßgeblichen Gerichtswert zu ermitteln.


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Ist die Anwaltsvergütung immer auf drei Monatsgehälter begrenzt?

Nein, die Begrenzung auf drei Monatsgehälter ist nicht in jedem Fall absolut. Dieser Wert definiert lediglich den Streitwert für die Kündigungsschutzklage selbst. Eine höhere Anwaltsvergütung ist möglich, wenn ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird oder eine vorab vereinbarte Honorarvereinbarung existiert. Die strengen Regeln des § 32 RVG sorgen jedoch dafür, dass der Gerichtswert die Berechnungsgrundlage bleibt.

Die Regelung von drei Monatsgehältern legt den festen Gerichtswert für Kündigungsschutzverfahren fest. An diesen Wert ist die Abrechnung der gesetzlichen Anwaltsgebühren nach § 32 RVG zwingend gebunden. Der Versuch, einen höheren Wert allein aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes des Anwalts nach § 33 RVG festzusetzen, scheitert in der Praxis fast immer. Diese Vorschrift ist eine reine Ausnahmevorschrift, die bei einem bereits klar definierten Gerichtswert, wie im Kündigungsschutzverfahren, kaum Anwendung findet.

Der häufigste Weg, die Anwaltsvergütung zu erhöhen, liegt im Umfang eines Vergleichs. Schließen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, der zusätzliche Streitpunkte regelt – etwa eine Abfindung oder die Formulierung eines Zeugnisses – entsteht ein sogenannter Vergleichsmehrwert. Dieser Mehrwert wird dem Gerichtswert der Kündigungsschutzklage hinzugerechnet und erhöht somit die Gesamtsumme der abrechenbaren Gebühren.

Prüfen Sie mit Ihrem Anwalt, ob statt der gesetzlichen Gebühren eine transparente, schriftliche Honorarvereinbarung (z.B. auf Stundenbasis) getroffen werden kann, die den tatsächlichen Mehraufwand außerhalb der gerichtlichen Kostendeckung abdeckt.


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Erhöhen Verhandlungen über mein Arbeitszeugnis die Anwaltsgebühren?

Verhandlungen über ein Endzeugnis führen in der Regel nicht automatisch zu höheren Anwaltsgebühren, solange das Verfahren ohne gerichtlichen Vergleich endet. Diese Gespräche gelten kostenrechtlich als „Anhängsel der Hauptsache“ und sind untrennbar mit der Kündigungsschutzklage verknüpft. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entsteht erst mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist somit zunächst kein eigenständiger Streitpunkt.

Kostensteigerungen entstehen nur, wenn Nebenthemen juristisch als selbstständig anerkannt werden. Gerichte betrachten die Optimierung des Zeugnisses während einer Kündigungsschutzklage (KSK) meist als integralen Bestandteil der Auseinandersetzung um den Fortbestand des Jobs. Auch wenn Ihr Anwalt viel Zeit investiert, um Formulierungen zu verbessern, wird dieser Mehraufwand bei einer reinen Gerichtsentscheidung (Urteil oder Versäumnisurteil) nicht honoriert. Wenn der Fall nicht durch einen Vergleich abgeschlossen wird, bleibt der Mehraufwand für das Zeugnis aus Kostensicht „null“, weil der Gegenstandswert nur die Kündigungsschutzklage erfasst.

Eine Abrechnung des Aufwands ist nur über den Vergleichsmehrwert möglich. Nur wenn ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wird, können die Parteien darin festhalten, dass Nebenforderungen, wie die Zeugnisgestaltung, einen eigenständigen Wert besitzen. Dieser Mehrwert wird dem Gerichtswert der KSK aufgeschlagen und erhöht somit die Bemessungsgrundlage für die Anwaltsvergütung. Das Gericht erkennt solche Nebenthemen nur an, wenn sie einen unabhängigen Streitpunkt betreffen, der separat gelöst werden soll.

Um die anwaltliche Arbeit am Zeugnis abrechnen zu können, bestehen Sie darauf, dass alle Ergebnisse der Zeugnisverhandlungen explizit in das Protokoll des gerichtlichen Vergleichs aufgenommen werden.


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Muss ich Hilfsanträge, wie die Weiterbeschäftigung, extra bezahlen?

Nein, Sie müssen für einen juristisch notwendigen Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung in der Regel keine zusätzlichen Anwaltsgebühren zahlen. Dieser Antrag löst nur dann Kosten aus, wenn das Arbeitsgericht tatsächlich darüber entscheiden muss. Geschieht dies nicht, beispielsweise weil die Kündigungsschutzklage (KSK) scheitert, bleibt der Hilfsantrag für die Kostenrechnung wertlos. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, zu verhindern, dass Mandanten für juristische Pro-Forma-Anträge doppelt zahlen.

Der Antrag auf Weiterbeschäftigung ist ein klassischer Hilfsantrag, der automatisch gestellt wird, aber unter einer Bedingung steht. Das Gericht behandelt ihn erst dann, wenn die Hauptklage erfolgreich war und das Arbeitsverhältnis formal nicht beendet ist. Wird die Kündigungsschutzklage jedoch abgewiesen oder endet sie durch ein Versäumnisurteil, ist das Gericht nicht mehr verpflichtet, über den Hilfsantrag zu urteilen. Das Gerichtskostengesetz (GKG) regelt in § 45 Abs. 1 Satz 2, dass für solche nicht entschiedenen Hilfsanträge kein Wert für die Kostenberechnung gebildet wird.

Nehmen wir an, Sie erscheinen nicht zum Gütetermin oder zur Kammerverhandlung. Das Gericht erlässt ein Versäumnisurteil, wodurch Ihre Klage formal abgewiesen wird. In diesem Moment ist die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung hinfällig, da die Kündigung als wirksam gilt. Ihr Anwalt hat den Antrag vorsorglich gestellt, aber da das Gericht nie darüber urteilen musste, darf dieser Antrag den Gegenstandswert der Klage nicht erhöhen. Das gesetzliche Kostenrecht schützt Sie somit vor einem erhöhten Gegenstandswert für diesen bedingten Antrag.

Prüfen Sie Ihre Gerichtsdokumente genau: Steht dort Versäumnisurteil oder Abweisung, konnte der Weiterbeschäftigungsantrag nicht in die Kostenrechnung einbezogen werden.


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Wann erhöhen Abfindungsverhandlungen den Gegenstandswert wirklich?

Abfindungsverhandlungen steigern den Gegenstandswert nur dann zuverlässig, wenn das Ergebnis formell in einem gerichtlichen Vergleich dokumentiert wird. Die bloße außergerichtliche Verhandlung einer hohen Abfindung reicht in der Regel nicht aus, um einen höheren Anwaltslohn zu rechtfertigen. Der finanzielle Erfolg muss als messbarer Zusatzwert rechtlich festgesetzt werden, damit der Anwalt die Mehrarbeit abrechnen kann.

Außergerichtliche Gespräche über die Abfindung laufen meist parallel zur Kündigungsschutzklage (KSK). Da der Gegenstandswert der KSK bereits auf drei Bruttomonatsgehälter festgelegt ist, gelten diese parallelen Verhandlungen oft als untrennbarer Bestandteil des Hauptziels (Abwehr der Kündigung). Endet die KSK ohne eine formelle Einigung, bleiben diese Gespräche kostenrechtlich folgenlos und erhöhen den zugrunde liegenden Wert nicht.

Die Kostenrelevanz der Abfindung entsteht erst durch den formalen Abschluss der Streitigkeiten vor Gericht. Wenn Sie einen solchen Abschluss vereinbaren, wird die ausgehandelte Abfindung im Protokoll als sogenannter Vergleichsmehrwert festgeschrieben. Dieser Mehrwert wird zum Gerichtswert der KSK addiert und erhöht somit die Berechnungsgrundlage für die Anwaltsgebühren. Ohne diesen Schritt bleiben die Verhandlungen, selbst wenn sie erfolgreich waren, für die Kostenabrechnung unberücksichtigt.

Bestehen Sie darauf, dass alle Abfindungsregelungen und zusätzlichen Details ausdrücklich Teil des gerichtlichen Vergleichsprotokolls werden, um die Abrechenbarkeit des Mehrwerts zu garantieren.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Gerichtswert

Der Gerichtswert ist die finanzielle Messlatte, die das Gericht ansetzt, um sowohl seine eigenen Gebühren als auch das Anwaltshonorar zu berechnen.
Dieses Verfahren schafft Berechenbarkeit im deutschen Kostenrecht, indem es langwierige Diskussionen darüber vermeidet, wie komplex ein Einzelfall tatsächlich war.

Beispiel: Im vorliegenden Fall legte § 42 Abs. 2 GKG den Gerichtswert für die Kündigungsschutzklage pauschal auf 7.800 € fest, was genau drei Bruttomonatsgehältern des Klägers entsprach.

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Hilfsantrag

Juristen nennen den Hilfsantrag einen bedingten Antrag, über den das Gericht nur dann entscheidet, wenn der Hauptantrag (zum Beispiel die Kündigungsschutzklage) erfolgreich war.
Das Gesetz nutzt diese Struktur, um Prozesse effizient zu gestalten und sicherzustellen, dass nur relevante Punkte verhandelt werden; wird die Hauptsache abgewiesen, wird der Hilfsantrag automatisch gegenstandslos.

Beispiel: Weil das Verfahren durch ein Versäumnisurteil endete, wurde über den gestellten Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung nie entschieden, weshalb er für die Kostenrechnung als wertlos galt.

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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das RVG ist die zentrale gesetzliche Grundlage, welche in Deutschland die Höhe der Anwaltsgebühren für alle Rechtsanwälte verbindlich festlegt.
Es definiert detailliert, welche Gebühren (wie etwa die Verfahrensgebühr) für welche Tätigkeiten entstehen und koppelt diese Gebührenhöhe fast immer direkt an den gerichtlichen Gegenstandswert.

Beispiel: Die strenge Systematik des RVG in § 32 sorgte im vorliegenden Fall dafür, dass die Anwaltsvergütung zwingend an den bereits klar definierten Gerichtswert gebunden blieb.

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Vergleichsmehrwert

Einen Vergleichsmehrwert erhält man, wenn ein gerichtlicher Vergleich zusätzliche Streitpunkte wie Abfindungshöhe oder Zeugnisformulierung regelt, die über den eigentlichen Streitwert hinausgehen.
Dieser Mechanismus honoriert die anwaltliche Arbeit, die dazu führt, dass neben der Hauptklage auch andere wichtige Punkte rechtsverbindlich gelöst werden, und erhöht somit die Berechnungsgrundlage für die Gebühren.

Beispiel: Hätten die Parteien einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, wäre der Wert der Verhandlungen über das Endzeugnis als Vergleichsmehrwert der Gebührenberechnung hinzugefügt worden.

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Versäumnisurteil

Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei, meist der Kläger, unentschuldigt zu einem Haupttermin vor Gericht fehlt.
Das Gericht nutzt diese Sanktion, um die Verfahrensdauer zu verkürzen und sicherzustellen, dass die Parteien ihren Pflichten nachkommen, indem es die Abwesenheit als Anerkennung der gegnerischen Forderung wertet.

Beispiel: Das ursprüngliche Kündigungsschutzverfahren endete mit einem Versäumnisurteil, weil der ehemalige Mandant nicht zur Verhandlung erschien, was zur formalen Abweisung der Klage führte.

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Das vorliegende Urteil


LAG Nürnberg – Az.: 2 Ta 36/25 – Beschluss vom 16.07.2025


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