Ein Arbeitsverhältnis kann schnell belastet werden, wenn einem Mitarbeiter geschäftsschädigendes Verhalten vorgeworfen wird. Solche Anschuldigungen können zur Kündigung führen und erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Doch nicht jede Anschuldigung ist gerechtfertigt und oft gibt es für Arbeitnehmer Möglichkeiten, sich rechtlich dagegen zu wehren.
Hans Jürgen Kotz ist ein Experte im Arbeitsrecht und bietet umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Rufen Sie uns noch heute an, um Ihre Optionen zu besprechen.

✔ Das Wichtigste in Kürze
- Geschäftsschädigendes Verhalten: Negative Äußerungen, Sabotage, Diebstahl, falsche Anzeigen und Weitergabe vertraulicher Informationen können als geschäftsschädigend gelten.
- Rechtsgrundlagen: Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz und das Strafgesetzbuch bieten die rechtliche Basis für Maßnahmen gegen solches Verhalten.
- Typische Anschuldigungen: Rufschädigung im Internet, Behinderung von Arbeitsprozessen, unberechtigte Wettbewerbsverstöße und Diebstahl zählen zu den häufigen Vorwürfen.
- Praktische Beispiele: Negative Facebook-Kommentare, Datenlöschung, falsche Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber oder Geheimnisverrat.
- Mögliche Folgen für Arbeitnehmer: Kündigungen (fristlos oder ordentlich), finanzielle Einbußen und negative Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn.
- Rechtliche Schritte: Kündigungsschutzklage einreichen, Schadensersatzforderungen stellen und ggf. Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstatten.
- Präventive Maßnahmen: Einhaltung der Unternehmensrichtlinien, Transparenz bei Nebentätigkeiten, verantwortungsbewusstes Verhalten in sozialen Medien und rechtzeitige Rechtsberatung.
Übersicht:
Was ist geschäftsschädigendes Verhalten?
Geschäftsschädigendes Verhalten umfasst verschiedene Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters, die das Ansehen oder die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigen können. Diese Verhaltensweisen können in unterschiedlichen Formen auftreten:
- Negative Äußerungen über den Arbeitgeber: Dies geschieht häufig auf Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter oder LinkedIn, wo Mitarbeiter öffentlich negative oder falsche Aussagen über ihren Arbeitgeber machen.
- Sabotage der Produktionsabläufe: Dazu gehört die vorsätzliche Behinderung von Arbeitsprozessen, das Löschen relevanter Daten oder grobes Fehlverhalten gegenüber Kunden.
- Wahrheitswidrige Anzeigen: Das leichtfertige oder absichtliche Erstatten falscher Anzeigen gegen den Arbeitgeber, was zu Ermittlungen und einem schlechten Ruf führen kann.
- Diebstahl und Betrug: Unterschlagung von Firmeneigentum, betrügerische Aktivitäten oder das Verbreiten vertraulicher Informationen an Dritte ohne Genehmigung.
Diese Handlungen können massive wirtschaftliche Schäden verursachen und führen oft zu einem erheblichen Vertrauensverlust im Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und gesetzliche Regelungen
Für den Vorwurf des geschäftsschädigenden Verhaltens und die daraus resultierenden Maßnahmen gibt es diverse Rechtsgrundlagen, die sowohl im Arbeitsrecht als auch im Strafrecht verankert sind. Hier sind einige der wichtigsten gesetzlichen Regelungen:
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Dieses Gesetz schützt Arbeitnehmer vor unberechtigten Kündigungen. Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie verhaltensbedingter Kündigung, rechtmäßig.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das BGB enthält zahlreiche Paragrafen, die im Falle geschäftsschädigenden Verhaltens relevant sein können, wie etwa § 626 BGB, der die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund regelt.
Strafgesetzbuch (StGB)
Geschäfte wie Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB) oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (§ 203 StGB) sind strafrechtlich relevant und können neben arbeitsrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Dieses regelt die Zuständigkeiten und Verfahren vor dem Arbeitsgericht, sofern es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt.
Im Falle einer Kündigung wegen geschäftsschädigenden Verhaltens ist es wichtig, die genauen Umstände und die Beweislage zu prüfen. Arbeiternehmer haben die Möglichkeit, gegen eine aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Kündigung rechtlich vorzugehen und können dabei auf anwaltliche Hilfe zählen.

Typische Anschuldigungen
Typische Anschuldigungen geschäftsschädigenden Verhaltens am Arbeitsplatz, die immer wieder zu Streitigkeiten und Kündigungen führen, umfassen:
Art der Anschuldigung | Beschreibung |
---|---|
Rufschädigung und Verleumdung | Negative Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, z.B. auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Twitter. |
Ungerechtfertigte Wettbewerbsverstöße | Tätigkeiten, die ohne Einverständnis des Arbeitgebers und zugunsten eines Wettbewerbers durchgeführt werden. |
Sabotage und Fehlverhalten | Gezielt störende Maßnahmen wie Sabotage der Produktionsprozesse, Löschen wichtiger Daten oder grobes Fehlverhalten gegenüber Kunden. |
Wahrheitswidrige Anzeigen | Leichtfertiges oder absichtliches Erstatten falscher Anzeigen gegen den Arbeitgeber. |
Diebstahl und Betrug | Entwendung von Firmeneigentum, betrügerische Handlungen oder unbefugtes Weitergeben vertraulicher Informationen. |
Praktische Beispiele für Anschuldigungen
Um die theoretischen Anschuldigungen greifbarer zu machen, helfen praktische Beispiele. Diese verdeutlichen, wie sich das geschäftsschädigende Verhalten im Alltag darstellen kann und welche Konsequenzen es nach sich ziehen könnte.
Beispiel 1: Rufschädigung durch negative Bewertungen
Ein Mitarbeiter postet auf einer Social-Media-Plattform wie Facebook mehrfach negative Kommentare über seinen Arbeitgeber. Diese Kommentare führen zu einer spürbaren Schädigung des Firmenimages und einem Rückgang von Kundenaufträgen.
Beispiel 2: Angeblicher Vertragsbruch durch Nebentätigkeiten
Ein Arbeitnehmer nimmt ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine Nebentätigkeit bei einem direkten Wettbewerber auf. Obwohl es keine konkrete Beeinträchtigung seiner Arbeitsleistung gibt, wirft der Arbeitgeber ihm unlauteren Wettbewerb vor.
Beispiel 3: Unrechtmäßige Nutzung und Weitergabe von Firmeninformationen
Ein Angestellter verschafft sich Zugang zu sensiblen Geschäftsdaten, die er anschließend unerlaubt an einen Dritten weiterleitet. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für das Unternehmen und zu einem Vertrauensbruch.
Beispiel 4: Sabotage der Produktionsabläufe
Ein Mitarbeiter löscht absichtlich wichtige Produktionsdaten, was zu einem Produktionsstopp und erheblichen Verzögerungen in der Lieferkette führt.
Beispiel 5: Wahrheitswidrige Anzeige gegen den Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer reicht wissentlich eine falsche Anzeige gegen den Arbeitgeber ein, in der er vorgetäuscht grobe Arbeitsrechtsverletzungen anklagt. Dies zieht eine Ermittlung nach sich und schadet dem Ruf des Unternehmens erheblich.

Mögliche Folgen für Arbeitnehmer
Anschuldigungen aufgrund geschäftsschädigenden Verhaltens können für betroffene Arbeitnehmer schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Diese Auswirkungen lassen sich in verschiedenen Bereichen beobachten:
1. Kündigung und Abmahnungen
- Fristlose Kündigung: Bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen, wie Diebstahl oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen, kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Diese Art der Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
- Ordentliche Kündigung: Bei weniger gravierenden Vorwürfen wie der negativen Äußerung über den Arbeitgeber kann eine ordentliche Kündigung erfolgen, die unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beendet.
- Abmahnungen: Vor einer Kündigung wird oftmals eine Abmahnung ausgesprochen. Diese dient als Warnung und gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern. Wiederholte Abmahnungen können jedoch die Kündigung nach sich ziehen.
2. Wirtschaftliche Auswirkungen
- Finanzielle Einbußen: Der Verlust des Arbeitsplatzes führt zu finanziellen Engpässen, vor allem bei einer fristlosen Kündigung. Dies kann den Arbeitnehmer und seine Familie hart treffen, da das Einkommen plötzlich wegfällt.
- Arbeitslosengeld und Sperrzeiten: Bei einer Eigenkündigung oder wenn das Verhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung geführt hat, kann es zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I kommen. Diese Sperre kann bis zu zwölf Wochen dauern, was die finanzielle Situation zusätzlich belastet.
3. Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn
- Schwer vermittelbar: Ein Kündigungsgrund wegen geschäftsschädigenden Verhaltens kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich beeinträchtigen. Zukünftige Arbeitgeber könnten zögern, jemanden einzustellen, der in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist.
- Geringere Karrierechancen: Selbst, wenn sich ein neuer Job finden lässt, könnte die Karriere zwangsläufig leiden. Vorwürfe dieser Art wirken sich negativ auf das berufliche Netzwerk und die Reputation aus.
- Rechtliche Auseinandersetzungen: Häufig führen solche Vorwürfe zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können. Diese Prozesse sind nicht nur psychisch belastend, sondern auch finanziell kostspielig.
Des Weiteren bedeuten derartige Vorwürfe nicht nur berufliche und finanzielle Schwierigkeiten, sondern oft auch eine persönliche Belastung. Viele Arbeitnehmer fühlen sich zu Unrecht beschuldigt und sind psychisch enorm unter Druck.

Rechtliche Schritte gegen unbegründete Anschuldigungen
Wenn ein Mitarbeiter zu Unrecht beschuldigt wird, geschäftsschädigendes Verhalten gezeigt zu haben, gibt es verschiedene rechtliche Schritte, die er unternehmen kann, um sich zu verteidigen und seinen Ruf sowie seine Karriere zu schützen.
1. Gegenwehr gegen Kündigung und Abmahnung
- Widerspruch gegen Abmahnung: Ein Arbeitnehmer kann eine schriftliche Gegendarstellung zur Personalakte einreichen, um seine Sicht der Dinge darzulegen und die Abmahnung anzufechten.
- Kündigungsschutzklage: Bei einer Kündigung können Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Mit dieser Klage kann festgestellt werden, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt und rechtmäßig ist.
2. Arbeitsgerichtliches Verfahren
- Einleitung eines Verfahrens: Wird eine Kündigungsschutzklage eingereicht, beginnt ein arbeitsgerichtliches Verfahren. In diesem wird geprüft, ob die Kündigung aufgrund geschäftsschädigenden Verhaltens rechtens ist.
- Gütetermin: Im ersten Schritt findet ein Gütetermin statt, bei dem versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden. Kommt keine Einigung zustande, geht das Verfahren in die zweite Instanz.
- Hauptverhandlung: Hier werden Beweise und Zeugenaussagen geprüft. Der Richter entscheidet anschließend, ob die Kündigung berechtigt ist oder der Arbeitnehmer wiedereingestellt werden muss bzw. eine Abfindung erhält.
3. Schadensersatzforderungen
Wurde ein Arbeitnehmer zu Unrecht beschuldigt und geschädigt, kann er Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen. Dies umfasst nicht nur den entgangenen Lohn, sondern auch mögliche Reputationsschäden und andere finanzielle Verluste.
In einigen Fällen, insbesondere wenn die Beschuldigungen durch den Arbeitgeber öffentlich oder in schwer belastender Weise erfolgten, kann auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
4. Strafrechtliche Schritte
Bei Verleumdung oder falschen Anschuldigungen durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede erstatten. Diese Maßnahmen werden strafrechtlich verfolgt und können zu einer Geldstrafe oder in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe für den Arbeitgeber führen.
5. Anwaltliche Beratung und Unterstützung
In solchen komplexen und belastenden Situationen ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht unerlässlich. Ein Anwalt kann den Arbeitnehmer über seine Rechte aufklären, die passenden rechtlichen Schritte einleiten und in Verhandlungen bzw. vor Gericht vertreten.
Fazit
Geschäftsschädigendes Verhalten ist ein ernstes Thema, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben kann. Für Arbeitnehmer, die fälschlicherweise solcher Handlungen beschuldigt werden, ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und sich rechtlich zu verteidigen.
Unser Team steht Arbeitnehmern bei, die sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe verteidigen müssen. Mit umfassender Kenntnis im Arbeitsrecht und jahrelanger Erfahrung hilft unsere Kanzlei dabei, die besten rechtlichen Schritte zu bestimmen und durchzusetzen.
Gerne beraten und vertreten wir Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Fordern Sie noch heute eine kostenlose Ersteinschätzung an!
✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt
- Wann ist ein Vertrauensverhältnis gestört?
Ein Vertrauensverhältnis ist gestört, wenn der Arbeitnehmer durch schwerwiegendes Fehlverhalten wie Spesenbetrug, Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug das Vertrauen des Arbeitgebers missbraucht. - Welche Kündigungsgründe gibt es im Arbeitsrecht?
Im Arbeitsrecht gibt es verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe. - Welches Verhalten kann zur Abmahnung führen?
Zur Abmahnung führen können Fehlverhalten wie Beleidigungen, Diebstahl oder Mobbing im Arbeitsumfeld. - Was bedeutet die Störung des Betriebsfriedens?
Die Störung des Betriebsfriedens umfasst verbale und körperliche Angriffe unter Kollegen, die das Arbeitsklima beeinträchtigen, ohne bereits als Mobbing zu gelten. - Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Abmahnung erhält?
Bei einer Abmahnung kann man eine schriftliche Stellungnahme verfassen und ggf. die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen oder den Betriebsrat um Unterstützung bitten.