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Gleitzeit: Flexible Arbeitszeitmodelle und die Vor- und Nachteile

Arbeitszeitgestaltung: Gleitzeitregelung oder doch feste Arbeitszeiten?

Arbeiten in Gleitzeit: Viele Arbeitnehmer sind sich darüber im Unklaren, welche Vorteile Gleitzeit für sie hat. In diesem Artikel verraten wir Ihnen, wie Sie mit einem flexiblen Arbeitszeitmodell mehr Freiheiten und mehr Produktivität erhalten können. Egal ob Sie Teilzeit oder Vollzeit arbeiten – mit dem richtigen Gleitzeitsystem behalten Sie den Überblick und schaffen für sich die nötige Balance zwischen Arbeit und Freizeit. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung Ihres flexiblen Gleitzeitsystems und lernen Sie in kurzer Zeit, worauf es ankommt. Ein fortschrittlicher Ansatz, denn mit flexibler Arbeitszeiteinteilung ist das Beste aus allen Welten möglich!

Arbeitswelt im Wandel

Die Arbeitswelt ist aktuell sehr stark im Wandel, da es zwischen den einzelnen Unternehmen in den jeweiligen Branchen zu einer Art Wettbewerb um die kommenden Fachkräfte von morgen gekommen ist. Einer der Kernpunkte, mit denen Unternehmen die begehrten Nachwuchskräfte ködern können, ist die Arbeitszeit. Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Arbeitszeit und der Freizeit, welches sich durch flexible Arbeitszeitenmodelle gut umsetzen lässt. Durch die flexible Arbeitszeit wird den Arbeitnehmern mehr Freiheit eingeräumt, sodass der Arbeitnehmer einen höheren Einfluss auf die Koordination zwischen Freizeit und Arbeitszeit erhält. Eines der bekanntesten Modelle der sogenannten flexiblen Arbeitszeit stellt dabei die sogenannte Gleitzeit dar, welche im englischen Sprachgebrauch auch als Flexitime bekannt ist.

Sollte es in dem Unternehmen keine Gleitzeit geben, so beruht die Lage sowie die Dauer von der Arbeitszeit in der gängigen Praxis auf den arbeitsvertraglichen Regelungen. Das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers gibt dem Arbeitgeber gem. § 106 GewerbeOrdnung (GewO) zudem auch die Möglichkeit, die entsprechende Arbeitszeit auf der Grundlage des billigen Ermessens ganzheitlich zu bestimmen. Dies bindet den Arbeitnehmer natürlich an die Arbeitszeiten, die von dem Arbeitgeber respektive dem Arbeitsvertrag festgelegt worden sind.

Der große Unterschied bei der Gleitzeit

Gleitzeit
(Symbolfoto: Rawpixel.com/Shutterstock.com)

Sofern es in dem Unternehmen eine Gleitzeitregelung gibt, so gestaltet sich der Sachverhalt anders. In derartigen Fällen obliegt die reine Verteilung von der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer sowie dessen Eigenverantwortung. Dies betrifft in erster Linie den Arbeitsbeginn sowie das Arbeitsende. Je nachdem, welches Gleitzeitmodell bzw. welche Gleitzeitregelung in dem Unternehmen vorherrschen, hat der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Einteilung seiner Arbeitszeit erheblich mehr Freiraum. Nicht verschwiegen werden darf allerdings in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitnehmer trotz der Flexibilität nach dem Beginn der Arbeit eben jene Arbeit bis zu dem Ende der Arbeit durchzuführen hat. Es gibt lediglich Unterbrechungen in Form der Ruhepausen.

Die Gleitzeit erfordert in der gängigen Praxis zwingend eine Form der Arbeitszeiterfassung. Diese Erfassung soll dann gewährleisten, dass der Arbeitnehmer eben jene Arbeitszeit, welche gem. des Arbeitsvertrages geschuldet wird, auch tatsächlich geleistet wird und dass geleistete Überstunden auch erfasst werden.

Der Gesetzgeber macht zur Gleitzeitregelung keinerlei Vorgaben

In Bezug auf die Regelungen der Gleitzeit existieren in Deutschland keinerlei gesetzlich festgelegte Bestimmungen. Dementsprechend obliegt es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, eine entsprechende Vereinbarung in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Gleitzeit zu finden und festzulegen. Gem. § 87 Betrebsvereinbarungsgesetz (BetrVG) besitzt der ein eventuell vorhandener Betriebsrat jedoch ausdrücklich ein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf den Arbeitsbeginn sowie die Verteilung der Arbeitszeit nebst dem Ende der Arbeitszeit. Im Hinblick auf die Vereinbarung der Gleitzeit gibt es in Deutschland in den jeweiligen Unternehmen teils vollständig unterschiedliche Regelungen. Diese Vereinbarungen haben jedoch allesamt eines gemeinsam: Sie müssen zwingend in der schriftlichen Form zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Mitunter existieren in dem Arbeitsvertrag bereits etwaige Regelungen in Bezug auf die Gleitzeit. Ist dies nicht der Fall, so müssen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Vertrag miteinander abschließen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gleitzeit einräumen möchte. Mitunter existieren jedoch auch schon Betriebsvereinbarungen respektive Tarifverträge, welche sich mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Was sollte in einer Gleitzeitvereinbarung zwingend enthalten sein?

Schließen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine entsprechende Gleitzeitvereinbarung miteinander ab, so sollte diese Vereinbarung auf jeden Fall gewisse Rahmenpunkte enthalten. Der sogenannte Gleitzeitrahmen ist dabei ebenso ein wichtiger Punkt wie die Frage nach etwaigen Übertragungsmöglichkeiten von Minus- bzw. Überstunden. Auch die fiktive Normalarbeitszeit muss zwingend in der Vereinbarung enthalten sein. Im Rahmen einer derartigen Vereinbarung sollte zudem auch direkt die Frage beantwortet werden, wie mit Überstunden verfahren werden soll und ob der Arbeitnehmer sogenannte Gleitzeittage in Anspruch nehmen kann. Besonders wichtig ist auch die Frage, wie mit Minusstunden im Fall einer etwaigen Kündigung verfahren wird.

Die Gleitzeit kann durchaus individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Trotz dieser Vereinbarung muss der Arbeitnehmer jedoch die gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die Arbeitszeiten zwingend beachten. Gleichermaßen verhält es sich mit dem Arbeitgeber, der insbesondere die tägliche Höchstarbeitszeit sowie die Ruhepausen respektive die Ruhezeiten des Arbeitnehmers beachten muss.

Gleitzeitmodelle – Die unterschiedlichen Arten der Gleitzeit

Es gibt aktuell eine wahre Vielzahl von verschiedenen Gleitzeitmodellen. Dem reinen Grundsatz nach lässt sich jedoch eine Unterscheidung vornehmen zwischen der sogenannten einfachen sowie der sogenannten qualifizierten Gleitzeit vornehmen. Die sogenannte einfache Gleitzeit zeichnet sich dadurch aus, dass lediglich die Dauer von der täglichen Arbeitszeit von dem Arbeitgeber festgelegt wird. Dem Arbeitnehmer wird jedoch das Recht eingeräumt, diese Arbeitszeit der Lage nach flexibel auszugestalten. Der Arbeitnehmer wird dementsprechend durch dieses Modell in die Lage versetzt, den Arbeitsbeginn früher festzulegen und nach der Verrichtung der festgelegten Arbeitszeit entsprechend auch früher die Arbeit zu beenden. Gleichermaßen verhält es sich auch mit einem späteren Arbeitsbeginn, bei welchem dann der Feierabend entsprechend später festgelegt ist.

Bei der sogenannten qualifizierten Gleitzeit ist der Arbeitnehmer sogar in der Lage dazu, zusätzlich zu der Lage der Arbeitszeit auch die entsprechende Dauer von der täglichen Arbeitszeit zu bestimmen. Es muss in derartigen Fällen lediglich eine festgelegte Wochenarbeitszeit von dem Arbeitnehmer eingehalten werden. Im Rahmen einer einfachen Gleitzeit wird für gewöhnlich der tägliche Arbeitsstundentag des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber festgelegt. Dies ist der sogenannte Gleitzeitrahmen, innerhalb dessen der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verrichten muss. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, innerhalb dieses Rahmens die Arbeitszeit nach seinen Bedürfnissen festzulegen. Auch sehr weit verbreitet ist die Gleitzeit, welche keine Kernarbeitszeit vorsieht. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch eine Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit anbietet, so muss der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Kernarbeitszeit seine Arbeitstätigkeit in dem Unternehmen verrichten.

Gleitzeit mit einer Funktionszeit

Gleitzeit mit Funktionszeit ist eine Variante der Gleitzeit, bei der die Gleitzeit nicht mit einer Kernarbeitszeit, sondern mit einer Funktionszeit kombiniert wird. Das Modell ist für Arbeitsbereiche geeignet, in denen sich Kollegen vertreten können. Für eine Funktionszeit definiert der Arbeitgeber Zeiträume, zu denen die Bereiche des Unternehmens funktionsfähig sein müssen (z.B. Kundenerreichbarkeit oder interne Abteilungskommunikation). Die Beschäftigten legen dann im Rahmen dieser Vorgaben ihre Arbeitszeit flexibel fest und können vor und nach der Funktionszeit Eingleits- und Ausgleitspannen nutzen. Im Gegensatz zur Gleitzone mit Kernarbeitsseitenthese ist es nicht erforderlich, dass alle Beschäftigten während der Funktionszeit anwesend sind, solange die Funktionsfähigkeit des betreffenden Bereichs gewährleistet ist.

Gleitzeit ohne eine Kernarbeitszeit

Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit ist eine Form der Gleitzeit, bei der Beschäftigte ihre Arbeitseinsatzzeiten weitgehend selbst bestimmen können. In der Regel gibt es lediglich Betriebszeiten, zu denen die Beschäftigten anwesend sein müssen. Dieses Modell ist besonders für Arbeitsbereiche geeignet, in denen die Beschäftigten autonom arbeiten können und wenig Absprachen mit Kollegen oder Kunden benötigen.

Gleitzeit mit der Jahresarbeitszeit

Gleitzeit mit Jahresarbeitszeit ist eine Variante der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, bei der die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt ist. Im Rahmen betrieblicher Vorgaben können die Beschäftigten die Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit dabei selbst nach anfallendem Arbeitsaufwand bestimmen. Über- oder Unterstunden im Vergleich zu der vereinbarten Arbeitszeit werden auf einem Arbeitszeitkonto erfasst. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit sollte bei dieser Variante im Jahresdurchschnitt der vereinbarten Wochenarbeitszeit entsprechen. Im Jahresdurchschnitt sollte die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit entsprechen.

Die Vor- sowie Nachteile der Gleitzeit aus Sicht der Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber

Sowohl für einen Arbeitgeber als auch für einen Arbeitnehmer kann die Gleitzeit sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Ein entscheidender Vorteil aus Sicht des Arbeitnehmers besteht in dem Umstand, dass die zu verrichtende Arbeitszeit flexibel an die privaten Verpflichtungen angepasst werden kann. Auf diese Weise ist der Arbeitnehmer erheblich besser dazu in der Lage, Behördengänge oder auch Besuche bei einem Arzt außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Aus Sicht des Arbeitgebers bietet die Gleitzeit den Vorteil, dass sich diese Flexibilität der Arbeitnehmer positiv auf das Betriebsklima auswirkt und dass der einzelne Arbeitnehmer entsprechend motivierter und leistungsfähiger seiner Arbeitsverpflichtung nachkommen kann. Auch der Umstand, dass sich das eigene Unternehmen erheblich attraktiver für potenzielle neue Arbeitnehmer darstellt, ist zweifelsohne ein Vorteil für den Arbeitgeber. Zudem belegen offizielle Statistiken eindeutig, dass in Unternehmen mit derartigen Gleitzeitmodellen ein erheblich geringerer Krankenstand bei dem Arbeitnehmer vorherrscht.

Nicht verschwiegen werden darf allerdings, dass Gleitzeit aus Sicht des Arbeitnehmers auch ein Nachteil sein kann. So erfordert ein derartiges Arbeitszeitenmodell eine enorm hohe Selbstdisziplin und eventuell angehäufte Minusstunden müssen zwingend irgendwann einmal nachgearbeitet werden. Aus Sicht des Arbeitgebers darf der Nachteil nicht vergessen werden, dass die Arbeitnehmer eben nicht immer persönlich erreichbar sind und dass die Gleitzeit auch das Teambuilding in dem Unternehmen erschweren kann.

 

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