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Herausgabeklage eines Arbeitnehmers bzgl. eines Dienstwagens

Ein verlorener Dienstwagen-Prozess kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Ein hessisches Gericht hat nun die Spielregeln für die Berechnung von Anwaltskosten in solchen Fällen neu justiert. Es geht um viel mehr als nur Spritgeld: Wer den Firmenwagen verliert, riskiert einiges.

Übersicht:

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
  • Datum: 07.02.2025
  • Aktenzeichen: 12 Ta 17/25
  • Verfahrensart: Kostenfestsetzungsverfahren im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Hauptsacheverfahrens
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Kläger: Reichte am 18.07.2022 Klage ein und fordert unter anderem Schmerzensgeld, Erstattung verauslagter Tankkosten, uneingeschränkte Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Tankkarte (für dienstliche Fahrten plus beschränkte private Nutzung) sowie die Zahlung des Monatsgehalts für Juni 2022.
  • Beklagte: Gegenpartei im Hauptsacheverfahren; ihr Prozessbevollmächtigter legte am 15.07.2024 Beschwerde gegen den ursprünglichen Beschluss ein.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Im zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen Verfahren erhob der Kläger diverse Ansprüche, darunter Schmerzensgeld, Erstattung von Tankkosten, Freischaltung der Tankkarte und Gehaltszahlung, während im Nachgang die Kostenfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit strittig wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die korrekte, differenzierte Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für verschiedene Verfahrensabschnitte gemäß § 33 RVG.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Der ursprüngliche Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main wurde abgeändert und neu gefasst. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wurde für unterschiedliche Verfahrenszeiträume wie folgt festgesetzt:
    • bis zum 09.08.2022: 35.412,56 EUR
    • vom 10.08.2022 bis zum 08.09.2022: 43.758,36 EUR
    • vom 09.09.2022 bis zum 25.10.2022: 41.510,44 EUR
    • vom 26.10.2022 bis zum 06.11.2022: 48.338,00 EUR
    • ab dem 07.11.2022 sowie für den Vergleich: 47.668,00 EUR
  • Begründung: Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage von § 33 RVG unter Berücksichtigung des zeitlichen Verlaufs des Hauptsacheverfahrens. Die Einwände aus der Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten wurden im Übrigen zurückgewiesen.
  • Folgen: Die neu festgesetzten Gegenstandswerte dienen als verbindliche Basis für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Mit dem Beschluss ist die Gebührenregelung abschließend geklärt, sofern keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Fall vor Gericht


Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte bei Dienstwagen-Streitigkeiten: Hessisches Landesarbeitsgericht präzisiert Wert von Firmenwagen im Rechtsstreit

Mitarbeiter erhält die Schlüssel für ein Firmenauto von seinem Arbeitgeber im Büroparkplatz.
Dienstwagen-Streitigkeiten und Gegenstandswertfestsetzung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

In einem Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 12 Ta 17/25) vom 07. Februar 2025 wurde ein wichtiger Aspekt im Streit um Dienstwagen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern neu beleuchtet: die Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit in solchen Verfahren. Das Gericht musste sich mit der Beschwerde eines Arbeitgebers auseinandersetzen, der die vom Arbeitsgericht Frankfurt am Main festgesetzten Streitwerte in einem Rechtsstreit um die Herausgabe eines Dienstwagens für zu niedrig hielt. Der aktuelle Beschluss des Landesarbeitsgerichts schafft mehr Klarheit und könnte zukünftig maßgeblich für die Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten in ähnlichen Fällen sein.

Hintergrund des Falls: Vom Schmerzensgeld zur Dienstwagen-Herausgabe – Ein Überblick über die ursprüngliche Klage

Dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts lag ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 17 Ca 3815/22) zugrunde. Ein Arbeitnehmer hatte gegen seinen Arbeitgeber Klage erhoben und dabei verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Ursprünglich forderte der Kläger:

  • Schmerzensgeld in Höhe von 11.831 Euro sowie Erstattung verauslagter Tankkosten.
  • Die uneingeschränkte Freischaltung einer Tankkarte für Dienstfahrten und eine auf 20.000 km pro Jahr beschränkte Freigabe für Privatfahrten.
  • Die Zahlung des ausstehenden Monatsgehalts für Juni 2022 in Höhe von 6.827,56 Euro brutto.
  • Die Herausgabe des ihm zustehenden Dienstwagens, für den ein geldwerter Vorteil von 326,50 Euro monatlich in den Gehaltsabrechnungen ausgewiesen wurde.

Im Laufe des Verfahrens erweiterte und modifizierte der Kläger seine Klage mehrfach. So kamen beispielsweise weitere Gehaltsforderungen für Juli 2022 hinzu, Forderungen wegen unrechtmäßiger Gehaltsabzüge und sogar ein Antrag auf Entfernung einer Abmahnung. Letztlich wurde der Rechtsstreit durch einen gerichtlichen Vergleich am 21. November 2022 beendet.

Streit um die Anwaltskosten: Arbeitgeber beschwert sich über zu niedrigen Gegenstandswert

Nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens entbrannte ein Streit über die Höhe der Anwaltskosten. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Stufen festgesetzt, entsprechend dem jeweiligen Verfahrensstand und den hinzugekommenen Klageanträgen. Dabei bewertete das Arbeitsgericht den Antrag auf Herausgabe des Dienstwagens mit einem Bruttomonatsgehalt des Klägers (6.827,56 Euro) und den Antrag auf Freischaltung der Tankkarte pauschal mit 500 Euro.

Der Arbeitgeber war mit dieser Festsetzung jedoch nicht einverstanden und legte Beschwerde beim Hessischen Landesarbeitsgericht ein. Er argumentierte, dass der Wert des Dienstwagen-Herausgabeantrags deutlich höher anzusetzen sei. Konkret forderte der Arbeitgeber, den Wert des Dienstwagens nicht mit einem Monatsgehalt, sondern mit dem 36-fachen des monatlichen Sachbezugswerts zu bemessen. Dies hätte zu einem deutlich höheren Gegenstandswert und somit zu höheren Anwaltskosten geführt. Auch den Wert der Tankkartenfreischaltung hielt der Arbeitgeber mit 5.000 Euro für angemessener als die vom Arbeitsgericht angesetzten 500 Euro.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts: Orientierung am Streitwertkatalog und Präzisierung der Bewertung

Das Hessische Landesarbeitsgericht wies die Beschwerde des Arbeitgebers weitgehend zurück, änderte den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main aber in Teilen ab und fasste ihn neu. In seiner Begründung stützte sich das Landesarbeitsgericht maßgeblich auf den „Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit“ in der Fassung vom 01. Februar 2024. Dieser Katalog, der von der Streitwertkommission der Arbeitsgerichtsbarkeit erarbeitet wurde, dient als Orientierungshilfe für die Festsetzung von Streitwerten in arbeitsgerichtlichen Verfahren, ist aber rechtlich nicht bindend.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte, dass der Streitwertkatalog eine sachgerechte Grundlage für die Bewertung von Dienstwagen-Streitigkeiten darstellt. Demnach sei der Wert des Herausgabeantrags eines Dienstwagens grundsätzlich nach § 42 Abs. 2 GKG (Gerichtskostengesetz) zu bemessen. Diese Vorschrift sieht vor, dass bei wiederkehrenden Leistungen – und dazu zählt die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens – der Jahreswert anzusetzen ist. Der Jahreswert wiederum wird in der Regel mit dem 36-fachen des monatlichen Werts der Leistung berechnet.

Im konkreten Fall bedeutete dies, dass das Landesarbeitsgericht den Wert des Dienstwagen-Herausgabeantrags tatsächlich höher ansetzte als das Arbeitsgericht, aber nicht in dem vom Arbeitgeber geforderten Umfang. Das Gericht orientierte sich am monatlichen Sachbezugswert des Dienstwagens, der in den Gehaltsabrechnungen des Klägers mit 326,50 Euro ausgewiesen war. Daraus errechnete sich ein Jahreswert von 11.754 Euro (36 x 326,50 Euro), der als Grundlage für die Streitwertfestsetzung diente.

Hinsichtlich des Antrags auf Freischaltung der Tankkarte sah das Landesarbeitsgericht jedoch keine Veranlassung, den vom Arbeitsgericht angesetzten Wert von 500 Euro zu beanstanden. Es hielt diesen Wert für angemessen, da die Tankkarte primär der Nutzung für Dienstfahrten diene und der wirtschaftliche Vorteil für den Arbeitnehmer aus der privaten Nutzung im Verhältnis zum Dienstwagennutzen eher nachrangig sei.

Die konkrete Festsetzung des Gegenstandswerts durch das Landesarbeitsgericht

Auf Basis dieser Erwägungen setzte das Hessische Landesarbeitsgericht den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für die verschiedenen Verfahrensabschnitte wie folgt fest:

  • Verfahren bis zum 09.08.2022: 35.412,56 EUR
  • Verfahren vom 10.08.2022 bis zum 08.09.2022: 43.758,36 EUR
  • Verfahren vom 09.09.2022 bis zum 25.10.2022: 41.510,44 EUR
  • Verfahren vom 26.10.2022 bis zum 06.11.2022: 48.338,00 EUR
  • Verfahren ab dem 07.11.2022: 47.668,00 EUR
  • Vergleich: 47.668,00 EUR

Diese Festsetzung zeigt, dass das Landesarbeitsgericht zwar dem Argument des Arbeitgebers hinsichtlich der Bewertung des Dienstwagens teilweise folgte, aber keine dramatische Erhöhung des Gegenstandswerts vornahm. Die Anpassungen erfolgten primär durch die präzisere Anwendung des Streitwertkatalogs und des § 42 GKG.

Bedeutung des Beschlusses für Betroffene: Mehr Klarheit und potenzielle Kostenauswirkungen

Der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist bedeutsam für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die in Streitigkeiten um Dienstwagen geraten. Er schafft mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei der Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten in solchen Fällen. Insbesondere die Bestätigung der Orientierung am Streitwertkatalog und die präzisere Anwendung des § 42 GKG geben eine klare Richtlinie vor, wie der Wert eines Dienstwagen-Herausgabeantrags zu bemessen ist.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie im Falle eines Obsiegens in einem Dienstwagenstreit mit realistischeren Erstattungsansprüchen für ihre Anwaltskosten rechnen können, da der Gegenstandswert nun tendenziell höher ausfallen dürfte als in der Vergangenheit, wenn Gerichte den Wert pauschaler und möglicherweise niedriger ansetzten. Arbeitgeber hingegen müssen sich darauf einstellen, dass Streitigkeiten um Dienstwagen kostenintensiver werden können, insbesondere wenn sie den Rechtsstreit verlieren. Die klare Orientierung am 36-fachen des monatlichen Sachbezugswerts macht die Kostenfolgen eines solchen Rechtsstreits besser kalkulierbar und könnte Arbeitgeber dazu bewegen, vorgerichtlich eine einvernehmliche Lösung anzustreben, um hohe Prozesskosten zu vermeiden. Insgesamt trägt der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts dazu bei, Dienstwagenstreitigkeiten auf eine transparentere und gerechtere Grundlage zu stellen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht wichtige Grundsätze zur Streitwertberechnung bei arbeitsrechtlichen Klagen, besonders wenn es um die Herausgabe von Dienstwagen geht. Die zentrale Erkenntnis ist, dass bei der Bewertung eines Dienstwagen-Herausgabeanspruchs nicht der volle Fahrzeugwert anzusetzen ist, sondern nur der Wert des zeitlich begrenzten Nutzungsrechts. Für die Praxis bedeutet dies, dass Arbeitnehmer bei Klagen auf Herausgabe eines Dienstwagens mit niedrigeren Gerichtskosten rechnen können, da nicht der komplette Fahrzeugwert als Berechnungsgrundlage dient. Das Urteil schafft mehr Klarheit bei der Kostenkalkulation arbeitsgerichtlicher Verfahren und macht diese für Arbeitnehmer besser planbar.

Benötigen Sie Hilfe?

Klare Rechtsberatung bei Dienstwagen-Streitigkeiten

Dienstwagen-Streitigkeiten bringen oft komplexe Fragen mit sich – insbesondere wenn die Festsetzung von Gegenstandswerten zu Unsicherheiten in der Berechnung von Kosten führt. Der Umgang mit solchen Themen erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Gegebenheiten und eine präzise Analyse der relevanten rechtlichen Aspekte.

Unsere erfahrenen Juristen unterstützen Sie dabei, Ihre Situation nachvollziehbar zu erfassen und die entscheidenden Faktoren für eine sachgerechte Bewertung herauszuarbeiten. Mit transparenter Beratung helfen wir, den Überblick zu behalten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären.

Ersteinschätzung anfragen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird der Streitwert bei Dienstwagen-Streitigkeiten berechnet?

Der Streitwert bei Dienstwagen-Streitigkeiten richtet sich nach dem konkreten Streitgegenstand und wird nach verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt.

Herausgabeansprüche des Arbeitgebers

Wenn Sie als Arbeitgeber die Herausgabe eines Dienstwagens verlangen, orientiert sich der Streitwert am aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Bei der Berechnung wird der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Klageerhebung zugrunde gelegt.

Nutzungsansprüche des Arbeitnehmers

Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Überlassung oder weitere Nutzung des Dienstwagens geltend machen, berechnet sich der Streitwert nach dem monatlichen geldwerten Vorteil multipliziert mit der beabsichtigten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer wird dabei in der Regel auf maximal 36 Monate begrenzt.

Berechnung des Streitwerts

Die Formel für die Berechnung lautet: Streitwert = Monatlicher geldwerter Vorteil × Nutzungsdauer (max. 36 Monate)

Ein praktisches Beispiel: Wenn der monatliche geldwerte Vorteil eines Dienstwagens 652 Euro beträgt, ergibt sich bei einer Nutzungsdauer von 36 Monaten ein Streitwert von 23.472 Euro.

Besondere Konstellationen

Bei Streitigkeiten über die Art des Fahrzeugs oder spezifische Ausstattungsmerkmale orientiert sich der Streitwert nicht am Gesamtwert des Fahrzeugs, sondern an der wirtschaftlichen Differenz zwischen den streitigen Fahrzeugvarianten. Wenn Sie beispielsweise einen Van statt eines Pick-ups als Dienstwagen fordern, ist der Wertunterschied zwischen beiden Fahrzeugtypen maßgeblich.

Ab 2025 wird die Berechnung des geldwerten Vorteils für Elektrofahrzeuge günstiger ausfallen, da die Bemessungsgrenze auf 95.000 Euro angehoben wird. Dies kann sich entsprechend auf die Streitwertberechnung auswirken.


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Welche Kostenrisiken entstehen bei einer Klage auf Herausgabe des Dienstwagens?

Die Kostenrisiken bei einer Klage auf Herausgabe eines Dienstwagens richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens. Der Gegenstandswert orientiert sich dabei am wirtschaftlichen Interesse des Klägers und wird vom Gericht nach billigem Ermessen bestimmt.

Grundsätzliche Kostenverteilung

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz gilt eine besondere Kostenregelung: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Diese Regelung soll Arbeitnehmer davor schützen, bei einem verlorenen Prozess die gegnerischen Anwaltskosten tragen zu müssen.

Berechnung der Kosten

Der Streitwert bei Dienstwagenstreitigkeiten wird wie folgt ermittelt:

  • Bei reiner Herausgabe ohne Privatnutzung wird ein niedrigerer Streitwert angesetzt
  • Bei Klagen mit Privatnutzungsrecht fließt der geldwerte Vorteil in die Berechnung ein

Konkrete Kostenrisiken

Wenn Sie klagen, müssen Sie folgende Kosten einkalkulieren:

  • Ihre eigenen Anwaltskosten, die Sie in jedem Fall selbst tragen müssen
  • Einen Teil der Gerichtskosten, deren Höhe vom festgesetzten Streitwert abhängt

Bei einem Vergleich vor Gericht fallen keine Gerichtskosten an. Dies macht das arbeitsgerichtliche Verfahren kostengünstiger als andere Gerichtsverfahren.


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Welche Fristen müssen bei einer Dienstwagen-Klage beachtet werden?

Bei Streitigkeiten um einen Dienstwagen müssen Sie verschiedene Fristen beachten, die Ihre Ansprüche zeitlich begrenzen können.

Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag

Die arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen sind besonders wichtig und müssen als erstes geprüft werden. Diese Fristen betragen in der Regel drei Monate nach Fälligkeit des Anspruchs. Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine schriftliche Geltendmachung vornehmen, können Ihre Ansprüche verfallen.

Bei einer zweistufigen Ausschlussfrist müssen Sie nach der schriftlichen Geltendmachung eine weitere Frist beachten: Lehnt der Arbeitgeber Ihren Anspruch ab oder antwortet nicht innerhalb von zwei Wochen, haben Sie meist weitere drei Monate Zeit für eine Klageerhebung.

Besonderheiten bei Dienstwagenrückgabe

Bei einer Kündigung steht Ihnen der Dienstwagen grundsätzlich bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zu. Wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen früher zurückfordert, muss er eine Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen einhalten.

Verjährungsfrist für Schadensersatz

Für Schadensersatzansprüche wegen unrechtmäßigem Dienstwagenentzug gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Prozessuale Besonderheiten

Bei einem laufenden Arbeitsverhältnis können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen. Hierbei ist schnelles Handeln erforderlich, da die Dringlichkeit mit zunehmendem Zeitablauf entfällt.

Wenn Sie eine Nutzungsentschädigung fordern, weil sich eine Kündigung als unwirksam erweist, können Sie diese auch rückwirkend geltend machen. Die Berechnung erfolgt dann meist nach der steuerlichen 1-Prozent-Regelung.


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Welche außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten gibt es bei Dienstwagen-Streitigkeiten?

Bei Streitigkeiten um Dienstwagen stehen Ihnen mehrere außergerichtliche Lösungswege zur Verfügung, die schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren sein können.

Mediation als effektiver Lösungsweg

Ein Mediationsverfahren bietet sich besonders bei Dienstwagenstreitigkeiten an, da hier ein neutraler Mediator zwischen den Parteien vermittelt. Der Mediator unterstützt Sie und Ihren Arbeitgeber dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne selbst Entscheidungen zu treffen. Dieses Verfahren ist besonders vorteilhaft, wenn Sie Wert auf eine zukunftsorientierte Arbeitsbeziehung legen.

Schlichtungsverfahren als Alternative

Eine Schlichtung stellt einen Mittelweg zwischen Mediation und Gerichtsverfahren dar. Ein fachkundiger Schlichter leitet das Verfahren und kann, anders als bei der Mediation, auch konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten. Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich nicht einigen können, erstellt der Schlichter einen Schlichtungsvorschlag, den Sie annehmen oder ablehnen können.

Außergerichtlicher Vergleich

Ein außergerichtlicher Vergleich bietet die Möglichkeit, mit Unterstützung der jeweiligen Anwälte eine gütliche Einigung zu erzielen. Diese Lösung ist besonders zeitsparend und vermeidet das Prozessrisiko eines Gerichtsverfahrens. Die getroffene Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und ist für beide Seiten bindend.

Betriebsinterne Konfliktlösung

Wenn in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, kann dieser bei der Konfliktlösung unterstützend tätig werden. Betriebsräte verfügen oft über Erfahrung mit ähnlichen Fällen und können zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln.

Die außergerichtliche Streitbeilegung ermöglicht in vielen Fällen eine schnellere und kostengünstigere Lösung als ein Gerichtsverfahren. Dabei bleiben die Geschäftsbeziehungen meist besser erhalten, und Sie haben die Chance, eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung zu finden.


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Bei Streitigkeiten um Dienstwagen stehen Ihnen mehrere außergerichtliche Lösungswege zur Verfügung, die schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren sein können.

Mediation als effektiver Lösungsweg

Ein Mediationsverfahren bietet sich besonders bei Dienstwagenstreitigkeiten an, da hier ein neutraler Mediator zwischen den Parteien vermittelt. Der Mediator unterstützt Sie und Ihren Arbeitgeber dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne selbst Entscheidungen zu treffen. Dieses Verfahren ist besonders vorteilhaft, wenn Sie Wert auf eine zukunftsorientierte Arbeitsbeziehung legen.

Schlichtungsverfahren als Alternative

Eine Schlichtung stellt einen Mittelweg zwischen Mediation und Gerichtsverfahren dar. Ein fachkundiger Schlichter leitet das Verfahren und kann, anders als bei der Mediation, auch konkrete Lösungsvorschläge unterbreiten. Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich nicht einigen können, erstellt der Schlichter einen Schlichtungsvorschlag, den Sie annehmen oder ablehnen können.

Außergerichtlicher Vergleich

Ein außergerichtlicher Vergleich bietet die Möglichkeit, mit Unterstützung der jeweiligen Anwälte eine gütliche Einigung zu erzielen. Diese Lösung ist besonders zeitsparend und vermeidet das Prozessrisiko eines Gerichtsverfahrens. Die getroffene Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und ist für beide Seiten bindend.

Betriebsinterne Konfliktlösung

Wenn in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, kann dieser bei der Konfliktlösung unterstützend tätig werden. Betriebsräte verfügen oft über Erfahrung mit ähnlichen Fällen und können zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln.

Die außergerichtliche Streitbeilegung ermöglicht in vielen Fällen eine schnellere und kostengünstigere Lösung als ein Gerichtsverfahren. Dabei bleiben die Geschäftsbeziehungen meist besser erhalten, und Sie haben die Chance, eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung zu finden.

 

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Gegenstandswert

Der Gegenstandswert ist der in Geld ausgedrückte wirtschaftliche Wert, der einer gerichtlichen Auseinandersetzung zugrunde liegt. Er bestimmt die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsvergütung gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Dienstwagenstreitigkeiten setzt sich der Wert aus verschiedenen Komponenten wie Fahrzeugwert, Nutzungsdauer und geldwertem Vorteil zusammen.

Beispiel: Bei einem Dienstwagen im Wert von 40.000 € und einer jährlichen privaten Nutzung von 8.000 € ergibt sich bei einer Streitdauer von 2 Jahren ein Gegenstandswert von 56.000 € (40.000 € + 2 x 8.000 €).


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Kostenfestsetzungsverfahren

Ein gerichtliches Verfahren zur verbindlichen Festlegung der Verfahrenskosten, insbesondere der Anwaltsvergütung und Gerichtsgebühren. Es folgt dem Hauptsacheverfahren und wird durch einen separaten Beschluss entschieden. Die Grundlage bildet § 103 ZPO in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Beispiel: Nach Abschluss eines Arbeitsrechtsstreits wird im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt, dass die unterlegene Partei Anwaltskosten von 3.500 € erstatten muss, basierend auf dem festgesetzten Gegenstandswert.


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Prozessbevollmächtigter

Ein rechtlicher Vertreter einer Partei im Gerichtsverfahren, meist ein Rechtsanwalt, der bevollmächtigt ist, alle Prozesshandlungen vorzunehmen. Die Vollmacht wird durch § 81 ZPO geregelt und ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen der Partei zu handeln.

Beispiel: Der Prozessbevollmächtigte des Arbeitgebers legt gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Beschwerde ein und vertritt dabei die Interessen seines Mandanten.


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Hauptsacheverfahren

Das zentrale gerichtliche Verfahren, in dem über die eigentlichen Streitfragen entschieden wird. Es unterscheidet sich von Neben- oder Eilverfahren und endet mit einem Urteil oder Vergleich. Die Regelungen finden sich in der ZPO und dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Beispiel: Im Hauptsacheverfahren klagt ein Arbeitnehmer auf Herausgabe des Dienstwagens und Erstattung von Tankkosten, während die Kostenfrage später separat geklärt wird.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 33 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz): Regelt die Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit als Berechnungsgrundlage der Anwaltsvergütung. Der Gegenstandswert bestimmt sich nach dem Interesse des Auftraggebers an der anwaltlichen Tätigkeit. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Zentrale Norm für die Bestimmung der verschiedenen Streitwerte zu unterschiedlichen Verfahrenszeitpunkten, die sich durch Klagerweiterungen und -rücknahmen mehrfach änderten.
  • § 278 Abs. 6 ZPO (Zivilprozessordnung): Ermöglicht den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs durch Beschlussvorschlag des Gerichts und schriftliche Zustimmung der Parteien. Diese Form des Vergleichs hat die gleiche Wirkung wie ein vor Gericht geschlossener Vergleich. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Rechtsstreit wurde durch einen solchen schriftlichen Vergleich beendet, was Auswirkungen auf die Festsetzung des endgültigen Gegenstandswertes hatte.
  • § 48 Abs. 1 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz): Regelt die Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts für Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Die Norm legt fest, dass das Landesarbeitsgericht über Beschwerden gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichts entscheidet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Grundlage für die Zuständigkeit des Hessischen Landesarbeitsgerichts zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt.

Das vorliegende Urteil


Hessisches Landesarbeitsgericht – Az.: 12 Ta 17/25 – Beschluss vom 07.02.2025


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