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Arbeiten im Home-Office – Was sollte ich jetzt beachten?

Homeoffice: Regelung der Heimarbeit

Ein Wunsch, den viele Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsverhältnis verfolgen, ist die bessere Vereinbarkeit zwischen Beruf und Privatleben. Nicht zuletzt aus diesem Grund bieten auch viele Unternehmen das sogenannte Home-Office an, welches sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gleichermaßen seine Vorteile mit sich bringt. Im Hinblick auf das Home-Office gibt es jedoch auch Kriterien, die beachtet werden wollen. Zum einen bringt das Home-Office sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitgeber auch Nachteile mit sich und zum anderen müssen auch gewisse Voraussetzungen für die Arbeit daheim erfüllt werden.

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer in Deutschland keinerlei gesetzlichen Rechtsanspruch darauf, in einem Unternehmen im Modell Home-Office arbeiten zu können. Vielmehr müssen individuelle Zusatzvereinbarungen im Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer diesbezüglich getroffen werden.

Das Wichtigste in Kürze


  • Home-Office bietet Flexibilität und Selbstbestimmung, ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und kann zu erhöhter Produktivität führen.
  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Home-Office in Deutschland. Vereinbarungen müssen individuell im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
  • Arbeitgeber profitieren durch geringere Krankheitsfehlzeiten und positive Außendarstellung des Unternehmens, was zu einer besseren Personalbindung führen kann.
  • Arbeitnehmer müssen klare Trennung zwischen Arbeits- und Privatzeit wahren. Home-Office-Zeit ist Arbeitszeit und erfordert Disziplin und Struktur.
  • Datenschutz ist kritisch. Sensible Unternehmens- oder Kundendaten müssen sicher und vor Zugriffen Dritter geschützt sein.
  • Arbeitszimmer muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie eine störungsfreie Umgebung und entsprechende Ausstattung. Kosten für die Einrichtung werden oft vom Arbeitnehmer getragen.
  • Arbeitgeber können Home-Office-Vereinbarungen widerrufen, wenn vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden oder Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.

Um was handelt es sich bei Home-Office eigentlich?

Arbeiten im Homeoffice
Symbolfoto: Von goodluz

In Deutschland ist das Home-Office auch unter den alternativen Namen „e-Work“ bzw. „Teleheimarbeit“ bekannt. Aus dem Namen „Teleheimarbeit“ wird auch ersichtlich, was genau hinter dem Begriff eigentlich steckt. Die Arbeitsverpflichtungen werden von den heimischen vier Wänden aus erledigt, sodass sich die täglich Fahrt in den Unternehmensstandort erübrigt. Dies setzt allerdings voraus, dass es in den heimischen vier Wänden einen entsprechenden Raum mit einer entsprechenden Infrastruktur wie

  • PC
  • Telefonverbindung
  • Büromöbel

gibt. Ein derartiger Raum kann von einem Arbeitnehmer, der in dem Modell „Home-Office“ für ein Unternehmen tätig ist, auch steuerlich geltend gemacht werden. Die Aufgaben erhält der Arbeitnehmer dann von seinem Arbeitgeber per Mail oder telefonisch.

Grundsätzlich wird in Deutschland zwischen der vollständig heimbasierten Telearbeit und der alternierenden Telearbeit unterschieden. Der Unterschied liegt in dem Umstand, dass bei einer vollständig heimbasierten Telearbeit ein Angestellter eines Unternehmens vollständig von zu Hause aus seinen Arbeitsverpflichtungen nachkommt während hingegen bei der alternierenden Telearbeit auch gewisse Zeiten in dem Unternehmen des Arbeitgebers verbracht werden.

Die Vor- sowie Nachteile für Arbeitnehmer

Im Hinblick auf das Home-Office gibt es für den Arbeitnehmer durchaus Vorteile.

Die gängigsten Vorteile sind

  • frei Zeiteinteilung und damit bessere Vereinbarkeit zwischen Beruf und Privatleben
  • keine langen und nervenaufreibenden Fahrten mehr in das Unternehmen des Arbeitgebers
  • keine Abhängigkeit mehr von öffentlichen Verkehrsmitteln und dadurch pünktlicher Arbeitsbeginn auch in den frühen Tagesstunden
  • erhöhte Selbstbestimmung und Ruhe bedingt durch den Umstand, dass der Arbeitsplatz in den heimischen vier Wänden ist
  • erhöhte kreative Ausstöße durch stärkeren Konzentrationsfokus

Dem stehen natürlich auch Nachteile gegenüber

  • mangelnder persönlicher Kontakt zu Kollegen
  • erhöhtes Ablenkungspotenzial durch private Verpflichtungen oder Störungen
  • kurzzeitige Tätigkeiten im Haushalt führen zu Arbeitsunterbrechungen
  • Trennung von Privatleben und Beruf ist mitunter nicht möglich

Die Home-Office-Zeit ist Arbeitszeit und darf nicht mit dem Privatleben verwechselt werden. Die strikte Trennung dieser beiden Bereiche ist ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung, die von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf das Home-Office getroffen wird.

Die Vorteile vom Home-Office für den Arbeitgeber

Auch ein Arbeitgeber hat Vorteile dadurch, dass den Arbeitnehmer die Home-Office-Tätigkeit zugestanden wird

  • merklich geringere Krankheitsfehlzeiten der Arbeitnehmer
  • das Unternehmen kann sich gegenüber Angestellten positiv darstellen
  • positive Außendarstellung des Unternehmens durch höhere Beliebtheit bei dem Arbeitnehmer
  • bessere Personalbindung ist möglich, dadurch können Fachkräfte auch langfristig an das Unternehmen gebunden werden
  • Kosten für die Infrastruktur können eingespart werden
  • Arbeitnehmer arbeiten produktiver, daher kann ein Arbeitgeber bessere Arbeitsergebnisse erwarten

Nicht bei jeder Berufsgruppe ist das Home-Office überhaupt möglich. Generell haben auch Unternehmen mit einer sehr geringen Beschäftigtenzahl kaum die Möglichkeit, Home-Office für die Arbeitnehmer anzubieten.

Die Nachteile für den Arbeitgeber im Hinblick auf das Home-Office halten sich für gewöhnlich in Grenzen. Bei sehr großen Unternehmen wurde in der Vergangenheit jedoch schon beobachtet, dass Arbeitnehmer zwar in dem System als „angemeldet“ galten, aber dennoch nicht erreichbar waren. Eine Kontrolle der Arbeitnehmertätigkeit ist seitens des Arbeitgebers nur schwerlich möglich und auch die Zeiterfassung der tatsächlich geleisteten Arbeit ist in der Regel eine echte „Vertrauensfrage“.

Das Home-Office ist in der gängigen Praxis vorwiegend in Branchen verbreitet, die sich mit IT beschäftigen oder einen verstärkten Kundenservice anbieten. Für Arbeitnehmer ist dies besonders dann sinnvoll, wenn ein sehr weiter Arbeitsweg zu dem Unternehmensstandort absolviert werden muss. Arbeitnehmer sollten allerdings beachten, dass die Erreichbarkeit für den Chef sowie für etwaige andere Unternehmensabteilungen gegeben sein muss. Insbesondere dann, wenn andere Abteilungen des Unternehmens von dem Arbeitnehmer abhängig sind, ist die Erreichbarkeit unerlässlich. Die Art und Weise, wie ein Arbeitnehmer im Home-Office erreichbar ist, gilt dabei als Vereinbarungssache zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Generell kann die Erreichbarkeit via Internet sowie auch telefonisch über das Mobiltelefon bzw. Festnetz ausreichend erscheinen wobei gerade bei dem Festnetzanschluss dann eine Leitung für das Home-Office eingerichtet werden sollte.

Einer Home-Office-Arbeit sollte ein entsprechender Vertrag oder eine zusätzliche Vereinbarung zum bisherig bestehenden Arbeitsvertrag zugrunde liegen. In diesem Vertrag bzw. der Vereinbarung sollte auf jeden Fall die Kernarbeitszeit, also die Zeit der permanenten ununterbrochenen Erreichbarkeit, festgelegt werden. In dieser Kernarbeitszeit muss der Arbeitnehmer auf jeden Fall seiner Arbeitstätigkeit nachkommen und an dem Heimarbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Heimarbeit im Arbeitsrecht
Symbolfoto: Von PhotoSGH /Shutterstock.com

Arbeitnehmer, die das Angebot eines Unternehmens im Hinblick auf das Home-Office annehmen, sollten sich in den eigenen vier Wänden diesbezüglich ein entsprechendes Arbeitszimmer einrichten. Hierbei müssen die häuslichen Gegebenheiten auf jeden Fall berücksichtigt werden, da ein derartiges Arbeitszimmer nicht in jeder Wohnung eingerichtet werden kann. Das Arbeitszimmer sollte eine störungs- und ablenkungsfreie Umgebung bieten und mit dem erforderlichen Equipment ausgestattet sein. In vielen Unternehmen ist das Arbeitszimmer sowie dessen Ausstattung im Hinblick auf das Mobiliar sowie die technische Infrastruktur ein fester Bestandteil der Zusatzvereinbarung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Sollten die tatsächlichen Gegebenheiten nicht den Anforderungen entsprechen, so kann das Unternehmen dem Arbeitnehmer die Tätigkeit in dem Arbeitsmodell „Home-Office“ solange untersagen, bis die erforderlichen Gegebenheiten geschaffen wurden.

Einige Beispiele für die Ausstattung und Infrastrukrur eines Arbeitszimmers können sein

  • ergonomisches Mobiliar in Form von Schreibtischen oder Bürostühlen
  • technische Möglichkeit der Arbeitszeitaufzeichnung zum Erbringen der Nachweise
  • Möglichkeit, den Raum zur Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung abzuschließen

Die Kosten für die Schaffung der Voraussetzungen werden in der Regel von dem Arbeitnehmer selbst getragen. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die sich an den Kosten für die Schaffung der Voraussetzungen beteiligen. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn der Arbeitgeber selbst sehr stark von dem Home-Office-Modell seiner Arbeitnehmer profitiert. Die Kostenfrage sollte auf jeden Fall ebenfalls in dem Arbeitsvertrag bzw. der Zusatzvereinbarung aufgeführt werden. Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist der Datenschutz. Gerade dieser Aspekt spielt beim Home-Office eine sehr wichtige Rolle. Es ist die Pflicht eines Arbeitnehmers im Home-Office sicherzustellen, dass sensible Unternehmensdaten oder Kundendaten nicht für Dritte zugänglich sind. Die Familienmitglieder zählen dabei ebenso als Dritte wie Freunde oder Bekannte des Arbeitnehmers. Ein Verstoß kann arbeitsrechtlich vonseiten des Arbeitgebers geahndet werden.

Ein Arbeitgeber hat durchaus das Recht, die Betriebsvereinbarung im Hinblick auf die Home-Office-Regelung im Unternehmen zu widerrufen. Dies ist jedoch nicht „über Nacht“ möglich. Vielmehr muss der Arbeitgeber, wenn die Regelung widerrufen werden soll, eine Ankündigungsfrist einhalten. Für gewöhnlich erfolgt ein derartiger Widerruf jedoch nur dann, wenn ein Arbeitnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise bei akuter Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Aufgaben, oder wenn die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen in den heimischen vier Wänden des Arbeitnehmers nicht mehr oder überhaupt nicht gegeben sind. In einem derartigen Fall hat der Arbeitnehmer dann wieder die Pflicht, täglich zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen den Unternehmensstandort des Arbeitgebers aufzusuchen. Eine neue Home-Office-Regelung ist in derartigen Fällen bei einer Veränderung der Situation wieder möglich, sie bedarf dann jedoch auch direkt einer neuen vertraglichen Vereinbarung.

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