Übersicht:
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann ist eine Klage gegen die Probezeitbeurteilung zulässig?
- Redaktionelle Leitsätze
- Gilt die Probezeitbeurteilung für Beamte auf Lebenszeit?
- Was rechtfertigt die Zulassung der Berufung nach § 124 VwGO?
- Wann fehlt das Feststellungsinteresse?
- Wie bindend ist ein Eignungs- und Verwendungsvorschlag?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 A 1619/23
Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht lehnt die Berufung ab, weil die alte Probezeitbeurteilung nach Lebenszeiternennung keine Rolle mehr spielt.
- Der Kläger verliert. Die Klage gegen die Probezeitbeurteilung bleibt abgewiesen.
- Probezeitbeurteilungen dienen nur der Bewährung. Danach tragen sie keine Rechtswirkung mehr.
- Personalakte und Personalstammblatt ändern das nicht. Konkrete Nachteile zeigte der Kläger nicht.
- Auch die Grundsatzrüge scheitert. Der Kläger formulierte keine klärungsbedürftige Frage.
- Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
- Datum: 15.05.2026
- Aktenzeichen: 1 A 1619/23
- Verfahren: Beschluss über die Zulassung der Berufung
- Rechtsbereiche: Beamtenrecht, Verwaltungsrecht, Prozessrecht
- Streitwert: 5.000 Euro
- Relevant für: Beamte, Behörden, Personalstellen bei Beurteilungen und Auswahlentscheidungen
Wann ist eine Klage gegen die Probezeitbeurteilung zulässig?
Eine Klage gegen eine dienstliche Beurteilung erfordert im Verwaltungsprozess dauerhaft ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis. Das bedeutet konkret: Ein Gericht prüft nur dann eine Klage, wenn der Kläger durch die angegriffene Entscheidung tatsächlich noch spürbar betroffen ist – wer bereits befördert wurde, kann sich nicht mehr über eine alte Bewertung beschweren, die für seine Karriere keine Rolle mehr spielt. Dieses rechtliche Interesse erlischt zwingend, wenn die angegriffene Bewertung ihre Zweckbestimmung als Grundlage für zukünftige Personalentscheidungen verliert. Grundsätzlich dienen solche Beurteilungen einer Behörde als verlässliche Basis für die formelle Bestenauslese und für kommende Stellenbesetzungen.
Sobald – wie hier – die Bewährung positiv festgestellt und der Beamte in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen worden sei, entfalte seine Probezeitbeurteilung in der Regel keine rechtlich relevante Bedeutung mehr. – so das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen lehnte am 15.05.2026 den Berufungsantrag eines Militärbeamten ab und bestätigte damit die vollständige Klageabweisung der ersten Instanz (Az. 1 A 1619/23). Ein zum Oberregierungsrat ernannter Beamter war vor Gericht gezogen, um seine erst nach Ablauf der Bewährungszeit erstellte Probezeitbeurteilung vom 3. April 2020 sowie den dazugehörigen Widerspruchsbescheid annullieren zu lassen. Das Verwaltungsgericht hatte dieses Begehren im Vorfeld als unzulässig abgewiesen, da der Beamte bereits am 2. November 2019 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen worden war. Das Oberverwaltungsgericht hielt die gerichtliche Abweisung der Klage nun vollumfänglich und rechtskräftig aufrecht.
Redaktionelle Leitsätze
- Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen eine Probezeitbeurteilung entfällt regelmäßig, sobald die erfolgreiche Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt ist, da die Bewertung damit ihre maßgebliche rechtliche Bestimmung verloren hat.
- Wegen grundlegend unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe zu regulären dienstlichen Beurteilungen dürfen Probezeitbeurteilungen in späteren Auswahl- und Beförderungsverfahren nicht als zusätzliches Erkenntnismittel herangezogen werden.
- Die bloße Dokumentation einer absolvierten Probezeitbewertung in der Personalakte sowie darin enthaltene, rechtlich unverbindliche Eignungsvorschläge begründen keinen fortdauernden rechtlichen Nachteil, der ein gesondertes Feststellungsinteresse rechtfertigt.

Gilt die Probezeitbeurteilung für Beamte auf Lebenszeit?
Probezeitbeurteilungen erfüllen nach dem Beamtenrecht fast immer nur einen einzigen begrenzten Zweck: Sie dokumentieren die Bewährungsfeststellung am Ende der Probezeit gemäß § 37 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV). Nach einer erfolgreichen Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verliert dieses Dokument seine rechtlich bindende Bedeutung für die Zukunft. Ein offener Leistungsvergleich zwischen anfänglichen Probebeurteilungen und späteren Regelbeurteilungen – also den alle drei Jahre stattfindenden planmäßigen Bewertungen im aktiven Dienst – ist ohnehin wegen vollkommen unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe sachlich ausgeschlossen. Maßgeblich für Beförderungen sind ausschließlich diese aktuellen Regelbeurteilungen.
Für den beförderten Oberregierungsrat zerstörte das strikte Festhalten an diesen behördlichen Trennlinien die Aussicht auf eine rechtliche Korrektur seiner Akte. Der militärische Angestellte hatte argumentiert, seine mäßige Bewertung mit der Gesamtnote 4 verbaue ihm weiterhin wichtige Optionen bei der bundeswehrinternen Personalentwicklung. Die Behörde als Dienstherr versicherte in der Verhandlung hingegen glaubhaft, dass bei späteren Auswahlentscheidungen über Beförderungsämter keinesfalls mehr auf die Probezeitbeurteilung zurückgegriffen werde. Das Gericht teilte diese Auffassung und untermauerte, dass nach der Lebenszeiternennung keine rechtlich relevante Grundlage mehr für künftige Stellenvergaben aus diesem alten Dokument abgeleitet wird.
Praxis-Hinweis: Status zum Zeitpunkt der Klage
Der entscheidende Faktor für die Zulässigkeit einer Klage gegen die Probezeitbeurteilung ist Ihr aktueller beamtenrechtlicher Status. Wurden Sie bereits in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen, verliert das Probezeitzeugnis seine Funktion als Grundlage für künftige Auswahlentscheidungen. Eine Klage scheitert dann regelmäßig am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis. Anders liegt der Fall, wenn die Übernahme noch aussteht oder die Behörde die alte Beurteilung nachweislich weiterhin für aktuelle Personalentscheidungen heranzieht.
Was rechtfertigt die Zulassung der Berufung nach § 124 VwGO?
Für die Weiterführung eines juristischen Verfahrens in einer höheren gerichtlichen Instanz müssen zwingend formelle Zulassungsgründe aus § 124 Abs. 2 VwGO vorliegen, wie etwa greifbare ernstliche Zweifel an der Urteilsbegründung. Das bedeutet: Im Verwaltungsrecht gibt es keine automatische Berufung – das Oberverwaltungsgericht muss die Berufung erst zulassen, und dafür muss der Kläger ganz bestimmte gesetzliche Gründe nachweisen. Entsprechende Zulassungsgründe müssen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hochgradig fallbezogen und konkret dargelegt werden. Soll eine grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht werden, ist eine präzise Rechts- oder Tatsachenfrage erforderlich, deren Beantwortung über den isolierten Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit besitzt.
Für Sie als Beamter bedeutet diese Entscheidung: Wenn Sie gegen ein klageabweisendes Urteil Berufung einlegen wollen, müssen Sie konkrete und fallbezogene Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 VwGO vorbringen. Ein pauschaler Verweis auf die erstinstanzlichen Schriftsätze oder allgemeine Kritik am Urteil reicht nicht. Sie müssen entweder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung begründet darlegen oder eine klärungsbedürftige Rechts- oder Tatsachenfrage von grundsätzlicher Bedeutung benennen. Andernfalls bleibt Ihnen der Zugang zur Berufungsinstanz verwehrt – unabhängig von den inhaltlichen Argumenten.
Wann fehlt das Feststellungsinteresse?
Das formelle Abheften einer Bewertung in einer Personalakte oder ihr Übertrag in ein fortlaufendes Personalstammblatt entfaltet für sich genommen keine automatische negative Rechtsfolge für Arbeitskräfte. Sollen gerichtliche Schritte aufgrund mutmaßlicher Benachteiligungen ergriffen werden, verlangt ein rechtlich legitimes Feststellungsinteresse weitaus handfestere Gründe als nur eine von der Dienstkraft subjektiv empfundene Herabwürdigung durch formulierte Einzelvorwürfe.
An einer drastischen Einzelwertung der Personalverwaltung entzündete sich das zentrale Missfallen des Beamten in diesem Verfahren. Unter dem Kriterium „Bereitschaft zur Teamarbeit“ hatte die Führung ihm die mangelhafte Note 5 aufgedrückt. Er verdeutlichte seinen erlittenen Schaden mit einer gescheiterten Bewerbung auf einen begehrten Posten am Streitkräfteamt, unmittelbar nachdem jenes Amt sein Personalstammblatt zur Einsicht übersandt bekam. Das Gericht qualifizierte diese Kausalitätskette jedoch als bloße Spekulation, da kein greifbarer Beweis vorlag, dass die gescheiterte Bewerbung auf dieser Note basierte.
Die Befürchtung des Klägers, die Probezeitbeurteilung werde nachteilig berücksichtigt werden, sei eine bloße Mutmaßung, für die keine ausreichenden Anhaltspunkte bestünden. – so das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Achtung Falle: Kausalitätsbeweis
Die bloße zeitliche Abfolge reicht vor Gericht nicht aus. Wenn Sie geltend machen, dass eine schlechte Note in der Personalakte der Grund für eine abgelehnte Bewerbung war, müssen Sie diese Kausalität konkret beweisen. Vermutungen oder das subjektive Empfinden, dass die Note der Auswahlkommission vorgelegen haben muss, werden als reine Spekulation gewertet und begründen kein Feststellungsinteresse.
Wie bindend ist ein Eignungs- und Verwendungsvorschlag?
Interne Verwendungs- und Eignungsvorschläge in dienstlichen Beurteilungen sind rechtlich nicht bindend. Sie stellen lediglich die persönliche Prognose des Beurteilers dar. Als Beamter können Sie daraus weder einen Anspruch auf Beförderung noch auf eine bestimmte Verwendung ableiten. Planen Sie Ihre Karriere nicht auf Basis solcher Vorschläge, sondern orientieren Sie sich an tatsächlichen Stellenausschreibungen und Ihren Leistungen in aktuellen Regelbeurteilungen.
Das Gericht verneinte auch die Bindungswirkung des im Dokument enthaltenen Eignungs- und Verwendungsvorschlags. Für Sie bedeutet das: Abgelaufene Beurteilungsinhalte wie Verwendungsvorschläge haben keinen Einfluss auf spätere Versetzungen oder Stellenbesetzungen; maßgeblich ist allein die Verfügbarkeit von Dienstposten. Zudem müssen Sie das Kostenrisiko einer erfolglosen Klage im Blick behalten: Hier setzte das Gericht den Streitwert auf 5.000 Euro fest – das ist der fiktive Geldwert des Rechtsstreits, nach dem sich die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten berechnen – und belastete den unterlegenen Beamten mit den gesamten Verfahrenskosten. Prüfen Sie daher vor einer Klage sorgfältig Ihre Erfolgsaussichten.
Was Beamte aus dem Urteil lernen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit dieser Entscheidung die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass eine Klage gegen die Probezeitbeurteilung nach erfolgter Lebenszeiternennung unzulässig ist. Das Urteil bindet zwar nur die Verwaltungsgerichte in NRW, hat aber Signalwirkung für andere Bundesländer. Es ist auf alle Beamte übertragbar, deren Probezeit abgelaufen ist und die bereits auf eine Lebenszeitstelle übernommen wurden. Für Ihre eigene Situation heißt das: Prüfen Sie Ihren Status. Sind Sie Beamter auf Lebenszeit, können Sie eine alte Probezeitbeurteilung nicht mehr erfolgreich angreifen – sie spielt für Ihre weitere Laufbahn keine Rolle mehr. Wurden Sie hingegen noch nicht übernommen oder nutzt Ihr Dienstherr die Beurteilung weiterhin, sollten Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten prüfen. Lassen Sie sich anwaltlich zu den Kostenrisiken beraten, denn verlorene Verwaltungsrechtsstreite können erhebliche Kosten verursachen (hier: 5.000 Euro).
Was Sie jetzt als Beamter tun sollten
Sind Sie bereits zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, hat Ihre Probezeitbeurteilung keine rechtliche Bedeutung mehr für Ihre weitere Karriere. Eine Klage gegen diese Beurteilung ist dann regelmäßig unzulässig und kann Sie teuer zu stehen kommen (hier: 5.000 Euro Streitwert). Steht Ihre Lebenszeiternennung noch aus oder verwendet Ihre Behörde die alte Beurteilung nachweislich weiterhin für aktuelle Personalentscheidungen, können Sie dagegen vorgehen. Lassen Sie sich in diesem Fall anwaltlich beraten und reichen Sie die Klage rechtzeitig ein. Untätigkeit führt dazu, dass die Beurteilung bestandskräftig wird.
Probezeitbeurteilung belastet Ihre Akte?
Ob eine Klage gegen Ihre Probezeitbeurteilung Erfolg haben kann, hängt entscheidend von Ihrem aktuellen Status und dem Verhalten Ihres Dienstherrn ab. Fehler in der Beurteilung oder eine fortdauernde Verwendung durch die Behörde können trotz Lebenszeiternennung Angriffspunkte bieten. Unsere Rechtsanwälte analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, ob ein Vorgehen erfolgversprechend ist und welche Kostenrisiken bestehen.
Experten Kommentar
Viele Beamte zögern den offenen Konflikt aus Angst vor Nachteilen viel zu lange hinaus. Man hofft während der Probezeit auf ein Einsehen der Vorgesetzten, während die rechtlichen Fristen unbarmherzig verstreichen. Die Realität zeigt leider, dass der Mut zum rechtlichen Schritt meist erst nach der Lebenszeiternennung aufgebracht wird – wenn der rechtliche Hebel bereits wertlos ist.
Gegen schlechte Noten muss deshalb sofort und strategisch klug vorgegangen werden, solange der Status noch offen ist. Oft reicht schon eine präzise formulierte Gegendarstellung für die Personalakte, um das Bild für spätere Auswahlverfahren rechtzeitig geradezurücken. Warten Sie nicht passiv ab, sondern sichern Sie Beweise für Ihre Leistungen direkt im laufenden Dienst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Besteht noch Rechtsschutzbedürfnis, wenn ich bereits Lebenszeitbeamter bin?
Nein, als Beamter auf Lebenszeit fehlt Ihnen in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen die Probezeitbeurteilung. Mit der Lebenszeiternennung verliert diese alte Bewertung normalerweise ihre rechtliche Bedeutung für Ihre weitere Laufbahn.
Eine Klage im Verwaltungsprozess ist nur zulässig, wenn Sie durch den angegriffenen Bescheid noch aktuell betroffen sind. Bei einer Probezeitbeurteilung ist das regelmäßig nicht mehr der Fall, sobald sie nur noch in der Personalakte liegt und keine Grundlage für spätere Personalentscheidungen mehr bildet. Maßgeblich sind dann die aktuellen Regelbeurteilungen, weil nur sie den Vergleich für Beförderungen und sonstige Auswahlentscheidungen tragen. Ein bloßes Interesse daran, eine schlechte Note „aus Prinzip“ zu beseitigen, reicht dafür nicht aus.
Eine Ausnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn Ihr Dienstherr die alte Probezeitbeurteilung nachweislich weiterhin für konkrete aktuelle Entscheidungen heranzieht oder daraus noch rechtliche Folgen ableitet. Dann kann das Rechtsschutzbedürfnis fortbestehen, weil die Bewertung nicht wirklich erledigt ist.
Kann ich meine Probezeitbeurteilung löschen lassen, wenn sie falsch ist?
Nein, nach Ihrer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit können Sie die Löschung einer falschen Probezeitbeurteilung aus der Personalakte gerichtlich regelmäßig nicht durchsetzen. Das bloße Vorhandensein der Beurteilung begründet dann für sich genommen keinen fortdauernden rechtlichen Nachteil.
Der Grund ist, dass eine Probezeitbeurteilung nach der Lebenszeiternennung ihre maßgebliche Funktion verliert und später grundsätzlich nicht mehr als Grundlage für Beförderungen oder Auswahlentscheidungen dienen darf. Fehlt aber ein konkreter aktueller Nachteil, fehlt auch das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Entfernung oder Feststellung der Rechtswidrigkeit. Die Gerichte verlangen mehr als das Gefühl, durch eine schlechte Note gekränkt oder belastet zu sein. Ein bloßer Verdacht, die alte Bewertung könnte irgendwann noch schaden, reicht rechtlich nicht aus.
Anders kann es nur aussehen, wenn Sie noch nicht auf Lebenszeit ernannt sind oder die Beurteilung nachweislich doch noch für eine konkrete Personalentscheidung herangezogen wird. Dann kann eine gerichtliche Überprüfung in Betracht kommen, weil erst ein tatsächlicher Nachteil die Löschung oder Korrektur tragen kann.
Darf der Dienstherr meine alte Probezeitnote bei Beförderungen weiter nutzen?
Nein, der Dienstherr darf Ihre alte Probezeitnote bei Beförderungen nicht als Auswahlmaßstab heranziehen. Für spätere Beförderungsentscheidungen sind grundsätzlich nur die aktuellen Regelbeurteilungen maßgeblich, nicht die Beurteilung aus der Probezeit.
Der Grund ist, dass Probezeitbeurteilungen und Regelbeurteilungen nach unterschiedlichen Maßstäben erstellt werden und deshalb keinen fairen Leistungsvergleich ermöglichen. Die Probezeitbeurteilung soll vor allem die Bewährung am Anfang des Beamtenverhältnisses dokumentieren, während Regelbeurteilungen die aktuelle Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG abbilden. Nutzt der Dienstherr die alte Note trotzdem als zusätzliches Erkenntnismittel, liegt ein Fehler im Auswahlverfahren vor, den Sie gegen die konkrete Beförderungsentscheidung angreifen können. Die alte Beurteilung bleibt zwar als Akteninhalt gespeichert, sie darf aber die aktuelle Auswahlentscheidung rechtlich nicht prägen.
Etwas anderes gilt nur für die Akteneinsicht oder für die bloße Dokumentation des früheren Werdegangs, nicht für die Leistungsbewertung in einer neuen Beförderungsrunde. Entscheidend ist daher, ob in der Auswahlakte tatsächlich nur die aktuelle Regelbeurteilung geprüft wurde oder ob die alte Probezeitnote in die Wertung eingeflossen ist.
Welche Frist muss ich gegen eine Probezeitbeurteilung einhalten?
Nach einem Widerspruchsbescheid gilt für die Anfechtung in der Regel eine Klagefrist von einem Monat. Die Frist läuft ab der Zustellung des Bescheids und muss vor dem Verwaltungsgericht eingehalten werden, wenn Sie die Probezeitbeurteilung noch angreifen wollen.
Die Monatsfrist folgt aus § 74 Abs. 1 VwGO und ist im Beamtenrecht besonders wichtig, weil Untätigkeit dazu führt, dass die Beurteilung bestandskräftig wird. Bestandskraft bedeutet, dass die Entscheidung grundsätzlich nicht mehr mit den normalen Rechtsbehelfen angegriffen werden kann. Haben Sie den Widerspruchsbescheid bereits erhalten, sollten Sie daher unverzüglich prüfen, ob die Klage noch fristgerecht eingereicht werden kann. Das gilt besonders dann, wenn Ihre Lebenszeiternennung noch aussteht und die Beurteilung Ihre berufliche Entwicklung noch beeinflussen kann.
Sind Sie bereits Beamter auf Lebenszeit, hilft die Fristwahrung in der Regel nicht weiter, weil die Klage dann meist am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitert. Die Frist ist also nur dann praktisch relevant, wenn die Beurteilung noch rechtliche Folgen für Ihre weitere Laufbahn entfalten kann.
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Das vorliegende Urteil
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-… – Az.: 1 A 1619/23 – Beschluss vom 15.05.2026
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