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Kredit vom Arbeitgeber: Vor- und Nachteile Arbeitgeberdarlehen

Finanzielle Hilfe vom Chef – Was gilt es zu beachten?

Es kommt nicht selten vor, dass ein Arbeitnehmer trotz seines Erwerbseinkommens zusätzliches Kapital benötigt. Zumeist wird für die Lösung dieses Problems ein Darlehen in Anspruch genommen, welches von einer Bank generiert wird. Vielen Arbeitnehmern in einer derartigen Situation ist jedoch der Umstand nicht bewusst, dass die Bank nicht der einzige Anlaufpunkt für ein Darlehen ist.

Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeberdarlehen sind eine gute Möglichkeit, finanzielle Engpässe zu überbrücken und dabei Zinsen zu sparen. (Symbolfoto: Inside Creative House/Shutterstock.com)

Auch von dem Arbeitgeber kann unter gewissen Umständen ein entsprechendes Darlehen generiert werden. Das sogenannte Arbeitgeberdarlehen ist in Deutschland erheblich weiter verbreitet, als man es auf den ersten Blick meinen könnte. Bekannt ist diese Form des Darlehens auch unter den Bezeichnungen Arbeitnehmerdarlehen bzw. Mitarbeiterdarlehen. Dies ist jedoch der einzige Unterschied zwischen einem Darlehen, welches von einer Bank gewährt wird, und dem Darlehen, welches von dem Arbeitgeber generiert wird. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen bestimmten Kapitalbetrag zur freien Verfügung und im Gegenzug gibt es für den Arbeitnehmer als Kreditnehmer die Verpflichtung, dieses Kapital zurückzuführen. Diese Form des Darlehens kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile mit sich bringen, es gibt jedoch auch Nachteile.

Ohne Darlehensvertrag auch kein Mitarbeiterdarlehen

Auch das Arbeitgeberdarlehen erfordert zwingend einen entsprechenden Darlehensvertrag. Dieser Vertrag sollte zwingend in schriftlicher Form verfasst werden und die Bedingungen für das Arbeitgeberdarlehn (Darlehenshöhe, Zinssatz, Art der Rücktilgung) enthalten. Hinweis: Der Arbeitgeber muss im Vertrag ausdrücklich vereinbaren, falls er das Arbeitgeberdarlehn nur mit Zinsen vergeben möchte. Ist keine Verzinsung im Vertrag vereinbart, gilt im Falle eines Streites oder der Kündigung der marktübliche Zinssatz nicht automatisch. In einem solchen Fall ist das Darlehen auch zinslos zurückzuzahlen.

Die Vorteile eines Arbeitgeberdarlehens im Überblick

  • durch das Darlehen wird der Arbeitnehmer erheblich stärker an den Arbeitgeber gebunden
  • der Arbeitnehmer kann das Darlehen für private Fortbildungsmaßnahmen nutzen
  • der Arbeitnehmer als Kreditnehmer kann ein Darlehen zu erheblich günstigeren Konditionen erhalten
  • auch zinslose Darlehen sind bei einem Arbeitgeberdarlehen möglich
  • das Arbeitgeberdarlehen erfordert für gewöhnlich erheblich weniger bürokratischen Aufwand
  • der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeberdarlehen erheblich höher, da keinerlei Sozialversicherungsbeiträge etc. zu zahlen sind
  • der Arbeitgeber signalisiert dem Arbeitnehmer durch die Gewährung des Darlehens Vertrauen
  • der Arbeitnehmer erhält durch das Darlehen die gewisse Form der Arbeitsplatzsicherheit, da ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen berufliche Anstellung in dem Unternehmen gefährdet ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein derartiges Darlehen nicht gewähren würde

Die Nachteile eines Mitarbeiterdarlehens im Überblick

  • im Fall eines Zerwürfnisses bzw. Arbeitnehmerkündigung sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer durch das Darlehen noch aneinander gebunden
  • sollte der Arbeitnehmer die Privatinsolvenz anmelden hat der Arbeitgeber als Kreditgeber gegenüber den anderen Gläubigern keine Sonderstellung inne

Der Darlehensvertrag muss von dem Arbeitsverhältnis separat getrennt betrachtet werden

Bedingt durch den Umstand, dass es sich bei dem Arbeitgeberdarlehen um ein herkömmliches Darlehen basierend auf einem Darlehensvertrag handelt, spielt in erster Linie das Arbeitsplatzverhältnis keine Rolle. Das Darlehen ist dementsprechend ausdrücklich auch nicht an den Arbeitsvertrag gebunden. Eine Verbindung zwischen dem Darlehen und dem Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers besteht dementsprechend auch nicht, allerdings ist dies abhängig von den Vertragsbedingungen des Darlehensvertrages.

Unabhängig von der Lohnzahlung

Das von dem Arbeitgeber gewährte Darlehen darf ausdrücklich nicht als Entgelt für die von dem Arbeitnehmer erbrachte Leistung angesehen werden. Dementsprechend sollten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer gleichermaßen darauf achten, dass das Darlehenskapital nicht gemeinsam mit der Arbeitsvergütung auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass in dem Darlehensvertrag gewisse Vereinbarungen getroffen werden, welche das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausdrücklich berücksichtigen. Ein gutes Beispiel hierfür wäre die Möglichkeit des Arbeitnehmers, das gewährte Darlehen in Form einer Gehaltsaufrechnung auf monatlicher Basis an den Arbeitgeber zurückzuführen. In derartigen Fällen besteht für den Arbeitgeber nicht die Verpflichtung, das volle Arbeitsentgelt monatlich an den Arbeitnehmer zu überweisen. Es erfolgt vielmehr eine Auszahlung desjenigen Betrages, welcher den Rücktilgungsbetrag für das Darlehen bereits berücksichtigt und in Abzug gebracht hat. In derartigen Fällen tilgt der Arbeitnehmer das Darlehen nicht durch eine separate Geldüberweisung, sondern vielmehr in Form seines verminderten Gehalts. Eine derartige Praxis ist für gewöhnlich im Öffentlichen Dienst üblich. Beamtinnen und Beamte lassen sich ein Darlehen von ihrem Dienstherrn in Form eines Besoldungsvorschusses geben und tilgen diese Form des Darlehens durch eine verminderte monatliche Besoldung an den Dienstherrn zurück.

Im Falle einer Kündigung

Gerade im Hinblick auf die Fallsituation, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vorzeitig beendet wird, sollte es in dem Darlehensvertrag entsprechende Vereinbarungen geben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass ein etwaiger Abfindungsanspruch bei einer Kündigung, welche durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, mit dem noch offenen Darlehensbetrag verrechnet wird. Sollte es jedoch keinerlei gesonderte Vereinbarungen in dem Darlehensvertrag geben, so läuft das Darlehen auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der normalen Form weiter.

Muss im Fall einer Kündigung das gewährte Darlehen unmittelbar zurückgetilgt werden?

Es kommt gänzlich auf den Inhalt des Darlehensvertrages an. In der gängigen Praxis wird in einem derartigen Darlehensvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart, dass im Fall einer Kündigung auch eine entsprechend sofortige Rückzahlung des Darlehensnehmers erfolgen muss. Es gibt jedoch das Urteil des BAG (Bundesarbeitsgerichts) vom 12. Dezember 2013 (Aktenzeichen 8 AZR 829/12), welches besagt, dass derartige Klauseln als rechtsunwirksam anzusehen sind. Der Grund hierfür liegt in der unangemessenen Benachteiligung der Arbeitnehmer, welche durch derartige Klauseln entstehen.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass es keinen Rechtsanspruch auf die sofortige Rückzahlung des Darlehensbetrages gibt, nur aus dem Grund heraus, dass das Arbeitsverhältnis nunmehr keinen Bestand mehr hat. Es ist auch absolut unerheblich, welche von beiden Arbeitsparteien letztlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeregt hat.

Die Ausnahme

Es gibt allerdings durchaus auch eine Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und dem Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers. Im Fall einer fristlosen Kündigung, die durch die Arbeitgeberpartei ausgesprochen wird, kann unter ganz bestimmten Umständen auch ein Anspruch auf die sofortige Rücktilgung des gewährten Darlehens durchgesetzt werden. Sollte beispielsweise der Arbeitnehmer ein sehr grobes Fehlverhalten an den Tag gelegt haben (beispielsweise in Form von Diebstahldelikten an dem Arbeitsplatz, Mobbing oder Arbeitsverweigerung) kann der Arbeitgeber das Arbeitgeberdarlehen kündigen und die sofortige Rückzahlung des Darlehensbetrages verlangen. Hierfür ist es dann allerdings zwingend erforderlich, dass entsprechende Vereinbarungen diesbezüglich in dem Darlehensvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen wurden.

Die Alternative zum Bankkredit

Viele Arbeitnehmer kommen recht schnell durch unvorhergesehene Lebensumstände oder aus den unterschiedlichsten Gründen heraus in die Situation, dass Fremdkapital in Form eines Darlehens benötigt wird. Der Gang zu einer Bank ist zwar durchaus naheliegend, allerdings ist dies nicht immer zielführend. Die Bank als Kreditgeber prüft in erster Linie sehr ausgiebig die Bonität von der kreditinteressierten Person und nicht immer ist die Existenz eines Arbeitsverhältnisses für das Darlehen ausreichend. Überdies gibt es für gewöhnlich Probleme, wenn der Arbeitnehmer als Kreditnehmer seine berufliche Anstellung verliert. Die Bank wird in derartigen Fällen das Darlehen trotzdem zurückfordern und nicht selten gibt es dann auch negative Schufa-Einträge für den Kreditnehmer. Dies ist natürlich bei einem Arbeitgeberdarlehen so in dieser Form nicht der Fall, da die Schufa für gewöhnlich bei einem derartigen Darlehen gänzlich außen vor gelassen wird. Trotzdem sollte auch diese Form des Darlehens nicht auf die leichte Schulter genommen werden, auch wenn der Arbeitgeber als Kreditgeber für gewöhnlich besser mit sich im Fall von Problemen reden lässt.

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