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Betriebsbedingte Kündigung: Chef blufft mit Stilllegung und muss Meister zahlen!

Ein Unternehmen kündigte seinem Kfz-Meister wegen einer angeblich bevorstehenden Betriebsschließung und weigerte sich, alte Ansprüche zu zahlen. Doch vor Gericht entpuppte sich die Begründung als fragwürdig – mit überraschend teuren Konsequenzen für den Arbeitgeber.

Zum vorliegenden Urteil 5 Sa 343/20 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Arbeitgeber sprach eine Kündigung aus, weil er seinen Betrieb schließen wollte. Zum Zeitpunkt der Kündigung war die endgültige Entscheidung zur Schließung jedoch noch nicht gefallen.
  • Die Rechtsfrage: Konnte die Kündigung wirksam sein, obwohl der Entschluss zur Betriebsschließung noch nicht feststand?
  • Die Antwort: Nein, die Kündigung war nicht wirksam. Ein Arbeitgeber muss den Beschluss zur Betriebsschließung zum Zeitpunkt der Kündigung bereits endgültig gefasst haben.
  • Die Bedeutung: Eine Kündigung aus diesem Grund erfordert eine bereits feststehende unternehmerische Entscheidung. Zugesagte oder bestätigte Leistungen müssen auch bei alten Verträgen gewährt werden. Zu kurze Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sind oft unwirksam.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
  • Datum: 04.05.2021
  • Aktenzeichen: 5 Sa 343/20
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Allgemeines Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein langjähriger Kfz-Meister. Er klagte gegen seine Kündigung und forderte verschiedene ausstehende Zahlungen vom Arbeitgeber.
  • Beklagte: Das Unternehmen, bei dem der Kläger beschäftigt war. Es hatte dem Kläger gekündigt und lehnte seine Zahlungsansprüche ab.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Arbeitgeber kündigte einem langjährigen Mitarbeiter betriebsbedingt. Der Mitarbeiter klagte gegen die Kündigung und forderte zudem die Auszahlung von Überstunden, Erholungsbeihilfe und Tankgutscheinen.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: War die Kündigung des Mitarbeiters rechtens, obwohl das Unternehmen womöglich nicht endgültig stillgelegt werden sollte? Hatte der Mitarbeiter Anspruch auf Bezahlung seiner Überstunden, eine Erholungsbeihilfe und die zugesagten Tankgutscheine?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Arbeitgebers wurde zurückgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht bestätigte die Unwirksamkeit der Kündigung, da zum Kündigungszeitpunkt keine endgültige Stilllegungsabsicht vorlag, sondern noch Verkaufsverhandlungen geführt wurden, und sprach dem Kläger die geltend gemachten Zahlungsansprüche aus Überstunden, Erholungsbeihilfe und Tankgutscheinen zu.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Arbeitgeber muss die Prozesskosten tragen und dem ehemaligen Mitarbeiter die zugesprochenen Überstundenvergütungen, Erholungsbeihilfen und Tankgutscheine nachzahlen.

Der Fall vor Gericht


Warum scheiterte die Kündigung wegen Betriebsschließung?

Ein Unternehmen zu schließen, ist eine unternehmerische Entscheidung. Eine Kündigung auszusprechen, die Konsequenz. Doch was passiert, wenn die finale Entscheidung zur Schließung erst getroffen wird, nachdem die Kündigung bereits auf dem Tisch liegt?

Ein gekündigter Kfz-Meister prüft sein betriebsbedingtes Kündigungsschreiben, dessen Begründung vor Gericht als fragwürdig entlarvt wurde und dem Arbeitgeber nun teure Konsequenzen beschert.
Kündigung wegen angeblicher Betriebsstilllegung wurde für unwirksam erklärt; Überstunden und Zusatzleistungen sind zu vergüten. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Genau diese Frage stand im Zentrum eines Rechtsstreits zwischen einer Firma und ihrem langjährigen Kfz-Meister. Für das Unternehmen war die Kündigung wegen der geplanten Betriebsschließung unausweichlich. Für den Meister war sie ein Bluff, der zu früh kam. Es ging um Tage, die über das Schicksal eines Arbeitsverhältnisses und tausende Euro entscheiden sollten.

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellte eine klare Regel in den Mittelpunkt: Eine Kündigung wegen Betriebsstilllegung ist nur dann wirksam, wenn der Entschluss des Arbeitgebers zum Kündigungszeitpunkt ernsthaft und endgültig ist. Die Pläne müssen bereits „greifbare Formen“ angenommen haben. Eine reine Absicht reicht nicht aus.

Hier lag der Denkfehler des Unternehmens. Die Geschäftsführer hatten zwar aus Altersgründen beschlossen, aufzuhören. Doch zum Zeitpunkt der Kündigung Ende August 2019 liefen die Verhandlungen über einen Verkauf von Unternehmensteilen auf Hochtouren. Es gab Gespräche mit mehreren Interessenten – sogar mit dem gekündigten Meister selbst über eine Übernahme der Werkstatt. Eine Betriebsveräußerung und eine Betriebsstilllegung schließen sich aber gegenseitig aus. Solange ein Unternehmer ernsthaft versucht, den Betrieb zu verkaufen, kann er nicht gleichzeitig behaupten, er habe den endgültigen Entschluss gefasst, ihn zu schließen. Erst als der Meister Kündigungsschutzklage einreichte, brach die Firma die Verkaufsgespräche ab und fasste im Dezember 2019 – also Monate nach der Kündigung – den offiziellen Beschluss zur Auflösung. Das war zu spät. Die Kündigung war sozial ungerechtfertigt.

Wieso zählten fast 1.000 Überstunden – trotz einer Klausel zur Gratis-Mehrarbeit?

Über die Jahre hatte der Kfz-Meister ein beachtliches Zeitguthaben von 952 Stunden angesammelt. Die Stundennachweise waren von der kaufmännischen Mitarbeiterin und dem Geschäftsführer regelmäßig unterzeichnet worden. Damit hatte der Arbeitgeber die Stunden quasi offiziell bestätigt. Vor Gericht ist eine solche Abzeichnung mehr als nur eine Notiz. Sie gilt als Billigung und kehrt die Beweislast um. Nun musste die Firma beweisen, warum die Stunden nicht zu vergüten seien.

Dafür zog sie eine Klausel aus dem fast 20 Jahre alten Arbeitsvertrag: „20 Stunden Mehrarbeit können unentgeltlich bei Bedarf geleistet werden“. Das Unternehmen argumentierte, man könne diese Stunden einfach von dem Guthaben abziehen. Das Gericht pulverisierte diese Argumentation. Die Formulierung „können geleistet werden“ begründet keine automatische Pflicht zur unbezahlten Arbeit. Stattdessen gibt sie dem Arbeitgeber ein Recht, bei Bedarf unbezahlte Mehrarbeit anzuordnen. Er hätte also Monat für Monat klar erklären müssen, dass er von diesem Recht Gebrauch macht. Das tat er nie. Stattdessen zeichnete er die vollen Stundensalden ab und schuf damit Fakten. Eine bereits bestätigte Lohnforderung kann nicht nachträglich durch den Verweis auf eine ungenutzte Vertragsklausel gekürzt werden. Das Gericht sprach dem Meister daher die Vergütung für seine Überstunden zu, inklusive eines 25-prozentigen Zuschlags, den die Firma in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt hatte und der damit zur betrieblichen Gewohnheit geworden war.

Wie wurden gestrichene Extras doch noch zur Zahlungspflicht?

Neben den Überstunden forderte der Meister auch Zahlungen für eine Erholungsbeihilfe und monatliche Tankgutscheine, die der Arbeitgeber Jahre zuvor kommentarlos eingestellt hatte. Auch hier folgte das Gericht der Logik des Arbeitnehmers.

Die Erholungsbeihilfe hatte die Firma von 2009 bis 2011 lückenlos gezahlt. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung dreimal in Folge ohne Vorbehalt gewährt, erzeugt eine „betriebliche Übung“. Aus der freiwilligen Leistung wird ein fester Anspruch, als stünde er im Vertrag. Das Unternehmen konnte sich nicht darauf berufen, der Anspruch sei verfallen.

Ähnlich verhielt es sich mit dem Tankgutschein. Die Firma hatte diesen 2008 schriftlich zugesagt – zwar „an unsere wirtschaftliche Leistung gebunden“, aber unbefristet. Das Einstellen der Zahlung ab 2016 war rechtlich unwirksam. Ein solcher Widerrufsvorbehalt ist nur gültig, wenn der Arbeitgeber ihn aktiv ausübt und die Gründe dafür – also die schlechte wirtschaftliche Lage – konkret darlegt. Ein stillschweigendes Ende der Zahlung genügt nicht. Da das Unternehmen weder einen Widerruf erklärt noch wirtschaftliche Nöte nachgewiesen hatte, bestand der Anspruch auf die Tankgutscheine für die letzten Jahre weiter.

Weshalb schützte den Arbeitgeber nicht einmal die Verfallsklausel im Vertrag?

Als letzten Rettungsanker brachte das Unternehmen eine Ausschlussfrist aus dem Arbeitsvertrag ins Spiel. Diese besagte, dass Ansprüche innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie. Da der Meister seine Forderungen für die Jahre ab 2016 erst viel später eingeklagt hatte, wären sie nach dieser Klausel eigentlich verfallen.

Doch das Gericht erklärte die Klausel für unwirksam. Der Arbeitsvertrag war zwar ein „Altvertrag“ aus dem Jahr 2001, doch auch solche Verträge unterliegen der modernen Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Eine Frist, die kürzer als drei Monate ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Sie ist zu kurz, um Ansprüche sorgfältig zu prüfen und durchzusetzen. Die zweimonatige Frist im Vertrag des Meisters war damit nichtig. Alle seine Ansprüche, von den Überstunden bis zu den Tankgutscheinen, blieben vollständig erhalten. Die Berufung des Unternehmens wurde auf ganzer Linie zurückgewiesen.

Die Urteilslogik

Ein Gericht schützt Arbeitnehmeransprüche und stellt strenge Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen sowie die Gültigkeit von Vertragsklauseln.

  • Entscheidung bei Betriebsstilllegung: Eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber den endgültigen Entschluss zur Schließung bereits bei Ausspruch der Kündigung unwiderruflich gefasst hat.
  • Verhalten des Arbeitgebers als Anspruchsgrundlage: Ein Arbeitgeber schafft bindende Verpflichtungen, indem er Arbeitsleistungen bestätigt oder freiwillige Leistungen über längere Zeit gewährt, ohne klare Vorbehalte zu äußern oder Widerrufe aktiv zu erklären.
  • Grenzen von Verfallsklauseln: Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer zwingen, Ansprüche innerhalb von weniger als drei Monaten geltend zu machen, sind unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.

Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer umfassend und fordert von Arbeitgebern präzises Handeln sowie die Einhaltung etablierter Grundsätze.


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Das Urteil in der Praxis

Mit diesem Urteil fällt eine Illusion: Selbst vermeintlich wasserdichte Altverträge bieten keinen Schutz vor dem modernen Blick der Gerichte. Das Landesarbeitsgericht pulverisiert hier gnadenlos die Annahme, man könne mit alten Klauseln oder stillschweigendem Verhalten am Arbeitsrecht vorbeimanövrieren. Die Kündigung scheiterte an fehlender Ernsthaftigkeit, die Überstunden fielen an, und selbst gestrichene Extras wurden zur Zahlungspflicht. Wer sich auf veraltete oder unsauber ausgelegte Regeln verlässt, kassiert am Ende eine bittere Quittung.


Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist meine Kündigung Betriebsstilllegung überhaupt wirksam?

Eine Kündigung wegen Betriebsstilllegung ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt den unwiderruflichen Entschluss zur Schließung gefasst hat und dies auch beweisen kann – reine Absichten oder parallele Verkaufsverhandlungen mit Interessenten machen sie unwirksam. Sie haben das Gefühl, etwas stimmt nicht, weil die Schließungsabsichten vage klingen oder Sie von Verkaufsgesprächen hören? Ihr Bauchgefühl trügt Sie selten.

Juristen nennen das einen „ernsthaften und endgültigen Schließungsbeschluss“. Dieser muss vorliegen, wenn Ihnen die Kündigung zugestellt wird. Reine Absichten oder bloße Überlegungen reichen nicht. Das Unternehmen muss vielmehr „greifbare Formen“ der Stilllegung vorweisen können; vage Zukunftspläne zählen nicht.

Denken Sie an den Fall des Kfz-Meisters: Ihm wurde wegen angeblicher Betriebsstilllegung gekündigt. Doch parallel liefen Verkaufsgespräche auf Hochtouren – sogar mit ihm selbst über eine Übernahme der Werkstatt. Ein Betrieb kann aber nicht gleichzeitig verkauft und geschlossen werden; diese Absichten widersprechen sich fundamental. Solange Verhandlungen ernsthaft geführt werden, fehlt der endgültige Schließungsentschluss.

Die Beweislast liegt hier unmissverständlich beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass sein Schließungsentschluss bei Zugang der Kündigung final war. Ein nachträglicher Beschluss, wie ihn die Firma im Fall des Kfz-Meisters erst Monate später fasste, ist schlicht zu spät und macht die Kündigung sozial ungerechtfertigt. Akzeptieren Sie also nicht widerstandslos.

Notieren Sie sich deshalb sofort alle Gespräche, Gerüchte, E-Mails oder Beobachtungen, die auf einen möglichen Verkauf oder eine Weiterführung Ihres Betriebs hindeuten.


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Kann mein Arbeitgeber bestätigte Überstunden später noch streichen?

Nein, in der Regel kann Ihr Arbeitgeber bestätigte Überstunden nicht nachträglich streichen, selbst wenn eine ungenutzte Klausel zur „Gratis-Mehrarbeit“ im Vertrag steht. Eine regelmäßige schriftliche oder elektronische Bestätigung der geleisteten Stunden durch den Vorgesetzten gilt als offizielle Billigung und verschiebt die Beweislast vor Gericht.

Der Grund ist einfach: Haben Sie Ihre Arbeitszeit dokumentiert und Ihr Chef diese regelmäßig abgezeichnet, ist das mehr als nur eine nette Geste. Es ist eine offizielle Anerkennung Ihrer geleisteten Arbeit. Plötzlich muss Ihr Arbeitgeber beweisen, warum diese Stunden nicht bezahlt werden sollten – nicht Sie die Notwendigkeit Ihrer Mehrarbeit. Diese Umkehr der Beweislast ist ein starkes Schwert für Arbeitnehmer.

Ein Arbeitsvertrag mag eine Klausel enthalten, die Ihnen „20 Stunden unentgeltliche Mehrarbeit“ auferlegt. Klingt bindend? Nicht immer. Eine solche Formulierung gibt dem Arbeitgeber lediglich das Recht, diese anzuordnen – er muss dieses Recht jedoch Monat für Monat aktiv ausüben. Stattdessen die Stunden abzuzeichnen und später eine ungenutzte Vertragsklausel hervorzukramen, um bereits bestätigte Stunden zu kürzen, ist unwirksam. So zählten in einem bekannten Fall fast 1.000 Überstunden trotz einer solchen Klausel. Unterzeichnen Sie daher niemals nachträglich eine Erklärung, die Ihre bereits bestätigten Stunden anzweifelt oder einen Verzicht auf Vergütung darstellt. Das wäre eine Selbstaufgabe Ihrer Rechte.

Sichern Sie sofort alle Belege für Ihre Überstunden – jeder abgezeichnete Stundennachweis ist Gold wert!


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Wie fordere ich meine Überstunden und gestrichenen Extras richtig ein?

Um Ihre Überstunden und gestrichenen Extras erfolgreich einzufordern, sind konsequente Dokumentation und das Verständnis der ‚betrieblichen Übung‘ entscheidend. Bestätigte Arbeitsstunden und Leistungen, die Ihr Arbeitgeber jahrelang gewährte, können auch nach langer Einstellung noch eingefordert werden, denn ein stillschweigendes Ende ist oft rechtlich unwirksam.

Der erste Schritt ist, sämtliche Beweise zu sammeln. Für Mehrarbeit zählen bestätigte Stundenzettel mehr als nur interne Notizen; bei Extras sichern Sie alte Gehaltsabrechnungen oder schriftliche Zusagen. Klingt nach viel Aufwand? Genau das sichert Ihre Rechte. Ein Arbeitgeber kann eine einmal etablierte Leistung nicht einfach im Stillen beenden.

Juristen nennen das ‚betriebliche Übung‘. Hat Ihr Chef beispielsweise eine Erholungsbeihilfe dreimal in Folge ohne Vorbehalt gewährt, wird diese zu einem festen Anspruch, als wäre sie Teil Ihres Vertrags. Selbst wenn die Zahlung danach eingestellt wurde, bleibt der Anspruch bestehen, da ein stillschweigendes Ende rechtlich unwirksam ist. Das Landesarbeitsgericht gab einem Kfz-Meister recht: Eine von 2009 bis 2011 lückenlos gezahlte Erholungsbeihilfe musste nachträglich vergütet werden.

Ähnlich verhält es sich mit schriftlich zugesagten Extras. Eine Firma kann einen solchen Anspruch nur wirksam widerrufen, wenn sie dies aktiv und mit konkreter Begründung (z.B. wirtschaftliche Notlage) erklärt. Ein simples ‚Einstellen‘ der Zahlung reicht nicht aus; Ihr Anspruch bleibt erhalten, solange kein wirksamer Widerruf erfolgt ist.

Zögern Sie nicht, eine detaillierte Liste Ihrer Ansprüche zusammenzustellen und diese schriftlich einzufordern; Ihr Schweigen schützt Ihren Arbeitgeber nicht.


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Was tun, wenn mein Arbeitsvertrag eine kurze Verfallsklausel enthält?

Fühlen Sie sich in einer Falle gefangen, weil Ihr Arbeitsvertrag eine kurze Verfallsklausel enthält und Sie befürchten, wichtige Ansprüche verloren zu haben? Keine Sorge: Eine Verfallsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag, die eine Frist von weniger als drei Monaten zur Geltendmachung von Ansprüchen setzt, ist unwirksam und nichtig. Selbst „Altverträge“ unterliegen der modernen Inhaltskontrolle, sodass Ihre Forderungen trotz scheinbarer Fristüberschreitung noch vollständig erhalten sind.

Juristen nennen das unangemessene Benachteiligung: Die aktuelle Rechtsprechung sieht in solchen ultrakurzen Fristen, die Sie beispielsweise nur zwei Monate Zeit lassen, eine klare Überforderung des Arbeitnehmers. Wie sollten Sie auch in so kurzer Zeit Ihre Forderungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen?

Dieses Prinzip gilt universell. Ein passender Vergleich ist der Fall des Kfz-Meisters: Sein Arbeitsvertrag von 2001 enthielt eine zweimonatige Ausschlussfrist. Doch das Gericht erklärte diese für nichtig. Die Begründung: Sie war schlicht zu kurz, um dem Meister eine realistische Chance zur Durchsetzung seiner Überstunden oder gestrichenen Extras zu geben. Ist eine solche Klausel einmal unwirksam, entfällt ihre Wirkung komplett.

Geben Sie Ihre Ansprüche also keinesfalls auf, nur weil eine kurze Verfallsklausel im Vertrag steht. Suchen Sie gezielt nach Passagen wie „Ausschlussfrist“ oder „Geltendmachung von Ansprüchen“ und notieren Sie die dort genannte Frist. Oft entpuppt sich die vermeintliche Falle als Papiertiger.


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Wie schütze ich meine Ansprüche vor unwirksamen Vertragsklauseln?

Der beste Schutz vor unwirksamen Vertragsklauseln liegt in der kontinuierlichen und detaillierten Dokumentation aller Arbeitsleistungen und -zusagen, sowie der kritischen Prüfung von Klauseln, die Ihre Rechte einschränken könnten, da viele Formulierungen im Arbeitsrecht Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sind. Vertrauen Sie niemals blind darauf, dass jede Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag gültig ist, nur weil sie dort steht. Ihr Bauchgefühl trügt oft nicht.

Juristen wissen: Gerade vermeintlich bindende Regelungen, wie etwa die pauschale Abgeltung von Mehrarbeit ohne konkrete Anordnung oder Ausschlussfristen unter drei Monaten, halten einer gerichtlichen Überprüfung selten stand. Führen Sie deshalb akribisch eigene Aufzeichnungen über geleistete Überstunden mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit. Bewahren Sie zudem alle schriftlichen Bestätigungen von Stundenzetteln, Gehaltsabrechnungen und schriftliche Zusagen von Leistungen sicher auf.

Denken Sie an die Situation des Kfz-Meisters, dessen „Altvertrag“ aus dem Jahr 2001 ebenfalls der modernen Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen unterlag. Das Ergebnis? Eine zweimonatige Verfallsklausel wurde als unwirksam erklärt, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt – zu kurz, um Ansprüche sorgfältig zu prüfen und durchzusetzen. Ähnlich verhält es sich mit stillschweigend gestrichenen Extras, die durch „betriebliche Übung“ längst zu festen Ansprüchen wurden. Zögern Sie nicht, bei Zweifeln frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Erstellen Sie eine digitale oder physische „Arbeitsdokumente“-Mappe und legen Sie sofort Kopien Ihres Arbeitsvertrags, aller Gehaltsabrechnungen, Stundenzettel, relevanter E-Mails und schriftlicher Absprachen dort ab.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Betriebliche Übung

Eine betriebliche Übung entsteht, wenn ein Arbeitgeber eine Leistung, wie etwa eine Sonderzahlung oder ein Extra, über einen längeren Zeitraum ohne Vorbehalt gewährt und damit bei den Mitarbeitern die Erwartung weckt, dass diese Leistung auch zukünftig gezahlt wird. Das Gesetz macht aus dieser freiwilligen Gewährung einen festen Rechtsanspruch, selbst wenn er nicht im Arbeitsvertrag steht. Es soll Vertrauen schützen und Rechtssicherheit schaffen, indem wiederkehrende Leistungen nicht einfach kommentarlos gestrichen werden können.

Beispiel: Im Fall des Kfz-Meisters entstand eine betriebliche Übung für die Erholungsbeihilfe, da diese von 2009 bis 2011 lückenlos gezahlt wurde, was einen festen Anspruch begründete.

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Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen ist ein rechtliches Werkzeug, mit dem Gerichte überprüfen, ob vorformulierte Vertragsklauseln, die ein Unternehmen standardmäßig verwendet, den Vertragspartner, hier den Arbeitnehmer, unangemessen benachteiligen. Dieses Prüfverfahren stellt sicher, dass auch in älteren Verträgen keine einseitigen oder unfairen Bedingungen wirksam sind, selbst wenn sie einst vereinbart wurden. Es schützt die schwächere Partei vor übermäßigen Beschränkungen und sorgt für eine faire Balance im Vertragsrecht.

Beispiel: Die zweimonatige Verfallsklausel im Arbeitsvertrag des Kfz-Meisters wurde durch die Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen als unwirksam erklärt, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligte.

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Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Juristen verstehen unter einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der der Arbeitgeber den Entschluss gefasst hat, den Betrieb oder eine Betriebsabteilung endgültig und unwiderruflich zu schließen. Dieses strenge Erfordernis soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer nicht aufgrund bloßer Absichten oder noch nicht finalisierter Pläne entlassen werden. Das Gesetz verlangt hierfür, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung bereits konkrete und ernsthafte Schritte zur Schließung unternommen hat und diese Absicht nachweisen kann.

Beispiel: Die Kündigung des Kfz-Meisters wegen Betriebsstilllegung scheiterte, da die Firma zum Kündigungszeitpunkt noch Verkaufsverhandlungen führte und der Entschluss zur endgültigen Schließung erst Monate später gefasst wurde.

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Umkehr der Beweislast

Die Umkehr der Beweislast bedeutet, dass die Partei, die normalerweise etwas beweisen müsste, von dieser Pflicht befreit wird und stattdessen die Gegenpartei die Beweise erbringen muss. Dieses rechtliche Prinzip tritt oft ein, wenn eine Partei bereits eine Tatsache anerkannt hat oder wenn es um Dinge geht, die nur eine Seite eindeutig wissen kann. Es dient dazu, unfaire Situationen zu vermeiden und die Partei zu schützen, die bereits eine Bestätigung oder Zusicherung erhalten hat.

Beispiel: Nachdem der Geschäftsführer die Stundennachweise des Kfz-Meisters regelmäßig unterzeichnet hatte, führte dies zur Umkehr der Beweislast, sodass das Unternehmen beweisen musste, warum die Überstunden nicht zu vergüten seien.

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Verfallsklausel

Eine Verfallsklausel, auch Ausschlussfrist genannt, ist eine vertragliche Regelung, die vorschreibt, dass bestimmte Ansprüche innerhalb einer festgelegten Frist schriftlich geltend gemacht werden müssen, andernfalls erlöschen sie ersatzlos. Solche Klauseln sollen schnell Rechtssicherheit schaffen und verhindern, dass alte Forderungen unbegrenzt lange erhoben werden können. Die Gerichte überprüfen jedoch genau, ob solche Fristen Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Beispiel: Die zweimonatige Verfallsklausel im Arbeitsvertrag des Kfz-Meisters wurde als unwirksam erklärt, da sie eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellte und daher nicht zur Begrenzung seiner Ansprüche führte.

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Widerrufsvorbehalt

Ein Widerrufsvorbehalt ist eine vertragliche Regelung, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, eine einmal zugesagte Leistung unter bestimmten Bedingungen einseitig zu widerrufen oder einzustellen. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber Flexibilität ermöglichen, falls sich beispielsweise die wirtschaftliche Lage ändert. Das Gesetz setzt jedoch strenge Grenzen für die Wirksamkeit und Ausübung eines Widerrufsvorbehalts, da er ansonsten Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen würde.

Beispiel: Der Anspruch auf die Tankgutscheine des Kfz-Meisters blieb bestehen, da die Firma den Widerrufsvorbehalt nicht aktiv ausgeübt und die wirtschaftlichen Gründe für die Einstellung der Zahlung nicht konkret dargelegt hatte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


Ernsthaftigkeit des Kündigungsentschlusses bei Betriebsstilllegung (Allgemeines Rechtsprinzip aus § 1 Abs. 2 KSchG)

Eine Kündigung wegen einer Betriebsstilllegung ist nur dann gültig, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich und endgültig entschieden hat, den Betrieb stillzulegen.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Unternehmen hatte zum Zeitpunkt der Kündigung noch Verkaufsgespräche geführt und den endgültigen Schließungsbeschluss erst Monate später gefasst, wodurch die Kündigung unwirksam war.

Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Ausschlussfristen (§ 307 BGB ff. BGB)

Klauseln in Arbeitsverträgen, die Ansprüche zu schnell verfallen lassen (kürzer als drei Monate), sind unwirksam und benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Die zweimonatige Verfallsklausel im Arbeitsvertrag des Meisters war ungültig, wodurch seine Ansprüche, auch die älteren, nicht verfallen sind.

Betriebliche Übung (Ungeschriebenes Arbeitsrecht)

Wenn ein Arbeitgeber eine Leistung dreimal in Folge ohne Vorbehalt gewährt, entsteht für den Arbeitnehmer ein fester Rechtsanspruch darauf.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Die dreimalige Zahlung der Erholungsbeihilfe ohne Vorbehalt begründete einen Anspruch für den Kfz-Meister. Auch die Tankgutscheine blieben fällig, da ein Widerrufsvorbehalt nicht ordnungsgemäß ausgeübt wurde.

Anerkennung von Überstunden und Beweislastumkehr (Allgemeines Rechtsprinzip)

Wenn ein Arbeitgeber die Stundennachweise eines Mitarbeiters regelmäßig unterzeichnet, bestätigt er damit die geleisteten Stunden und muss beweisen, warum diese nicht vergütet werden sollten.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Die regelmäßige Unterzeichnung der Stundennachweise durch den Arbeitgeber führte dazu, dass er die über 950 Überstunden des Meisters vergüten musste und sich nicht auf eine alte Vertragsklausel berufen konnte.


Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: 5 Sa 343/20 – Urteil vom 04.05.2021


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