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Leasingraten Fahrrad – Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer – Zahlung vollständige Vergütung

Ein Arbeitnehmer im Krankengeldbezug sah sich plötzlich mit der Frage konfrontiert, wer für die Leasingraten seines JobRads aufkommen muss, als die Gehaltsumwandlung ausfiel. Ein Kölner Gericht wies seine Klage ab und warf ein Schlaglicht auf die Risikoverteilung bei JobRad-Modellen: Wer trägt die Kosten, wenn der Lohn ausbleibt, aber das Rad weiterrollt? Das Urteil könnte die Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 18.07.2024
  • Aktenzeichen: 6 Sa 552/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Vertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Fordert, dass die vollständige Vergütung für den Monat August 2022 gezahlt wird, ohne dass eine Gegenrechnung infolge des „JobRad-Modells“ vorgenommen wird.
    • Beklagte: Als Arbeitgeberin beruft sich auf einen zur Aufrechnung gestellten Gegenanspruch und argumentiert, dass im Zeitraum ohne Entgeltbezug (Krankengeldbezug) die Leasingraten für zwei Fahrräder zu tragen sind; zudem wird die Wirksamkeit einzelner Klauseln des entsprechenden Nutzungsüberlassungsvertrages bestritten.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es geht um die Verpflichtung der Arbeitgeberin, dem Kläger die vollständige Vergütung für August 2022 zu zahlen, obwohl in diesem Zeitraum wegen des Ablaufs der Entgeltfortzahlung Krankengeld bezogen wurde. Gleichzeitig besteht Streit über die Frage, wer die Leasingraten für zwei Fahrräder im Rahmen des „JobRad-Modells“ zu tragen hat, die über eine vertraglich vereinbarte Entgeltumwandlung finanziert wurden.
    • Kern des Rechtsstreits: Entscheidend ist, ob die Arbeitgeberin die vollständige Vergütung zu leisten hat oder ob ihre zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, basierend auf der Kostenübernahme der Leasingraten während des Zeitraums ohne Entgeltbezug, wirksam ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, die Kosten des Berufungsverfahrens sind vom Kläger zu tragen, und die Revision wurde nicht zugelassen.
    • Folgen: Das Urteil bestätigt das vorherige Urteil des Arbeitsgerichts Aachen, wodurch der Kläger keinen Anspruch auf die vollständige Vergütung erhält. Zudem muss der Kläger die im Berufungsverfahren entstandenen Kosten übernehmen, und es besteht keine Möglichkeit weiterer Rechtsmittel.

Der Fall vor Gericht


Kölner Landesarbeitsgericht stärkt Rechte der Arbeitgeber bei JobRad-Modellen und Gehaltsumwandlung

Angestellter im Büro mit besorgtem Gesichtsausdruck, hält Brief über Kündigung der Gehaltszahlung während Krankheit.
Rechte bei JobRad und Gehaltsumwandlung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 6 Sa 552/23) eine wichtige Entscheidung zum Thema JobRad und Gehaltsumwandlung getroffen. Im Kern des Falls stand die Frage, wer die Leasingraten für ein Dienstfahrrad tragen muss, wenn ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Krankengeld keine Gehaltsumwandlung vornehmen kann. Das Gericht wies die Berufung eines klagenden Arbeitnehmers zurück und bestätigte damit die Position des Arbeitgebers. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das beliebte JobRad-Modell nutzen.

Streitpunkt Gehaltszahlung und Fahrradleasingraten während Krankengeldbezug

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Forderung eines Arbeitnehmers nach vollständiger Auszahlung seines Gehalts für den Monat August 2022. Der Arbeitgeber hatte jedoch einen Teil des Gehalts einbehalten und mit einer Gegenforderung aufgerechnet. Diese Gegenforderung resultierte aus den Leasingraten für zwei Fahrräder, die der Arbeitnehmer im Rahmen eines JobRad-Vertrags nutzte. Der Knackpunkt: Der Arbeitnehmer befand sich im August 2022 im Krankengeldbezug, nachdem die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgelaufen war. Der Arbeitgeber argumentierte, dass in dieser Zeit der Gehaltsumwandlung – der übliche Mechanismus zur Bezahlung der Leasingraten – nicht greifen konnte und der Arbeitnehmer daher die Raten selbst zu tragen habe.

Das „JobRad-Modell“ und die vertragliche Vereinbarung zur Fahrradnutzung

Der Arbeitgeber des Klägers bot seinen Mitarbeitern das sogenannte „JobRad-Modell“ an. Dabei least der Arbeitgeber Fahrräder und überlässt diese den Arbeitnehmern zur Nutzung – sowohl beruflich als auch privat. Die Finanzierung erfolgt üblicherweise über eine Gehaltsumwandlung. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Nutzungsüberlassungsvertrag für zwei Fahrräder abgeschlossen. Dieser Vertrag regelte detailliert die Bedingungen der Fahrradnutzung, die Laufzeit (36 Monate), die monatliche Nutzungsrate und die Umwandlungsrate. Zentral war die Klausel zur Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers sollte monatlich in einen Anspruch auf die Fahrradnutzung umgewandelt werden. Der Vertrag sah jedoch auch Regelungen für den Fall vor, dass die Entgeltumwandlung vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist.

Die entscheidenden Vertragsklauseln und ihre Auslegung durch das Gericht

Besonders relevant für den Rechtsstreit waren zwei Klauseln im Nutzungsüberlassungsvertrag. Zum einen die Klausel zur Entgeltumwandlung, die vorsah, dass bei Wegfall der Entgeltumwandlung die Pflicht zur Zahlung der Umwandlungsrate bestehen bleibt. Zum anderen eine Klausel, die dem Arbeitgeber das Recht einräumte, die Nutzungsmöglichkeit des Fahrrads bei vorübergehendem Wegfall der Entgeltumwandlung zu widerrufen, beispielsweise bei Bezug von Krankengeld. Im Falle eines solchen Widerrufs entfiele die Pflicht zur Leistung der Umwandlungsrate für die Dauer des Widerrufs.

Das Landesarbeitsgericht Köln interpretierte diese Klauseln zugunsten des Arbeitgebers. Das Gericht stellte fest, dass der Vertrag zwar die Pflicht zur Zahlung der Umwandlungsrate bei Wegfall der Entgeltumwandlung vorsieht, aber gleichzeitig dem Arbeitgeber das Recht einräumt, die Nutzungsmöglichkeit zu widerrufen und damit die Zahlungspflicht des Arbeitnehmers auszusetzen. Entscheidend war jedoch, dass der Arbeitgeber im vorliegenden Fall von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht hatte. Daher blieb die Pflicht des Arbeitnehmers zur Zahlung der Umwandlungsrate bestehen, auch während des Krankengeldbezugs, als die Gehaltsumwandlung faktisch nicht möglich war.

Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts Köln: Vertragsauslegung und Risikoverteilung

Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit einer Auslegung des Nutzungsüberlassungsvertrages. Es argumentierte, dass die Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – bewusst Regelungen für den Fall des Wegfalls der Entgeltumwandlung getroffen hätten. Die Klausel, die die Zahlungspflicht des Arbeitnehmers auch in solchen Fällen vorsieht, sei wirksam und nicht zu beanstanden. Das Gericht betonte, dass es dem Arbeitgeber freigestanden habe, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Nutzungsmöglichkeit während des Krankengeldbezugs zu widerrufen. Da er dies nicht getan habe, und dem Arbeitnehmer die Fahrräder weiterhin zur Verfügung standen, sei es gerechtfertigt, dass der Arbeitnehmer auch weiterhin die Leasingraten tragen müsse. Das Gericht sah hierin eine vertraglich vereinbarte Risikoverteilung, bei der das Risiko des Wegfalls der Entgeltumwandlung, solange der Arbeitgeber nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch macht und das Fahrrad weiterhin zur Verfügung steht, beim Arbeitnehmer liegt.

Zurückweisung der Berufung und Kosten des Verfahrens für den Arbeitnehmer

Aufgrund dieser Argumentation wies das Landesarbeitsgericht Köln die Berufung des Arbeitnehmers vollumfänglich zurück. Das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen, das zuvor in erster Instanz ebenfalls zugunsten des Arbeitgebers entschieden hatte, wurde damit bestätigt. Darüber hinaus wurde der Arbeitnehmer zur Übernahme der Kosten des Berufungsverfahrens verpflichtet. Die Revision wurde vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen, was die Entscheidung in diesem Fall rechtskräftig macht, es sei denn, der Kläger legt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein.

Bedeutung des Urteils für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit JobRad-Vereinbarungen

Dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hat erhebliche Bedeutung für die Praxis des JobRad-Modells und die damit verbundenen Gehaltsumwandlungsvereinbarungen. Für Arbeitnehmer bedeutet das Urteil, dass sie auch während Zeiten ohne Gehaltszahlung – wie beispielsweise im Krankengeldbezug oder in der Elternzeit – weiterhin zur Zahlung der Leasingraten für ihr JobRad verpflichtet sein können, solange der Arbeitgeber die Nutzungsmöglichkeit nicht ausdrücklich widerruft. Es unterstreicht die Wichtigkeit, die Nutzungsüberlassungsverträge und die darin enthaltenen Klauseln – insbesondere zu Entgeltumwandlung und den Regelungen bei deren Wegfall – genau zu prüfen und zu verstehen.

Für Arbeitgeber schafft das Urteil Rechtssicherheit. Es bestätigt ihre Möglichkeit, in den Verträgen festzulegen, dass Arbeitnehmer auch in Zeiten ohne Gehaltszahlung die Leasingraten tragen müssen, wenn sie die Fahrräder weiterhin nutzen können und der Arbeitgeber nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch macht. Gleichzeitig zeigt das Urteil aber auch, dass Arbeitgeber aktiv werden und gegebenenfalls ihr Widerrufsrecht ausüben müssen, wenn sie die Zahlungspflicht des Arbeitnehmers in solchen Situationen aussetzen möchten. Das Urteil macht deutlich, dass klare und eindeutige vertragliche Regelungen im JobRad-Modell unerlässlich sind, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es ist ratsam, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sich vor Abschluss solcher Verträge juristisch beraten lassen, um ihre Rechte und Pflichten vollständig zu verstehen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Der Fall klärt, dass bei JobRad-Modellen mit Entgeltumwandlung Arbeitnehmer während Krankengeldbezugs weiterhin für Leasingraten verantwortlich sind, wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht. Entscheidend ist die vertragliche Regelung zum „temporären Wegfall der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung“, die den Arbeitgeber berechtigt, die Fahrradnutzung zu widerrufen oder direkte Zahlungen zu verlangen. Die Quintessenz liegt darin, dass Arbeitnehmer die finanziellen Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungsvereinbarungen auch in Zeiten ohne Gehaltsanspruch tragen müssen, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.

Benötigen Sie Hilfe?

Klare Vertragsregelungen im Fokus – Ihre rechtliche Perspektive bei JobRad und Gehaltsumwandlung

In vertraglichen Konstruktionen wie dem JobRad-Modell können Unklarheiten hinsichtlich der Zahlungspflichten entstehen, insbesondere wenn vertraglich vereinbarte Mechanismen – etwa bei vorübergehend nicht greifbarer Gehaltsumwandlung – nicht greifen. Solche Fragestellungen erfordern ein genaues Verständnis der vertraglichen Regelungen, um die individuellen Rechte und Pflichten richtig einordnen zu können.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Bewertung Ihrer vertraglichen Situation. Unsere Beratung legt Wert auf präzise und nachvollziehbare Einschätzungen, mit denen Sie Ihre Position klarer erkennen und potenzielle Risiken besser managen können. Nehmen Sie Kontakt auf, um gemeinsam in einem vertraulichen Gespräch die für Sie relevanten Aspekte zu beleuchten.

Ersteinschätzung anfragen

Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wirkt sich eine längere Krankheit auf meinen JobRad-Vertrag und die Gehaltsumwandlung aus?

Eine längere Krankheit kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren JobRad-Vertrag und die damit verbundene Gehaltsumwandlung haben. Grundsätzlich bleibt Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten auch während einer längeren Krankheitsphase bestehen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie kein Gehalt mehr beziehen, sondern Krankengeld erhalten.

Fortbestehen der Zahlungspflicht

Wenn Sie länger als sechs Wochen erkrankt sind und in den Krankengeldbezug übergehen, entfällt die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dennoch müssen Sie in der Regel weiterhin für die Leasingraten aufkommen. Dies basiert auf der Annahme, dass Sie das Fahrrad auch während Ihrer Krankheit weiterhin nutzen können und somit die vereinbarte Leistung (Nutzungsmöglichkeit des Fahrrads) erhalten.

Rechtliche Grundlage

Das Arbeitsgericht Aachen hat in einem Urteil (Az: 8 Ca 2199/22 vom 02. September 2023) entschieden, dass die Zahlungspflicht für Leasingraten auch in entgeltfreien Zeiten, wie beim Krankengeldbezug, fortbesteht. Das Gericht argumentierte, dass das Austauschverhältnis von Leistung (Nutzung des Fahrrads) und Gegenleistung (Zahlung der Leasingrate) weiterhin besteht, da Sie das Fahrrad auch während der Krankheit besitzen und nutzen können.

Mögliche Lösungsansätze

Wenn Sie in eine solche Situation geraten, haben Sie verschiedene Handlungsmöglichkeiten:

  1. Direkte Zahlung an den Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen gestatten, die monatliche Rate direkt an ihn zu überweisen.
  2. Ausfallversicherung: Einige Arbeitgeber haben eine sogenannte Ausfallversicherung für solche Fälle abgeschlossen. Erkundigen Sie sich, ob dies bei Ihrem Arbeitgeber der Fall ist.
  3. Vertragsanpassung: In manchen Fällen kann eine temporäre Anpassung des Vertrags möglich sein. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Optionen.

Finanzielle Planung

Bedenken Sie bei Abschluss eines JobRad-Vertrags, dass Sie auch in Zeiten ohne Arbeitsentgelt für die Leasingraten aufkommen müssen. Es ist ratsam, finanzielle Rücklagen für solche Fälle zu bilden. So können Sie unerwartete Zahlungsverpflichtungen während einer längeren Krankheit besser bewältigen.

Letztendlich hängt die genaue Handhabung von den spezifischen Vereinbarungen in Ihrem JobRad-Vertrag ab. Prüfen Sie die Vertragsklauseln sorgfältig und klären Sie im Zweifelsfall offene Fragen direkt mit Ihrem Arbeitgeber.


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Welche Klauseln sollte ich in meinem JobRad-Nutzungsüberlassungsvertrag besonders beachten?

Bei einem JobRad-Nutzungsüberlassungsvertrag sollten Sie besonders auf folgende Klauseln achten:

Entgeltumwandlung und Leasingraten

Prüfen Sie genau, wie hoch die monatliche Gehaltsumwandlung ist und ob sie Ihrem Budget entspricht. Die Leasingrate wird in der Regel vom Bruttogehalt abgezogen, was Ihre Steuerlast und Sozialversicherungsbeiträge reduziert. Achten Sie darauf, ob die Höhe der Rate fest vereinbart ist oder sich ändern kann.

Haftung und Versicherung

Klären Sie, wer im Schadensfall haftet und welche Versicherungen abgeschlossen sind. Oft müssen Sie als Arbeitnehmer für Schäden oder Verlust des Fahrrads aufkommen, insbesondere bei privater Nutzung. Prüfen Sie, ob eine Vollkaskoversicherung im Vertrag enthalten ist und welche Selbstbeteiligung Sie im Schadensfall tragen müssen.

Regelungen für entgeltfreie Zeiten

Besonders wichtig sind Klauseln, die regeln, wer die Leasingrate während Krankheit, Elternzeit oder unbezahltem Urlaub trägt. In einigen Verträgen müssen Sie als Arbeitnehmer auch in diesen Zeiten für die Leasingrate aufkommen. Stellen Sie sich vor, Sie erkranken längerfristig – können Sie die Rate dann noch bezahlen?

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Achten Sie auf Regelungen für den Fall, dass Sie das Unternehmen vor Ablauf der Leasinglaufzeit verlassen. Oft müssen Sie dann das Fahrrad zurückgeben oder die restlichen Leasingraten in einer Summe bezahlen. Prüfen Sie, ob es Möglichkeiten gibt, den Vertrag zu übernehmen oder vorzeitig zu beenden.

Nutzungsrechte und -pflichten

Lesen Sie sorgfältig, welche Rechte und Pflichten Sie bei der Nutzung des Fahrrads haben. Dürfen Sie das Rad nur für den Arbeitsweg oder auch privat nutzen? Sind Sie verpflichtet, regelmäßige Wartungen durchführen zu lassen? Solche Klauseln können Ihre Nutzung einschränken oder zusätzliche Kosten verursachen.

Kaufoption am Vertragsende

Prüfen Sie, ob und zu welchen Konditionen Sie das Fahrrad am Ende der Leasinglaufzeit kaufen können. Oft wird ein Restwert festgelegt, zu dem Sie das Rad übernehmen können. Vergleichen Sie diesen mit dem voraussichtlichen Marktwert des Fahrrads nach der Leasingzeit.

Indem Sie diese Klauseln sorgfältig prüfen, können Sie potenzielle finanzielle Risiken und Verpflichtungen erkennen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können fundiert entscheiden, ob das JobRad-Modell für Sie vorteilhaft ist.


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Darf mein Arbeitgeber Leasingraten für mein JobRad direkt von meinem Gehalt abziehen, wenn keine Gehaltsumwandlung möglich ist?

Nein, Ihr Arbeitgeber darf die Leasingraten für Ihr JobRad nicht einfach so von Ihrem Gehalt abziehen, wenn keine Gehaltsumwandlung vereinbart wurde. Lohnabzüge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Rechtliche Grundlagen für Lohnabzüge

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung des vollen vereinbarten Arbeitsentgelts. Lohnabzüge sind nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Entgeltfortzahlungsgesetz.

§ 394 BGB schränkt die Möglichkeit des Arbeitgebers zur Aufrechnung gegen Lohnforderungen stark ein. Wenn Sie als Arbeitnehmer der Aufrechnung nicht zustimmen, darf Ihr Arbeitgeber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ihren Lohnanspruch aufrechnen.

Bedeutung vertraglicher Vereinbarungen

Für die Zulässigkeit von Lohnabzügen für JobRad-Leasingraten ist entscheidend, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich vereinbart haben. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung keine Gehaltsumwandlung für das JobRad festgelegt wurde, fehlt die rechtliche Grundlage für entsprechende Abzüge.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein JobRad-Angebot Ihres Arbeitgebers angenommen, aber die dafür notwendige Vertragsänderung wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt. In einem solchen Fall wären Lohnabzüge für die Leasingraten nicht zulässig.

Grenzen des Aufrechnungsrechts

Selbst wenn Ihr Arbeitgeber eine Forderung gegen Sie hat, beispielsweise weil er die Leasingraten für Ihr JobRad vorgestreckt hat, darf er nicht einfach Ihr Gehalt kürzen. Das Aufrechnungsrecht des Arbeitgebers ist durch § 394 BGB stark eingeschränkt. Er darf nur den pfändbaren Teil Ihres Einkommens für Aufrechnungen nutzen. Dies soll sicherstellen, dass Ihnen immer ein Existenzminimum zur Verfügung steht.

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Arbeitgeber unerlaubt Abzüge von Ihrem Gehalt vornimmt, sollten Sie ihn umgehend darauf ansprechen und die Rückzahlung der einbehaltenen Beträge fordern. Beachten Sie dabei die Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag oder dem anwendbaren Tarifvertrag, um Ihre Ansprüche zu wahren.


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Welche Handlungsoptionen habe ich, wenn ich die JobRad-Leasingraten während des Krankengeldbezugs nicht mehr zahlen kann?

Wenn Sie während des Krankengeldbezugs Schwierigkeiten haben, die JobRad-Leasingraten zu zahlen, stehen Ihnen mehrere Handlungsoptionen zur Verfügung:

Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber, um die Situation zu besprechen. Möglicherweise kann eine individuelle Lösung gefunden werden, wie etwa eine vorübergehende Aussetzung oder Reduzierung der Raten. Viele Arbeitgeber sind an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten.

Vertragsanpassung prüfen

Überprüfen Sie den Überlassungsvertrag auf mögliche Klauseln zur Vertragsanpassung bei längerer Krankheit. Falls solche Klauseln existieren, können Sie diese nutzen, um eine Anpassung der Zahlungsmodalitäten zu beantragen. Beachten Sie dabei, dass laut dem Urteil des Arbeitsgerichts Aachen (Az. 8 Ca 2199/22) die Zahlungspflicht grundsätzlich auch während des Krankengeldbezugs bestehen bleibt.

Rückgabe oder Übertragung des Fahrrads

In einigen Fällen kann die vorzeitige Rückgabe des Fahrrads oder die Übertragung des Leasingvertrags auf einen Dritten eine Option sein. Prüfen Sie hierfür die Vertragsbedingungen und besprechen Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber und dem Leasinganbieter.

Finanzielle Unterstützung suchen

Wenn Sie die Raten vorübergehend nicht zahlen können, erwägen Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Dies könnte ein Darlehen von Familienangehörigen oder Freunden sein oder, in äußersten Fällen, ein Kredit bei einer Bank. Bedenken Sie jedoch die langfristigen finanziellen Auswirkungen solcher Lösungen.

Konsequenzen bei Nichtzahlung beachten

Seien Sie sich bewusst, dass die Nichtzahlung der Leasingraten zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Der Arbeitgeber könnte die ausstehenden Beträge nach Ihrer Rückkehr zur Arbeit vom Gehalt abziehen, wie es im Fall des Arbeitsgerichts Aachen geschehen ist. Zudem könnte ein Zahlungsverzug negative Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis haben.

Rechtliche Beratung in Erwägung ziehen

In komplexen Fällen, insbesondere wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Zahlungspflicht während des Krankengeldbezugs anzweifeln, kann eine fachkundige Beratung hilfreich sein. Beachten Sie jedoch, dass das Arbeitsgericht Aachen die Zahlungspflicht auch während des Krankengeldbezugs bestätigt hat.

Durch proaktives Handeln und offene Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber können Sie oft eine Lösung finden, die Ihre finanzielle Situation während des Krankengeldbezugs berücksichtigt und gleichzeitig Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.


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Wie kann ich mich vor Abschluss eines JobRad-Vertrags gegen finanzielle Risiken bei längerer Krankheit absichern?

Um sich vor finanziellen Risiken bei längerer Krankheit im Rahmen eines JobRad-Vertrags zu schützen, sollten Sie vor Vertragsabschluss einige wichtige Schritte beachten:

Prüfung des Überlassungsvertrags

Lesen Sie den Überlassungsvertrag sorgfältig durch und achten Sie besonders auf Klauseln, die die Zahlungspflicht bei längerer Krankheit regeln. Einige Verträge sehen vor, dass Sie auch während des Krankengeldbezugs für die Leasingraten aufkommen müssen. Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Anpassung dieser Klauseln, um Ihre Interessen besser zu schützen.

Vereinbarung von Sonderregelungen

Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, Sonderregelungen für den Krankheitsfall in den Vertrag aufzunehmen. Sie könnten beispielsweise vereinbaren, dass der Arbeitgeber die Leasingraten für einen bestimmten Zeitraum übernimmt, wenn Sie länger als sechs Wochen erkranken. Eine solche Regelung kann Ihnen finanzielle Sicherheit geben.

Prüfung von Versicherungsoptionen

Informieren Sie sich über zusätzliche Versicherungsoptionen, die speziell für JobRad-Nutzer angeboten werden. Einige Versicherungen decken nicht nur Diebstahl und Beschädigungen ab, sondern bieten auch Schutz bei Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit. Prüfen Sie, ob eine solche Zusatzversicherung für Sie sinnvoll ist.

Berücksichtigung der Auswirkungen auf Sozialleistungen

Bedenken Sie, dass die Gehaltsumwandlung für das JobRad Auswirkungen auf Ihre Sozialleistungen haben kann. Bei längerer Krankheit könnte dies zu einem geringeren Krankengeld führen. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber genau erklären, wie sich die Gehaltsumwandlung auf Ihre Ansprüche auswirkt und wägen Sie ab, ob die Vorteile des JobRads diese möglichen Nachteile aufwiegen.

Festlegung von Rückgabemodalitäten

Vereinbaren Sie klare Regelungen für den Fall, dass Sie das Fahrrad bei längerer Krankheit zurückgeben möchten. Einige Verträge sehen die Möglichkeit vor, das Rad nach Ende der Entgeltfortzahlung zurückzugeben. Achten Sie darauf, dass diese Option in Ihrem Vertrag enthalten ist und keine unzumutbaren Kosten für Sie entstehen.

Indem Sie diese Punkte vor Vertragsabschluss sorgfältig prüfen und verhandeln, können Sie Ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall verbessern. Denken Sie daran, dass jede vertragliche Vereinbarung individuell ist und Sie die Möglichkeit haben, die Bedingungen mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung bezeichnet ein Verfahren, bei dem Arbeitnehmer freiwillig auf einen Teil ihres Bruttogehalts verzichten, um im Gegenzug andere Leistungen zu erhalten. Diese arbeitsrechtliche Konstruktion ist in § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) gesetzlich verankert, findet aber auch bei anderen Sachleistungen wie Dienstfahrzeugen oder Fahrrädern Anwendung. Der umgewandelte Entgeltanteil wird vom Arbeitgeber zweckgebunden verwendet, etwa für Leasingraten eines Fahrrads.

Beispiel: Bei einem JobRad-Modell verzichtet ein Arbeitnehmer monatlich auf 100 Euro Bruttogehalt. Der Arbeitgeber verwendet diesen Betrag, um die Leasingrate für ein Dienstfahrrad zu bezahlen, das der Arbeitnehmer privat und dienstlich nutzen kann.


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JobRad-Modell

Das JobRad-Modell ist ein Dienstradleasing-Konzept, bei dem Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Fahrräder zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen. Die Finanzierung erfolgt typischerweise über eine Entgeltumwandlung. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 37 EStG) und arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Der Arbeitgeber schließt als Leasingnehmer einen Vertrag mit dem Leasinggeber, während der Arbeitnehmer als Nutzer fungiert.

Beispiel: Ein Unternehmen least ein E-Bike für 100 Euro monatlich und überlässt es einem Mitarbeiter. Der Mitarbeiter verzichtet im Gegenzug auf 100 Euro seines monatlichen Bruttogehalts, profitiert aber von Steuervorteilen und kann das Rad privat nutzen.


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Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung ist der gesetzlich garantierte Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Gehalts bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen das volle Arbeitsentgelt weiterzahlen. Danach endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Gehaltszahlung, und der Arbeitnehmer erhält in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird krank und kann sechs Wochen nicht arbeiten. In dieser Zeit erhält er weiterhin sein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld, was meist etwa 70% des Nettogehalts beträgt.


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Krankengeld

Krankengeld ist eine gesetzliche Lohnersatzleistung der Krankenkassen, die gezahlt wird, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen endet. Die Rechtsgrundlage findet sich in §§ 44-51 SGB V. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90% des Nettoarbeitsentgelts. Es ist keine Gehaltszahlung und kann daher nicht für eine Entgeltumwandlung genutzt werden.

Beispiel: Nach sechs Wochen Krankheit erhält ein Arbeitnehmer mit 3.000 € Bruttogehalt etwa 2.100 € Krankengeld monatlich von seiner Krankenkasse. Da dies keine Gehaltszahlung ist, entfällt die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für das JobRad.


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Aufrechnung

Die Aufrechnung ist ein rechtliches Instrument zur gegenseitigen Verrechnung von Forderungen. Gemäß § 387 BGB können zwei Parteien, die gegenseitig Ansprüche gegeneinander haben, diese miteinander verrechnen, wodurch beide Forderungen in Höhe des niedrigeren Betrags erlöschen. Im Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eigene Ansprüche gegen Lohnansprüche des Arbeitnehmers aufrechnen.

Beispiel: Ein Arbeitgeber schuldet einem Arbeitnehmer 2.000 € Gehalt. Gleichzeitig schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber 300 € für Leasingraten eines JobRads während des Krankengeldbezugs. Der Arbeitgeber kann die 300 € gegen das Gehalt aufrechnen und nur 1.700 € auszahlen.


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Nutzungsüberlassungsvertrag

Der Nutzungsüberlassungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Bedingungen für die Nutzung eines Wirtschaftsguts (hier: Dienstfahrrad) regelt. Er definiert Rechte und Pflichten beider Parteien, einschließlich der Kostenverteilung und Haftungsfragen. Im Zusammenhang mit JobRad-Modellen legt er fest, wer die finanziellen Verpflichtungen trägt, wenn die Entgeltumwandlung temporär nicht möglich ist.

Beispiel: Im Nutzungsüberlassungsvertrag für ein JobRad wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer auch während Zeiten ohne Entgeltanspruch (z.B. bei Krankengeldbezug) die Leasingraten tragen muss oder die Rückgabe des Fahrrads erfolgen kann.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 611a BGB (Arbeitsvertrag): Regelt die grundlegende Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wonach der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener Dienste und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. Das Entgelt stellt die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers dar. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bildet die Grundlage für die Entgeltumwandlung und die Fahrradüberlassung, wobei die zentrale Frage ist, wer die Leasingraten während des Krankengeldbezugs zu tragen hat.
  • § 4 EFZG (Höhe und Berechnung des Arbeitsentgelts): Regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Frist endet die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, und der Arbeitnehmer erhält in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger befand sich in der Phase nach Ablauf der Entgeltfortzahlung, in der er kein Arbeitsentgelt, sondern Krankengeld bezog, was die Frage aufwirft, ob in dieser Zeit die Entgeltumwandlung für die Leasingraten durchgeführt werden kann.
  • § 3 Nr. 37 EStG (Steuerfreie Einnahmen): Regelt die Steuerbefreiung für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, was ein zentraler Anreiz bei Fahrrad-Leasing-Modellen wie dem hier genutzten „JobRad-Modell“ ist. Die steuerliche Begünstigung setzt voraus, dass die Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt oder mittels Entgeltumwandlung finanziert wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die steuerlichen Vorteile des Fahrrad-Leasings sind an ein bestehendes Entgelt gekoppelt, das umgewandelt werden kann, was im Zeitraum des Krankengeldbezugs problematisch wird.
  • § 362 Abs. 1 BGB i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB (Erlöschen durch Leistung; Anrechnung bei mehreren Schulden): Regeln die Erfüllung von Schuldverhältnissen und die Anrechnung von Zahlungen, wenn mehrere Forderungen bestehen. Bei mehreren gleichartigen Verbindlichkeiten wird die Tilgung auf die fälligste Schuld angerechnet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat mit ihrer Gegenforderung (Leasingraten) gegen den Vergütungsanspruch des Klägers aufgerechnet, was eine wirksame Erfüllungshandlung darstellt, sofern die Gegenforderung besteht.
  • § 19 Abs. 1 Nr. 3 BetrAVG (Entgeltumwandlung): Definiert die Entgeltumwandlung als Umwandlung künftiger Entgeltansprüche in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung. Obwohl es sich hier nicht um betriebliche Altersversorgung handelt, können die Grundprinzipien analog angewendet werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Entgeltumwandlung setzt begrifflich voraus, dass tatsächlich Entgelt zur Umwandlung zur Verfügung steht, was während des Krankengeldbezugs nicht der Fall ist.
  • § 326 BGB (Befreiung bei Unmöglichkeit): Regelt die Befreiung von der Leistungspflicht bei Unmöglichkeit der Leistung sowie die Folgen für die Gegenleistungspflicht. Bei vorübergehender Unmöglichkeit bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger konnte während des Krankengeldbezugs seine Arbeitsleistung nicht erbringen, erhielt kein Arbeitsentgelt und damit war auch eine Entgeltumwandlung vorübergehend unmöglich, wobei die vertragliche Regelung vorsieht, dass in diesem Fall die Zahlungspflicht des Arbeitnehmers fortbesteht.

Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Köln – Az.: 6 Sa 552/23 – Urteil vom 18.07.2024


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