Übersicht:
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Gerichtsurteil klärt Rechte von Leiharbeitern: Anspruch auf Gleichbehandlung
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet „Equal Pay“ für Leiharbeiter und wie kann ich überprüfen, ob ich diesen Anspruch habe?
- Welche Schritte muss ich unternehmen, um meinen Equal Pay-Anspruch geltend zu machen?
- Gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meines Equal Pay-Anspruchs beachten muss?
- Kann ich auch in verleihfreien Zeiten Anspruch auf Equal Pay haben?
- Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Equal Pay-Anspruch bestreitet?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Im Urteil geht es um die Vergütungsansprüche eines Leiharbeitnehmers während seiner Beschäftigung im Zeitraum von Anfang 2018 bis Ende September 2019.
- Der Kläger hatte seit 2004 als Leiharbeiter bei der Beklagten gearbeitet und machte Ansprüche auf gleichwertige Bezahlung geltend.
- Es gab Unklarheiten über die Anwendung der tariflichen Regelungen und die Verjährung von Vergütungsansprüchen.
- Das Gericht wies die Berufung der Beklagten zurück, was bedeutet, dass das vorherige Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt wurde.
- Die Entscheidung beruht auf der rechtlichen Bewertung der Tarifverträge und den geltenden Vorschriften zur Geltendmachung von Ansprüchen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, was für den Kläger die finanzielle Entlastung bedeutet.
- Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil endgültig und nicht vor das Bundesarbeitsgericht anfechtbar.
- Arbeitnehmer und Leiharbeiter sollten sich über ihre Rechte hinsichtlich equal pay informieren und priorisieren, Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
- Das Urteil stärkt die Position von Leiharbeitnehmern in Bezug auf die Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche.
- Arbeitgeber müssen sich der korrekten Anwendung von Tarifverträgen und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein.
Gerichtsurteil klärt Rechte von Leiharbeitern: Anspruch auf Gleichbehandlung
Leiharbeiter spielen eine wichtige Rolle auf dem deutschen Arbeitsmarkt, doch ihre Rechte und Ansprüche sind oft komplex und nicht ausreichend bekannt. Besonders das Prinzip des „equal pay“, welches eine Gleichbehandlung von Leiharbeitern mit festangestellten Mitarbeitern hinsichtlich der Vergütung fordert, wirft viele Fragen auf. In der Leiharbeitsverwaltung müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Gehaltsansprüche aller Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Arbeitsverhältnis, gerecht behandelt werden. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass Leiharbeiter unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die gleiche Entgeltstruktur wie die Beschäftigten im Entleihbetrieb haben.
Die Herausforderungen beginnen häufig schon bei den Darlegungen der Personalvermittlung und der unterschiedlichen Tarifverträge, die für Leiharbeiter gelten können. Lohnunterschiede und Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen sind weitere Themen, die in der Praxis oft zu Missverständnissen führen. Auch die Mindestausbildungsvergütung und die Rechte auf Sozialversicherung sind nicht immer klar geregelt. Dies führt nicht selten zu Unsicherheiten bei den Leiharbeitern, die sich um ihre Gleichstellung und Vergütungsansprüche sorgen müssen.
Ein aktuelles Gerichtsurteil bietet wichtige Einblicke in diese Thematik und beleuchtet die Ansprüche von Leiharbeitern im Kontext ihrer Gleichbehandlung, das im Folgenden näher analysiert wird.
Der Fall vor Gericht
Equal Pay-Anspruch für Leiharbeiter: Arbeitsgericht Aachen gibt Kläger Recht
Ein Leiharbeiter hat erfolgreich seinen Anspruch auf gleiche Bezahlung (Equal Pay) vor dem Landesarbeitsgericht Köln durchgesetzt.
Das Gericht bestätigte in seinem Urteil vom 28. Februar 2023 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen und wies die Berufung des Arbeitgebers zurück.
Sachverhalt und Kernpunkte des Rechtsstreits
Der Kläger war seit 2004 als Leiharbeiter bei der beklagten Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde bei der J mbH, einer Entsorgungsgesellschaft für schwachradioaktive Materialien, eingesetzt. Sein Arbeitsvertrag sah vor, dass er ausschließlich im Forschungszentrum J tätig sein sollte.
Der Streit drehte sich um Equal Pay-Ansprüche für den Zeitraum von Januar 2018 bis September 2019. Der Kläger forderte eine Vergütung entsprechend der Entgeltgruppe Vb des bei der Entleiherfirma geltenden Haustarifvertrags. Die beklagte Zeitarbeitsfirma bestritt den Anspruch und argumentierte, der Kläger habe lediglich Hilfstätigkeiten ausgeführt.
Gerichtliche Entscheidung und Begründung
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte den Anspruch des Klägers auf Equal Pay für den gesamten streitigen Zeitraum. Dabei stützte sich das Gericht auf folgende zentrale Punkte:
- Tätigkeit als Facharbeiter: Durch Zeugenaussagen wurde bestätigt, dass der Kläger gleichwertige Tätigkeiten wie die festangestellten Kollegen ausführte.
- Arbeitsvertragliche Bindung: Der Arbeitsvertrag sah vor, dass der Kläger nur im Forschungszentrum J eingesetzt werden durfte. Ein Einsatz bei anderen Kunden war nicht zulässig.
- Annahmeverzug: Für Zeiten, in denen der Arbeitgeber den Kläger nicht bei der J mbH einsetzte, lag Annahmeverzug vor. Der Arbeitgeber schuldete daher trotzdem die Equal Pay-Vergütung.
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Auch während einer Krankheitsphase hatte der Kläger Anspruch auf Equal Pay, da dies dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate entsprach.
Bedeutung für Leiharbeitnehmer
Das Urteil stärkt die Rechte von Leiharbeitnehmern in Bezug auf Equal Pay. Es verdeutlicht, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Leiharbeitern die gleiche Vergütung zu zahlen wie vergleichbaren Stammarbeitnehmern des Entleihers. Auch in verleihfreien Zeiten kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Equal Pay bestehen.
Leiharbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre Vergütung dem Equal Pay-Grundsatz entspricht und gegebenenfalls ihre Ansprüche geltend machen. Das Urteil zeigt, dass eine detaillierte Prüfung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und der tatsächlichen Arbeitsbedingungen für die Durchsetzung von Equal Pay-Ansprüchen entscheidend sein kann.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bekräftigt den Grundsatz des Equal Pay für Leiharbeitnehmer und erweitert dessen Anwendungsbereich. Es verdeutlicht, dass der Equal Pay-Anspruch nicht nur während der tatsächlichen Überlassung, sondern auch in verleihfreien Zeiten und bei Krankheit bestehen kann, sofern der Arbeitsvertrag eine spezifische Einsatzbindung vorsieht. Entscheidend sind die vertraglichen Vereinbarungen und die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Dieses Urteil stärkt die Position von Leiharbeitnehmern erheblich und verpflichtet Arbeitgeber zu einer genauen Prüfung ihrer Vergütungspraxis.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Leiharbeitnehmern erheblich. Als Leiharbeitnehmer haben Sie nun bessere Chancen, gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft durchzusetzen – auch in verleihfreien Zeiten oder bei Krankheit. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau auf Einsatzbeschränkungen, da diese Ihren Anspruch auf Equal Pay sichern können. Beachten Sie, dass Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen müssen, um Ausschlussfristen zu wahren. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft wenden, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.
Weiterführende Informationen
In unserer FAQ-Rubrik finden Sie wertvolle Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Equal Pay-Ansprüche für Leiharbeiter. Hier beantworten wir grundlegende Anliegen und klären zentrale rechtliche Aspekte, um Ihnen ein besseres Verständnis für Ihre Rechte und Möglichkeiten zu vermitteln. Tauchen Sie ein und entdecken Sie die Antworten, die Ihnen weiterhelfen können.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Was bedeutet „Equal Pay“ für Leiharbeiter und wie kann ich überprüfen, ob ich diesen Anspruch habe?
- Welche Schritte muss ich unternehmen, um meinen Equal Pay-Anspruch geltend zu machen?
- Gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meines Equal Pay-Anspruchs beachten muss?
- Kann ich auch in verleihfreien Zeiten Anspruch auf Equal Pay haben?
- Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Equal Pay-Anspruch bestreitet?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet „Equal Pay“ für Leiharbeiter und wie kann ich überprüfen, ob ich diesen Anspruch habe?
„Equal Pay“ bedeutet für Leiharbeiter, dass sie nach spätestens neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Entleihunternehmen den gleichen Lohn erhalten müssen wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Dieser Grundsatz ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert und soll eine faire Behandlung von Leiharbeitern sicherstellen.
Umfang des Equal-Pay-Anspruchs
Der Equal-Pay-Anspruch umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern alle Vergütungsbestandteile. Dazu gehören:
- Sonderzahlungen
- Zulagen und Zuschläge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Urlaubsentgelt
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Sachbezüge
Überprüfung des Anspruchs
Um zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf Equal Pay haben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Dauer der Beschäftigung: Zählen Sie die Monate, die Sie ununterbrochen beim selben Entleihunternehmen tätig sind. Kurze Unterbrechungen von bis zu drei Monaten werden dabei nicht berücksichtigt.
- Tarifvertragliche Regelungen: Prüfen Sie, ob auf Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag angewendet wird. Tarifverträge können in den ersten neun Monaten vom Equal-Pay-Grundsatz abweichen.
- Vergleich mit Stammmitarbeitern: Informieren Sie sich über die Vergütung vergleichbarer Stammmitarbeiter im Entleihunternehmen. Sie haben das Recht, diese Informationen von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten.
- Prüfung der Lohnabrechnung: Vergleichen Sie Ihre Lohnabrechnung ab dem zehnten Monat der Beschäftigung mit den Informationen über die Vergütung der Stammmitarbeiter.
Rechtliche Grundlagen
Der Equal-Pay-Anspruch ist in § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz setzt die EU-Leiharbeitsrichtlinie in deutsches Recht um und soll Leiharbeiter vor Benachteiligung schützen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Anspruch auf Equal Pay nicht erfüllt wird, können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Diese ist für die Durchführung des AÜG zuständig und kann Verstöße überprüfen und gegebenenfalls ahnden.
Beachten Sie, dass Verstöße gegen den Equal-Pay-Grundsatz für Arbeitgeber mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der korrekten Umsetzung dieser Regelung.
Welche Schritte muss ich unternehmen, um meinen Equal Pay-Anspruch geltend zu machen?
Um Ihren Equal Pay-Anspruch als Leiharbeitnehmer geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Prüfung der Voraussetzungen
Überprüfen Sie zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Equal Pay in Ihrem Fall erfüllt sind. Der Anspruch auf gleiche Bezahlung besteht in der Regel nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Entleiher. Achten Sie auch darauf, ob in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen wurden.
Informationssammlung
Sammeln Sie alle relevanten Informationen und Dokumente. Dazu gehören Ihr Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Informationen über die Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer im Entleihbetrieb. Falls Sie keinen direkten Zugang zu den Gehaltsinformationen der Stammarbeitnehmer haben, können Sie beim Entleiher oder beim Betriebsrat um Auskunft bitten.
Berechnung der Differenz
Berechnen Sie die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Gehalt und dem Gehalt, das Ihnen nach dem Equal Pay-Grundsatz zustehen würde. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Zulagen, Prämien und andere Vergütungsbestandteile.
Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber
Wenden Sie sich schriftlich an Ihren Arbeitgeber (den Verleiher) und machen Sie Ihren Anspruch auf Equal Pay geltend. Legen Sie in diesem Schreiben dar, warum Sie der Meinung sind, dass Ihnen eine höhere Vergütung zusteht. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Reaktion Ihres Arbeitgebers, beispielsweise zwei Wochen.
Verhandlung und Einigung
Wenn Ihr Arbeitgeber auf Ihr Schreiben reagiert, versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Möglicherweise ist Ihr Arbeitgeber bereit, Ihre Vergütung anzupassen oder eine Nachzahlung zu leisten. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich.
Rechtliche Schritte
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch ablehnen oder nicht reagieren, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen. Beachten Sie dabei die geltenden Verjährungsfristen, die in der Regel drei Jahre betragen.
Bedenken Sie, dass die Geltendmachung von Equal Pay-Ansprüchen komplex sein kann und oft eine genaue Prüfung des Einzelfalls erfordert. Eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation Ihrer Ansprüche ist daher entscheidend für den Erfolg Ihres Vorgehens.
Gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meines Equal Pay-Anspruchs beachten muss?
Bei der Geltendmachung Ihres Equal Pay-Anspruchs als Leiharbeitnehmer müssen Sie keine spezifischen gesetzlichen Fristen beachten. Der Anspruch auf Equal Pay entsteht automatisch nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher.
Entstehung des Anspruchs
Ihr Equal Pay-Anspruch beginnt ab dem zehnten Monat Ihrer Beschäftigung beim gleichen Entleihunternehmen. Kurze Unterbrechungen von bis zu drei Monaten werden dabei nicht berücksichtigt und unterbrechen die Frist nicht. Erst wenn die Unterbrechung länger als drei Monate dauert, beginnt die Berechnung der neunmonatigen Frist von vorne.
Geltendmachung des Anspruchs
Sobald Ihr Anspruch auf Equal Pay entstanden ist, können Sie diesen gegenüber Ihrem Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) geltend machen. Es gibt keine gesetzliche Ausschlussfrist, innerhalb derer Sie Ihren Anspruch geltend machen müssen. Das bedeutet, Sie können auch rückwirkend die Differenz zwischen Ihrem tatsächlichen Gehalt und dem Equal Pay-Anspruch einfordern.
Verjährung beachten
Obwohl es keine spezifischen Fristen für die Geltendmachung gibt, sollten Sie die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren im Blick behalten. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn Sie also beispielsweise im März 2024 Anspruch auf Equal Pay erworben haben, hätten Sie bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, diesen Anspruch geltend zu machen.
Tarifvertragliche Besonderheiten
Beachten Sie, dass in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag kürzere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen vereinbart sein können. Diese gelten jedoch nicht automatisch für den Equal Pay-Anspruch. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Ausschlussfristen, die im Betrieb des Entleihers gelten, nicht auf Leiharbeitnehmer anwendbar sind, wenn diese nicht ausdrücklich in deren Arbeitsvertrag aufgenommen wurden.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall besondere Fristen gelten, empfiehlt es sich, Ihren Equal Pay-Anspruch zeitnah geltend zu machen, um keine möglichen Fristen zu versäumen.
Kann ich auch in verleihfreien Zeiten Anspruch auf Equal Pay haben?
Ja, Sie können auch in verleihfreien Zeiten Anspruch auf Equal Pay haben. Der Anspruch auf Equal Pay ist nicht an einen aktiven Einsatz bei einem Entleiher gebunden, sondern richtet sich nach der Gesamtdauer Ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Verleiher.
Rechtliche Grundlage
Der Equal Pay Anspruch basiert auf § 8 Abs. 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Demnach haben Sie als Leiharbeitnehmer nach spätestens neun Monaten ununterbrochener Überlassung an einen Entleiher Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers.
Berechnung der Überlassungsdauer
Entscheidend ist die Gesamtdauer Ihres Arbeitsverhältnisses, nicht die einzelnen Einsatzzeiten. Wenn Sie also beispielsweise acht Monate bei einem Entleiher eingesetzt waren, dann einen Monat verleihfrei sind und anschließend wieder bei demselben Entleiher eingesetzt werden, gilt ab diesem Zeitpunkt der Equal Pay Anspruch. Die verleihfreie Zeit unterbricht die Berechnung nicht, solange sie nicht länger als drei Monate dauert.
Auswirkungen auf Ihre Vergütung
In verleihfreien Zeiten haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung Ihres Arbeitsentgelts durch den Verleiher. Wenn Sie bereits Equal Pay erreicht haben, bedeutet dies, dass Sie auch in verleihfreien Zeiten das höhere Entgelt erhalten. Der Verleiher trägt das wirtschaftliche Risiko für Zeiten ohne Einsatz und darf dieses nicht auf Sie als Arbeitnehmer abwälzen.
Besonderheiten bei Tarifverträgen
Beachten Sie, dass in manchen Fällen Tarifverträge Abweichungen vom Equal Pay Grundsatz vorsehen können. Diese dürfen jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und für einen begrenzten Zeitraum gelten. Wenn Sie unter einen solchen Tarifvertrag fallen, kann sich dies auf Ihren Equal Pay Anspruch in verleihfreien Zeiten auswirken.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Equal Pay Anspruch in verleihfreien Zeiten besteht, lohnt es sich, Ihren Arbeitsvertrag und die für Sie geltenden tariflichen Regelungen genau zu prüfen. Ihr Recht auf Equal Pay bleibt grundsätzlich auch in verleihfreien Zeiten bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Equal Pay-Anspruch bestreitet?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Equal Pay-Anspruch bestreitet, haben Sie mehrere Möglichkeiten, um Ihre Rechte durchzusetzen:
Dokumentation und Beweissammlung
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die Ihren Anspruch belegen können. Dazu gehören Ihr Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Informationen über die Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer und die Dauer Ihrer Beschäftigung beim Entleiher. Diese Dokumentation ist entscheidend, um Ihren Anspruch zu untermauern.
Gespräch mit dem Arbeitgeber
Suchen Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Erklären Sie Ihren Standpunkt sachlich und verweisen Sie auf die gesetzlichen Grundlagen des Equal Pay-Anspruchs nach § 8 AÜG. Oft lassen sich Missverständnisse oder Fehler auf diesem Weg klären.
Schriftliche Geltendmachung
Bleibt das Gespräch erfolglos, machen Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend. Verfassen Sie ein Schreiben, in dem Sie Ihren Equal Pay-Anspruch detailliert darlegen und eine Frist zur Erfüllung setzen. Bewahren Sie eine Kopie dieses Schreibens auf.
Einschaltung des Betriebsrats
Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, können Sie sich an diesen wenden. Der Betriebsrat kann in Ihrem Namen mit dem Arbeitgeber verhandeln und auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drängen.
Kontaktaufnahme mit der Gewerkschaft
Als Gewerkschaftsmitglied haben Sie Anspruch auf Rechtsberatung und -vertretung durch Ihre Gewerkschaft. Nutzen Sie dieses Angebot, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Klage vor dem Arbeitsgericht
Bleiben alle vorherigen Schritte erfolglos, können Sie Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Hier können Sie Ihren Equal Pay-Anspruch gerichtlich geltend machen. Beachten Sie dabei die geltenden Verjährungsfristen.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen, Ihren Equal Pay-Anspruch erfolgreich durchzusetzen. Bleiben Sie dabei stets sachlich und dokumentieren Sie alle Ihre Bemühungen sorgfältig.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Annahmeverzug
Annahmeverzug tritt auf, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers trotz der Bereitschaft und Fähigkeit des Arbeitnehmers, die Arbeit zu leisten, nicht annimmt. Nach § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer das vereinbarte Entgelt dennoch zu zahlen, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird. Beispiel: Wenn ein Leiharbeiter bereitsteht, aber nicht bei einem Kunden eingesetzt wird, schuldet der Arbeitgeber trotzdem das vereinbarte Gehalt.
Entgeltgruppe
Eine Entgeltgruppe beschreibt die Einordnung von Arbeitnehmern in eine bestimmte Stufe der Gehaltstabelle, meist nach der Schwierigkeit und Verantwortung der auszuführenden Tätigkeiten. Tarifverträge regeln oft, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe zugeordnet werden. Beispiel: Ein Leiharbeiter in der Entgeltgruppe Vb erhält ein höheres Gehalt als ein Kollege in einer niedrigeren Entgeltgruppe, da er anspruchsvollere Aufgaben übernimmt.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Bedingungen für die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeiter) an Dritte (Entleiher). Es stellt sicher, dass Leiharbeiter in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Vergütung nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Stammbelegschaften des Entleihers. Beispiel: Ein Leiharbeiter muss gemäß § 8 AÜG das gleiche Gehalt erhalten wie ein festangestellter Mitarbeiter, der dieselbe Arbeit ausführt.
Equal Pay
Equal Pay bedeutet „gleiche Bezahlung“ und bezieht sich auf das Prinzip, dass Leiharbeiter die gleiche Vergütung wie festangestellte Mitarbeiter des Entleihers für vergleichbare Tätigkeiten erhalten sollen. Dieses Prinzip ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Beispiel: Ein Leiharbeiter, der dieselben Aufgaben wie ein festangestellter Mitarbeiter in einem Betrieb ausführt, muss das gleiche Gehalt bekommen.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Auch Leiharbeitnehmer genießen diesen Schutz. Beispiel: Ein Leiharbeiter, der aufgrund eines Unfalls krankgeschrieben ist, bekommt weiterhin sein normales Gehalt, solange die Erkrankung nicht länger als sechs Wochen dauert.
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, die die Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen festlegt. Tarifverträge beinhalten oft Entgeltgruppen und Regelungen für verschiedene Arbeitsverhältnisse, einschließlich Leiharbeit. Beispiel: Ein Tarifvertrag kann bestimmen, dass ein Leiharbeiter nach sechsmonatiger Beschäftigung bei einem bestimmten Entleiher Anspruch auf eine bestimmte Gehaltsstufe hat.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das AGG hat zum Ziel, Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund verschiedener Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Religion und Alter zu verhindern. Es verpflichtet Arbeitgeber, für Chancengleichheit zu sorgen und Diskriminierungen zu beseitigen. Im vorliegenden Fall ist das AGG relevant, da der Kläger möglicherweise aufgrund seiner Leiharbeit diskriminiert wurde und die Frage der Gleichbehandlung gegenüber vergleichbaren festangestellten Arbeitnehmern aufwirft.
- Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG): Das AÜG regelt die Leiharbeit in Deutschland und stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Vergütung nicht benachteiligt werden. § 8 AÜG besagt, dass Leiharbeiter Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen haben wie vergleichbare Stammbelegschaft. Für den Kläger ist diese Regelung entscheidend, um seinen equal pay Anspruch geltend zu machen, da er Vergleichsbedingungen zu den festangestellten Mitarbeitern der Entleiherin herstellen möchte.
- Tarifvertragsgesetz (TVG): Das TVG regelt die Normen und Rahmenbedingungen für Tarifverträge in Deutschland. Es ermöglicht den Abschluss von Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die Löhne und Arbeitsbedingungen festlegen. Der Kläger beruft sich auf die Anwendung der tariflichen Regelungen zwischen dem BZA und DGB, was relevant ist, um festzustellen, ob und in welchem Umfang diese für seinen Vergütungsanspruch gelten.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 614: Nach dieser Vorschrift steht jedem Arbeitnehmer das vereinbarte Entgelt nach Leistung der Arbeit zu, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Diese Rechtsgrundlage ist wichtig, um zu klären, ob der Kläger Anspruch auf eine höhere Vergütung hat, da er nicht die gesamte für vergleichbare Tätigkeiten gezahlte Vergütung erhalten hat. Der Zusammenhang liegt in der Frage, ob die Beklagte dem Kläger den entsprechenden Vergütungsanspruch zugesichert hat.
- Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), § 14: Dieses Gesetz regelt die Befristung von Arbeitsverhältnissen und legt fest, unter welchen Bedingungen Befristungen rechtlich zulässig sind. Im Fall des Klägers ist diese Vorschrift relevant, da sein Arbeitsverhältnis befristet war und möglicherweise Auswirkungen auf seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis hat. Hier könnte die Frist von drei Monaten zur Geltendmachung von Ansprüchen gemäß § 6 des Arbeitsvertrags eine Rolle spielen.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Köln – Az.: 4 Sa 320/21 – Urteil vom 28.02.2023
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