Prävention und Strategien gegen Mobbing

Am Arbeitsplatz kann einem fast nichts Schlimmeres als Mobbing passieren. Durch das ständige Schikanieren soll dabei das Opfer in den meisten Fällen zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes gezwungen werden. Auf diese Weise muss für den Ausscheidenden keine Abfindung gezahlt werden und es entstehen Kapazitäten für neue Arbeitskräfte. Es erweist sich oftmals als sehr schwer, sich allein gegen Mobbing zu wehren. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, erfolgreich gegen Mobbing vorzugehen.
Die Aussprache mit dem Mobber
Zunächst ist es für die Betroffenen von Mobbing äußerst wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden. Wer sich selbst in die Rolle des Opfers fügt, der bleibt dort auch. Wenn die Betroffenen einfach über das Mobbing hinwegsehen und auf Besserung hoffen, verschlimmert sich die Situation häufig noch, da sich die Mobber nun in ihrem Verhalten bestätigt sehen.

Der Gemobbte sollte vielmehr von sich aus in die Offensive gehen und ein offenes Gespräch mit dem Mobber suchen, welches am besten unter vier Augen stattfinden sollte. Ein solches Gespräch sollte jedoch unbedingt in einem frühen Stadium des Mobbings geführt werden. In einem fortgeschrittenen Stadium kann dies ansonsten schnell als Schwäche ausgelegt werden. Das Gespräch sollte sachlich gehalten werden und ohne persönliche Angriffe gegen den Mobber über die Bühne gehen. Hierdurch besteht die Chance, den Konflikt im Keim zu ersticken.
Hilfe vom Arbeitgeber
Die meisten Betroffenen finden allerdings nur selten allein einen Ausweg aus dem Mobbing. Für den Fall, dass eine gütliche Einigung mit dem Mobber fehlschlägt, sollte der Betroffene Hilfe bei einer höheren Stelle suchen. Dies ist beispielsweise durch das Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber aus § 13 Abs. 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) analog möglich. Der Arbeitgeber hat nun die Aufgabe, die Beschwerde für zulässig oder unzulässig zu erklären und gegebenenfalls für eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Im Zuge dessen kann der Gemobbte auch einen Anspruch auf Durchführung geeigneter Maßnahmen des Arbeitgebers haben. Hiernach muss der Arbeitgeber die angemessenen Maßnahmen ergreifen, um das Mobbing zu unterbinden. Dies kann in Extremfällen bis zur Kündigung des Mobbenden gehen.
Hilfe vom Rechtsanwalt bei Mobbing am Arbeitsplatz
Darüber hinaus kann man gegen Mobbing in vielen Fällen gerichtlich vorgehen. So kann man wie bei allen anderen Rechtsverstößen zum Beispiel bezüglich einzelner Handlungen des Mobbers auf Unterlassung klagen oder unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen. Zudem verletzen Mobbingtaten oftmals auch strafrechtliche Vorschriften. Um die gesamten rechtlichen Möglichkeiten zu erörtern kontaktieren Sie am besten einen Anwalt. Eine rechtliche Beratung und Vertretung durch fachkompetente Rechtsanwälte kann hier Gold wert sein. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf; wir beraten Sie gerne.