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Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte: Was tun bei Bossing?

Mobbing durch Vorgesetzte – auch Bossing genannt – kann schwerwiegende psychische und physische Folgen haben. Es erfordert nicht nur eine klare Abgrenzung zu normalen Konflikten, sondern auch spezifische rechtliche und praktische Maßnahmen, um sich zu wehren.

Übersicht:

Ein älterer Vorgesetzter schreit einen jüngeren Mitarbeiter aggressiv an. Der Mitarbeiter hält sich mit einem gequälten Gesichtsausdruck die Ohren zu, als Symbol für verbales Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz.
Verbale Angriffe sind eine direkte Form von Mobbing durch Vorgesetzte und verletzen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. | (Symbolfoto: Minerva Studio – Shutterstock.com)

Kurz und knapp

  • Definition von Mobbing und Machtmissbrauch: Abgrenzung zwischen normalen Konflikten und systematischem Anfeinden, Diskriminieren oder Schikanieren.
  • Definition von „Bossing“: Mobbing durch Vorgesetzte, gekennzeichnet durch systematisches Ausgrenzen, Vorenthalten von Informationen, übermäßige Überwachung und unangebrachte Kritik.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schützen vor Mobbing und fordern ein Arbeitsumfeld frei von psychischen Belastungen.
  • Unterschiede zwischen Weisungsrecht und schikanösem Verhalten: Weisungsrecht ist legitim und auf Organisation und Effizienz ausgerichtet, während schikanöses Verhalten nur Schaden zufügt.
  • Erkennen von Mobbing durch Vorgesetzte: Anzeichen wie systematische Schikanen, Isolation, ungerechtfertigte Kritik und Machtausübung.
  • Psychische und physische Auswirkungen: Angstzustände, niedriges Selbstwertgefühl, Depressionen, Suizidgedanken, Kopf- und Bauchschmerzen.
  • Unterschiedliche Mobbing-Taktiken: Einschüchterung, Ignorieren von Leistungen, Micromanagement.
  • Beispiele für Mobbinghandlungen und ihre rechtliche Einordnung: Ständige Kritik (Beleidigung § 185 StGB), Isolation (Nötigung § 240 StGB), Verbreitung von Gerüchten (üble Nachrede § 186 StGB, Verleumdung § 187 StGB), schikanöse Arbeitsanweisungen, Bedrohungen (§ 241 StGB).
  • Rechtliche und praktische Maßnahmen: Dokumentation von Mobbing, z.B. durch ein Mobbingtagebuch und Zeugenaussagen, Einholen von interner Hilfe (Betriebsrat, Vertrauensperson) oder externer Unterstützung (Gewerkschaften, Mobbing-Agenturen, psychologischer Dienst, Rechtsanwalt).
  • Rechtliche Schritte und Voraussetzungen: Mobbing kann verschiedene Straftatbestände wie Beleidigung und Bedrohung erfüllen, die zur Anzeige gebracht werden können. Die Beweislast liegt beim Opfer.

Ein respektvoller Umgang sollte im Berufsleben selbstverständlich sein. Doch wenn aus Meinungsverschiedenheiten systematischer Psychoterror wird, kann jeder Arbeitstag zur Zerreißprobe für Körper und Seele werden. Man fühlt sich hilflos, isoliert und allein gelassen. Mobbing ist kein reines Problem unter Kollegen, denn auch Vorgesetzte mobben leider häufig. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Mobbing und Machtmissbrauch erkennen und welche rechtlichen sowie praktischen Maßnahmen Ihnen zur Verfügung stehen.

Was ist Mobbing und Machtmissbrauch?

Mobbing und Machtmissbrauch müssen klar definiert werden, um sie von normalen Konflikten abzugrenzen. Wird das Mobbing durch Vorgesetzte betrieben, ist auch schnell die Rede vom sogenannten Bossing, welches seinerseits jedoch über eine eigenständige Definition verfügt und durch typische Merkmale erkannt werden kann.

Wie grenzt sich Mobbing von normalen Konflikten ab?

Ein Konflikt im Job ist wie ein kurzes Gewitter – laut und unangenehm, aber danach ist die Luft reiner. Mobbing hingegen ist ein zermürbender Dauerregen, der Sie Tag für Tag durchnässt und krank macht. Ein Konflikt entsteht, wenn unterschiedliche Ziele, Interessen oder Wertvorstellungen aufeinandertreffen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 15. Januar 1997 (Aktenzeichen 7 ABR 14/96) eine klare Definition des Mobbings am Arbeitsplatz geliefert. Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG) handelt es sich bei Mobbing um ein systematisches Anfeinden, Diskriminieren oder Schikanieren einer Person. Diese Handlung verfolgt die Zielsetzung, dass durch eine unerwünschte Verhaltensweise die Würde der betroffenen Person gezielt verletzt wird. Zudem soll ein einschüchterndes Umfeld dadurch geschaffen werden, dass die betroffene Person Erniedrigungen oder Entwürdigungen respektive Beleidigungen erleiden muss (vgl. Urteil des BAG v. 25. Oktober 2007, Aktenzeichen 8 AZR 593/06).

Was ist „Bossing“ und wie erkenne ich es?

Das Problem bei Mobbing durch Vorgesetzte liegt oft darin, dass sich Ursache und Wirkung in der Praxis nur schwer eindeutig zuordnen lassen. Für gewöhnlich wird Bossing jedoch in einem Umfeld ermöglicht, in dem es kaum oder überhaupt keine Prävention des Mobbings gibt oder wenn Vorgesetzte die in einem Unternehmen vorherrschenden Hierarchien systematisch ausnutzen.

Typische Merkmale von Bossing sind das systematische Ausgrenzen hierarchisch untergeordneter Mitarbeiter und das Vorenthalten wichtiger Informationen, die für die Arbeitsaufgaben notwendig sind. Auch die stetige unverhältnismäßige Überwachung sämtlicher Arbeitsschritte sowie die permanente unangebrachte Kritik können ein Merkmal des Bossings sein. Zudem werden auch Unterstellungen oder das Verbreiten von Gerüchten als Bossing betrachtet. Gleichermaßen verhält es sich mit persönlich anmaßenden Sprüchen oder Witzen, die sich unterhalb der Gürtellinie bewegen.

Welche Gesetze und Rechte schützen mich vor Mobbing?

Der Gesetzgeber in Deutschland hat bereits Gesetze und Vorschriften ins Leben gerufen, um dem Mobbing respektive Bossing am Arbeitsplatz entgegenzuwirken. In der Praxis kennen viele Betroffene diese Gesetze jedoch leider nicht.

Welche Gesetze sind relevant?

Zu den wichtigsten Gesetzen zählt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung sowie weiterer Merkmale wie Behinderung, Alter und sexueller Identität verbietet. Dies gilt auch für den Arbeitsplatz und Mobbing kann als Diskriminierungsform gewertet werden.

Weiterhin ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)von besonderer Relevanz, da in diesem Gesetz sowohl der Gesundheitsschutz als auch die Sicherheit der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz geregelt ist. Gem. dem ArbSchG hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer ein Arbeitsumfeld frei von psychischen Belastungen zu schaffen.

Was ist der Unterschied zwischen Weisungsrecht und schikanösem Verhalten?

Weisungsrecht (Legitim)Schikanöses Verhalten (Illegitim)
Zweck: Organisation, Funktionalität und Effizienz des Betriebs sicherstellen.Zweck: Gezielte Erniedrigung und Schädigung des Opfers.
Grundlage: Gesetzlich legitimes Recht des Arbeitgebers im Rahmen der Vorschriften.Grundlage: Hat keinen legitimierten Zweck und stellt einen Missbrauch dar.
Auswirkung: Arbeitsabläufe werden gesteuert und Unternehmensziele verfolgt.Auswirkung: Fügt dem Mitarbeiter psychischen oder physischen Schaden zu.
Ein Vorgesetzter gibt in einem Meetingraum eine professionelle Anweisung an einen Mitarbeiter. Das Bild zeigt das legitime Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Nicht jede strenge Anweisung ist Mobbing. Wichtig ist die Abgrenzung zwischen legitimer Weisung und schikanösem Verhalten. | Symbolbild: KI generiertes Bild

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird oft mit schikanösem Verhalten verwechselt. Dabei gibt es essenzielle Unterschiede, die man klar trennen muss.  Bei dem Weisungsrecht handelt es sich um ein gesetzlich legitimes Recht, das der Arbeitgeber innehat. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer Anweisungen geben und auch Arbeitsaufgaben zuteilen, die sich jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen müssen.

Das Weisungsrecht zielt auf die Organisation, der Funktionalität sowie Effizienz in einem Unternehmen ab und soll diese gewährleisten. Schikanöses Verhalten hingegen zielt lediglich darauf ab, einen Arbeitnehmer zu erniedrigen respektive schikanieren. Schikanöses Verhalten hat, im Gegensatz zu dem Weisungsrecht, keinen legitimierten Zweck und soll lediglich dem Opfer Schaden zufügen.

Wie erkenne ich Mobbing durch Vorgesetzte?

Mobbing durch Vorgesetzte ist oftmals nicht einfach zu erkennen, es gibt jedoch gewisse Anzeichen und Symptome hierfür. Zu unterschätzen ist dieses schwerwiegende Verhalten nicht, da Mobbing respektive Bossing psychische und physische Auswirkungen auf das Opfer hat. Nicht selten zeigen Vorgesetzte auch unterschiedliche Mobbing Taktiken.

Welche Anzeichen und Symptome hat Mobbing?

  • Systematische Schikanen: Das Opfer wird regelmäßig und auf unfaire Weise kritisiert, belästigt oder schikaniert. Dies kann sowohl verbal als auch körperlich erfolgen.
  • Isolation: Das Opfer wird von anderen ausgegrenzt und isoliert. Es wird von sozialen Aktivitäten ausgeschlossen und allein gelassen.
  • Ungerechtfertigte Kritik: Das Opfer wird wiederholt kritisiert, auch für Dinge, die es nicht kontrollieren kann oder die irrelevant sind. Die Kritik ist häufig übertrieben und ungerechtfertigt.
  • Machtausübung: Der Täter nutzt seine Machtposition aus, um das Opfer zu schikanieren und zu kontrollieren. Dies kann dazu führen, dass das Opfer sich hilflos und machtlos fühlt.
Eine Person sitzt erschöpft auf dem Sofa und starrt ins Leere, was die psychischen Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz symbolisiert.
Die Belastung endet nicht an der Bürotür: Mobbing wirkt sich oft tiefgreifend auf das Privatleben und die Gesundheit aus. | Symbolbild: KI generiertes Bild

Welche psychischen und physischen Auswirkungen hat Mobbing?

Mobbing kann erhebliche psychische und physische Probleme verursachen. Betroffene leiden häufig unter Angstzuständen, Depressionen, einem niedrigen Selbstwertgefühl und im schlimmsten Fall sogar unter Suizidgedanken. Auch körperliche Beschwerden wie Kopf- und starke Bauchschmerzen sind bei Mobbingopfern weit verbreitet.

Welche Unterschiedliche Mobbing-Taktiken von Vorgesetzten gibt es?

Vorgesetzte mobben ihre Mitarbeiter auf unterschiedliche Art und Weise. Dazu gehören Einschüchterung (aggressives Auftreten, laute Stimme, drohende Gestik) oder das Ignorieren von Leistungen (Ihr erfolgreicher Projekt-Abschluss wird im Team-Meeting übergangen, während andere für kleinere Erfolge gelobt werden).  Auch das sogenannte Micromanagement, bei dem jeder noch so kleine Arbeitsschritt des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kontrolliert wird, ist bedauerlicherweise keine Seltenheit. Die Auswirkungen auf das Opfer sind jedoch stets gravierend, sodass die betroffene Person auf jeden Fall Hilfe in Anspruch nehmen sollte.

Beispiele für Mobbinghandlungen durch Vorgesetzte und ihre rechtliche Einordnung

MobbinghandlungRechtliche EinordnungParagraf
Ständige KritikBeleidigung§ 185 StGB
IsolationNötigung§ 240 StGB
Verbreitung von GerüchtenÜble Nachrede/Verleumdung§ 186/187 StGB

Beispiele für Mobbinghandlungen durch Vorgesetzte sind hilfreich, um die verschiedenen Formen und Auswirkungen von Mobbing zu verdeutlichen und Betroffenen sowie Arbeitgebern ein besseres Verständnis für die Problematik zu vermitteln.

Ständige Kritik ist eine häufige Mobbinghandlung. Ein Vorgesetzter, der einen Mitarbeiter ständig und ohne sachlichen Grund kritisiert, kann damit das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters erheblich beeinträchtigen. Diese Form der Schikane kann als Beleidigung nach § 185 StGB eingestuft werden, wenn die Kritik in herabwürdigender Weise erfolgt.

Isolation ist eine weitere Methode, die Vorgesetzte anwenden können. Dies geschieht, indem der Mitarbeiter systematisch von wichtigen Informationen und sozialen Interaktionen ausgeschlossen wird. Diese Handlung kann als Nötigung nach § 240 StGB betrachtet werden, wenn sie darauf abzielt, den Mitarbeiter zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen oder ihn zu schikanieren.

Verbreitung von Gerüchten ist ebenfalls eine gängige Mobbingstrategie. Wenn ein Vorgesetzter falsche Informationen über einen Mitarbeiter verbreitet, um dessen Ruf zu schädigen, kann dies als üble Nachrede nach § 186 StGB oder Verleumdung nach § 187 StGB geahndet werden.

Schikanöse Arbeitsanweisungen umfassen das Zuweisen von sinnlosen oder unzumutbaren Aufgaben, die den Mitarbeiter demütigen oder überfordern sollen. Diese Handlungen können als Mißbrauch des Direktionsrechts gewertet werden und gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen.

Bedrohungen durch den Vorgesetzten, sei es verbal oder durch Gesten, können als Bedrohung nach § 241 StGB strafbar sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Bedrohungen darauf abzielen, den Mitarbeiter einzuschüchtern oder zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen.

Die rechtlichen Konsequenzen für den Täter können je nach Schwere der Tat variieren. Geldstrafen sind eine häufige Sanktion, insbesondere bei Beleidigung oder übler Nachrede. Freiheitsstrafen können bei schwerwiegenderen Vergehen wie Nötigung oder Bedrohung verhängt werden. Darüber hinaus können zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden, wenn der Mitarbeiter durch das Mobbing gesundheitliche oder finanzielle Schäden erlitten hat.

Ein Vorgesetzter, der Mobbinghandlungen begeht, riskiert zudem arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Mobbing zu unterbinden und die betroffenen Mitarbeiter zu schützen. Verletzt der Arbeitgeber diese Fürsorgepflicht, können auch ihm rechtliche Konsequenzen drohen.

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Welche rechtlichen und praktischen Maßnahmen kann ich ergreifen?

Das Wichtigste zuerst: Sie sind diesen Attacken nicht hilflos ausgeliefert. Das Gesetz ist auf Ihrer Seite, und es gibt wirksame Wege, sich zu wehren. Es kann in jedem Unternehmen Hilfe geben, wobei das Opfer selbst aktiv werden muss.

Aus der Praxis: Wie eine Angestellte sich erfolgreich wehrte

Eine Sachbearbeiterin wurde von ihrem neuen Vorgesetzten systematisch isoliert. Sie wurde nicht mehr zu relevanten Meetings eingeladen, wichtige E-Mails wurden ihr vorenthalten und ihre Arbeitsergebnisse ohne Begründung als „mangelhaft“ abgetan.

Statt zu kündigen, führte sie ein detailliertes Mobbing-Tagebuch, in dem sie Datum, Uhrzeit, anwesende Zeugen und die genaue Wortwahl des Vorgesetzten notierte. Mit dieser lückenlosen Dokumentation wandte sie sich an den Betriebsrat und einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Konfrontiert mit den Beweisen, bot der Arbeitgeber einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Vorgesetzte erhielt eine offizielle Abmahnung. Da das Vertrauensverhältnis zerrüttet war, einigte sich die Angestellte mit dem Unternehmen auf einen Aufhebungsvertrag mit einer großzügigen Abfindung, die ihr den finanziellen Spielraum für eine berufliche Neuorientierung gab.

Wie beginne ich mit der Dokumentation von Mobbing?

Ihr wichtigstes Werkzeug ist die schriftliche Dokumentation. Sammeln Sie konsequent alle Beweise. Führen Sie ein detailliertes Mobbingtagebuch, in dem Sie jeden Vorfall mit Datum, Uhrzeit und einer genauen Beschreibung festhalten. So können Sie das systematische Vorgehen später lückenlos belegen. Auch Zeugenaussagen sind wertvolle Beweismittel. Führt Ihr Vorgesetzter das Mobbing schriftlich durch (z.B. per E-Mail), bewahren Sie diese Dokumente unbedingt auf.

Was muss ich zur Beweisführung beachten?

Die Beweislast bei Mobbing liegt grundsätzlich beim Opfer. Dies bedeutet, dass das Opfer nachweisen muss, dass es tatsächlich gemobbt wurde. Diese Regelung ergibt sich aus dem deutschen Zivilprozessrecht, das besagt, dass derjenige, der eine Rechtsverletzung behauptet, diese auch beweisen muss.

Mögliche Beweismittel umfassen ein Mobbingtagebuch, E-Mails, Zeugenaussagen und ärztliche Atteste. Ein Mobbingtagebuch ist besonders wichtig, da es eine chronologische Aufzeichnung der Mobbingvorfälle darstellt. E-Mails und andere schriftliche Kommunikation können ebenfalls als Beweise dienen, wenn sie Mobbinghandlungen dokumentieren. Zeugenaussagen von Kollegen, die die Vorfälle beobachtet haben, sind ebenfalls wertvoll. Ärztliche Atteste können die gesundheitlichen Folgen des Mobbings belegen.

Ein Mobbingtagebuch sollte detailliert geführt werden. Es ist wichtig, Datum und Uhrzeit jedes Vorfalls zu notieren, eine genaue Beschreibung des Vorfalls zu geben und die beteiligten Personen zu benennen. Auch die eigene Reaktion und die persönlichen Empfindungen sollten festgehalten werden. Dies hilft, die systematische Natur des Mobbings zu belegen.

Ein Beispiel für einen dokumentierten Mobbingvorfall könnte so aussehen: Am 12. Juni 2024 um 10:30 Uhr wurde der Betroffene von seinem Vorgesetzten vor versammelter Mannschaft als unfähig bezeichnet. Der Vorgesetzte, Herr Müller, sagte: „Sie sind einfach zu dumm für diese Aufgabe.“ Anwesend waren die Kollegen Frau Schmidt und Herr Becker. Der Betroffene fühlte sich gedemütigt und war den restlichen Tag über nicht in der Lage, sich auf die Arbeit zu konzentrieren.

Diese Beweise können vor Gericht verwendet werden, um die systematische und wiederholte Natur des Mobbings zu belegen. Ein gut geführtes Mobbingtagebuch kann die Glaubwürdigkeit des Opfers stärken und dem Gericht helfen, die Vorfälle nachzuvollziehen. E-Mails und andere schriftliche Beweise können die Aussagen des Opfers untermauern. Zeugenaussagen können die Vorfälle bestätigen und ärztliche Atteste können die gesundheitlichen Folgen des Mobbings belegen.

Die rechtliche Relevanz dieser Beweise liegt darin, dass sie dem Gericht helfen, die Schwere und Systematik des Mobbings zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ein sorgfältig geführtes Mobbingtagebuch und andere Beweismittel können entscheidend für den Erfolg einer Mobbingklage sein.

AGG-Beweislastumkehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht eine Beweiserleichterung vor, wenn ein Arbeitnehmer Indizien vorlegt, die eine Benachteiligung aufgrund eines im AGG genannten Diskriminierungsmerkmals vermuten lassen. In diesem Fall kehrt sich die Beweislast um, und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Diese Regelung ist besonders relevant, da Mobbinghandlungen oft mit Diskriminierung aufgrund eines der im AGG genannten Merkmale einhergehen.

Die Beweislastverteilung im Arbeitsrecht ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer zunächst Indizien vorlegen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Diese Indizien müssen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung begründen. Gelingt dies, muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Benachteiligung nicht auf einem der im AGG genannten Merkmale beruht.

Indizienbeweise spielen eine zentrale Rolle, da direkte Beweise für Diskriminierung oft fehlen. Indizien können beispielsweise aus Zeugenaussagen, schriftlichen Unterlagen oder Verhaltensmustern abgeleitet werden. Die richterliche Beweiswürdigung ist entscheidend, da das Gericht die vorgelegten Indizien bewerten und entscheiden muss, ob sie ausreichen, um eine Diskriminierung zu vermuten.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wird bei der Verteilung von zusätzlichen Arbeitsstunden übergangen, während andere Kollegen berücksichtigt werden. Der Arbeitnehmer legt Indizien vor, die vermuten lassen, dass seine Schwerbehinderung der Grund für die Benachteiligung ist. Das Gericht muss nun prüfen, ob diese Indizien eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung begründen. Gelingt dies, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Benachteiligung auf anderen, nicht diskriminierenden Gründen beruht.

Die Beweislastumkehr nach § 22 AGG erleichtert es Arbeitnehmern, ihre Ansprüche durchzusetzen, indem sie nur Indizien und keine direkten Beweise vorlegen müssen. Der Arbeitgeber trägt dann die volle Beweislast dafür, dass keine Diskriminierung vorliegt. Dies betrifft insbesondere das Vorliegen rechtfertigender Gründe, die die unterschiedliche Behandlung erklären können.

Wo finde ich interne Hilfe im Unternehmen?

Eine Mitarbeiterin im vertraulichen Gespräch mit einem Betriebsratsmitglied, um sich Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz zu suchen.
Der Betriebsrat oder eine Vertrauensperson sind oft die ersten wichtigen Anlaufstellen, um interne Hilfe zu erhalten. | Symbolbild: KI generiertes Bild

Existiert in dem Unternehmen ein Betriebsrat, so kann sich die betroffene Person auf jeden Fall an den BR wenden. Sollte dies nicht der Fall sein kann auch eine Vertrauensperson in dem Unternehmen eine interne Hilfe gegen die Mobbing- respektive Bossingattacken des Vorgesetzten darstellen. In einigen Unternehmen gibt es auch Konfliktbeauftragte, die als Bindeglied zwischen der Unternehmensleitung sowie den Arbeitnehmern fungieren.

Welche externen Hilfsangebote gibt es?

Ist in dem Unternehmen keine Hilfe möglich, so sollte die betroffene Person auf jeden Fall externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Sowohl Gewerkschaftsvertreter als auch Mobbing-Agenturen können hierbei wertvolle Hilfestellungen bieten. Ein guter Anlaufpunkt für Hilfe stellt auch ein psychologischer Dienst dar, da auf diese Weise die Auswirkungen des Mobbings respektive Bossings fachkundig festgehalten werden.

Sehr ratsam ist auch der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt. Mit der Mandatierung des Rechtsanwalts kann, sofern die entsprechenden Beweise in Form des Mobbingtagebuchs oder von Zeugenaussagen vorhanden sind, dem Problem auf den Grund gegangen und direkt Abhilfe geschaffen werden.

Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?

Mobbing sowie Bossing erfüllen in Deutschland zwar keinen eigenständigen Straftatbestand, allerdings können gewisse Handlungen im Rahmen des Mobbings respektive Bossings einen Straftatbestand erfüllen. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist die Beleidigung (strafbar nach § 185 StGB) oder die Bedrohung (strafbar nach § 241 StGB). Derartige Verhaltensmuster können von dem Opfer zur Anzeige gebracht werden.

Als Grundvoraussetzung für die rechtlichen Schritte gilt jedoch, dass die betroffene Person die entsprechenden Verstöße des Vorgesetzten auch belegen kann. Die Beweislast liegt in derartigen Fällen stets bei der geschädigten Person. Unter Zuhilfenahme eines erfahrenen Rechtsanwalts kann sowohl eine Strafanzeige gegen den Vorgesetzten gestellt als auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein Mann sitzt an einem Küchentisch und schreibt in ein Notizbuch, um Mobbing-Vorfälle zu dokumentieren. Das Bild symbolisiert den ersten Schritt zur Selbsthilfe. | Symbolbild: KI generiertes Bild

Was passiert mit Ihrem Arbeitsverhältnis? Die Wahl zwischen Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutzklage

Die Sorge um das Arbeitsverhältnis ist für Mobbing-Opfer existenziell. Wichtig ist, die verschiedenen Szenarien und deren rechtliche Konsequenzen zu kennen. Eine fristlose Kündigung durch Sie als Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein, wenn das Mobbing unerträglich ist und der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat. Diese Form der Kündigung gilt als außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. In diesem Fall kann eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld vermieden werden, sofern Sie nachweisen können, dass Sie die Kündigung aufgrund der Fürsorgepflichtverletzung des Arbeitgebers vornehmen mussten und Ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten war.

Eine Kündigungsschutzklage ist der Weg, wenn der Arbeitgeber Ihnen aufgrund der Mobbingvorfälle kündigt. Hierbei können Sie nicht nur die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen, sondern oft auch eine Abfindung aushandeln, um die Trennung zu beschleunigen und finanziell abzusichern. Es ist jedoch essenziell, dass Sie die Mobbingvorfälle lückenlos dokumentieren, da die Beweislast bei Ihnen liegt.

In vielen Fällen endet ein Mobbingfall mit einem Vergleich, bei dem eine Abfindung gezahlt wird. Ein erfahrener Anwalt kann die Höhe dieser Abfindung verhandeln und so sicherstellen, dass Sie für erlittenes Unrecht und den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt werden. Ihr Ziel muss es sein, aus der Situation gestärkt und finanziell abgesichert hervorzugehen.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und seine Haftung

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für den mobbenden Vorgesetzten trägt auch der Arbeitgeber eine erhebliche Verantwortung. Gemäß § 241 Abs. 2 BGB und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber eine umfassende Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Er muss ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von psychischen und physischen Belastungen ist.

Verletzt der Arbeitgeber diese Pflicht schuldhaft, indem er Mobbing-Vorfälle ignoriert oder nicht ausreichend dagegen vorgeht, kann er selbst in die Haftung genommen werden. Dies bedeutet, dass dem mobbenden Vorgesetzten eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung drohen kann. Zudem kann der Arbeitgeber zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet werden, wenn das Mobbing zu gesundheitlichen Schäden beim Opfer geführt hat.

Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Klage. Sie stellen nicht nur eine Entschädigung für die erlittenen Qualen dar, sondern senden auch ein klares Signal an das Unternehmen, dass Mobbing nicht toleriert wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So wehren Sie sich rechtlich gegen Mobbing


Checkliste der wichtigsten Schritte:

Rechtliche Schritte gegen Mobbing am Arbeitsplatz sind oft notwendig, um die eigenen Rechte zu schützen und die psychische und physische Gesundheit zu bewahren.

Schritt 1: Dokumentation der Mobbingvorfälle

Ein Mobbingtagebuch ist ein zentrales Beweismittel. Darin sollten alle Vorfälle detailliert festgehalten werden, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligter Personen und einer genauen Beschreibung des Vorfalls. Auch die eigenen Reaktionen und Empfindungen sowie mögliche Zeugen sollten dokumentiert werden. E-Mails, Nachrichten und andere schriftliche Beweise sind ebenfalls wichtig und sollten gesammelt werden. Diese Dokumentation hilft, die systematische Natur des Mobbings zu belegen und ist vor Gericht von großer Bedeutung.

Schritt 2: Interne Hilfe suchen

Der Betriebsrat oder eine Vertrauensperson im Unternehmen kann oft erste Anlaufstellen sein. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, das Betriebsklima zu überwachen und kann Maßnahmen gegen Mobbing ergreifen, wie Gespräche mit den Beteiligten oder die Aufforderung an den Mobber, sein Verhalten zu ändern. Auch eine Beschwerde beim Arbeitgeber ist möglich, der verpflichtet ist, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen.

Schritt 3: Externe Hilfe in Anspruch nehmen

Wenn interne Maßnahmen nicht ausreichen, sollte ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Mobbing-Beratungsstellen bieten ebenfalls Unterstützung und können helfen, die Situation zu bewältigen und rechtliche Schritte vorzubereiten. Ein Anwalt kann die rechtlichen Möglichkeiten erläutern und bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen.

Schritt 4: Rechtliche Schritte einleiten.

Dies kann die Erstattung einer Strafanzeige beinhalten, wenn das Mobbing strafrechtlich relevante Handlungen wie Beleidigung, üble Nachrede oder Nötigung umfasst. Zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld können ebenfalls geltend gemacht werden. Der Anwalt wird die notwendigen Schritte einleiten und die Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.

Schritt 5: Gerichtliche Verfahren.

Die Vorbereitung auf ein Gerichtsverfahren umfasst die Sammlung und Aufbereitung aller Beweise, die Erstellung einer Klageschrift und die Abstimmung mit dem Anwalt. Der Ablauf eines Gerichtsverfahrens beginnt mit der Einreichung der Klage, gefolgt von der mündlichen Verhandlung, in der beide Seiten ihre Argumente und Beweise vortragen. Mögliche Ergebnisse können ein Urteil zugunsten des Opfers, eine Abweisung der Klage oder ein Vergleich sein. Das Gericht kann dem Opfer Schadensersatz und Schmerzensgeld zusprechen und den Mobber zur Unterlassung weiterer Mobbinghandlungen verpflichten.

Diese Schritte bieten einen strukturierten Ansatz, um sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu wehren und die eigenen Rechte zu schützen.


Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist Bossing und wie grenzt es sich von normalen Konflikten ab?

Bossing ist kein normaler Konflikt, sondern ein systematischer Machtmissbrauch durch Vorgesetzte, der darauf abzielt, Mitarbeiter gezielt zu erniedrigen und zu isolieren. Es unterscheidet sich klar von üblichen Meinungsverschiedenheiten durch seine gezielte Schikane und die bewusste Ausnutzung hierarchischer Strukturen. Während Meinungsverschiedenheiten oft auf unterschiedlichen Zielen oder Werten basieren, zielt Bossing darauf ab, die Würde des Betroffenen zu verletzen und ein einschüchterndes Umfeld zu schaffen.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Systematik und der Absicht. Ein normaler Konflikt ist wie ein Gewitter, das vorüberzieht und die Luft klärt; Bossing ist ein Dauerregen, der alles durchnässt und zermürbt. Juristen nennen das „systematisches Anfeinden, Diskriminieren oder Schikanieren“. Gemäß dem Bundesarbeitsgericht (BAG) handelt es sich beim Mobbing, und damit auch Bossing, um ein systematisches Anfeinden respektive Diskriminieren oder Schikanieren einer Person. Diese Handlung verfolgt die Zielsetzung, dass durch eine unerwünschte Verhaltensweise die Würde der betroffenen Person gezielt verletzt wird. [BAG, 15. Januar 1997, Aktenzeichen 7 ABR 14/96] Typische Merkmale sind das Vorenthalten wichtiger Informationen, unverhältnismäßige Überwachung oder permanente, unangebrachte Kritik.

Ignorieren Sie solche Angriffe niemals als „normale Konflikte“, denn das verschlimmert die Lage und schadet Ihrer Gesundheit. Beginnen Sie sofort damit, alle Vorfälle, die Sie als Bossing empfinden, detailliert in einem Mobbingtagebuch zu dokumentieren.


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Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer bei Bossing durch Vorgesetzte?

Als Arbeitnehmer stehen Ihnen bei Bossing durch Vorgesetzte klare Rechte zu. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Diskriminierung, wozu auch Mobbing als Diskriminierungsform zählen kann, insbesondere wenn es auf Merkmalen wie ethnischer Herkunft oder Geschlecht basiert. Gleichzeitig schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ein psychisch unbelastetes Arbeitsumfeld vor, sodass Sie nicht hilflos den Schikanen ausgesetzt sind.

Viele verwechseln das legitime Weisungsrecht eines Vorgesetzten mit systematischen Schikanen. Während Weisungen der Organisation und Effizienz dienen, zielt Bossing einzig darauf ab, Sie zu erniedrigen und zu schädigen. Das Gesetz macht hier klare Vorgaben: Gemäß ArbSchG hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer ein Arbeitsumfeld frei von psychischen Belastungen zu schaffen. Ein passender Vergleich: Ihr Chef kann Ihnen sagen, wie Sie den Ball spielen sollen (Weisungsrecht), aber er darf ihn Ihnen nicht immer wieder wegtreten, nur um Sie zu demotivieren (Bossing).

Akzeptieren Sie niemals schikanöses Verhalten als Teil des „normalen“ Weisungsrechts; es hat keinen rechtmäßigen Zweck und schadet Ihrer Gesundheit. Machen Sie sich mit den relevanten Schutzgesetzen wie dem AGG und ArbSchG vertraut, um Ihre Position zu stärken und die Legitimität der Handlungen Ihres Vorgesetzten besser einschätzen zu können.


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Wie gehe ich vor, wenn mein Chef mich mobbt?

Wenn Ihr Chef Sie mobbt, fühlen Sie sich oft hilflos und isoliert. Der erste und wichtigste Schritt ist, sofort mit einer detaillierten Dokumentation aller Vorfälle zu beginnen. Führen Sie ein Mobbingtagebuch, um eine solide Beweisgrundlage zu schaffen, bevor Sie interne oder externe Hilfe suchen. Das ist entscheidend, um später Ihre Rechte durchzusetzen und nicht unglaubwürdig zu erscheinen.

Der Grund für diese akribische Aufzeichnung: Die Beweislast bei Mobbing liegt grundsätzlich beim Opfer. Ohne konkrete Belege wird es schwer, Ihre Anschuldigungen zu untermauern. Juristen nennen das die „Beweislastverteilung“. Die Mobbingfälle müssen auf jeden Fall in schriftlicher Form festgehalten werden, wobei die betroffene Person entsprechende Beweise für die Vorfälle sammeln sollte. Jedes Detail zählt: Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und eine genaue Beschreibung des Vorfalls, sogar Ihre eigenen Reaktionen.

Stellen Sie sich vor, Sie bauen ein Haus ohne Fundament – es wird nicht lange halten. Genauso verhält es sich mit einer Klage ohne fundierte Beweise. Zwar können interne Ansprechpartner wie der Betriebsrat oder eine Vertrauensperson erste Unterstützung bieten, doch sind diese Schritte oft unzureichend, wenn der Vorgesetzte selbst der Täter ist. Dann ist externe Hilfe unerlässlich: Gewerkschaften, Mobbing-Agenturen oder ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt können die nächsten Schritte, von einer Strafanzeige bis zu zivilrechtlichen Ansprüchen, prüfen.

Warten Sie nicht: Erstellen Sie noch heute ein Mobbingtagebuch und tragen Sie den letzten Vorfall, der Sie belastet hat, mit allen Details ein.


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Wie beweise ich Bossing und welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?

Um Bossing beweisen zu können, ist akribische Dokumentation unerlässlich, denn die Beweislast liegt zunächst beim Opfer. Ihr schärfstes Werkzeug ist ein detailliertes Mobbingtagebuch, ergänzt durch schriftliche Belege und Zeugenaussagen, um fundierte rechtliche Schritte einzuleiten. Nur so lassen sich systematische Schikanen gerichtsfest nachvollziehen.

Juristen nennen das eine Bringschuld: Wer eine Rechtsverletzung behauptet, muss sie auch belegen. Bei Bossing bedeutet das, Sie müssen die systematische Natur der Angriffe nachweisen, nicht nur einzelne Vorfälle. Der Grund: Einzelne Konflikte sind normal, Bossing hingegen ist eine gezielte Kampagne. Ohne präzise Aufzeichnungen verpufft Ihr Anliegen schnell, da mündliche Aussagen vor Gericht oft zu schwach sind.

Stellen Sie sich Ihr Mobbingtagebuch als forensisches Protokoll vor: Datum, Uhrzeit, genauer Vorfall, beteiligte Personen, Ihre Reaktion – jeder Eintrag zählt. Notieren Sie etwa, wie Ihr Vorgesetzter Sie am 12. Juni 2024 vor Kollegen als „unfähig“ bezeichnete, mit Zeugen. Solche Details belegen die Systematik. Eine Ausnahme: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kehrt die Beweislast um, wenn Indizien eine Diskriminierung vermuten lassen – dann muss der Arbeitgeber seine Unschuld beweisen.

Mit einer soliden Beweislage können Sie interne Beschwerden einreichen, den Betriebsrat einschalten oder externe Hilfe durch Anwälte suchen. Einzelne Bossing-Handlungen wie Beleidigung (§ 185 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) ermöglichen sogar eine Strafanzeige. Zivilrechtlich stehen Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld offen.

Sammeln Sie Beweise akribisch, denn nur so verwandeln Sie Hilflosigkeit in Handlungsfähigkeit gegen Bossing.


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Wie kann ein Arbeitsumfeld frei von Bossing und Machtmissbrauch geschaffen werden?

Ein Arbeitsumfeld frei von Bossing und Machtmissbrauch erfordert eine proaktive Unternehmenskultur, die Prävention, klare Richtlinien gegen Diskriminierung (AGG) und psychische Belastungen (ArbSchG) sowie effektive interne Beschwerdewege und konsequente Sanktionen bei Verstößen umfasst. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein solches Umfeld zu schaffen.

Die Regel lautet: Arbeitgeber müssen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von psychischen Belastungen ist und Diskriminierung verbietet. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) machen hier klare Vorgaben. Allein die Existenz dieser Gesetze löst das Problem jedoch nicht. Entscheidend ist, wie Unternehmen diese Vorgaben leben. Ohne klare Richtlinien, regelmäßige Schulungen und vor allem leicht zugängliche interne Meldestellen wie den Betriebsrat oder Vertrauenspersonen bleiben Gesetze oft Papiertiger.

Ein präventives Arbeitsumfeld wirkt wie ein Frühwarnsystem. Es erkennt Bossing-Merkmale – etwa systematisches Ausgrenzen, Vorenthalten von Informationen oder übermäßige Überwachung – frühzeitig. Dann können schnelle, effektive Interventionen die Würde der Mitarbeiter schützen. Denken Sie an ein Unternehmen, das eine Null-Toleranz-Politik fährt: Jeder Vorfall wird ernst genommen, untersucht und konsequent geahndet. Das sendet ein klares Signal: Hier hat Machtmissbrauch keine Chance.

Informieren Sie sich über die internen Richtlinien und Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen bezüglich Mobbing und Diskriminierung, um Ihr Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld zu wahren.


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Fazit

Mobbing durch Vorgesetzte ist ein ernstes Problem, das bei Opfern zu Hilflosigkeit und gravierenden psychischen wie physischen Folgen führt. Wenn Sie betroffen sind, ist das Wichtigste: Sie sind nicht allein und Sie müssen diese Situation nicht ertragen. Holen Sie sich unbedingt Hilfe. Wenden Sie sich intern an den Betriebsrat oder eine Vertrauensperson und extern an Gewerkschaften, psychologische Dienste oder einen erfahrenen Rechtsanwalt. Die entscheidende Voraussetzung für erfolgreiche rechtliche Schritte ist Ihre lückenlose Dokumentation – Ihr Mobbingtagebuch ist dabei Ihr stärkstes Instrument.


Aktualisiert und ergänzt am 22.08.2025

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