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Nachreichung von Belegen zur Prozesskostenhilfe: Wann Dokumente trotzdem zählen

Die Nachreichung von Belegen zur Prozesskostenhilfe versäumte eine Klägerin deutlich, als sie die Frist für ihre Kfz-Versicherung im laufenden Verfahren um mehrere Wochen verstreichen ließ. Ein winziges Versäumnis des Gerichts bei der Belehrung über die Konsequenzen könnte nun für eine überraschende Wende bei den monatlichen Raten sorgen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 Ta 13/24

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 12.02.2024
  • Aktenzeichen: 3 Ta 13/24
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Prozessrecht

Kläger dürfen Belege zur Prozesskostenhilfe verspätet nachreichen, wenn das Gericht nicht auf drohende Nachteile hinwies.

  • Das Gericht muss bei Fristen ausdrücklich auf die Folgen fehlender Belege hinweisen.
  • Ohne diesen Warnhinweis darf die Partei fehlende Unterlagen auch später noch vorlegen.
  • Anerkannte Kosten für die Autoversicherung senken die monatliche Rate für die Prozesskosten.
  • Das Gericht muss nicht von sich aus nach weiteren unbekannten Kosten fragen.
  • Das Gericht muss die Frist förmlich zustellen oder im Termin verkünden.

Wann darf man Belege für die Prozesskostenhilfe nachreichen?

Ein unbemerkt unter einer Zeitung hervorragendes Versicherungspapier auf einem Küchentisch neben einem Autoschlüssel.
Fehlende Belege zur Prozesskostenhilfe können nachgereicht werden, wenn das Gericht zuvor nicht ordnungsgemäß über Fristfolgen belehrt hat. Symbolfoto: KI

Ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht endet oft nicht mit dem Urteil oder einem Vergleich, sondern verlagert sich auf das finanzielle Nachspiel. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, beantragt häufig staatliche Unterstützung. Doch was passiert, wenn bei diesem Antrag wichtige Unterlagen fehlen? Eine Arbeitnehmerin aus Schleswig-Holstein musste erleben, wie streng die Justiz sein kann, wenn Fristen verstreichen. Doch sie wehrte sich erfolgreich.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie bürokratische Hürden den Zugang zum Recht erschweren können. Es ging um die Nachreichung von Belegen zur Prozesskostenhilfe und die Frage, ob ein Gericht eine vergessliche Partei bestrafen darf, wenn es sie vorher nicht eindringlich genug gewarnt hat. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein fällte hierzu am 12. Februar 2024 eine wegweisende Entscheidung (Az. 3 Ta 13/24), die die Rechte von finanziell schwächeren Prozessparteien stärkt.

Im Zentrum stand eine Frau, die zwar eine Frist versäumte, aber dennoch Recht bekam. Der Grund: Das Gericht hatte seine eigene Hinweispflicht verletzt. Die Geschichte verdeutlicht, dass der Staat nicht nur Forderungen stellen darf, sondern auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern hat, die auf seine Hilfe angewiesen sind.

Wie begann der Streit um die fehlenden Unterlagen?

Die Geschichte begann mit einer klassischen Kündigungsschutzklage. Eine Arbeitnehmerin erhob im November 2023 Klage gegen ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Flensburg. Da ihre finanziellen Mittel begrenzt waren, beantragte sie gleichzeitig Prozesskostenhilfe (PKH). In dem dafür vorgesehenen amtlichen Formular gab sie an, monatlich 32,88 Euro für eine Kfz-Versicherung zu zahlen.

Das Problem: Sie legte keinen Beleg bei. In der Hektik eines laufenden Verfahrens ist dies kein seltener Fehler. Im Gütetermin am 16. Januar 2024 einigten sich die Parteien zunächst auf einen Widerrufsvergleich. Das Gericht nutzte die Gelegenheit, um die offenen Fragen zur Prozesskostenhilfe zu klären. Es setzte der Frau eine Frist bis zum 30. Januar 2024, um den Nachweis für die Versicherungskosten und eventuelle weitere Zahlungsverpflichtungen nachzureichen.

Die Frist verstrich, ohne dass beim Gericht Post einging. Die Arbeitnehmerin reichte die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig ein. Die Reaktion des Arbeitsgerichts folgte prompt: Mit Beschluss vom 31. Januar 2024 bewilligte es zwar die Prozesskostenhilfe, setzte aber eine monatliche Ratenzahlung von 30,00 Euro fest. Die angegebenen Kosten für das Auto wurden bei der Berechnung ignoriert, da sie nicht belegt waren.

Warum ist der Hinweis auf die Rechtsfolge so entscheidend?

Erst als der Beschluss mit der Ratenzahlungsanordnung im Briefkasten lag, wurde die Betroffene aktiv. Sie legte sofortige Beschwerde ein und reichte nun – mit wenigen Tagen Verspätung – die Police ihrer Kfz-Versicherung nach. Sie beantragte, die Raten auf Null zu setzen.

Das Arbeitsgericht blieb jedoch hart. Es argumentierte, die Frist sei abgelaufen, und eine Nachreichung im Beschwerdeverfahren sei grundsätzlich nicht zulässig. Der Fall landete beim Landesarbeitsgericht in Kiel. Die dortigen Richter sahen die Sache anders. Sie fokussierten sich auf ein entscheidendes Detail: Wie genau hatte das Arbeitsgericht die Frist gesetzt?

Das Gesetz ist in § 118 Abs. 2 Satz 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) eigentlich streng. Es besagt, dass das Gericht Angaben nicht berücksichtigen muss, wenn diese nicht glaubhaft gemacht werden. Aber: Diese Härte greift nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Arbeitsgericht hat der Klägerin zwar im Gütetermin […] aufgegeben, Belege […] binnen einer bestimmten Frist einzureichen. Es hat diesen Hinweis aber nicht mit der nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO erforderlichen Rechtsfolgenbelehrung verbunden.

Das Landesarbeitsgericht stellte klar: Eine einfache Fristsetzung („Reichen Sie das bis zum 30. Januar ein“) reicht nicht aus. Das Gericht muss der Partei explizit sagen, was passiert, wenn sie die Frist verpasst. Es muss warnen: „Wenn Sie die Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, werden wir Ihre Ausgaben bei der Berechnung der Raten dauerhaft ignorieren.“

Darf das Gericht nachträgliche Belege einfach ignorieren?

Diese Frage ist juristisch hochumstritten und hängt oft vom Einzelfall ab. Grundsätzlich dient das Verfahren der Prozesskostenhilfe dazu, Menschen den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, nicht sie durch bürokratische Fallen auszuschließen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe soll zügig bearbeitet werden, verlangt aber auch Mitwirkung.

Die Richter in Schleswig-Holstein betonten, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und der effektive Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) hohe Güter sind. Ein Gericht darf eine wirtschaftlich schwache Partei nicht „ins offene Messer“ laufen lassen.

Die Rechtslage lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Ein Gericht darf verspätete Unterlagen ablehnen, wenn es vorher eine klare Frist gesetzt hat.
  • Diese Fristsetzung muss förmlich zugestellt oder im Termin protokolliert werden.
  • Zwingend erforderlich ist ein konkreter Hinweis auf die Rechtsfolge der Versäumnis.

Fehlt dieser Warnhinweis, ist die Fristsetzung rechtlich unwirksam. Das bedeutet: Die Tür für die Nachreichung von Belegen bleibt offen – sogar noch in der nächsten Instanz, dem Beschwerdeverfahren.

Wie wirkt sich die Kfz-Versicherung auf die Ratenhöhe aus?

Nachdem das Landesarbeitsgericht entschieden hatte, dass die verspäteten Belege berücksichtigt werden müssen, ging es ans Rechnen. Die Berechnung der monatlichen Raten bei der Prozesskostenhilfe folgt einem strikten Schema. Vom Nettoeinkommen werden Freibeträge für den Lebensunterhalt, Miete und besondere Belastungen abgezogen.

Die Arbeitnehmerin wohnte nicht am Ort ihrer Arbeitsstätte. Öffentliche Verkehrsmittel fuhren unregelmäßig, ein Fahrrad war aufgrund der Distanz keine Option. Das Gericht erkannte daher an, dass sie auf ihr Auto angewiesen war. Folglich waren die Kosten der Kfz-Versicherung keine „Luxusausgaben“, sondern notwendige Werbungskosten.

Die Klägerin ist auf die Haltung des PKW angewiesen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. […] Damit sind die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung […] vom Einkommen abzusetzen.

Diese Anerkennung hatte direkte finanzielle Folgen. Das Gericht zog die 32,88 Euro vom einzusetzenden Einkommen ab. Das Ergebnis der Neuberechnung war signifikant:

  • Ursprüngliche Rate (ohne Versicherung): 30,00 Euro monatlich.
  • Neue Rate (mit Versicherung): 14,00 Euro monatlich.

Über die Laufzeit einer Ratenzahlung, die bis zu 48 Monate dauern kann, summiert sich diese Differenz auf über 750 Euro. Für jemanden mit geringem Einkommen ist das eine erhebliche Entlastung.

Muss das Gericht nach weiteren Schulden forschen?

Interessant ist ein weiterer Aspekt des Urteils. Die Arbeitnehmerin hatte argumentiert, das Gericht hätte sie generell fragen müssen, ob sie noch andere Schulden oder Verpflichtungen habe. Hier zogen die Richter jedoch eine klare Grenze.

Die Hinweispflicht des Gerichts bei Fristsetzung bezieht sich nur auf die Konsequenzen von fehlenden Belegen zu bereits gemachten Angaben. Das Gericht ist nicht der Finanzberater der Partei. Es muss nicht aktiv nach forschen, ob der Antragsteller vielleicht noch Unterhaltszahlungen leistet oder Kredite bedient, die er im Formular vergessen hat einzutragen.

Zu einem Hinweis auf weitere […] Zahlungsverpflichtungen war das Arbeitsgericht nicht verpflichtet. […] Das Gericht muss nicht ins Blaue hinein nach Belastungen fragen.

Wer einen Antrag stellt, ist selbst dafür verantwortlich, seine finanziellen Verhältnisse vollständig offenzulegen. Das Gericht muss lediglich darauf hinweisen, wenn eingereichte Unterlagen unvollständig oder unklar sind, nicht aber proaktiv nach neuen Abzugsposten suchen.

Gilt der Schutz auch bei anwaltlicher Vertretung?

Ein häufiges Argument der Gegenseite in solchen Fällen ist: „Die Frau hatte doch einen Anwalt. Der muss die Fristen kennen.“ Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stellte jedoch klar, dass dies bei der Prozesskostenhilfe keine Rolle spielt. Die Pflicht zum Hinweis auf die Rechtsfolgen (§ 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO) besteht gegenüber der Partei selbst.

Auch wenn ein Anwalt das Mandat führt, muss das Gericht im Beschluss oder im Termin ausdrücklich warnen. Das Schweigen des Gerichts kann nicht durch das Fachwissen des Anwalts geheilt werden. Diese strenge Sichtweise schützt den Bürger vor formellen Fehlern im Justizapparat.

Was bedeutet „Glaubhaftmachung der persönlichen Verhältnisse“?

Im Prozesskostenhilfeverfahren gilt ein etwas geringerer Beweismaßstab als im normalen Zivilprozess. Man spricht von der Glaubhaftmachung. Der Antragsteller muss nicht jeden Cent mit einem notariell beglaubigten Dokument beweisen, aber er muss Belege vorlegen, die dem Gericht die Überzeugung verschaffen, dass die Angaben „überwiegend wahrscheinlich“ wahr sind. Typische Mittel sind Lohnabrechnungen, Mietverträge, Kontoauszüge oder eben der Versicherungsschein. Werden diese Belege nicht vorgelegt, kann das Gericht die entsprechenden Posten streichen – vorausgesetzt, es hat korrekt gewarnt.

Welche Lehren ziehen wir aus dem Beschluss?

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ist eine wichtige Erinnerung an die Formalien des Rechtsstaats. Für die Beschwerde gegen den PKH-Beschluss war entscheidend, dass das Ausgangsgericht einen Formfehler begangen hatte.

Für Betroffene bedeutet dies:

  1. Fristen zur Nachreichung von Unterlagen sollten immer ernst genommen werden.
  2. Wer eine Frist verpasst, sollte genau prüfen, ob das Gericht im Vorfeld korrekt belehrt hat.
  3. Alle Ausgaben (wie die Anrechnung der Kosten für das Auto) müssen proaktiv im Formular angegeben werden. Das Gericht sucht nicht danach.

Das Gericht änderte den Beschluss der Vorinstanz ab. Die monatliche Belastung für die Arbeitnehmerin sank auf 14,00 Euro. Da die Beschwerde teilweise erfolgreich war, wurden auch die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren halbiert.

Zusammenfassend stärkt dieser Beschluss die Position von Bürgern, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Die Justiz muss fair spielen und Warnhinweise deutlich aussprechen, bevor sie finanzielle Nachteile verhängt. Ein vergessenes Papier darf nicht automatisch zum Verhängnis werden, wenn die Spielregeln vom Schiedsrichter nicht klar kommuniziert wurden.


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Sich auf formale Fehler bei der Rechtsfolgenbelehrung zu verlassen, ist in der Praxis ein Ritt auf der Rasierklinge. Zwar hat die Klägerin hier Glück gehabt, doch viele Rechtspfleger prüfen Anträge extrem streng und nutzen jeden Spielraum zur Ablehnung. Wer hier schludert, riskiert schnell hunderte Euro an unnötigen Ratenzahlungen, die sich über Jahre summieren.

Ein weiterer Punkt wird regelmäßig unterschätzt: Die bloße Vorlage der Versicherungspolice genügt oft nicht. Man muss dem Gericht meist detailliert darlegen, warum öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind – etwa durch Schichtpläne oder konkrete Fahrplanauskünfte. Ohne diesen „Unzumutbarkeitsnachweis“ werten viele Gerichte das Auto als reines Privatvergnügen und verweigern den Abzug rigoros.


Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Greift die Hinweispflicht auch dann, wenn mein Anwalt die rechtlichen Fristen eigentlich kennen müsste?


JA. Das Gericht muss Sie trotz anwaltlicher Vertretung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen einer Fristversäumnis hinweisen. Ohne diesen formalen Hinweis bleibt eine Fristsetzung zur Vorlage von Belegen rechtlich unwirksam.

Die gesetzliche Warnpflicht besteht gegenüber der Partei selbst. Das Fachwissen Ihres Anwalts ersetzt die formale Belehrung durch das Gericht niemals. Das Schweigen des Gerichts wird nicht durch juristische Kenntnisse geheilt. Weitere Einzelheiten dazu erläutert der Hauptartikel im entsprechenden Abschnitt.

Unser Tipp: Prüfen Sie das Gerichtsschreiben auf den expliziten Warnhinweis zu den Folgen einer Fristversäumnis. Vermeiden Sie es, eine unwirksame Fristsetzung ungeprüft als bindend zu akzeptieren.


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Verliere ich meinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe endgültig, wenn ich eine Nachreichfrist verpasse?


ES KOMMT DARAUF AN. Sie verlieren Ihren Anspruch nur endgültig, wenn das Gericht Sie zuvor ausdrücklich über diese Rechtsfolge belehrt hat. Ohne eine solche formelle Warnung bleibt die Nachreichung Ihrer Unterlagen rechtlich weiterhin möglich.

Das Gericht darf verspätete Belege nur ablehnen, wenn es die Nichtberücksichtigung vorher konkret angedroht hat. Fehlt dieser Warnhinweis im Schreiben, bleibt die Fristsetzung rechtlich unwirksam. In diesem Fall können Sie fehlende Dokumente sogar noch im Beschwerdeverfahren einreichen. Details erläutert unser Hauptartikel im entsprechenden Abschnitt.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Aufforderungsschreiben gezielt auf Begriffe wie Nichtberücksichtigung oder § 118 ZPO. Vermeiden Sie voreilige Resignation ohne vorherige Prüfung.


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Welche Belege muss ich einreichen, damit das Gericht meine Kfz-Versicherung als Werbungskosten anerkennt?


Sie benötigen den Versicherungsschein oder Kontoauszüge sowie eine Begründung für die Notwendigkeit des Autos für den Arbeitsweg. Reichen Sie die Police und einen Nachweis über die fehlende ÖPNV-Anbindung ein. Damit erkennt das Gericht die Kosten als Werbungskosten an.

Das Gericht prüft die berufliche Veranlassung der Kosten. Bloße Zahlungsbelege genügen oft nicht für eine Anerkennung. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Sie auf den Pkw angewiesen sind. Der Hauptartikel erläutert dazu die Voraussetzungen für die notwendige Pkw-Haltung.

Unser Tipp: Legen Sie dem Beleg eine kurze Notiz zum mangelnden Busverkehr bei. Vermeiden Sie das bloße Einreichen von Rechnungen ohne Erläuterung.


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Was kann ich tun, wenn das Gericht meine nachgereichten Belege im Beschluss ignoriert hat?


Legen Sie gegen den Beschluss das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein. Nur durch eine sofortige Beschwerde muss das nächsthöhere Gericht Ihre ignorierten Belege rechtlich prüfen. Dies gilt besonders bei fehlender Rechtsfolgenbelehrung durch die Vorinstanz.

Oft ignorieren Gerichte Belege wegen verspäteter Einreichung. Wie im Hauptartikel beschrieben, ist eine solche Ablehnung bei formalen Fehlern jedoch rechtswidrig. Ohne korrekte Belehrung über die Rechtsfolgen darf das Gericht Ihre Unterlagen nicht einfach übergehen. Die Beschwerdeinstanz prüft dann die Vollständigkeit Ihrer Angaben erneut. Ein bloßer Anruf beim Sachbearbeiter genügt rechtlich nicht.

Unser Tipp: Prüfen Sie die Rechtsmittelbelehrung am Ende des Beschlusses und wahren Sie die Frist. Vermeiden Sie informelle Telefonate ohne schriftliche Beschwerdeeinlegung.


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Kann ich im Beschwerdeverfahren zusätzliche Abzüge geltend machen, die im ursprünglichen Antrag fehlten?


ES KOMMT DARAUF AN, da das Nachschieben neuer Posten im Beschwerdeverfahren rechtlich meist scheitert. Die gerichtliche Hinweispflicht schützt Sie nur bei fehlenden Belegen zu bereits genannten Ausgaben, nicht bei vergessenen Posten. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit Ihres Erstantrags.

Das Gericht muss nicht von sich aus nach weiteren Schulden forschen. Die Rechtsprechung zur Warnpflicht greift nur bei fehlenden Nachweisen zu bereits gemachten Angaben. Der Hauptartikel im entsprechenden Abschnitt betont diese Grenzen der gerichtlichen Unterstützung. Für nachträglich gemeldete Kredite gibt es daher meist keine Rettung.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate akribisch auf alle regelmäßigen Abzüge. Vermeiden Sie: Den Verlass auf eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit im Beschwerdeverfahren.


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Das vorliegende Urteil


Az.: 3 Ta 13/24 – Beschluss vom 12.02.2024


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