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Persönlichkeitsverletzung am Arbeitsplatz: 100.000€

Ein Planungsingenieur klagte erfolgreich gegen seine unwirksame Kündigung, doch die eigentliche Schlacht entbrannte wegen einer massiven Persönlichkeitsverletzung am Arbeitsplatz. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelte über systematische Rufschädigung und eine Hausdurchsuchung – ein Fall, der 100.000 Euro auf die Waage legte.

Zum vorliegenden Urteil 55 Ca 5659/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Berlin
  • Datum: 15.06.2022
  • Aktenzeichen: 55 Ca 5659/21
  • Verfahren: Kündigungsschutzverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht

  • Das Problem: Ein Arbeitgeber kündigte seinem Planungsingenieur fristlos wegen Betrugs- und Fahrtenbuchvorwürfen. Der Ingenieur klagte gegen die Kündigung und forderte umfangreiche Zahlungen und Schutz vor weiteren Diffamierungen.
  • Die Rechtsfrage: Durfte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter fristlos kündigen und muss er ihm für Rufschädigung Schadensersatz zahlen?
  • Die Antwort: Nein, die Kündigung war unwirksam, da die Vorwürfe des Arbeitgebers unzureichend belegt waren und eine Abmahnung fehlte. Zudem muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen schwerwiegender Rufschädigung zahlen.
  • Die Bedeutung: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht fristlos kündigen, wenn die Vorwürfe nicht klar belegt sind oder keine Abmahnung erfolgte. Zudem müssen sie die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter wahren, auch nach einer Kündigung, und dürfen keine rufschädigenden Behauptungen verbreiten.

Der Fall vor Gericht


Wieviel kostet ein zerstörter Ruf? In diesem Fall 100.000 Euro.

Ein Jobverlust ist schlimm genug. Doch was, wenn der ehemalige Arbeitgeber nicht nur kündigt, sondern systematisch versucht, die berufliche Existenz zu vernichten? Ein Planungsingenieur erlebte genau das. Sein Arbeitgeber informierte Geschäftspartner und sogar die zuständige Bundesbehörde über angebliche „sehr schwere Verletzungen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten“.

Ein Arbeitnehmer bereitet am Bildschirm die Kündigungsschutzklage vor, prüft die unwirksame fristlose Kündigung und Schadensersatzansprüche.
Gericht verurteilt Arbeitgeber zu 100.000 Euro Entschädigung wegen systematischer Rufschädigung. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Eine Fristlose Kündigung war nur der Anfang einer Kampagne. Am Ende musste das Unternehmen nicht nur die Kündigung für unwirksam erklären lassen, sondern auch eine Entschädigung zahlen, die in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit eine Ausnahme darstellt: 100.000 Euro. Das Gericht sah hier keinen gewöhnlichen Rechtsstreit, sondern einen gezielten Feldzug gegen einen ehemaligen Mitarbeiter.

Warum erklärte das Gericht die Kündigung für unwirksam?

Der Arbeitgeber stützte die fristlose Entlassung auf zwei schwere Vorwürfe: Abrechnungsbetrug und ein mangelhaftes Fahrtenbuch. Solche Anschuldigungen können eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Sie müssen aber einer strengen Prüfung standhalten. Das Arbeitsgericht Berlin nahm die Argumente des Unternehmens genau unter die Lupe – und fand wenig Substanz.

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs blieb eine bloße Behauptung. Das Unternehmen konnte keine konkreten, nachvollziehbaren Belege vorlegen, die eine doppelte Abrechnung von Arbeitszeiten bewiesen hätten. Ein so schwerer Vorwurf ohne handfeste Beweise verpufft vor Gericht.

Auch der Streit um das Fahrtenbuch entpuppte sich als Bumerang. Der Arbeitgeber hatte dem Ingenieur widersprüchliche Vorgaben gemacht. Im Arbeitsvertrag war die pauschale 1%-Regelung für den Dienstwagen erwähnt, während eine separate Vereinbarung ein detailliertes Fahrtenbuch forderte. Über Jahre hatte das Unternehmen die Handhabung nie beanstandet. Als es den Ingenieur dann plötzlich zur Vorlage aufforderte, lieferte dieser das Buch innerhalb der gesetzten Frist. Das Gericht sah hier keinen beharrlichen Willen zur Pflichtverletzung, der eine Kündigung rechtfertigen könnte. Im Gegenteil: Es erkannte ein Muster, bei dem kurzfristig Gründe für eine Entlassung konstruiert werden sollten. Das Urteil war klar: Weder gab es einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung, noch war die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt.

Was machte die Strategie des Arbeitgebers so verheerend?

Die unwirksame Kündigung war nur der erste Fehler des Unternehmens. Was danach folgte, wertete das Gericht als systematischen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte des Ingenieurs. Der Arbeitgeber begnügte sich nicht damit, den Mitarbeiter loszuwerden. Er wollte seinen Ruf beschädigen.

Er verschickte E-Mails an wichtige Geschäftspartner und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), die für die Lizenzvergabe des Ingenieurs zuständig ist. Darin sprach er von „sehr schweren Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten“. Solche pauschalen Verurteilungen sind juristisch hochgefährlich, wenn sie nicht gerichtsfest bewiesen sind.

Die Eskalation ging weiter. Das Unternehmen erstattete Strafanzeige wegen Unterschlagung, was zu einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Ingenieurs führte. Ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitgeber diesen Schritt bewusst wählte, obwohl er mildere, zivilrechtliche Wege hätte beschreiten müssen. Er wusste oder hätte wissen müssen, dass die vom Ingenieur mitgenommenen Prüfunterlagen ihm laut einer Fachverordnung zustanden. Die Strafanzeige diente also nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern der Einschüchterung. Diese Kette von Handlungen – die rufschädigenden E-Mails, die falschen Vorwürfe bei der Behörde und die provozierte Hausdurchsuchung – zementierte den Eindruck eines Rachefeldzugs.

Wie kam das Gericht auf eine Entschädigung von 100.000 Euro?

Eine Geldentschädigung für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist im deutschen Recht die Ausnahme. Sie wird nur bei besonders schweren Eingriffen gewährt, wenn andere Mittel wie ein Widerruf nicht ausreichen, um den Schaden wiedergutzumachen. Das Gericht sah diese Schwelle hier überschritten.

Die Richter begründeten die außergewöhnliche Höhe von 100.000 Euro mit mehreren Faktoren. Zuerst die Systematik: Die Angriffe waren kein einmaliger Ausrutscher, sondern eine gezielte Kampagne über mehrere Monate. Zweitens das Ziel: Der Arbeitgeber versuchte, die berufliche Existenz des Ingenieurs zu gefährden, indem er dessen Lizenzgeber, das EBA, mit schweren Vorwürfen konfrontierte. Drittens die Folgen: Die Hausdurchsuchung stellte einen tiefen Eingriff in die persönliche Sphäre dar.

Die Summe sollte zwei Zwecke erfüllen. Sie sollte dem Ingenieur eine spürbare Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Gleichzeitig sollte sie eine abschreckende Wirkung entfalten und dem Unternehmen unmissverständlich klarmachen, dass ein solches Verhalten nicht toleriert wird. Als Orientierung zog das Gericht das durchschnittliche Einkommen des Ingenieurs heran und setzte die Entschädigung in Höhe eines halben Jahresgehalts fest.

Welche weiteren Niederlagen musste das Unternehmen einstecken?

Die Entschädigung war nur die Spitze des Eisbergs. Das Urteil pulverisierte die Position des Arbeitgebers an fast jeder Front. Das Unternehmen wurde verurteilt:

  • Die ausstehenden Gehälter für die Monate nach der Kündigung zu zahlen.
  • Offene Prämien in Höhe von fast 20.000 Euro auszuzahlen.
  • Die rufschädigenden Äußerungen gegenüber Dritten zu widerrufen und zukünftig zu unterlassen – bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro.
  • Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis auszustellen und die unrechtmäßige Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.
  • Dem Ingenieur seine persönlichen Prüfunterlagen auszuhändigen.
  • Eine seit Jahren versäumte Direktversicherung abzuschließen und die Beiträge nachzuzahlen.

Sogar im Datenschutzrecht zog das Unternehmen den Kürzeren. Weil es eine Anfrage des Ingenieurs nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ignoriert hatte, musste es zusätzlich 5.000 Euro Entschädigung zahlen. Die eigene Widerklage des Arbeitgebers auf Schadensersatz in Höhe von über 44.000 Euro wegen angeblicher Prüfungsfehler wurde vom Gericht ebenfalls abgewiesen. Der Grund war derselbe wie bei der Kündigung: Die Vorwürfe waren nicht ausreichend bewiesen.

Die Urteilslogik

Arbeitgeber, die Mitarbeitern fristlos kündigen und ihren Ruf schädigen, riskieren weitreichende Konsequenzen und hohe Strafen.

  • Beweislast bei Kündigung: Arbeitgeber müssen schwerwiegende Kündigungsgründe mit konkreten und widerspruchsfreien Belegen lückenlos beweisen; vage Behauptungen oder widersprüchliche Anweisungen entkräften ihre Position.
  • Schutz vor Rufschädigung: Ein Arbeitgeber verletzt Persönlichkeitsrechte schwerwiegend, wenn er unbewiesene Vorwürfe verbreitet oder unnötig aggressive rechtliche Schritte einleitet, um den Ruf eines ehemaligen Mitarbeiters zu zerstören.
  • Hohe Entschädigungen bei systematischer Schädigung: Gerichte sprechen außergewöhnlich hohe Geldentschädigungen zu, wenn Arbeitgeber mit einer gezielten Kampagne die berufliche Existenz eines Mitarbeiters bedrohen und tiefe Eingriffe in dessen Privatsphäre provozieren.

Die Justiz verteidigt konsequent das Recht auf berufliche Integrität und den Schutz der persönlichen Ehre.


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Experten Kommentar

Einen Mitarbeiter zu feuern, das ist das eine. Ihn danach systematisch zu jagen, um seine berufliche Existenz zu vernichten, das ist etwas ganz anderes. Dieses Urteil zieht eine klare rote Linie: Gezielte Rufschädigung und Schikane nach einer unwirksamen Kündigung können den Arbeitgeber 100.000 Euro Entschädigung kosten. Das Gericht macht damit klar, dass Persönlichkeitsrechte auch im Arbeitskonflikt gelten und solche Rachefeldzüge am Ende richtig teuer werden.


Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann zählt das Verhalten meines Arbeitgebers als Persönlichkeitsrechtsverletzung?

Die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung überschreitet Ihr Arbeitgeber nicht schon bei einer Kündigung, sondern wenn er gezielt und systematisch Ihren Ruf oder Ihre berufliche Existenz attackiert. Entscheidend sind hierbei unbewiesene, rufschädigende Behauptungen gegenüber Dritten wie Geschäftspartnern oder Behörden, die Ihre Reputation aktiv beschädigen sollen. Auch die Instrumentalisierung rechtlicher Schritte zur reinen Einschüchterung gehört dazu.

Juristen nennen das eine gezielte Rufschädigung. Ihr Arbeitgeber darf Sie selbstverständlich kündigen, aber er darf Ihre Ehre und Ihre berufliche Zukunft nicht ohne triftigen Grund zerstören. Eine solche Verletzung liegt vor, wenn systematisch und nachhaltig Ihr Ruf bei Dritten beschädigt wird. Denken Sie an E-Mails an Geschäftspartner oder das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), die schwerwiegende, aber unbegründete Vorwürfe wie „sehr schwere Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten“ enthalten. Solche Behauptungen greifen direkt Ihre berufliche Reputation an.

Weiterhin wird die Grenze überschritten, wenn rechtliche Mittel, wie eine Strafanzeige wegen Unterschlagung, bewusst instrumentalisiert werden. Dies geschieht, obwohl mildere zivilrechtliche Wege zur Klärung der Sachlage existiert hätten. Der primäre Zweck ist dann nicht die Rechtsdurchsetzung, sondern die Einschüchterung oder Diffamierung. Es geht also nicht um einen einzelnen Vorfall, sondern um eine Kette von Handlungen, die über Monate hinweg darauf abzielt, Ihre berufliche Existenz nachhaltig zu gefährden.

Ein passender Vergleich ist der Unterschied zwischen einem Gewitter und einem gezielten Hagelsturm. Eine normale Kündigung mag ein Gewitter sein – unangenehm, aber oft Teil des Arbeitslebens. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung hingegen ist der Hagelsturm, der gezielt Ihr Haus, also Ihre Reputation und Existenz, beschädigt. Nur zu sagen, Sie seien gekündigt worden, ist wie ein Tropfen Regen. Aber unbewiesene Anschuldigungen an Ihr berufliches Netzwerk zu senden, das ist der Hagel.

Ganz wichtig: Sammeln Sie umgehend alle schriftlichen Beweise! Sichern Sie E-Mails, Briefe oder interne Vermerke, die Ihr Arbeitgeber an Dritte versendet hat und rufschädigende Behauptungen enthalten. Diese Dokumente sind Gold wert, um Ihre juristische Position zu stärken.


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Welche Kriterien beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes bei Rufschädigung durch den Arbeitgeber?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Arbeitgeber bemisst sich an der Systematik der Angriffe, der Gefährdung der beruflichen Existenz und der Tiefe der persönlichen Eingriffe. Juristen betrachten, wie gezielt und langanhaltend der Ruf geschädigt wurde, welche konkreten Auswirkungen dies auf Ihre Karriere hatte und wie stark Ihre Privatsphäre verletzt wurde. Dies dient der Genugtuung und Abschreckung.

Gerichte schauen genau hin, wie der Arbeitgeber vorgegangen ist. War es eine einmalige, unbedachte Äußerung oder ein gezielter Feldzug über längere Zeit? Eine systematische Kampagne, die darauf abzielt, Ihren Ruf nachhaltig zu zerstören, führt zu deutlich höheren Entschädigungen. Hierbei spielt auch die Intensität der Rufschädigung eine entscheidende Rolle.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Schutzziel. Wenn Ihr Arbeitgeber bewusst Ihre berufliche Zukunft oder Ihre Lizenz gefährdet, beispielsweise durch unbegründete Vorwürfe gegenüber zuständigen Behörden, handelt er besonders verwerflich. Massive Eingriffe in Ihre persönliche Sphäre, wie durch unbegründete Strafanzeigen ausgelöste Hausdurchsuchungen, steigern ebenfalls die Höhe des Schmerzensgeldes. Es geht auch darum, dem Arbeitgeber eine klare Grenze aufzuzeigen und eine spürbare Genugtuung für Ihr erlittenes Unrecht zu schaffen.

Denken Sie an den Unterschied zwischen einem harmlosen Fehltritt und einer vorsätzlichen, wiederholten Schikane. Ein kleiner Fehltritt mag mit einer Ermahnung abgetan werden. Eine gezielte Zerstörungskampagne erfordert hingegen eine spürbare Konsequenz, die auch abschreckend wirkt. Die Entschädigung ist nicht nur Pflaster, sondern auch Warnschild.

Um Ihre Ansprüche bestmöglich zu untermauern, erstellen Sie eine chronologische Liste aller rufschädigenden Handlungen. Notieren Sie genau, wann was passiert ist, an wen die Äußerungen gerichtet waren und welche konkreten Auswirkungen (z.B. Anfragen Dritter, psychische Belastung) sie für Sie hatten. Jedes Detail zählt vor Gericht.


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Wie kann ich Rufschädigung durch meinen Arbeitgeber rechtssicher dokumentieren und beweisen?

Rechtssichere Dokumentation ist Ihr A und O bei Rufschädigung durch den Arbeitgeber. Sie müssen alle Kommunikationen und Handlungen lückenlos und unanfechtbar sichern, die Ihren Ruf schädigen könnten. Denn vor Gericht zählen ausschließlich belegbare Fakten, während bloße Behauptungen ohne Beweis verpuffen und keine rechtliche Wirkung entfalten.

Juristen nennen das Beweissicherung. Konkret bedeutet dies, alle schriftlichen Informationen zu sammeln. Speichern Sie E-Mails, Briefe oder interne Vermerke, in denen Ihr Arbeitgeber rufschädigende Behauptungen aufstellt oder verbreitet, besonders wenn sie an externe Dritte wie Geschäftspartner oder Behörden gerichtet sind. Machen Sie Screenshots und sichern Sie digitale Kopien redundant – am besten auf mehreren unabhängigen Medien. Des Weiteren ist es entscheidend, konkrete Vorwürfe Ihres Arbeitgebers sofort zu entkräften. Beschuldigt man Sie beispielsweise des Betrugs oder eines mangelhaften Fahrtenbuchs, sammeln Sie umgehend alle Dokumente, die diese Anschuldigungen widerlegen. Dazu gehören Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Fahrtenbuchaufzeichnungen oder widersprüchliche Anweisungen. Halten Sie auch alle Reaktionen Ihres Arbeitgebers auf Anfragen, etwa nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), fest. Dokumentieren Sie juristische Schritte des Arbeitgebers gegen Sie, Ihre Erwiderungen und deren Ausgang, denn dies stärkt Ihre Position.

Ein passender Vergleich ist ein Kriminalfall: Ein Detektiv benötigt handfeste Indizien und Beweise, keine Gerüchte. Sagt Ihnen Ihr Chef nur mündlich, er werde Ihren Ruf ruinieren, ist das juristisch wertlos. Ohne konkrete, schriftliche Äußerungen an Dritte, die dies belegen, bleiben Sie machtlos. Der Nachweis von Taten, nicht nur von Absichten, ist entscheidend.

Handeln Sie sofort: Erstellen Sie eine digitale Akte. Speichern Sie darin alle vorhandenen E-Mails und Dokumente, die vom Arbeitgeber an externe Dritte gesendet wurden oder Ihnen zugespielt wurden. Wandeln Sie alles in PDF-Dateien um und sichern Sie diese zusätzlich auf einem externen Speichermedium. Eine chronologische Anordnung hilft später Ihrem Anwalt enorm.


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Kann ich meinen ehemaligen Arbeitgeber wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafrechtlich anzeigen?

Ja, eine Strafanzeige gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber wegen Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB) ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass er wissentlich oder wider besseren Wissens falsche, rufschädigende Tatsachen verbreitet hat. Doch ist die Geltendmachung von Schadensersatz und Widerruf im Zivilrecht oft der effektivere Weg, um Ihren Ruf wiederherzustellen und konkrete Wiedergutmachung zu erhalten.

Juristen nennen das Ehrenschutzdelikte. Ob ein solches Delikt vorliegt, hängt von der genauen Art der Behauptungen ab. Bei der üblen Nachrede (§ 186 StGB) verbreitet jemand unwahre Tatsachen, die geeignet sind, Sie verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Hier reicht es, wenn der Arbeitgeber die Unwahrheit nicht beweisen kann. Noch schwerwiegender ist die Verleumdung (§ 187 StGB). Dafür muss der Arbeitgeber nicht nur falsche, rufschädigende Tatsachen verbreiten, sondern dies auch wissentlich oder wider besseren Wissens tun. Dies bedeutet, er wusste genau, dass seine Behauptungen nicht stimmen oder hat sie bewusst ignoriert.

Strafrechtliche Verfahren sind jedoch oft langwierig und kompliziert. Der hohe Beweisstandard, insbesondere das „Wissen um die Unwahrheit“ bei der Verleumdung, ist eine große Hürde. Der Fokus des Strafrechts liegt primär auf der Bestrafung des Täters, nicht auf Ihrer direkten Wiedergutmachung oder der schnellen Wiederherstellung Ihres guten Rufs. Zivilrechtliche Wege, wie Klagen auf Unterlassung, Widerruf der rufschädigenden Aussagen und Schmerzensgeld, sind oft zielgerichteter. Sie dienen direkt dazu, Ihren Schaden zu beheben und Ihren Ruf wiederherzustellen.

Ein passender Vergleich ist der zwischen einer Operation am offenen Herzen und einem gezielten Eingriff. Eine Strafanzeige gleicht einer großen Operation, die viele Ressourcen bindet und deren Ausgang ungewiss ist. Sie zielt darauf ab, den Übeltäter zu bestrafen. Zivilrechtliche Schritte hingegen sind eher präzise Eingriffe, die direkt den Schaden beheben: Ihren Ruf wiederherstellen und Ihnen eine Entschädigung zukommen lassen. Es geht um Reparatur, nicht nur um Vergeltung.

Konsultieren Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie handeln. Ein erfahrener Anwalt kann die Beweislage beurteilen, die strategische Sinnhaftigkeit einer Strafanzeige abwägen und Ihnen aufzeigen, welche zivilrechtlichen Optionen in Ihrer spezifischen Situation am effektivsten sind. Sammeln Sie alle schriftlichen Beweise, die Ihre Behauptungen untermauern. So stellen Sie sicher, dass Ihre Schritte fundiert und nicht impulsiv sind.


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Welche präventiven Schritte kann ich bei einer Kündigung gegen Rufschädigung ergreifen?

Um präventiv Rufschädigung bei einer Kündigung zu begegnen, müssen Sie aktiv alle relevanten Unterlagen sichern und unmissverständliche, beweisbare Kommunikation führen. Nur so können Sie unbegründete Vorwürfe entkräften und spätere Diffamierungsversuche juristisch angreifen. Proaktives Handeln schützt Ihre berufliche Zukunft und schafft eine solide Basis für Ihre Verteidigung. Frühzeitige Dokumentation ist entscheidend.

Wenn eine Kündigung ins Haus steht oder befürchtet wird, fühlen sich viele Arbeitnehmer machtlos. Doch gerade jetzt ist aktives Vorgehen entscheidend, um den Arbeitgeber daran zu hindern, unwahre oder rufschädigende Behauptungen zu verbreiten. Juristen nennen das die Beweissicherungspflicht des Arbeitnehmers. Es geht darum, eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Sachverhalte zu schaffen, die potenzielle Angriffsflächen des Arbeitgebers schließen.

Dazu gehören nicht nur offensichtliche Dokumente wie der Arbeitsvertrag, sondern auch alle Leistungsnachweise, interne Korrespondenzen und Anweisungen, die widersprüchliche Vorgaben belegen könnten. Eine sorgfältige Datensicherung ist hier das A und O. Zudem ist es ratsam, frühzeitig Transparenz zu fordern, beispielsweise durch eine DSGVO-Auskunftsanfrage, um zu wissen, welche Daten der Arbeitgeber über Sie gespeichert hat. Dadurch kann man mögliche unbegründete Vorwürfe, die oft als Kündigungsgrund konstruiert werden, von vornherein entkräften.

Denken Sie an ein Fahrtenbuch, das jahrelang nicht beanstandet wurde, obwohl die Regelungen widersprüchlich waren. Plötzlich wird es zum Kündigungsgrund. Hier zeigt sich: Was nicht schriftlich festgehalten oder klargestellt wurde, kann später gegen Sie verwendet werden. Jede Unklarheit ist ein potenzielles Minenfeld.

Erstellen Sie umgehend eine detaillierte Checkliste aller relevanten Arbeitsdokumente – von Verträgen über Zeugnisse bis hin zu wichtigen E-Mail-Korrespondenzen. Sichern Sie diese Dokumente digital (als PDF) und physisch auf einem externen Speichermedium. Holen Sie sich zudem frühzeitig juristischen Rat, um Ihre individuelle Situation strategisch zu bewerten und die besten nächsten Schritte zu planen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Fristlose Kündigung

Eine Fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis von einem auf den anderen Tag, ohne die übliche Kündigungsfrist einzuhalten. Dafür braucht es aber immer einen besonders schwerwiegenden Grund, der es unzumutbar macht, die Wartezeit abzuwarten. Das Gesetz erlaubt diese drastische Maßnahme nur, um bei extremen Verfehlungen sofort reagieren zu können und eine weitere Zusammenarbeit nicht erzwingen zu müssen.

Beispiel: Die fristlose Kündigung des Ingenieurs scheiterte vor Gericht, weil der Arbeitgeber keinen wichtigen Grund für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses beweisen konnte.

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Persönlichkeitsrecht

Ihr Persönlichkeitsrecht schützt als fundamentaler Baustein unserer Rechtsordnung Ihre persönliche Ehre, Ihren guten Ruf und Ihre Privatsphäre vor Angriffen Dritter. Es bewahrt die Menschenwürde jedes Einzelnen und sichert das Recht, sich in der Gesellschaft frei und ungestört entfalten zu können. Dieses Recht ist so wichtig, dass der Staat es gegen schädigende Angriffe verteidigt und bei Verletzungen eine Wiedergutmachung ermöglicht.

Beispiel: Der Arbeitgeber verletzte das Persönlichkeitsrecht des Ingenieurs massiv, indem er unbewiesene Vorwürfe an Geschäftspartner und Behörden schickte und eine unnötige Hausdurchsuchung provozierte.

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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine Geldentschädigung, die Ihnen zusteht, wenn Sie durch eine andere Person immateriellen Schaden erlitten haben, also keinen finanziellen, sondern zum Beispiel psychischen Schmerz oder eine Rufschädigung. Juristen gewähren diese Art der Wiedergutmachung, um dem Opfer Genugtuung zu verschaffen und dem Verursacher eine spürbare Konsequenz aufzuerlegen, besonders bei besonders gravierenden Rechtsverletzungen.

Beispiel: Das Gericht sprach dem Ingenieur 100.000 Euro Schmerzensgeld zu, da die systematische Rufschädigung und die provozierten Eingriffe in seine Privatsphäre einen besonders schweren immateriellen Schaden darstellten.

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Üble Nachrede

Bei der Üblen Nachrede (§ 186 StGB) behauptet oder verbreitet jemand eine unwahre Tatsache über eine andere Person, die geeignet ist, diese verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen. Der Täter muss dabei nicht wissen, dass die Behauptung falsch ist, es reicht, wenn er sie nicht beweisen kann und sie rufschädigend wirkt. Das Gesetz schützt so die Ehre und den Ruf von Personen vor leichtfertigen oder böswilligen Anschuldigungen, auch wenn diese sich später als unbewiesen erweisen.

Beispiel: Die Anschuldigungen des Arbeitgebers gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt, der Ingenieur habe „sehr schwere Verletzungen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten“ begangen, könnten als üble Nachrede gewertet werden, falls sie unbewiesen blieben.

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Verleumdung

Verleumdung (§ 187 StGB) liegt vor, wenn jemand wider besseren Wissens oder wissentlich eine unwahre und ehrenrührige Tatsache über eine andere Person verbreitet oder behauptet. Hierbei muss der Täter genau wissen, dass seine Behauptung falsch ist, sie aber dennoch tätigt, um dem Ruf des Opfers vorsätzlich zu schaden. Dieses Delikt schützt die persönliche Ehre mit besonderer Strenge, weil es bewusst und arglistig auf die Zerstörung des Rufs abzielt.

Beispiel: Hätte der Arbeitgeber die Strafanzeige wegen Unterschlagung trotz seines Wissens um die Berechtigung des Ingenieurs, die Unterlagen mitzunehmen, bewusst erstattet, wäre dies möglicherweise eine Verleumdung gewesen.

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Wichtiger Grund (Kündigung)

Ein wichtiger Grund für eine Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Ende nicht mehr zugemutet werden kann. Dieser Grund muss so gravierend sein, dass er die Vertrauensbasis völlig zerstört und die Interessen des Arbeitgebers die des Arbeitnehmers bei Weitem überwiegen. Das Arbeitsrecht stellt hohe Anforderungen an diesen wichtigen Grund, um Arbeitnehmer vor willkürlichen fristlosen Entlassungen zu schützen.

Beispiel: Das Arbeitsgericht Berlin konnte keinen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung des Ingenieurs erkennen, da die Vorwürfe des Arbeitgebers bezüglich Betrugs und Fahrtenbuch unbewiesen blieben oder widersprüchlich waren.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG / § 823 Abs. 1 BGB)

    Dieses Grundrecht schützt das Recht jedes Menschen auf Achtung seiner Ehre, seines sozialen Ansehens und seiner ungestörten persönlichen Entfaltung.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Arbeitgeber griff dieses Recht gezielt an, indem er falsche und rufschädigende Behauptungen über den Ingenieur verbreitete und eine unbegründete Strafanzeige erstattete, um dessen berufliche und private Existenz zu zerstören.

  • Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung (Allgemeines Persönlichkeitsrecht / § 823 Abs. 1 BGB)

    Bei besonders schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kann ein Anspruch auf eine Geldentschädigung bestehen, die sowohl Ausgleich als auch Genugtuung bietet und eine abschreckende Wirkung hat.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Höhe der Entschädigung von 100.000 Euro spiegelt die Schwere der systematischen Angriffe des Arbeitgebers wider, die über Monate hinweg die berufliche Existenz des Ingenieurs gefährdeten und tief in seine Privatsphäre eingriffen.

  • Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung (§ 626 BGB)

    Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass die schwerwiegenden Vorwürfe des Arbeitgebers (Abrechnungsbetrug, Fahrtenbuchmängel) nicht bewiesen waren und daher kein wichtiger Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorlag.

  • Beweislastprinzip (Allgemeiner Rechtsgrundsatz)

    Wer vor Gericht eine Behauptung aufstellt und daraus Rechte ableiten will, muss diese Behauptung auch beweisen können.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Arbeitgeber konnte seine schwerwiegenden Vorwürfe weder bezüglich der fristlosen Kündigung noch seiner eigenen Schadensersatzklage oder der Strafanzeige mit konkreten und nachvollziehbaren Belegen untermauern, weshalb das Gericht diese Behauptungen zurückwies.


Das vorliegende Urteil


ArbG Berlin – Az.: 55 Ca 5659/21 – Teilurteil vom 15.06.2022


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