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Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Psychische Stress und Belastungen am Arbeitsplatz – Ursachen und Lösungen.

Aufgrund zunehmender Arbeitsbelastung und Leistungsdruck ist die Zahl der psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren stark gestiegen. Aber was genau sind psychische Belastungen oder Stress eigentlich und welche Folgen hat sie? Sie erfahren in diesem Artikel nicht nur, was psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind, sondern auch, welche Auswirkungen sie auf Ihre Gesundheit haben können, wie Sie vorbeugen können und was das Arbeitsschutzgesetz zum Beispiel zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu sagen hat.

Von Stress und Leistungsdruck geprägte Arbeitswelt

Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu minimieren. Doch wie definiert sich eigentlich psychische Belastung? (Symbolfoto: Robert Kneschke/Shutterstock.com)

Der Mensch verbringt im Durchschnitt 45 Jahre seines Lebens auf der Arbeit. In der Woche geht er jeden Tag von Montag bis Freitag, in einigen Berufen sogar auch noch am Wochenende, zu der Arbeitsstelle und verrichtet dort seine Arbeitstätigkeit. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass der Arbeitsplatz ein möglichst angenehmes Umfeld bietet. In Deutschland gibt es diesbezüglich Arbeitsschutzgesetze, welche den Arbeitnehmern das Recht einräumen, in einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung ihrer Arbeitsverpflichtung nachzukommen. Die Realität sieht jedoch bedauerlicherweise in unzähligen Unternehmen anders aus.

Es kommt aus den unterschiedlichsten Gründen heraus zu einer immer stärker anwachsenden Belastung des Arbeitnehmers, da gerade in der Privatwirtschaft die Maxime der Unternehmen auf die Gewinnmaximierung ausgelegt ist. Dementsprechend steigt die psychische Belastung des Arbeitnehmers auch stetig an, was jedoch Erkrankungen nach sich ziehen kann. Es sollte also durchaus im Interesse des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers liegen, die psychische Belastung des Arbeitnehmers so gering wie möglich zu halten.

Wie definiert sich psychische Belastung eigentlich?

Als psychische Belastung an dem Arbeitsplatz wird allgemeinhin die negative Auswirkung der in dem Unternehmen vorherrschenden Arbeitsbedingungen auf das allgemeine Wohlbefinden bzw. die Psyche des Arbeitnehmers verstanden. Diese Definition umfasst dementsprechend auch die Gefühle des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung bzw. den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens. Unterschätzt werden sollte die psychische Belastung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz auf gar keinen Fall, denn der Arbeitsplatz gilt in Deutschland als Hauptgrund für die psychische Erkrankung eines Menschen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass in Deutschland jedes Jahr rund 8,5 Millionen Arbeitnehmer von psychischen Erkrankungen betroffen sind.

Welche Faktoren sorgen dafür, dass es zu einer zunehmenden Anzahl an Erkrankten kommt?

Es gibt eine wahre Vielzahl von verschiedenen Faktoren, welche eine psychische Erkrankung eines Arbeitnehmers nach sich ziehen können. In erster Linie gilt jedoch der allgemeine Veränderungsprozess des Arbeitsmarktes in den jeweiligen Branchen als Hauptgrund dafür. Bedingt durch die Globalisierung hat jedes Unternehmen in nahezu jeder Branche eine hohe Anzahl an Konkurrenzunternehmen, sodass die jeweiligen Unternehmen zunehmend um ihre Existenz kämpfen müssen. Dies wirkt sich natürlich auch auf die allgemeine Arbeitsumgebung des Arbeitnehmers aus, da dieser von seinem Arbeitgeber zu immer besseren und schnelleren Leistungen angetrieben wird.

Die Faktoren im Überblick

  • der stetig ansteigende Leistungsdruck
  • der stetig ansteigende Zeitdruck
  • eine etwaig fehlende Autonomie
  • unklar definierte Aufgabenstellungen in dem Unternehmen
  • fehlende Anerkennung auf sozialer Ebene
  • eine gesteigerte Anforderung an die Mobilität sowie Flexibilität des Arbeitnehmers
  • eine etwaig vorherrschende berufliche Unsicherheit
  • die Überforderung an dem Arbeitsplatz
  • die Unterforderung an dem Arbeitsplatz
  • mangelnde soziale Integration des Arbeitnehmers in ein bereits bestehendes Team

Gem. § 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat ein Arbeitgeber die gesetzlich festgelegte Verpflichtung, die Entwicklung von psychischen Belastungen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu unterbinden. Dementsprechend verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern, dass die an dem Arbeitsplatz vorherrschenden Rahmenbedingungen in regelmäßigen Abständen evaluiert und ggfls. Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Wie können sich psychische Belastungen am Arbeitsplatz äußern?

Durch die psychische Belastung am Arbeitsplatz wird der Arbeitnehmer unter Stress gesetzt, was sich natürlich in einer wahren Vielzahl von unterschiedlichen Symptomen äußern kann. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass durch den Stress das allgemeine Wohlbefinden sowie auch letztlich die Gesundheit von dem Arbeitnehmer beeinträchtigt wird. Dies führt in der gängigen Praxis dazu, dass die menschlichen Ressourcen des Arbeitnehmers sich erschöpfen und die Leistungsfähigkeit des Menschen sinkt. Hierdurch sinkt letztlich auch die Fähigkeit des Arbeitnehmers, den regelmäßigen Anforderungen sowie auch Arbeitsherausforderungen entsprechend zu begegnen bzw. diese zu meistern. Die Produktivität des Arbeitnehmers sinkt, was sich letztlich auch auf die Produktivität des gesamten Unternehmens auswirkt.

Allgemeine Symptome von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sind beispielsweise gesundheitliche Konsequenzen wie Depressionen oder auch Angststörungen, im schlimmsten Fall sogar Burn-Out. Die betroffenen Mitarbeiter erkranken ernsthaft und fallen dementsprechend auch für einen längeren Zeitraum aus. Jedes Unternehmen sollte also auch aus dem unternehmerischen Eigeninteresse heraus eine entsprechende Vermeidungsstrategie für die psychische Belastung am Arbeitsplatz verfolgen.

Wie kann ein Unternehmen die psychische Belastung am Arbeitsplatz für die Arbeitnehmer verringern?

Im Zuge der Vermeidungsstrategie sollten sich die Unternehmen auf zwei grundlegende Kernthemen fokussieren. Diese beiden Kernthemen sind die menschengerechte Gestaltung von dem Arbeitsplatz bzw. der Arbeitstätigkeit an sich sowie die regelmäßige Evaluierung der vorherrschenden Rahmenbedingungen. Hierbei muss erwähnt werden, dass der Gesetzgeber durch das Arbeitsschutzgesetz diese Maßnahmen sogar zwingend vorschreibt. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass seit dem Jahr 2013 psychische Belastungen am Arbeitsplatz allgemeinhin als Gefährdungsfaktoren anerkannt wurden, welche im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber evaluiert werden müssen.

Die Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung

  • die zu verrichtende Arbeit muss für den Arbeitnehmer schädigungslos durchführbar sein
  • der Arbeitnehmer muss den Anforderungen der Arbeitstätigkeit beeinträchtigungsfrei nachkommen können
  • die Arbeitstätigkeit muss zu der Förderung der Arbeitnehmerpersönlichkeit beitragen

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gelten noch immer als Tabu-Thema

Auch wenn sich der Umstand, dass in Deutschland immer mehr Arbeitnehmer aufgrund ihres Arbeitsplatzes psychisch erkranken, nicht leugnen lässt, ist dieses Thema bedauerlicherweise in der gängigen Praxis noch immer „tabu“. Sehr viele Arbeitnehmer sprechen diese Thematik vor dem Hintergrund der Angst, am Arbeitsplatz von den Kollegen oder dem Arbeitgeber als „schwach“ wahrgenommen zu werden, überhaupt nicht an. Diese Arbeitnehmer setzen sich jeden Tag der psychischen Belastung aus und bemerken selbst vielleicht die Veränderung der eigenen Person bzw. Gesundheit überhaupt nicht. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber im Zuge ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer besonders aufmerksam sind und etwaige Probleme frühzeitig und schonend thematisieren. Gemeinsam mit dem Arbeitnehmer sollte dann nach einer Lösung gesucht werden.

Problematisch ist allerdings in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Arbeitgeber ihrerseits selbst unter Druck stehen und der Maxime „schneller, höher, weiter“ durch den Wettbewerbsdruck ebenfalls unterliegen. Auf diese Weise kann jedoch ein Kreislauf entstehen, der sich nur schwerlich durchbrechen lässt. Dem Gesetzgeber in Deutschland ist allerdings dieser Umstand durchaus bewusst, weshalb gem. § 5 ArbSchG die Evaluierung dieser Problematik eine besondere Aufmerksamkeit zukommt.

Ein Arbeitgeber in Deutschland ist dazu verpflichtet, im Zuge der Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen.

Sollte der Arbeitgeber im Zuge der Evaluierung die psychische Belastung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz feststellen, so müssen entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden. Hierfür ist es jedoch zunächst erst einmal grundlegend wichtig, dass Symptome wie beispielsweise Schlafstörungen oder auch eine anhaltende Nervosität bzw. besondere Reizbarkeit respektive Depression des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber erkannt wird. Ist dieser Schritt vollzogen, kann der Arbeitgeber den Umfang der psychischen Belastung bzw. die entsprechenden Belastungsfaktoren genau ermitteln und beurteilen. Nicht selten bringen bereits kleinere Maßnahmen wie die genaue Festlegung von Arbeitstätigkeiten in den jeweiligen Bereichen des Unternehmens schon einen großen Erfolg mit sich. Wurden entsprechende Gegenmaßnahme getroffen und umgesetzt obliegt es auch dem Arbeitgeber, die Einhaltung der Maßnahmen sowie die damit verbundenen Erfolge / Misserfolge zu protokollieren. Wichtig hierbei ist, dass der Arbeitgeber stets die Arbeitsbelastung des Arbeitnehmers im Fokus behält und dabei den Anspruch des Unternehmens außer Acht lässt.

Fazit

Aus den vorhergehenden Absätzen geht hervor, dass es dem Arbeitgeber obliegt, für die Gesundheit seiner Angestellten Sorge zu tragen. Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten und Pflichten, die im Arbeitsschutzgesetz genau definiert sind. Um die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu verringern, ist es wichtig, zunächst die Ursachen zu ermitteln und dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu kann es beispielsweise notwendig sein, den Arbeitsablauf zu optimieren oder die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern zu verbessern. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung vornimmt und dabei alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Nur so kann er sicherstellen, dass die Mitarbeiter möglichst wenig unter Stress und Belastungen am Arbeitsplatz leiden.

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