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Referenzzeitraum zur Vergütungsberechnung bei Bestimmung des Gegenstandswerts

Ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von über 300.000 Euro klagt gegen seine Kündigung und sorgt für ein Grundsatzurteil zur Berechnung des Streitwerts. Das LAG Berlin-Brandenburg bezieht variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen und Boni in die Berechnung ein und setzt damit neue Maßstäbe für Kündigungsschutzklagen. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Bewertung von Arbeitsgerichtsprozessen und die Höhe der Anwaltsgebühren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Datum: 14.06.2024
  • Aktenzeichen: 26 Ta (Kost) 6035/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Festsetzung des Gegenstandswerts
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Arbeitnehmer, der gegen die Berechnung des Gegenstandswerts Einspruch erhoben hat, da er der Meinung ist, dass Provisionen und Boni bei der Berechnung des Vierteljahreseinkommens unberücksichtigt blieben.
  • Beklagte: Das Arbeitsgericht, das den Gegenstandswert ursprünglich auf Basis des Grundgehalts ohne Berücksichtigung von Boni festsetzte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger erhielt neben einem Grundgehalt leistungsabhängige Vergütungen und strebte eine höhere Festsetzung des Gegenstandswerts für seine Kündigungsschutzklage an. Er forderte, dass Boni und Provisionen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob bei der Berechnung des Gegenstandswerts für Anträge im Rahmen eines Arbeitsrechtsverfahrens Variable Vergütungsbestandteile wie Boni und Provisionen mit einzubeziehen sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin wurde abgeändert. Der Gegenstandswert wurde auf 105.750,32 Euro festgesetzt.
  • Begründung: Das Landesarbeitsgericht stellte fest, dass variable Vergütungsbestandteile bei der Ermittlung des Monatsentgelts zu berücksichtigen sind, wenn sie auch Entgeltcharakter haben. Dies führte zu einem höheren durchschnittlichen Monatseinkommen, das der Berechnung zugrunde gelegt wurde.
  • Folgen: Der beschlossene Gegenstandswert berücksichtigt nun das vollständige Einkommen des Klägers einschließlich variabler Vergütungen. Die Entscheidung ist unanfechtbar und eine Kostenentscheidung wurde nicht veranlasst.

Herausforderungen und Lösungen in der Vergütungsberechnung anwaltlicher Leistungen

Die Vergütungsberechnung von anwaltlichen Leistungen ist ein zentraler Aspekt des Vergütungsrechts und beeinflusst die finanziellen Rahmenbedingungen eines Gerichtsverfahrens. Der Gegenstandswert spielt dabei eine entscheidende Rolle, denn er legt den Maßstab für die Anwaltsgebühren und die Prozesskosten fest. Die Honorarbemessung orientiert sich oft an den festgelegten Vergütungssätzen, die in der Gebührenordnung aufgelistet sind, und erfordert eine präzise Kenntnis des Leistungsumfangs, der erbrachten juristischen Dienstleistungen und der Rechtsberatungskosten.

Ein wichtiger Aspekt dieser Berechnung ist der Referenzzeitraum, der für die Bestimmung des Gegenstandswerts herangezogen wird. Er beeinflusst den Vergütungsanspruch des Anwalts erheblich und kann die Streitwertberechnung maßgeblich verändern. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Lösungen im Zusammenhang mit der Vergütungsberechnung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Streitwertermittlung: LAG Berlin-Brandenburg berücksichtigt variable Vergütungen bei Kündigungsschutzklage

Arbeitgeber übergibt Kündigung mit Gehaltsübersicht an Angestellten.
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Kostenfestsetzungsverfahren entschieden, dass bei der Berechnung des Gegenstandswerts einer Kündigungsschutzklage neben dem Grundgehalt auch variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen und Boni zu berücksichtigen sind. Der Rechtsstreit betraf einen Arbeitnehmer, der neben einem monatlichen Grundgehalt von 5.454,17 Euro leistungsabhängige Provisionen und Boni bezog. Sein Gesamtbruttoeinkommen im Jahr 2022 belief sich auf 317.250,94 Euro.

Bedeutung variabler Vergütungen für die Streitwertberechnung

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass für die Berechnung des relevanten Vierteljahreseinkommens ein angemessener Referenzzeitraum festzulegen ist, wenn der Arbeitnehmer variable Vergütungen erhält. Im vorliegenden Fall zog das Gericht den Jahresdurchschnitt 2022 heran, woraus sich ein durchschnittliches Monatseinkommen von 26.437,58 Euro ergab. Für den Kündigungsschutzantrag wurde daher ein Vierteljahreseinkommen von 97.312,74 Euro zugrunde gelegt.

Bewertung des Zeugnisantrags und Weiterbeschäftigungsantrags

Für den im Verfahren gestellten Antrag auf Erteilung eines „sehr guten“ Zeugnisses setzte das Gericht einen Streitwert in Höhe eines Monatsgehalts von 26.437,58 Euro fest. Den als Hilfsantrag gestellten Weiterbeschäftigungsantrag bewertete das Gericht hingegen mit null Euro, da über diesen nicht entschieden wurde und er auch im später geschlossenen Vergleich keinen Niederschlag fand.

Rechtliche Grenzen des Verschlechterungsverbots

Das LAG stellte klar, dass das im Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG geltende Verschlechterungsverbot einer Verrechnung von zu niedrig und zu hoch angesetzten Bewertungen einzelner Positionen nicht entgegensteht. Diese Positionen stellen im Beschwerdeverfahren keine eigenen Streitgegenstände dar, sondern sind lediglich Verrechnungsposten für die Bildung des Gesamtgegenstandswerts. Gegenstand der Festsetzung ist nicht die Bewertung einzelner Streitgegenstände, sondern die Festsetzung des Gesamtgegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit.

Gerichtliche Festsetzung des Gesamtgegenstandswerts

Das LAG Berlin-Brandenburg setzte den Gesamtgegenstandswert für das Verfahren und den Vergleich auf 105.750,32 Euro fest. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Eine Kostenentscheidung erging angesichts des ganz überwiegenden Erfolgs der Beschwerde nicht, und es fiel keine Gebühr an.


Die Schlüsselerkenntnisse


Bei der Berechnung des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage müssen neben dem Grundgehalt auch variable Vergütungen wie Provisionen und Boni berücksichtigt werden. Für die Ermittlung des relevanten Vierteljahreseinkommens ist ein angemessener Referenzzeitraum festzulegen, wobei sich der Jahresdurchschnitt anbietet. Ein als Hilfsantrag gestellter Weiterbeschäftigungsantrag erhöht den Streitwert nicht, wenn über ihn nicht entschieden wurde und er im Vergleich keine Rolle spielt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie neben Ihrem Grundgehalt regelmäßig Provisionen oder Boni erhalten und eine Kündigungsschutzklage einreichen, muss für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten Ihr tatsächliches Gesamteinkommen inklusive aller Vergütungsbestandteile berücksichtigt werden. Zur Ermittlung wird typischerweise der Durchschnitt des letzten Jahres herangezogen. Bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von beispielsweise 8.000 Euro (Grundgehalt plus variable Vergütung) beträgt der Streitwert für die Kündigungsschutzklage 24.000 Euro (drei Monatsgehälter) und nicht nur den Betrag, der sich aus dem Grundgehalt ergibt. Dies wirkt sich entsprechend auf die Höhe der Verfahrenskosten aus.


Die Berechnung des Streitwerts in Kündigungsschutzklagen kann komplex sein, insbesondere wenn variable Vergütungsbestandteile eine Rolle spielen. Eine fehlerhafte Berechnung kann zu unerwarteten Kosten führen. Um Ihre individuellen Ansprüche im Falle einer Kündigung optimal zu schützen und die finanzielle Belastung richtig einzuschätzen, ist eine frühzeitige Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht unerlässlich. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Rechte zu wahren und die für Sie bestmögliche Strategie zu entwickeln. Sprechen Sie uns an, um Ihre Situation zu besprechen und Klarheit zu gewinnen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage berechnet?

Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt grundsätzlich das dreifache Bruttomonatsgehalt des klagenden Arbeitnehmers, auch Vierteljahresentgelt genannt.

Grundlegende Berechnung nach Beschäftigungsdauer

Die Höhe des Streitwerts richtet sich nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses:

  • Bis zu 6 Monate: Ein Bruttomonatsgehalt
  • Bis zu 12 Monate: Zwei Bruttomonatsgehälter
  • Über 12 Monate: Drei Bruttomonatsgehälter

Erhöhung des Streitwerts

Der Streitwert kann sich durch zusätzliche Anträge erhöhen:

  • Ein Weiterbeschäftigungsantrag erhöht den Streitwert um ein weiteres Bruttomonatsgehalt
  • Zusätzliche Anträge wie die Forderung nach einem Arbeitszeugnis oder die Auszahlung von Überstunden führen zu einer weiteren Erhöhung

Besonderheiten bei der Berechnung

Bei schwankendem Einkommen, etwa durch Provisionen oder variable Vergütungen, wird ein Durchschnittswert gebildet. Hierfür wird das Jahreseinkommen durch zwölf geteilt und anschließend mit drei multipliziert.

Praktisches Rechenbeispiel

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.500 Euro ergibt sich folgender Streitwert:

  • Grundstreitwert: 2.500 Euro × 3 = 7.500 Euro
  • Mit Weiterbeschäftigungsantrag: 2.500 Euro × 4 = 9.000 Euro

Bei variablem Einkommen zwischen 5.000 und 16.000 Euro monatlich wird der Jahresdurchschnitt ermittelt. Aus einem Jahreseinkommen von 106.793,16 Euro ergibt sich ein monatlicher Durchschnitt von 8.899,43 Euro und damit ein Streitwert von 26.698,29 Euro.


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Welche Rolle spielen Provisionen und Boni bei der Streitwertermittlung?

Bei der Streitwertermittlung in arbeitsrechtlichen Verfahren werden variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen und Boni grundsätzlich in die Berechnung einbezogen.

Grundsätzliche Berechnung

Bei schwankendem Einkommen durch Provisionen oder Boni wird für die Streitwertberechnung ein repräsentativer Durchschnittswert ermittelt. Hierfür wird üblicherweise das Jahreseinkommen des vorherigen Geschäftsjahres herangezogen und durch zwölf geteilt, um einen monatlichen Durchschnittswert zu erhalten.

Besonderheiten bei verschiedenen Verfahrensarten

Bei Auskunfts- oder Rechnungslegungsklagen zu leistungsabhängiger Vergütung beträgt der Streitwert zwischen 10% und 50% der zu erwartenden Vergütung. Die genaue Höhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung für den Arbeitnehmer.

Bei Kündigungsschutzverfahren wird das dreifache Bruttomonatsgehalt als Streitwert angesetzt. Wenn die Vergütung stark schwankt, wird ein längerer Betrachtungszeitraum gewählt. Ein Beispiel: Bei monatlichen Einkommen zwischen 5.000 und 16.000 EUR wird das durchschnittliche Jahreseinkommen ermittelt und daraus ein Vierteljahreswert gebildet.

Spezielle Konstellationen

Bei Zeugnisstreitigkeiten mit Bezug auf variable Vergütungsbestandteile beträgt der Streitwert bei einem qualifizierten Zeugnis eine volle Monatsvergütung inklusive der durchschnittlichen variablen Anteile.

Bei Bonusstreitigkeiten wird der volle Streitbetrag als Berechnungsgrundlage herangezogen, unabhängig davon, ob nur ein Differenzbetrag streitig ist. Wenn Sie beispielsweise einen Jahresbonus einklagen, wird der gesamte Bonusbetrag für die Streitwertberechnung herangezogen, auch wenn nur ein Teil davon strittig ist.


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Wie wird der maßgebliche Referenzzeitraum für die Vergütungsberechnung bestimmt?

Der maßgebliche Referenzzeitraum für die Vergütungsberechnung richtet sich nach der Art der zu berechnenden Vergütung und den spezifischen Umständen des Arbeitsverhältnisses.

Gesetzlicher Standardzeitraum

Bei regulärer Vergütungsberechnung gilt grundsätzlich ein dreimonatiger Referenzzeitraum. Dies ist beispielsweise im Mutterschutzgesetz in § 18 Satz 2 MuSchG ausdrücklich festgelegt.

Besonderheiten bei schwankender Vergütung

Bei stark schwankender variabler Vergütung kann ein längerer Referenzzeitraum von bis zu zwölf Monaten herangezogen werden. Dies gilt insbesondere wenn:

  • Die Vergütung saisonal bedingt stark schwankt
  • Ein tarifliches Jahresarbeitszeitmodell besteht
  • Die Schwankungen ungewöhnlich stark ausgeprägt sind

Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts

Die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts erfolgt durch:

  • Erfassung aller relevanten Vergütungsbestandteile im Referenzzeitraum
  • Division durch die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in diesem Zeitraum
  • Berücksichtigung von Sonderzahlungen und variablen Vergütungskomponenten

Anpassung bei besonderen Umständen

Wenn der standardmäßige dreimonatige Referenzzeitraum zu einer erheblichen Verzerrung führen würde, kann eine Anpassung erfolgen. Dies ist der Fall, wenn die Vergütung zwischen verschiedenen Monaten stark variiert, etwa zwischen 893,39 EUR und 2.371 EUR pro Monat.

Die Wahl des Referenzzeitraums hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der zu berechnenden Vergütung. Bei einer Berechnung über drei Monate kann sich ein deutlich anderes Ergebnis ergeben als bei einer Berechnung über zwölf Monate.


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Was bedeutet das Verschlechterungsverbot bei der Kostenfestsetzung?

Das Verschlechterungsverbot schützt Sie als Beschwerdeführer davor, dass sich Ihre Kostensituation durch die Einlegung eines Rechtsmittels verschlechtert. Wenn Sie beispielsweise eine sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss einlegen, darf das Gericht die ursprünglich festgesetzten Kosten nicht zu Ihren Lasten erhöhen.

Rechtliche Grundlagen und Anwendung

Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen in Rechtskraft. Eine Änderung zu Ihren Lasten im Beschwerdeverfahren ist nur möglich, wenn die Gegenseite ein Anschlussrechtsmittel nach § 567 Abs. 3 ZPO einlegt. Stellen Sie sich vor, Sie fechten einen Kostenfestsetzungsbeschluss an, weil Sie der Meinung sind, die festgesetzten Gebühren seien zu hoch – dann dürfen diese nicht noch weiter erhöht werden.

Grenzen des Verschlechterungsverbots

Das Verschlechterungsverbot gilt nicht bei offensichtlichen Fehlern. Eine Berichtigung nach § 319 ZPO ist weiterhin möglich, wenn ein Schreibfehler, Rechnungsfehler oder eine andere offenbare Unrichtigkeit vorliegt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn zwischen dem tatsächlichen Beschluss und dem beabsichtigten Entscheidungswillen des Gerichts eine eindeutige Abweichung besteht.

Praktische Bedeutung

Wenn Sie eine sofortige Beschwerde einlegen, prüft der Rechtspfleger zunächst die Möglichkeit der Abhilfe. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, entscheidet das Beschwerdegericht. Dieses ist dann an das Verschlechterungsverbot gebunden und darf keine für Sie nachteilige Entscheidung treffen. Die Gegenseite kann allerdings durch ein eigenes Rechtsmittel eine Erhöhung der Kostenfestsetzung erreichen.


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Wie werden zusätzliche Anträge wie Zeugniserteilung im Gesamtstreitwert berücksichtigt?

Der Gesamtstreitwert einer Kündigungsschutzklage erhöht sich durch zusätzliche Anträge. Neben dem Basisstreitwert von drei Bruttomonatsgehältern wird jeder weitere Antrag gesondert bewertet.

Weiterbeschäftigungsantrag als häufigster Zusatzantrag

Ein Weiterbeschäftigungsantrag erhöht den Streitwert um ein weiteres Bruttomonatsgehalt. Damit steigt der Gesamtstreitwert auf das Vierfache des monatlichen Bruttogehalts.

Bewertung weiterer Zusatzanträge

Bei der Geltendmachung eines Arbeitszeugnisses im Rahmen der Kündigungsschutzklage wird der Streitwert wie folgt erhöht:

  • Bei einer reinen Zeugniserteilung ohne konkrete Inhaltsvorgaben: 500 Euro
  • Bei Vereinbarung konkreter Zeugnisformulierungen oder Bewertungen: ein Bruttomonatsgehalt

Sonstige werterhöhende Anträge

Der Streitwert kann sich durch weitere Anträge zusätzlich erhöhen, wenn Sie folgende Ansprüche geltend machen:

  • Ausstehende Lohnzahlungen
  • Ausgleich von Überstunden
  • Sonderzahlungen oder Abfindungsforderungen

Wenn Sie mehrere Kündigungen gleichzeitig anfechten, führt dies in der Regel nicht zu einer weiteren Erhöhung des Streitwerts.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Kostenfestsetzungsverfahren

Ein gerichtliches Verfahren zur verbindlichen Festlegung der konkreten Verfahrenskosten einschließlich Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das Gericht bestimmt dabei, welche Partei welche Kosten in welcher Höhe zu tragen hat. Die Berechnung basiert auf dem Streit- oder Gegenstandswert und den gesetzlichen Gebührensätzen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zum Beispiel werden bei einem Kündigungsschutzprozess die Anwaltsgebühren anhand des relevanten Streitwerts berechnet.


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Gegenstandswert

Der Gegenstandswert ist der in Euro ausgedrückte Wert, der einem Rechtsstreit oder einer anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Kündigungsschutzklagen wird typischerweise ein Vierteljahresgehalt als Gegenstandswert angesetzt, wobei auch variable Vergütungen einbezogen werden können.


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Verschlechterungsverbot

Ein rechtlicher Grundsatz nach § 33 Abs. 3 RVG, der verhindert, dass sich die rechtliche Position eines Rechtsmittelführers durch sein eigenes Rechtsmittel verschlechtern kann. Im Kostenfestsetzungsverfahren bedeutet dies, dass der Gesamtstreitwert nicht zum Nachteil desjenigen geändert werden darf, der Rechtsmittel eingelegt hat. Dies schützt Verfahrensbeteiligte vor unerwarteten finanziellen Nachteilen durch eigene Rechtsbehelfe.


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Variable Vergütungsbestandteile

Zusätzliche Gehaltskomponenten neben dem Grundgehalt, die von bestimmten Bedingungen oder Leistungen abhängen. Dazu gehören insbesondere Provisionen, Boni, Tantiemen oder erfolgsabhängige Prämien. Nach der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg sind diese bei der Berechnung des Streitwerts in Kündigungsschutzverfahren zu berücksichtigen, indem ein repräsentativer Durchschnittswert ermittelt wird.


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Referenzzeitraum

Der maßgebliche Zeitraum, der für die Berechnung von durchschnittlichen Vergütungen oder anderen relevanten Werten herangezogen wird. Bei variablen Vergütungen wird typischerweise ein längerer Zeitraum (z.B. 12 Monate) gewählt, um saisonale Schwankungen auszugleichen und einen repräsentativen Durchschnittswert zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig bei der Streitwertberechnung in arbeitsrechtlichen Verfahren.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 42 Abs. 2 GKG: Der Gegenstandswert in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutz) wird mit dem Vierteljahresverdienst des Arbeitnehmers ermittelt. Dies beinhaltet nicht nur das Grundgehalt, sondern auch alle weiteren geldwerten Leistungen, die der Arbeitnehmer erhalten hat. Diese Vorschrift dient dazu, den Streitwert an dem tatsächlichen finanziellen Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu orientieren. Im vorliegenden Fall wurde der Streitwert vom Arbeitsgericht zu gering angesetzt, weil es variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen und Boni nicht berücksichtigt hat.
  • § 45 Abs. 1 S. 1 GKG: Für Streitigkeiten über die Erteilung eines Zeugnisses wird als Streitwert ein Viertel des Bruttomonatseinkommens des Arbeitnehmers angesetzt. Auch hier sind alle geldwerten Leistungen des Arbeitnehmers wie Grundgehalt, Provisionen und Boni zu berücksichtigen. Das Gericht legte nur das Grundgehalt zugrunde, was zu einer fehlerhaften und zu niedrigen Bewertung des Zeugnisantrags führte. Hierdurch wurde der Streitwert insgesamt unzutreffend bestimmt.
  • § 611a Abs. 1 BGB: Dies beschreibt die Definition des Arbeitsvertrages, der die Basis für die gesamten vertraglichen Verpflichtungen in einer Kündigungsschutzklage darstellt. Er legt fest, dass ein Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit verpflichtet ist und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung. Dies ist relevant, da die Frage nach der Berechnung des Streitwerts unmittelbar mit der Frage nach der Höhe der Vergütung und der damit verbundenen Leistungen verbunden ist. Das Gericht muss alle Bestandteile der Vergütung, die im Rahmen des Arbeitsvertrags vereinbart wurden, in die Berechnung des Streitwertes einkalkulieren – was im ersten Rechtszug versäumt wurde.
  • § 33 Abs. 3 RVG: Dieses Gesetz regelt das Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung des Kostenansatzes. Es beinhaltet das sogenannte „Verschlechterungsverbot“, welches besagt, dass eine Entscheidung der ersten Instanz nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers geändert werden darf. Dieses beschränkt das Gericht allerdings nicht zu einer Verrechnung von zu hoch und zu niedrig angesetzten Streitwerten. Hier wurde der Gegenstandswert in der Beschwerdeinstanz zum Vorteil des Klägers geändert, indem die zuvor nicht berücksichtigten variablen Vergütungsbestandteile in die Berechnung einbezogen wurden.
  • Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit: Der Streitwertkatalog dient der Vereinheitlichung der Streitwertbemessung in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Er bestimmt, dass bei der Bemessung des Vierteljahresverdienstes für den Kündigungsschutz alle Entgeltbestandteile, einschließlich variabler Vergütungen, zu berücksichtigen sind. Dieser Katalog wurde vom Landesarbeitsgericht zitiert, um zu präzisieren, dass ein angemessener Referenzzeitraum zur Bestimmung der variablen Vergütung festzulegen ist. Dieser Katalog ist eine Richtlinie, die zur Berechnung des Gegenstandswertes in Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Kündigung herangezogen wurde.

Das vorliegende Urteil

LAG Berlin-Brandenburg – Az.: 26 Ta (Kost) 6035/24 – Beschluss vom 14.06.2024


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