Der Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Todesfall scheint selbstverständlich, doch das ist oft ein Irrtum. Manchmal schließt der Arbeitsvertrag eine bezahlte Freistellung sogar aus – eine harte Realität für Betroffene, die Zeit für die Beerdigung benötigen. Wir klären, welche Rechte Ihnen wirklich zustehen.
Übersicht:
- Auf einen Blick
- Was ist Sonderurlaub bei einem Todesfall?
- Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub?
- Für welche Angehörigen bekomme ich Sonderurlaub?
- Kann der Arbeitsvertrag den Sonderurlaub ausschließen?
- Welche Sonderfälle gibt es beim Sonderurlaub?
- Was tun, wenn ich keinen Sonderurlaub bekomme?
- Wie beantrage ich Sonderurlaub richtig?
- Die Grundregeln
- Experten Meinung
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ist Sonderurlaub bei einem Todesfall gesetzlich garantiert oder kann mein Arbeitsvertrag ihn ausschließen?
- Für welche Angehörigen (Eltern, Geschwister, Großeltern) erhalte ich bezahlten Sonderurlaub?
- Wie viele Tage bezahlter Sonderurlaub stehen mir bei Tod eines nahen Angehörigen typischerweise zu?
- Was kann ich tun, wenn mein Arbeitsvertrag den Sonderurlaub komplett ausschließt oder begrenzt?
- Welche Pflichten habe ich zur unverzüglichen Mitteilung und zum Nachweis, wenn ich Sonderurlaub beantrage?

Auf einen Blick
- Worum es geht: Es geht um Ihren Anspruch auf bezahlte freie Tage (Sonderurlaub), wenn ein naher Angehöriger stirbt. Diese Zeit ist für die Organisation und Teilnahme an der Beerdigung gedacht. Viele erwarten dies automatisch, doch die rechtliche Lage ist komplex.
- Das größte Risiko: Ihr Arbeitsvertrag schließt den gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub explizit aus. Enthält Ihr Vertrag eine solche Klausel, bekommen Sie für die freien Tage kein Gehalt.
- Die wichtigste Regel: Prüfen Sie sofort Ihren Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag. Ob Ihnen bezahlte Tage zustehen und wie viele, hängt fast nie von einem allgemeinen Gesetz ab, sondern von den konkreten Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsverhältnis.
- Typische Situationen: Beim Tod des Ehepartners, der eigenen Kinder oder Eltern gewähren die meisten Unternehmen oder Tarifverträge ein bis zwei bezahlte Tage. Beim Tod entfernterer Verwandter wie Geschwister, Großeltern oder Schwiegereltern besteht der Anspruch oft nur auf einen Tag für die Beisetzung oder entfällt ganz.
- Erste Schritte: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort über den Todesfall und wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden. Fragen Sie aktiv nach, wie Sonderurlaub in Ihrer Firma geregelt ist. Halten Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bereit, falls ein Nachweis nötig ist.
- Häufiger Irrtum: Viele nehmen an, der Sonderurlaub sei eine bezahlte Auszeit für die Trauer. Rechtlich ist er aber nur für die Organisation und die Teilnahme an der Beisetzung gedacht. Für eine längere Trauerzeit müssen Sie regulären Urlaub nehmen oder eine unbezahlte Freistellung beantragen.
Was ist Sonderurlaub bei einem Todesfall?
Der Anruf kommt unerwartet, ein geliebter Mensch ist gestorben. An Arbeit ist in diesem Moment nicht zu denken. Neben der Trauer türmen sich Aufgaben auf: Beerdigung planen, Behördengänge erledigen, den Nachlass regeln. Die meisten Arbeitnehmer erwarten dann selbstverständlich bezahlten Sonderurlaub für die dringendsten Tage.
Doch das ist ein verbreiteter Irrtum. Es gibt kein Gesetz, das Ihnen automatisch freie Tage garantiert. Die Realität ist komplexer: Ihr Anspruch hängt vom Kleingedruckten ab. Entscheidend sind Ihr Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
Die zentrale Frage ist nicht nur, ob Sie freibekommen, sondern vor allem: Wer bezahlt diese Zeit? Dieser Artikel erklärt die entscheidenden Regeln und zeigt Ihnen, welche Rechte Sie haben und wo die Fallstricke lauern.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub?
Die Antwort liegt in einem auf den ersten Blick unscheinbaren Paragraphen. Aber keine Sorge, wir übersetzen das Juristendeutsch für Sie.
Die rechtliche Basis für bezahlten Sonderurlaub in persönlichen Notlagen findet sich in einem unscheinbaren, aber wirkungsvollen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): dem § 616. Er regelt die sogenannte „vorübergehende Verhinderung“.
Die Grundidee ist ein fairer Ausgleich des Prinzips „Ohne Arbeit kein Lohn“. § 616 BGB schafft eine wichtige Ausnahme: Sie erhalten Ihr Gehalt weiter, wenn Sie unverschuldet, aus einem persönlichen Grund und nur für kurze Zeit fehlen.
Welche 3 Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit der Paragraf für Sie greift, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Ein persönlicher Grund: Der Hinderungsgrund muss direkt in Ihrer Person liegen. Der Tod eines nahen Angehörigen ist der klassische Fall. Er betrifft Sie subjektiv und macht es Ihnen unzumutbar, zu arbeiten. Ein allgemeines Ereignis wie ein Streik im Nahverkehr oder extremes Glatteis wäre hingegen kein persönlicher Grund.
- Ohne eigenes Verschulden: Sie dürfen die Situation nicht selbst herbeigeführt haben. Beim Tod eines Angehörigen ist diese Voraussetzung selbstverständlich erfüllt.
- Eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit: Dies ist der entscheidende und am häufigsten umstrittene Punkt. Das Gesetz nennt keine konkrete Tagesanzahl. Was „verhältnismäßig“ ist, haben Gerichte über Jahrzehnte ausgelegt. In der Regel handelt es sich um einen Zeitraum von einem bis wenigen Tagen.
Der Tod eines nahen Angehörigen erfüllt diese Bedingungen. Die Teilnahme an der Beerdigung gilt als moralische Pflicht, die vorübergehend Vorrang vor der Arbeit hat. Es geht dabei sowohl um die Trauer als auch um konkrete organisatorische Aufgaben.
Wichtig ist die Abgrenzung zu einer anderen Rechtsnorm, dem § 275 BGB. Dieser regelt die „Unmöglichkeit der Leistung“. Könnten Sie objektiv nicht zur Arbeit kommen, weil zum Beispiel die einzige Zufahrtsstraße nach einer Flut zerstört ist, wäre Ihre Arbeitsleistung unmöglich. Sie müssten dann nicht arbeiten, bekämen aber auch keinen Lohn.
Für welche Angehörigen bekomme ich Sonderurlaub?
Das Gesetz definiert nicht, wer als „naher Angehöriger“ gilt. Diese Definition haben Arbeitsgerichte über Jahre entwickelt. Daraus entstand eine Rangordnung, die sich an Verwandtschaftsgrad und persönlicher Nähe orientiert.
Der Sonderurlaub soll Ihnen Zeit für die Organisation der Bestattung und die Teilnahme an der Trauerfeier geben. Rechtlich ist er keine bezahlte Auszeit zur reinen Trauerbewältigung. Die Dauer richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft und der persönlichen Nähe, wobei Gerichte eine klare Rangordnung entwickelt haben.
| Verwandtschaftsgrad | Anspruch auf Sonderurlaub (Regelfall) | Begründung / Anmerkung |
|---|---|---|
| Ehe-/Lebenspartner, eigene Kinder, Eltern | 2 Tage | Engstes Familienverhältnis; hohe organisatorische und emotionale Last. Gilt als unstrittiger Anspruch. |
| Geschwister | 1 Tag | Enge biografische Verbindung; der Anspruch wird meist auf den Tag der Beisetzung beschränkt. |
| Großeltern, Schwiegereltern | 0-1 Tag | Kein gesetzlicher Anspruch mehr. Freistellung erfolgt oft aus Kulanz. Anspruch kann bei häuslicher Gemeinschaft bestehen. |
| Andere Verwandte, enge Freunde | 0 Tage | Kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung. Unbezahlter Urlaub ist eine Option. |
Für wen gibt es meist 2 oder mehr freie Tage?

Unstrittig gewähren Gerichte und Arbeitgeber in der Regel zwei bis in Ausnahmefällen drei Tage bezahlten Sonderurlaub beim Tod folgender Personen:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: Hier ist der Anspruch am höchsten, da neben der emotionalen Wucht meist die gesamte organisatorische Hauptlast auf dem hinterbliebenen Partner liegt.
- Eigene Kinder: Dies schließt leibliche Kinder, Adoptivkinder und in der Regel auch Pflegekinder ein, zu denen eine familiäre Bindung besteht.
- Eltern (Vater oder Mutter): Auch hier wird eine besonders enge Bindung und oft eine Mitverantwortung bei der Organisation unterstellt.
Zwei Tage gelten als Standard. Ein dritter Tag ist möglich, wenn Sie als hinterbliebener Partner allein für die gesamte Organisation verantwortlich sind.
Wann gibt es nur einen Tag oder keinen?
Schon bei der nächsten Stufe der Verwandtschaft wird die Rechtslage deutlich komplizierter. Hier gewähren Arbeitgeber, wenn überhaupt, meist nur einen Tag für die Teilnahme an der Beisetzung.
- Geschwister: Beim Tod von Bruder oder Schwester erkennen die meisten Gerichte noch einen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub an. Die Begründung ist die typischerweise enge biografische Verbindung.
- Großeltern: Hier endet der gesetzliche Anspruch in den meisten Fällen. Gerichte gehen davon aus, dass die Beziehung nicht mehr eng genug ist, um eine bezahlte Freistellung zu rechtfertigen. Viele Arbeitgeber gewähren den einen Tag jedoch aus Kulanz.
- Schwiegereltern: Ähnlich wie bei den Großeltern besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch. Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Schwiegereltern im selben Haushalt gelebt haben. Dann steigt nicht nur die persönliche Nähe, sondern auch der organisatorische Aufwand für Sie.
Für alle weiter entfernten Verwandten wie Onkel, Tanten, Cousins oder auch für enge Freunde gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Hier sind Sie auf das Entgegenkommen Ihres Arbeitgebers, unbezahlten Urlaub oder Ihre regulären Urlaubstage angewiesen.
Wann genau muss ich die freien Tage nehmen?
Der Anspruch auf Sonderurlaub ist an einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Todesfall und der Beisetzung geknüpft. Die freien Tage sind kein flexibles Zeitguthaben, das Sie für die spätere Trauerbewältigung aufsparen können. Der Zweck ist klar definiert: Sie sollen die Teilnahme an der Beerdigung und die dafür notwendige Organisation ermöglichen.
In der Praxis heißt das: Sie nehmen den Sonderurlaub meist direkt um den Beisetzungstermin herum, also zum Beispiel am Tag der Beerdigung und am Tag davor. Ihn Wochen später zu nehmen, ist ausgeschlossen. Müssen Sie direkt nach der Todesnachricht dringend etwas erledigen, kann der Sonderurlaub auch sofort beginnen.
Kann der Arbeitsvertrag den Sonderurlaub ausschließen?
Jetzt kommt der entscheidende Punkt, der in der Praxis oft für Enttäuschung sorgt. Das Gesetz (§ 616 BGB) ist nur die Grundregel. Ihr Arbeitsvertrag funktioniert hier wie ein Veto-Recht: Er kann diese Regel bestätigen, anpassen oder sogar komplett ausschalten.
Dies ist die häufigste Ursache, warum Anträge auf Sonderurlaub abgelehnt werden. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihre Vertragsdokumente. Dort finden Sie eine der folgenden drei Konstellationen:
Was bedeutet ein kompletter Ausschluss?
Manche Arbeitsverträge enthalten eine klare Formulierung wie: „Die Anwendung von § 616 BGB wird ausgeschlossen.“ oder „Eine Vergütung erfolgt nur für tatsächlich geleistete Arbeit.“
Solche Klauseln sind meist gültig, da der Arbeitgeber so sein finanzielles Risiko plant. Ob eine solche Regelung in Ihrem Vertrag unwirksam ist, prüft unser Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was, wenn der Vertrag den Sonderurlaub genau regelt?
Üblicher als ein Ausschluss sind Verträge, die den Sonderurlaub präzise regeln und die vage Gesetzesformulierung durch einen klaren Katalog ersetzen. Als Vorbild dient oft der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dessen § 29 legt fest:
- 2 Arbeitstage bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils.
Diese Regelung ist für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbindlich. Sie können also nicht mehr als zwei Tage beanspruchen, selbst wenn die Umstände kompliziert sind. Gleichzeitig sind aber auch die genannten Angehörigen klar definiert, was Rechtssicherheit schafft. Viele firmeninterne Regelungen orientieren sich an diesem Muster.
Was gilt, wenn im Vertrag gar nichts steht?
Findet sich in Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine Regelung zum Sonderurlaub, gilt ausnahmsweise das Gesetz. In diesem Fall greift § 616 BGB mit der von Gerichten entwickelten Auslegung.
Das bedeutet für Sie: Ihr erster Blick sollte immer in Ihren Arbeitsvertrag gehen. Was dort steht, hat in der Regel Vorrang vor dem Gesetz.
Wichtiger Hinweis: Vertrag schlägt Gesetz!
Der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub nach § 616 BGB ist der juristische Grundfall. In der Praxis ist er jedoch nur relevant, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag keine eigene Regelung trifft. Eine Klausel im Vertrag, die den Sonderurlaub anders regelt oder sogar komplett ausschließt, hat Vorrang. Ihr erster und wichtigster Schritt ist daher immer die Prüfung Ihrer persönlichen Vertragsdokumente.
Welche Sonderfälle gibt es beim Sonderurlaub?

Die Rechtsprechung hat sich mit zahlreichen Sonderfällen befasst, die über die klassische Konstellation „Eltern-Kind-Ehepartner“ hinausgehen.
Gilt der Anspruch auch für Stief- oder Pflegekinder?
Entscheidend ist hier nicht die biologische Abstammung, sondern das soziale Familienband. Haben Sie ein Pflege- oder Stiefkind dauerhaft erzogen, wird dessen Tod rechtlich wie der eines leiblichen Kindes behandelt. Maßgeblich ist die tatsächlich gelebte Eltern-Kind-Beziehung.
Zählt es, wenn der Verwandte im selben Haus wohnte?
Die häusliche Gemeinschaft ist ein starkes Argument. Stirbt ein Verwandter, der mit Ihnen im selben Haushalt lebte, kann das einen Anspruch begründen, auch wenn der Verwandtschaftsgrad allein nicht ausreicht. Gerichte erkennen an, dass Sie hier neben der emotionalen Last auch organisatorische Aufgaben für den gemeinsamen Haushalt übernehmen.
Wird die Reisezeit für eine Beerdigung im Ausland bezahlt?
Findet die Beisetzung im Ausland statt, stellt sich die Frage, ob die nötige Reisezeit den Anspruch auf Sonderurlaub verlängert. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Gerichte tendieren aber dazu, eine angemessene zusätzliche Reisezeit zu berücksichtigen, wenn sie unvermeidbar ist.
Sonderurlaub für reine Verwaltungsaufgaben?
Der Anspruch auf Sonderurlaub ist eng an die Beisetzung geknüpft. Für rein administrative Aufgaben, die erst später anfallen – wie Testamentseröffnung, Wohnungsauflösung oder Erbangelegenheiten –, gibt es in der Regel keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung mehr. Diese Aufgaben müssen Sie in Ihrer Freizeit erledigen oder dafür regulären Urlaub nehmen.
Was tun, wenn ich keinen Sonderurlaub bekomme?
Was können Sie tun, wenn Ihr Arbeitsvertrag den Sonderurlaub ausschließt oder der Verstorbene nicht zum Kreis der nahen Angehörigen zählt? Sie müssen nicht zwangsläufig am Tag der Beerdigung arbeiten. Sie haben mehrere Alternativen, auch wenn diese meist finanzielle Einbußen bedeuten.
- Antrag auf unbezahlten Urlaub: In der Regel haben Sie einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, um an der Beerdigung eines nahen Angehörigen teilzunehmen. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Ihre Arbeitspflicht tritt in diesem Fall hinter die moralische Verpflichtung zur Teilnahme an der Beisetzung zurück, Ihr Arbeitgeber muss den Antrag daher im Normalfall genehmigen, Sie aber für diese Zeit nicht bezahlen.
- Nutzung von regulärem Erholungsurlaub: Wenn Sie noch Resturlaub haben, können Sie diesen kurzfristig beantragen. Die meisten Arbeitgeber zeigen sich in einer solchen Situation verständnisvoll und genehmigen den Urlaub auch ohne die übliche Antragsfrist. Ein Rechtsanspruch auf die spontane Genehmigung besteht jedoch nicht.
- Abbau von Überstunden: Falls Sie ein Arbeitszeitkonto mit Überstunden führen, ist der Abbau dieser Stunden eine gute Möglichkeit, bezahlte freie Zeit zu erhalten, ohne auf regulären Urlaub zurückgreifen zu müssen.
- Krankmeldung (mit Vorsicht!): Dieser Weg ist nur dann eine Option, wenn die Trauer bei Ihnen tatsächlich zu einer psychischen oder physischen Arbeitsunfähigkeit führt. Eine ärztliche Krankschreibung ist dann legitim. Eine Krankmeldung allein aus dem Grund, an einer Beerdigung teilnehmen zu wollen, ohne tatsächlich krank zu sein, wäre ein Kündigungsgrund.
Wie beantrage ich Sonderurlaub richtig?
Auch in dieser emotionalen Ausnahmesituation müssen Sie als Arbeitnehmer bestimmte Pflichten erfüllen, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden.
- Die Pflicht zur sofortigen Meldung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über den Todesfall und die voraussichtliche Dauer Ihres Fehlens. Ein kurzer Anruf genügt zunächst, eine schriftliche Nachricht sollte folgen. Wer unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung.
- Die Pflicht zum Nachweis: Ihr Arbeitgeber hat das Recht, einen Nachweis für den Grund Ihrer Abwesenheit zu verlangen. Er darf Sie also bitten, eine Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen. Dies ist keine Schikane, sondern dient der rechtlichen Absicherung des Unternehmens.
- Kein eigenmächtiges Verlängern: Die Dauer der Freistellung wird vom Gesetz, dem Vertrag oder in Absprache mit dem Arbeitgeber festgelegt. Sie können den Sonderurlaub nicht eigenmächtig verlängern. Benötigen Sie mehr Zeit, müssen Sie dies mit Ihrem Vorgesetzten besprechen und eine der oben genannten Alternativen (z.B. unbezahlten Urlaub) vereinbaren.
Umgekehrt kann Ihr Arbeitgeber die Dauer der Freistellung nicht willkürlich verkürzen, wenn Ihnen laut Vertrag oder Gesetz ein bestimmter Zeitraum zusteht. Stehen Ihnen beispielsweise zwei Tage zu, kann er nicht auf einem Tag bestehen, nur weil es betrieblich gerade ungünstig ist.

Checkliste Sonderurlaub bei Todesfall beantragen
Wenn Sie mit einem Todesfall konfrontiert sind, hilft Ihnen diese kurze Checkliste, schnell Klarheit über Ihre Rechte zu gewinnen und die richtigen Schritte einzuleiten.
- Was steht in meinem Vertrag? Prüfen Sie als Erstes Ihren Arbeitsvertrag auf Klauseln zum Sonderurlaub (§ 616 BGB). Die vertragliche Regelung hat Vorrang vor dem Gesetz. Prüfen Sie anschließend, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Anwendung findet.
- Wer ist verstorben? Ordnen Sie den Verwandtschaftsgrad ein. Handelt es sich um den engsten Familienkreis (Ehepartner, Kind, Eltern)? Dann sind Ihre Chancen auf bezahlte Freistellung am höchsten. Bei Geschwistern oder Großeltern ist der Anspruch bereits unsicher.
- Wie viel Zeit brauche ich wirklich? Überlegen Sie realistisch, wie viele Tage Sie für die Organisation und die Teilnahme an der Beerdigung benötigen. Ein Tag für die Beisetzung selbst ist das Minimum, zwei Tage sind bei enger Verwandtschaft der Standard.
- Wie kommuniziere ich mit dem Arbeitgeber? Informieren Sie Ihren Vorgesetzten sofort, klar und direkt. Sagen Sie, was passiert ist und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden. Fragen Sie aktiv nach der Regelung zum Sonderurlaub in Ihrem Unternehmen.
- Welche Nachweise muss ich bereithalten? Halten Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bereit, falls Ihr Arbeitgeber einen Nachweis anfordert. Dies ist sein gutes Recht.
Die Grundregeln
Die Rechtsposition des Arbeitnehmers in Fällen persönlicher Notlagen hängt maßgeblich von der vertraglichen Ausgestaltung ab und relativiert damit die allgemeingültigen Prinzipien des Gesetzes.
- Der Vertrag ist wichtiger als das Gesetz: Das Gesetz (§ 616 BGB) ist nur eine Grundregel. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann diese Regel ändern oder sogar komplett streichen. Was im Vertrag steht, hat Vorrang.
- Bezahlung nur bei persönlicher Verhinderung: Sie bekommen nur dann Lohn, wenn Sie aus einem unverschuldeten, persönlichen Grund für kurze Zeit fehlen. Der Tod eines nahen Angehörigen ist so ein Grund. Die Teilnahme an der Beerdigung gilt als wichtige moralische Pflicht.
- „Nahe Angehörige“ ist klar definiert: Gerichte achten auf den Verwandtschaftsgrad und die persönliche Beziehung. Bezahlte freie Tage sind für die Organisation und die Beerdigung gedacht, nicht für eine längere Trauerzeit.
Arbeitnehmer müssen ihre Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung und zum Nachweis des Hinderungsgrundes zwingend erfüllen, um ihren verbleibenden Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung zu sichern.
Experten Meinung
Viele Arbeitnehmer glauben fälschlicherweise, dass ihnen bezahlte freie Tage im Trauerfall gesetzlich sicher sind. Das ist ein großes Risiko. Oft übersehen sie, dass ihr Arbeits- oder Tarifvertrag diesen Anspruch einschränken oder ausschließen kann. Der entscheidende Punkt ist daher: Schauen Sie nicht nur ins Gesetz, sondern vor allem in Ihren Vertrag.
Benötigen Sie Hilfe?
Sind Sie unsicher, ob die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages Ihren Anspruch auf bezahlte Freistellung im Trauerfall wirksam einschränken?
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist Sonderurlaub bei einem Todesfall gesetzlich garantiert oder kann mein Arbeitsvertrag ihn ausschließen?
Der Sonderurlaub bei einem Todesfall ist nicht garantiert. Zwar gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung in § 616 BGB, doch dieser Paragraf ist juristisch abdingbar. Das bedeutet: Die gesetzliche Regel greift nur, wenn Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nichts anderes festlegt.
Ihr Arbeitsvertrag hat meist Vorrang vor dem Gesetz. Enthält er eine eigene Klausel, die den Sonderurlaub regelt oder ausschließt, gilt diese. Steht eine solche Regelung im Vertrag, entfällt Ihr gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Häufig legt der Vertrag die Anzahl der freien Tage genau fest, etwa zwei Tage für den engsten Familienkreis. Solche Regelungen schaffen Rechtssicherheit. Ist der bezahlte Sonderurlaub ausgeschlossen, bleibt Ihnen nur der Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
Prüfen Sie deshalb umgehend Ihre Vertragsunterlagen. Suchen Sie nach Klauseln zur „Freistellung von der Arbeit“ oder einem expliziten Ausschluss von § 616 BGB.
Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Für welche Angehörigen (Eltern, Geschwister, Großeltern) erhalte ich bezahlten Sonderurlaub?
Der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Gerichte haben hier eine klare Rangfolge entwickelt. Den stärksten Anspruch (meist zwei Tage) haben Sie nur beim Tod von: Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, eigenen Kindern und Eltern.
Die freien Tage sollen Ihnen Zeit für die Organisation der Bestattung und die Teilnahme an der Trauerfeier geben. Bei den engsten Angehörigen gilt dies als wichtiger Grund. Bei Geschwistern gewähren Gerichte oft nur einen freien Tag, meist für den Tag der Beisetzung selbst.
Für entferntere Verwandte wie Großeltern oder Schwiegereltern ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nicht gesichert und hängt von den Umständen ab. Gerichte entscheiden hier oft unterschiedlich, weshalb eine Freistellung häufig auf Kulanz des Unternehmens beruht. Eine Ausnahme kann jedoch gelten, wenn der Verstorbene mit Ihnen im selben Haushalt gelebt hat, da dies den organisatorischen Aufwand und die persönliche Betroffenheit erhöht.
Prüfen Sie daher immer den genauen Verwandtschaftsgrad und Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie eine Freistellung verbindlich planen.
Wie viele Tage bezahlter Sonderurlaub stehen mir bei Tod eines nahen Angehörigen typischerweise zu?
Das Gesetz nennt keine genaue Anzahl, aber für den engsten Familienkreis hat sich ein Standard durchgesetzt. In der Regel bekommen Sie beim Tod des Ehepartners, eines Kindes oder der Eltern zwei Arbeitstage bezahlten Sonderurlaub.
Die freien Tage sind für die wichtigsten Pflichten gedacht: die Organisation und die Teilnahme an der Beisetzung. Es ist keine bezahlte Auszeit für die allgemeine Trauer. Die zwei Tage decken meist den Beerdigungstag und einen Tag für Vorbereitungen ab.
Bei Verwandten zweiten Grades, wie Geschwistern, ist der Anspruch unsicherer. Hier wird oft nur ein Tag für die Beisetzung gewährt. Verbindliche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können jedoch andere Regelungen vorschreiben, die dann Vorrang haben.
Fallen Sie unter einen Tarifvertrag (wie den TVöD), schauen Sie dort nach der genauen Tagesanzahl. Diese Angabe ist für Sie entscheidend und hat Vorrang vor der allgemeinen gesetzlichen Regelung.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitsvertrag den Sonderurlaub komplett ausschließt oder begrenzt?
Wenn Ihr Arbeitsvertrag den bezahlten Sonderurlaub ausschließt, verlieren Sie nur den Anspruch auf Ihr Gehalt. Sie haben aber trotzdem das Recht, für die Beerdigung freizunehmen. Die Teilnahme an der Beisetzung eines nahen Angehörigen gilt als wichtige Pflicht. Beantragen Sie in diesem Fall eine unbezahlte Freistellung, die Ihr Arbeitgeber genehmigen muss.
Prüfen Sie zuerst Ihre Alternativen für eine bezahlte Freistellung. Möglicherweise können Sie Überstunden oder Gleitzeitguthaben abbauen. Auch Resturlaub lässt sich in Absprache mit dem Vorgesetzten oft kurzfristig nutzen.
Wichtig: Melden Sie sich niemals krank, nur um zur Beerdigung gehen zu können, wenn Sie arbeitsfähig sind. Das wäre ein Betrug am Arbeitgeber und ein schwerwiegender Verstoß, der zur Kündigung führen kann.
Formulieren Sie am besten einen kurzen, schriftlichen Antrag. Bitten Sie darin konkret um „unbezahlte Freistellung zur Teilnahme an der Beisetzung“ und nennen Sie das exakte Datum.
[Datum]“ erbitten.
Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Welche Pflichten habe ich zur unverzüglichen Mitteilung und zum Nachweis, wenn ich Sonderurlaub beantrage?
Um Nachteile wie eine Abmahnung zu vermeiden, müssen Sie zwei Pflichten erfüllen: Melden Sie den Todesfall sofort und legen Sie auf Verlangen einen Nachweis vor, zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde.
Melden Sie sich unverzüglich, damit Ihr Arbeitgeber planen kann. Ein Anruf mit einer anschließenden E-Mail ist der beste Weg. Wichtig: Bleiben Sie niemals ohne Absprache fern – auch bei einem klaren Anspruch droht sonst eine Abmahnung.
Ihr Arbeitgeber darf einen Nachweis verlangen, um die Lohnfortzahlung rechtlich abzusichern. Halten Sie daher eine Kopie der Sterbeurkunde bereit. Sie belegt den Todesfall und das Verwandtschaftsverhältnis, das Ihren Anspruch begründet.
Unser Tipp: Rufen Sie zuerst an und senden Sie danach eine kurze E-Mail an die Personalabteilung und Ihren Vorgesetzten. Halten Sie darin den Todesfall und die voraussichtliche Dauer Ihres Fehlens fest.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Haben Sie einen konkreten Fall? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

