Ein Arbeitnehmer forderte 6.000 Euro von seinem Ex-Arbeitgeber, weil ihm seine 86.000 Euro Abfindung angeblich zu früh ausgezahlt wurde und dies einen Steuerschaden verursachte. Doch das Gericht wies die Klage ab – aus einem paradoxen Grund, der den Kläger selbst betraf.
Übersicht:
- Das Urteil in 30 Sekunden
- Die Fakten im Blick
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ich mit Steuernachteilen rechnen, wenn meine Abfindung zu früh kommt?
- Kann ich Schadensersatz fordern, wenn die Abfindung zu früh kam und ich mehr Steuern zahle?
- Wie bekomme ich meine zu viel gezahlten Steuern auf eine Abfindung zurück?
- Was tun, wenn mein Arbeitgeber meine Abfindung anders als vereinbart zahlt?
- Wie vermeide ich Steuernachteile bei meiner Abfindung im Aufhebungsvertrag?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil 2 Sa 249/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein ehemaliger Mitarbeiter bekam seine Abfindung viel früher als im Vertrag festgelegt. Er forderte Geld, weil er durch die frühere Zahlung angeblich höhere Steuern zahlen musste.
- Die Rechtsfrage: War die vorzeitige Abfindungszahlung ein Fehler des Arbeitgebers, der zum Schadensersatz verpflichtet?
- Die Antwort: Nein. Ein Gericht stellte fest, dass der Vertrag einen bestimmten Auszahlungsmonat nannte. Eine frühere Zahlung ist grundsätzlich kein Vertragsbruch.
- Die Bedeutung: Eine vorzeitige Zahlung stellt in der Regel keinen Fehler des Arbeitgebers dar. Ein Betroffener muss einen Schaden genau belegen. Er muss auch selbst versuchen, einen entstandenen Schaden zu mindern.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 10.05.2022
- Aktenzeichen: 2 Sa 249/21
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Schadensersatzrecht, Steuerrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein ehemaliger Arbeitnehmer. Er forderte von seinem früheren Arbeitgeber Schadensersatz wegen eines angeblich höheren Steuerabzugs bei seiner Abfindung.
- Beklagte: Eine ehemalige Arbeitgeberin. Sie lehnte die Schadensersatzforderung des Arbeitnehmers ab.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendeten ihr Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag, der die Abfindungszahlung für Dezember 2020 vorsah. Der Arbeitgeber zahlte die Abfindung nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattdessen im August 2020 aus. Der Arbeitnehmer behauptete, diese frühere Auszahlung habe wegen einer ungünstigeren Steuerklasse zu einem Steuerschaden geführt.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Muss der ehemalige Arbeitgeber Schadensersatz zahlen, weil er eine Abfindung früher als vertraglich vereinbart ausgezahlt hat und der Arbeitnehmer dadurch angeblich höhere Steuern zahlen musste?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
- Zentrale Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Abfindung laut Vertrag erst im Dezember 2020 fällig war und die Zahlung im August 2020 somit keine pflichtwidrige Verzögerung, sondern eine vorfristige Leistung war.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhält keinen Schadensersatz und muss die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen.
Der Fall vor Gericht
Warum klagte der Mitarbeiter wegen einer zu frühen Abfindungszahlung?
Die meisten Menschen wären erfreut, bekämen sie eine große Geldsumme Monate früher als erwartet. Für einen ehemaligen Arbeitnehmer war diese vorzeitige Zahlung jedoch kein willkommener Segen, sondern der Anlass für eine Klage. Sein Aufhebungsvertrag sicherte ihm eine Abfindung von über 86.000 Euro zu.

Die Firma zahlte das Geld im August, obwohl der Vertrag den Dezember als Fälligkeitsmonat nannte. Der Mann sah darin einen kostspieligen Fehler. Er argumentierte, die Zahlung im August statt im Juli habe ihn wegen einer ungünstigeren Steuerklasse über 6.000 Euro gekostet. Diese Differenz forderte er als Schadensersatz. Ein Gericht musste nun die paradoxe Frage klären: Kann ein Gefallen – das frühe Auszahlen von Geld – zu einer rechtlichen Pflichtverletzung werden?
Was stand wirklich im Vertrag über den Auszahlungstermin?
Das Landesarbeitsgericht schaute sich den Aufhebungsvertrag Wort für Wort an. Die entscheidende Passage fand sich in § 3. Dort stand unmissverständlich, die Abfindung werde „im Monat Dezember 2020 gezahlt“. Diese Regelung war der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Falls. Der Mitarbeiter hatte eine sogenannte Sprinterklausel genutzt. Sie erlaubte ihm, das Unternehmen vorzeitig zu verlassen und dafür eine höhere Abfindung zu kassieren. Er kündigte zum 31. Juli und argumentierte, die erhöhte Abfindung hätte dann auch in diesem Monat fällig werden müssen.
Die Richter sahen das anders. Ihre Auslegung war glasklar. Der Vertrag sprach von einer Abfindung. Die Sprinterklausel regelte nur deren Höhe, nicht aber einen neuen, abweichenden Zahlungstermin. Für die Fälligkeit galt allein die ursprüngliche, eindeutige Festlegung: Dezember 2020. Die Zahlung im August war also keine Verspätung, sondern eine vorzeitige Leistung. Eine verspätete Zahlung ist eine Pflichtverletzung, eine vorzeitige in der Regel nicht. Damit war die Hauptargumentation des Klägers – ein Schaden durch Verzug – vom Tisch. Der Anspruch auf Schadensersatz scheiterte bereits an dieser ersten Hürde.
Musste der Arbeitgeber den Steuerschaden überhaupt ersetzen?
Das Gericht dachte den Fall aber noch einen Schritt weiter. Es prüfte, was gewesen wäre, wenn man die frühe Zahlung doch als eine Art Pflichtverletzung ansehen würde. Selbst dann, so die Richter, hätte der Mitarbeiter kein Geld bekommen. Dafür gab es zwei zwingende Gründe.
Der erste Grund war ein Versäumnis des Klägers. Wer Schadensersatz will, muss einen Schaden konkret belegen. Dazu gehört der Vergleich zwischen der tatsächlichen Situation und der Situation, wie sie bei korrektem Verhalten gewesen wäre. Der Mitarbeiter hätte also präzise vorrechnen müssen, wie hoch die Steuerlast bei einer vertragsgemäßen Zahlung im Dezember ausgefallen wäre. Das tat er nicht. Ohne diesen Nachweis konnte das Gericht die angebliche Schadenshöhe nicht feststellen. Die Klage war unschlüssig.
Der zweite Grund war noch fundamentaler und lag in der Verantwortung des Mitarbeiters selbst. Das deutsche Recht verlangt von jedem, der einen Schaden erlitten hat, diesen so gering wie möglich zu halten. Das nennt man Schadensminderungspflicht. Der durch die Steuerklasse VI entstandene hohe Steuerabzug im August war nur eine Vorauszahlung. Der endgültige Steuerbetrag für das ganze Jahr wird erst mit der Einkommensteuererklärung festgelegt. Der Mitarbeiter hätte lediglich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen müssen, um die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Diesen einfachen Weg beschritt er nicht. Das Gericht machte deutlich: Man kann nicht vom ehemaligen Arbeitgeber einen Schaden ersetzt verlangen, den man mit einer Steuererklärung selbst hätte ausgleichen können.
Die Urteilslogik
Gerichte legen Verträge strikt nach ihrem Wortlaut aus und betonen die Eigenverantwortung bei der Schadensminderung.
- Vertragstreue bei Fälligkeit: Eine vertraglich festgelegte Leistungsfälligkeit bleibt bindend; eine vorzeitige Erfüllung verletzt den Vertrag in der Regel nicht.
- Präzisen Schaden belegen: Wer Schadensersatzansprüche geltend macht, muss den konkreten Schaden nachvollziehbar darlegen und genau aufzeigen, wie sich die Situation bei vertragsgerechtem Verhalten entwickelt hätte.
- Schaden eigenverantwortlich minimieren: Jeder Geschädigte trägt die Pflicht, entstandene Schäden durch zumutbare eigene Handlungen so gering wie möglich zu halten, bevor er von anderen Ersatz fordert.
Die richterliche Logik unterstreicht somit die Wichtigkeit klarer Vertragsvereinbarungen und die Eigenverantwortung der Parteien im Umgang mit potenziellen Nachteilen.
Benötigen Sie Hilfe?
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Das Urteil in der Praxis
Wer beim Steuerausgleich schlampt und dann Schadensersatz fordert, dem erteilt das Gericht hier eine gnadenlose Abfuhr. Dieses Urteil macht unmissverständlich klar: Die Pflicht zur Schadensminderung ist kein Papiertiger. Hat man einen angeblichen Steuerschaden, weil eine Abfindung früher kam als gedacht, muss man diesen zuerst selbst über die Einkommensteuererklärung klären. Wer das nicht tut, kann nicht erwarten, dass der Ex-Arbeitgeber für die eigene Bequemlichkeit blutet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich mit Steuernachteilen rechnen, wenn meine Abfindung zu früh kommt?
Eine vorzeitige Abfindungszahlung kann theoretisch zu temporären Steuernachteilen führen, da die Lohnsteuer beim Zufluss berechnet wird; rechtlich gesehen ist dies jedoch in der Regel keine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, die einen Schadensersatzanspruch begründet. Juristen nennen das Zuflussprinzip: Geld wird steuerlich relevant, sobald es auf Ihrem Konto landet. Eine Abfindung, die plötzlich Monate früher kommt, mag als „Gefallen“ gedacht sein. Doch gerade das kann im falschen Monat zu einer höheren Lohnsteuer führen, etwa durch eine ungünstigere Steuerklasse.
Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet diesen Fall. Dort hatte ein Arbeitgeber die Abfindung bereits im August überwiesen, obwohl der Vertrag Dezember als Fälligkeitsmonat nannte. Das Landesarbeitsgericht stellte klar: Eine Fälligkeit im Dezember verbietet keine frühere Zahlung. Juristen unterscheiden: Eine verspätete Zahlung ist eine Pflichtverletzung, eine vorzeitige in der Regel nicht. Diese vorzeitige Leistung war somit keine Vertragspflichtverletzung, die einen Schadensersatzanspruch wegen Verzugs begründete.
Die gute Nachricht: Ein temporärer Nachteil ist das meist nur. Zwar zieht der Arbeitgeber im Zuflussmonat oft mehr Lohnsteuer ab. Das Finanzamt sieht dies jedoch nur als Vorauszahlung. Über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung oder einen Lohnsteuerjahresausgleich können Sie zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Ihr „Steuerschaden“ ist also meist gar keiner, sondern eine liquiditätswirksame Vorleistung.
Überprüfen Sie umgehend Ihren Aufhebungsvertrag, insbesondere die Klausel zum Zahlungszeitpunkt der Abfindung (z.B. § 3), um zu verstehen, ob eine feste Fälligkeit oder lediglich ein „spätestens bis“-Termin vereinbart wurde.
Kann ich Schadensersatz fordern, wenn die Abfindung zu früh kam und ich mehr Steuern zahle?
Ein Anspruch auf Schadensersatz, weil die Abfindung zu früh gezahlt wurde und Sie dadurch scheinbar mehr Steuern zahlen, ist vor Gericht meistens unwahrscheinlich. Eine vorzeitige Leistung stellt in der Regel keine Pflichtverletzung dar, es sei denn, der Vertrag verbietet dies explizit. Zudem können Sie mutmaßliche Steuerschäden oft selbst korrigieren.
Juristen nennen es die Schadensminderungspflicht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen Ihnen entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei zu viel gezahlten Steuern bedeutet das: Das Finanzamt ist Ihr erster Ansprechpartner. Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber abzieht, ist nur eine vorläufige Vorauszahlung.
Stellen Sie sich vor, Sie verklagen jemanden, weil er Ihnen Geld zu früh überwies, obwohl Sie das vermeintliche Minus einfach über Ihre Steuererklärung zurückholen könnten. Gerichte sehen eine solche Klage selten als begründet an. Ein prominenter Fall zeigte klar: Wer einen Schaden geltend machen will, muss ihn nicht nur präzise vorrechnen, sondern auch beweisen, dass er ihn nicht selbst hätte abwenden können.
Bevor Sie rechtliche Schritte ins Auge fassen, berechnen Sie exakt Ihren tatsächlichen Steuerschaden und reichen Sie Ihre Einkommensteuererklärung ein.
Wie bekomme ich meine zu viel gezahlten Steuern auf eine Abfindung zurück?
Zu viel gezahlte Lohnsteuern auf eine Abfindung sind in der Regel nicht verloren, denn der hohe Abzug im Zahlungsmonat ist lediglich eine Vorauszahlung. Dieses Geld können Sie vollständig über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung oder einen Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurückholen. Sie müssen dazu nur aktiv werden.
Was viele nicht wissen: Die Lohnsteuer, die im Auszahlungsmonat Ihrer Abfindung einbehalten wird, ist nur eine vorläufige Abführung, keine endgültige Steuerfestsetzung für Ihr gesamtes Jahres zugeflossenes Einkommen. Es ist wie eine vorläufige Rechnung. Ihr endgültiger Steuerbetrag für die gesamte Abfindung und Ihr Jahreseinkommen wird erst mit der Abgabe Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt berechnet und festgelegt. Dabei wird auch die sogenannte Fünftelregelung berücksichtigt, die die Steuerlast oft mindert.
Juristen nennen das Schadensminderungspflicht. Wer zu viel Steuern gezahlt hat, muss sich selbst darum kümmern. Ein Landesarbeitsgericht stellte in einem ähnlichen Fall klar: Ein Arbeitnehmer kann nicht vom ehemaligen Arbeitgeber einen Steuerschaden ersetzt verlangen, den er mit einer Steuererklärung selbst hätte ausgleichen können. Wer untätig bleibt und die Steuern als „verloren“ abschreibt, verzichtet freiwillig auf eine erhebliche Rückerstattung. Dieses Geld steht Ihnen zu.
Sammeln Sie daher umgehend alle relevanten Unterlagen für Ihre Steuererklärung des Zahlungsjahres der Abfindung, insbesondere Ihre Lohnsteuerbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber, um diese dem Finanzamt vorzulegen.
Was tun, wenn mein Arbeitgeber meine Abfindung anders als vereinbart zahlt?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Abfindung anders als vereinbart zahlt, prüfen Sie zuerst die genaue Art der Abweichung. Eine verspätete Zahlung stellt eine klare Pflichtverletzung dar und berechtigt zu Konsequenzen. Eine vorzeitige Zahlung hingegen ist, wie ein Gericht entschied, in der Regel keine Vertragsverletzung, solange der Vertrag eine frühere Leistung nicht explizit ausschließt.
Ihre wichtigste erste Aufgabe ist ein präziser Blick in den Aufhebungsvertrag. Juristen nennen das die Vertragsauslegung. Prüfen Sie minutiös die Formulierung zum Auszahlungszeitpunkt und der Höhe. Eine Klausel wie „im Monat Dezember“ definiert einen Fälligkeitstermin, aber kein striktes Verbot einer früheren Zahlung. Das ist wie bei einer Rechnung, die bis Ende des Monats fällig ist – sie früher zu bezahlen, ist kein Fehler, sondern ein Service.
Entscheidend ist die Art der Abweichung. Eine verspätete Auszahlung ist nahezu immer eine Pflichtverletzung, die Sie zu rechtlichen Schritten berechtigt. Anders verhält es sich mit einer vorzeitigen Zahlung. „Die Zahlung im August war also keine Verspätung, sondern eine vorzeitige Leistung. Eine verspätete Zahlung ist eine Pflichtverletzung, eine vorzeitige in der Regel nicht.“ So entschied ein Gericht, da dem Arbeitnehmer kein nachweisbarer, unzumutbarer Schaden entstand.
Dokumentieren Sie jede Abweichung genau. Halten Sie alle Zahlungsdaten und -beträge schriftlich fest. Suchen Sie dann das Gespräch mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber – aber schriftlich! Fordern Sie eine Klärung der Diskrepanz oder eine Begründung für die Abweichung. Voreilige rechtliche Schritte, gar eine Rückweisung der Zahlung, können teuer enden und unnötige Prozesse verursachen.
Nehmen Sie Ihren Aufhebungsvertrag zur Hand, finden Sie den Paragraphen zur Abfindungszahlung und lesen Sie ihn laut vor – das klärt viele Fragen sofort.
Wie vermeide ich Steuernachteile bei meiner Abfindung im Aufhebungsvertrag?
Um Steuernachteile bei einer Abfindung zu vermeiden, sollten Sie den Auszahlungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag präzise mit Blick auf Ihr erwartetes Jahreseinkommen und potenzielle Steuerprogression im jeweiligen Jahr festlegen und die Möglichkeit eines Lohnsteuerjahresausgleichs einplanen.
Der Grund: Eine Abfindung wird nach dem Zuflussprinzip genau in dem Steuerjahr wirksam, in dem sie auf Ihrem Konto ankommt. Das Ziel ist es, die Zahlung in ein Jahr zu schieben, in dem Ihr übriges Einkommen voraussichtlich geringer ausfällt. Nur so profitieren Sie optimal von der sogenannten Fünftelregelung, welche die Steuerlast auf diese Einmalzahlung glättet. Eine vorzeitige Auszahlung, vielleicht noch im laufenden Beschäftigungsjahr mit hohem Einkommen, kann die Progression dramatisch erhöhen.
Stellen Sie sich Ihr Steuerjahr wie einen Eimer vor: Jede Einkunft füllt ihn. Eine Abfindung ist ein großer Schwall. Wer ihn in einen bereits prall gefüllten Eimer kippt, zahlt unnötig drauf. Das Landesarbeitsgericht schaute sich unlängst einen Aufhebungsvertrag Wort für Wort an. Die entscheidende Passage in § 3, die besagte, die Abfindung werde „im Monat Dezember 2020 gezahlt“, war der Knackpunkt. Eine ungenaue oder vage Terminierung kann dazu führen, dass die Abfindung zu einem steuerlich ungünstigen Zeitpunkt fließt, was zwar korrigierbar ist, aber unnötige Liquiditätsnachteile und Ärger verursacht. Doch keine Sorge: die im Monat der Auszahlung einbehaltene Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung. Zu viel gezahlte Steuern holen Sie sich fast immer über die jährliche Einkommensteuererklärung oder einen Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurück.
Bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen, konsultieren Sie unbedingt einen Steuerberater, um die optimalen steuerlichen Zeitpunkte für die Auszahlung Ihrer Abfindung zu ermitteln.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich und vorzeitig beendet. Dieses Rechtsinstrument bietet beiden Seiten Flexibilität, indem es eine Alternative zu Kündigungen darstellt und oft konkrete Bedingungen für das Ausscheiden, wie eine Abfindung, festlegt. Es ermöglicht eine geordnete Beilegung der Arbeitsbeziehung ohne langwierige Streitigkeiten über Kündigungsfristen oder Kündigungsschutzklagen.
Beispiel: Im vorliegenden Fall beendete der Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, der ihm eine hohe Abfindung zusicherte.
Fälligkeit
Juristen verstehen unter Fälligkeit den Zeitpunkt, an dem eine Leistung, wie zum Beispiel eine Zahlung, spätestens erbracht werden muss. Diese rechtliche Bestimmung schafft Klarheit über den Erfüllungstermin einer Verpflichtung und legt fest, ab wann der Gläubiger seine Leistung einfordern kann und der Schuldner bei Nichtleistung in Verzug gerät. Sie dient der Planungssicherheit für beide Vertragsparteien.
Beispiel: Der Aufhebungsvertrag legte die Fälligkeit der Abfindungszahlung unmissverständlich auf den Monat Dezember 2020 fest.
Fünftelregelung
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung, die die Steuerlast auf einmalige, außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen mildert, indem sie die Zahlung auf fünf Jahre verteilt simuliert. Das Gesetz möchte damit eine übermäßige Belastung vermeiden, die entstehen würde, wenn eine große Einmalzahlung die Steuerprogression im Jahr des Zuflusses stark erhöhen würde. Sie sorgt für eine gerechtere Besteuerung bei hohen Sonderzahlungen und ist ein wichtiger Aspekt bei der Besteuerung von Abfindungen.
Beispiel: Obwohl die Abfindung des Mitarbeiters hoch war, hätte er von der Fünftelregelung profitieren können, um seine Gesamtsteuerlast zu minimieren.
Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn eine Vertragspartei ihre aus einem Vertrag oder Gesetz ergebenden Verpflichtungen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfüllt. Das Recht sanktioniert solches Verhalten, um die Einhaltung von Vereinbarungen zu gewährleisten und dem Geschädigten einen Anspruch auf Schadensersatz oder andere Rechtsbehelfe zu ermöglichen. Die Regelung schützt die Integrität von Verträgen und die Erwartung, dass Zusagen eingehalten werden.
Beispiel: Die Richter befanden, dass die vorzeitige Abfindungszahlung des Arbeitgebers keine Pflichtverletzung darstellte, da der Vertrag eine frühere Leistung nicht explizit ausschloss.
Schadensersatz
Schadensersatz ist der Ausgleich eines erlittenen Nachteils, der einer Person durch das rechtswidrige Verhalten einer anderen zugefügt wurde, oft in Form einer Geldleistung. Das Gesetz verfolgt damit das Ziel, den Geschädigten so zu stellen, wie er stünde, wenn das schädigende Ereignis oder die Pflichtverletzung nicht eingetreten wäre. Es soll den entstandenen Schaden ausgleichen und nicht den Schädiger bestrafen.
Beispiel: Der ehemalige Mitarbeiter forderte Schadensersatz vom Unternehmen, weil er durch die vorzeitige Abfindungszahlung angeblich höhere Steuern zahlen musste.
Schadensminderungspflicht
Die Schadensminderungspflicht besagt, dass jeder, der durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, aktiv daran mitwirken muss, diesen Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Dieses Prinzip soll unverhältnismäßig hohe oder vermeidbare Schäden verhindern und fördert die Eigenverantwortung des Geschädigten. Es stellt sicher, dass nicht leichtfertig Ansprüche aufrechterhalten werden, obwohl eine einfache Abhilfe existiert hätte.
Beispiel: Das Gericht wies die Klage auch ab, weil der Mitarbeiter seine Schadensminderungspflicht verletzte, indem er die zu viel gezahlten Steuern nicht über eine Steuererklärung zurückforderte.
Sprinterklausel
Eine Sprinterklausel ist eine Vereinbarung in einem Aufhebungsvertrag, die einem Arbeitnehmer die Möglichkeit gibt, das Unternehmen vorzeitig zu verlassen und dafür eine höhere Abfindung zu erhalten. Diese Klausel bietet dem Arbeitnehmer einen finanziellen Anreiz, schnell aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, was dem Arbeitgeber eine schnellere Trennung ermöglicht und möglicherweise Kosten für die Weiterbeschäftigung spart. Sie dient der Flexibilisierung und der Beschleunigung des Beendigungsprozesses.
Beispiel: Der Mitarbeiter hatte eine Sprinterklausel genutzt, um das Unternehmen bereits zum 31. Juli zu verlassen und dafür eine höhere Abfindung zu kassieren.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Vertragsauslegung (§ 133 BGB), § 157 BGB
Gerichte legen Verträge aus, um den wirklichen Willen der Parteien und den Sinn der verwendeten Worte zu ermitteln.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht prüfte genau den Wortlaut des Aufhebungsvertrags und stellte fest, dass die Abfindung eindeutig für Dezember 2020 vereinbart war, unabhängig von der Sprinterklausel.
- Fälligkeit und Erfüllung von Forderungen (§ 271 BGB), § 362 BGB
Eine Geldschuld ist fällig, wenn der Gläubiger die Leistung verlangen kann, und gilt als erfüllt, sobald sie erbracht wurde.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Zahlung der Abfindung im August war eine vorzeitige Erfüllung der im Dezember fälligen Forderung, die vom Gericht nicht als Pflichtverletzung angesehen wurde, da eine frühere Zahlung den Gläubiger in der Regel nicht schlechter stellt.
- Grundsätze des Schadensersatzrechts (Allgemeines Prinzip)
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Pflicht verletzt und dadurch einem anderen einen Schaden zufügt, muss diesen Schaden ersetzen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klage des Mitarbeiters basierte auf dem Wunsch nach Schadensersatz, doch das Gericht verneinte bereits die erste Voraussetzung – eine Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber.
- Darlegungspflicht im Schadensersatzrecht (Prozessrechtliches Prinzip)
Wer einen Schaden geltend macht, muss die genaue Höhe des Schadens und dessen Entstehung konkret und nachvollziehbar darlegen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Mitarbeiter scheiterte damit, präzise zu berechnen, wie hoch die Steuerlast bei einer vertragsgemäßen Zahlung im Dezember gewesen wäre, was die Feststellung des angeblichen Schadens unmöglich machte.
- Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB)
Jeder, der einen Schaden erleidet, muss zumutbare Maßnahmen ergreifen, um diesen Schaden so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Mitarbeiter hätte den angeblichen Steuerschaden durch eine einfache Einkommensteuererklärung oder einen Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurückfordern können, was er unterließ und somit seine Pflicht zur Schadensminderung verletzte.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: 2 Sa 249/21 – Urteil vom 10.05.2022
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