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Streitfall Arbeitszeugnis – Vorsicht vor zweifelhaften Formulierungen

Oft unterschätzte Wirkung – Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis vom Fachmann überprüfen!

Es kann definitiv die Eintrittskarte für einen Arbeitnehmer sein, der beruflich durchstarten möchte. Es kann aber im Gegenzug aber auch ein regelrechter Stein am Bein sein und die Karriereaussichten eines Arbeitnehmers massiv einschränken. Die Rede ist von dem Arbeitszeugnis, welches heutzutage wichtiger denn je ist. Für eine gute Anstellung in einem Unternehmen ist das gute und vollständige Arbeitszeugnis heutzutage eine regelrechte Grundlage. Bedauerlicherweise nehmen viele Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nicht so in der gebührenden Form ernst bzw. wissen auch gar nicht, welche Umstände und Zusammenhänge mit dem Arbeitszeugnis einhergehen.

Das Wichtigste in Kürze


  • Arbeitszeugnisse sind entscheidend für die berufliche Zukunft und sollten daher ernst genommen werden.
  • Arbeitgeber nutzen oft eine eigene Zeugnissprache mit versteckten Codes, die nur für das geschulte Auge erkennbar sind.
  • Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: einfache und qualifizierte. Das einfache Zeugnis gibt nur Auskunft über die Dauer der Tätigkeit, während das qualifizierte Zeugnis auch die Qualität der Arbeit und das Verhalten bewertet.
  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses, ob Vollzeit, Teilzeit, befristet, unbefristet oder Minijob.
  • Ein Arbeitszeugnis muss klar, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein und darf dem Arbeitnehmer nicht schaden.
  • Elektronisch ausgestellte Arbeitszeugnisse sind rechtlich nicht zulässig. Sie müssen in schriftlicher Form und auf dem Papier des Unternehmens ausgestellt und vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben werden.
  • Versteckte Hinweise und zweideutige Formulierungen im Arbeitszeugnis sind gesetzlich verboten und können Anlass zum Zweifel geben.
  • Fehlende Schlussformulierungen des Dankes und positive Zukunftswünsche können als versteckte Codes interpretiert werden und dem zukünftigen Arbeitgeber einen bestimmten Eindruck vermitteln.

Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnisse enthalten nicht selten trügerische und nicht vorteilhafte Formulierungen. Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis – Symbolfoto: Von 89stocker/Shutterstock.com

Für den Arbeitgeber ist dies ein merklicher Vorteil, da dieser bei einer entsprechenden Unwissenheit des Arbeitnehmers das Arbeitszeugnis „schlampig“ oder gar unvollständig ausfüllen kann. Wenn jedoch ein Arbeitnehmer genau weiß, was es mit dem Arbeitszeugnis auf sich hat und welche Rahmenbedingungen für ein rechtlich zulässiges Arbeitszeugnis erfüllt sein müssen, kann der Arbeitnehmer entsprechend besser auf das ihm vorgelegte Arbeitszeugnis reagieren und seine Reche im Hinblick auf die berufliche Zukunft wahren und damit gleichermaßen auch die Chancen auf eine erfolgreiche Stellung verbessern.

Viele Arbeitgeber verwenden in ihren Arbeitszeugnissen eine gänzlich eigene sogenannte Zeugnissprache mit versteckten Codes, welche nur für das geschulte und fachkundige Auge erkennbar sind.

Die grundsätzlichen Arten eines Arbeitszeugnisses

Im Hinblick auf ein Arbeitszeugnis wird zunächst erst einmal eine Unterscheidung vorgenommen zwischen dem Arbeitszeugnis, welches während des aktiven Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausgestellt wird und dem sogenannten Endzeugnis, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar bei der Beendigung des besagten Arbeitsverhältnisses auszustellen hat.

Ein Arbeitnehmer hat das Recht darauf, dass ein entsprechendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Die dritte Unterscheidung, die bei einem Arbeitszeugnis vorgenommen wird, bezieht sich auf das sogenannte Zwischenzeugnis. Dieses Zwischenzeugnis ist eine Unterform des Arbeitszeugnisses während des aktiven Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Es kann lediglich in dem Fall beansprucht werden, wenn eine der beiden Parteien ein berechtigtes Interesse an diesem Zwischenzeugnis geltend macht. Für gewöhnlich ist es jedoch der Arbeitnehmer, der ein entsprechendes Zwischenzeugnis von dem Arbeitgeber anfordert.

Die Gründe hierfür können sein

  • Geplante berufliche Veränderung: Wenn ein Arbeitnehmer plant, seine berufliche Position oder seinen Arbeitsplatz zu wechseln, ist ein Zwischenzeugnis oft unerlässlich. Es dient als Nachweis seiner bisherigen Leistungen und seines Verhaltens im aktuellen Unternehmen und kann somit die Chancen auf eine neue Anstellung erheblich verbessern.
  • Lange Angehörigkeit in dem Unternehmen: Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen tätig sind, möchten möglicherweise ihre Leistungen und ihr Engagement durch ein Zwischenzeugnis dokumentieren lassen. Dies kann besonders relevant sein, wenn sie in Erwägung ziehen, sich intern oder extern für eine höhere Position zu bewerben.
  • Geplante Versetzung innerhalb des Unternehmens: Bei einer bevorstehenden internen Versetzung kann ein Zwischenzeugnis als Beleg für die Eignung und die bisherigen Erfolge des Arbeitnehmers dienen. Es unterstützt den Arbeitnehmer dabei, seine Qualifikationen und Erfahrungen transparent und glaubwürdig zu präsentieren.
  • Wechsel des jeweiligen Vorgesetzten: Ein Wechsel des Vorgesetzten kann Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Zusammenarbeit mit sich bringen. Ein Zwischenzeugnis kann in solchen Fällen als objektive Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters dienen.
  • Bewerbungsverfahren auf eine Beförderungsstelle: Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens für eine höhere Position im Unternehmen kann ein Zwischenzeugnis als Nachweis der Qualifikation und der bisherigen Leistungen des Arbeitnehmers erforderlich sein. Es bietet eine objektive Grundlage für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers für die angestrebte Position.
  • Privater Kreditwunsch: Wenn ein Arbeitnehmer einen privaten Kredit aufnehmen möchte, kann ein Zwischenzeugnis erforderlich sein, um die Sicherheit der Anstellung gegenüber der Bank nachzuweisen. Es dient in diesem Fall als Beleg für ein stabiles und regelmäßiges Einkommen.

Das berechtigte Interesse an dem Zwischenzeugnis muss auf jeden Fall nachgewiesen werden. In der Regel steht dem Zwischenzeugnis auch nichts im Weg. Vollständig konkrete Gründe für das Zwischenzeugnis müssen nicht angegeben werden.

Eine weitere Unterscheidungsform im Hinblick auf das Arbeitszeugnis wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis vorgenommen. Diese Unterscheidung beruht auf den Inhalt des Arbeitszeugnisses. Im einfachen Arbeitszeugnis wird lediglich die Angabe gemacht, dass der Arbeitnehmer in dem Unternehmen tätig ist und wie lange er diese Tätigkeit bereits ausübt. Eine Bewertung der Arbeitsleistung wird in diesem einfachen Arbeitszeugnis nicht vorgenommen. Das einfache Arbeitszeugnis hat nur einen sehr geringen Nutzen für den Arbeitnehmer und wird allgemeinhin auch als Tätigkeitsnachweis bezeichnet.

Im qualifizierten Arbeitszeugnis hingegen werden schon erheblich mehr Angaben gemacht. Dieses Arbeitszeugnis gibt auch eine entsprechende Auskunft über die von dem Arbeitnehmer erbrachte Qualität der Leistung sowie sein Verhalten in dem Unternehmen. Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass dieses Zeugnis in regelmäßigen Abständen ausgestellt wird und dieser Anspruch ist schon nach wenigen Wochen der Unternehmenszugehörigkeit begründet. Ein Arbeitnehmer muss das qualifizierte Arbeitszeugnis gegenüber dem Arbeitgeber einfordern, da dieses Arbeitszeugnis erheblich wichtiger ist als der bloße Tätigkeitsnachweis.

Fehlt bei einer Bewerbung das qualifizierte Arbeitszeugnis in den Bewerbungsunterlagen, so wird dem Bewerber dies sehr oft negativ ausgelegt.

Die „Noten“ in dem Arbeitszeugnis

Noten wird jeder Arbeitnehmer noch aus der aktiven Schulzeit her kennen. Obgleich es in der Schule auch ein Zeugnis gab und dieses Zeugnis ja auch klassische Noten beinhaltete, welche die Leistungen des Schülers einfach und übersichtlich darstellten, so ist das Arbeitszeugnis mit dem Schulzeugnis nur sehr bedingt vergleichbar. In der Regel nutzen alle Arbeitgeber und Unternehmen ein einheitliches Benotungssystem, um die Leistung des Arbeitnehmers zu dokumentieren. Fünf „Noten“ gibt es. Diese lauten wie folgt:

  • sehr gute Leistungen
  • gute Leistungen
  • befriedigende Leistungen
  • ausreichende Leistungen
  • mangelhafte bzw. ungenügende Leistungen

Ähnlich wie in der Schule attestieren dabei sehr gute Leistungen dem Arbeitnehmer, dass er seine ihm aufgetragenen Aufgaben stets aus Sicht des Arbeitgebers immer zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat. Gute Leistungen bezeugen, dass die Aufgaben aus Sicht des Arbeitgebers immer zur vollen Zufriedenheit erledigt hat. Befriedigend bedeutet, dass die Aufgaben aus Sicht des Arbeitgebers zwar zur vollen Zufriedenheit ausgeführt wurde, allerdings die Leistungen eher schwankend waren. Beachtet werden muss in diesem Zusammenhang das kleine aber durchaus bedeutsame Wörtchen „stets“, welches bei befriedigend im Vergleich zu gut und sehr gut nun einmal fehlt. Bei ausreichenden Leistungen wurden die Aufgaben „nur“ noch zur Zufriedenheit des Arbeitgebers ausgeführt. Mangelhafte sowie ungenügende Leistungen werden im Arbeitszeugnis in der Regel zusammengefasst und attestieren dem Arbeitnehmer, dass die Arbeitsleistungen in der Regel zu der Zufriedenheit des Arbeitgebers ausgeführt wurden.

Es hängt von der Bewertung ab, wer im Hinblick auf den Inhalt des Arbeitszeugnisses in der Beweislast steht. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitgeber dann, wenn eine schlechtere Bewertung als „befriedigend“ stattfindet, dem Arbeitnehmer dies beweisen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass zunächst erst einmal ein rechtlicher Anspruch auf ein „befriedigend“ als Minimalbewertung besteht. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch eine bessere Beurteilung als „befriedigend“ haben, so muss dies gegenüber dem Arbeitgeber bewiesen werden.

Hat auch wirklich jeder Arbeitnehmer in jeder Stellung einen Arbeitszeugnisanspruch?

Auf der Grundlage des § 630 Bürgerliches Gesetzbuch sowie dem § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig von seiner beruflichen Stellung wie beispielsweise

  • Minijob
  • Vollzeittätigkeit
  • Teilzeittätigkeit
  • befristetes Arbeitsverhältnis
  • unbefristetes Arbeitsverhältnis

einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch für Praktikanten gibt es dieses Recht.

Worauf sollte bei dem Arbeitszeugnis geachtet werden?

Ein Arbeitszeugnis muss gewisse Kriterien erfüllen. Die Hauptkriterien sind

  • klar verständlich
  • wahrheitsgemäß
  • wohlwollende Formulierung

Ein Arbeitszeugnis darf dem Arbeitnehmer auf gar keinen Fall schaden.

Überdies ist das Arbeitszeugnis in schriftlicher Form auszustellen. Ein elektronisch ausgestelltes Arbeitszeugnis ist rechtlich nicht zulässig.

Überdies sollte der Arbeitnehmer auch darauf achten, dass das Arbeitszeugnis auf dem Papier des Unternehmens ausgedruckt und von dem Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben wurde. Auch das Datum ist für das Arbeitszeugnis wichtig. Ein Arbeitnehmer hat das Recht, ein individuelles Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber zu verlangen. Dementsprechend sollte das Arbeitszeugnis so stark wie nur irgend möglich auf den Arbeitnehmer eingehen und so wenige allgemeingültige Formulierungen enthalten wie es nur möglich ist. Der Arbeitgeber sollte in dem Arbeitszeugnis auch keine als selbstverständlich angesehenen Fähigkeiten stark betonen. Derartige Betonungen vermitteln bei einem zukünftigen Arbeitgeber direkt einen schlechten Eindruck, da sofort der Verdacht aufkommen würde, dass die selbstverständlichen Fähigkeiten von dem Arbeitnehmer in dem Arbeitsverhältnis alles waren, was an Leistung erbracht wurde. Auch Superlative und Übertreibungen sollten sich nur sehr selten in dem Arbeitszeugnis befinden, da diese Formulierungen die Glaubwürdigkeit des Arbeitszeugnisses mindern. Im Idealfall befindet sich in dem Arbeitszeugnis auch der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses sowie ein entsprechender Dank des Arbeitgebers für die erbrachten Leistungen. Das Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers sowie die positiven Wünsche des Arbeitgebers im Hinblick auf die Zukunft des ausscheidenden Arbeitnehmers sind ebenfalls ein Zeichen der Wertschätzung und vermitteln einen sehr glaubwürdigen Eindruck.

Die Schlussformulierung des Dankes sowie der positiven Zukunftswünsche sind generell kein Recht des Arbeitnehmers. Fehlt diese Formulierung, so muss der Arbeitnehmer diesen Umstand hinnehmen.

Wenn diese Formulierungen nicht in dem Arbeitszeugnis zu finden sind fällt dies in den Bereich der versteckten Codes, da sie dem zukünftigen Arbeitgeber einen bestimmten Eindruck übermitteln. Generell sollte ein Arbeitnehmer auf die Formulierungen des Arbeitszeugnisses sehr stark achten. Wenn Formulierungen zweideutig in dem Arbeitszeugnis enthalten sind, so gibt dies Anlass zum Zweifel.

Der Gesetzgeber untersagt die sogenannten versteckten Hinweise in einem Arbeitszeugnis ausdrücklich!

Sie sollten sich als Arbeitnehmer stets vor Augen führen, dass Ihr Arbeitszeugnis als Ihre Visitenkarte angesehen wird. Dementsprechend sollten Sie sehr großen Wert darauf legen, dass das Arbeitszeugnis auch den hier genannten Kriterien entspricht. Wenn Sie als Arbeitnehmer keinen Sinn für die Formulierungen haben, so sollten Sie sich gegenüber Ihrem Arbeitgeber das Recht vorbehalten, das Arbeitszeugnis zunächst erst einmal rechtsanwaltlich überprüfen zu lassen. Ihr Arbeitgeber muss diesem Recht definitiv nachgeben und wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über Fachanwälte im Bereich Arbeitsrecht, welche Ihr Arbeitszeugnis gern für Sie überprüfen. Wenn wir versteckte Codes oder Hinweise in dem Arbeitszeugnis finden werden wir auf Wunsch mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und eine Nachbesserung des Arbeitszeugnisses verlangen. Auf diese Weise können Sie als unser Mandant sicher sein, dass Ihr Arbeitszeugnis auch wirklich zu Ihren Gunsten ausfällt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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