Skip to content

Streitwertfestsetzung nach einem gerichtlichen Vergleich: Was den Wert erhöht

Ein Anwalt stritt im September 2023 vor dem Landesarbeitsgericht München um die Streitwertfestsetzung nach einem gerichtlichen Vergleich für seine monatelange Tätigkeit. Die Berechnung von dem Vergleichsmehrwert wirft dabei die Frage auf, ob ein öffentlicher Widerruf am Schwarzen Brett schwerer wiegt als eine einfache Abfindungsregelung.

Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 3 Ta 130/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht München
  • Datum: 15.09.2023
  • Aktenzeichen: 3 Ta 130/23
  • Verfahren: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht

Gericht erhöht Streitwert für Anwaltskosten bei Klagen auf Entfernung und Widerruf einer Abmahnung.

  • Öffentlicher Widerruf einer Abmahnung erhöht den Streitwert zusätzlich zur Entfernung aus der Personalakte
  • Zusätzliche Einigungen im Vergleich zählen nur bei echtem vorherigem Streit über diese Punkte
  • Vereinbarungen über Abfindungen erhöhen den Wert des gerichtlichen Vergleichs laut Gesetz nicht
  • Das Gericht folgt bundesweiten Empfehlungen für eine einheitliche und nachvollziehbare Berechnung der Gebührenwerte

Wie berechnen Anwälte ihr Honorar nach einem Vergleich?

Wenn ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht endet, atmen die Parteien meist auf. Doch für den Rechtsanwalt beginnt oft erst die Arbeit an der eigenen Rechnung. Denn im deutschen Zivil- und Arbeitsrecht hängt das Honorar des Juristen nicht zwingend vom Aufwand ab, sondern vom sogenannten Gegenstandswert. Je höher dieser Wert festgesetzt wird, desto höher fällt die Gebührenrechnung aus.

Mann im Anzug legt Hefter, Aushang und Mappe präzise auf einen Tisch und deutet auf ein Bündel Euro-Geldscheine.
Der gerichtlich festgesetzte Gegenstandswert eines Vergleichs bestimmt die Anwaltsgebühren und berücksichtigt auch den wirtschaftlichen Wert des Reputationsschutzes. | Symbolbild: KI

Besonders komplex wird es, wenn der Streit nicht durch ein Urteil, sondern durch einen Vergleich beendet wird. Ein aktueller Fall vor dem Landesarbeitsgericht München zeigt exemplarisch, wie detailliert Gerichte jeden einzelnen Satz einer Einigung prüfen, um den korrekten Wert zu ermitteln. Es geht um die Frage: Was ist der gute Ruf eines Mitarbeiters in Euro wert? Und welche Klauseln in einem Vergleich steigern das Anwaltshonorar tatsächlich?

Ein Anwalt wehrte sich hier gegen die Festsetzung des Arbeitsgerichts, das seine Tätigkeit als finanziell zu gering bewertet hatte. Der Fall liefert eine Blaupause für die Berechnung von Anwaltsgebühren nach einer Abmahnung und einem anschließenden Vergleich.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Gebührenhöhe?

Um den Streit zwischen dem Anwalt und dem Gericht zu verstehen, ist ein Blick in die Mechanik der deutschen Anwaltsvergütung notwendig. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bildet das Fundament. Nach § 33 RVG setzt das Gericht den Wert des Gegenstands fest, wenn die Gebühren nicht gesetzlich fixiert sind. Dieser Wert ist keine Summe, die ausgezahlt wird, sondern lediglich die Rechengröße für die Tabellen der Gebührenordnung.

Der Unterschied zwischen Verfahrenswert und Vergleichsmehrwert

Juristen unterscheiden dabei penibel zwischen zwei Töpfen:

  1. Der Verfahrenswert: Dies ist der Wert dessen, worüber ursprünglich im Prozess gestritten wurde (z. B. die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Entfernung einer Abmahnung).
  2. Der Vergleichsmehrwert: Dies ist ein Aufschlag, der entsteht, wenn die Parteien im Vergleich Dinge regeln, die vorher gar nicht bei dem Gericht anhängig waren. Ein Beispiel: Man streitet über eine Abmahnung (Verfahrenswert), einigt sich aber im Vergleich auch gleich über ein Arbeitszeugnis und die Rückgabe des Firmenwagens (potenzieller Mehrwert).

Für den Anwalt ist dieser „Mehrwert“ bares Geld wert. Gelingt es ihm, Streitpunkte, die noch gar nicht vor Gericht lagen, in den Vergleich einzubeziehen, erhält er eine sogenannte Einigungsgebühr und oft eine Differenzverfahrensgebühr.

Die Rolle des Streitwertkatalogs

Da Gesetze oft abstrakt bleiben, haben sich die Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit auf einen „Streitwertkatalog“ geeinigt. Dieser ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung, um bundesweit einheitliche Werte zu schaffen. Er gibt beispielsweise vor, dass ein Streit um ein Zeugnis meist mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten ist. Im vorliegenden Fall wurde dieser Katalog zur zentralen Richtschnur für die Entscheidung der Münchener Richter.

Was war der Auslöser für den Gebührenstreit?

Die Vorgeschichte beginnt mit einem Konflikt am Arbeitsplatz. Ein Arbeitnehmer erhielt am 15. Februar 2022 eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber. Der Angestellte wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Er beauftragte einen Anwalt, der Klage beim Arbeitsgericht München einreichte.

Die Klage umfasste zwei konkrete Ziele:

  1. Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
  2. Den öffentlichen Widerruf der Abmahnung am „Schwarzen Brett“ des Betriebs, da der Inhalt offenbar nach außen gedrungen war.

Doch zu einem Urteil kam es nicht. Die Parteien – also der Mitarbeiter und das Unternehmen – verständigten sich auf einen umfangreichen Vergleich. In dieser Einigung wurde nicht nur das Schicksal der Abmahnung geregelt. Man vereinbarte auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung, regelte das Arbeitszeugnis und traf diverse weitere Absprachen.

Der Konflikt um die Rechnung

Nachdem der Frieden zwischen den Parteien hergestellt war, beantragte der Prozessbevollmächtigte des Arbeitnehmers beim Arbeitsgericht die Festsetzung der Werte für seine Gebührenabrechnung. Er veranschlagte selbstbewusste Summen:

  • Für das Verfahren: 9.155,50 Euro
  • Für den Vergleich: 38.910,88 Euro

Das Arbeitsgericht München spielte hierbei jedoch nicht mit. In seinem Beschluss kürzte es die Werte drastisch zusammen:

  • Für das Verfahren: 4.577,75 Euro
  • Für den Vergleich (Mehrwert): 18.311,00 Euro

Die Begründung der ersten Instanz war für den Anwalt ernüchternd. Das Gericht hatte lediglich ein einziges Bruttogehalt für den Streit um die Abmahnung angesetzt. Den Antrag auf öffentlichen Widerruf am Schwarzen Brett ignorierte es bei der Wertermittlung weitgehend. Auch beim Vergleich strich das Gericht diverse Positionen, die der Anwalt als werterhöhend ansah, radikal zusammen.

Der Anwalt legte Beschwerde ein. Er argumentierte, die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar. Insbesondere der öffentliche Widerruf müsse als eigener Wert berücksichtigt werden, und auch die detaillierten Regelungen im Vergleich hätten einen höheren Preis verdient.

Wie bewertete das Landesarbeitsgericht den Verfahrenswert?

Der Fall landete schließlich auf dem Tisch der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) München. Die allein entscheidende Vorsitzende Richterin nahm den Fall zum Anlass, eine detaillierte Neuberechnung vorzunehmen und dabei mit der bisherigen Praxis der bloßen Ermessensprüfung aufzuräumen.

Warum zwei Anträge mehr wert sind als einer

Der erste große Streitpunkt betraf den Verfahrenswert. Das Arbeitsgericht hatte die Klage pauschal mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet – dem Standardwert für eine Abmahnung. Das LAG München korrigierte dies nach oben.

Das Gericht stellte fest, dass der Anwalt zwei voneinander unabhängige Ziele verfolgt hatte:

  1. Die bloße Entfernung des Papiers aus der Akte (Inhaltlicher Schutz).
  2. Die Wiederherstellung des Rufs durch Widerruf am Schwarzen Brett (Reputationsschutz).

Das Gericht argumentierte, dass der Widerruf eine eigene wirtschaftliche Bedeutung hat. Es handelt sich um eine sogenannte „Außenwirkung“. Wer öffentlich angezählt wird, leidet stärker als jemand, der nur eine Notiz in der verschlossenen Personalakte hat.

Hierzu führte das Gericht aus:

„Bei der Gewichtung kommt dem Entfernen aus der Personalakte ein höherer wirtschaftlicher bzw. berufsrelevanter Wert zu, weshalb der Widerrufsantrag typisierend mit der Hälfte des Wertes des Entfernungsantrags anzusetzen ist.“

Die neue Rechnung:
Das Gericht nahm das Bruttogehalt des Mitarbeiters (4.577,75 Euro) als Basis.

  • Antrag 1 (Entfernung): 4.577,75 Euro (1,0 Gehälter)
  • Antrag 2 (Widerruf): 2.288,88 Euro (0,5 Gehälter)
  • Neuer Verfahrenswert: 6.866,63 Euro

Damit erzielte der Anwalt einen Teilerfolg. Das Gericht folgte zwar nicht seiner Forderung nach einer kompletten Verdopplung, erkannte aber an, dass der Kampf um den guten Ruf im Betrieb extra honoriert werden muss.

Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein prozessuales Detail: Das Gericht verkündete eine Änderung seiner eigenen Prüfungslinie. Früher prüfte die Kammer die Wertfestsetzungen der unteren Gerichte nur auf grobe Ermessensfehler. Nun entschied die Kammer, die Werte vollumfänglich selbst zu prüfen und neu festzusetzen.

Das Ziel ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung. Es soll für Anwälte und Mandanten keinen Unterschied machen, bei welchem Richter sie landen. Die Orientierung am Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit wird damit gestärkt.

Welche Regeln gelten für den Vergleichsmehrwert?

Der finanziell noch bedeutendere Teil der Entscheidung betraf den Wert des Vergleichs. Hier hatte der Anwalt fast 39.000 Euro angesetzt. Das LAG München erhöhte den Wert der ersten Instanz zwar auf 25.177,63 Euro, blieb aber deutlich unter dem Wunschbetrag des Juristen.

Um diese Entscheidung zu verstehen, muss man das Prinzip der „Ungewissheit“ kennen.

Was ist das Werkstattrisiko der Anwaltsgebühren?

Ein Vergleichsmehrwert entsteht nach Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) nur dann, wenn durch den Vertrag ein Streit oder eine Ungewissheit beseitigt wird. Das bloße Niederschreiben von Selbstverständlichkeiten löst keine Gebühren aus.

Das Gericht prüfte den Vergleich Punkt für Punkt:

1. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Parteien hatten sich darauf geeinigt, dass das Arbeitsverhältnis endet. Da dies vorher nicht Gegenstand der Klage war (es ging ja nur um die Abmahnung), ist dies ein klassischer Mehrwert. Das Gericht setzte hierfür – wie üblich – drei Bruttomonatsgehälter an.

  • Wert: 13.733,25 Euro.

2. Die Abfindung

Hier tappte der Anwalt in eine Falle, die das Gesetz für Unkundige bereithält. In dem Vergleich wurde eine Abfindung vereinbart. Der Anwalt wollte diese Summe werterhöhend ansetzen. Das Gericht lehnte dies unter Verweis auf § 42 Abs. 2 GKG kategorisch ab.

Nach dieser Vorschrift (die analog angewendet wird) erhöht die Abfindung den Streitwert bei Kündigungsschutzklagen nicht. Diese Logik übertrug das Gericht auf den Vergleichsmehrwert. Die Zahlung ist das Ergebnis des Streits um die Beendigung, kein eigener Streitgegenstand.

„Die Abfindungsregelung kann den Wert des Vergleichs nach § 42 Abs. 2 S. 1 HS 2 GKG analog nicht erhöhen; dies folgt aus dem Gesetz.“

3. Das Zeugnis

Die Einigung über ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis wurde als werterhöhend anerkannt. Da noch kein Zeugnis vorlag und dessen Inhalt ungewiss war, beseitigte der Vergleich diese Ungewissheit.

  • Wert: 4.577,75 Euro (1 Bruttogehalt).

4. Die „Füllklauseln“ (Der gescheiterte Teil)

Der Anwalt wollte weitere Punkte des Vergleichs geltend machen (Ziffern 3 bis 6 der Vereinbarung). Dazu gehörten vermutlich Regelungen wie die Freistellung, Rückgabe von Gegenständen oder Geheimhaltungsklauseln.

Hier griff das Gericht hart durch und zeigte dem Anwalt die Grenzen seiner Begründungspflicht auf. Es reicht im Gebührenrecht nicht, dass etwas im Vertrag steht. Der Anwalt muss darlegen, dass darüber gestritten wurde oder zumindest Ungewissheit bestand.

Das Gericht monierte:

„Für die in Ziff. 3–6 aufgeführten Regelungen hat der Klägervertreter nicht substantiiert vorgetragen, dass über sie Streit oder Ungewissheit bestand.“

Es gilt der sogenannte Beibringungsgrundsatz. Wer höhere Gebühren will, muss die Tatsachen liefern, die diese rechtfertigen. Da der Anwalt auf einen Hinweisbeschluss des Gerichts nicht reagiert hatte und keine Beweise lieferte, dass beispielsweise die Rückgabe des Laptops strittig war, wurden diese Punkte mit 0 Euro bewertet.

Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Praxis?

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. September 2023 ist ein Lehrstück für Anwälte und rechtsschutzversicherte Mandanten. Es klärt nicht nur die finanziellen Fragen dieses spezifischen Falls, sondern sendet Signale für die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit.

Die Mathematik des Erfolgs

Durch die Entscheidung stieg der für die Gebühren relevante Gesamtwert des Vergleichs von ursprünglich rund 18.000 Euro auf über 25.000 Euro. Auch der Verfahrenswert kletterte um gut 50 Prozent.

Für den Anwalt bedeutet dies konkret: Er kann eine höhere 1,3-Verfahrensgebühr und eine höhere 1,5-Einigungsgebühr abrechnen. Der Sprung in der Gebührentabelle führt zu mehreren hundert Euro mehr Honorar. Allerdings erhält er nicht die Traumsumme, die er sich bei einem Wert von fast 50.000 Euro erhofft hatte.

Kosten und Rechtsmittel

Da die Beschwerde teilweise erfolgreich war, halbierte das Gericht die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren (Nr. 8614 KV GKG). Eine Kostenerstattung für den Anwalt selbst gibt es im Verfahren über die Streitwertfestsetzung jedoch nicht (§ 33 Abs. 9 RVG) – der Anwalt streitet hier auf eigene Kosten.

Das Urteil ist unanfechtbar. Weder der Anwalt noch die Landeskasse können gegen diese Festsetzung weiter vorgehen. Die Werte sind damit in Stein gemeißelt.

Was bleibt für zukünftige Fälle?

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich vor Gericht vergleichen, zeigt der Fall:

  1. Öffentliche Reputation kostet extra: Wer den öffentlichen Widerruf einer Maßnahme fordert, erhöht das Kostenrisiko des Gegners und das Honorar des eigenen Anwalts.
  2. Vergleiche müssen begründet werden: Anwälte müssen im Streitwertverfahren aktiv vortragen, welche Punkte der Einigung tatsächlich streitig waren. Pauschale Verweise genügen den strengen Richtern am LAG München nicht mehr.
  3. Einheitlichkeit vor Einzelfallgerechtigkeit: Die Gerichte tendieren dazu, sich strikt an Tabellen und Katalogen zu orientieren, um die Gebührenberechnung vorhersehbar zu machen.

Das Urteil bestätigt den Trend, dass Arbeitsgerichte bei der „künstlichen“ Aufblähung von Vergleichswerten genauer hinsehen, berechtigte Ansprüche – wie die Wiederherstellung des Rufs – aber durchaus fair bewerten.

Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht? Behalten Sie die Kosten im Blick

Ein Vergleich beendet oft den Konflikt, doch die korrekte Gebührenberechnung und die Absicherung Ihrer Ansprüche erfordern juristische Präzision. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, faire Bedingungen auszuhandeln und Transparenz bei den Anwaltskosten zu schaffen. So sichern Sie sich das bestmögliche Ergebnis für Ihre berufliche Zukunft.

» Beratung zur Kostensicherheit anfragen

Experten-Kommentar

Was oft übersehen wird: Das bloße Auflisten von Punkten wie Geheimhaltung oder Rückgabe von Arbeitsmitteln im Vergleich erhöht die Gebühren nicht automatisch. Die Richter verlangen heute einen klaren Beleg dafür, dass über diese Punkte vorab tatsächlich gestritten wurde. Ohne diesen Nachweis gelten solche Klauseln gebührenrechtlich als bloße kostenlose Serviceleistungen des Anwalts.

Ich rate dazu, bereits weit vor dem Verhandlungstermin jede Kleinigkeit schriftlich zu rügen, um die notwendige Ungewissheit offiziell zu dokumentieren. Nur dieser gezielte Schriftwechsel sichert am Ende den Vergleichsmehrwert gegen die harte Streichliste des Gerichts ab. Wer hier zu bequem für den Papierkrieg vorab ist, arbeitet die Hälfte des Vergleichs am Ende faktisch umsonst aus.


Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erhöht eine hohe Abfindung automatisch die Anwaltskosten bei einem Vergleich?

Nein, eine hohe Abfindungssumme erhöht Ihre Anwaltskosten im Kündigungsschutzprozess in der Regel nicht. Die Abfindung gilt im Arbeitsrecht rechtlich als wertneutrales Ergebnis der Einigung. Sie stellt lediglich eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dar. Daher beeinflusst sie den Gegenstandswert nicht.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Wert des Streitgegenstands, also dem Bestand des Arbeitsverhältnisses. Gemäß § 42 Abs. 2 GKG analog bleibt die Abfindung bei dieser Berechnung außen vor. Ob Sie 10.000 Euro oder 100.000 Euro erhalten, macht für die Gebühren keinen Unterschied. Juristen betrachten die Summe als Resultat und nicht als eigenständigen Streitpunkt. Nur bei isolierten Streitigkeiten über die Abfindungshöhe ändert sich dies. Das ist in Kündigungsschutzprozessen jedoch die absolute Ausnahme.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Anwaltsrechnung sorgfältig auf separate Wertposten zur Abfindungssumme. Sollte der Betrag den Gegenstandswert erhöhen, haken Sie unbedingt bei Ihrem Anwalt nach.


zurück zur FAQ Übersicht

Wann zählt die Einigung über ein Arbeitszeugnis als wertsteigernder Vergleichsmehrwert?

Ein wertsteigernder Vergleichsmehrwert entsteht nur, wenn über den Zeugnisinhalt oder dessen Erteilung eine rechtliche Ungewissheit bestand. Diese Ungewissheit liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses noch kein Zeugnis erteilt hatte. In diesem Fall beseitigt die Einigung den Streit über die künftige Formulierung.

Nach Nr. 1000 VV RVG entstehen Gebühren nur, wenn ein Streit beseitigt wird. Bei einem bereits unstrittigen Zeugnis fehlt das Element der Ungewissheit komplett. Der Streitwertkatalog setzt für ein qualifiziertes Zeugnis meist ein Bruttomonatsgehalt an. Dieser Wert erhöht die Vergleichsgebühr erheblich, da er als wirtschaftlicher Vorteil gilt. Ohne vorherige Verweigerung oder offene Formulierungen entfällt dieser lukrative Mehrwert jedoch rechtlich.

Unser Tipp: Fragen Sie sich, ob der Arbeitgeber das Zeugnis vorab bereits verweigert hatte. Nur bei echten inhaltlichen Differenzen ist die Abrechnung eines Mehrwerts rechtmäßig.


zurück zur FAQ Übersicht

Steigern einfache Klauseln wie die Laptop-Rückgabe immer das Anwaltshonorar?

Nein. Das bloße Niederschreiben von selbstverständlichen Pflichten wie der Laptop-Rückgabe erhöht das Honorar nicht. Solche Punkte steigern den Streitwert nur, wenn sie zuvor konkret strittig waren. In vielen Fällen setzen Gerichte den Wert für Schlüssel- oder Laptoprückgaben daher konsequent auf 0 Euro fest.

Hier greift der juristische Beibringungsgrundsatz. Der Anwalt muss substantiiert vortragen, dass der Arbeitgeber die Herausgabe zuvor verweigert hat. Erst durch diesen nachweisbaren Streit entsteht ein wirtschaftlicher Wert für den Vergleich. Fehlt dieser Nachweis, werten Richter diese Passagen als deklaratorische Füllklauseln ohne Gebührenwert. Ohne Belege für einen echten Konflikt streichen Gerichte diese Positionen rigoros zusammen. Dies verhindert die künstliche Aufblähung der Anwaltskosten.

Unser Tipp: Bitten Sie Ihren Anwalt um einen Nachweis über den tatsächlichen Streitzeitpunkt. Akzeptieren Sie keine pauschalen Gebührenerhöhungen für die bloße Rückgabe von Firmeneigentum.


zurück zur FAQ Übersicht

Was tun wenn das Gericht den Gegenstandswert für den Anwalt zu niedrig ansetzt?

Gegen einen zu niedrig festgesetzten Gegenstandswert können Sie die Streitwertbeschwerde einlegen. Voraussetzung ist, dass der Beschwerdewert 200 Euro übersteigt. Der Anwalt muss detailliert begründen, warum das Gericht die wirtschaftliche Bedeutung verkannt hat. Eine bloße Rüge pauschaler Sätze reicht hierbei nicht aus.

Das Gericht prüft den Wert oft nur oberflächlich anhand pauschaler Beträge. Im Fall des LAG München war die qualitative Bedeutung entscheidend. Der Anwalt muss darlegen, dass Aspekte wie öffentliches Ansehen oder ein Karriereknick eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben. Beachten Sie dabei § 33 Abs. 9 RVG. Hiernach erhält der Anwalt für das Beschwerdeverfahren kein extra Honorar. Dennoch sichert eine detaillierte Begründung die angemessene Vergütung für das Hauptverfahren.

Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob das Gericht Faktoren wie Reputationsverluste übersehen hat. Argumentieren Sie individuell statt pauschal, um die wirtschaftliche Bedeutung substanziell zu untermauern.


zurück zur FAQ Übersicht

Kostet der öffentliche Widerruf einer Abmahnung mehr als die bloße Entfernung?

Ja, ein öffentlicher Widerruf ist teurer als die schlichte Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Gerichte bewerten diese Forderungen als unterschiedliche Rechtsschutzziele und addieren deren Werte. Die Aktenbereinigung dient dem inhaltlichen Schutz, während der Widerruf auf den Schutz Ihrer Reputation abzielt.

Die Justiz unterscheidet streng zwischen interner Aktenkorrektur und Außenwirkung gegenüber Dritten. Für die Entfernung setzen Richter meist ein Bruttomonatsgehalt als Streitwert an. Fordern Sie zusätzlich den Widerruf am Schwarzen Brett, addiert das Gericht pauschal ein weiteres halbes Gehalt hinzu. Dieser Widerruf wird typisierend mit der Hälfte des Hauptantrags bewertet. Durch den Aufschlag auf 1,5 Gehälter steigen Ihre Kostenrisiken spürbar an.

Unser Tipp: Wägen Sie klug ab, ob Ihnen die öffentliche Genugtuung das höhere Kostenrisiko wert ist. Oft genügt die bloße Entfernung der Abmahnung aus der Akte.


zurück zur FAQ Übersicht

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


LAG München – Az.:3 Ta 130/23 – Beschluss vom 15.09.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht. Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht einfach erklärt

Weitere interessante arbeitsrechtliche Urteile

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.