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Unwirksamkeit mehrerer Arbeitnehmerkündigungen

In einer Tankstelle in Südthüringen entbrannte ein erbitterter Streit zwischen einem Hausmeister und seinen neuen Chefs. Nach dem Tod des alten Patrons flogen plötzlich Diebstahlvorwürfe durch den Raum, gefolgt von einer Kündigungswelle. Doch wer hat hier wirklich Recht, und was steckt hinter den Anschuldigungen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Suhl
  • Datum: 22.03.2023
  • Aktenzeichen: 6 Ca 352/18
  • Verfahrensart: Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Ein als Hausmeister beschäftigter Mann, geboren am 03.08.1965, der seit Oktober 2009 in der Tankstelle „T“ in SN angestellt war. Er argumentiert, dass die gegen ihn ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind und fordert ausstehenden Lohn und Lohnfortzahlung.
    • Beklagte: Die Witwe des ursprünglichen Tankstellenbetreibers DHF, die nunmehr das Unternehmen führt. Sie argumentiert, dass die Kündigungen wirksam sind.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Kläger war als Hausmeister in einer Tankstelle angestellt. Die Beklagte, die Witwe des ursprünglichen Betreibers, kündigte das Arbeitsverhältnis. Der Kläger hält die Kündigungen für unwirksam und fordert ausstehenden Lohn.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die von der Beklagten gegenüber dem Kläger ausgesprochen wurden, sowie die Forderung des Klägers nach ausstehendem Lohn und Lohnfortzahlung.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung:
      • Es wurde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 05.03.2018 nicht aufgelöst worden ist.
      • Es wurde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentlichen Kündigungen noch durch die hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen vom 26.03.2018 und 04.04.2018 aufgelöst worden ist.
      • Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 3.750,00 € brutto nebst Zinsen zu zahlen.
    • Folgen: Die Beklagte muss dem Kläger den ausstehenden Lohn zahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Arbeitsverhältnis besteht fort.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsgericht Suhl erklärt Kündigungen eines Tankstellen-Hausmeisters für unwirksam

Janitor konfrontiert Management in einer Tankstelle wegen Diebstahlsvorwürfen; angespannte Situation.
Unwirksamkeit mehrfacher Kündigungen eines Hausmeisters | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Arbeitsgericht Suhl hat in einem Urteil (Az.: 6 Ca 352/18) vom 22. März 2023 entschieden, dass die Kündigungen eines Hausmeisters einer Tankstelle unrechtmäßig waren. Geklagt hatte der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, die Erbengemeinschaft einer Tankstelle, vertreten durch die Beklagte. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob mehrere ausgesprochene Kündigungen des Arbeitsverhältnisses wirksam waren und ob der Kläger Anspruch auf ausstehenden Lohn hat.

Die Vorgeschichte: Hausmeister seit 2009 in Tankstelle beschäftigt

Der Kläger, ein 1965 geborener Mann, war seit Oktober 2009 als Hausmeister in einer Tankstelle in Südthüringen angestellt. Sein ursprünglicher Arbeitgeber war der Ehemann der Beklagten, der die Tankstelle betrieb. Nach dessen Tod im Januar 2018 führte die Erbengemeinschaft, vertreten durch die Beklagte, den Betrieb fort. Der Kläger war in zwei Tankstellen des Unternehmens tätig und verdiente monatlich 1.500 Euro brutto bei einer 37-Stunden-Woche.

Vorwurf des Diebstahls und fristlose Kündigung

Nach dem Tod des ursprünglichen Arbeitgebers übernahm die Beklagte die Betriebsführung und beschuldigte den Kläger des Diebstahls. Konkret warf sie ihm vor, im Zeitraum vom 21. Dezember 2017 bis zum 1. Januar 2018 rund 7.000 Euro aus dem Tresor der Tankstelle entwendet zu haben. Daraufhin sprach die Beklagte am 5. März 2018 eine Fristlose außerordentliche Kündigung aus. Dieses Kündigungsschreiben war jedoch nicht unterschrieben.

Weitere Kündigungen folgten – Arbeitnehmer klagte

Nach der ersten Kündigung folgten weitere Kündigungen durch die Beklagte. Am 26. März 2018 und am 4. April 2018 wurden erneut außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigungen ausgesprochen. Der Arbeitnehmer wehrte sich gegen alle Kündigungen und erhob Klage vor dem Arbeitsgericht Suhl. Er forderte die Feststellung, dass die Kündigungen unwirksam seien und die Zahlung ausstehenden Lohns.

Das Gerichtsurteil: Alle Kündigungen sind unwirksam

Das Arbeitsgericht Suhl gab dem Kläger in vollem Umfang Recht. Das Gericht stellte fest, dass alle ausgesprochenen Kündigungen das Arbeitsverhältnis nicht beendet haben. Sowohl die fristlose Kündigung vom 5. März als auch die nachfolgenden Kündigungen vom 26. März und 4. April 2018 wurden für unwirksam erklärt. Die genauen Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigungen sind dem gekürzten Urteil nicht direkt zu entnehmen. Jedoch liegt nahe, dass formelle Fehler, wie die fehlende Unterschrift auf der ersten Kündigung, und möglicherweise mangelnde Beweise für den Diebstahlvorwurf eine Rolle spielten.

Lohnnachzahlung und Kostenübernahme für die Beklagte

Neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigungen wurde die Beklagte zur Zahlung von ausstehendem Lohn in Höhe von 3.750 Euro brutto verurteilt. Dieser Betrag setzt sich aus Lohnansprüchen für die Monate Februar, März und April 2018 zusammen. Zusätzlich muss die Beklagte Zinsen auf die Lohnsumme zahlen. Auch die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt, was bedeutet, dass sie die Gerichts- und Anwaltskosten tragen muss.

Streitwert und Berufung – Was bedeutet das Urteil?

Das Gericht setzte den Streitwert auf 9.750 Euro fest. Dies ist ein üblicher Wert in Kündigungsschutzprozessen und dient als Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltskosten. Die Berufung gegen das Urteil wurde vom Arbeitsgericht nicht zugelassen, sofern sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist. Dies bedeutet, dass die Beklagte nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Gesetz festgelegt sind, Berufung gegen das Urteil einlegen kann.

Bedeutung des Urteils für Betroffene Arbeitnehmer

Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg für den gekündigten Hausmeister und hatSignalwirkung für andere Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen. Es unterstreicht, dass Arbeitgeber Kündigungen nicht leichtfertig aussprechen können und formelle sowie materielle Anforderungen an eine wirksame Kündigung beachten müssen. Insbesondere bei Vorwürfen wie Diebstahl müssen Arbeitgeber stichhaltige Beweise vorlegen können, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Das Urteil zeigt auch, dass Arbeitnehmer sich gegen unberechtigte Kündigungen wehren und ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht erfolgreich durchsetzen können. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die korrekte Lohnabrechnung sind weitere zentrale Arbeitnehmerrechte, die durch dieses Urteil gestärkt werden. Für Betroffene bedeutet dies, dass es sich lohnt, Kündigungen genau zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um ungerechtfertigte Entlassungen abzuwehren und ausstehende Ansprüche geltend zu machen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass Kündigungen an formale Voraussetzungen gebunden sind und eine fehlende Unterschrift zur Unwirksamkeit führen kann. Auch bei mehrfachen Kündigungsversuchen durch den Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis fortbestehen, wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt werden. Bei Vorwürfen wie Diebstahl oder Untreue trägt der Arbeitgeber die Beweislast, und eine bloße Vermutung reicht für eine verhaltensbedingte Kündigung nicht aus. Arbeitnehmer haben bei unwirksamen Kündigungen weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung und sollten ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen.

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Ihre Rechte im Fokus: Perspektiven bei unrechtmäßigen Kündigungen?

Mehrfache Kündigungen können Verunsicherung hervorrufen und weisen oft formelle sowie inhaltliche Mängel auf, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Betroffene, die sich in ähnlichen Situationen befinden, sollten daher ihre rechtliche Lage genau kennen, um unklare oder fehlerhafte Kündigungsprozesse besser nachvollziehen zu können.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Situation nüchtern und fundiert zu bewerten. Wir analysieren die entscheidenden Aspekte Ihres Falls und vermitteln Ihnen eine präzise Einschätzung der vorliegenden Sachlage, sodass Sie informiert und sicher die nächsten Schritte planen können.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet es, wenn eine Kündigung „unwirksam“ ist, und welche Folgen hat das für mich als Arbeitnehmer?

Wenn eine Kündigung als unwirksam eingestuft wird, bedeutet das, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich gesehen weiterhin besteht. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, wie z.B. Formfehlern (z.B. mündliche Kündigung), fehlender sozialer Rechtfertigung oder Missachtung von Kündigungsschutzvorschriften.

Folgen für den Arbeitnehmer:

  • Weiterbeschäftigung: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung unter den gleichen Bedingungen wie vor der Kündigung.
  • Lohnzahlung: Der Arbeitgeber muss den vollen Lohn für die Dauer des Verfahrens nachzahlen, da er sich im Annahmeverzug befindet. Dieser Lohnanspruch umfasst auch Zinsen und sonstige Leistungen wie Tantiemen oder das 13. Monatsgehalt.
  • Schadensersatz: In manchen Fällen kann der Arbeitnehmer auch Schadensersatz fordern, wenn ihm durch die unwirksame Kündigung finanzielle Nachteile entstanden sind.

Um diese Ansprüche durchzusetzen, muss der Arbeitnehmer jedoch innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.


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Unter welchen Umständen kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrfach kündigen, und gibt es dabei etwas Besonderes zu beachten?

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer mehrfach kündigen, insbesondere wenn er versucht, das Arbeitsverhältnis auf verschiedene Weisen zu beenden. Dies kann sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen umfassen. Jede Kündigung wird rechtlich eigenständig geprüft, was bedeutet, dass sie nicht automatisch wirksam ist, nur weil sie wiederholt wird.

Besonderheiten bei Mehrfachkündigungen

  • Rechtliche Prüfung: Jede Kündigung muss einzeln auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden. Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein, wie z.B. fehlende formelle Voraussetzungen oder mangelnde soziale Rechtfertigung bei ordentlichen Kündigungen.
  • Kündigungsschutzklage: Der Arbeitnehmer muss gegen jede Kündigung einzeln klagen, um ihre Wirksamkeit anzufechten. Wenn er dies nicht tut, kann eine unbeachtete Kündigung wirksam werden, selbst wenn sie rechtlich fehlerhaft ist.
  • Streitwert und Kosten: Bei mehreren Kündigungen kann der Streitwert höher angesetzt werden, was die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren beeinflusst. Dies kann für den Arbeitgeber finanzielle Risiken erhöhen.

Praktische Auswirkungen

Mehrfachkündigungen können ein Zeichen dafür sein, dass der Arbeitgeber unsicher ist, wie er das Arbeitsverhältnis am besten beenden kann. Dies kann die Position des Arbeitnehmers stärken, da es auf Schwächen in der Argumentation des Arbeitgebers hinweisen kann. Für den Arbeitnehmer ist es wichtig, sich über seine Rechte zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um seine Interessen bestmöglich zu schützen.


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Welche formellen Fehler können dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam ist, und wie kann ich das als Arbeitnehmer überprüfen?

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein, insbesondere wenn formelle Anforderungen nicht eingehalten werden. Hier sind einige häufige formelle Fehler, die zu einer Unwirksamkeit führen können:

  1. Schriftform und Unterschrift: Eine Kündigung muss schriftlich und mit einer Originalunterschrift erfolgen. Elektronische Formen wie E-Mail oder SMS sind unwirksam. Stellen Sie sicher, dass das Kündigungsschreiben eine klare und eindeutige Unterschrift enthält.
  2. Fehlende Anhörung des Betriebsrats: In Betrieben mit einem Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
  3. Nicht einhaltbare Kündigungsfristen: Der Arbeitgeber muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Eine Kündigung, die zu früh ausgesprochen wird, kann unwirksam sein.
  4. Fehlende Begründung bei fristloser Kündigung: Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber einen wichtigen Grund nachweisen und im Kündigungsschreiben angeben.
  5. Zugang der Kündigung: Der Arbeitgeber muss den Zugang der Kündigung beweisen. Stellen Sie sicher, dass Sie das Originaldokument erhalten haben.
  6. Kündigungsberechtigung: Nur eine berechtigte Person darf kündigen. Stellen Sie sicher, dass die Person, die die Kündigung ausspricht, dazu berechtigt ist.

Um diese Fehler zu überprüfen, sollten Sie das Kündigungsschreiben sorgfältig prüfen und sich über die gesetzlichen Anforderungen informieren. Wenn Sie einen formellen Fehler vermuten, ist es ratsam, sich an vertrauenswürdige Informationsquellen zu wenden, um Ihre Rechte zu verstehen.


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Was ist eine Kündigungsschutzklage und warum ist sie wichtig, wenn ich gegen eine Kündigung vorgehen möchte?

Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Instrument, das es Arbeitnehmern ermöglicht, die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Sie dient dazu, festzustellen, ob eine Kündigung rechtlich gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn eine Kündigung als ungerechtfertigt angesehen wird, kann das Arbeitsverhältnis weiterbestehen, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Lohnzahlung.

Wichtige Aspekte einer Kündigungsschutzklage:

  • Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da eine verspätete Einreichung dazu führt, dass die Kündigung als wirksam gilt.
  • Ziele: Mit einer Kündigungsschutzklage kann die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt werden, was zur Weiterbeschäftigung führt. Zudem kann die Klage die Verhandlungsposition für Abfindungen verbessern.
  • Rechtliche Grundlagen: Die Kündigungsschutzklage basiert auf dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Der Arbeitgeber muss soziale Rechtfertigungen für die Kündigung nachweisen, wie betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Gründe.

Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, ist die Kündigungsschutzklage der erste Schritt, um Ihre Rechte zu wahren und die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen. Sie bietet die Möglichkeit, die Kündigung anzufechten und gegebenenfalls eine Abfindung zu verhandeln.


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Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir Diebstahl vorwirft und mich deshalb fristlos kündigt?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Diebstahl vorwirft und Sie fristlos kündigt, ist es wichtig zu verstehen, dass ein solcher Vorwurf ein schwerwiegender Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Ein Diebstahl am Arbeitsplatz kann das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig stören und ist oft ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB.

Wichtige Schritte:

  1. Recht auf Stellungnahme: Sie haben das Recht, sich zu dem Vorwurf zu äußern und Beweise vorzulegen, die Ihre Unschuld belegen. Dies ist entscheidend, um Ihre Position zu klären und möglicherweise die Kündigung zu verhindern.
  2. Beweislast: Der Arbeitgeber muss den Vorwurf des Diebstahls beweisen. Eine Kündigung allein aufgrund eines Verdachts ist möglich, aber der Verdacht muss durch Tatsachen begründet sein.
  3. Rechtliche Überprüfung: Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Wenn dies nicht geschieht, kann die Kündigung unwirksam sein.
  4. Rechtlicher Rat: In solchen Fällen ist es ratsam, sich umgehend umfassend zu informieren und sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu erkundigen. Dies kann helfen, die Situation besser zu verstehen und die richtigen Schritte zu planen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls nicht immer automatisch unwirksam ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fristlose außerordentliche Kündigung

Eine fristlose außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen. Sie ist gemäß § 626 BGB nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der so schwerwiegend ist, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden.

Beispiel: Ein Kassenmitarbeiter, der beim Diebstahl von Bargeld erwischt wird, kann fristlos gekündigt werden, allerdings nur, wenn der Diebstahl eindeutig nachgewiesen werden kann.


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Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung ist kein wichtiger Grund erforderlich, jedoch muss die Kündigung bei Arbeitnehmern, die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen (in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit), sozial gerechtfertigt sein gemäß § 1 KSchG.

Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter aufgrund von Umstrukturierungen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.


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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Nachlass erben. Nach § 2032 BGB wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben, die ihn nur gemeinschaftlich verwalten und über ihn verfügen können. Als Arbeitgeber tritt die Erbengemeinschaft nach § 613a BGB in bestehende Arbeitsverhältnisse ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Arbeitgebers.

Beispiel: Nach dem Tod des Tankstellenbetreibers verwalten seine Witwe und die Kinder als Erbengemeinschaft den Betrieb und werden dadurch automatisch zu Arbeitgebern der beschäftigten Mitarbeiter.


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Kündigungsschutzprozess

Ein Kündigungsschutzprozess ist ein arbeitsgerichtliches Verfahren, in dem ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend macht. Gemäß § 4 KSchG muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben. Im Prozess wird geprüft, ob die Kündigung formell korrekt ausgesprochen wurde und ob sie materiell gerechtfertigt ist.

Beispiel: Der gekündigte Hausmeister klagte vor dem Arbeitsgericht Suhl gegen alle ausgesprochenen Kündigungen und forderte zusätzlich die Zahlung des ausstehenden Lohns.


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Streitwert

Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstandes eines gerichtlichen Verfahrens. In Kündigungsschutzverfahren beträgt der Streitwert nach § 42 Abs. 3 GKG regelmäßig bis zu drei Monatsgehälter. Er dient als Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren und bestimmt die Zuständigkeit der Gerichte sowie die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln.

Beispiel: Bei dem Tankstellen-Hausmeister mit einem Monatsgehalt von 1.500 Euro brutto setzte das Gericht den Streitwert auf 9.750 Euro fest, was hier mehr als die üblichen drei Monatsgehälter umfasst, da auch Lohnansprüche eingeklagt wurden.


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Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile, mit dem eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Abänderung der Entscheidung durch ein höheres Gericht erreicht werden soll. Im Arbeitsrecht ist gemäß § 64 ArbGG die Berufung gegen Urteile des Arbeitsgerichts zum Landesarbeitsgericht nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt oder das Arbeitsgericht die Berufung ausdrücklich zugelassen hat.

Beispiel: Da das Arbeitsgericht Suhl die Berufung nicht zugelassen hat, könnte die Beklagte nur dann Berufung einlegen, wenn der Beschwerdewert über 600 Euro liegt, was bei einem Streitwert von 9.750 Euro der Fall wäre.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Dieser Paragraph regelt den allgemeinen Kündigungsschutz. Er besagt, dass eine Kündigung gegenüber Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, rechtsunwirksam ist, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Hier ist relevant, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist, da dies von der Betriebsgröße abhängt. Das Gericht musste prüfen, ob im Betrieb der Beklagten regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, um den Kündigungsschutz zu prüfen.
  • § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Dieser Paragraph erlaubt die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Ein solcher Grund muss schwerwiegend sein und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Das Gericht musste prüfen, ob ein wichtiger Grund für diese fristlose Kündigung vorlag. Da das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärte, lag offenbar kein wichtiger Grund vor.
  • § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Ordentliche Kündigung: Dieser Paragraph regelt die Fristen für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsfristen sind abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und sollen dem Arbeitnehmer Zeit geben, sich neu zu orientieren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat hilfsweise ordentliche Kündigungen ausgesprochen. Auch diese wurden vom Gericht für unwirksam erklärt, möglicherweise weil formelle Fehler vorlagen oder die Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden oder weil bereits die vorherige außerordentliche Kündigung unwirksam war und die ordentlichen Kündigungen daher ins Leere liefen.
  • § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Arbeitsvertrag – Anspruch auf Lohnzahlung: Dieser Paragraph in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag begründet den Anspruch des Arbeitnehmers auf die vereinbarte Vergütung für die geleistete Arbeit. Auch wenn es zum Streit über die Wirksamkeit der Kündigung kommt, kann ein Anspruch auf Lohnzahlung bestehen, wenn die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da das Gericht die Kündigungen für unwirksam erklärt hat, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Daher hat der Kläger einen Anspruch auf die ausstehenden Löhne für die Zeit nach der unwirksamen Kündigung, was das Gericht hier festgestellt und zugesprochen hat.
  • § 130 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Zugang einer Willenserklärung: Dieser Paragraph regelt, wann eine Willenserklärung, wie z.B. eine Kündigung, als zugegangen gilt und damit wirksam wird. Eine Kündigung muss dem Empfänger zugehen, damit sie rechtlich Wirkung entfaltet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl nicht explizit im Urteilsauszug erwähnt, ist der Zugang der Kündigung immer ein wichtiger Punkt. Zudem wurde im Sachverhalt erwähnt, dass die erste Kündigung vom 05.03.2018 keine Unterschrift enthielt, was ein formaler Fehler sein kann, der die Wirksamkeit beeinträchtigt und unter den allgemeinen Grundsätzen des BGB zur Wirksamkeit von Willenserklärungen fällt.

Das vorliegende Urteil


ArbG Suhl – Az.: 6 Ca 352/18 – Urteil vom 22.03.2023


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