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Urlaubsgeld – Besteht ein Anspruch auf die Sonderzahlung?

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, auf die Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch haben. Ein Anspruch kann sich jedoch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, dem Arbeitsvertrag oder der betrieblichen Übung ergeben. Höhe, Auszahlungszeitpunkt und Anspruchsvoraussetzungen hängen von der jeweiligen Regelung ab und der Arbeitgeber muss dabei das Gleichbehandlungsprinzip beachten.
Urlaubsgeld Anspruch
(Symbolfoto: studioroman./Canva)

Das Wichtigste in Kürze


  • Definition und Geschichte des Urlaubsgeldes: Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die seit den 1960er Jahren existiert, um Arbeitnehmern die Finanzierung ihres Jahresurlaubs zu erleichtern. Es wird meistens zusammen mit dem Gehalt im Juni ausgezahlt.
  • Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Für Arbeitnehmer stellt das Urlaubsgeld eine finanzielle Unterstützung für Urlaube dar, die zur Erholung und anschließenden Steigerung der Arbeitsmotivation beiträgt. Arbeitgeber nutzen es als Mittel zur Mitarbeiterbindung und zeigen damit Wertschätzung, was die Loyalität der Arbeitnehmer stärkt.
  • Verbreitung in Deutschland: Laut einer Umfrage von Randstad-ifo im ersten Quartal 2023 zahlen 57% der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld. Die Zahlungshäufigkeit variiert je nach Unternehmensgröße und Wirtschaftsbereich, wobei Großunternehmen und Industriebetriebe am häufigsten Urlaubsgeld gewähren.
  • Rechtliche Grundlagen: Ein gesetzlich festgelegter Anspruch auf Urlaubsgeld existiert nicht in Deutschland. Ansprüche können sich jedoch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder aus der betrieblichen Übung ergeben. Wichtig ist die Einhaltung des Gleichbehandlungsprinzips.
  • Anspruchsberechtigung und Kriterien: Der Anspruch kann sich aus der Betriebszugehörigkeit oder der Arbeitsleistung ableiten. Arbeitgeber können die Zahlung von Urlaubsgeld an bestimmte Kriterien binden, müssen dabei aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten.
  • Steuerliche Behandlung und Sozialversicherungsbeiträge: Urlaubsgeld wird als Einkommen des Arbeitnehmers betrachtet. Die Steuerbelastung und Sozialversicherungsbeiträge hängen davon ab, ob das Urlaubsgeld regelmäßig oder als einmalige Zahlung geleistet wird.
  • Besondere Bedingungen: Wirtschaftliche Schwankungen können die Zahlung von Urlaubsgeld beeinflussen. Arbeitgeber sollten dies durch Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte absichern, um bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können ohne rechtliche Verpflichtungen einzugehen.
  • Fazit: Das Urlaubsgeld hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber signifikante Vorteile, wobei die rechtlichen Aspekte und Voraussetzungen für die Gewährung sorgfältig berücksichtigt werden müssen.

Der Urlaub, für nahezu jeden Arbeitnehmer die schönste Zeit des Jahres, ist ein kostspieliges Vergnügen. Viele Arbeitnehmer sehnen daher der Urlaubszahlung des Arbeitgebers entgegen, um sich den Urlaubsfreuden hingeben zu können. Sollte der Arbeitgeber jedoch kein Urlaubsgeld zahlen, ist der Frust bei den Arbeitnehmern groß und steht die Frage im Raum, ob ein Arbeitnehmer überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung hat. Hier an dieser Stelle liefern wir zu dieser Thematik die wichtigsten Antworten.

Was ist Urlaubsgeld?

Bei dem Urlaubsgeld handelt es sich um eine zusätzliches, auf freiwilliger Basis von dem Arbeitgeber gezahltes, Entgelt. In den 1960er-Jahren wurde die Sonderzahlung eingeführt, damit Arbeitgebern ein Jahresurlaub ermöglicht werden kann. Es grenzt sich von anderen Sonderzahlungen des Arbeitgebers dahingehend ab, dass es zumeist in dem Zeitraum Juni mit dem Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Bedeutung von Urlaubsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Urlaubsgeld hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gleichermaßen eine große Bedeutung. Aus Sicht der Arbeitnehmer handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die sehr gerne für die Buchung von teuren Urlaubsreisen oder für eigenständige Urlaubsaktivitäten in Anspruch genommen wird. Der Urlaub kann dementsprechend erheblich entspannter genutzt werden, sodass der Arbeitnehmer nach dem Urlaubsende frisch motiviert seine Arbeitsleistung an dem Arbeitsplatz erbringen kann.

Aus der Sicht des Arbeitgebers hat die Zahlung von Urlaubsgeld Vorteile, da Mitarbeiterbindung geschaffen wird. Zudem ist bekanntermaßen ein zufriedener und motivierter Arbeitnehmer ein überaus produktiver Arbeitnehmer, der sich selbst mit dem Unternehmen des Arbeitgebers identifiziert. Durch die Zahlung zeigt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Form der Wertschätzung und erhöht auf diese Weise auch die Loyalität der Arbeitnehmer.

Verbreitung von Urlaubsgeld in deutschen Unternehmen

Statistiken zur Verbreitung von Urlaubsgeld in deutschen Unternehmen laut der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung vom ersten Quartal 2023:

  • 57% aller befragten Unternehmen zahlen Urlaubsgeld an ihre Beschäftigten.
  • Die Häufigkeit der Urlaubsgeldzahlung hängt von der Unternehmensgröße ab: 
    • 76% der Großunternehmen über 500 Mitarbeiter
    • 65% der Unternehmen mit 250-499 Mitarbeitern
    • 61% der Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern
    • 48% der Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern
  • Auch der Wirtschaftsbereich spielt eine Rolle: 
    • 78% der Industriebetriebe
    • 41% der Dienstleistungsunternehmen
  • In 62% der Unternehmen berechnet sich die Höhe des Urlaubsgeldes anteilig nach dem Bruttogehalt (im Schnitt 55% des Bruttolohns), während in 38% der Unternehmen das Urlaubsgeld als Pauschale ausbezahlt wird.
  • Liegt eine Pauschale pro Urlaubstag zugrunde, beträgt diese im Durchschnitt 22,50€. Die Spanne reicht von 17,75€ im Dienstleistungssektor bis 28,86€ in Großunternehmen.

Die Statistiken zeigen, dass über die Hälfte der deutschen Unternehmen Urlaubsgeld zahlen, wobei große Unterschiede je nach Unternehmensgröße und Branche bestehen. Großunternehmen und Industriebetriebe gewähren am häufigsten diese Sonderzahlung. Die Höhe orientiert sich meist am Bruttogehalt oder wird als Pauschale gezahlt.

Rechtliche Grundlagen des Urlaubsgeldes

Ein gesetzlich verankerter Anspruch auf die Zahlung des Urlaubsgeldes existiert in Deutschland nicht. Trotz dieses Umstandes kann ein Arbeitnehmer dennoch einen Anspruch darauf haben. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist das Wissen über die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften von entscheidender Bedeutung.

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Das Urlaubsgeld darf nicht mit dem Urlaubsentgelt verwechselt werden. Die gesetzliche Grundlage für das Urlaubsentgelt stellt der § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dar. Dieser Paragraf verpflichtet die Arbeitgeber dazu, das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers auch während der Urlaubszeit des Arbeitnehmers weiterzuzahlen. Eine gesetzliche Grundlage für das Urlaubsgeld gibt es nicht, allerdings können tarifvertragliche Regelungen einen Anspruch des Arbeitnehmers auf diese Zahlung begründen.

Ansprüche auf Urlaubsgeld

Arbeitnehmer können ihren Anspruch auf den Erhalt des Urlaubsgeldes aus unterschiedlichen Gründen heraus geltend machen. Basiert die Zahlung des Arbeitsentgeltes auf einem Tarifvertrag und das Urlaubsgeld ist ein fester Bestandteil dieses Vertrages, so kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen entsprechenden Anspruch geltend machen.

Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn es in dem Unternehmen des Arbeitgebers Betriebsvereinbarungen existieren und das Urlaubsgeld ein fester Bestandteil dieser betrieblichen Vereinbarung ist. Überdies können auch die Regelungen des individuellen Arbeitsvertrages, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wurde, Ansprüche des Arbeitnehmers auf die Zahlung des Urlaubsgeldes begründen.

Unter ganz bestimmten Umständen kann sich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung des Urlaubsgeldes auch aus der Unternehmenspolitik des Arbeitgebers heraus ergeben. Denkbar ist, dass der Arbeitnehmer das Gewohnheitsrecht als Anspruchsgrundlage zitiert. Sollte in einem Unternehmen über mehrere Jahre hinweg Urlaubsgeld an die Arbeitnehmer ausgezahlt worden sein und der Arbeitnehmer durfte davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung handelt, so kann dies einen Anspruch begründen. Es muss jedoch stets auf der Basis des Einzelfalls geprüft werden.

Auch wenn der Arbeitnehmer tatsächlich einen Anspruch auf die Sonderzahlung durch tarifvertragliche Regelungen hat, so kann dieser Anspruch auch entfallen. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat mit seinem Urteil vom 28.02.2022 (Aktenzeichen 19 Sa 1431/20) entschieden, dass der Arbeitnehmeranspruch auf die tarifvertraglich geregelte Sonderzahlung dann entfallen kann, wenn diese an die Erbringung der Arbeitsleistung geknüpft ist und die Arbeitsleistung von dem Arbeitnehmer nicht erbracht wurde.

Anspruchsberechtigung und Differenzierung

Sollte der Arbeitgeber sich zu der Zahlung von Urlaubsgeld entschließen, so können bestimmte Kriterien sowie auch Differenzierungen als Voraussetzung für die Zahlung zugrunde gelegt werden. Es müssen hierbei jedoch einige Aspekte beachtet werden.

Kriterien für die Gewährung von Urlaubsgeld

Als Kriterien für die Gewährung von Urlaubsgeld werden in der gängigen Praxis die Betriebszugehörigkeit des Arbeitgebers oder die erbrachte Arbeitsleistung zugrunde gelegt. Wird die Betriebszugehörigkeit als Kriterium festgelegt, so erhalten lediglich diejenigen Arbeitnehmer, die eine Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren aufweisen, die Zahlung. Wird die Arbeitsleistung als Kriterium festgelegt, so wird das Urlaubsgeld nur an diejenigen Arbeitnehmer ausgezahlt, die in dem Anspruchszeitraum die Arbeitsleistung ohne nennenswerte Fehlzeiten erbracht haben.

Wichtig ist, dass die Kriterien für die Gewährung von Urlaubsgeld vertraglich festgeschrieben und dass dabei die Prinzipien der Gleichbehandlung durch den Arbeitgeber eingehalten werden.

Diskriminierung und Gleichbehandlung

Sofern der Arbeitgeber Urlaubsgeld an seine Arbeitnehmer auszahlt, muss hierbei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Zahlung an alle Mitarbeiter, die diese Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung oder des Glaubens respektive der religiösen Überzeugung leisten muss.

Sollte das AGG nicht beachtet werden, so kann dies unter Umständen Entschädigungsansprüche des diskriminierten Arbeitnehmers nach sich ziehen. Ein gutes Beispiel hierfür wäre der Fall, in dem ein Unternehmen den männlichen Arbeitnehmern höhere Urlaubsgelder, als es bei den weiblichen Arbeitnehmern in der identischen Position und mit den identischen Erfahrungswerten der Fall ist.

Besondere Umstände bei der Zahlung von Urlaubsgeld

In einem Unternehmen kann sich durch besondere Umstände die wirtschaftliche Lage sehr schnell verändern. In guten Zeiten sollte die Zahlung des Urlaubsgeldes kein Problem darstellen, doch in schlechten Zeiten verhält es sich naturgemäß anders. Der Arbeitgeber sollte daher vor der Einführung der Sonderzahlung gewisse Vorkehrungen treffen.

Urlaubsgeld in wirtschaftlich schlechten Zeiten

Ein Arbeitgeber sollte vor der Einführung des Urlaubsgeldes auf jeden Fall darauf hinweisen, dass es sich um eine freiwillige Leistung ohne Begründung einer Rechtspflicht handelt. Dies erfolgt in Form des sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalts, aus dem der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch für sich ableiten kann. Überdies kann der Arbeitgeber mit dem sogenannten Widerrufsvorbehalt diese Zahlung auch wieder einstellen, wenn er die Zahlung nicht mehr leisten kann oder möchte. Sowohl der Freiwilligkeits- als auch der Widerrufsvorbehalt müssen auf jeden Fall vertraglich festgehalten werden.

Anpassung und Kürzung von Urlaubsgeld

Sofern der Arbeitgeber den Freiwilligkeits- respektive Widerrufsvorbehalt als Passus vertraglich festgelegt hat, ist die Anpassung sowie Kürzung der Urlaubsgeldzahlung kein Problem. Sollte jedoch ein derartiger Passus nicht existieren und das Urlaubsgeld ein fester Bestandteil von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen sein, wird eine entsprechende Vertragsänderung erforderlich. Diese kann lediglich im Einvernehmen erfolgen und bedarf dementsprechend auch der Zustimmung des Arbeitnehmers.

Steuerliche Behandlung und Sozialversicherungsbeiträge

Grundsätzlich gilt das Urlaubsgeld als Einkommen des Arbeitnehmers, sodass sowohl die Steuer als auch die Sozialversicherung berücksichtigt werden müssen. Die Höhe der Leistungen ist jedoch von bestimmten Faktoren abhängig.

Besteuerung von Urlaubsgeld

Die Frage der Besteuerung von Urlaubsgeld ist davon abhängig zu machen, ob die Zahlung regelmäßig oder einmalig erfolgt.

Erfolgt die Zahlung regelmäßig, so wird sie als Entgelt für Sonderleistungen respektive Mehrarbeit betrachtet und identisch wie der Arbeitslohn versteuert. Im Fall einer einmaligen Zahlung jedoch unterliegt das Urlaubsgeld dem sogenannten progressiven Einkommenssteuertarif, da es sich um einen sonstigen Bezug des Arbeitnehmers handelt.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland sind an Beitragsbemessungsgrenzen gekoppelt. Das Urlaubsgeld wird als Einmalzahlung betrachtet und auch als Teil des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts angesehen. Sollte der Arbeitnehmer mit seinem Verdienst über dem Beitragsbemessungssatz liegen, so müssen für das Urlaubsgeld keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen aktuell bei einem Wert von 5.175 Euro pro Monat im Bereich der Pflege- und Krankenversicherung sowie 7.550 Euro (West) respektive 7.450 Euro (Ost) im Bereich der Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Berechnungsbeispiel

Monatlicher Verdienst Arbeitnehmer Brutto 4.800 Euro (Zeitraum Januar – Juni)
Urlaubsgeld Arbeitnehmer Brutto 4.800 Euro (Auszahlung Juni)

Verdienst (Januar – Juni) 6 x 4.800 Euro = 28.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Pflege- sowie Krankenversicherung (Januar – Juni) 6 x 5.175 Euro = 31.050 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosen- sowie Rentenversicherung (Januar – Juni) 6 x 7.550 Euro = 45.300 Euro

Erhält der Arbeitnehmer 4.800 Euro Urlaubsgeld, so wird die Beitragsbemessungsgrenze bei der Pflege- und Krankenversicherung überschritten. Bei der Arbeitslosen- sowie Rentenversicherung wäre dies nicht der Fall, sodass Beiträge abgeführt werden müssen.

Urlaubsgeld unter besonderen Bedingungen

Urlaubsgeld während Schwangerschaft und Elternzeit

Sofern in dem Unternehmen aufgrund von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen gezahlt werden haben Arbeitnehmer während der Schwangerschaft oder Elternzeit einen Anspruch darauf, die Zahlung zu erhalten. Hierbei müssen jedoch die Bedingungen für den Erhalt der Zahlung beachtet werden. Im Zweifel sollte der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt angetreten werden, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

Urlaubsgeld bei Arbeitsplatzwechsel oder Kündigung

In derartigen Fallkonstellationen sollte der Arbeitnehmer auf jeden Fall die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, um etwaig bestehende Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend zu machen. Hierbei muss betont werden, dass es sich stets um eine Einzelfallsituation handelt und diese entsprechend geprüft werden muss.

Fazit

Das Urlaubsgeld hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine wichtige Bedeutung. Die Zahlung ist für beide Seiten mit Vorteilen verbunden, allerdings müssen gewisse Faktoren beachtet werden. Dem reinen Grundsatz nach hat ein Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Zahlung, allerdings können sich aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen entsprechende Ansprüche ergeben.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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