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Vaterschaftsurlaub 2026: Haben Väter Anspruch auf Sonderurlaub?

Viele werdende Väter hoffen auf eine bezahlte Auszeit nach der Geburt, doch der Vaterschaftsurlaub im Jahr 2026 bleibt eine komplexe Rechtslage zwischen EU-Recht und fehlender nationaler Umsetzung. Während viele Angestellte vertragliche Besonderheiten übersehen, eröffnen neue Urteile und Finanzierungs-Strategien jetzt Wege, um sich die ersten Wochen mit dem Kind dennoch gesichert freizuhalten.

Übersicht:

Ein Vater in Arbeitskleidung steht zögernd in der Tür und blickt wehmütig auf sein schlafendes Neugeborenes zurück, da er keinen Sonderurlaub hat.
Zerrissenheit zwischen Job und Kind: Weil der gesetzliche Anspruch auf Vaterschaftsurlaub 2026 für viele fehlt, müssen Väter oft direkt nach der Geburt zurück zur Arbeit. Symbolfoto: KI

Das Wichtigste im Überblick

  • Für Angestellte in der Privatwirtschaft besteht 2026 kein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte zehntägige Familienstartzeit.
  • Bundesbeamte können sich auf Grundlage eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln auf einen Anspruch von bis zu 10 Tagen bezahltem Vaterschaftsurlaub nach EU-Recht berufen; für Landesbeamte ist derzeit noch keine einheitliche Rechtsprechung bekannt.
  • Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt bei Geburten ab April 2025 auf 175.000 € zu versteuerndes Einkommen.
  • Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist für Kinder mit Geburtsdatum ab dem 1. April 2024 grundsätzlich auf maximal 1 Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt; bei Kombination mit ElterngeldPlus sowie in besonderen Fällen (z. B. Frühchen, Mehrlinge, Kinder mit Behinderung) kann ein längerer paralleler Bezug möglich sein.
  • In der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht die tarifliche T-ZUG-Option 8 zusätzliche freie Tage zur Kinderbetreuung.
  • Sie müssen Ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden; für Kinder, die bis zum 30. April 2025 geboren wurden, ist dafür Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich, bei später geborenen Kindern genügt die Anmeldung in Textform (z. B. per E‑Mail).
  • Privatversicherte müssen während der Elternzeit den vollen Versicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss selbst finanzieren.
  • Sie erhalten Rentenpunkte für Erziehungszeiten nicht automatisch – Sie müssen diese aktiv beantragen.
  • Zur rechtssicheren Fristwahrung sollten Sie die Anmeldung per Einwurf-Einschreiben zustellen oder persönlich übergeben.

Wie ist die aktuelle Rechtslage zum Vaterschaftsurlaub 2026?

Viele werdende Väter haben von der sogenannten „Familienstartzeit“ gehört – 10 Tage bezahlter Sonderurlaub direkt nach der Geburt, ohne Antrag auf Elternzeit und ohne finanzielle Einbußen. Es klingt nach einer Selbstverständlichkeit, die in vielen europäischen Nachbarländern längst Realität ist. Doch wer im Jahr 2026 den Antrag beim Arbeitgeber stellt, wird oft abgewiesen. Der Blick in die Gesetzesblätter zeigt: Der Vaterschaftsurlaub im Jahr 2026 existiert in der breit diskutierten Form eines Bundesgesetzes schlichtweg nicht.

Die politische Landschaft hat sich gewandelt. Was als Vorhaben der Sozialpolitik begann, setzte der Gesetzgeber bisher nicht um. Die Bundesregierung hat das Vorhaben, die EU-Richtlinie in nationales Recht zu gießen, faktisch auf Eis gelegt – meist mit der Wirtschaftslage und dem Wunsch begründet, Unternehmen zu entlasten. Für Sie bedeutet das eine schwierige Situation: Auf dem Papier der EU haben Sie Rechte, doch in der betrieblichen Realität kommen Sie damit oft nicht weiter.

Dennoch markiert der Januar 2026 eine rechtliche Änderung. Während der Gesetzgeber schweigt, sprechen die Gerichte. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat eine Grundlage geschaffen, die für einen Teil der Erwerbstätigen einen Anspruch auf Sonderurlaub begründet. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihren Status und unterstützt Sie dabei, Ihren Arbeitsvertrag sowie die finanzielle Absicherung rechtssicher zu bewerten.

Welche Berufsgruppen erhalten bezahlten Sonderurlaub?


BerufsgruppeRechtsgrundlageAnspruch (Bezahlt)Status 2026
Angestellte (Privat)§ 616 BGB (oft vertraglich ausgeschlossen)Meist 0 Tage (abhängig vom Vertrag)Kein gesetzlicher Anspruch
IG Metall (T-ZUG)Tarifvertrag (Wahloption)8 Tage (durch Geld-Verzicht)Anspruch (bei fristgerechtem Antrag)
BundesbeamteEU-Richtlinie + Urteil VG Köln10 Tage SonderurlaubSchwebend (Berufung läuft)

Industriearbeiter in einer Werkshalle plant seine Schichten auf einem Tablet
In der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht die T-ZUG-Regelung den Tausch von Sonderzahlungen gegen acht freie Tage. Symbolfoto: KI

Haben Angestellte in der Privatwirtschaft Anspruch auf Sonderurlaub?

Wenn Sie in der Privatwirtschaft arbeiten, ist die Rechtslage leider ernüchternd. Ohne ein spezielles „Familienstartzeitgesetz“ hängt Ihr Anspruch auf Freistellung an den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ihr zentraler Ankerpunkt ist hier der Paragraph 616 BGB.

Er besagt vereinfacht: Sie behalten Ihren Lohnanspruch, wenn Sie aus einem persönlichen Grund (wie einer Geburt) kurzzeitig nicht arbeiten können.

Wann ist der Sonderurlaub nach § 616 BGB ausgeschlossen?

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“ (§ 616 Satz 1 BGB)

Die Geburt eines Kindes gilt juristisch unbestritten als ein solcher persönlicher Verhinderungsgrund. Doch die Tücke liegt im Detail der Auslegung und der Vertragsgestaltung. Die Rechtsprechung gesteht Vätern unter Berufung auf diesen Paragraphen in der Regel nur einen einzigen Tag bezahlte Freistellung zu – nämlich für den Tag der Geburt selbst. Die Vorstellung, über diesen Paragraphen zwei Wochen bei der Familie bleiben zu können, ist rechtlich nicht haltbar.

Ein Problem ist, dass diese Vorschrift durch vertragliche Vereinbarung ausschließbar ist. Finden Sie in Ihrem Vertrag Klauseln zum Ausschluss von § 616 BGB, entfällt meist der Anspruch. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft in solchen Fällen, ob der Ausschluss wirksam ist oder alternative Ansprüche bestehen.

Experten-Tipp: Schriftliche Zusage einholen

Verlassen Sie sich in der Praxis nicht stillschweigend auf § 616 BGB. Wenn Sie der Arbeit fernbleiben und der Arbeitgeber die Rechtslage anders interpretiert, riskieren Sie eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens. Klären Sie den Anspruch zwingend vor der Geburt schriftlich mit der Personalabteilung oder beantragen Sie vorsorglich regulären Urlaub, der bei positivem Bescheid später umgewandelt werden kann.

Welche Regelung gilt im öffentlichen Dienst (TVöD)?

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten jedoch nicht die allgemeinen, oft unsicheren Regeln des BGB, sondern ein eigener Tarifvertrag: der TVöD.

Wo das Gesetz Lücken lässt, springen teilweise Tarifverträge ein – allerdings höchst unterschiedlich. Ein Angestellter im öffentlichen Dienst (TVöD) steht dabei kaum besser da als der gesetzliche Standard. Der § 29 TVöD stellt bei der Niederkunft der Ehefrau, der Lebenspartnerin oder einer Lebensgefährtin lediglich für einen einzigen Arbeitstag frei. Unverheiratete Väter ohne eingetragene Lebenspartnerschaft oder vergleichbare Lebensgemeinschaft sind häufig auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen, da der ausdrückliche Rechtsanspruch an diese Konstellationen anknüpft.

Anders sieht es in der Metall- und Elektroindustrie aus. Hier hat die IG Metall mit dem „Tariflichen Zusatzgeld“ (T-ZUG) ein Instrument geschaffen, das faktisch als Vaterschaftsurlaub genutzt werden kann, auch wenn es anders heißt.

Wie funktioniert die Freistellung über T-ZUG?

Wenn Sie in diesem Tarifbereich arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (wie Kinderbetreuung) statt einer Sonderzahlung 8 zusätzliche freie Tage wählen. Das ist keine geschenkte Zeit, sondern ein Tausch von Geld gegen Freizeit. Wenn Sie 2026 Vater werden, müssen Sie diesen Tausch jedoch aktiv beantragen – meist bis zum 31. Oktober des Vorjahres. Haben Sie die Frist verpasst, bleibt oft nur die Hoffnung auf Kulanz oder den Betriebsrat.

Gewähren Großkonzerne freiwilligen Sonderurlaub?

Im „War for Talent“ schaffen einige Großkonzerne Fakten, die der Gesetzgeber schuldig bleibt. Unternehmen wie Henkel oder SAP haben erkannt, dass Familienfreundlichkeit ein Wettbewerbsvorteil ist. Henkel beispielsweise gewährt weltweit 8 Wochen voll vergütete Elternzeit für den zweiten Elternteil. Solche Regelungen basieren auf unternehmerischen Entscheidungen oder Betriebsvereinbarungen. Arbeitnehmer bei mittelständischen Zulieferern ohne Tarifbindung erreicht dies jedoch oft nicht. Sie sind an den vertraglichen Ausschluss von § 616 BGB gebunden.

Das Wichtigste für Angestellte:

  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub in der Privatwirtschaft.
  • Der § 616 BGB (bezahlte Freistellung) ist in vielen Arbeitsverträgen wirksam ausgeschlossen.
  • In der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht die T-ZUG-Regelung 8 freie Tage (gegen Entgeltverzicht).

Warum haben Bundesbeamte Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?

Während Angestellte somit kaum eine rechtliche Handhabe für bezahlten Sonderurlaub haben, ergibt sich für Bundesbeamte ein völlig anderes Bild.

Auslöser für diese andere Bewertung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 11. September 2025 (Az. 15 K 1556/24), das Fachkreise als bedeutend werten. Hier stehen nationale Versäumnisse dem europäischen Recht gegenüber.

Warum gilt die EU-Richtlinie direkt für Beamte?

Im Zentrum steht die EU-Richtlinie 2019/1158. Sie sieht einen Anspruch auf mindestens 10 Tage Vaterschaftsurlaub vor, verpflichtet Deutschland aber nicht zwingend zur Einführung eines eigenständigen nationalen Vaterschaftsurlaub-Gesetzes. Deutschland hat die Umsetzungsfrist im Jahr 2022 nicht vollständig eingehalten.

Normalerweise gelten solche Richtlinien nur gegenüber den Staaten, nicht unmittelbar gegenüber Bürgern. Unter engen Voraussetzungen kann sich eine betroffene Person allerdings unmittelbar gegenüber einem öffentlichen Arbeitgeber auf hinreichend konkrete und unbedingt formulierte Vorgaben einer nicht umgesetzten EU-Richtlinie berufen (sogenannter „direkter Effekt“).

Das VG Köln wandte diese Doktrin nun auf Vaterschaftsurlaub für die Bundesbeamten an. Die Richter begründen ihre Entscheidung wie folgt: Der Staat (in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland) hat es versäumt, die Richtlinie umzusetzen. Wenn dieser Staat nun gleichzeitig als Arbeitgeber (Dienstherr) auftritt, darf er aus seinem eigenen Versäumnis keinen Vorteil ziehen. Er kann dem Beamten nicht sagen: „Ich habe das Gesetz zwar nicht gemacht, obwohl ich musste, also bekommst du auch keinen Urlaub.“

„Der Kläger hat einen unmittelbaren Anspruch auf Gewährung von zehn Arbeitstagen Vaterschaftsurlaub aus Art. 6 der Richtlinie (EU) 2019/1158. Die Bestimmung ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, sodass sich der Einzelne gegenüber dem säumigen Mitgliedstaat darauf berufen kann.“

Warum profitieren Angestellte nicht vom Urteil?

Warum hilft dieses Urteil dem VW-Bandarbeiter oder dem Bäckereifachverkäufer nicht? Weil ihr Arbeitgeber nicht der Staat ist. Ein privater Arbeitgeber hat die Richtlinie nicht verletzt – das war der Gesetzgeber. Eine direkte Wirkung einer EU-Richtlinie unter Privaten (horizontale Wirkung) ist juristisch ausgeschlossen. Der Angestellte kann seinen Chef nicht für die Fehler der Bundesregierung haftbar machen. Der Beamte hingegen klagt direkt gegen die Bundesrepublik.

Ist das Urteil des VG Köln bereits rechtskräftig?

Es ist wichtig zu betonen, dass das Urteil des VG Köln noch nicht rechtskräftig ist. Die Bundesrepublik hat Berufung eingelegt, das Verfahren liegt nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Juristen warnen davor, den Urlaub schon fest einzuplanen.

Sollte das OVG oder später das Bundesverwaltungsgericht das Urteil kippen – etwa mit der Begründung, das deutsche Elterngeld sei doch ein „äquivalenter Ausgleich“ – könnten gewährte Tage zurückgefordert oder mit Erholungsurlaub verrechnet werden. Dennoch raten Gewerkschaften wie Verdi und der dbb ihren Mitgliedern dringend, Ansprüche jetzt geltend zu machen, um Verjährung zu verhindern.

Neben der Frage der Rechtskraft stellt sich für viele auch die Frage, ob das Urteil nur für Bundesbeamte gilt oder auch andere Beamtengruppen davon profitieren können.

Haben Landesbeamte Anspruch auf den Sonderurlaub?

Vorsicht: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bindet unmittelbar nur den Bund als Dienstherrn. Landesbeamte (z. B. Lehrer, Polizisten oder Finanzbeamte im Landesdienst) können sich nicht direkt auf dieses spezifische Urteil berufen, da ihr Dienstherr das jeweilige Bundesland ist.

Dennoch ist die juristische Argumentation identisch: Auch die Bundesländer sind als Teil des Staates an die EU-Richtlinie gebunden. Gewerkschaften empfehlen daher auch Landesbeamten, den Sonderurlaub unter Berufung auf das EU-Recht zu beantragen und bei Ablehnung Widerspruch einzulegen. Rechnen Sie jedoch damit, dass die Bundesländer Zahlungen vorerst verweigern, bis ein entsprechendes Urteil gegen das jeweilige Land vorliegt.

Kernpunkte für Beamte:

  • Bundesbeamte können unter Berufung auf EU-Recht und das Urteil des VG Köln 10 Tage Sonderurlaub beantragen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es besteht ein Rückforderungsrisiko bei Aufhebung.
  • Landesbeamte haben keinen direkten Anspruch, sollten aber zur Fristwahrung Anträge stellen.

Da ein Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub für die meisten Väter nicht existiert, ist die Anmeldung von Elternzeit der einzig sichere Weg, um sich die Zeit nach der Geburt freizuhalten. Doch auch hier lauern formale und rechtliche Fallstricke, insbesondere beim Kündigungsschutz.

Hand wirft einen Briefumschlag in einen gelben Briefkasten ein
Um die Frist für den Kündigungsschutz rechtssicher zu wahren, ist der Nachweis des Zugangs per Einwurf-Einschreiben entscheidend. Symbolfoto: KI

Genieße ich Kündigungsschutz und bleibt mein Urlaub erhalten?

Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, profitiert von einem besonderen Kündigungsschutz (Kündigungsverbot nach § 18 BEEG). Gemäß § 18 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen – der Schutz beginnt dabei jedoch frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bei Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes). Dieser Schutz gilt auch während der Elternzeit selbst.

„Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz beginnt […] frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes […]“ (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 BEEG)

Infografik Zeitstrahl: Anmeldefrist und Kündigungsschutz bei Elternzeit. Zeigt das Risiko einer zu frühen Anmeldung vor der 8-Wochen-Frist.
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend: Wer zu früh anmeldet, riskiert den Kündigungsschutz. Infografik: KI

Vorsicht Falle: Viele Väter kündigen ihre Pläne aus Fairness sehr früh an. Doch das kann gefährlich werden: Wenn Sie die Elternzeit früher als 8 Wochen vor Beginn anmelden, stehen Sie in der Zwischenzeit ohne den besonderen Kündigungsschutz da. Ihr Chef könnte Ihnen theoretisch kündigen, bevor der Schutz greift. Reichen Sie den Antrag daher zwar pünktlich (7 Wochen vorher), aber nicht unnötig früh ein.

Gefahr bei Verspätung: Wer die 7-Wochen-Frist verpasst, verliert den Anspruch auf den geplanten Beginn der Elternzeit. Der Arbeitgeber muss die Auszeit in diesem Fall nicht zum Wunschtermin (z. B. Geburt), sondern frühestens sieben Wochen nach Zugang des Antrags gewähren.

Die Konsequenz: Sie haben direkt nach der Geburt keinen Anspruch auf Freistellung und müssen arbeiten oder regulären Urlaub nehmen.

Achtung Falle: Beweislast beim Zugang

Der besondere Kündigungsschutz greift erst, wenn der Antrag dem Arbeitgeber nachweislich zugegangen ist. Ein klassisches „Einschreiben mit Rückschein“ ist hier oft ein taktischer Fehler: Trifft der Postbote niemanden an und wird das Schreiben nicht rechtzeitig bei der Postfiliale abgeholt, gilt es rechtlich als nicht zugestellt. Prozessanwälte raten daher zum „Einwurf-Einschreiben“ (dokumentierter Einwurf in den Briefkasten) oder zur persönlichen Übergabe gegen Empfangsbekenntnis auf einer Kopie.

Neben dem Kündigungsschutz ist auch der Erholungsurlaub ein Punkt, der durch die Elternzeit direkt beeinflusst wird.

Darf der Jahresurlaub wegen Elternzeit gekürzt werden?

„Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.“ (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG)

Ein oft übersehener Aspekt ist der Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 BEEG, das sogenannte Kürzungsrecht des Arbeitgebers). Dies geschieht jedoch nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss die Kürzung ausdrücklich erklären. Vergisst er dies, behalten Sie Ihren vollen Urlaubsanspruch – selbst für die Monate, in denen Sie nicht gearbeitet haben.

Die Berechnung ist zudem starr: Liegt die Elternzeit mitten im Monat (z. B. vom 15. bis 14.), darf der Arbeitgeber den Urlaub mangels vollem Kalendermonat nicht kürzen.

Wichtigste Punkte zu Fristen & Urlaub:

  • Kündigungsschutz besteht frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
  • Die Anmeldung muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen (am besten per Einwurf-Einschreiben).
  • Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Wie können Väter die Zeit nach der Geburt finanzieren?

Steht der rechtliche Rahmen für die Auszeit, rückt die zentrale Frage in den Mittelpunkt: Wie wird die Familienzeit finanziert?

Steuerbescheid und Taschenrechner auf einem Schreibtisch zur Berechnung der Einkommensgrenze
Wichtig für die Elterngeld-Planung: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Symbolfoto: KI

Da der bezahlte Sonderurlaub für die Masse der Väter ausfällt, bleibt nur der Weg über die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Doch auch hier hat der Gesetzgeber die Konditionen deutlich verschärft. Wer 2026 Vater wird, muss seine Finanzen präziser planen als je zuvor. Der Staat hat sowohl bei der Einkommensgrenze als auch bei der Bezugsdauer den Rotstift angesetzt.

Welche Einkommensgrenze gilt für das Elterngeld 2026?

Für alle Geburten ab dem 1. April 2025 – und damit für alle Kinder des Jahrgangs 2026 – gilt eine verschärfte Einkommensgrenze. Paare, die gemeinsam mehr als 175.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt hatten, erhalten kein Elterngeld mehr.

Hier entstehen oft Missverständnisse: Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist nicht das Bruttoeinkommen. Vom Bruttolohn werden Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen (Sozialversicherungen) und Freibeträge abgezogen. Ein Paar kann also durchaus ein Bruttoeinkommen von über 200.000 € haben und dennoch unter die Grenze von 175.000 € zvE rutschen. Der Blick in den letzten Steuerbescheid ist daher der erste und wichtigste Schritt der Finanzplanung.

Rechenbeispiel: Brutto ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen

Viele Paare fürchten die 175.000-Euro-Grenze zu Unrecht. Durch Abzüge für Sozialabgaben und Freibeträge liegt das maßgebliche „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) deutlich niedriger als das Bruttogehalt.

Gemeinsames Bruttojahreseinkommen: 200.000 €
./. Vorsorgeaufwendungen (Faustformel ca. 15%): – 30.000 €
./. Werbungskosten-Pauschale (2 Personen): – 2.460 €
Zu versteuerndes Einkommen (ca.): 167.540 €

Ergebnis: Trotz 200.000 € Brutto liegt das Paar unter der Grenze und hat Anspruch auf Elterngeld.

Wie lange ist gemeinsames Basiselterngeld möglich?

Die gravierendste Änderung für die gemeinsame Zeit nach der Geburt betrifft Väter, die parallel Basiselterngeld beziehen. Bis 2024 blieben Väter oft die ersten 2 Lebensmonate gemeinsam mit der Mutter zu Hause und beide bezogen Basiselterngeld. Dies ist 2026 nicht mehr möglich.

Der Gesetzgeber erlaubt Eltern nur noch maximal 1 Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gleichzeitig Basiselterngeld zu beziehen. Bezieht die Mutter im 1. Monat Basiselterngeld (automatisch durch Anrechnung des Mutterschaftsgeldes), kann der Vater dies ebenfalls beantragen. Bleibt er auch im 2. Monat zu Hause, darf er für diesen Zeitraum kein Basiselterngeld beziehen, solange die Mutter dies tut.

Infografik Vergleich Elterngeldbezug: Zeigt, dass ab 2026 im zweiten gemeinsamen Monat ElterngeldPlus gewählt werden muss, da doppeltes Basiselterngeld nicht mehr möglich ist.
Strategie für den zweiten Vaterschaftsmonat: ElterngeldPlus als Lösung für den Parallelbezug. Infografik: KI

Praxis-Hürde: Lebensmonate vs. Kalendermonate

Elterngeld wird strikt nach Lebensmonaten des Kindes berechnet (z. B. vom 14. eines Monats bis zum 13. des Folgemonats) und nicht nach Kalendermonaten. Viele Väter beantragen im Unternehmen pauschal „den Kalendermonat August“, obwohl der Lebensmonat des Kindes mitten im Monat beginnt. Dies führt regelmäßig zu Teilablehnungen beim Elterngeld und Lücken im Versicherungsschutz. Stimmen Sie den Zeitraum im Antrag exakt auf den Geburtstermin ab.

„Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist nur noch für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen gelten bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten.“

Wie ermöglicht ElterngeldPlus die gemeinsame Zeit?

Um diese Lücke zu schließen, müssen Eltern auf das ElterngeldPlus ausweichen. Das Verbot des Parallelbezugs gilt explizit nur für das Basiselterngeld. Eine Kombination ist daher möglich:


StrategieMonat 1 (Geburt)Monat 2Bewertung
Standard (Alt)Mutter: Basis; Vater: BasisMutter: Basis; Vater: Basis❌ Nicht mehr möglich
ElterngeldPlus (Neu)Mutter: Basis; Vater: BasisMutter: Basis; Vater: ElterngeldPlus✅ Empfohlen (Gemeinsame Zeit)

Der Haken an dieser Strategie: Das ElterngeldPlus ist in der monatlichen Auszahlungshöhe gedeckelt (maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, also höchstens 900 € statt 1.800 €). Die Familie muss also im 2. Monat mit deutlich weniger Liquidität auskommen. Dafür wird das ElterngeldPlus über einen längeren Zeitraum gezahlt. Diese finanzielle Durststrecke muss vorab durch Rücklagen eingeplant werden.

Um die finanzielle Lücke, die durch das niedrigere ElterngeldPlus entstehen kann, zu schließen, bietet das Gesetz die Möglichkeit der Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, eine komplette berufliche Auszeit ist kein Muss. Väter dürfen während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden (im Monatsdurchschnitt) arbeiten, ohne ihren Status in der Elternzeit zu verlieren. Dies ist oft eine strategisch kluge Lösung, um den Kontakt zum Unternehmen zu halten und finanzielle Einbußen abzufedern.

Finanziell ist jedoch Vorsicht geboten: Die Elterngeldstelle rechnet das Einkommen aus der Teilzeitarbeit auf das Elterngeld an, was die staatliche Leistung reduziert. Bei ElterngeldPlus kann sich diese Kombination lohnen, da hier flexiblere Anrechnungsgrenzen gelten.

Ein weiterer entscheidender Kostenfaktor, der neben dem Einkommen aus Teilzeitarbeit bedacht werden muss, ist die Absicherung im Krankheitsfall.

Wer zahlt meine Krankenversicherung während der Auszeit?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, weshalb der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt. Dies wirkt sich direkt auf die Krankenversicherung aus, die je nach Status zur Kostenfalle werden kann.

  • Pflichtversicherte in der GKV: Solange Sie Elterngeld beziehen oder Elternzeit nutzen, bleiben Sie in der Regel beitragsfrei versichert. Die Mitgliedschaft besteht fort, ohne dass Sie Beiträge zahlen müssen (solange keine weiteren Einnahmen vorliegen).
  • Freiwillig Gesetzlich Versicherte: Die beitragsfreie Familienversicherung greift nur, wenn Sie verheiratet sind und Ihre Frau ebenfalls gesetzlich versichert ist. Trifft dies nicht zu (z.B. bei unverheirateten Paaren), müssen Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche zahlen. Da Sie während der Elternzeit meist kein Einkommen haben, müssen diese Kosten aus Rücklagen gedeckt werden.
  • Privat Versicherte (PKV): Für Privatversicherte ändert sich an der Beitragshöhe nichts, jedoch entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Sie müssen den vollen Beitrag für Ihre private Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) während der gesamten Elternzeit aus eigener Tasche zahlen. Dies sollte im Finanzplan unbedingt berücksichtigt werden.

Nicht nur die unmittelbare finanzielle Absicherung ist wichtig, auch die langfristigen Folgen für die Altersvorsorge sollten Väter im Blick haben.

Wie erhalten Väter Rentenpunkte für die Erziehungszeit?

Ein oft vergessener Punkt ist die Rente. Während der Kindererziehung zahlt der Staat Beiträge in die Rentenkasse. Wichtig für Väter: Diese Zeiten schreibt der Staat standardmäßig der Mutter gut. Wenn Sie als Vater die Rentenpunkte erhalten wollen, reicht der Elternzeit-Antrag beim Arbeitgeber nicht aus.

Sie müssen gemeinsam mit der Mutter eine „Erklärung zur gemeinsamen Inanspruchnahme“ bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben.

Achtung Falle: Diese Erklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und kann höchstens für die letzten 2 Kalendermonate rückwirkend geändert werden. Wer sich erst Jahre später darum kümmert, kann daher nur die Zukunft (und maximal zwei Monate rückwirkend) gestalten; bereits länger zurückliegende Monate bleiben der Mutter zugeordnet und lassen sich in der Regel nicht mehr auf den Vater übertragen.

Das Wichtigste zur Finanzierung:

  • Ab 175.000 € zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
  • Gemeinsames Basiselterngeld ist nur noch für maximal einen Monat möglich.
  • Privatversicherte müssen ihre Beiträge während der Elternzeit komplett selbst zahlen.
  • Rentenpunkte für Erziehungszeiten müssen aktiv beantragt werden.

Elternzeit, Kündigungsschutz & Fristen: Jetzt rechtssicher planen

Die rechtliche Lage zwischen unklarem Vaterschaftsurlaub, Elterngeld-Fallen und der 7-Wochen-Frist für die Elternzeit ist hochkomplex. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihren Arbeitsvertrag, sichert die wichtigen Fristen und erstellt eine Strategie, damit Sie die Zeit mit Ihrem Kind ohne finanzielle und rechtliche Risiken genießen können.

Was sollten werdende Väter jetzt tun?

Das Jahr 2026 erfordert von werdenden Eltern eine sorgfältige Planung. Die Hoffnung auf eine einfache, gesetzliche Lösung wurde bisher nicht erfüllt. Die Rechtsfrage „Habe ich Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?“ muss differenziert beantwortet werden: Ein Bundesbeamter kann sich auf das Urteil des VG Köln berufen, ein Angestellter in der Privatwirtschaft hingegen nicht.

Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft müssen Elternzeit anmelden, um die Freistellung zu erhalten – auch wenn dies finanzielle Einbußen bedeutet. Erst Urteile des OVG Münster oder des Bundesverwaltungsgerichts werden die Lage für Beamte endgültig klären. Bis dahin bleibt der Anspruch rechtlich unsicher.

Checkliste: Welche Schritte sind für den Antrag nötig?

Um trotz der widrigen Umstände die Zeit nach der Geburt abzusichern, sollten Väter folgende Schritte beachten:

Für Bundesbeamte:

  1. Stellen Sie vor der Geburt schriftlich einen Antrag auf 10 Tage Sonderurlaub unter expliziter Berufung auf Art. 6 der EU-Richtlinie 2019/1158.
  2. Verweisen Sie im Antrag auf das wegweisende Urteil des VG Köln (Az. 15 K 1556/24).
  3. Bei Ablehnung: Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung.
  4. Klären Sie als Landesbeamter vorab, ob Ihr Dienstherr die EU-Vorgaben anerkennt oder ein gerichtliches Vorgehen nötig ist.
  5. Geben Sie gemeinsam mit der Mutter die Erklärung zur Inanspruchnahme der Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung ab.

Für Angestellte in der Privatwirtschaft:

  1. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf einen wirksamen Ausschluss von § 616 BGB.
  2. Klären Sie mit dem Betriebsrat tarifliche Optionen (z. B. T-ZUG der IG Metall) oder betriebliche Sonderregelungen.
  3. Melden Sie die Elternzeit spätestens 7 Wochen vorab in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) beim Arbeitgeber an.
  4. Sichern Sie den Zugang der Anmeldung rechtssicher ab, etwa durch Einwurf-Einschreiben, persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder eine nachweisbare elektronische Übermittlung.
  5. Nutzen Sie für den ersten Lebensmonat den parallelen Basiselterngeld-Bezug und planen Sie für Folgemonate mit ElterngeldPlus.
  6. Reichen Sie rechtzeitig den Antrag auf Gutschrift der Rentenpunkte für die Erziehungszeit beim Rentenversicherungsträger ein.

Das Ergebnis ist: Der Staat bietet 2026 keine automatische Lösung – die Verantwortung für die Planung liegt bei den Eltern. Doch es gibt Handlungsoptionen. Wenn Sie sich rechtzeitig kümmern, sichern Sie sich die Zeit für die ersten Wochen mit Ihrem Kind.


Unser Experte: Hans Jürgen Kotz (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Experten Kommentar

Vorsicht ist bei der Berufung auf das Kölner Urteil geboten. Beamte, die den Sonderurlaub jetzt durchsetzen, gehen womöglich ein finanzielles Risiko ein. Sollte die nächste Instanz das Urteil aufheben, wird der Dienstherr die Gehaltszahlungen für diese Zeit zurückfordern oder mit dem Erholungsurlaub verrechnen.

In der Privatwirtschaft zeigt sich oft erst beim Blick in den Arbeitsvertrag, dass kein Anspruch besteht. Der § 616 BGB steht zwar im Gesetz, wird aber in modernen Anstellungsverträgen oft ausgeschlossen. Wer hier nicht verhandelt oder unbezahlte Freistellung einplant, hat nach der Geburt unter Umständen keinen Lohnfortzahlungsanspruch.


Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.

Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der Anspruch auf Sonderurlaub auch, wenn ich Angestellter im öffentlichen Dienst statt Beamter bin?


NEIN, als Angestellter im öffentlichen Dienst haben Sie leider keinen automatischen Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub anlässlich der Geburt Ihres Kindes. Für Ihr Arbeitsverhältnis ist in der Regel der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) maßgeblich, der lediglich einen Tag Arbeitsbefreiung vorsieht. Die rechtliche Grundlage Ihres Beschäftigungsverhältnisses unterscheidet sich fundamental von der eines Beamten, weshalb Gerichtsurteile für Beamte nicht direkt übertragbar sind.

Der Grund für diese Ungleichbehandlung liegt in der Art Ihres Vertrages: Beamte stehen in einem besonderen Dienstverhältnis direkt zum Staat. Ihr Angestelltenverhältnis basiert dagegen auf einem privaten Arbeitsvertrag. Die verbraucherfreundlichen Urteile funktionieren nur, weil Beamte den Staat direkt als „säumigen Gesetzgeber“ haftbar machen können. Als Angestellter können Sie das nicht. Hier gilt vorrangig Ihr Tarifvertrag (§ 29 TVöD), der die bezahlte Freistellung explizit auf einen einzigen Tag begrenzt.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie nicht verheiratet sind, da die Formulierung im § 29 TVöD oft auf die „Niederkunft der Ehefrau“ abstellt. Dies kann in der Praxis dazu führen, dass Arbeitgeber bei unverheirateten Vätern selbst den einen freien Tag nur auf Kulanzbasis gewähren, obwohl dies rechtlich umstritten ist. Eine großzügigere Regelung müsste durch eine Anpassung der Tarifverträge erfolgen, nicht durch die Rechtsprechung für Beamte.

Unser Tipp: Überprüfen Sie die genauen Formulierungen in Ihrem Arbeitsvertrag und dem für Sie geltenden Tarifvertrag (TVöD oder TV-L). Vermeiden Sie: Sich auf positive Urteile für Beamte zu berufen, da diese für Ihr Angestelltenverhältnis keine rechtliche Bindungswirkung haben.


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Verliere ich meinen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn mein Arbeitsvertrag den Paragrafen 616 wirksam ausschließt?


JA, der Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub entfällt vollständig, wenn der Arbeitsvertrag den Paragrafen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wirksam ausschließt. Fehlt eine tarifliche oder betriebliche Regelung, haben Sie in diesem Fall keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung zur Geburt Ihres Kindes. Sie müssen stattdessen regulären Erholungsurlaub oder eine unbezahlte Freistellung in Betracht ziehen.

Die rechtliche Grundlage für diesen Anspruchsverlust liegt in der sogenannten Dispositivität (also der rechtlichen Möglichkeit, von gesetzlichen Regelungen durch Vertrag abzuweichen) des § 616 BGB, was bedeutet, dass die gesetzliche Regelung durch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag abgeändert oder komplett ausgeschlossen werden kann. Dieser Paragraph sichert Arbeitnehmern die Fortzahlung des Gehalts zu, wenn sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sind. Schließt der Arbeitgeber die Anwendung dieser Vorschrift jedoch vertraglich aus, entfällt die einzige gesetzliche Basis für einen bezahlten Sonderurlaub bei Ereignissen wie einer Geburt.

Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn ein auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eigene Regelungen zum Sonderurlaub enthält. Solche kollektivrechtlichen Vereinbarungen können dem Arbeitsvertrag vorgehen und selbst bei einem vertraglichen Ausschluss des § 616 BGB einen Anspruch auf bezahlte Freistellung begründen. Es ist daher ratsam zu prüfen, ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein solcher Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung gilt.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig auf Klauseln mit Formulierungen wie „§ 616 BGB findet keine Anwendung“ oder „Ansprüche nach § 616 BGB sind ausgeschlossen“. Vermeiden Sie es, eigenmächtig der Arbeit fernzubleiben, und beantragen Sie rechtzeitig Urlaub, falls ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart wurde.


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Kann ich die freien T-ZUG Tage nutzen, wenn ich die Antragsfrist im Vorjahr verpasst habe?


NEIN, ABER unter Umständen erhalten Sie die freien Tage dennoch. Nach der Antragsfrist am 31. Oktober können Beschäftigte das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) grundsätzlich nicht mehr direkt in acht freie Tage umwandeln. Eine nachträgliche Genehmigung hängt jedoch von betrieblichen Regelungen ab.

Der Stichtag 31. Oktober ist im Tarifvertrag der IG Metall als eine sogenannte Ausschlussfrist (also eine Frist, nach deren Ablauf der Anspruch unwiderruflich erlischt) festgelegt, um dem Arbeitgeber eine verlässliche Personalplanung für das Folgejahr zu ermöglichen. Versäumt ein anspruchsberechtigter Beschäftigter diese Frist, erlischt der automatische Anspruch auf die Wahroption, das T-ZUG A in Freizeit umzuwandeln. Die tarifliche Regelung sieht keine standardmäßige Nachfrist für vergessene Anträge vor, weshalb der Arbeitgeber die verspätete Beantragung zunächst ablehnen kann. Ohne fristgerechten Antrag wird das tarifliche Zusatzgeld regulär mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt.

Eine Ausnahme kann jedoch bei unvorhersehbaren, schwerwiegenden persönlichen Ereignissen greifen, die eine fristgerechte Antragstellung unmöglich machten. In solchen Härtefällen sehen einige Betriebsvereinbarungen Kulanzregelungen vor. Ein plötzlich eintretender Pflegefall in der Familie oder andere gravierende Umstände könnten eine solche Ausnahme begründen und sollten unverzüglich gemeldet werden.

Unser Tipp: Suchen Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Betriebsrat und schildern Sie die Gründe für das Versäumnis, um eine mögliche Härtefallregelung prüfen zu lassen. Vermeiden Sie es, eine pauschale Ablehnung sofort zu akzeptieren, bevor diese Möglichkeit nicht geklärt wurde.


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Was tue ich, wenn mein Arbeitgeber die 10 Tage wegen des fehlenden Bundesgesetzes komplett ablehnt?


Die Ablehnung durch Ihren Arbeitgeber ist rechtlich zulässig, da die zugrundeliegende EU-Richtlinie bislang nicht in ein deutsches Bundesgesetz umgesetzt wurde. Die sicherste Handlungsoption, um eine Freistellung nach der Geburt zu gewährleisten, ist die fristgerechte Anmeldung der Elternzeit. Diese gesetzlich verankerte Auszeit kann vom Arbeitgeber nicht verweigert werden und sichert Ihnen somit die gewünschte Zeit mit Ihrer Familie.

Eine EU-Richtlinie allein schafft für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft keinen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber auf eine bezahlte Freistellung. Erst durch die Verabschiedung eines nationalen Gesetzes entsteht eine verbindliche Rechtsgrundlage, was bisher jedoch nicht geschehen ist. Aus diesem Grund führen Diskussionen über einen Anspruch auf Sonderurlaub meist zu keinem Ergebnis. Der Anspruch auf Elternzeit ist hingegen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) klar geregelt und stellt damit den rechtssicheren Weg dar, um die Freistellung zu erhalten.

Diese rechtliche Situation betrifft vorrangig Beschäftigte in der Privatwirtschaft, da hier die direkte Wirkung von EU-Richtlinien rechtlich eingeschränkt ist. Für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst können mitunter abweichende Regelungen gelten, die sich aus Gesetzen oder Tarifverträgen ergeben und eine gesonderte Prüfung erfordern.

Unser Tipp: Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht rät, die Elternzeit rechtzeitig und schriftlich anzumelden. So wahren Sie Ihre Rechte und den Kündigungsschutz, auch wenn die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie für den bezahlten Sonderurlaub derzeit noch aussteht.


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Muss ich ElterngeldPlus wählen, um im 2. Monat gemeinsam mit der Mutter daheim zu bleiben?


JA, für einen zweiten gemeinsamen Bezugsmonat ist in der Regel ein Wechsel mindestens eines Elternteils in das ElterngeldPlus notwendig. Für Geburten ab dem 1. April 2024 dürfen beide Eltern Basiselterngeld nur noch für maximal 1 Monat gleichzeitig beziehen. Diese Regelung zielt darauf ab, den parallelen Bezug von Basiselterngeld einzuschränken, lässt aber die Kombination mit ElterngeldPlus als Alternative offen.

Die gesetzliche Neuregelung gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) begrenzt den simultanen Bezug von Basiselterngeld strikt auf 1 Lebensmonat, der zudem innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes liegen muss. Möchten Sie als Eltern einen weiteren Monat, beispielsweise den 2. Lebensmonat, gemeinsam zu Hause verbringen und Elterngeld beziehen, muss mindestens ein Partner für diesen Monat ElterngeldPlus wählen. Während die Mutter also Basiselterngeld erhält, kann der Vater im selben Zeitraum ElterngeldPlus beziehen, um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen.

Eine wichtige Ausnahme von dieser strikten Regelung besteht für Eltern von Mehrlingen, Frühgeburten (mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin) sowie von Kindern mit einer Behinderung. In diesen besonderen Fällen bleibt der gemeinsame Bezug von Basiselterngeld auch für mehr als einen Monat weiterhin uneingeschränkt möglich, um den besonderen Betreuungsanforderungen gerecht zu werden.

Unser Tipp: Planen Sie Ihre Finanzen sorgfältig, da das ElterngeldPlus monatlich nur etwa halb so hoch ausfällt wie das Basiselterngeld, also maximal 900 € beträgt. Vermeiden Sie Liquiditätsengpässe, indem Sie vorab prüfen, ob diese reduzierte Leistung für die Dauer des gemeinsamen Bezugs ausreichend ist.


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