Nach dem Tod ihres Mannes forderte eine Witwe die Weiterzahlung des vertraglich vereinbarten monatlichen Vorruhestandsgeldes vom früheren Arbeitgeber. Obwohl der Vertrag eine separate Abfindung explizit als vererblich regelte, geriet die Vererblichkeit des Vorruhestandsgeldes selbst in Zweifel.
Übersicht:
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Geht mein Anspruch auf Vorruhestandsgeld auf die Erben über?
- Wann gilt eine Vorruhestandsleistung als höchstpersönlicher Anspruch?
- Was ist der Unterschied bei der Vererbung von Abfindung und Vorruhestandsgeld?
- Was muss ich tun, wenn der Arbeitgeber die Weiterzahlung des Vorruhestandsgeldes ablehnt?
- Wie sichere ich meine Erben durch eine explizite Vererblichkeit im Vertrag ab?
- Glossar
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 292/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig‑Holstein
- Datum: 11.06.2025
- Aktenzeichen: 6 Sa 292/24
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Erbrecht, Versorgungsrecht
- Das Problem: Die Erbin verlangte die Weiterzahlung des monatlichen Vorruhestandsgeldes ihres verstorbenen Ehemannes vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber lehnte dies ab.
- Die Rechtsfrage: Geht der Anspruch auf das monatliche Vorruhestandsgeld beim Tod des Empfängers automatisch auf die Erben über?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Berufung zurück. Das Vorruhestandsgeld ist ein höchstpersönlicher Anspruch, der nur zur Versorgung des Arbeitnehmers dient und daher mit dessen Tod endet. Die Vertragsparteien hatten die Vererblichkeit nur für die einmalige Abfindung, aber nicht für die laufenden Zahlungen vereinbart.
- Die Bedeutung: Laufende Zahlungen aus einer Vorruhestandsvereinbarung sind in der Regel nicht vererblich. Nur wenn die Vererblichkeit ausdrücklich im Vertrag geregelt ist, können Erben Ansprüche geltend machen.
Der Fall vor Gericht
Kann ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld an die Erben übergehen?
Ein Arbeitgeber machte einem langjährigen Mitarbeiter zwei Versprechen für seinen Abschied in den Vorruhestand. Das erste Versprechen war eine einmalige Abfindung von 30.000 Euro, im Vertrag ausdrücklich als „vererblich“ gekennzeichnet. Das zweite Versprechen war eine monatliche Zahlung von fast 5.000 Euro, gedacht als Brücke bis zum Beginn der gesetzlichen Rente. Als der Mann unerwartet verstarb, war seine Witwe überzeugt, beide Versprechen würden auf sie übergehen. Das Unternehmen widersprach. Es argumentierte, nur eines der Versprechen sei dazu bestimmt gewesen, den Tod des Mannes zu überdauern. Die Gerichte mussten die wahre Natur des zweiten Versprechens klären.
Welche Positionen vertraten die Witwe und das Unternehmen?

Die Witwe, als Alleinerbin ihres Mannes, sah die Sache klar. Die monatlichen Zahlungen waren Teil eines einzigartigen Vertrages, eine Art verspäteter Lohn. Ansprüche auf Lohn seien grundsätzlich vererblich. Der Vertrag schloss eine Vererbung des Vorruhestandsgeldes nicht explizit aus. Ihrer Ansicht nach hätte ein solcher Ausschluss im Vertrag stehen müssen, um wirksam zu sein. Die Tatsache, dass die Vererblichkeit der Abfindung extra erwähnt wurde, belegte für sie nur, dass die Vertragspartner das Thema kannten und die Vererbung als Normalfall ansahen. Sie forderte die Weiterzahlung der monatlichen Beträge bis zum ursprünglich vereinbarten Ende im Jahr 2029.
Das Unternehmen baute seine Verteidigung auf dem Zweck des Geldes auf. Das Vorruhestandsgeld sollte allein dem ehemaligen Mitarbeiter den Lebensunterhalt sichern – niemandem sonst. Es war eine persönliche Versorgungsleistung, die mit dem Leben des Empfängers untrennbar verbunden sei. Solche höchstpersönlichen Rechte enden mit dem Tod. Die Logik des Vertrages sei eindeutig. Die ausdrückliche Regelung zur Vererblichkeit der Abfindung zeige im Umkehrschluss: Hätten die Parteien das Gleiche für das monatliche Geld gewollt, hätten sie es ebenso unmissverständlich hineingeschrieben. Das Fehlen einer solchen Klausel war kein Versehen, sondern Absicht.
Wie bewertete das Gericht den Charakter des Vorruhestandsgeldes?
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein folgte der Argumentation des Unternehmens und wies die Klage der Witwe ab. Die Richter konzentrierten sich auf den Kern der Vereinbarung: den Zweck der monatlichen Zahlungen.
Das deutsche Erbrecht legt im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1922 Abs. 1 BGB) fest, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht. Das schließt Rechte und Pflichten aus Verträgen ein. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Höchstpersönliche Rechte. Das sind Ansprüche, die so eng an die Person des Berechtigten geknüpft sind, dass sie ihren Sinn und Wesen verlieren würden, wechselte man die Person aus.
Das Gericht stufte das Vorruhestandsgeld als eine solche höchstpersönliche Leistung ein. Sein einziger Zweck war es, dem spezifischen Arbeitnehmer die finanzielle Lücke zwischen dem Ende seines Arbeitslebens und dem Beginn seiner Rente zu schließen. Es war eine Überbrückungshilfe für ihn und nur für ihn. Die Regelungen im Vertrag untermauerten diese Sicht. Die Zahlungen sollten enden, falls der Mann eine neue Arbeit aufnimmt oder sich arbeitslos meldet – Bedingungen, die direkt an seine Person und seine Lebensumstände gekoppelt waren. Damit war das Vorruhestandsgeld einem Ruhegeld sehr ähnlich, dessen Anspruch nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls mit dem Tod des Empfängers erlischt.
Welche Rolle spielte die vererbliche Abfindung für die Entscheidung?
Der Passus zur Abfindung wurde zum Dreh- und Angelpunkt der Urteilsbegründung. Die Klägerin sah darin einen Beleg für eine generelle Vererbbarkeit. Das Gericht sah das Gegenteil. Die Richter erkannten in der Formulierung einen bewussten Akt der Vertragsgestaltung.
Indem die Parteien bei der einmaligen Abfindung explizit „Der Anspruch … ist vererblich“ schrieben, zeigten sie zwei Dinge. Erstens: Sie hatten das Thema Vererblichkeit auf dem Schirm. Zweitens: Sie wussten, wie man sie vertraglich regelt.
Daraus zog das Gericht einen klaren Umkehrschluss. Das Schweigen des Vertrages bei den monatlichen Zahlungen war kein neutrales Nichts, sondern eine bewusste Auslassung. Die Vertragspartner hatten eine saubere Trennung vorgenommen: Die Abfindung – ein finanzieller Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes – sollte vererbbar sein. Das Vorruhestandsgeld – eine persönliche Unterhaltsleistung – sollte es nicht sein. Hätte man eine Hinterbliebenenversorgung gewollt, hätte man sie vereinbaren müssen. Das war nicht geschehen. Die Argumente der Witwe, es handle sich um vererbliches Entgelt wie eine Urlaubsabgeltung, verwarfen die Richter. Der Versorgungscharakter der Leistung stand im Vordergrund und machte den entscheidenden Unterschied.
Die Urteilslogik
Der Zweck einer Leistung entscheidet darüber, ob ein vertraglicher Zahlungsanspruch nach dem Tod des Berechtigten automatisch auf dessen Erben übergeht oder erlischt.
- Versorgungsansprüche sind höchstpersönlich: Ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld dient der individuellen finanziellen Überbrückung des Lebensunterhalts und gilt daher als höchstpersönliches Recht, dessen Geltung mit dem Ableben des spezifischen Empfängers endet.
- Vertragliches Schweigen setzt bewusste Abgrenzung: Vereinbaren Vertragsparteien die Vererblichkeit für bestimmte Leistungen (wie Abfindungen) explizit, signalisiert das Fehlen einer solchen Regelung für andere, ähnliche Leistungen (wie Vorruhestandsgeld) die bewusste Absicht, diese von der Vererbbarkeit auszuschließen.
- Art der Leistung steuert den Übergang: Gerichte unterscheiden zwischen einmaligen Ausgleichszahlungen, die Vermögenscharakter haben und vererbt werden können, und laufenden Versorgungsleistungen, die an die Lebensumstände der berechtigten Person geknüpft sind und grundsätzlich mit dem Tod erlöschen.
Vertragsgestalter müssen die Vererblichkeit oder deren Ausschluss für jeden Leistungsanspruch unmissverständlich im Vertrag fixieren, um Rechtsstreitigkeiten über den Willen der Parteien zu vermeiden.
Benötigen Sie Hilfe?
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Experten Kommentar
Wer im Vorruhestandsvertrag nur eine Leistung explizit als vererblich kennzeichnet, zieht damit für alle anderen Leistungen eine klare rote Linie. Das Landesarbeitsgericht hat hier konsequent den Umkehrschluss angewandt: Die ausdrückliche Regelung der Abfindung beweist, dass die monatlichen Überbrückungszahlungen eben nicht auf die Erben übergehen sollten. Dieses Urteil unterstreicht, dass Vorruhestandsgeld primär dem höchstpersönlichen Unterhaltszweck des Arbeitnehmers dient und kein vererbbarer Lohnanspruch ist. Ohne eine zusätzliche, klar definierte Hinterbliebenenregelung ist diese Form der Versorgung somit untrennbar an das Leben des ursprünglichen Empfängers gebunden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Geht mein Anspruch auf Vorruhestandsgeld auf die Erben über?
Die Regel: Ansprüche auf Vorruhestandsgeld gehen im Todesfall des Berechtigten normalerweise nicht automatisch auf die Erben über. Gerichte stufen diese monatlichen Zahlungen in den meisten Fällen als sogenannte höchstpersönliche Rechte ein. Der ausschließliche Zweck dieser Leistung liegt in der finanziellen Überbrückung der Zeit bis zum Beginn der gesetzlichen Rente für den Arbeitnehmer selbst. Weil dieser starke Versorgungscharakter im Vordergrund steht, erlischt der Anspruch in der Regel mit dem Tod.
Das deutsche Erbrecht legt zwar fest, dass Vermögen und vertragliche Rechte auf die Erben übergehen, macht aber eine wichtige Ausnahme für höchstpersönliche Ansprüche (§ 1922 Abs. 1 BGB). Wenn ein Anspruch untrennbar mit der Person des Berechtigten verbunden ist und nur dessen individuellen Lebensunterhalt sichern soll, endet er automatisch. Eine Weiterzahlung an Hinterbliebene müssen die Vertragsparteien daher immer explizit im Vorruhestandsvertrag vereinbaren. Fehlt eine solche klare Klausel, werten Arbeitsgerichte dies oft als bewusste Entscheidung gegen die Vererbung.
Ob der Anspruch höchstpersönlich ist, erkennen Sie an den vertraglichen Bedingungen und dem definierten Zweck. Ein starkes Indiz liegt vor, wenn die Zahlungen an das persönliche Verhalten des Arbeitnehmers geknüpft sind. Konkret: Die Zahlungen enden, sobald der Empfänger eine neue Beschäftigung aufnimmt. Diese direkte Koppelung an die Lebensumstände des ehemaligen Mitarbeiters beweist den reinen Überbrückungszweck. Der Anspruch wird dadurch einem Ruhegeld oder einer klassischen Versorgungsleistung gleichgestellt, deren Anspruch ebenfalls mit dem Ableben des Empfängers erlischt.
Nehmen Sie Ihren Vorruhestandsvertrag zur Hand und suchen Sie sofort nach Klauseln, die explizit eine Hinterbliebenenversorgung festlegen.
Wann gilt eine Vorruhestandsleistung als höchstpersönlicher Anspruch?
Die Einstufung als höchstpersönlicher Anspruch ist entscheidend dafür, ob ein Vorruhestandsgeld im Todesfall vererbt werden kann. Eine solche Leistung ist untrennbar an die Person des Berechtigten gebunden und erlischt daher mit dessen Tod. Gerichte prüfen primär den Zweck der Zahlung, um diese Eigenschaft festzustellen. Sie sehen die Leistung als höchstpersönlich an, wenn sie ausschließlich der finanziellen Überbrückung der Zeit bis zur Rente dient und nicht als Abgeltung früherer Leistungen.
Der Hauptzweck der Leistung muss die alleinige Sicherung des Lebensunterhalts des ehemaligen Arbeitnehmers sein, ohne die Versorgung Dritter einzubeziehen. Juristisch zieht man dabei die Analogie zu klassischen Versorgungsleistungen wie einem Ruhegeld, dessen Anspruch nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls mit dem Tod des Empfängers erlischt. Da diese Zahlungen der Existenzsicherung des Einzelnen dienen, verlieren sie mit dessen Tod ihren Sinn und fallen unter die juristische Ausnahme der höchstpersönlichen Rechte des § 1922 BGB.
Ausschlaggebend für die Annahme der Höchstpersönlichkeit sind die konkreten vertraglichen Bedingungen. Wenn der Vertrag vorsieht, dass die monatlichen Zahlungen bei Wiederaufnahme einer Beschäftigung oder bei Meldung als arbeitslos sofort enden, ist der höchstpersönliche Charakter stark belegt. Diese Koppelung an die aktuellen Lebensumstände des Arbeitnehmers zeigt, dass die Leistung individuell auf ihn zugeschnitten ist. Nehmen wir an: Die Beträge dienen explizit dazu, die finanzielle Lücke nur für diesen Mitarbeiter zu schließen, ist der Versorgungscharakter eindeutig.
Listen Sie alle vertraglich festgehaltenen Bedingungen auf, unter denen die monatliche Zahlung enden würde, um den höchstpersönlichen Charakter Ihres Anspruchs zu prüfen.
Was ist der Unterschied bei der Vererbung von Abfindung und Vorruhestandsgeld?
Die beiden Zahlungen unterscheiden sich juristisch grundlegend in ihrem Zweck, auch wenn sie im selben Vertrag stehen. Die Abfindung dient als einmaliger Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und besitzt Entschädigungscharakter. Im Gegensatz dazu gilt das Vorruhestandsgeld als monatliche, höchstpersönliche Versorgungsleistung zur Überbrückung des Lebensunterhalts. Nur Ansprüche mit Vermögenscharakter gehen nach dem Erbrecht automatisch auf die Erben über.
Der Schlüssel zur unterschiedlichen Behandlung liegt darin, ob die Leistung untrennbar an die Person des Arbeitnehmers gebunden ist. Die einmalige Abfindung ist oft vererbbar, da sie einen finanziellen Schaden abgelten soll, der den Erben zugutekommen kann. Gerichte stufen das Vorruhestandsgeld hingegen als höchstpersönlich ein, weil sein Zweck die alleinige finanzielle Überbrückung bis zum Rentenbeginn des spezifischen Arbeitnehmers ist. Endet das Leben des Berechtigten, entfällt der ursprüngliche Versorgungszweck.
Die vertragliche Gestaltung ist hierbei kritisch und führte im konkreten Fall zum sogenannten Umkehrschluss. Wurde die Vererblichkeit der Abfindung explizit erwähnt, beweist dies, dass die Vertragspartner das Thema kannten. Das Gericht wertete die Nicht-Regelung des Vorruhestandsgeldes deshalb nicht als Versehen, sondern als bewusste Auslassung. Die Richter entschieden, dass die monatlichen Zahlungen gerade nicht vererblich sein sollten.
Prüfen Sie unbedingt, ob die Vererblichkeit von Abfindung und monatlichem Vorruhestandsgeld in zwei getrennten Absätzen explizit und unmissverständlich geregelt wurde, um diese juristische Falle zu umgehen.
Was muss ich tun, wenn der Arbeitgeber die Weiterzahlung des Vorruhestandsgeldes ablehnt?
Wenn der Arbeitgeber die Weiterzahlung des Vorruhestandsgeldes verweigert, müssen Sie sofort aktiv werden und die juristische Strategie vorbereiten. Die Ablehnung basiert meist auf der Einstufung der Leistung als höchstpersönlicher Anspruch, der mit dem Tod erlischt. Ihre Hauptaufgabe als Erbe ist es nun, diesen reinen Versorgungscharakter im Sinne des § 1922 Abs. 1 BGB zu widerlegen. Konzentrieren Sie sich darauf, die ursprüngliche Absicht der Vertragsparteien zu beweisen.
Zuerst fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung. Das Unternehmen muss detailliert darlegen, warum die Zahlungen als höchstpersönlich gelten. Gleichzeitig sollten Sie argumentieren, dass die monatlichen Leistungen nicht allein der reinen Überbrückung dienten. Prüfen Sie, ob die Zahlungen im Vertrag implizit auch als Ausgleich für entgangene Karrierechancen oder als Hinterbliebenenversorgung konzipiert waren. Nur so schwächen Sie den höchstpersönlichen Charakter der Vorruhestandsleistung.
Im nächsten Schritt suchen Sie nach Beweisen, die eine bewusste Absicht zur Vererbung belegen, wie interne Protokolle oder E-Mails aus der Vertragsverhandlung. Denken Sie daran, dass das bloße Fehlen eines Ausschlusses der Vererbung nicht ausreicht. Gerichte interpretieren solch ein Schweigen oft als bewusste Auslassung, wie die Position des Arbeitgebers in der Fallstudie zeigte. Sie müssen dokumentieren, dass die Vererblichkeit explizit oder implizit beabsichtigt war, bevor Sie eine Klage erwägen.
Senden Sie umgehend ein formelles Schreiben an den Arbeitgeber, in dem Sie unter Berufung auf Ihren Status als Erbe die vertragliche Grundlage für die Ablehnung und den beabsichtigten höchstpersönlichen Charakter der Leistung verlangen.
Wie sichere ich meine Erben durch eine explizite Vererblichkeit im Vertrag ab?
Die Absicherung Ihrer Erben erfordert eine klare und explizite vertragliche Regelung für die monatlichen Zahlungen. Sie müssen den höchstpersönlichen Charakter der Vorruhestandsleistung juristisch widerlegen. Dafür integrieren Sie Formulierungen, welche die Zahlung bewusst auch als Hinterbliebenenversorgung deklarieren. Nur so verhindern Sie den nachteiligen juristischen Umkehrschluss der Gerichte bei fehlenden Klauseln.
Gerichte gehen oft davon aus, dass das Vorruhestandsgeld primär der Überbrückung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers dient. Fehlt die Vererblichkeitsklausel für die monatlichen Zahlungen, werten Richter dies als bewusste Auslassung, wie das Urteil der Fallstudie zeigte. Um dies zu vermeiden, fordern Sie die Einfügung einer eigenständigen Klausel, die den Anspruch ausdrücklich den Erben zuspricht, beispielsweise nach § 1922 BGB. Damit dokumentieren Sie, dass die Vererblichkeit gewollt ist, selbst wenn die Leistung primär Versorgungscharakter hat.
Wählen Sie zudem einen neutralen Vertragstitel für die monatlichen Leistungen, etwa „Versorgungs- und Ausgleichszahlung“. Dies stärkt den Entgeltcharakter der Zahlungen und schwächt die reine Versorgungsabsicht ab. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Koppelung an die Lebensumstände des Erben: Klären Sie vertraglich, ob die Zahlungen auch dann weiterlaufen, wenn der Erbe (z.B. der Ehepartner) eine neue Arbeit aufnimmt. Unklare Bedingungen können sonst schnell den Schluss zulassen, die Leistung sei weiterhin höchstpersönlich gebunden und damit nicht vererbbar.
Verlangen Sie die Einfügung einer spezifischen Klausel, die festlegt, dass die monatliche Leistung ungeachtet ihres Versorgungscharakters vererblich ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Entgeltcharakter
Beim Entgeltcharakter handelt es sich um die Eigenschaft einer Zahlung, die diese als direkte Gegenleistung für geleistete Arbeit oder erbrachte Dienste des Arbeitnehmers ausweist. Juristen legen Wert auf diese Unterscheidung, denn Entgeltansprüche sind in der Regel Teil des Vermögens und gehen deshalb nach dem Tod automatisch auf die Erben über.
Beispiel: Die Witwe argumentierte, das monatliche Vorruhestandsgeld besitze primär Entgeltcharakter, ähnlich einem Lohnanspruch, und müsse deshalb gemäß Erbrecht vererblich sein.
Höchstpersönliche Rechte
Höchstpersönliche Rechte sind Ansprüche, die so untrennbar an die Person des Berechtigten geknüpft sind, dass sie ihren Sinn und ihr Wesen verlieren, wenn sie auf einen anderen Menschen übergehen. Das Gesetz, insbesondere § 1922 Abs. 1 BGB, macht für diese Rechte eine wichtige Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge, da sie typischerweise der individuellen Lebensführung dienen.
Beispiel: Das Landesarbeitsgericht stufte das Vorruhestandsgeld als höchstpersönliches Recht ein, weil die Zahlungen nur dazu gedacht waren, die finanzielle Lücke für diesen spezifischen Mitarbeiter zu schließen.
Umkehrschluss
Den juristischen Umkehrschluss (lateinisch: argumentum e contrario) wenden Richter an, wenn sie aus der ausdrücklichen Regelung eines Sachverhalts ableiten, dass für alle anderen, nicht erwähnten Fälle zwingend das Gegenteil gelten muss. Dieses logische Instrument dient der Vertragsinterpretation und schafft Klarheit: Wenn die Vertragspartner eine Ausnahme detailliert regeln, zeigt das, dass sie bei allen ungenannten Punkten die allgemeine Regel beibehalten wollen.
Beispiel: Weil die Vertragsparteien die Vererblichkeit der Abfindung explizit regelten, zog das Gericht den Umkehrschluss, dass die monatlichen Vorruhestandszahlungen gerade nicht auf die Erben übergehen sollten.
Vererblichkeit
Vererblichkeit beschreibt die Fähigkeit eines Rechtsanspruchs oder einer Pflicht, nach dem Tod des ursprünglichen Inhabers auf dessen Rechtsnachfolger überzugehen und damit Teil des Nachlasses zu werden. Gemäß deutschem Erbrecht (BGB) ist die Vererblichkeit der gesetzliche Regelfall, da das gesamte Vermögen des Erblassers als Einheit auf die Erben übergehen soll, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Beispiel: Für die Absicherung der Hinterbliebenen war die zentrale juristische Herausforderung, die Vererblichkeit der monatlichen Vorruhestandszahlungen trotz des Versorgungscharakters vertraglich zu beweisen.
Versorgungsleistung
Eine Versorgungsleistung ist eine Zahlung, die nicht als Lohn oder Entschädigung dient, sondern primär zur Sicherung des Lebensunterhalts des Empfängers in einer bestimmten Lebensphase, wie beispielsweise dem Übergang in die Rente. Typischerweise sind diese Leistungen untrennbar an die Existenz des Begünstigten geknüpft, weshalb das Gesetz sie oft als höchstpersönliche Rechte behandelt, deren Zweck mit dem Tod des Empfängers entfällt.
Beispiel: Das Vorruhestandsgeld galt laut Arbeitsgericht als reine Versorgungsleistung und wurde einem Ruhegeld gleichgestellt, dessen Anspruch nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls automatisch mit dem Ableben des Empfängers erlischt.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 6 Sa 292/24 – Urteil vom 11.06.2025
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