Ein Rechtsanwalt stritt um einen Vergleichsmehrwert für eine Freistellung in Höhe eines Monatsgehalts nach einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Lübeck. Doch obwohl die bezahlte Beurlaubung fester Bestandteil des Kompromisses war, knüpft die Justiz eine Gebührenerhöhung an Bedingungen, die über das reine Sitzungsprotokoll hinausgehen.
Übersicht:
- Wann gibt es einen Vergleichsmehrwert für eine Freistellung?
- Wie berechnet sich der Streitwert für die Freistellung?
- Warum forderte der Anwalt einen höheren Mehrwert bei einem Prozessvergleich?
- Wann erhöht eine Freistellung den Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren?
- Welche Folgen hat das Urteil für die Streitwertfestsetzung im Kündigungsschutzverfahren?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Darf der Anwalt für eine Standard-Freistellung im Vergleich mehr abrechnen?
- Gilt der Vergleichsmehrwert für Freistellungen auch ohne vorherigen Streit?
- Wie beweise ich den Streit über die Freistellung für höhere Anwaltsgebühren?
- Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Vergleichsmehrwert für die Freistellung?
- Warum bewerten verschiedene Arbeitsgerichte den Mehrwert einer Freistellung unterschiedlich?
- Das vorliegende Urteil
Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 2 Ta 45/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
- Datum: 17.07.2023
- Aktenzeichen: 2 Ta 45/23
- Verfahren: Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Gebührenrecht
Anwälte erhalten keinen höheren Streitwert für Freistellungen ohne vorherigen Streit der Parteien.
- Pauschale Erhöhungen des Streitwerts allein durch Freistellungsregelungen sind rechtlich nicht zulässig
- Parteien müssen vorher konkret über den Anspruch auf Freistellung gestritten haben
- Typische Regelungen bei Kündigungen führen nicht automatisch zu einer höheren Bewertung des Vergleichs
- Anwalt nannte keine Beweise für eine tatsächliche Uneinigkeit über die konkrete Freistellung
Wann gibt es einen Vergleichsmehrwert für eine Freistellung?
Ein Kündigungsschutzprozess endet oft nicht mit einem Urteil, sondern mit einer gütlichen Einigung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigen sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses, eine Abfindung und oft auch auf die sofortige Freistellung von der Arbeit bis zum Vertragsende. Doch kaum ist die Tinte unter dem Vergleich trocken, entbrennt häufig ein neuer Streit – diesmal zwischen dem Anwalt und dem Gericht über die Gebühren.
Genau dieser Konflikt lag dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vor (Beschluss vom 17.07.2023, Az. 2 Ta 45/23). Im Kern ging es um die Frage: Erhöht sich das Honorar des Anwalts automatisch, wenn im Vergleich eine Freistellung vereinbart wird? Der Anwalt der gekündigten Arbeitnehmerin forderte einen sogenannten Vergleichsmehrwert. Er argumentierte, die Regelung über die Freistellung sei bares Geld wert und müsse die Berechnungsgrundlage für seine Gebühren erhöhen. Das Gericht musste entscheiden, ob eine solche Klausel pauschal den Streitwert steigert oder ob dafür strengere Voraussetzungen gelten.
Wie berechnet sich der Streitwert für die Freistellung?

Um den Streit zu verstehen, muss man wissen, wie Anwälte im Arbeitsrecht bezahlt werden. Ihr Honorar richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert (auch Streitwert genannt). Je höher dieser Wert, desto höher die Gebühren, die der Jurist abrechnen darf.
Bei einer Kündigung ist die Rechnung meist klar: Gemäß § 42 Abs. 2 GKG (Gerichtskostengesetz) ist der Wert des Streits mit der Summe von drei Bruttomonatsgehältern anzusetzen. Das ist der Standardwert für den Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Komplizierter wird es beim sogenannten Vergleichsmehrwert. Schließen die Parteien einen Vergleich, regeln sie oft Dinge mit, die ursprünglich gar nicht eingeklagt waren – etwa ein gutes Zeugnis oder eben die Freistellung von der Arbeit. Wird ein solcher Punkt im Vergleich „miterledigt“, kann dies den Gegenstandswert erhöhen. Das löst eine zusätzliche Einigungsgebühr aus.
Die Forderung des Anwalts
Im vorliegenden Fall hatte der Rechtsbeistand der Arbeitnehmerin eine klare Vorstellung. Er verlangte, dass für die im Vergleich vereinbarte Freistellung ein zusätzliches Bruttomonatsgehalt auf den Streitwert aufgeschlagen wird. Seine Logik: Die Freistellung ist das Gegenstück zum Beschäftigungsanspruch. Da der Beschäftigungsanspruch laut Streitwertkatalog oft mit einem Monatsgehalt bewertet wird, müsse dies auch für den Verzicht darauf – also die Freistellung – gelten.
Warum forderte der Anwalt einen höheren Mehrwert bei einem Prozessvergleich?
Der Fall begann vor dem Arbeitsgericht Lübeck. Die Parteien hatten ihren Kündigungsstreit am 02.06.2023 beendet. Der Vergleich sah vor:
- Das Arbeitsverhältnis endet am 31.08.2023.
- Die Arbeitnehmerin wird bis dahin unter Fortzahlung der Bezüge unwiderruflich freigestellt.
Das Arbeitsgericht setzte den Streitwert für die Gebühren fest: Drei Gehälter für die Kündigung und ein Gehalt für den Zeugnisantrag. Einen Zuschlag für die Freistellung lehnte das Gericht ab.
Der Anwalt legte sofortige Beschwerde ein. Er berief sich auf eine aus seiner Sicht arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung anderer Gerichte, insbesondere des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Diese Gerichte vertreten teilweise die Auffassung, dass typische Regelungen in einem Beendigungsvergleich – wie die Freistellung – pauschal den Wert erhöhen, auch wenn darüber vorher nicht explizit gestritten wurde.
Der Streit um die Zulässigkeit der Beschwerde
Bevor sich das Landesarbeitsgericht inhaltlich mit der Freistellung befasste, musste eine formale Hürde genommen werden. Das Arbeitsgericht hatte die Beschwerde zunächst als unzulässig verworfen. Der Grund: Eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung ist gemäß § 33 Abs. 3 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) nur zulässig, wenn der Beschwerdegegenstand 200 Euro übersteigt.
Das Gericht in Lübeck rechnete vor: Die Differenz der Anwaltsgebühren mit und ohne den geforderten Mehrwert betrage weniger als 200 Euro. Der Anwalt ließ das nicht auf sich sitzen. Am 30.06.2023 legte er eine detaillierte Kostenberechnung vor.
Er zeigte auf:
- Gebühren ohne Vergleichsmehrwert: 3.230,85 Euro
- Gebühren mit Vergleichsmehrwert: 3.936,52 Euro
Die Differenz lag bei 705,67 Euro – also deutlich über der Bagatellgrenze. Damit war der Weg frei für die Entscheidung durch die nächste Instanz.
Wann erhöht eine Freistellung den Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren?
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein musste nun klären, ob der Anwalt Anspruch auf die höheren Gebühren hat. Die Richter der Beschwerdekammer wiesen die Forderung entschieden zurück. Sie bestätigten die Entscheidung aus Lübeck und erteilten der pauschalen Werterhöhung eine Absage.
Das Prinzip des „Streits oder der Ungewissheit“
Die zentrale Begründung des Gerichts stützt sich auf § 3 ZPO (Zivilprozessordnung) und die ständige Rechtsprechung des Senats. Ein Vergleichsmehrwert entsteht nicht einfach dadurch, dass man etwas in den Vertrag schreibt. Er entsteht nur dann, wenn durch die Regelung ein tatsächlicher Streit oder eine Ungewissheit beseitigt wird.
Das Gericht führte aus:
„Ein Vergleichsmehrwert für die Freistellungsregelung [ist] nur dann anzuerkennen, wenn über die Frage eines Anspruchs oder Rechts auf Weiterbeschäftigung oder Freistellung zwischen den Parteien Streit oder Ungewissheit bestanden habe.
Mit anderen Worten: Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmerin sich nie darüber gestritten haben, ob sie während der Kündigungsfrist arbeiten muss oder zu Hause bleiben darf, dann löst die Einigung darüber auch keinen „Mehrwert“ aus. Es ist dann lediglich eine Modalität der Abwicklung, keine Beilegung eines Konflikts.
Die Abgrenzung zur Hamburger Rechtsprechung
Der Anwalt hatte sich auf Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts Hamburg (u.a. vom 07.12.2012 – 7 Ta 31/11 und 01.03.2022 – 7 Ta 1/22) berufen. Die Hamburger Richter tendieren dazu, für typische Beendigungsfolgen wie die Freistellung pauschale Werte anzusetzen, selbst ohne vorherigen Streit.
Das LAG Schleswig-Holstein trat dieser Sichtweise ausdrücklich entgegen. Eine solche Pauschalierung sei mit dem Gesetz nicht vereinbar. Würde man jede Selbstverständlichkeit, die in einem Vergleichstext steht, mit einem Preisschild versehen, würde dies zu einer „nicht sachgerecht gerechtfertigten Anhebung der Vergleichswerte“ führen. Das Honorar der Anwälte würde künstlich aufgebläht, ohne dass eine entsprechende anwaltliche Mehrleistung (nämlich das Schlichten eines zusätzlichen Streits) dahintersteht.
Was fehlte im Vortrag des Anwalts?
Das Gericht monierte, dass der Prozessbevollmächtigte keinerlei Tatsachen vorgetragen hatte, die auf einen Konflikt hindeuteten.
Es gab keinen Hinweis darauf, dass:
- die Arbeitnehmerin ihre Weiterbeschäftigung bis zum Fristende verlangt hatte,
- der Arbeitgeber die Arbeitsleistung explizit abgelehnt hatte,
- oder Unsicherheit über die Pflicht zur Arbeit bestand.
Der Anwalt vertrat lediglich die Rechtsansicht, dass eine Freistellung immer den Wert eines Monatsgehalts habe. Das reichte den Richtern in Schleswig nicht.
„Mangels eines konkreten Vortrags zu einer streitigen Auseinandersetzung über die Freistellung [ist] jedoch keine Werterhöhung gerechtfertigt.“
Welche Folgen hat das Urteil für die Streitwertfestsetzung im Kündigungsschutzverfahren?
Die Entscheidung hat klare Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis von Anwälten, insbesondere im Gerichtsbezirk Schleswig-Holstein. Die Hoffnung auf automatische Gebührenerhöhungen durch Standardklauseln in Vergleichen wurde gedämpft.
Wann gibt es trotzdem Geld für die Freistellung?
Das Gericht stellte klar, dass die Tür für einen Mehrwert nicht völlig verschlossen ist. Es nannte konkrete Beispiele, in denen eine Werterhöhung berechtigt wäre (unter Verweis auf LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2017 – 4 Ta 210/17):
- Die unberechtigte Suspendierung: Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter nach Ausspruch der Kündigung sofort nach Hause schickt (suspendiert) und der Mitarbeiter sich dagegen wehrt. Wird dieser Streit dann im Vergleich beigelegt, hat die Freistellung einen eigenen Wert.
- Ungewissheit über die Beschäftigung: Wenn tatsächlich unklar ist, ob und wie der Mitarbeiter bis zum Ende der Frist eingesetzt werden kann oder muss.
Fehlt jedoch ein solches Szenario, bleibt die Freistellung eine bloße Gegenleistung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses („Ich gehe früher, dafür muss ich nicht mehr arbeiten“). Dieser Austausch ist bereits mit dem Hauptwert der Kündigung (drei Monatsgehälter) abgedeckt.
Die Kosten des Verfahrens
Für den Anwalt war der Ausflug in die Beschwerdeinstanz ein Minusgeschäft. Da seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, muss er die Kosten des Beschwerdeverfahrens selbst tragen (§ 97 ZPO). Eine Gebühr von 66 Euro fällt hierfür in der Regel an, zudem hat er viel Zeit in die Schriftsätze investiert, die nicht vergütet wird.
Das Urteil ist rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen (§ 33 Abs. 4 Satz 3 RVG), womit der Weg zum Bundesarbeitsgericht versperrt ist.
Fazit für die Praxis
Für Rechtsanwälte bedeutet dieser Beschluss: Wer einen Vergleichsmehrwert geltend machen will, muss arbeiten. Es genügt nicht, auf den Text des Vergleichs zu verweisen. Der Anwalt muss dem Gericht darlegen, wann, wie und warum über das Thema (hier die Freistellung) vor dem Vergleichsschluss gestritten wurde. Kann er keinen Streit oder keine Ungewissheit dokumentieren, bleibt es beim Basisstreitwert für die Kündigung.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Kostenschuldner ist die Entscheidung positiv. Sie verhindert, dass die Kosten eines Rechtsstreits durch formale Positionen im Vergleichstext unnötig in die Höhe getrieben werden. Der Streitwert bleibt an den tatsächlichen Konflikt gebunden und wird nicht künstlich aufgebläht.
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Experten Kommentar
Die Jagd nach dem Vergleichsmehrwert ist oft ein notwendiges Übel, um bei arbeitsrechtlichen Mandaten überhaupt rentabel zu arbeiten. Ohne diese Gebührensicherung zahlen Kanzleien bei aufwendigen Kündigungsschutzklagen aufgrund der gedeckelten Streitwerte oft sogar drauf. Wer hier nicht frühzeitig eine schriftliche Auseinandersetzung über die Freistellung dokumentiert, verschenkt am Ende bares Geld.
Was oft übersehen wird: Ein kurzer Schriftsatz, der die Weiterbeschäftigung einfordert, reicht meist schon aus, um den nötigen Streit rechtssicher zu begründen. Ich rate dazu, solche strategischen Weichenstellungen konsequent während der Verhandlung aufzubauen, anstatt erst bei der Kostenfestsetzung auf Wunder zu hoffen. Am Ende entscheidet allein die Qualität der Aktenführung über das Honorar, nicht die bloße Klausel im Vergleichstext.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf der Anwalt für eine Standard-Freistellung im Vergleich mehr abrechnen?
Nein, eine Gebührenerhöhung für eine bloße Standard-Freistellung ist rechtlich unzulässig. Laut der aktuellen Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein entsteht ein Vergleichsmehrwert nur bei der Beseitigung eines tatsächlichen Streits. Eine einfache Abwicklungsmodalität wie die Freistellung löst daher keine zusätzlichen Kosten aus.
Der Gesetzgeber sieht die Freistellung im Regelfall als bloßen Tausch von Geld gegen Arbeitsleistung an. Ohne eine vorherige schriftliche Auseinandersetzung über die Weiterbeschäftigung bleibt die Gebühr bei der Kündigungsschutzklage hängen. Ein Mehrwert ist nur anzuerkennen, wenn über die Arbeitspflicht ernsthafte Ungewissheit bestand. In der Praxis werden oft hunderte Euro für einfache Standardsätze abgerechnet. Das Gericht lehnt diesen Gebührenautomatismus jedoch strikt ab. Der Anwalt muss den vorangegangenen Zank klar dokumentieren. Fehlt dieser Nachweis, bleibt die Erhöhung unzulässig.
Unser Tipp: Prüfen Sie vor der Zahlung Ihre Korrespondenz mit dem Arbeitgeber. Forderten Sie nie explizit eine Weiterbeschäftigung, sollten Sie der Rechnung widersprechen.
Gilt der Vergleichsmehrwert für Freistellungen auch ohne vorherigen Streit?
Das hängt entscheidend vom zuständigen Gericht ab, da es keine bundesweit einheitliche Rechtsprechung gibt. Während das LAG Hamburg oft pauschale Mehrwerte akzeptiert, lehnt das LAG Schleswig-Holstein dies ohne vorherigen Streit strikt ab. In Schleswig-Holstein erhalten Sie für bloße Textbausteine ohne echten Konflikt keinen Gebührensprung.
Die Gerichte in Schleswig-Holstein folgen einer strengen Linie bei der Bewertung. Nach § 3 ZPO muss ein echter Konflikt vorliegen, damit ein Mehrwert entsteht. Pauschale Werterhöhungen blähen die Anwaltsgebühren künstlich auf. Das Gericht kritisiert dies als nicht sachgerecht. In Hamburg werden solche Pauschalen hingegen oft akzeptiert. Das LAG Schleswig-Holstein betont jedoch die Unvereinbarkeit mit dem Gesetz. Ohne konkreten Streit wird die Gebührenrechnung daher oft gekürzt.
Unser Tipp: Prüfen Sie das Aktenzeichen Ihres Verfahrens genau auf die regionale Zuständigkeit. Dokumentieren Sie jeden Streit über die Freistellung unbedingt schriftlich für Ihr Verfahren.
Wie beweise ich den Streit über die Freistellung für höhere Anwaltsgebühren?
Sie führen den Beweis durch konkreten Tatsachenvortrag über die streitige Auseinandersetzung hinsichtlich Ihrer Weiterbeschäftigung. Eine bloße Rechtsansicht zum Wert der Freistellung reicht nicht aus. Belegen Sie, dass die Beschäftigung bis zum Fristende zwischen den Parteien tatsächlich umstritten war. Fakten rechtfertigen eine Werterhöhung im Gebührenstreitwert.
Das Gericht fordert einen Nachweis über Aktionen und Reaktionen vor dem Vergleichsabschluss. Ohne diesen Sachvortrag lehnt die Justiz eine Erhöhung des Streitwerts ab. Ein Beispiel ist die unberechtigte Suspendierung, gegen die sich der Arbeitnehmer gewehrt hat. Legen Sie dar, wer wann die Arbeitsleistung angeboten oder abgelehnt hat. Nutzen Sie schriftliche Dokumente wie E-Mails oder Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers. Ohne diesen konkreten Vortrag bleibt die Werterhöhung unberücksichtigt.
Unser Tipp: Sammeln Sie jegliche Korrespondenz zur Freistellung oder Weiterbeschäftigung lückenlos. Fügen Sie diese Belege bereits Ihrem Streitwertantrag bei.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Vergleichsmehrwert für die Freistellung?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Gebühren ausschließlich auf Grundlage des gerichtlich festgesetzten Streitwerts. Wenn das Gericht den Mehrwert für eine Freistellung ablehnt, existiert dieser kostenrechtlich nicht. Weder Sie noch der Versicherer müssen dann zusätzliche Gebühren zahlen. Das verhindert eine unnötige Verteuerung des Rechtsstreits.
Der Streitwertbeschluss bildet die gesetzliche Basis für jede Anwaltsrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Lehnt das Gericht einen fiktiven Mehrwert ab, sinkt die Gesamtforderung des Anwalts erheblich. Für Versicherungsnehmer ist dies vorteilhaft, da es den eigenen Schadensverlauf entlastet. Versicherungen leisten nur für tatsächliche rechtliche Risiken. Ohne diesen gerichtlich festgestellten Wert entfällt Ihre Zahlungsverpflichtung für den Mehrwert komplett. Dies schützt Sie effektiv vor überhöhten Kostenquoten und schont Ihre Selbstbeteiligung.
Unser Tipp: Leiten Sie den Streitwertbeschluss zeitnah an Ihre Rechtsschutzversicherung weiter. So kann der Versicherer die Abrechnung Ihres Anwalts prüfen und korrigieren.
Warum bewerten verschiedene Arbeitsgerichte den Mehrwert einer Freistellung unterschiedlich?
Die unterschiedliche Bewertung resultiert aus der Auslegung des richterlichen Ermessensspielraums nach § 3 ZPO. Während einige Gerichte wie Hamburg Pauschalen für typische Vertragsklauseln nutzen, fordern andere einen konkreten Streit. In Schleswig-Holstein zählt nur die Kausalität für die Lösung eines Konflikts.
Das Hamburger Modell unterstellt, dass jede Freistellung einen messbaren Wert hat. Man kann dies als Pauschale gegenüber der Einzelabrechnung verstehen. Schleswig-Holstein lehnt dies als künstliches Aufblähen von Streitwerten ab. Würde man jede Selbstverständlichkeit mit einem Preisschild versehen, entstünden sachlich nicht gerechtfertigte Gebühren. Ohne nachweisbaren Streit bleibt der Mehrwert bei null Euro. Dies führt zu einer nicht gerechtfertigten Anhebung der Vergleichswerte. Pauschalierung fördert Effizienz, vernachlässigt aber die Einzelfallgerechtigkeit.
Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Anwalt zu Beginn des Mandats nach der Streitwert-Praxis des örtlichen Arbeitsgerichts. Dies schützt Sie vor Überraschungen bei der Abrechnung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 2 Ta 45/23 – Beschluss vom 17.07.2023
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