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Vergleichsmehrwert für Freistellung und Zeugnis: Diese Kosten entstehen

Ein Arbeitnehmer beendete seine Kündigungsschutzklage durch einen gerichtlichen Vergleichsmehrwert für Freistellung und Zeugnis. Die Anwälte forderten den Mehrwert, obwohl diese Punkte im Vorfeld als völlig unstreitig galten.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Ta 5/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Hamburg
  • Datum: 13.03.2023
  • Aktenzeichen: 7 Ta 5/23
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Arbeitsrecht, Streitwertfestsetzung

  • Das Problem: Eine Arbeitnehmerin legte Beschwerde gegen die Festsetzung des Werts eines gerichtlichen Vergleichs ein. Sie argumentierte, dass die vereinbarte Freistellung und die Zeugnisregelung nicht zusätzlich bewertet werden dürften, weil sie im Vorfeld nicht streitig waren.
  • Die Rechtsfrage: Zählen Punkte in einem gerichtlichen Vergleich, wie Freistellung oder Zeugnis, für die Berechnung der Anwaltsgebühren, auch wenn sie zwischen den Parteien gar nicht umstritten waren?
  • Die Antwort: Ja, die Bewertung ist korrekt. Das Landesarbeitsgericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Festsetzung des zusätzlichen Werts. Gerichtsvergleiche müssen vollständig bewertet werden, selbst wenn sie bislang unstreitige, aber typische Punkte der Beendigung enthalten.
  • Die Bedeutung: Vereinbarungen über Freistellung (länger als einen Monat) und Zeugnis lösen in Arbeitsgerichtsprozessen fast immer einen zusätzlichen Wert in Höhe eines Monatsgehalts aus. Die Höhe der Anwaltsgebühren wird dadurch erhöht, auch wenn über diese Punkte nicht gestritten wurde.

Vergleichswert: Kostet eine Freistellung extra Gebühren?

Ein gerichtlicher Vergleich soll einen Rechtsstreit beenden und Frieden schaffen. Doch was passiert, wenn der Vergleich selbst zum Auslöser eines neuen Konflikts wird – nicht zwischen den ursprünglichen Parteien, sondern zwischen einer Partei und dem Gericht über die Höhe der Anwalts- und Gerichtsgebühren? In einem Beschluss vom 13. März 2023 musste das Landesarbeitsgericht Hamburg (Az. 7 Ta 5/23) genau diese Frage klären. Im Kern ging es darum, ob Regelungen zu einer Freistellung von der Arbeit und zu einem Arbeitszeugnis den Wert eines Vergleichs und damit die Kosten erhöhen, selbst wenn über diese Punkte vorab gar nicht gestritten wurde.

Warum führte ein Vergleich zum Gebührenstreit?

Nahaufnahme eines gerichtlichen Vergleichs; ein Finger zeigt auf die Passage „unwiderrufliche Freistellung“; im Hintergrund: Richtertalar und Kostenpapiere.
Freistellung und Zeugnis erhöhen den Vergleichswert und damit die Gerichtsgebühren. | Symbolbild: KI

Die Geschichte beginnt mit einem gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Konflikt. Eine Arbeitnehmerin, seit dem 15. Februar 2018 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt und mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.250,00 Euro vergütet, erhielt am 27. September 2022 die Kündigung. Das Arbeitsverhältnis sollte zum 31. März 2023 enden. Wie in solchen Fällen üblich, reichte die Frau eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hamburg ein.

Der Fall kam jedoch nicht zu einem Urteil. Am 11. November 2022 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, der die Sache beilegen sollte. Sie einigten sich darauf, dass die Kündigung wirksam ist und das Arbeitsverhältnis am 31. März 2023 endet. Zusätzlich wurden zwei weitere Punkte im Vergleich schriftlich fixiert: In Ziffer 4 wurde die Arbeitnehmerin bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von ihrer Arbeitspflicht freigestellt. In Ziffer 6 wurde ihr ein Arbeitszeugnis mit einer sehr guten Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zugesichert.

Nach dem Abschluss des Vergleichs flatterte der Gebührenbescheid des Gerichts ins Haus. Das Arbeitsgericht setzte den Wert für die ursprüngliche Kündigungsschutzklage auf 12.750,00 Euro fest. Das ist der sogenannte Gegenstandswert. Für die zusätzlichen Regelungen im Vergleich – die Freistellung und das Zeugnis – setzte es einen „Vergleichsmehrwert“ von 8.500,00 Euro an. Diese Werte sind die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtsgebühren. Je höher der Wert, desto höher die Kosten.

Hier entzündete sich der Streit. Die Arbeitnehmerin legte am 14. Dezember 2022 Beschwerde gegen diese Festsetzung ein. Ihr zentrales Argument: Die Freistellung sei doch nie ein Streitpunkt gewesen. Man könne doch nicht für etwas zur Kasse gebeten werden, worüber man sich gar nicht gestritten habe. Zur Untermauerung ihrer Position verwies sie auf den sogenannten Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit und legte ein Schreiben ihrer Rechtsschutzversicherung vor. Das Arbeitsgericht half der Beschwerde nicht ab und reichte den Fall zur endgültigen Entscheidung an die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht Hamburg, weiter.

Wie berechnet sich der Streitwert im Arbeitsrecht?

Um die Entscheidung des Gerichts nachzuvollziehen, muss man zwei zentrale Begriffe des deutschen Kostenrechts verstehen: den Gegenstandswert und den Vergleichsmehrwert. Der Gegenstandswert, oft auch Streitwert genannt, ist der in Geld ausgedrückte Wert des Klagegegenstands. Bei einer Kündigungsschutzklage ist dieser Wert gesetzlich geregelt. § 42 Absatz 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) legt fest, dass hierfür höchstens das Gehalt für ein Vierteljahr anzusetzen ist. Im Fall der Klägerin waren das drei Monatsgehälter à 4.250,00 Euro, was exakt die vom Gericht festgesetzten 12.750,00 Euro ergibt.

Komplexer wird es beim Vergleichsmehrwert. Ein gerichtlicher Vergleich beendet oft nicht nur die ursprüngliche Klage, sondern regelt weitere Aspekte, um einen umfassenden Schlussstrich zu ziehen. Werden in einem Vergleich auch Themen geregelt, die nicht Teil der ursprünglichen Klage waren – wie hier die Freistellung und das Zeugnis –, dann haben diese Regelungen einen eigenen Wert. Dieser zusätzliche Wert wird zum ursprünglichen Gegenstandswert addiert und erhöht so die Berechnungsgrundlage für die Gebühren. Die Logik dahinter ist, dass die Anwälte mehr verhandelt und die Parteien mehr geregelt haben, als die ursprüngliche Klage umfasste. Diese „Mehrleistung“ soll sich auch in den Gebühren widerspiegeln. Die entscheidende Frage war also: Stellen eine Freistellung und ein Zeugnis eine solche werterhöhende „Mehrleistung“ dar, auch wenn sie vorher unstreitig waren?

Warum auch unstreitige Punkte den Wert erhöhen

Das Landesarbeitsgericht Hamburg wies die Beschwerde der Arbeitnehmerin zurück und bestätigte die Berechnung des Arbeitsgerichts in vollem Umfang. Die Analyse der Richter folgte einer klaren und in der Rechtsprechung gefestigten Linie, die für Laien zunächst kontraintuitiv wirken mag.

Durfte das Gericht für Freistellung und Zeugnis extra werten?

Die Kernfrage für das Gericht war einfach formuliert: Hat das Arbeitsgericht zu Recht einen Vergleichsmehrwert von insgesamt 8.500,00 Euro für die Regelungen zur Freistellung und zum Zeugnis angesetzt? Die Klägerin sagte nein, weil diese Punkte nicht streitig waren. Das Gericht musste also klären, ob der Charakter eines Punktes als „unstreitig“ ihn aus der Gebührenberechnung herausnimmt.

Der Griff zur ständigen Rechtsprechung

Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht mit einer neuen Rechtsfindung, sondern mit dem Verweis auf seine eigene, langjährige und gefestigte Praxis, die auch von der höchsten Instanz, dem Bundesarbeitsgericht (BAG), geteilt wird. Zunächst nahm es die beiden Punkte einzeln unter die Lupe.

Für die Freistellung von der Arbeit, die länger als einen Monat dauert, setzen die Hamburger Arbeitsgerichte pauschal den Wert eines Bruttomonatsgehalts an – hier also 4.250,00 Euro. Die juristische Begründung dafür ist elegant: Der Anspruch auf Freistellung ist das genaue Gegenteil des Anspruchs auf Beschäftigung. Und da der Beschäftigungsanspruch ebenfalls mit einem Monatsgehalt bewertet wird, muss für sein spiegelbildliches Gegenstück dasselbe gelten.

Auch für die Zeugnisregelung folgte das Gericht seiner ständigen Rechtsprechung. Sobald in einem Vergleich nicht nur vereinbart wird, dass ein Zeugnis erteilt wird, sondern auch welchen Inhalt es haben soll (hier: „sehr gute Leistungs- und Verhaltensbeurteilung“), entspricht der Wert dieser Regelung ebenfalls einem Bruttomonatsgehalt. Damit waren auch hier weitere 4.250,00 Euro fällig. Zusammengerechnet ergab sich so der vom Arbeitsgericht festgesetzte Vergleichsmehrwert von 8.500,00 Euro.

Warum ‚unstreitig‘ im Vergleich keine Rolle spielt

Jetzt kommt der Knackpunkt der Entscheidung, der den „Aha-Effekt“ auslöst. Das Gericht zerschlug das Hauptargument der Klägerin, die Freistellung sei ja nie streitig gewesen. Die Richter stellten klar: Für die Bemessung des Vergleichswerts ist es unerheblich, ob über einen Punkt vor dem Vergleich gestritten wurde oder nicht.

Die Begründung dafür liegt im Wesen eines gerichtlichen Vergleichs. Ein solcher Vergleich ist mehr als nur die Beilegung eines Streits; er ist ein Vertrag, der neue, rechtsverbindliche und vollstreckbare Ansprüche schafft. Indem die Freistellung in den Vergleich aufgenommen wurde, erhielt die Arbeitnehmerin einen rechtlich durchsetzbaren Titel. Sie musste sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Arbeitgeber sie „schon freistellen wird“. Diese rechtliche Absicherung, diese Umwandlung einer vielleicht unstreitigen Absicht in eine einklagbare Pflicht, ist der eigentliche Wert.

Das Landesarbeitsgericht stützte sich hierbei auf eine grundlegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss v. 16.02.2012 – 3 AZB 34/11). Demnach kann ein gerichtlicher Vergleich auch Regelungen umfassen, über die zuvor keine Auseinandersetzung stattfand. Diese Regelungen sind Teil der „Gesamtlösung“, die den Konflikt befrieden soll, und müssen daher bei der Wertberechnung berücksichtigt werden. Typische Beendigungsthemen wie Zeugnis, Freistellung oder die Herausgabe von Arbeitspapieren sind fast immer Teil dieser Gesamtlösung und begründen daher regelmäßig einen Mehrwert.

Der Verweis auf den Streitwertkatalog

Die Arbeitnehmerin hatte ihre Beschwerde unter anderem auf den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit gestützt. Diesem Argument erteilte das Gericht eine klare Absage. Die Richter führten aus, dass die Empfehlungen der sogenannten Streitwertkommission für die Gerichte nicht bindend seien. Es handle sich dabei weder um Gesetze noch um gefestigte Rechtsprechung, sondern um Empfehlungen eines Gremiums, die ohne überzeugende eigene Argumentation für die richterliche Rechtsanwendung ungeeignet seien. Die eigene, über Jahre entwickelte Rechtsprechung habe hier Vorrang.

Schließlich bestätigte das Gericht noch, dass der ursprüngliche Klagewert von 12.750,00 Euro korrekt war und ein daneben gestellter allgemeiner Feststellungsantrag den Wert nicht weiter erhöht, was ebenfalls der ständigen Praxis in Hamburg entspricht.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen

Im Ergebnis erklärte das Landesarbeitsgericht die Beschwerde der Klägerin für unbegründet. Die vom Arbeitsgericht festgesetzten Werte für die Klage und den Vergleich waren rechtlich nicht zu beanstanden. Die Gebührenrechnung blieb bestehen. Eine weitere Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht wurde ausgeschlossen.

Was bedeutet der Beschluss für gerichtliche Vergleiche?

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg bestätigt eine für die Praxis des Arbeitsrechts wesentliche Regel: Wer einen gerichtlichen Vergleich schließt, muss damit rechnen, dass alle darin enthaltenen materiellen Regelungen bei der Kostenberechnung berücksichtigt werden. Der Einwand, ein bestimmter Punkt sei doch „gar nicht streitig“ gewesen, verfängt nicht.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet dies, dass auch vermeintlich selbstverständliche Einigungen, die zur „Abrundung“ in einen Vergleich aufgenommen werden – wie eine Freistellung, eine gute Zeugnisnote oder die Regelung von Urlaubsabgeltung – die Anwalts- und Gerichtskosten erhöhen können. Der Wert eines Vergleichs bemisst sich nicht danach, worüber man sich gestritten hat, sondern danach, was am Ende rechtlich verbindlich geregelt wurde. Diese Klarheit schafft zwar Rechtssicherheit, hat aber ihren Preis, der bei der Entscheidung für oder gegen einen Vergleichs-Inhalt bedacht werden muss.

Die Urteilslogik

Ein gerichtlicher Vergleich transformiert selbst unstreitige Absichtserklärungen in vollstreckbare Rechte und legt damit die Basis für einen erhöhten Gebührenansatz.

  • Rechtsverbindlichkeit schlägt Streitigkeit: Ob eine materielle Regelung vor dem Vergleich unstrittig war, beeinflusst ihre Wertung als Vergleichsmehrwert nicht, da die Umwandlung einer bloßen Absicht in einen rechtlich vollstreckbaren Titel den eigentlichen Mehrwert schafft.
  • Standardwerte definieren Mehrkosten: Arbeitsgerichte setzen für die unwiderrufliche Freistellung, sofern sie länger als einen Monat dauert, sowie für die vertragliche Festlegung der Note eines qualifizierten Zeugnisses jeweils pauschal den Wert eines Bruttomonatsgehalts an.
  • Richterliche Unabhängigkeit gegenüber Empfehlungen: Die Empfehlungen des Streitwertkatalogs der Arbeitsgerichtsbarkeit entfalten keine rechtliche Bindungswirkung, weshalb Gerichte primär ihre eigene, langjährig gefestigte Rechtsprechung zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtsgebühren heranziehen.

Der finanzielle Wert eines gerichtlichen Vergleichs bemisst sich stets nach dem Gesamtumfang der neu geschaffenen und rechtlich abgesicherten Ansprüche.


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Beeinflussen Freistellung oder Zeugnis die Berechnung Ihrer Anwaltsgebühren im Vergleich? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche rechtliche Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation.


Experten Kommentar

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Zusatzpunkte in einem gerichtlichen Vergleich nichts kosten, solange man sich einig ist. Dieses Urteil zieht eine klare rote Linie: Sobald die unwiderrufliche Freistellung oder die Note des Zeugnisses in einem Vergleich fixiert werden, schaffen sie einen neuen, vollstreckbaren Rechtsanspruch. Es kommt für die Gebührenrechnung deshalb nicht auf den vorherigen Streit an, sondern allein darauf, dass man diesen Anspruch nun rechtlich gesichert hat. Wer also im Arbeitsgerichtsprozess Rechtssicherheit kauft, muss den Preis dafür in Form eines erhöhten Vergleichsmehrwerts einplanen.


Symbolbild zum Arbeitsrecht-FAQ: Schriftzug 'FAQ' vor einer dynamischen Büroszene mit Bewegungsunschärfe in Blau- und Rottönen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erhöhen Freistellung und Arbeitszeugnis im gerichtlichen Vergleich die Anwaltskosten?

Ja, Freistellung und Arbeitszeugnis erhöhen die Anwalts- und Gerichtskosten in einem gerichtlichen Vergleich erheblich. Das liegt daran, dass durch die Aufnahme dieser Punkte ein sogenannter Vergleichsmehrwert entsteht. Dieser Mehrwert wird zum Gegenstandswert der Klage addiert und bildet die Grundlage für die Gebührenberechnung. Sie erhalten dadurch rechtlich vollstreckbare Ansprüche, was die Gerichte als zusätzliche, zu vergütende Leistung werten.

Jede materiell-rechtliche Regelung, die Sie in den Vergleich aufnehmen, betrachtet das Gericht als eine zusätzliche Leistung zur Beilegung des Streits. Der Hauptgrund: Die Aufnahme in den gerichtlichen Vergleich wandelt eine informelle Zusage in einen rechtsverbindlichen Titel um. Die Rechtsprechung ist gefestigt: Die Unstreitigkeit der Punkte spielt dabei keine Rolle, weil die Schaffung der Durchsetzbarkeit der eigentliche Wert ist. Für eine Freistellung (über einem Monat) und eine qualifizierte Zeugnisregelung wird in der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils der Wert eines Bruttomonatsgehalts angesetzt.

Konkret: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.250 Euro erhöhen diese beiden Zusatzpunkte den Gebührenwert um 8.500 Euro. Viele Arbeitnehmer unterschätzen diesen Kosteneffekt, weil sie Freistellung und Zeugnis fälschlicherweise für selbstverständlich halten, die ohnehin gewährt werden. Dieser Irrtum führt dann zu unerwartet hohen Rechnungen, da die tatsächliche Bemessungsgrundlage massiv ansteigt.

Prüfen Sie vor Unterzeichnung des Vergleichs explizit mit Ihrem Anwalt, welchen konkreten Vergleichsmehrwert die Klauseln nach der aktuellen Rechtsprechung generieren.


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Wie wird der Streitwert für eine Freistellung und das Zeugnis im Kündigungsvergleich berechnet?

Die Berechnung des sogenannten Vergleichsmehrwerts folgt im Arbeitsrecht klaren Pauschalregeln, die sich nach Ihrem Bruttomonatsgehalt richten. Gerichte setzen für die meisten Zusatzregelungen feste Multiplikatoren an. Diese pauschalen Werte für Freistellung und Zeugnis addieren sich später zum ursprünglichen Gegenstandswert der Kündigungsschutzklage.

Für eine unwiderrufliche Freistellung, die länger als einen Monat dauert, setzen die Arbeitsgerichte den Wert eines Bruttomonatsgehalts an. Diese Bewertung ist die gängige Rechtspraxis, da dieser Freistellungsanspruch das spiegelbildliche Gegenstück zum Beschäftigungsanspruch darstellt. Ebenso wird eine Zeugnisregelung, die den Inhalt (Note oder detaillierte Bewertung) exakt im Vergleich festlegt, mit einem weiteren Bruttomonatsgehalt bewertet.

Diese beiden Werte werden zum Gegenstandswert der Klage hinzugerechnet, der maximal drei Bruttomonatsgehälter beträgt. Konkret: Liegt Ihr Monatsgehalt bei 4.250 Euro, ergibt der Mehrwert für Freistellung und qualifiziertes Zeugnis eine Addition von 8.500 Euro. Dieser Vergleichswert bildet die endgültige Bemessungsgrundlage für Ihre Anwalts- und Gerichtskosten und kann den Gesamtstreitwert deutlich erhöhen (von 3 MG auf 5 MG).

Überprüfen Sie anhand Ihrer aktuellen Lohnabrechnung sofort, ob der vom Gericht festgesetzte Mehrwert exakt zwei Bruttomonatsgehältern entspricht, um Rechenfehler auszuschließen.


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Warum erhöht ein Punkt, der nicht streitig war, trotzdem den Wert meines gerichtlichen Vergleichs?

Ob ein Punkt strittig war, ist für die Berechnung des Vergleichswerts unerheblich. Gerichte argumentieren, dass die Aufnahme eines unstreitigen Punktes in den gerichtlichen Vergleich eine Mehrleistung darstellt. Diese juristische Absicherung schafft Rechtssicherheit und ist daher kostenrelevant. Die informelle Absicht wandelt sich durch die Fixierung im Vergleich in eine verbindliche, einklagbare Pflicht um, was einen messbaren, geldwerten Vorteil darstellt.

Ein gerichtlicher Vergleich ist juristisch gesehen ein Vertrag, der weitreichender ist als nur die Beilegung der ursprünglichen Klage. Er kann neue, rechtsverbindliche und vollstreckbare Ansprüche schaffen, selbst wenn diese zuvor lediglich informelle Zusagen waren. Diese gefestigte Rechtsprechung wird maßgeblich vom Bundesarbeitsgericht gestützt. Die Gerichte bewerten diese Umwandlung in einen Titel als Teil der Gesamtlösung, die den gesamten Konflikt umfassend befrieden soll.

Konkret: Hat Ihr Arbeitgeber mündlich eine gute Zeugnisnote zugesagt, ist diese Zusage schwer durchsetzbar. Wird die Zusage jedoch in den Vergleich aufgenommen, erhalten Sie einen rechtlich durchsetzbaren Titel. Diese Absicherung bedeutet, dass Sie die Erfüllung des Punktes notfalls per Gerichtsvollzieher durchsetzen könnten. Diese Umwandlung in einen durchsetzbaren Anspruch wird als zusätzlicher Wert betrachtet und muss bei der Kostenberechnung berücksichtigt werden.

Bewerten Sie jeden Punkt, den Sie in den gerichtlichen Vergleich aufnehmen, nach seiner Notwendigkeit als vollstreckbarer Titel, nicht nach seiner Streithaftigkeit.


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Kann ich die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts durch das Arbeitsgericht anfechten?

Ja, eine Anfechtung der gerichtlichen Festsetzung des Vergleichsmehrwerts ist rechtlich möglich. Sie legen dazu beim Arbeitsgericht Beschwerde ein, die zur Entscheidung an die nächsthöhere Instanz, das Landesarbeitsgericht (LAG), weitergeleitet wird. Allerdings bestehen nur geringe Erfolgsaussichten, wenn Sie argumentieren, dass die geregelten Punkte unstreitig waren. Gerichte folgen einer gefestigten Rechtsprechung, die diesen Einwand als unerheblich ansieht.

Der juristische Weg zur Korrektur der Wertfestsetzung ist die sogenannte Wertfestsetzungsbeschwerde. Die zweiwöchige Beschwerdefrist nach Zustellung des Beschlusses müssen Sie zwingend einhalten, da das Rechtsmittel sonst verfällt. Das Landesarbeitsgericht prüft, ob das Arbeitsgericht die Berechnungsgrundlagen und die ständige Rechtsprechung zur Bewertung korrekt angewendet hat. Richter sind in ihrer Wertfestsetzung nicht an den sogenannten Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit gebunden, dessen Empfehlungen nur eine unverbindliche Orientierung darstellen.

Konkret folgen Gerichte ihrer eigenen Praxis, die etwa die Freistellung und das qualifizierte Zeugnis pauschal mit jeweils einem Bruttomonatsgehalt bewertet. Ein häufig genutztes, aber meist unwirksames Argument ist der Einwand der Unstreitigkeit. Gerichte betonen, dass die Schaffung eines vollstreckbaren Titels durch den Vergleichsabschluss der entscheidende, kostenrelevante Faktor ist. Nach einer Zurückweisung der Beschwerde durch das Landesarbeitsgericht ist eine weitere Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht (BAG) in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Prüfen Sie sofort das Zustelldatum des Festsetzungsbeschlusses und kontaktieren Sie umgehend Ihren Anwalt, um die Einhaltung der kurzen Frist sicherzustellen.


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Wie vermeide ich unnötige Kosten durch zusätzliche Regelungen im Kündigungsvergleich?

Die Regel: Jeder Zusatzpunkt in einem gerichtlichen Vergleich, der über die reine Kündigung hinausgeht, erzeugt einen kostenrelevanten Vergleichsmehrwert. Um diesen Mehrwert zu minimieren, lagern Sie alle nicht zwingend vollstreckbaren Vereinbarungen in eine separate, außergerichtliche Nebenabrede aus. Das entlastet den Gegenstandswert der Gebührenberechnung signifikant. Diese präventive Verhandlungstaktik hält die finalen Anwalts- und Gerichtskosten niedrig.

Der Schlüssel zur Kostenvermeidung liegt in der klaren Trennung der Regelungsbereiche. Nehmen wir an, Sie benötigen einen vollstreckbaren Gerichtstitel, um eine Abfindung oder eine strittige Lohnzahlung abzusichern. Nur diese kritischen Punkte sollten Sie in den gerichtlichen Vergleich aufnehmen. Eine Zusage zur Herausgabe der Arbeitspapiere oder eine Standard-Freistellung bis zum Beendigungsdatum bedürfen hingegen meist keines Titels. Durch die Auslagerung dieser unkritischen Punkte verhindern Sie, dass unnötige ein bis zwei Bruttomonatsgehälter zusätzlich zur Berechnungsgrundlage addiert werden.

Konkret sollten Sie bei der Zeugnisregelung vorsichtig sein. Formulieren Sie im gerichtlichen Vergleich nur vage, dass ein wohlwollendes Zeugnis erteilt wird. Vermeiden Sie die Festlegung einer detaillierten Inhaltsbestimmung, wie die Zusage einer „sehr guten“ Note. Eine solche inhaltliche Fixierung wird üblicherweise mit einem vollen Bruttomonatsgehalt bewertet. Bedenken Sie allerdings: Punkte, die Sie auslagern, können Sie später nicht gerichtlich vollstrecken, falls der Gegner sich querstellt. Die geringere Durchsetzbarkeit ist der Preis für die Kostenersparnis.

Erstellen Sie bereits in der Verhandlung eine Liste der Punkte, die einen vollstreckbaren Titel erfordern, und trennen Sie diese strikt von den kostenfreien Nebenabreden.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar für Fachbegriffe aus dem Arbeitsrecht: Der Schriftzug 'Glossar' vor dem Foto einer belebten Baustelle

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Gegenstandswert

Der Gegenstandswert, in der juristischen Praxis oft auch Streitwert genannt, beziffert den monetären Wert eines Gerichtsverfahrens und bildet die unverzichtbare Grundlage zur Berechnung der anfallenden Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das Gesetz legt diesen Wert fest, um die finanzielle Bedeutung einer Klage objektiv messbar zu machen und eine faire Gebührenordnung zu gewährleisten, die sich nach dem Umfang des rechtlichen Risikos richtet.

Beispiel: Gemäß § 42 Abs. 2 GKG wurde der Gegenstandswert der Kündigungsschutzklage auf die maximal zulässigen drei Bruttomonatsgehälter der Klägerin festgesetzt, was exakt 12.750,00 Euro entsprach.

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Ständige Rechtsprechung

Als ständige Rechtsprechung bezeichnen Juristen die gefestigte und langjährige Praxis eines Gerichts, bestimmte Rechtsfragen immer wieder in der gleichen Weise zu entscheiden, wodurch eine hohe Verlässlichkeit in der Rechtsanwendung entsteht. Dieses Prinzip sorgt dafür, dass Bürger und Anwälte wissen, mit welchen Entscheidungen in ähnlichen Fällen zu rechnen ist, und gewährleistet die Gleichbehandlung aller Verfahrensbeteiligten vor Gericht.

Beispiel: Das Landesarbeitsgericht Hamburg berief sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, um zu begründen, dass unstreitige Punkte wie die Freistellung trotzdem einen Vergleichsmehrwert erzeugen.

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Streitwertkatalog

Der Streitwertkatalog ist eine von Richtern erarbeitete, unverbindliche Empfehlung für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die den Richtern lediglich eine Orientierung bei der Festlegung des Streitwerts in arbeitsrechtlichen Verfahren bieten soll. Obwohl der Katalog die Rechtspraxis vereinheitlichen möchte, betonten die Richter, dass es sich dabei weder um Gesetze noch um bindendes Recht handelt; die Gerichte folgen ihrer eigenen, gefestigten Praxis.

Beispiel: Die Arbeitnehmerin versuchte, ihre Beschwerde mit Verweis auf den Streitwertkatalog zu untermauern, doch das Gericht lehnte das Argument ab, da die Empfehlungen für die richterliche Rechtsanwendung nicht bindend sind.

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Unwiderrufliche Freistellung

Eine unwiderrufliche Freistellung ist die vertragliche Zusage des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses endgültig von der Arbeitspflicht zu entbinden, ohne dass der Arbeitgeber diese Entscheidung einseitig zurücknehmen könnte. Diese Regelung schützt den Arbeitnehmer vor einer überraschenden Rückkehr an den Arbeitsplatz und verschafft dem Arbeitnehmer oft Zeit für die Jobsuche, wodurch rechtliche Klarheit entsteht.

Beispiel: Da die unwiderrufliche Freistellung im gerichtlichen Vergleich enthalten war und länger als einen Monat dauerte, setzte das Landesarbeitsgericht hierfür den vollen Wert eines Bruttomonatsgehalts von 4.250,00 Euro an, was die Kosten erhöhte.

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Vergleichsmehrwert

Ein Vergleichsmehrwert entsteht, wenn ein gerichtlicher Vergleich neben der Beilegung der ursprünglichen Klage zusätzliche materielle Regelungen – etwa zu einem Zeugnis oder zur Freistellung – enthält, die den Gebührenwert des gesamten Verfahrens erhöhen. Die Gebühren erhöhen sich, weil die Anwälte für diese zusätzlichen Einigungen verhandeln und die Parteien dadurch neue, rechtlich durchsetzbare Ansprüche erhalten, die über den ursprünglichen Streitgegenstand hinausgehen.

Beispiel: Für die Regelungen zum Arbeitszeugnis und zur Freistellung summierte das Arbeitsgericht einen Vergleichsmehrwert von insgesamt 8.500,00 Euro, welcher zum ursprünglichen Gegenstandswert der Kündigungsschutzklage addiert wurde.

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Vollstreckbarer Titel

Ein vollstreckbarer Titel ist ein gerichtliches Dokument, das eine festgestellte Forderung oder Pflicht bezeugt und den Gläubiger in die Lage versetzt, die Erfüllung dieser Pflicht notfalls zwangsweise durchzusetzen, beispielsweise mithilfe eines Gerichtsvollziehers. Juristen legen Wert auf diese Bezeichnung, weil die Aufnahme einer Vereinbarung in einen gerichtlichen Vergleich diese von einer bloßen Zusage in eine einklagbare und durchsetzbare Pflicht umwandelt – diese rechtliche Absicherung ist der eigentliche, kostenrelevante Vorteil.

Beispiel: Das Landesarbeitsgericht erklärte, dass die Aufnahme der Zeugnisregelung in den gerichtlichen Vergleich der Arbeitnehmerin einen vollstreckbaren Titel verschaffte und diese rechtliche Absicherung den angesetzten Mehrwert begründete.

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Das vorliegende Urteil


Landesarbeitsgericht Hamburg – Az.: 7 Ta 5/23 – Beschluss vom 13.03.2023


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