Übersicht:
- Verhaltensbedingte Kündigung: Konsequenzen bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ab wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Sicherheitsverstößen gerechtfertigt?
- Welche Rolle spielt die vorherige Abmahnung bei Sicherheitsverstößen?
- Welche Gewichtung haben lange Betriebszugehörigkeit und Alter bei Kündigungen wegen Sicherheitsverstößen?
- Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wegen Sicherheitsverstößen wehren?
- Was gilt bei betriebsüblichen oder geduldeten Sicherheitsverstößen?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
- Datum: 07.03.2024
- Aktenzeichen: 5 Sa 173/23
- Verfahrensart: Arbeitsrechtliche Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichenigung aus verhaltensbedingten Gründen
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Arbeitnehmer, Maschinenführer seit 1995, der die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung geltend macht und sich auf ein Fehlverhalten seitens der Arbeitgeberin beruft
- Beklagte: Arbeitgeberin eines großen Unternehmens in C-Stadt mit über 1.000 Beschäftigten und einem Betriebsrat, die die Kündigung aufgrund mehrfacher Abmahnungen wegen verschiedener Pflichtverstöße begründet
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Es geht um den Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, bei der der Kläger aufgrund mehrfacher verhaltensbedingter Pflichtverletzungen in Form von insgesamt sechs Abmahnungen gekündigt wurde
- Kern des Rechtsstreits: Ob die ordentliche Kündigung unter Berücksichtigung der vorliegenden Abmahnungen und des behaupteten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers rechtlich wirksam ist
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.07.2023 wurde abgeändert und die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen
- Begründung: Die Entscheidung stützte sich darauf, dass die mehrfach ausgesprochenen Abmahnungen und das festgestellte Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz; eine Revision wurde nicht zugelassen
Verhaltensbedingte Kündigung: Konsequenzen bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften
Im deutschen Arbeitsrecht stellt die verhaltensbedingte Kündigung ein wichtiges Instrument dar, wenn Mitarbeiter ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzen. Besonders schwer wiegen dabei Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, die dem Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz dienen. Die Arbeitssicherheit gehört zu den herausgehobenen Pflichten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber.
Wenn Kollegen wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen und dadurch sich selbst oder andere gefährden, müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. In der Regel geht einer Kündigung zunächst eine Abmahnung voraus, die als Warnung dient. Zeigt das Mitarbeiterverhalten trotz Abmahnung keine Besserung und besteht eine Wiederholungsgefahr, kann dies den Arbeitsplatz gefährden. Wie ein aktueller Fall zeigt, bestätigen Gerichte solche Kündigungen regelmäßig.
Der Fall vor Gericht
Mehrfache Verstöße gegen Arbeitsschutz: LAG bestätigt Kündigung eines Maschinenführers

Ein Maschinenführer aus Rheinland-Pfalz verlor nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit seinen Arbeitsplatz, weil er trotz mehrerer Abmahnungen wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften verstieß. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte mit Urteil vom 7. März 2024 die verhaltensbedingte Kündigung und wies die Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters ab.
Schwerwiegende Sicherheitsverstöße führten zur Kündigung
Die Kündigungsgründe wogen schwer: Der 49-jährige Maschinenführer arbeitete Ende November 2022 ohne vorgeschriebenen Schutzhelm an einer Gittermattenschweißmaschine. Nur wenige Tage später, am 4. Dezember 2022, versuchte er entgegen strenger Sicherheitsvorschriften, eine am Kran pendelnde Last mit bloßen Händen abzufangen. Dabei zog er sich eine Quetschung am rechten kleinen Finger zu.
Vorgeschichte mit sechs Abmahnungen
Diese Vorfälle waren keine Einzelfälle. Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter zwischen 2021 und 2022 bereits sechs Abmahnungen erteilt – mehrfach wegen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften: Im Januar 2021 hielt er sich bei laufender Maschine im Sicherheitsbereich auf. Ein Jahr später nahm er trotz expliziter Schulung seine private Tasche mit an die Maschine. Im August 2022 kletterte er bei laufender Anlage auf einen Querträger, um Rollen zu ölen.
Entscheidung des Gerichts
Das LAG Rheinland-Pfalz hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Kündigungsschutzklage ab. Die Richter sahen die Kündigung als sozial gerechtfertigt an. Der Arbeitgeber habe durch mehrere Abmahnungen deutlich gemacht, dass er die Missachtung von Sicherheitsvorschriften nicht toleriere. Der Mitarbeiter habe sich davon jedoch nicht beeindrucken lassen und erneut gegen elementare Sicherheitsregeln verstoßen.
Schutzpflichten des Arbeitgebers überwiegen
In der Interessenabwägung berücksichtigte das Gericht zwar die lange Betriebszugehörigkeit von 27 Jahren, das Alter des Mitarbeiters und seine Unterhaltspflichten. Diese Aspekte mussten jedoch hinter dem Interesse des Arbeitgebers zurückstehen, Leben und Gesundheit der Beschäftigten durch die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften zu schützen. Die Rechtfertigungsversuche des Mitarbeiters, bestimmte Regelverstöße seien „betriebsüblich“ oder würden „dauerhaft geduldet“, ließ das Gericht nicht gelten.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass wiederholte Verstöße gegen verbindliche Sicherheitsvorschriften trotz mehrfacher Abmahnungen eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Es wird festgestellt, dass der Betriebsrat ordnungsgemäß informiert wurde und damit in der Lage war, den Kündigungsgrund nachzuvollziehen. Die Entscheidung betont, dass der Schutz der Mitarbeiter und die Einhaltung von Sicherheitsstandards für den Arbeitgeber höchste Priorität haben, wodurch auch langjährige Beschäftigungszeiten letztlich nicht vor einer Kündigung schützen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, kann das trotz Ihrer langen Betriebszugehörigkeit zu einer Kündigung führen. Abmahnungen sollten als ernsthafte Warnung verstanden werden, dass Fehlverhalten nicht toleriert wird. Der Betriebsrat wird ordnungsgemäß informiert, sodass Missachtungen der Vorschriften auch nicht durch betriebliche Gewohnheiten entschuldigt werden können. Achten Sie daher auf die Einhaltung aller Sicherheitsregeln, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern.
Benötigen Sie Hilfe?
Fragen zur Kündigung nach wiederholten Sicherheitsverstößen?
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zeigt, dass Sicherheitsverstöße im Arbeitsrecht schwerwiegende Folgen haben können. Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass auch eine langjährige Betriebszugehörigkeit nicht vor einer Kündigung schützt, wenn Arbeitnehmer wiederholt und beharrlich gegen grundlegende Sicherheitsvorschriften verstoßen.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Thema Kündigung aufgrund von Sicherheitsverstößen. Unsere erfahrenen Anwälte bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Strategie, um Ihre berufliche Zukunft neu zu gestalten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Sicherheitsverstößen gerechtfertigt?
Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Sicherheitsverstößen ist gerechtfertigt, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Diese hängen von der Schwere des Verstoßes, dem Verhalten des Arbeitnehmers und den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sind dabei folgende Aspekte:
1. Pflichtverletzung und Verschulden
- Der Arbeitnehmer muss gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen haben, etwa durch die Missachtung von Sicherheitsvorschriften, die zur Vermeidung von Gefahren für Gesundheit, Leben oder Eigentum aufgestellt wurden.
- Das Fehlverhalten muss schuldhaft sein, also vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sein. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt.
2. Schwere des Sicherheitsverstoßes
- Gravierende Verstöße: Bei schwerwiegenden Sicherheitsverstößen, die erhebliche Gefahren für Personen oder Sachwerte mit sich bringen, kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein. Beispiele sind das absichtliche Umgehen von Schutzvorrichtungen oder grobe Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften.
- Leichtere Verstöße: Bei weniger gravierenden Verstößen ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
3. Abmahnung als Voraussetzung
- Eine Abmahnung ist notwendig, wenn der Verstoß auf ein steuerbares Verhalten zurückzuführen ist und eine Verhaltensänderung erwartet werden kann. Die Abmahnung dient als Warnung und gibt dem Arbeitnehmer die Chance, sein Verhalten zu korrigieren.
- Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (z. B. bei grober Gefährdung von Kollegen durch vorsätzliches Fehlverhalten) .
4. Verhältnismäßigkeit
- Die Kündigung muss das letzte Mittel (Ultima-Ratio-Prinzip) sein. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob mildere Maßnahmen wie eine Versetzung oder erneute Schulung ausreichend wären.
- Die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen schwerer wiegen als das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes .
5. Einzelfallprüfung
- Gerichte bewerten jeden Fall individuell und berücksichtigen Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers und die konkreten Umstände des Verstoßes.
- Selbst bei objektiv schwerwiegenden Verstößen kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn beispielsweise klare Anweisungen gefehlt haben oder der Arbeitgeber den Verstoß stillschweigend geduldet hat .
Beispiele für Sicherheitsverstöße
- Ein Maschinenführer deaktiviert absichtlich eine Schutzvorrichtung und gefährdet dadurch Kollegen.
- Ein Lkw-Fahrer verstößt mehrfach gegen Verkehrsregeln trotz vorheriger Abmahnungen.
- Ein Mitarbeiter ignoriert wiederholt IT-Sicherheitsrichtlinien und verursacht dadurch erhebliche Risiken für das Unternehmen.
In solchen Fällen wird geprüft, ob der Arbeitnehmer durch sein Verhalten das Vertrauen des Arbeitgebers irreparabel beschädigt hat und ob eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
Zusammenfassung der rechtlichen Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen für eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Sicherheitsverstößen ergeben sich aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie § 626 BGB für fristlose Kündigungen. Entscheidend sind stets die Schwere des Pflichtverstoßes, das Verschulden des Arbeitnehmers und die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes .
Welche Rolle spielt die vorherige Abmahnung bei Sicherheitsverstößen?
Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht ein zentraler Schritt, um auf Fehlverhalten eines Arbeitnehmers hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Bei Sicherheitsverstößen spielt sie eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt ist.
Bedeutung der Abmahnung bei Sicherheitsverstößen
- Warnfunktion: Die Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf das Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn vor den möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu warnen. Sie zeigt klar auf, dass das Verhalten nicht akzeptiert wird und im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.
- Voraussetzung für Kündigungen: In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann. Dies gilt auch bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, sofern das Fehlverhalten nicht so gravierend ist, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.
- Einzelfallentscheidung: Ob eine Abmahnung notwendig ist, hängt von der Schwere des Sicherheitsverstoßes ab. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen – etwa wenn durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln Leib und Leben anderer gefährdet werden – kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.
Wann ist eine Abmahnung entbehrlich?
Eine Abmahnung kann in Ausnahmefällen entbehrlich sein:
- Schwere Pflichtverletzungen: Wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten eine erhebliche Gefahr für Menschen oder den Betrieb geschaffen hat (z. B. Missachtung von Sicherheitsanweisungen mit schwerwiegenden Folgen).
- Unheilbare Vertrauensbrüche: Wenn das Fehlverhalten so gravierend ist, dass keine Verhaltensänderung erwartet werden kann oder das Vertrauensverhältnis irreparabel geschädigt ist.
Beispiel aus der Praxis
Ein Arbeitnehmer ignoriert bewusst Sicherheitsvorschriften an einer Maschine, wodurch ein Kollege schwer verletzt wird. Hier könnte eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein, da dem Arbeitnehmer klar sein musste, dass ein solches Verhalten nicht toleriert wird. Hätte der Verstoß jedoch keine unmittelbaren Folgen gehabt und wäre weniger gravierend gewesen (z. B. das Nichttragen von Schutzkleidung), wäre zunächst eine Abmahnung erforderlich.
Fazit für Arbeitnehmer
Wenn Sie gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen haben und abgemahnt wurden, sollten Sie dies als ernsthafte Warnung verstehen. Eine Wiederholung des Verhaltens kann direkt zur Kündigung führen. Bei besonders schweren Verstößen kann jedoch auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
Welche Gewichtung haben lange Betriebszugehörigkeit und Alter bei Kündigungen wegen Sicherheitsverstößen?
Bei Kündigungen wegen Sicherheitsverstößen, die verhaltensbedingt sind, spielen Betriebszugehörigkeit und Alter eine wichtige Rolle in der rechtlich vorgeschriebenen Interessenabwägung. Diese Abwägung entscheidet darüber, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz – KSchG).
Bedeutung von Betriebszugehörigkeit und Alter
- Lange Betriebszugehörigkeit:
- Eine lange Betriebszugehörigkeit wird zugunsten des Arbeitnehmers gewertet. Sie zeigt, dass der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg seine Pflichten erfüllt hat, was auf eine gewisse Vertrauensbasis schließen lässt.
- Im Rahmen der Interessenabwägung wird berücksichtigt, ob der Sicherheitsverstoß ein einmaliger Vorfall ist oder ob es sich um wiederholtes Fehlverhalten handelt. Ein störungsfreier Verlauf der Beschäftigung über viele Jahre kann das Gewicht des Pflichtverstoßes mindern.
- Alter des Arbeitnehmers:
- Ältere Arbeitnehmer genießen im deutschen Arbeitsrecht besonderen Schutz, da sie häufig schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Dies erhöht ihre soziale Schutzbedürftigkeit.
- Allerdings kann das Alter auch gegen den Arbeitnehmer sprechen, wenn er beispielsweise kurz vor dem Renteneintritt steht und eine Kündigung für ihn weniger drastische wirtschaftliche Folgen hätte.
Abwägung mit der Schwere des Sicherheitsverstoßes
- Die Schwere des Sicherheitsverstoßes ist entscheidend: Bei gravierenden Verstößen, die die Sicherheit von Menschen oder den Betrieb gefährden, überwiegt häufig das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Bei weniger schwerwiegenden Verstößen oder solchen ohne nachhaltige betriebliche Auswirkungen könnte eine Abmahnung als milderes Mittel ausreichend sein.
Beispiel
Ein 55-jähriger Mitarbeiter mit 20 Jahren störungsfreier Betriebszugehörigkeit verstößt einmalig gegen Sicherheitsvorschriften, ohne dass ein Schaden entsteht. In diesem Fall könnten seine lange Betriebszugehörigkeit und sein Alter gegen eine Kündigung sprechen. Anders wäre es bei einem wiederholten oder grob fahrlässigen Verstoß mit erheblichen Folgen.
Fazit
Lange Betriebszugehörigkeit und höheres Alter stärken grundsätzlich die Position des Arbeitnehmers bei einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Sicherheitsverstößen. Dennoch können diese Faktoren durch die Schwere und die Auswirkungen des Verstoßes relativiert werden. Die Entscheidung hängt stets vom Einzelfall ab und erfordert eine sorgfältige Interessenabwägung durch den Arbeitgeber oder das Gericht.
Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wegen Sicherheitsverstößen wehren?
1. Prüfung der Kündigung auf Rechtmäßigkeit
- Eine Kündigung wegen Sicherheitsverstößen ist nur dann rechtmäßig, wenn sie auf einem wichtigen Grund basiert (§ 626 BGB). Der Arbeitgeber muss darlegen, dass der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.
- In der Regel ist eine Abmahnung vor einer Kündigung erforderlich, es sei denn, der Verstoß war so gravierend, dass dem Arbeitnehmer klar sein musste, dass sein Verhalten nicht toleriert wird.
2. Einhaltung der Fristen
- Arbeitnehmer haben drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz – KSchG). Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie eigentlich unwirksam sein könnte.
3. Argumentation gegen die Kündigung
- Verhältnismäßigkeit prüfen: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass mildere Mittel (z. B. Abmahnung oder Versetzung) nicht ausgereicht hätten.
- Interessenabwägung: Das Gericht berücksichtigt die Schwere des Verstoßes, die Betriebszugehörigkeit und soziale Faktoren wie Unterhaltspflichten oder das Alter des Arbeitnehmers.
- Fehlerhafte Abmahnung: Hat der Arbeitgeber keine oder eine unzureichende Abmahnung ausgesprochen, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
4. Beweisführung
- Arbeitnehmer können darlegen, dass:
- Der Sicherheitsverstoß nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.
- Sicherheitsvorschriften unklar oder unzureichend kommuniziert wurden.
- Der Arbeitgeber selbst keine ausreichenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit getroffen hat.
5. Unterstützung durch den Betriebsrat
- Wenn ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor der Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Eine fehlende oder fehlerhafte Anhörung kann die Kündigung unwirksam machen.
6. Rechtsschutz und Kosten
- Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die die Kosten für eine Kündigungsschutzklage abdeckt. Alternativ kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, weil er entgegen einer Sicherheitsvorschrift eine Maschine manuell bediente und dadurch einen Unfall verursachte. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam, da der Arbeitgeber keine klaren Anweisungen erteilt und den Mitarbeiter zuvor nicht abgemahnt hatte.
Durch schnelles Handeln und eine fundierte Argumentation können Arbeitnehmer ihre Rechte effektiv verteidigen und möglicherweise ihre Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung erreichen.
Was gilt bei betriebsüblichen oder geduldeten Sicherheitsverstößen?
Betriebsübliche oder geduldete Sicherheitsverstöße können die rechtliche Bewertung von Verhaltensverstößen beeinflussen, entbinden jedoch weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer von ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Bewertung und Folgen
- Arbeitgeberpflichten:
- Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Das schließt auch die konsequente Durchsetzung von Sicherheitsvorschriften ein.
- Werden Sicherheitsverstöße geduldet oder systematisch ignoriert, kann dies als Organisationsverschulden des Arbeitgebers gewertet werden. Dies kann zu Bußgeldern (§ 25 ArbSchG) oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen (§ 26 ArbSchG) führen, wenn dadurch Mitarbeiter gefährdet werden.
- Arbeitnehmerpflichten:
- Arbeitnehmer sind gemäß § 15 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet, die für sie geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten und Gefährdungen zu melden.
- Ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere eine Abmahnung oder Kündigung (auch fristlos), wenn der Verstoß gravierend ist und Leib oder Leben gefährdet werden.
Einfluss geduldeter Verstöße auf Kündigungen
- Einzelfallentscheidung: Wenn ein Arbeitnehmer gegen Sicherheitsvorschriften verstößt, wird bei einer Kündigung stets geprüft, ob das Verhalten im Betrieb üblich oder toleriert wurde. Geduldete Verstöße können dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer möglicherweise davon ausgehen durfte, dass sein Verhalten akzeptiert wird.
- Abmahnung erforderlich: In der Regel muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erfolgen, es sei denn, der Verstoß war so schwerwiegend, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (§ 314 Abs. 2 BGB). Wenn Verstöße jedoch betriebsüblich sind, könnte eine Abmahnung als notwendige Warnung gelten.
Beispiele aus der Praxis
- Geduldete Verstöße: In einem Fall (LAG Schleswig-Holstein) wurde festgestellt, dass ein Arbeitnehmer trotz klarer Sicherheitsanweisungen gegen diese verstoßen hatte. Da ähnliche Verstöße im Betrieb jedoch regelmäßig vorkamen und toleriert wurden, war eine fristlose Kündigung unwirksam.
- Schwerwiegende Verstöße: Wenn ein Arbeitnehmer bewusst und vorsätzlich gegen elementare Sicherheitsvorschriften verstößt und dadurch Kollegen gefährdet, kann dies auch ohne vorherige Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung führen.
Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer
- Klärung suchen: Wenn Sie feststellen, dass Sicherheitsverstöße im Betrieb geduldet werden, sollten Sie dies mit Ihrem Vorgesetzten klären und auf mögliche Gefahren hinweisen.
- Vorsicht walten lassen: Auch wenn Verstöße geduldet werden, bleiben Sie verpflichtet, sich an die Vorschriften zu halten. Eigenmächtiges Handeln kann erhebliche Konsequenzen haben.
Fazit
Geduldete oder betriebsübliche Sicherheitsverstöße können die arbeitsrechtliche Bewertung beeinflussen. Dennoch bleibt jeder Arbeitnehmer verpflichtet, sich an geltende Vorschriften zu halten. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass keine Duldung von Verstößen erfolgt, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
verhaltensbedingte Kündigung
Die verhaltensbedingte Kündigung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund wiederholter oder gravierender Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, die sein vertragsgemäßes Verhalten nachhaltig beeinträchtigen. Sie beruht darauf, dass ein Fehlverhalten nach mehreren Abmahnungen vorliegt und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, wie es in § 626 BGB geregelt ist. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer durch vorherige Ermahnungen klare Möglichkeiten zur Verhaltensänderung einräumen, was jedoch scheitert, wenn das Fehlverhalten fortbesteht.
Beispiel: Ein Mitarbeiter, der wiederholt gegen Sicherheitsvorschriften verstößt und nach mehreren Abmahnungen keine Besserung zeigt, kann fristlos entlassen werden.
Sicherheitsvorschriften
Sicherheitsvorschriften sind verbindliche Regeln, die den Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten sollen und in verschiedenen gesetzlichen Regelungen, wie der Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung, verankert sind. Sie dienen dazu, Gefahrenquellen zu minimieren und Unfälle zu verhindern, wodurch sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor Risiken geschützt werden. Wird gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, kann dies nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen nach sich ziehen, sondern auch strafrechtlich relevant sein.
Beispiel: Wenn ein Mitarbeiter ohne vorgeschriebenen Schutzhelm arbeitet, missachtet er Sicherheitsvorschriften und gefährdet damit sich und andere.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers, mit der ein Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hingewiesen und zur Unterlassung des betreffenden Verhaltens aufgefordert wird. Sie stellt einen wichtigen Schritt im Arbeitsrecht dar, da sie dem Arbeitnehmer vor einer möglichen kündigungsrechtlichen Konsequenz die Chance zur Korrektur seines Verhaltens einräumt. Die Abmahnung muss dabei die konkreten Pflichtverletzungen benennen und aufzeigen, welche Folgen im Wiederholungsfall zu erwarten sind.
Beispiel: Nach einem sicherheitsgefährdenden Vorfall erhält ein Mitarbeiter eine schriftliche Abmahnung, um künftig die geltenden Sicherheitsregeln strikt einzuhalten.
Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen und Regelungen, die ergriffen werden, um Unfälle und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz zu verhindern und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Sie basiert auf gesetzlichen Vorgaben wie dem Arbeitsschutzgesetz, das sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Die konsequente Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist wesentlich, um Gefährdungen im Betrieb zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beispiel: Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und das Tragen persönlicher Schutzausrüstung sind praktische Maßnahmen, die der Förderung der Arbeitssicherheit dienen.
Wiederholungsgefahr
Wiederholungsgefahr beschreibt das Risiko, dass ein Arbeitnehmer, der bereits wiederholt Pflichtverstöße begangen hat, auch nach einer oder mehreren Abmahnungen erneut die gleichen oder ähnliche Verstöße begehen kann. Diese Annahme fließt in die Entscheidung ein, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist, da zukünftiges Fehlverhalten für den Arbeitgeber ein erhebliches Risiko darstellt. Gerichte berücksichtigen bei der Abwägung den bisherigen Verlauf des Mitarbeiterverhaltens und die Wahrscheinlichkeit weiterer Verstöße, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Verstößen.
Beispiel: Stehen nach mehreren Abmahnungen weiterhin Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften an, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der Wiederholungsgefahr erheblich.
Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung vorgehen und deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann. Sie basiert auf dem Kündigungsschutzgesetz und dient dazu, sicherzustellen, dass eine Kündigung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie sozial gerechtfertigt ist und bestimmten Voraussetzungen entspricht. Im Verfahren muss der Arbeitgeber darlegen, dass die Kündigung verhältnismäßig und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände erfolgt ist, was häufig zu einer intensiven Interessenabwägung führt.
Beispiel: Ein langjähriger Mitarbeiter erhebt Kündigungsschutzklage, um zu überprüfen, ob seine Entlassung trotz wiederholter Pflichtverletzungen gerechtfertigt war.
Interessenabwägung
Interessenabwägung ist ein juristisches Verfahren, bei dem in einem Konflikt die unterschiedlichen Interessen beider Parteien gegeneinander abgewogen werden, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen. Im Arbeitsrecht spielt diese Abwägung insbesondere dann eine Rolle, wenn der Schutz der Belegschaft und die Rechte des Arbeitnehmers, etwa aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit, miteinander konkurrieren. Dabei werden gesetzliche Vorgaben, vor allem das Verhältnismäßigkeitsprinzip und Regelungen wie in § 626 BGB, herangezogen, um die richtige Prioritätensetzung zu treffen.
Beispiel: Das Gericht stellt im Falle einer Kündigung fest, dass der Schutz der Beschäftigten vor Sicherheitsrisiken stärker wiegt als die persönlichen Interessen eines langjährigen Mitarbeiters.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Das KSchG schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Eine ordentliche Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, sie muss durch Gründe in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein. Im vorliegenden Fall stützt sich die Kündigung auf mehrere verhaltensbedingte Gründe, darunter wiederholte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften. Dadurch wird die Sozialrechtfertigung der Kündigung gemäß KSchG überprüft.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 102 – Anhörung des Betriebsrats: Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat gemäß § 102 BetrVG ordnungsgemäß angehört werden. Die Beteiligung des Betriebsrats ist ein wesentlicher Schritt, um eine Kündigung rechtlich abzusichern und mögliche Einwände des Betriebsrats zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wurde der Betriebsrat zu der beabsichtigten Kündigung angehört, was den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften, wie das Nichttragen von Schutzhelmen oder das Rauchen außerhalb ausgewiesener Bereiche, stellen eine Gefährdung dar und können Kündigungsgründe sein. Die wiederholten Sicherheitsverstöße des Klägers stehen im direkten Zusammenhang mit den Anforderungen des ArbSchG.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 – Kündigungsfristen: § 622 BGB regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen für ordentliche Kündigungen im Arbeitsverhältnis. Diese Fristen sind abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und müssen vom Arbeitgeber eingehalten werden, sofern keine tarifvertraglichen oder vertraglichen Abweichungen bestehen. Die Kündigung zum 31. Juli 2023 muss somit unter Berücksichtigung der im BGB festgelegten Fristen erfolgt sein.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 626 – Fristlose Kündigung: Obwohl die vorliegende Kündigung ordentlich und nicht fristlos ist, ist § 626 BGB relevant, da er die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen beschreibt. Wiederholte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften können als Gründe für eine fristlose Kündigung gewertet werden, was die Schwere der Verfehlungen des Klägers unterstreicht und die ordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
Das vorliegende Urteil
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Az.: 5 Sa 173/23 – Urteil vom 07.03.2024
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