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Was ist eine Erwerbsminderungsrente und was leistet sie?

Berufstätige und Nicht-Berufstätige können mit Beginn der Volljährigkeit einen Erwerbsminderungsrentenvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist eine Versicherungsleistung und nur dann an den Versicherungsnehmer als wirksam anzurechnen, wenn alle Voraussetzungen für eine halbe oder volle Erwerbsminderung vorliegen. Dieser Bestand muss von einem Facharzt hinreichend dokumentiert sein sowie ein entsprechendes formelles Attest ausgestellt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Person, die als Versicherungsnehmer auftritt, in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist.

Erwerbstätigkeit teilweise oder vollständig nicht mehr möglich

ErwerbsunfähigkeitsrenteBerufstätigen wird empfohlen eine Erwerbsminderungsrente durch einen Versicherungsvertrag, abzusichern. Wichtig wird das, wenn der oder die Berufstätige nicht mehr imstande ist, seiner Tätigkeit nachzukommen oder nur bis zu einer maximalen Stundenanzahl von sechs Stunden täglich. Alle Versicherungsnehmer, die vor 1961 geboren wurden, erhalten die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe, wenn sie in ihrem Beruf nicht mehr tätig sein können und eine gleichwertige Tätigkeit sich nicht anbietet. Dazu muss die Person in der Lage sein, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten zu können.

Arbeitnehmer, die nach 1961 geboren wurden, erhalten nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn die grundsätzliche Arbeitskraft nicht mehr für drei Stunden pro Tag ausreicht. Eine anteilige Erwerbsminderungsrente wird nur dann zugestanden, wenn mindestens drei und maximal sechs Stunden am Tag einer Arbeit nachgegangen werden kann, selbst, wenn diese nicht den Qualifikationen des Arbeitnehmers entspricht. Ein wesentlicher Unterschied zu den älteren Arbeitnehmern.

Um von einer solchen Rentenversicherungsleistung zu profitieren, müssen Arbeitnehmer bereits drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dieser Zustand variiert je nach Produktmodell der einzelnen Versicherer. Bestehende oder künftige Abweichungen von dieser Angabe können diese teilweise oder vollständig unwirksam machen.

Dabei werden auch Phasen angerechnet, wo der Arbeitnehmer nicht berufstätig war und Leistungen in der Mutterschaft bezogen hat oder Krankengeld, ALG I, ALG II (2005 – 2010), Rentensplittung oder Übergangsgeld bezog. Die entsprechenden Unterlagen sind dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente beizulegen.

Sonderfall für die Erwerbsminderungsrente

Nicht immer müssen die drei Jahre Beitragszeit binnen fünf Jahren gewährleistet sein, möglicherweise reicht ein einziger Monatsbeitrag aus, um volle Ansprüche zugesprochen zu bekommen. Etwa dann, wenn die Erwerbsminderung auf einen Unfall oder einer Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit begründet.

Der Versicherer hat das Recht, einen unabhängigen Amtsarzt mit der Feststellung der Diagnose zu beauftragen und ob tatsächliche eine anteilige oder vollständige Erwerbsminderung vorliegt, wenn Zweifel an dem Befund des Arztes bestehen, der die Erwerbsminderung diagnostizierte.

Leistungen einer Erwerbsminderungsrente

Leistungen einer ErwerbsminderungsrenteDie Rentenleistung ist maximal ein Drittel des zuletzt erzielten Bruttolohns. In den meisten Fällen liegt diese deutlich drunter. Sinn ist es, vermindertes Erwerbseinkommen für den Geschädigten abzufedern, sodass dieser einen Ausgleich zum fehlenden Lohn erhält. Bei einer vollständigen Erwerbsminderung reicht der Rentenbetrag jedoch nicht aus, um davon den bisherigen Lebensstandard beizubehalten.

Gezahlt wird diese Rente nur bis zum endgültigen Regelrentenalter, unter Umständen hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine Frührente. Personen mit einem Minijob oder gar Nicht-Erwerbstätige müssen die vollen Beiträge eingezahlt haben, um gleichwertig abgesichert zu sein, wie Vollzeitberufstätige.

Selbstständigen und Freiberuflern werden zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geraten, die auch bei Erwerbsminderung in Kraft tritt.

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