Streitfall Überstunden

Definition und Abgrenzung zur Mehrarbeit
Gemeinhin wird als Überstunden die Arbeitszeit bezeichnet, welche über die normale vertragliche Verpflichtung hinausgeht. Vereinfacht ausgedrückt muss der Arbeitnehmer also im Falle von Überstunden länger als in der Regel arbeiten. Die Arbeitszeit wiederum ist nach rechtlicher Definition die Zeit, in der ein Angestellter seinem Arbeitgeber die Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Je nach Branche und Tarif kann die Arbeitszeit stark variieren. Gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darf die maximale Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten. Von dieser Regelung werden heute allerdings viele Ausnahmen gemacht. Während man nun unter Überstunden die Überschreitung der individuell geschuldeten Arbeitszeit versteht, wird das Überschreiten einer tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeitgrenze korrekterweise als Mehrarbeit bezeichnet. Wer also grundsätzlich länger als im geltenden Tarifvertrag angegeben arbeiten muss leistet demnach keine Überstunden, sondern Mehrarbeit. In der Praxis jedoch werden beide Arten der Arbeitszeitüberschreitung als Überstunden tituliert.
Können Überstunden angeordnet werden?

Die Vergütung von Überstunden
Überstunden sind grundsätzlich wie normal geleistete Arbeit zu vergüten. Je nach Betriebs- oder Branchenüblichkeit kann zudem ein Überstundenzuschlag verlangt werden. Ein solcher Anspruch besteht allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber die Überstunden nicht angeordnet oder wenigstens geduldet hat. Dies führt in der Praxis zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die Überstunden tatsächlich geleistet wurden und dass der Arbeitgeber die Überstunden beauftragt oder geduldet hat. Dies führt in zahlreichen Fällen zu enormen Problemen. Insgesamt lässt sich sagen, dass die rechtliche Situation zu diesem Thema keinesfalls eindeutig und widerspruchsfrei ist. Ob eine Klage gegen den Arbeitgeber tatsächlich Erfolg haben kann, lässt sich im Normalfall nur anhand einer fundierten Beurteilung eines ausgewiesenen Experten vorhersagen.
