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Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie

Nicht erst seit Corona in Verruf gekommen: Die Arbeitsverträge in der fleischverarbeitenden Industrie

In der jüngeren Vergangenheit gab es in diversen Schlachthöfen verstärkte Fälle von Corona-Infektionen, welche die besagten Schlachthöfe natürlich in den Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit gerückt haben. Im Rahmen der verstärkten Aufmerksamkeit wurden die teilweise sehr gravierenden Zustände in der Fleischindustrie deutlich. Der Aufschrei in der Bevölkerung war groß, sodass die Politik sich zum Handeln genötigt war. Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich medienwirksam, dass sie selbst mit den Zuständen in der Fleischindustrie nicht zufrieden sei und dass dementsprechend gegengesteuert werden müsse. Diese Gegensteuerungsmaßnahmen wurden jetzt durch eine Verschärfung der Arbeitsschutzvorschriften auf den Weg gebracht.

Das Kabinett hat strengere Maßnahmen für die gesamte Fleischindustrie beschlossen. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden nunmehr Werkverträge, die in der Fleischindustrie allgemein üblich waren, verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit merklich höheren Bußgeldern geahndet und es sollen zudem auch verschärfte und stärkere Kontrollen stattfinden.

Das Wichtigste in Kürze


  • Strengere Maßnahmen für die Fleischindustrie sind beschlossen worden, um die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu verbessern.
  • Werkverträge und Leiharbeit werden ab 2021 in der Fleischindustrie verboten, um Ausbeutung und unsichere Arbeitsbedingungen zu verhindern.
  • Bußgelder für Verstöße gegen diese Regelungen werden erhöht, maximal auf 30.000 Euro, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.
  • Digitale Arbeitszeiterfassung wird eingeführt, um Überstunden und Arbeitszeiten besser zu überwachen und zu dokumentieren.
  • Ausnahmen sind für Betriebe vorgesehen, die dem Fleischerhandwerk zugehörig sind, um eine klare Abgrenzung zwischen ausbeuterischen und seriösen Betrieben zu ermöglichen.
  • Verschärfte Kontrollen sollen die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherstellen und Missstände in der Fleischindustrie beheben.

Die Arbeitsbedingungen als Ursache für das Problem

Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie
Symbolfoto: Von David Tadevosian /Shutterstock.com

Insbesondere die Arbeitsschutzvorschriften, die in der Fleischindustrie bislang vorherrschten, wurden von dem Bundeskabinett als Ursache für die aktuellen Corona-Fälle ausgemacht. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett diesbezüglich auch Eckpunkte beschlossen, die als Arbeitsschutzprogramm für die gesamte Fleischwirtschaft ins Leben gerufen wurde. Derzeitig befinden sich viele Maßnahmen noch in der Planphase, allerdings sind die Planungen bereits äußerst konkret und sehr weit fortgeschritten. Ein wesentlicher Aspekt der Neuerungen ist dabei das Verbot von Leiharbeit sowie Werkverträgen für die gesamte Fleischindustrie, welches ab dem Jahr 2021 in Kraft treten soll. Diejenigen Betriebe in der Fleischindustrie, welche sich nicht an dieses Verbot halten, sollen mit höheren Bußgeldern belegt werden.

Verstärkte Kontrollen und Widerstand

Um die Einhaltung zu gewährleisten sollen überdies verstärkte Kontrollen stattfinden. Es ist indes keine Überraschung, dass diese Maßnahmen in der Fleischindustrie nicht gerade auf Gegenliebe gestoßen sind. Vielmehr regte sich starker Widerstand gegen die Pläne, denen der Bundestag aktuell noch seine Zustimmung geben muss.

Neue Regelungen zur Schlachtung und Fleischverarbeitung

Im Rahmen dieses Programms soll sowohl die Schlachtung als auch die Fleischverarbeitung innerhalb der Betriebe rechtlich nur noch zulässig sein, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer fest zu dem fleischverarbeitenden Betrieb zugehörig ist. Die Regelung soll mit dem 01.01.2021 in Kraft treten und macht die bisherigen üblichen Werkvertragsgestaltungen sowie auch die weit verbreiteten Arbeitnehmerüberlassungen aus rechtlicher Sicht unmöglich.

Erhöhung der Bußgelder und digitale Arbeitszeiterfassung

Verstößt ein Unternehmen gegen diese gesetzliche Regelung, so können ab dem 01.01.2021 Bußgelder in Höhe von maximal 30.000 Euro auf die Betriebe zukommen. Damit wurden die bisherigen maximalen Bußgelder in Höhe von 15.000 Euro verdoppelt. Überdies wurde auch eine Neuerung im Bereich der Arbeitszeiterfassung aufgerufen. Die Arbeitszeiterfassung muss künftig in digitaler Form erfolgen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Auch wenn insgesamt betrachtet von der gesamten Fleischindustrie die Rede ist, so sehen die neuen Maßnahmen auch Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen sollen für die Betriebe gelten, die dem Fleischerhandwerk zugehörig sind. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der Gesetzgeber eine vollkommen rechtssichere Abgrenzung zwischen Betrieben, die auf einem Geschäftsmodell der Ausbeutung beruhen, und seriös arbeitenden Fleischbetrieben schaffen möchte. Für diejenigen Betriebe, die auf Ausbeutung setzen, darf es in Deutschland künftig keinen Platz und keine Toleranz mehr geben. Derartige Betriebe nehmen auch die Verbreitung von Pandemien in Kauf, sodass Arbeitsminister Heil in der Bundeshauptstadt Berlin einen möglichst großen Strich durch die Rechnung des Geschäftsmodells Ausbeutung ziehen möchte. Die Hoffnung des Arbeitsministers liegt darin, dass die bislang ausgelagerten Arbeitnehmer jetzt in Schritten eine direkte Anstellung erhalten werden. Für kleinere Schlachthöfe oder bei der klassischen Wurstbestellung des Verbrauchers in einem Supermarkt sollen die Neuregelungen jedoch nicht zur Anwendung kommen.

Das Ziel des Arbeitsministers ist, die gesamte Fleischindustrie so richtig aufzuräumen. Hierbei spiet das Thema Werkverträge eine besondere Rolle, auch wenn Werkverträge durchaus auch in anderen Branchen zu finden sind. Das Hauptaugenmerk des Arbeitsministers liegt jedoch aktuell eher auf diejenigen Branchen, von denen durch Nichteinhaltung von Hygieneregelungen eine besondere Gefährdung für die Bevölkerung ausgeht. Da sich die Corona-Infektionen in den verschiedenen Schlachtbetrieben in der jüngeren Vergangenheit stark angehäuft haben und hierbei insbesondere auch diejenigen Betriebe hervorgetan haben, die mit Subunternehmern und entsprechenden Sammelunterkünften für osteuropäische Beschäftigte zusammenarbeiten, beginnt die Aufräumaktion des Arbeitsministers nun einmal genau in dieser Branche. Diese Vorgehensweise ist durchaus nachvollziehbar, auch wenn andere Branchen derzeitig noch nicht auf der Agenda des Arbeitsministers stehen.

Leiharbeterinnen beim zerlegen von Fleisch
Symbolfoto: Von David Tadevosian /Shutterstock.com

Beliebtheit und Kritik von Werkverträgen

Das Prinzip der Werkverträge ist bei Unternehmen sehr beliebt, da Unternehmen Aufträge sowie auch bestimmte Tätigkeiten an Subunternehmen vergeben können. Diese Subunternehmen übernehmen dabei die vollständige Ausführung der Tätigkeiten mit ihren Arbeitnehmern, die für gewöhnlich zu kostengünstigeren Konditionen arbeiten. Werkverträge stehen schon sehr lange im Fokus von Gewerkschaften, die sich für ein Verbot in der Vergangenheit stark gemacht haben. Da Werkverträge jedoch den Unternehmen die Möglichkeit bieten, Kosten einzusparen und dementsprechend ihre Produkte auf dem Markt günstiger anzubieten, ist der Widerstand gerade in der Fleischindustrie im Zusammenhang mit einem Verbot der Werkverträge besonders groß. Dementsprechend sparte die Fleischindustrie, die ja im Fokus von Arbeitsminister Heil stand, auch nicht mit Kritik an den Plänen des Arbeitsministers.

Konsequenzen des Verbots von Werkverträgen

Die Kehrseite der Medaille ist, dass durch das Verbot der Werkverträge für die Fleischindustrie höhere Personal- bzw. Lohnkosten drohen werden. Gemäß den Gesetzen des Marktes werden diese erhöhten Kosten in der Regel an den Verbraucher weitergegeben, sodass der Endkunde am Ende einen höheren Betrag für die Produkte aus der Fleischindustrie in Kauf nehmen müsste. Laut Arbeitsminister Heil geht es jedoch nur um diejenigen Betriebe, die den Status der Industrialisierung in sich vereinen. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Arbeitsminister nicht bei einem Erfolg seiner aktuellen Maßnahme auch den anderen Betrieben widmet oder gar branchenübergreifend tätig wird.

Unterstützung und Verantwortung in der Fleischindustrie

Der Arbeitsminister erhält mit seinem Vorgehen auch deutliche Unterstützung aus den eigenen Reihen. Auch den Bundesagrarministern Klöckner hat sich für eine Verschärfung der Maßnahmen gegen die aktuellen Missstände, die in der Fleischwirtschaft vorherrschen, stark gemacht. Das Wohlwollen von Bundeskanzlerin Merkel hat Arbeitsminister Heil schon länger, sodass die Zustimmung des Bundestages fast schon sicher wirkt. Fakt ist, dass eine Delegation der Verantwortlichkeiten von Unternehmen auf Subunternehmen immer zulasten des Arbeiters geht. Die Zustände, die derzeitig insbesondere im Fleischindustriebereich vorherrschen, sind am Rande der Zumutbarkeit und nicht haltbar. Vielmehr müssen die jeweiligen Unternehmen in der Branche auch eine Verantwortung für ihre Arbeitnehmer selber tragen und wenn dies nicht aus einem gewissen Eigenantrieb heraus geschieht, muss halt der Gesetzgeber tätig werden.

Erste Schritte und Auswirkungen auf die Bevölkerung

Der erste Schritt ist getan, auch wenn die Industrie selbst dies anders sieht. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass die erhöhten Bußgelder die Unternehmen dazu nötigt, die Missstände aus einem ureigenen wirtschaftlichen Interesse heraus abzustellen. Die Bevölkerung, also der Endverbraucher, kann davon im Endeffekt nur profitieren. Das Corona-Virus ist nur ein Beispiel von vielen möglichen Pandemien, welche durch die Missstände in der Fleischindustrie zumindest nur erschwert unter Kontrolle zu bekommen sind. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Corona-Krise in absehbarer Zeit aus dem Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit verschwinden wird, stehen die entsprechenden Unternehmen auch in diesem Bereich sowohl in einer ganz besonderen Verantwortung als auch im Fokus.

Notwendigkeit verschärfter Kontrollen und personelle Herausforderungen

Die Missstände konnten im Endeffekt nur auftreten, weil der Fokus auf andere Bereiche gelenkt wurde. Dieses rechtliche „Schattendasein“ darf jedoch künftig den Unternehmen keinen Schutz mehr bieten. Es ist daher zu hoffen, dass die Ankündigung der verschärften Kontrollen auch wirklich ihren Weg von der Theorie in die gängige Praxis finden wird. Die Frage ist nur, ob die zuständigen Behörden dies auch personell leisten können. Hier wäre dann die nächste Baustelle für Arbeitsminister Heil, da auch in diesem Bereich einmal gründlich aufgeräumt werden müsste.

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