Skip to content

Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigungsschutzklage über Fax

Ein Arbeitnehmer faxte seine Kündigungsschutzklage in letzter Minute ans Arbeitsgericht – doch der Drucker streikte. Zum Glück für den Kläger entschied das Landesarbeitsgericht: Entscheidend ist der Eingang des Faxes im Gerichtsserver, nicht der Ausdruck. Ein Sieg für Arbeitnehmer, die nun nicht mehr für technische Probleme des Gerichts büßen müssen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Wirksamkeit einer Kündigung wird angefochten, die dem Kläger Ende 2020 zugegangen ist.
  • Die Klageeinreichung per Telefax war streitig, da potenzielle Fehler im Ausdruck bemängelt wurden.
  • Der Kläger behauptete, dass die original eingereichte Kündigungsschutzklage bereits fristgerecht per Fax gesendet wurde.
  • Das Arbeitsgericht hatte den Antrag auf nachträgliche Klagezulassung zunächst abgelehnt, was der Kläger anfocht.
  • Das Berufungsgericht bestätigte, dass die Kündigungsschutzklage fristgerecht eingegangen ist.
  • Die Übermittlung per Telefax war laut Beweisaufnahme erfolgreich und vollständig.
  • Das Gericht hob das vorangegangene Urteil auf, da keine nachträgliche Klagezulassung nötig war.
  • Für die Rechtzeitigkeit eines Faxeingangs ist der vollständige Empfang im Gerät entscheidend, nicht der Ausdruck.
  • Gerichtskosten des zweiten Rechtszugs wurden aufgrund unrichtiger Sachbehandlung erlassen.
  • Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung präziser Beweissicherung bei der Übermittlung wichtiger Dokumente per Fax.

Kündigungsschutzklage: Fristen und Faxübermittlung im Arbeitsrecht klargestellt

Im deutschen Arbeitsrecht spielt der Kündigungsschutz eine entscheidende Rolle, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Insbesondere die Kündigungsschutzklage ist ein wichtiges Instrument für Arbeitnehmer, die sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zur Wehr setzen möchten. Eine solche Klage muss binnen einer bestimmten Frist nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, weshalb der genaue Zeitpunkt des Zugangs von großer Bedeutung ist. Bei der Klageeinreichung über Fax stellt sich die Frage, wann diese als wirksam gilt und welchen Nachweis der Arbeitnehmer im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes erbringen muss.

Der Zugang einer Kündigungsschutzklage wird durch die Schriftliche Mitteilung an das Gericht belegt, die im Idealfall fristgerecht erfolgen sollte. Dabei sind die spezifischen Regelungen im Prozessrecht zu beachten, um sicherzustellen, dass die Klage innerhalb der vorgegebenen Klagefrist am Gericht vorliegt. Insbesondere die Rechtsanwälte, die sich auf Kündigungsschutzklagen spezialisiert haben, müssen alle relevanten juristischen Fristen und die korrekte Faxübermittlung im Auge behalten, um die Rechte ihrer Mandanten bestmöglich zu schützen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte der Faxübermittlung im Kontext einer Kündigungsschutzklage beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Kündigungsschutzklage per Fax: Rechtzeitiger Eingang trotz Ausdruck-Problemen

Ein Arbeitnehmer reichte fristgerecht eine Kündigungsschutzklage per Fax beim Arbeitsgericht Erfurt ein.

Kündigungsschutzklage und Faxübermittlung
Die Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts bestätigt, dass für die Fristwahrung bei Kündigungsschutzklagen der vollständige Empfang der Faxsignale entscheidend ist, nicht der korrekte Ausdruck. (Symbolfoto: Flux gen.)

Obwohl das Faxgerät des Gerichts Probleme beim Ausdruck hatte, entschied das Thüringer Landesarbeitsgericht, dass die Klage rechtzeitig eingegangen war.

Hintergrund des Falls

Dem Kläger wurde am 30.12.2020 gekündigt. Am 20.01.2021, dem letzten Tag der dreiwöchigen Klagefrist, sandte sein Anwalt um 11:50 Uhr ein dreiseitiges Fax an das Arbeitsgericht Erfurt. Das Sendeprotokoll bestätigte eine fehlerfreie Übertragung. Auch das Faxjournal des Gerichts verzeichnete den korrekten Eingang von drei Seiten.

Trotzdem wies das Arbeitsgericht die Klage zunächst als verspätet zurück. Es berücksichtigte dabei nur die fehlerhaft ausgedruckten Seiten, nicht aber den tatsächlichen elektronischen Eingang im Faxgerät.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

Das Landesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf. Es befand, dass für die Fristwahrung allein der vollständige Empfang der Faxsignale im Gerätespeicher entscheidend ist – nicht der korrekte Ausdruck.

Das Gericht stützte sich dabei auf:

  • Das Faxjournal des Arbeitsgerichts, das den fehlerfreien Empfang bestätigte
  • Die Zeugenaussage der Anwaltsmitarbeiterin, die den Versand der Klageschrift detailliert schilderte
  • Die Übereinstimmung dieser Aussage mit anderen Akteninhalten

Bedeutung für Arbeitnehmer

Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Arbeitnehmern bei der Einhaltung der engen Klagefrist im Kündigungsschutzverfahren. Sie verdeutlicht, dass technische Probleme auf Seiten des Gerichts nicht zu Lasten der Kläger gehen dürfen.

Arbeitnehmer sollten dennoch zur Sicherheit:

  • Kündigungsschutzklage möglichst frühzeitig einreichen
  • Sendeprotokolle des Faxversands sorgfältig aufbewahren
  • Bei Fristablauf zusätzlich eine Eingangsbestätigung vom Gericht einholen

Verfahrensrechtliche Konsequenzen

Das Landesarbeitsgericht kritisierte die fehlerhafte Sachbehandlung durch das Arbeitsgericht scharf. Es sah darin einen „offensichtlichen und schweren Verfahrensfehler„, der das rechtliche Gehör des Klägers verletzte.

Als Konsequenz wurden die Gerichtskosten der Berufung größtenteils niedergeschlagen. Das Verfahren wird nun zur Entscheidung in der Hauptsache an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung bekräftigt den Grundsatz, dass für die Fristwahrung bei Faxeinreichungen allein der vollständige Empfang der Signale im Gerätespeicher maßgeblich ist, nicht der korrekte Ausdruck. Dies stärkt die Rechtssicherheit für Kläger und verhindert, dass technische Probleme auf Gerichtsseite zu ihren Lasten gehen. Gleichzeitig wird die Bedeutung einer sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung und Berücksichtigung aller relevanten Beweismittel durch die Gerichte unterstrichen, um schwerwiegende Verfahrensfehler zu vermeiden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Arbeitnehmer, der eine Kündigungsschutzklage einreichen möchte, gibt Ihnen dieses Urteil mehr Sicherheit bei der Fristwahrung. Wenn Sie Ihre Klage per Fax einreichen, zählt der Zeitpunkt, zu dem das Fax im Gerichtsspeicher ankommt – nicht der Ausdruck. Bewahren Sie unbedingt Ihr Sendeprotokoll auf, es dient als wichtiger Beweis. Auch wenn Ihr Fax fehlerfrei übertragen wurde, sollten Sie sicherheitshalber beim Gericht nachfragen, ob es angekommen ist. Dieses Urteil stärkt Ihre Position, falls es zu technischen Problemen auf Seiten des Gerichts kommt. Dennoch bleibt es ratsam, die Klage möglichst frühzeitig einzureichen, um solche Komplikationen von vornherein zu vermeiden.


Weiterführende Informationen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie prägnante Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Kündigungsschutzklage und die damit verbundene Faxübermittlung. Wir helfen Ihnen, rechtliche Unsicherheiten zu klären und geben wertvolle Tipps, damit Sie gut informiert Entscheidungen treffen können. Tauchen Sie ein in die Inhalte, die Ihnen wertvolles Wissen vermitteln.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Fristen müssen bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage beachtet werden?

Bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage müssen Sie eine strikte Frist von drei Wochen einhalten. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Wenn Sie beispielsweise am 1. Oktober eine Kündigung erhalten, müssen Sie bis spätestens 22. Oktober um 24 Uhr Ihre Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht haben.

Berechnung der Frist

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung und endet nach drei Wochen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag um 24 Uhr. Wenn Sie die Kündigung per Einschreiben erhalten, gilt sie in der Regel am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als zugegangen, es sei denn, Sie haben sie nachweislich früher erhalten.

Besonderheiten beim Fristablauf

Achtung: Für den rechtzeitigen Eingang der Klage beim Arbeitsgericht ist der tatsächliche Zugang entscheidend. Wenn Sie die Klage per Fax einreichen, muss das vollständige Fax bis 24 Uhr des letzten Tages der Frist beim Gericht eingegangen sein. Bei einer Übermittlung kurz vor Mitternacht sollten Sie sicherstellen, dass das Fax vollständig übertragen wurde.

Folgen einer Fristversäumnis

Wenn Sie die dreiwöchige Frist versäumen, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre. In diesem Fall können Sie nur in Ausnahmefällen eine nachträgliche Klagezulassung beantragen, etwa wenn Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert waren. Dieser Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.

Sonderfall: Zustimmungsbedürftige Kündigungen

Bei Kündigungen, die der Zustimmung einer Behörde bedürfen (z.B. bei Schwerbehinderten), beginnt die Klagefrist erst mit der Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an Sie als Arbeitnehmer. In einem solchen Fall haben Sie also möglicherweise mehr Zeit für die Klageerhebung.


zurück zur FAQ Übersicht

Ist eine Kündigungsschutzklage auch gültig, wenn das Faxgerät des Gerichts das Dokument nicht korrekt ausdruckt?

Eine Kündigungsschutzklage ist auch dann gültig, wenn das Faxgerät des Gerichts das Dokument nicht korrekt ausdruckt. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Faxsendung vollständig im Empfangsgerät des Gerichts eingegangen ist, nicht der korrekte Ausdruck des Dokuments.

Rechtliche Grundlage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt ein Fax als zugegangen, sobald es vollständig in den Empfangsspeicher des Gerichts übertragen wurde. Dies basiert auf § 130 BGB, wonach eine Willenserklärung in dem Zeitpunkt zugeht, in dem sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

Bedeutung für die Fristwahrung

Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage per Fax einreichen, ist für die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Faxübertragung abgeschlossen ist. Technische Probleme beim Ausdruck auf Seiten des Gerichts haben keinen Einfluss auf die Fristwahrung.

Beweissicherung

Um im Streitfall den rechtzeitigen Eingang nachweisen zu können, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Bewahren Sie den Sendebericht Ihres Faxgeräts auf, der den erfolgreichen Versand bestätigt.
  • Notieren Sie sich die Uhrzeit der Übermittlung.
  • Wenn möglich, verwenden Sie ein Faxgerät, das eine Sendebestätigung mit Angabe der übermittelten Seitenzahl ausdruckt.

Sollte es zu Problemen kommen, können Sie mit diesen Nachweisen belegen, dass Sie die Klage fristgerecht eingereicht haben.


zurück zur FAQ Übersicht

Wie kann der elektronische Eingang einer Kündigungsschutzklage beim Gericht nachgewiesen werden?

Der elektronische Eingang einer Kündigungsschutzklage beim Gericht kann auf verschiedene Weise nachgewiesen werden:

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Wenn Sie Ihre Kündigungsschutzklage über das EGVP einreichen, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Diese Bestätigung enthält wichtige Informationen wie Datum und Uhrzeit des Eingangs sowie eine eindeutige Transaktionsnummer. Bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf, da sie als Nachweis für den rechtzeitigen Eingang Ihrer Klage dient.

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Für Rechtsanwälte, die eine Kündigungsschutzklage über das beA einreichen, gilt ein ähnliches Verfahren. Das System generiert automatisch eine Sendebestätigung, die den Zeitpunkt der Übermittlung dokumentiert. Zusätzlich wird eine Eingangsbestätigung vom Gericht erzeugt, sobald die Nachricht im gerichtlichen Postfach eingegangen ist.

Elektronische Signatur

Bei der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur wird der Zeitstempel der Signatur als Nachweis für den Eingang beim Gericht anerkannt. Dieser Zeitstempel belegt, wann das Dokument signiert und übermittelt wurde.

Prüfprotokoll des Gerichts

Das Gericht erstellt bei elektronischen Eingängen ein Prüfprotokoll, das den Zeitpunkt des Eingangs festhält. Sie können bei Bedarf eine Kopie dieses Protokolls anfordern, um den rechtzeitigen Eingang Ihrer Klage nachzuweisen.

Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage elektronisch einreichen, sollten Sie stets alle Bestätigungen und Protokolle sorgfältig aufbewahren. Diese Dokumente können im Streitfall als Beweis dienen, dass Ihre Klage fristgerecht beim Gericht eingegangen ist. Beachten Sie, dass die Drei-Wochen-Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage strikt eingehalten werden muss. Der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs liegt in Ihrer Verantwortung als Kläger.


zurück zur FAQ Übersicht

Welche Maßnahmen können Arbeitnehmer ergreifen, um die rechtzeitige Zustellung ihrer Kündigungsschutzklage zu gewährleisten?

Um die rechtzeitige Zustellung einer Kündigungsschutzklage sicherzustellen, können Arbeitnehmer mehrere Maßnahmen ergreifen:

Frühzeitige Einreichung der Klage

Reichen Sie die Klage so früh wie möglich ein, idealerweise innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung. Dies gibt Ihnen einen zeitlichen Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen.

Persönliche Abgabe beim Arbeitsgericht

Wenn Sie die Klage persönlich beim zuständigen Arbeitsgericht abgeben, können Sie sich den Eingang direkt bestätigen lassen. Dies bietet die größte Sicherheit hinsichtlich der Fristwahrung.

Einreichung per Fax

Bei Einreichung per Fax gilt die Klage als zugegangen, sobald sie vollständig beim Gericht eingegangen ist. Bewahren Sie unbedingt das Sendeprotokoll auf, da es als Nachweis für den rechtzeitigen Eingang dient. Beachten Sie, dass einige Gerichte spezielle Faxnummern für Klagen haben.

Einschreiben mit Rückschein

Wenn Sie die Klage per Post versenden, nutzen Sie ein Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein dient als Nachweis für den Zeitpunkt der Zustellung. Berechnen Sie mindestens drei Werktage für die Postzustellung ein.

Überprüfung der Klagefrist

Berechnen Sie die Dreiwochenfrist ab dem Tag des Zugangs der Kündigung sorgfältig. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Vollständigkeit der Unterlagen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Klageschrift alle notwendigen Angaben enthält, wie Ihre persönlichen Daten, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers und den Klageantrag. Unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen führen.

Wenn Sie diese Maßnahmen beachten, minimieren Sie das Risiko einer Fristversäumnis erheblich und stellen sicher, dass Ihre Kündigungsschutzklage rechtzeitig beim zuständigen Arbeitsgericht eingeht.


zurück zur FAQ Übersicht

Welche rechtlichen Konsequenzen kann eine fehlerhafte Behandlung einer Kündigungsschutzklage durch das Gericht haben?

Eine fehlerhafte Behandlung einer Kündigungsschutzklage durch das Gericht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:

Berufungsmöglichkeit

Wenn Sie als Arbeitnehmer mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel Berufung einlegen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gericht Verfahrensfehler gemacht hat oder das Urteil auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung beruht.

Aufhebung des Urteils

Im Falle schwerwiegender Verfahrensfehler kann das Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverweisen. Dies bedeutet, dass Ihr Fall nochmals von Grund auf neu verhandelt wird.

Kostentragung durch das Gericht

In bestimmten Fällen kann eine fehlerhafte Behandlung dazu führen, dass das Gericht die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise selbst tragen muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Gericht eine Entscheidung trifft, ohne Sie als Partei ausreichend angehört zu haben.

Verlängerung der Verfahrensdauer

Verfahrensfehler können zu einer erheblichen Verlängerung des Gesamtverfahrens führen. Wenn Sie als Arbeitnehmer auf eine schnelle Klärung Ihrer Situation angewiesen sind, kann dies nachteilige Folgen für Sie haben.

Einfluss auf die Beweislage

Fehler bei der Beweisaufnahme oder -würdigung können dazu führen, dass wichtige Fakten nicht berücksichtigt werden. In einem Berufungsverfahren kann dies korrigiert werden, was möglicherweise zu einem für Sie günstigeren Urteil führt.

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Wenn das Gericht Ihnen als Partei nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt, liegt ein schwerwiegender Verfahrensfehler vor. Dies kann zur Aufhebung des Urteils führen, selbst wenn die Entscheidung in der Sache möglicherweise korrekt war.


zurück zur FAQ Übersicht


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel für Arbeitnehmer, um sich gegen eine als ungerechtfertigt empfundene Kündigung zur Wehr zu setzen. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden (§ 5 KSchG). Beispiel: Ein Arbeitnehmer, dem zum 30.12.2020 gekündigt wurde, muss bis spätestens 20.01.2021 Klage erheben, um die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Diese Klage schützt den Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber.


Fristwahrung

Fristwahrung bedeutet, dass eine rechtliche Handlung innerhalb einer vorgeschriebenen Frist erfolgen muss, um ihre Wirksamkeit zu behalten. Im Arbeitsrecht ist die Fristwahrung besonders wichtig bei Kündigungsschutzklagen, da diese innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen müssen (§ 5 KSchG). Beispiel: Wird eine Klage erst nach Ablauf der Frist eingereicht, kann sie als unzulässig abgewiesen werden. Die Fristwahrung ist entscheidend, um die Rechte des Arbeitnehmers zu sichern.


Faxjournal

Ein Faxjournal ist ein Protokoll eines Faxgerätes, das den Versand und Empfang von Faxnachrichten dokumentiert. Es enthält Informationen wie Datum, Uhrzeit und Anzahl der übertragenen Seiten. Beispiel: Im vorliegenden Fall bestätigte das Faxjournal des Arbeitsgerichts den fehlerfreien Empfang eines dreiseitigen Faxes vom Kläger, obwohl das Faxgerät Ausdruckprobleme hatte. Dieses Journal kann als Beweismittel dienen, um den rechtzeitigen Zugang einer Kündigungsschutzklage zu belegen.


Zugang

Im juristischen Kontext bedeutet Zugang, dass eine Willenserklärung, wie eine Kündigung oder Klage, so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann (§ 130 BGB). Beispiel: Ein Fax gilt als zugegangen, wenn es im Speicher des Faxgeräts des Gerichts eingetroffen ist, unabhängig davon, ob es korrekt ausgedruckt wurde. Der Zugang ist relevant für die Fristberechnung bei Kündigungsschutzklagen.


Verfahrensfehler

Ein Verfahrensfehler bezeichnet einen Fehler in der Durchführung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens. Solche Fehler können zu einer Wiederholung des Verfahrens oder zu einer Änderung einer Entscheidung führen. Beispiel: Im Fall des vorliegenden Texts betrachtete das Landesarbeitsgericht den fehlerhaften Ausdruck eines Faxes als Verfahrensfehler, da es sich auf den Empfang im Speicher des Faxgeräts fokussierte und die Klage nicht hätte zurückgewiesen werden sollen.


Sendeprotokoll

Ein Sendeprotokoll ist ein Nachweis, der die erfolgreiche Übermittlung eines Faxes dokumentiert. Es enthält Details wie Sendezeit, Empfänger und Anzahl der übertragenen Seiten. Beispiel: Im beschriebenen Fall bestätigte das Sendeprotokoll des Anwalts die fehlerfreie Übermittlung der Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht. Dieses Dokument ist von Bedeutung, um den Versand und Zugang von Klagen gegenüber Gericht oder Gegenpartei nachzuweisen und ist somit ein wichtiges Beweismittel in rechtlichen Auseinandersetzungen.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 4 KSchG (Kündigungsschutzgesetz): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung im Arbeitsverhältnis. Insbesondere stellt er klar, dass eine Kündigung wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt und dem Arbeitnehmer zugeht. Im vorliegenden Fall ist die Wirksamkeit der Kündigung vom 14.12.2020, die am 30.12.2020 zugegangen ist, zentral für die Klage des Arbeitnehmers.
  • § 5 KSchG: Hier wird die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage festgelegt, die innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Der Kläger argumentiert, dass seine Klage rechtzeitig per Telefax eingereicht wurde, was sowohl für die fristgerechte Wahrnehmung seiner Rechte als auch für das weitere Verfahren von entscheidender Bedeutung ist.
  • § 130 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph behandelt den Zugang von Willenserklärungen, einschließlich der rechtlichen Bestimmungen zum Empfangsbereich. Wichtig ist, dass die Erklärung (hier die Kündigungsschutzklage) zugegangen ist, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Diese Regelung ist entscheidend für das Verständnis, ob die Klage als rechtzeitig eingereicht gilt.
  • § 24 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz): Dieser Paragraph regelt unter anderem die Form und den Zugang von Schriftstücken an das Gericht. Für den Kläger ist die Einreichung der Klage per Telefax von Bedeutung, da das Gericht die rechtzeitige und ordnungsgemäße Übermittlung bestätigen muss, um die Zulassung der Klage zu prüfen.
  • Art. 6 der EuGh-EU-Vorschrift über den Zugang zur Justiz: Diese Vorschrift sichert die rechtlichen Möglichkeiten der Bürger, den Zugang zur Justiz zu gewährleisten. Für den Fall ist dies relevant, da sie die Möglichkeit betont, dass auch im Kontext von Fristen und Zugang von Klageschriften die Rechte des Klägers auf einen fairen Prozess zu wahren sind. Dies könnte Einfluss auf die Entscheidung haben, ob das zwischengeschaltete Urteil des Arbeitsgerichts aufgehoben wird.

Das vorliegende Urteil

Thüringer Landesarbeitsgericht – Az.: 4 Sa 238/22 – Urteil vom 22.02.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht. Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht einfach erklärt

Weitere interessante arbeitsrechtliche Urteile

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.