Viele Angestellte unterschätzen den strategischen Wert einer beruflichen Absicherung und wissen oft nicht, wie sie ein Zwischenzeugnis anfordern, ohne ungewollt Wechselabsichten zu signalisieren. Erfahren Sie, wie Sie rechtliche Ansprüche nutzen und Formulierungsdetails beachten, um Ihre aktuellen Leistungen rechtssicher zu dokumentieren.
Übersicht:
- Zwischenzeugnis anfordern: Das Wichtigste im Überblick
- Warum ist ein Zwischenzeugnis so wichtig für die Karriere?
- Wann besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
- Wie fordere ich ein Zwischenzeugnis ohne Kündigungsabsicht an?
- Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zwischenzeugnis verweigert?
- Einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis: Wo liegt der Unterschied?
- Welche Inhalte gehören in ein qualifiziertes Zwischenzeugnis?
- Form und Unterschrift: Papier oder digital?
- Welche Fristen gelten für die Korrektur des Zwischenzeugnisses?
- Muster & Vorlage: Wie fordere ich das Zwischenzeugnis schriftlich an?
- Experten-Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Habe ich auch bei einer internen Versetzung Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis?
- Wie fordere ich ein Zeugnis an, ohne als wechselwillig auf dem Abstellgleis zu landen?
- Muss ich die Verwendung der Vergangenheitsform im Zwischenzeugnis sofort schriftlich beim Arbeitgeber reklamieren?
- Was kann ich tun, wenn mein neuer Chef die Beurteilung früherer Leistungen mangels Kenntnis verweigert?
- Darf mein Arbeitgeber im späteren Endzeugnis ohne triftigen Grund von einer guten Zwischenbewertung abweichen?

Zwischenzeugnis anfordern: Das Wichtigste im Überblick
- Zwischenzeugnisse entfalten eine Bindungswirkung – der Arbeitgeber darf im späteren Endzeugnis nicht ohne triftigen Grund schlechter bewerten.
- Ein Rechtsanspruch besteht nur bei triftigem Grund wie Vorgesetztenwechsel, interner Versetzung oder drohender Insolvenz.
- Die Zeitform Präsens ist für die aktuelle Tätigkeit zwingend; lediglich abgeschlossene Projekte dürfen in der Vergangenheit stehen, da die pauschale Verwendung der Vergangenheitsform sonst eine bevorstehende Kündigung suggeriert.
- Ansprüche auf Korrektur können bereits nach rund 6 Monaten verwirken (Verwirkung); viele Tarifverträge sehen zudem harte Ausschlussfristen von oft nur 3 Monaten vor, innerhalb derer Sie Ansprüche geltend machen müssen.
- Fehlen Vorgesetzte in der Bewertung des Sozialverhaltens, deutet dies im Zeugniscode auf Insubordination hin.
- Bei Notenstreitigkeiten gilt die Note 3 als Regelfall für eine durchschnittliche Leistung; wer eine bessere Note möchte, muss seine überdurchschnittliche Leistung meist gerichtlich beweisen.
- Seit dem 1. Januar 2025 können Arbeitszeugnisse auch elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) erteilt werden, wenn die elektronische Form von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer akzeptiert wird.
Warum ist ein Zwischenzeugnis so wichtig für die Karriere?
Viele Angestellte fordern erst dann eine schriftliche Beurteilung an, wenn die Kündigung bevorsteht oder das Arbeitsverhältnis belastet ist. Das ist ein strategischer Fehler, der finanzielle Nachteile haben kann. Ein Zwischenzeugnis ist mehr als ein bürokratischer Vorgang: Es sichert Ihren Marktwert ab.
Das Zwischenzeugnis dokumentiert Ihre Erfolge rechtssicher – wie eine Momentaufnahme, etwa wenn ein langjähriger Vorgesetzter das Unternehmen verlässt.
Das Zwischenzeugnis dokumentiert den aktuellen Stand rechtssicher. Es schützt Beschäftigte davor, dass Erinnerungen verblassen oder neue Führungskräfte sie subjektiv neu bewerten. Wer dieses Instrument nutzt, sichert sich ab, ohne zwangsläufig Wechselabsichten zu haben. Eine Anforderung ohne Anlass kann jedoch Misstrauen wecken. Ziel ist es, das Dokument anzufordern, ohne Wechselabsichten zu signalisieren.
Wann besteht ein rechtlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Die Rechtslage ist oft verwirrend, da kein zentraler „Zwischenzeugnis-Paragraph“ existiert. Während das Gesetz den Anspruch auf ein Endzeugnis festschreibt, wenn das Arbeitsverhältnis endet, leiten Arbeitsgerichte das Recht auf eine Zwischenbeurteilung aus einer allgemeinen Nebenpflicht (eine Pflicht, die neben der Hauptleistungspflicht zur Arbeit besteht) ab.
„Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten“ (§ 241 Abs. 2 BGB)
Gemäß § 241 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er muss auf die berechtigten Interessen des Angestellten Rücksicht nehmen. Da das berufliche Fortkommen eng mit der Dokumentation der eigenen Leistung verknüpft ist, entsteht hieraus ein Rechtsanspruch – allerdings nur, wenn ein sogenannter triftiger Grund vorliegt. Ein bloßer Wunsch „für die eigenen Unterlagen“ reicht im gesetzlichen Rahmen meist nicht aus.

Welche betrieblichen Gründe erzwingen ein Zeugnis?
Liegt der Grund beim Unternehmen selbst (z. B. Umstrukturierung), ist Ihr Anspruch meist unstrittig. Hier müssen Sie keine Sorge haben, verdächtig zu wirken, da die Veränderung von außen kommt.
- Wechsel des Vorgesetzten: Dies ist der stärkste und häufigste Grund. Wenn der disziplinarische Vorgesetzte geht, muss er das Wissen über die Leistung der Mitarbeiter schriftlich fixieren. Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 13.02.2007 – 19 Sa 1589/06) bestätigte, dass der Arbeitnehmer nicht auf das Endzeugnis warten muss, da der neue Chef keine eigene Wahrnehmung der Vergangenheit hat.
- Interne Versetzung: Übernimmt die Mitarbeiterin eine neue Position oder ändern sich die Aufgabenschwerpunkte wesentlich, ist dies eine Zäsur, die wie ein interner Jobwechsel behandelt wird.
- Betriebsübergang: Wird der Betriebsteil verkauft (§ 613a BGB) oder fusioniert das Unternehmen, haben die Beschäftigten einen Anspruch darauf, dass der bisherige Arbeitgeber („Veräußerer“) die Historie bewertet.
- Drohende Insolvenz: Befindet sich die Firma in einer wirtschaftlichen Schieflage oder im Insolvenzverfahren, ist das Bewerbungsinteresse der Belegschaft offensichtlich und als Grund anerkannt.
Welche persönlichen Gründe gelten als triftig?
Auch Veränderungen im Leben des Arbeitnehmers können einen Anspruch begründen. Hier ist jedoch taktisches Fingerspitzengefühl gefragt.
- Längere Auszeiten: Vor einer Elternzeit, einem Sabbatical oder einer längeren Pflegezeit haben Sie einen Anspruch. Sichern Sie Ihre Leistung schriftlich, bevor Sie für Monate oder Jahre aus dem Betrieb gehen.
- Fortbildung: Benötigt der Angestellte einen Nachweis für die Zulassung zu einer berufsbegleitenden Weiterbildung (z.B. Master-Studium), muss der Arbeitgeber liefern.
- Kündigungswunsch: Sobald das Arbeitsverhältnis gekündigt ist (egal von wem), wandelt sich der Anspruch faktisch in ein Recht auf ein vorläufiges Endzeugnis für die Bewerbung.
Reicht eine langjährige Beschäftigung als Grund für ein Zwischenzeugnis?
Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Ich bin seit 10 Jahren hier, steht mir nicht einfach so ein Zeugnis zu?“ Die rechtliche Antwort ist leider oft ernüchternd: Nein.
Anders sieht es aus, wenn ein Tarifvertrag gilt. Im öffentlichen Dienst regelt beispielsweise § 35 TVöD, dass Beschäftigte aus triftigen Gründen ein Zeugnis verlangen „können“. In der Praxis wird dies oft arbeitnehmerfreundlich ausgelegt. Auch in der Metallindustrie sehen Manteltarifverträge oft regelmäßige Beurteilungen vor. Wer unter einen solchen Tarif fällt, hat es deutlich leichter.
Gilt der Anspruch auch in der Probezeit?
Gerade neue Mitarbeiter sind verunsichert, wenn kurz nach ihrem Start der Vorgesetzte wechselt. Grundsätzlich gilt: Auch in der Probezeit haben Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, sofern ein triftiger Grund (wie der Vorgesetztenwechsel) vorliegt. Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 30.03.2001 – 4 Sa 1485/00) hat bestätigt, dass bereits nach wenigen Wochen Beschäftigung eine qualifizierte Beurteilung möglich sein kann.
„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden“ (§ 622 Abs. 3 BGB)
Doch Vorsicht ist geboten: Während einer vereinbarten Probezeit von bis zu 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, ohne dass ein Kündigungsgrund angegeben werden muss. Abweichende, insbesondere längere Fristen können sich jedoch aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergeben. Das formale Einfordern eines Zeugnisses könnte von manchen Arbeitgebern als „Misstrauensvotum“ oder verfrühte Absicherung missverstanden werden. Wägen Sie daher genau ab, ob der Nutzen der Beurteilung das Risiko, als „schwierig“ wahrgenommen zu werden, überwiegt.
Das Wichtigste zum Rechtsanspruch:
- Ein Rechtsanspruch besteht nur bei einem triftigen Grund (z. B. Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Elternzeit).
- Ein gesetzlich ausdrücklich geregelter Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung erkennt den Anspruch jedoch als vertragliche Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB (Fürsorge-/Rücksichtnahmepflicht) an, sofern ein triftiger Grund vorliegt
- Eine lange Betriebszugehörigkeit allein ist meist kein ausreichender Grund, es sei denn, ein Tarifvertrag regelt dies.
- Auch in der Probezeit darf ein Zwischenzeugnis bei berechtigtem Interesse verlangt werden.

Wie fordere ich ein Zwischenzeugnis ohne Kündigungsabsicht an?
Die Personalabteilung deutet die Anforderung eines Zwischenzeugnisses oft als Zeichen für Wechselabsichten. Wer ohne erkennbaren betrieblichen Grund fragt, riskiert eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten; Beförderungen oder Fortbildungen bietet das Unternehmen dann seltener an.
Um dieses Risiko zu minimieren, benötigen Angestellte eine plausible Strategie. Man unterscheidet hier zwischen dem zyklischen und dem antizyklischen Antrag.
Wie nutze ich betriebliche Veränderungen für das Zeugnis?
Am sichersten agiert der Arbeitnehmer, wenn er das Zeugnis zyklisch anfordert, also im Takt mit organisatorischen Veränderungen. Findet gerade ein Umbau der Abteilung statt? Geht die Teamleiterin in Mutterschutz? Wechselt der Bereichsvorstand? Nutzen Sie diese Gelegenheiten konsequent.
Hier ist die „Cover Story“ bereits durch die Realität geliefert. Sie können argumentieren: „Da sich die Strukturen ändern, möchte ich gerne meinen bisherigen Leistungsstand dokumentiert haben.“ Das wirkt professionell und weckt kein Misstrauen.
Welche Begründungen („Cover Stories“) eignen sich ohne Anlass?
Schwieriger wird es, wenn Sie ohne betrieblichen Anlass (antizyklisch) ein Zeugnis benötigen – etwa nach der Kontaktaufnahme durch einen Personalvermittler.

In diesem Fall ist eine plausible Begründung erforderlich, die den Wunsch erklärt, ohne auf einen beabsichtigten Arbeitgeberwechsel hinzuweisen.
- Der „Behördentrick“: Verweis auf Behörden wie das Ausländeramt oder Jugendamt für private Angelegenheiten (Visa, Adoption). Da dies die Privatsphäre betrifft, fragen Vorgesetzte selten nach Details.
- Die „Finanzierung“: Die Angabe, eine Bank verlange für eine Bonitätsprüfung (z. B. bei einem Hausbau) einen Nachweis über das ungekündigte und erfolgreiche Arbeitsverhältnis. Dies wird meist als plausible „Face-saving“-Lüge akzeptiert.
- Die „Interne Weiterentwicklung“: Die Argumentation, man wünsche eine Standortbestimmung für die weitere Karriere innerhalb des Unternehmens. Dies signalisiert Bindungswillen statt Wechselabsichten.
Ist das Zwischenzeugnis für das spätere Endzeugnis bindend?
Warum ist dieser Aufwand überhaupt nötig? Wegen der sogenannten Bindungswirkung für das Endzeugnis (die sogenannte Selbstbindung des Arbeitgebers, nach der er nicht ohne sachlichen Grund von einer einmal getroffenen Beurteilung abweichen darf). Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.06.2005 – 9 AZR 352/04) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Arbeitgeber im späteren Endzeugnis nicht ohne triftigen Grund von den Bewertungen eines vorangegangenen Zwischenzeugnisses abweichen darf.
Ein Beispiel: Ein Ingenieur erhält 2024 ein „sehr gutes“ Zwischenzeugnis. 2025 kommt es zum Konflikt und zur Kündigung. Im Endzeugnis möchte der Arbeitgeber die Bewertung auf eine „befriedigende“ Note herabstufen. Das ist rechtlich schwer durchsetzbar. Der Arbeitgeber müsste beweisen, dass die Leistung in der Zwischenzeit erheblich nachgelassen hat. Das Zwischenzeugnis entfaltet hier eine Bindungswirkung. Wer also frühzeitig ein Zeugnis anfordert, sichert seinen Leistungsstand ab.
Strategien auf einen Blick:
- Zyklische Anforderung: Nutzen Sie betriebliche Veränderungen (z. B. Umstrukturierung) als sicheren, unverdächtigen Anlass.
- Antizyklische Anforderung: Verwenden Sie bei grundlosen Anfragen „Cover Stories“ (z. B. Bankkredit, Behördenangelegenheiten), um keine Wechselabsichten zu signalisieren.
- Bindungswirkung: Ein gutes Zwischenzeugnis erschwert es dem Arbeitgeber rechtlich, Sie im späteren Endzeugnis grundlos schlechter zu bewerten.
Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zwischenzeugnis verweigert?
Trotz eines berechtigten Grundes verzögern oder lehnen Vorgesetzte die Ausstellung manchmal ab. Gehen Sie in diesem Fall stufenweise vor, um Ihren Anspruch durchzusetzen, ohne das Verhältnis unnötig zu belasten.
Suchen Sie zuerst das persönliche Gespräch, gefolgt von einer freundlichen Erinnerung per E-Mail. Reagiert der Arbeitgeber nicht, ist eine formelle Mahnung mit Fristsetzung (üblich sind 2 Wochen) der nächste Schritt. Weisen Sie hierbei explizit auf den triftigen Grund (z. B. Vorgesetztenwechsel) hin.
Fruchtet auch dies nicht, bleibt als letztes Mittel die Klage auf Zeugniserteilung vor dem Arbeitsgericht. Da man im bestehenden Arbeitsverhältnis meist eine Eskalation vermeiden will, hilft oft ein klärendes Schreiben. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, die Personalabteilung zum Einlenken zu bewegen.
Wer trägt die Kosten für einen Rechtsstreit?
„In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei […] auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands“ (§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG)
Bevor Sie mit einer Klage drohen, sollten Sie das Kostenrisiko kennen. Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit (§ 12a ArbGG): Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss jede Partei ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen. Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite gibt es hier nicht.
Der „Streitwert“ für ein Zeugnis wird von Gerichten häufig mit einem Bruttomonatsgehalt angesetzt. Oft lohnt es sich daher wirtschaftlich mehr, zunächst ein Schreiben durch unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht verfassen zu lassen. Dies zeigt häufig bereits die gewünschte Wirkung, ohne sofort ein Klageverfahren einzuleiten.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € wird der Streitwert oft in gleicher Höhe angesetzt. Die gesetzlichen Anwaltsgebühren für die erste Instanz belaufen sich dann schnell auf über 900 €. Da Sie diese Summe selbst tragen müssen, übersteigen die Kosten oft den wirtschaftlichen Nutzen einer bloßen Notenkorrektur von „befriedigend“ auf „gut“.
Einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis: Wo liegt der Unterschied?
Bevor es an die Formulierung geht, müssen Arbeitnehmer wissen, was sie überhaupt bestellen. Das Gesetz unterscheidet 2 Varianten, wobei für Karrierebewusste fast immer nur die qualifizierte Version zählt.
- Das einfache Zwischenzeugnis: Es enthält lediglich die persönlichen Daten sowie Art und Dauer der Beschäftigung. Eine Bewertung von Leistung und Sozialverhalten fehlt komplett. Es dient meist nur als bloßer Beschäftigungsnachweis für Behörden.
- Das qualifizierte Zwischenzeugnis: Zusätzlich zu den Fakten enthält es eine detaillierte Bewertung der Führung, Leistung und des Sozialverhaltens. Nur diese Variante gibt Aufschluss über die Qualität der Arbeit und entfaltet die wichtige Bindungswirkung für die Zukunft.
Experten-Rat: Verlangen Sie im Antrag ausdrücklich ein „qualifiziertes Zwischenzeugnis“. Wer nur nach einem „Zeugnis“ fragt, erhält im Zweifel die einfache Variante, die für Bewerbungen wertlos ist, da sie dem Leser indirekt signalisiert: „Es gab nichts Gutes zu berichten.“
Welche Inhalte gehören in ein qualifiziertes Zwischenzeugnis?
Ein professionelles Zwischenzeugnis unterscheidet sich in Aufbau und Sprache kaum vom Endzeugnis, besitzt aber entscheidende Nuancen. Fehler in der Formulierung können das Dokument für eine Bewerbung wertlos machen.
Warum ist das Präsens im Zwischenzeugnis Pflicht?
Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist die Zeitform. Ein Zwischenzeugnis wird für ein bestehendes Arbeitsverhältnis ausgestellt. Daher wird es in der Regel im Präsens (Gegenwart) verfasst; nur bei bereits abgeschlossenen Projekten oder Tätigkeiten sind Formulierungen in der Vergangenheitsform üblich.
- Richtig: „Herr Müller verfügt über fundiertes Fachwissen.“
- Falsch: „Herr Müller verfügte über fundiertes Fachwissen.“
Verwendet die Personalabteilung das Präteritum, entsteht sofort der Eindruck, dass das Arbeitsverhältnis innerlich bereits endet oder die Kündigung bevorsteht. Ein solcher „Tempus-Fehler“ ist ein Warnsignal für Recruiter und Sie müssen ihn reklamieren. Ausnahme: Abgeschlossene Projekte dürfen in der Vergangenheit stehen.

Welche Formulierungen entsprechen welcher Schulnote?
Wie beim Endzeugnis ergibt sich die Bewertung aus standardisierten Formulierungen. Die Skala folgt einer festen Matrix, die sich an der „Zufriedenheitsformel“ orientiert:
| Note | Code-Formulierung | Bedeutung |
|---|---|---|
| Sehr gut (1) | …stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. | Besser geht es nicht. Superlativ + Temporaladverb („stets“) sind Pflicht. |
| Gut (2) | …stets zu unserer vollen Zufriedenheit. | Solide Spitzenleistung ohne Ausreißer nach unten. |
| Befriedigend (3) | …zu unserer vollen Zufriedenheit. | Der juristische Durchschnitt. Es fehlt das „stets“, was Schwankungen impliziert. |
| Ausreichend (4) | …zu unserer Zufriedenheit. | Erfüllt die Erwartungen gerade noch, aber ohne besonderes Engagement. |
| Mangelhaft (5) | …hat sich bemüht / …insgesamt zu unserer Zufriedenheit | Thema verfehlt. Wer sich nur „bemüht“, hatte keinen Erfolg. Ein Warnsignal! |
Welche Reihenfolge ist beim Sozialverhalten richtig?
Bei der Beurteilung des Verhaltens gegenüber anderen Personen („Sozialverhalten“) ist die Reihenfolge der genannten Gruppen entscheidend. Die korrekte Hierarchie lautet:
Vorgesetzte, Kollegen, Dritte (Kunden/Geschäftspartner).
Hier lauern 2 Gefahren: die falsche Reihenfolge und das Weglassen. Werden Kollegen vor dem Vorgesetzten genannt – wie etwa „Verhalten zu Kollegen und Vorgesetzten“ –, signalisiert dies, dass der Mitarbeiter zwar beliebt im Team, aber respektlos gegenüber Autoritäten war. Fehlen die Vorgesetzten sogar komplett, etwa bei der Formulierung „Verhalten gegenüber Kollegen und Kunden“, ist dies der Code für Insubordination, also die beharrliche Verweigerung von Weisungen. Werden hingegen die Kollegen weggelassen, gilt der Mitarbeiter als „Radfahrer“, er buckelt nach oben und tritt nach unten. Achten Sie daher penibel auf Vollständigkeit und die korrekte Hierarchie (Chef vor Kollegen).

⚠️ Vorsicht: Versteckte „Foulspiele“ im Text
Neben der Notenskala nutzen Arbeitgeber oft subtile Codes, um negative Eigenschaften zu verschleiern. Achten Sie besonders auf diese Formulierungen:
- „Er war sehr gesellig…“
Bedeutet oft: Er hat ein Alkoholproblem oder hält Kollegen von der Arbeit ab. - „Er zeigte Verständnis für seine Arbeit…“
Bedeutet: Er war faul und hat keine Leistung erbracht (Verständnis allein reicht nicht). - „Durch seine Pünktlichkeit war er ein gutes Beispiel…“
Wenn Pünktlichkeit als einziges Lob hervorgehoben wird, mangelte es an fachlicher Kompetenz. - „Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück…“
Klingt nett, heißt aber zynisch: Er wird Glück brauchen, da er kein Können besitzt. Besser ist: „…weiterhin viel Erfolg“.
Worauf muss ich beim Schlusssatz achten?
Das Ende des Zeugnisses entscheidet oft über den Gesamteindruck. Ein gutes Zwischenzeugnis benötigt einen sogenannten „Retention-Satz“, also den Wunsch, den Mitarbeiter zu halten.
Die Formel sollte lauten: „Wir danken Frau Schmidt für ihre stets sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.“ Fehlt der Ausdruck der Freude über die *künftige* Zusammenarbeit, handelt es sich oft um ein „Weglob-Zeugnis“. Der Arbeitgeber signalisiert zwischen den Zeilen: „Wir haben zwar gut bewertet, wären aber froh, wenn sie geht.“
Achtung Falle:
Hier klafft oft eine Lücke zwischen Karriere-Ratgebern und der Gerichtspraxis. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Dankes- und Wunschformel am Ende des Zeugnisses haben. In der Konsequenz zeigt sich: Wer vor Gericht eine bessere Note erstreitet, muss damit rechnen, dass der verärgerte Arbeitgeber im Gegenzug diesen Schlusssatz komplett streicht. Da ein fehlender Dank oft negativer wirkt als eine leicht schlechtere Note, kann der juristische Sieg hier schnell zum strategischen Eigentor werden.
Welches Ausstellungsdatum sollte im Zeugnis stehen?
Neben dem Text ist das Datum auf dem Zeugnis ein entscheidendes Signal für Leser. Idealerweise sollte das Datum mit dem Anlass übereinstimmen (z. B. der Tag vor dem Wechsel des Vorgesetzten). Ein Datum, das Monate später liegt (z. B. das heutige Druckdatum), wirft Fragen auf: „Gab es Streit um den Inhalt?“ oder „Hat die Personalabteilung geschlampt?“.
Achten Sie darauf, dass der Arbeitgeber das Zeugnis nicht einfach auf den Tag des Ausdrucks datiert, wenn Sie es rechtzeitig beantragt haben. Verzögert der Arbeitgeber das Dokument schuldhaft, prüft unser Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie, ob Sie den Anspruch auf das korrekte Datum durchsetzen können.
Form und Unterschrift: Papier oder digital?
Lange Zeit galt im Zeugnisrecht das strenge Schriftformerfordernis („Nassunterschrift“ auf Papier). Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV hat der Gesetzgeber dies jedoch modernisiert: Seit dem 1. Januar 2025 darf ein Zwischenzeugnis gemäß § 109 GewO auch in elektronischer Form erteilt werden.
„Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden“ (§ 109 Abs. 3 GewO)
Hierbei gelten jedoch strenge Voraussetzungen:
- Zustimmung: Die elektronische Erteilung ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer dieser explizit zustimmt. Wer Papier möchte, hat weiterhin einen Anspruch darauf.
- Qualifizierte Signatur: Ein einfaches PDF per E-Mail oder ein Scan der Unterschrift reichen nicht aus. Das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein, um rechtsgültig zu sein.
Praxis-Hürde Technik:
Vorsicht bei digitalen Lösungen: Viele gängige HR-Tools oder Signatur-Plattformen nutzen standardmäßig nur einfache elektronische Signaturen. Diese genügen der gesetzlichen strengen Schriftform für Zeugnisse nicht. Fehlt das sichtbare Zertifikatssiegel einer „Qualifizierten Elektronischen Signatur“ (QES) im PDF, ist das Dokument formunwirksam. Im Zweifel ist die klassische Papierform mit echter „Nassunterschrift“ für Sie der sicherere Weg, um Diskussionen bei künftigen Bewerbungen zuverlässig auszuschließen.
Weiterhin muss die Unterschrift von einem ranghöheren Vorgesetzten mit Disziplinarbefugnis stammen. Ein Zeugnis, das nur ein Sachbearbeiter der Personalabteilung unterzeichnet hat, ist oft anfechtbar, da ihm die nötige Autorität und Kenntnis der Leistung fehlt.
Checkliste: Ist Ihr Zwischenzeugnis vollständig?
Bevor Sie das Dokument zu Ihren Akten legen, prüfen Sie diese Punkte:
- Stammdaten: Sind Name, Geburtsdatum und Eintrittsdatum korrekt?
- Zeitform: Ist der gesamte Text konsequent im Präsens verfasst?
- Aufgaben: Wurden alle wichtigen Projekte und Verantwortungsbereiche genannt?
- Zufriedenheitsformel: Enthält der Text die Superlative („stets vollste“ / „stets volle“), die Ihrer Leistung entsprechen?
- Sozialverhalten: Werden Vorgesetzte vor Kollegen und Kunden genannt?
- Schlussformel: Bedankt sich der Arbeitgeber und drückt Freude auf die weitere Zusammenarbeit aus?
- Unterschrift: Hat ein ranghöherer Vorgesetzter (Prokurist/Geschäftsführer) handschriftlich oder qualifiziert elektronisch unterzeichnet?
Welche Fristen gelten für die Korrektur des Zwischenzeugnisses?
Ein häufiges Szenario: Der Arbeitnehmer erhält das Dokument, überfliegt es kurz, legt es ab – und bemerkt erst 2 Jahre später bei einer Bewerbung, dass gravierende Fehler enthalten sind. Dann ist es oft zu spät.
Wann verwirkt der Anspruch auf Korrektur?
Im Arbeitsrecht existiert die „Verwirkung“ (der Verlust eines Rechts, weil es über lange Zeit nicht geltend gemacht wurde und der Gegner darauf vertrauen durfte, dass dies auch künftig nicht geschieht).
In der Praxis heißt das: Obwohl Ihr Anspruch gesetzlich noch nicht verjährt ist, verlieren Sie ihn, wenn Sie zu lange untätig bleiben.
Die Logik der Richter: Wenn ein Arbeitnehmer das Zeugnis monatelang unwidersprochen hinnimmt, darf der Arbeitgeber darauf vertrauen, dass der Inhalt akzeptiert wurde. Zudem verblasst nach einem Jahr die Erinnerung an Details der Leistung so stark, dass eine Korrektur faktisch unmöglich wird. Wer länger als ein halbes Jahr schweigt, hat schlechte Karten.
Gibt es verkürzte Fristen im Tarifvertrag?
Noch kritischer ist die Lage, wenn Tarifverträge (z.B. IG Metall oder öffentlicher Dienst) gelten. Diese enthalten oft strikte Ausschlussfristen: Sie müssen Ihre Ansprüche dann oft innerhalb von 3 Monaten schriftlich anmelden.
Wer muss im Streitfall die Note beweisen?
Kommt es zum Streit über die Note, ist die Beweislastverteilung (die gesetzliche Regelung, wer welche Tatsachen vor Gericht beweisen muss) entscheidend. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts definiert die Note „Befriedigend“ (3) als den Durchschnitt.
- Sie wollen eine 1 oder 2: Sie müssen beweisen, dass Ihre Leistungen überdurchschnittlich waren. Das ist in der Praxis extrem schwer. E-Mails, Zielvereinbarungen oder Lob von Kunden können helfen.
- Der Arbeitgeber gibt eine 4 oder 5: Hier muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Leistung unterdurchschnittlich war. Da dies oft an einer lückenlosen Dokumentation (Abmahnungen etc.) scheitert, knicken Firmen hier meist ein und korrigieren auf eine 3.
Aufgrund der schwierigen Beweislage für Spitzennoten ist ein taktischer „Kuhhandel“ oft besser als der Gang zum Gericht. Bieten Sie an, einen Entwurf selbst zu schreiben, den der Chef nur noch unterschreiben muss. Viele Vorgesetzte sind dankbar für die Arbeitserleichterung und akzeptieren wohlwollendere Formulierungen, um Ruhe zu haben.
Tipp zur Beweislast:
In der Praxis scheitern viele Klagen auf die Noten „sehr gut“ oder „gut“ an fehlenden Belegen. Richter interessieren sich nicht für Ihre subjektive Einschätzung, sondern verlangen Fakten. Sammeln Sie daher strategisch „Munition“ während der laufenden Arbeit: Speichern Sie lobende E-Mails von Kunden, dokumentieren Sie Zielerreichungen und führen Sie ein eigenes Leistungs-Logbuch. Wer erst im Streitfall nach Beweisen sucht, hat aufgrund der Beweislastverteilung meist das Nachsehen.
Wichtigste Punkte zu Fristen und Beweislast:
- Verwirkung: Korrekturansprüche können bereits nach ca. 6 bis 10 Monaten verfallen, wenn das Zeugnis widerspruchslos hingenommen wurde.
- Ausschlussfristen: Tarifverträge sehen oft sehr kurze Fristen (z. B. 3 Monate) vor, um Ansprüche geltend zu machen.
- Beweislast: Wer eine Note besser als „befriedigend“ (3) möchte, muss die überdurchschnittliche Leistung selbst beweisen.
Muster & Vorlage: Wie fordere ich das Zwischenzeugnis schriftlich an?
Um den Prozess professionell anzustoßen und die Kontrolle über den Inhalt zu behalten, fordern Sie das Zeugnis schriftlich per E-Mail an. Nennen Sie dabei direkt einen Grund und leisten Sie idealerweise Vorarbeit.
Muster: Wie formuliere ich die Anforderung?
Betreff: Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses
Sehr geehrte Frau Müller,
anlässlich des bevorstehenden Wechsels in der Abteilungsleitung bitte ich höflich um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses.
Mir ist sehr daran gelegen, dass mein aktueller Leistungsstand und mein Verantwortungsbereich für die Personalakte dokumentiert werden, um eine nahtlose Beurteilungshistorie sicherzustellen.
Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, habe ich eine aktuelle Aufstellung meiner Tätigkeitsschwerpunkte und erfolgreichen Projekte der letzten 2 Jahre beigefügt. Gerne stehe ich auch für ein kurzes Abstimmungsgespräch zur Verfügung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Muster: Wie widerspreche ich bei Fehlern im Zeugnis?
Wenn das erhaltene Zeugnis Fehler aufweist oder wichtige Aufgaben fehlen, sollten Sie sofort reagieren. Bleiben Sie dabei sachlich und konstruktiv.
Betreff: Bitte um Korrektur meines Zwischenzeugnisses vom [Datum]
Sehr geehrter Herr Personalleiter,
vielen Dank für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses. Nach eingehender Prüfung sind mir Punkte aufgefallen, die meiner Ansicht nach meine tatsächlichen Leistungen und mein Aufgabenspektrum nicht vollständig widerspiegeln.
- Aufgabenbeschreibung: Ergänzung des Projekts „Digitalisierung Vertrieb“, welches im letzten Jahr einen signifikanten Teil der Arbeitszeit (ca. 30%) ausgemacht hat.
- Leistungsbeurteilung: Die Formulierung „zu unserer Zufriedenheit“ entspricht der Note 4. Da meine Leistung in Mitarbeitergesprächen, wie am 12.02.2024, als „überdurchschnittlich“ bewertet wurde, bitte ich um eine Anpassung in „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, um die Konsistenz mit den internen Bewertungen zu wahren.
- Schlussformel: Da unser Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht, bitte ich um die Aufnahme des Wunsches auf eine weitere Zusammenarbeit, um Missverständnisse bei Dritten zu vermeiden.
Anbei finden Sie einen entsprechenden Änderungsvorschlag. Ich freue mich auf die Zusendung des korrigierten Zeugnisses bis zum
[Datum in 14 Tagen].
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Das Zwischenzeugnis ist ein wichtiges Instrument für die eigene Karriereplanung. Wer es zum richtigen Zeitpunkt einsetzt, die Formulierungen versteht und Fehler sofort reklamiert, schafft eine verlässliche Basis für künftige Verhandlungen – sei es für eine Gehaltserhöhung oder einen Stellenwechsel.
Zwischenzeugnis erhalten? Lassen Sie die Codes prüfen.
Fehler in der Zeitform, der Zufriedenheitsformel oder im Schlusssatz können Ihre Karriere langfristig gefährden. Die Frist für eine Korrektur ist oft nur 3 bis 6 Monate kurz. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihr Zeugnis auf alle versteckten Codes und sichert Ihre Ansprüche, bevor die Fristen verfallen.
Experten-Kommentar
Wer nur fordert, wartet oft monatelang auf lustlose Standardbausteine aus dem Textbaukasten. Ich rate Mandanten daher fast immer dazu, den gewünschten Entwurf als Word-Datei direkt mitzuliefern. Da viele Personaler unter massivem Zeitdruck stehen, wird eine professionell vorformulierte Vorlage oft dankbar und fast ungeprüft übernommen.
Tödlich ist es dagegen, ein „ganz okayes“ Zwischenzeugnis aus reiner Bequemlichkeit widerspruchslos abzuheften. Wer hier schweigt, zementiert seine Durchschnittsnote oft unwiderruflich für die gesamte Restlaufzeit. Ein späteres Endzeugnis darf nämlich ohne beweisbare Leistungssteigerung kaum besser ausfallen als die einmal akzeptierte Zwischenbilanz.
Hans Jürgen Kotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Habe ich auch bei einer internen Versetzung Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis?
JA, auch bei einer internen Versetzung haben Sie einen klaren Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Dieser Anspruch entsteht, weil der Wechsel des Vorgesetzten oder eine wesentliche Änderung der Aufgaben eine sogenannte Zäsur im Arbeitsverhältnis darstellt, die rechtlich relevant ist.
Der rechtliche Hintergrund für diesen Anspruch ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Ihr neuer Vorgesetzter kann Ihre bisherigen Leistungen und Ihr Verhalten nicht aus eigener Erfahrung beurteilen. Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis dient daher der Beweissicherung und stellt sicher, dass Ihre bisherige Leistungsbeurteilung durch den alten Vorgesetzten objektiv und nachvollziehbar dokumentiert wird. Ohne diese schriftliche Festhaltung könnten wichtige Informationen über Ihre bisherige Tätigkeit verloren gehen, was sich später nachteilig auf Ihr Abschlusszeugnis auswirken könnte. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie einer Versetzung ist durch die Rechtsprechung allgemein anerkannt.
Eine Ausnahme von dieser Regel besteht nur, wenn die Versetzung keine wesentliche Veränderung Ihrer Aufgaben oder der Vorgesetztenposition mit sich bringt. Ein bloßer Wechsel des Büros oder eine geringfügige Anpassung im Team ohne neue Verantwortlichkeiten begründet in der Regel keinen ausreichenden Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses.
Unser Tipp: Fordern Sie das Zwischenzeugnis zeitnah und schriftlich unter Nennung des Grundes, also der Versetzung oder des Vorgesetztenwechsels, an. Vermeiden Sie es, den Anspruch als bloße Bitte zu formulieren, da es sich um ein etabliertes Recht zur Sicherung Ihrer beruflichen Entwicklung handelt.
Wie fordere ich ein Zeugnis an, ohne als wechselwillig auf dem Abstellgleis zu landen?
Um ein Zwischenzeugnis ohne Signalwirkung für Wechselabsichten anzufordern, nennen Sie einen plausiblen betrieblichen oder privaten Anlass. Fehlt ein betrieblicher Grund, begründen Sie die Anforderung mit einer privaten Notwendigkeit wie einem Banktermin. Dies verlagert die Motivation aus dem beruflichen Kontext und schützt Ihre Position im Unternehmen.
Ein Arbeitgeber interpretiert eine grundlose Zeugnisanfrage oft als Zeichen einer bevorstehenden Kündigung, was Ihre Position schwächen kann. Es ist daher taktisch klug, sogenannte zyklische Anlässe abzuwarten, die eine Leistungsbeurteilung logisch erscheinen lassen. Dazu gehören beispielsweise ein Wechsel des direkten Vorgesetzten, eine signifikante Veränderung Ihres Aufgabenbereichs oder der Abschluss eines langjährigen, wichtigen Projekts. Eine vorgeschobene private Notwendigkeit, wie die Anforderung einer Bank für eine Immobilienfinanzierung, ist eine bewährte Methode, um den wahren Grund zu verschleiern und den Arbeitgeber nicht zu alarmieren.
Besondere Umstände, in denen eine Anfrage als unverdächtig gilt, sind außerdem eine bevorstehende längere Abwesenheit wie die Elternzeit oder ein Sabbatical. Auch eine Beförderung oder eine umfassende Weiterbildung sind ideale Gelegenheiten, um um eine aktuelle Leistungsdokumentation zu bitten, da dies Ihren Wert und Ihre Entwicklung im Unternehmen unterstreicht.
Unser Tipp: Warten Sie auf einen günstigen betrieblichen Zeitpunkt oder verwenden Sie als Begründung die angebliche Anforderung durch eine Bank oder Behörde. Vermeiden Sie: Vage Begründungen oder die ehrliche Aussage, Sie wollten lediglich Ihren aktuellen Marktwert überprüfen.
Muss ich die Verwendung der Vergangenheitsform im Zwischenzeugnis sofort schriftlich beim Arbeitgeber reklamieren?
JA, Sie müssen die Verwendung der Vergangenheitsform (Präteritum) im Zwischenzeugnis umgehend schriftlich reklamieren. Beanstanden Sie den Fehler sofort, da Personalverantwortliche diese Zeitform als Signal für eine Trennung deuten können und Ihr Anspruch andernfalls verfällt.
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis dient der Dokumentation und Bewertung Ihrer Leistungen in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und muss daher grundsätzlich im Präsens (Gegenwartsform) verfasst sein. Personalverantwortliche deuten die durchgehende Verwendung des Präteritums als Code dafür, dass das Tischtuch zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber bereits zerschnitten ist oder eine Kündigung bevorsteht. Zudem enthalten Arbeits- oder Tarifverträge häufig Ausschlussfristen von nur wenigen Monaten, innerhalb derer Ansprüche wie eine Zeugniskorrektur geltend gemacht werden müssen, da sie andernfalls ersatzlos verfallen. Zögern führt hier zur Rechtskraft eines für Sie nachteiligen Dokuments.
Eine Ausnahme von dieser Regel besteht nur für klar definierte und in der Vergangenheit abgeschlossene Aufgaben oder Projekte. Formulierungen wie „Er verantwortete das Projekt XY, welches im letzten Jahr erfolgreich beendet wurde“ sind zulässig, solange die Beschreibung der aktuellen, fortlaufenden Tätigkeiten im Präsens erfolgt.
Unser Tipp: Analysieren Sie Ihr Zeugnis auf Verben wie „war“, „verfügte“ oder „erzielte“ und fordern Sie schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen eine Berichtigung in die Gegenwartsform. Vermeiden Sie: Den Fehler als Kleinigkeit oder reinen Formfehler mündlich anzusprechen.
Was kann ich tun, wenn mein neuer Chef die Beurteilung früherer Leistungen mangels Kenntnis verweigert?
Die Verweigerung ist rechtlich nicht haltbar, denn gerade die Unkenntnis des neuen Vorgesetzten begründet Ihren Anspruch auf eine zeitnahe Beurteilung. Ein Vorgesetztenwechsel ist einer der wichtigsten Gründe für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, um Ihre bisherigen Leistungen rechtssicher zu dokumentieren. Diese Beurteilung dient der Sicherung Ihrer Ansprüche und der transparenten Leistungsfeststellung für die Zukunft.
Ihr Anspruch ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Das Argument des neuen Chefs, er könne Ihre Leistung nicht beurteilen, ist exakt der Grund, warum der alte Vorgesetzte Sie beurteilen muss oder dies auf Basis vorhandener Unterlagen geschehen sollte.
Die Verweigerung stellt eine Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten dar. Der Zweck des Zwischenzeugnisses bei einem Vorgesetztenwechsel ist es, eine faire und lückenlose Leistungsdokumentation zu gewährleisten, bevor die Erinnerung des ehemaligen Vorgesetzten verblasst oder dieser nicht mehr erreichbar ist. Eine fehlende Beurteilung würde Sie unangemessen benachteiligen, da Ihre bisherigen Leistungen bei zukünftigen Bewertungen oder einem Endzeugnis nicht mehr sachgerecht berücksichtigt werden könnten. Sie müssen es daher nicht akzeptieren, auf eine spätere Beurteilung durch den neuen Vorgesetzten zu warten.
Unser Tipp: Fordern Sie die Personalabteilung schriftlich und mit Fristsetzung zur Erstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses auf. Verweisen Sie darauf, dass die Beurteilung durch Ihren ehemaligen Vorgesetzten eingeholt werden muss, solange dieser noch greifbar ist.
Darf mein Arbeitgeber im späteren Endzeugnis ohne triftigen Grund von einer guten Zwischenbewertung abweichen?
NEIN, ein Arbeitgeber darf im Endzeugnis nicht ohne triftigen Grund wesentlich von einem Zwischenzeugnis abweichen. Das Bundesarbeitsgericht etablierte eine Bindungswirkung, um Arbeitnehmer davor zu schützen, dass Arbeitgeber sie ungerechtfertigt schlechter bewerten. Dies verhindert willkürliche Abwertungen nach einer Kündigung.
Die rechtliche Grundlage für diese sogenannte Bindungswirkung ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wie im Urteil vom 16. Oktober 2007 (Az.: 9 AZR 248/07) festgelegt. Demnach fixiert ein qualifiziertes Zwischenzeugnis die Beurteilung von Leistung und Verhalten für den darin umfassten Zeitraum und dient als verlässliche Grundlage. Möchte der Arbeitgeber im Endzeugnis von dieser Bewertung negativ abweichen, muss er konkrete und nachweisbare Gründe für eine wesentliche Leistungs- oder Verhaltensänderung nachweisen, die nach der Ausstellung des Zwischenzeugnisses eingetreten sind. Die Beweislast für eine solche negative Entwicklung liegt vollständig beim Arbeitgeber, was eine hohe Hürde darstellt.
Eine Abweichung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und muss gut begründet sein. Ein solcher Ausnahmefall könnte ein nachgewiesener, signifikanter und dauerhafter Leistungsabfall des Arbeitnehmers im Zeitraum zwischen der Erteilung des Zwischen- und des Endzeugnisses sein. Bloße subjektive Eindrücke eines neuen Vorgesetzten oder einmalige, geringfügige Fehler reichen hierfür in der Regel nicht aus, um eine schlechtere Gesamtbeurteilung zu rechtfertigen.
Unser Tipp: Fordern Sie bei relevanten Anlässen wie einem Vorgesetztenwechsel proaktiv ein Zwischenzeugnis an und bewahren Sie dieses sorgfältig auf. Vermeiden Sie: Eine mündliche Auseinandersetzung ohne schriftliche Beweismittel, falls das Endzeugnis ungerechtfertigt schlechter ausfällt.
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