💡 Wichtige Hinweise
- Keine automatischen Ansprüche: Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache
- Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr nach § 1a KSchG
- Verhandlungsspielraum: Bei guter Position sind höhere Beträge möglich
- Steuerliche Behandlung: Abfindungen sind steuerpflichtig, aber oft durch Fünftelregelung begünstigt
- Beratung empfohlen: Lassen Sie sich rechtlich beraten, besonders bei Kündigungsschutzverfahren
Hinweis: Diese Berechnung dient nur zur groben Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von vielen individuellen Faktoren ab.