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Anspruch auf Arbeitszeugnis – Fristen und Verjährungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erklärt

Jeder Arbeitnehmer hat gemäß deutschem Arbeitsrecht das Recht, ein Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber zu erhalten. Dies ist besonders wichtig bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitszeugnis dient als Nachweis über die Beschäftigung und die erbrachten Leistungen und ist oft entscheidend für zukünftige Bewerbungen.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz ist ein erfahrener Experte im Arbeitsrecht und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis zur Seite. Mit seiner langjährigen Erfahrung und fundierten Fachkenntnis hilft er Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und unterstützt Sie bei rechtlichen Problemen.

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✔ Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Arbeitszeugnis: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Arbeitszeugnis gemäß § 109 GewO und §§ 630 ff. BGB.
  • Arten von Arbeitszeugnissen: Es gibt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbewertung.
  • Fristen für die Beantragung: Der Anspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es wird empfohlen, das Zeugnis zeitnah zu beantragen.
  • Verjährung des Anspruchs: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
  • Verwirkung des Anspruchs: Der Anspruch kann bereits nach 12 Monaten verwirken, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht geltend macht (§ 242 BGB).
  • Fristen für Arbeitgeber: Arbeitgeber müssen das Zeugnis innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung ausstellen.
  • Zwischenzeugnisse: Arbeitnehmer haben auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, z.B. bei Vorgesetztenwechsel oder internen Versetzungen.
  • Praktische Tipps: Arbeitnehmer sollten das Zeugnis rechtzeitig beantragen, den Inhalt prüfen und bei Unstimmigkeiten eine Korrektur verlangen.
  • Rechtliche Unterstützung: Bei Problemen mit der Ausstellung oder dem Inhalt des Zeugnisses kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfen.
Geschäftsführer übergibt Arbeitszeugnis an Mitarbeiterin
Im besten Fall funktioniert die Übergabe des Arbeitszeugnisses innerhalb der üblichen Zeit und beide Parteien trennen sich freundlich (Symbolbild: Ideogram).

Gesetzliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis finden sich in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) sowie in den §§ 630 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Regelungen verpflichten den Arbeitgeber, auf Verlangen des Arbeitnehmers ein Zeugnis auszustellen.

Arten von Arbeitszeugnissen

Es gibt zwei Hauptarten von Arbeitszeugnissen:

  1. Einfaches Arbeitszeugnis: Dieses enthält lediglich Angaben zur Person des Arbeitnehmers, zur Dauer der Beschäftigung und zur Art der Tätigkeit.
  2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Neben den Angaben des einfachen Zeugnisses enthält es auch eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in der Regel aussagekräftiger und daher für die meisten Arbeitnehmer von größerem Interesse.

 

Arbeitszeugnis - Fristen und Verjährung

Wie lange darf der Arbeitgeber für ein Arbeitszeugnis brauchen? Wann verjährt der Zeugnisanspruch? (Symbolfoto: Lisa-S /Shutterstock.com)

Fristen für die Beantragung eines Arbeitszeugnisses

Zeitpunkt der Anspruchsentstehung

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder das reguläre Ende eines befristeten Vertrages.

Empfohlene Fristen für die Beantragung

Es wird empfohlen, das Arbeitszeugnis direkt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu beantragen. Eine Beantragung innerhalb von sechs Monaten ist sinnvoll, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Unterschiede zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis

Die Fristen für die Beantragung unterscheiden sich nicht zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis. Beide sollten zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angefordert werden. Ein qualifiziertes Zeugnis kann jedoch mehr Zeit in der Erstellung beanspruchen, da es eine detaillierte Bewertung enthält.

Verjährung des Anspruchs

  • Gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
  • Beginn der Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist startet mit dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Es ist wichtig, diesen Zeitpunkt im Auge zu behalten, um den Anspruch nicht zu verlieren.
  • Möglichkeiten der Fristverlängerung: Die Verjährungsfrist kann unter bestimmten Umständen gehemmt oder unterbrochen werden, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer den Anspruch rechtzeitig geltend macht und der Arbeitgeber nicht reagiert. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Merke: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren – rechtzeitig beantragen, um den Anspruch nicht zu verlieren!

Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich Ihres Arbeitszeugnisses sollten Sie sich rechtzeitig an Ihren Arbeitgeber oder eine Rechtsberatung wenden.

Büro mit Schreibtisch auf dem ein Ordner mit der Aufschrift Arbeitszeugnisse liegt
Besonders, wenn man sich im Streit vom Arbeitgeber trennt, muss man oft um seinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kämpfen (Symbolbild: Ideogram).

Verwirkung des Anspruchs

Voraussetzungen für eine Verwirkung

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann bereits vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist verwirken. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums geltend macht und der Arbeitgeber dadurch berechtigterweise davon ausgehen kann, dass kein Zeugnis mehr gefordert wird.

Typische Zeiträume für eine Verwirkung

In der Regel kann der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach etwa 12 Monaten verwirken, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit keinen Antrag stellt. Dies basiert auf der Annahme, dass es dem Arbeitgeber nach dieser Zeitspanne nicht mehr zuzumuten ist, ein Zeugnis auszustellen.

Unterschiede zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis

Die Verwirkung betrifft sowohl einfache als auch qualifizierte Arbeitszeugnisse gleichermaßen. Beide Arten von Zeugnissen sollten daher innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angefordert werden.

Fristen für Arbeitgeber

Angemessene Bearbeitungszeit für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Arbeitszeugnis innerhalb einer angemessenen Frist nach der Aufforderung durch den Arbeitnehmer auszustellen. In der Praxis wird eine Frist von etwa zwei Wochen als angemessen betrachtet.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen

Wenn der Arbeitgeber die Frist nicht einhält, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Dies kann zur Folge haben, dass der Arbeitgeber zur Ausstellung des Zeugnisses verurteilt wird und möglicherweise Schadensersatz leisten muss, wenn dem Arbeitnehmer durch die Verzögerung ein Nachteil entsteht.

Geschäftsführer und Mitarbeiterin streiten sich an einem Tisch
Die beste Lösung ist, sich mit dem Chef an einen Tisch zu setzen und eine Lösung ohne Anwalt zu finden (Symbolbild: Ideogram).

Besonderheiten bei Zwischenzeugnissen

Arbeitnehmer können während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel, Versetzung oder interner Bewerbung beantragen. Dieses sollte genauso sorgfältig und vollständig wie ein Endzeugnis sein, da es ebenfalls als Leistungsnachweis dient.

Anspruch und Fristen für Zwischenzeugnisse

Arbeitnehmer haben auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Gründe für die Beantragung können ein Vorgesetztenwechsel, eine bevorstehende Versetzung oder eine Bewerbung innerhalb des Unternehmens sein. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Fristen für die Beantragung eines Zwischenzeugnisses, jedoch sollte der Antrag zeitnah gestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Unterschiede zum Endzeugnis

Ein Zwischenzeugnis unterscheidet sich vom Endzeugnis hauptsächlich dadurch, dass es während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Inhaltlich sollte es jedoch genauso sorgfältig und vollständig sein wie ein Endzeugnis, da es ebenfalls als Nachweis der bisherigen Leistungen und des Verhaltens dient.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer

  • Rechtzeitige Beantragung: Das Arbeitszeugnis direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfordern, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Schriftliche Aufforderung: Den Arbeitgeber schriftlich zur Ausstellung des Zeugnisses auffordern und eine angemessene Frist setzen (z.B. zwei Wochen).
  • Inhalt prüfen: Nach Erhalt das Zeugnis sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
  • Korrektur verlangen: Bei Unstimmigkeiten oder Fehlern im Zeugnis eine schriftliche Korrektur verlangen.
  • Rechtliche Unterstützung: Bei Problemen mit der Ausstellung oder Korrektur des Zeugnisses rechtliche Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.
  • Zwischenzeugnis nutzen: Bei internen Bewerbungen oder Vorgesetztenwechseln ein Zwischenzeugnis anfordern, um aktuelle Leistungen dokumentieren zu lassen.
  • Dokumentation: Alle Schritte und Kommunikation mit dem Arbeitgeber dokumentieren, um im Streitfall Beweise zu haben.

Fazit

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Nachweis für die berufliche Laufbahn eines Arbeitnehmers. Es ist entscheidend, die Fristen und Verjährungsregeln zu kennen, um den Anspruch nicht zu verlieren. Arbeitnehmer sollten das Zeugnis rechtzeitig nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen und bei Unstimmigkeiten eine Korrektur verlangen.

Bei Problemen mit der Ausstellung oder dem Inhalt des Zeugnisses kann die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts, wie Hans Jürgen Kotz, hilfreich sein. So wird sichergestellt, dass die eigenen Rechte gewahrt bleiben und das Zeugnis den beruflichen Anforderungen entspricht.

✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt

  • Wie lange habe ich nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses Zeit, ein Arbeitszeugnis zu beantragen?Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bis zur gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Allerdings kann der Anspruch in der Praxis schon früher verwirkt sein, oft bereits nach 6-12 Monaten.
  • Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?
    Wenn Ihr Arbeitgeber trotz Aufforderung kein Zeugnis ausstellt, können Sie zunächst eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung senden. Bleibt dies erfolglos, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. In dringenden Fällen ist auch ein Antrag auf einstweilige Verfügung möglich.
  • Kann ich nach Jahren noch Korrekturen an meinem Arbeitszeugnis verlangen?
    Für Korrekturen an einem Arbeitszeugnis gibt es keine feste gesetzliche Frist. In der Regel gewähren Gerichte etwa 6 Monate Zeit, um eine Korrektur zu verlangen. In manchen Fällen kann diese Frist auch bis zu 3 Jahre betragen. Es ist jedoch ratsam, Korrekturen so schnell wie möglich nach Erhalt des Zeugnisses zu beantragen.
  • Habe ich während meines laufenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
    Ja, Sie haben das Recht, während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies kann beispielsweise bei einem Vorgesetztenwechsel, einer wesentlichen Änderung des Aufgabenbereichs oder bei einer geplanten Bewerbung der Fall sein.
  • Was passiert, wenn mein ehemaliger Arbeitgeber nicht mehr existiert?
    Wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber nicht mehr existiert, z.B. aufgrund einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe, kann es schwierig sein, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. In solchen Fällen können Sie versuchen, ein Zeugnis von ehemaligen Vorgesetzten oder Geschäftsführern zu bekommen. Alternativ können Sie eine eidesstattliche Versicherung über Ihre Tätigkeiten und Leistungen abgeben.

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