Einstellung von Leiharbeitnehmern – Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat
ArbG Leipzig – Az.: 5 BV 85/11 – Beschluss vom 23.03.2012 1.) Die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zur Einstellung von ………. zum 01. Januar 2012 als Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Lackiererei/ Oberfläche wird ersetzt. 2.) Es wird festgestellt, dass die vorläufige Einstellung der unter Nr. 1 genannten Mitarbeiter aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist. Gründe […]