Das Arbeitsrecht – Wir sorgen für Ihr Recht!
Ihr Ratgeber zu Arbeit & Recht – Rechtsanwälte Kotz
Darf ich mich vorstellen? Mein Name ist Hans Jürgen Kotz und ich bin Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Kreuztal bei Siegen. Ich bin als Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Kotz im schönen Kreuztal im Kreis Siegen-Wittgenstein seit 1983 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Großraum Siegen, aber auch bundesweit, tätig. Zusammen mit meinem Sohn Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz habe ich unserer Kanzlei einen guten Namen weit über das Siegerland hinaus gemacht.
Unsere weiteren Fachbereiche
Neben einer Fachanwaltschaft im Arbeitsrecht verfügen wir auch über Fachanwaltschaften im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht. Ebenso ist mein Sohn Dr. Christian Kotz auch als Notar mit Amtssitz in Kreuztal tätig. Neben diesen Fachgebieten haben sich im Laufe der Zeit zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt.
So gehören zu unseren weiteren „Lieblingsthemen“ bei unserer Tätigkeit als Anwalt ebenso Rechtsgebiete wie das Mietrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Internetrecht und das Steuerrecht. Natürlich können wir Sie auch zu allen anderen Rechtsbereichen fachlich kompetent beraten und bei Bedarf zuverlässig vertreten.
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Gründer der Kanzlei Kotz
Das Angebot an Informationen auf unserer Webseite
Auf dieser Webseite möchten wir uns jedoch vorrangig mit arbeitsrechtlichen Themen befassen. Sie finden auf den folgenden Seiten zahlreiche Urteile und Artikel zu den verschiedensten Aspekten der Arbeitswelt. Zu vielen Themen gibt es bereits ein Urteil, welches Sie entweder hier oder in unserer umfassenden Urteilsdatenbank nachlesen können. Neben relevanten Urteilen bieten wir Ihnen auch weiteres kostenloses Informationsmaterial, wie Infoflyer mit den wichtigstens Informationen zum ausdrucken, diverse Ratgeber Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen, Videos und vieles mehr.
Wenn man von den Leuten Pflichten fordert und ihnen keine Rechte zugestehen will, muss man sie gut bezahlen.
Zitat: Johann Wolfgang von Goethe
Haben Sie Ihre Kündigung erhalten?
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Verlieren Sie jetzt keine Zeit und lassen die Kündigung noch heute kostenlos auf Wirksamkeit prüfen.
Erhalten Sie Informationen über eine mögliche Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.
Wie können wir Ihnen helfen?
Arbeitsplatz verloren?
Sind Sie fristlos entlassen worden? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir prüfen für Sie kostenlos und unverbindlich die Rechtmäßigkeit und klären Ihre Abfindungsansprüche oder reichen fristgerecht eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein um Ihre Rechte zu wahren.
Alles zur Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen eines (vermeintlichen) Fehlverhaltens im Rahmen Ihrer Tätigkeit erhalten? Die “gelbe” Karte des Arbeitsrechts sollte in jedem Fall ernst genommen werden, da sie u.a. auch Wegbereiter für eine Kündigung sein kann. Wir klären Sie über Ihre Rechte auf.
Alles zum Arbeitsvertrag
Das Portal Arbeitsrecht Siegen bietet Ihnen zahlreiche Informationen rund um Arbeitsverträge. Was ist erlaubt und welche Klauseln sind nichtig und somit unwirksam? Natürlich beraten wir auch Unternehmen bei der Erstellung von rechtswirksamen Verträgen für alle Beschäftigungsverhältnisse.
Mobbing am Arbeitsplatz
Werden Sie durch Arbeitskollegen oder Vorgesetzte gemobbt? Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz sind längst keine Tabuthemen mehr. Lassen Sie sich nicht alles gefallen – Wir beraten Sie und zeigen Ihnen Lösungswege aus dem Dilema. Stoppen Sie das Mobbing bevor es Sie krank macht.
Alles zur Vergütung
Der Lohn oder das Gehalt spielt im Arbeitsvertrag eine zentrale Rolle. Hier verbirgt sich viel Konfliktpotential zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wann muss der Arbeitgeber das Gehalt zahlen und welche Folgen hat eine verspätete Entgeltzahlung? Werden Überstunden bezahlt?
Alles zum Arbeitsrecht
Wir beraten & informieren Sie natürlich ebenfalls über alle anderen arbeitsrechtlichen Themen, wie zu weiteren gängigen Konfliktpotentialen, wie zum Beispiel Arbeitszeugnissen, Überstunden, Urlaub, Leiharbeit, Mindestlohn, Arbeitsbedingungen, Tarifverträge und viele weitere Themen.
Wertvolle Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Unsere langjährige Erfahrung zeigt: wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Nicht nur bei drohendem Verlust der Arbeitsplatzes sind wir für Sie da. Wir helfen Ihnen auch sich gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen oder nichtige Klauseln in Arbeitsverträgen zu wehren. Ein weiteres aktuell brisantes Thema ist das Mobbing. Wehren Sie sich! Nichts ist schlimmer als permanentes Mobbing am Arbeitsplatz durch den Vorgesetzten oder die Kollegen. Das kostet nicht nur ein guten Teil Ihrer Arbeitskraft, sondern beeinträchtigt Ihre Gesundheit zum Teil massiv. Jede durch Mobbing verursachte Krankmeldung schädigt letztlich auch das Unternehmen. Gerne klären wir im Rahmen einer kostengünstigen Rechtsberatung mit Ihnen die aktuelle Rechtslage zu Ihrem individuellem Problem und erörtern das weitere Vorgehen ganz in Ihrem Sinn. Sie können sich dabei jederzeit auf unsere fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht verlassen.
Der Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger Bestandteil des gesetzlich geregelten Arbeitsrechts. Geht es um die gesetzliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, spricht man von dem sogenannten Individualarbeitsrecht. In jedem Staat wird dieses gesetzlich sehr unterschiedlich geregelt. Der Schutz von Arbeitnehmern steht aber dabei in jedem Arbeitsrecht stets im Vordergrund.
Kommunikation beider Vertragsparteien ist die beste Lösung.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Das wichtigste zum Thema Kündigung
Kündigungen stellen eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung dar, welche ein Arbeitsverhältnis rechtskonform beenden soll. Sie ist im deutschen Arbeitsrecht an besondere formelle Voraussetzungen gebunden und bedarf zwingend der Schriftform um wirksam zu sein (siehe: (§ 623 i. V. m. § 126 BGB). Des weiteren erfordert sie eine Unterschrift. In der Regel sind Unterschriften „im Auftrag“ unwirksam. Eine durch einen Vertreter ausgesprochene Entlassung ist nur wirksam wenn die Vertretungsbefugnis vorher bekannt war oder mit einer Originalvollmacht nachgewiesen wurde (§ 174 BGB).
Ein Arbeitnehmer kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung und Einhaltung der Kündigungsfristen beenden. Sofern nichts anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum jeweils letzten des Monats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die Frist beträgt während der Probezeit 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Häufig werden jedoch in Tarifverträgen auch längere Kündigungsfristen vereinbart. Fristen in Tarifverträgen knüpfen häufig an die Dauer der Betriebszugehörigkeit an und dehnen die gesetzliche Frist nicht selten bis auf 6 Monate bei langfristig im Unternehmen Beschäftigten aus. Auch arbeitnehmerseitige Kündigungen bedürfen zwingend der Schriftform. Eine Kündigungsbestätigung ist jedoch nicht erforderlich; wohl aber ein Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung.
Die Arbeitgeberseite hat neben der schriftlichen Form (§ 623 BGB) auch die geltenden Fristen der Kündigungserklärung einzuhalten und muss darüber hinaus den allgemeinen bzw. besonderen Kündigungsschutz beachten. Zudem darf eine ausgesprochene Entlassung weder sittenwidrig (§ 138 BGB), noch eine Maßregelung und schon gar nicht diskriminierend sein.
Kündigungen sind sozial ungerechtfertigt, wenn sie in keiner Weise durch Gründe, welche in der Person an sich oder in dessen Verhalten begründet liegen, oder durch zwingende betriebliche Erfordernisse, welche der Weiterbeschäftigung entgegenstehen, bedingt sind. Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet hierbei 3 Arten von Gründen, die Kündigungen sozial rechtfertigen können:
- Betriebsbedingte (nach z.B. Unternehmerischen Entscheidungen, Umstrukturierungen, Wegfall von Unternehmesteilen, etc.)
- Verhaltensbedingte (nach z.B. wiederholtem Fehlverhalten bzw. schuldhaftem arbeitsvertragswidrig Verhalten und vorherig erfolgter Abmahnung)
- Personenbedingte (bei z.B. langanhaltender Krankheit, Verlust der Fahrerlaubnis oder verurteilten Strafttaten)
Fristlose Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Fristlos gekündigt werden darf nur, wenn dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein Arbeitsverhältnis darf nur dann ausnahmsweise fristlos gekündigt werden, wenn zum einen ein wichtiger Grund vorliegt (verhaltensbedingt z.B.) und die Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die allgemeine Praxis zeigt jedoch, dass man selbst wenn man fristlos gekündigt wurde oft gute Chancen hat mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich dagegen vorzugehen. Wir raten deshalb immer sich zu wehren. Oft bringt ein umsichtiges Vorgehen selbst bei fast eindeutigen Fällen immer noch eine wesentliche Verbesserung der Situation.
Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Themen
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