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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Siegen – Kanzlei Kotz – Ihre Fachanwälte

Bei uns erhalten Sie jederzeit schnelle und professionelle Hilfe in allen arbeitsrechtlichen Bereichen. Lassen Sie sich von unserem Arbeitsrechtsexperten und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Jürgen Kotz beraten und vor allen Arbeitsgerichten vertreten. Egal ob bei Kündigung, Fragen zum Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag,  oder Betriebsvereinbarungen.

 
Rufen Sie uns an, oder nutzen unsere bequeme Online-Beratung. Wir sind für Sie da!
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr kompetenter und erfahrener Partner in Sachen Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ändert sich ständig. Sie können es sich nicht leisten, uninformiert zu sein und Ihre Rechte in diesem Bereich nicht zu kennen. Auf unserer Webseite informieren wir Sie über das Arbeitsrecht in Deutschland und helfen Ihnen zu verstehen, was es für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bedeutet.

Sie suchen einen erfahrenen Anwalt im Bereich des Arbeitsrechts? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir bieten Ihnen spezialisierte Anwälte und können Ihnen bei all Ihren Fragen und Fällen helfen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte noch heute Kontakt mit uns auf!

Rechtsanwälte Kotz – Wer wir sind

Wir sind eine Anwaltskanzlei in Familienbesitz mit jahrzehntelanger Erfahrung. Unsere erfahrenen Anwälte setzen sich engagiert für Sie und Ihre Rechte ein.

Mein Name ist Hans Jürgen Kotz und ich bin Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht in Kreuztal bei Siegen. Ich bin als Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Kotz im schönen Kreuztal seit 1983 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Großraum Siegen, aber auch bundesweit, tätig. Zusammen mit meinem Sohn Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz haben wir uns einen guten Namen weit über das Siegerland hinaus gemacht.

Unsere weiteren Fachbereiche

Neben einer Fachanwaltschaft im Arbeitsrecht verfügen wir auch über Fachanwaltschaften im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht. Ebenso ist mein Sohn Dr. Christian Kotz auch als Notar mit Amtssitz in Kreuztal tätig. Neben diesen Fachgebieten haben sich im Laufe der Zeit zahlreiche Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt.

So gehören zu unseren weiteren „Lieblingsthemen“ bei unserer Tätigkeit als Anwalt ebenso Rechtsgebiete wie das Mietrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Internetrecht und das Steuerrecht. Natürlich können wir Sie auch zu allen anderen Rechtsbereichen fachlich kompetent beraten und bei Bedarf zuverlässig vertreten.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auf dieser Webseite möchten wir uns jedoch vorrangig mit arbeitsrechtlichen Themen befassen. Sie finden auf den folgenden Seiten zahlreiche Urteile und Artikel zu den verschiedensten Aspekten der Arbeitswelt. Zu vielen Themen gibt es bereits ein Urteil, welches Sie entweder hier oder in unserer umfassenden Urteilsdatenbank nachlesen können. Neben relevanten Urteilen bieten wir Ihnen auch weiteres kostenloses Informationsmaterial, wie Infoflyer mit den wichtigstens Informationen zum ausdrucken, diverse Ratgeber Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen, Videos und vieles mehr.

Wenn man von den Leuten Pflichten fordert und ihnen keine Rechte zugestehen will, muss man sie gut bezahlen.

Zitat: Johann Wolfgang von Goethe

Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht


 

Kündigung erhalten?

Kündigung des Arbeitsplatzes - Jetzt prüfen lassen!

Arbeitsplatz verloren?


Die rote Karte im Arbeitsrecht

Sind Sie fristlos entlassen worden? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir prüfen für Sie kostenlos und unverbindlich die Rechtmäßigkeit und klären Ihre Abfindungsansprüche oder reichen fristgerecht eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein um Ihre Rechte zu wahren.

Abmahnung erhalten?

Arbeitsrechtliche Abmahnung - Wie damit umgehen?

Alles zur Abmahnung


Die gelbe Karte im Arbeitsrecht

Haben Sie eine Abmahnung wegen eines (vermeintlichen) Fehlverhaltens im Rahmen Ihrer Tätigkeit erhalten? Die „gelbe“ Karte des Arbeitsrechts sollte in jedem Fall ernst genommen werden, da sie u.a. auch Wegbereiter für eine Kündigung sein kann. Wir klären Sie  über Ihre Rechte auf.

Arbeitsverträge

Alles zu Arbeitsverträgen und ihre Fallstricke

Alles zum Arbeitsvertrag


Die grüne Karte im Arbeitsrecht

Das Portal Arbeitsrecht Siegen bietet Ihnen zahlreiche Informationen rund um Arbeitsverträge. Was ist erlaubt und welche Klauseln sind nichtig und somit unwirksam? Natürlich beraten wir auch Unternehmen bei der Erstellung von rechtswirksamen Verträgen für alle Beschäftigungsverhältnisse.

Werden Sie gemobbt?

Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz


Enormer Leidensdruck

Werden Sie durch Arbeitskollegen oder Vorgesetzte gemobbt? Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz sind längst keine Tabuthemen mehr. Lassen Sie sich nicht alles gefallen – Wir beraten Sie und zeigen Ihnen Lösungswege aus dem Dilema. Stoppen Sie das Mobbing bevor es Sie krank macht.

Lohn & Gehalt

Lohn und Gehalt

Alles zur Vergütung


Vergütung für geleistete Arbeit

Der Lohn oder das Gehalt spielt im Arbeitsvertrag eine zentrale Rolle. Hier verbirgt sich viel Konfliktpotential zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wann muss der Arbeitgeber das Gehalt zahlen und welche Folgen hat eine verspätete Entgeltzahlung? Werden Überstunden bezahlt?

Vielfältiges Arbeitsrecht

Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen

Alles zum Arbeitsrecht


Wir beraten Sie umfassend

Wir beraten & informieren Sie natürlich ebenfalls über alle anderen arbeitsrechtlichen Themen, wie zu weiteren gängigen Konfliktpotentialen, wie zum Beispiel Arbeitszeugnissen, Überstunden, Urlaub, Leiharbeit, Mindestlohn, Arbeitsbedingungen, Tarifverträge und viele weitere Themen.

Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

arbeitsrecht-siegen-standard-bildNatürlich können Sie nicht nur unser Informationsangebot zum Arbeitsrecht in Anspruch nehmen oder eine Kündigung überprüfen lassen, sondern uns auch gerne jederzeit kontaktieren. Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Themen des Arbeitsrechts. Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder werden Sie von Arbeitskollegen oder Vorgesetzten gemobbt? Dann werden Sie schnell aktiv. Dank meiner langjährigen und ausgewiesenen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich Sie in nahezu allen arbeitsrechtlichen Bereichen kompetent und ausführlich beraten, sowie bei Streitigkeiten vor dem zuständigen Arbeitsgericht vertreten. Lassen Sie sich durch uns rechtlich beraten – egal ob bei einer Kündigungsschutzklage, der Zahlung einer Abfindung, Fragen zur Mitbestimmung, dem Mindestlohn, Ausbildung oder Weiterbildung oder zur Elternzeit: wir als Rechtsanwälte in Siegen wissen worauf es ankommt! Nicht selten geht es um nichts weniger als um Ihre Existenz welche durch den Verlust des Arbeitsplatzes akut bedroht ist.

Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht

Unsere langjährige Erfahrung zeigt: wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Nicht nur bei drohendem Verlust der Arbeitsplatzes sind wir für Sie da. Wir helfen Ihnen auch sich gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen oder nichtige Klauseln in Arbeitsverträgen zu wehren. Ein weiteres aktuell brisantes Thema ist das Mobbing. Wehren Sie sich! Nichts ist schlimmer als permanentes Mobbing am Arbeitsplatz durch den Vorgesetzten oder die Kollegen. Das kostet nicht nur ein guten Teil Ihrer Arbeitskraft, sondern beeinträchtigt Ihre Gesundheit zum Teil massiv. Jede durch Mobbing verursachte Krankmeldung schädigt letztlich auch das Unternehmen. Gerne klären wir im Rahmen einer kostengünstigen Rechtsberatung mit Ihnen die aktuelle Rechtslage zu Ihrem individuellem Problem und erörtern das weitere Vorgehen ganz in Ihrem Sinn. Sie können sich dabei jederzeit auf unsere fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht verlassen.

Der Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger Bestandteil des gesetzlich geregelten Arbeitsrechts. Geht es um die gesetzliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, spricht man von dem sogenannten Individualarbeitsrecht. In jedem Staat wird dieses gesetzlich sehr unterschiedlich geregelt. Der Schutz von Arbeitnehmern steht aber dabei in jedem Arbeitsrecht stets im Vordergrund.

Kommunikation beider Vertragsparteien ist die beste Lösung.

Das Arbeitsrecht regelt das Vertragsverhältnis beider Parteien. Das Arbeitsverhältnis ist eine Geschäftsbeziehung. Wie in jeder Beziehung gibt es auch hier oft Konflikte. In der heutigen Zeit nehmen diese Konflikte jedoch aufgrund des hohen Leistungsdrucks und der zunehmenden Globalisierung besonders stark zu. Die Gründe sind sehr vielfältig. Wirtschaftliche Probleme im Unternehmen führen meist zu einem sehr schlechten Betriebsklima. Auch Mobbing unter Kollegen oder der Kampf um eine höhere Position in der Unternehmenshierarchie stellen Gründe für Konflikte dar. Die meisten Konflikte sind bereits früh absehbar. Eine schlechte Behandlung durch den Vorgesetzen ist keine Seltenheit. Häufiges Konfliktpotential am Arbeitsplatz bieten unter anderem aber auch die individuellen Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel die Regelung der Pausen, Arbeitszeiten oder die Regelung der Überstunden. In solchen Situationen sollte man früh gegensteuern. Wer sich zu viel gefallen lässt, wird nicht selten gnadenlos ausgenutzt. Ein guter Rat bei anhaltend unfairer Behandlung  ist es ein Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. Kommunikation beider Vertragsparteien ist stets die beste Lösung. Sollten alle Versuche zu einer Einigung ins leere laufen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne zeigen wir Ihnen Wege zur Beilegung des Konflikts oder Kompromissmöglichkeiten auf.

Unsere Hilfe im Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht. Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Kündigung

Das wichtigste zum Thema Kündigung

Kündigungen stellen eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung dar, welche ein Arbeitsverhältnis rechtskonform beenden soll. Sie ist im deutschen Arbeitsrecht an besondere formelle Voraussetzungen gebunden und bedarf zwingend der Schriftform um wirksam zu sein (siehe: (§ 623 i. V. m. § 126 BGB). Des weiteren erfordert sie eine Unterschrift. In der Regel sind Unterschriften „im Auftrag“ unwirksam. Eine durch einen Vertreter ausgesprochene Entlassung ist nur wirksam wenn die Vertretungsbefugnis vorher bekannt war oder mit einer Originalvollmacht nachgewiesen wurde (§ 174 BGB).

Ein Arbeitnehmer kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung und Einhaltung der Kündigungsfristen beenden. Sofern nichts anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum jeweils letzten des Monats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die Frist beträgt während der Probezeit 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).  Häufig werden jedoch in Tarifverträgen auch längere Kündigungsfristen vereinbart. Fristen in Tarifverträgen knüpfen häufig an die Dauer der Betriebszugehörigkeit an und dehnen die gesetzliche Frist nicht selten bis auf 6 Monate bei langfristig im Unternehmen Beschäftigten aus. Auch arbeitnehmerseitige Kündigungen bedürfen zwingend der Schriftform. Eine Kündigungsbestätigung ist jedoch nicht erforderlich; wohl aber ein Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung.

Die Arbeitgeberseite hat neben der schriftlichen Form (§ 623 BGB) auch die geltenden Fristen der Kündigungserklärung einzuhalten und muss darüber hinaus den allgemeinen bzw. besonderen Kündigungsschutz beachten. Zudem darf eine ausgesprochene Entlassung weder sittenwidrig (§ 138 BGB), noch eine Maßregelung und schon gar nicht diskriminierend sein.

Kündigungen sind sozial ungerechtfertigt, wenn sie in keiner Weise durch Gründe, welche in der Person an sich oder in dessen Verhalten begründet liegen, oder durch zwingende betriebliche Erfordernisse, welche der Weiterbeschäftigung entgegenstehen, bedingt sind. Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet hierbei 3 Arten von Gründen, die Kündigungen sozial rechtfertigen können:

  • Betriebsbedingte (nach z.B. Unternehmerischen Entscheidungen, Umstrukturierungen, Wegfall von Unternehmesteilen, etc.)
  • Verhaltensbedingte (nach z.B. wiederholtem Fehlverhalten bzw. schuldhaftem  arbeitsvertragswidrig Verhalten und vorherig erfolgter Abmahnung)
  • Personenbedingte (bei z.B. langanhaltender Krankheit, Verlust der Fahrerlaubnis oder verurteilten Strafttaten)

Fristlose Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Fristlos gekündigt werden darf nur, wenn dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein Arbeitsverhältnis darf nur dann ausnahmsweise fristlos gekündigt werden, wenn zum einen ein wichtiger Grund vorliegt (verhaltensbedingt z.B.) und die Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die allgemeine Praxis zeigt jedoch, dass man selbst wenn man fristlos gekündigt wurde oft gute Chancen hat mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich dagegen vorzugehen. Wir raten deshalb immer sich  zu wehren. Oft bringt ein umsichtiges Vorgehen selbst bei fast eindeutigen Fällen immer noch eine wesentliche Verbesserung der Situation.

Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Themen

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

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