Übersicht:
- Das Wichtigste im Überblick
- VG Köln: 10 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub für Beamte
- Redaktionelle Leitsätze
- Warum die EU-Richtlinie für Beamte direkt gilt
- Warum das Elterngeld den Vaterschaftsurlaub nicht ersetzt
- Warum für den Vaterschaftsurlaub eine E-Mail reicht
- Sonderurlaub: So erhalten Sie verbrauchte Urlaubstage zurück
- Urteil nutzen: So setzen Beamte Sonderurlaub durch
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gilt der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub auch, wenn mein Bundesland noch kein Gesetz dazu hat?
- Darf mein Dienstherr die Fortzahlung der Bezüge verweigern, weil ich theoretisch Elterngeld beantragen könnte?
- Muss ich für den Vaterschaftsurlaub ein offizielles Formular nutzen oder reicht meine formlose E-Mail?
- Kann ich verbrauchte Urlaubstage zurückfordern, wenn mein Dienstherr den Sonderurlaub zur Geburt zunächst ablehnte?
- Muss ich den Sonderurlaub bereits vor der Geburt beantragen, damit mein Anspruch nicht verfällt?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 15 K 1556/24
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Verwaltungsgericht Köln
- Datum: 11.09.2025
- Aktenzeichen: 15 K 1556/24
- Verfahren: Klage auf Vaterschaftsurlaub
- Rechtsbereiche: Beamtenrecht, EU-Recht, Urlaubsrecht
- Streitwert: 5.000 Euro
- Revision zugelassen: Ja – Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt.
- Relevant für: Bundesbeamte, Arbeitgeber des Staates, Eltern nach Geburt
Das Gericht gibt dem Bundesbeamten Recht und spricht ihm acht Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub zu.
- Die Richtlinie galt schon, aber Deutschland setzte sie noch nicht richtig um.
- Beamte zählen hier als Arbeitnehmer und können sich gegen den Staat berufen.
- Erholungsurlaub schadete nicht, weil der Kläger sonst unentschuldigt gefehlt hätte.
- Elternzeit und Elterngeld ersetzten die fehlende Vergütung nicht.
- Das Formular war unnötig; die E-Mail vom 4. Oktober genügte.
VG Köln: 10 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub für Beamte
Nach Artikel 4 und Artikel 8 Absatz 1 und 2 der EU-Richtlinie 2019/1158 haben Väter einen Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub. Verpasst ein Mitgliedsstaat die Umsetzungsfrist – wie hier den 2. August 2022 –, kann die Richtlinie unmittelbar anwendbar sein, sofern ihre Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau formuliert sind. Nach dem Unionsrecht gelten Beamte in diesem Zusammenhang als Arbeitnehmer und fallen somit unter den Schutzbereich der europäischen Vorgaben. Das bedeutet konkret: Obwohl Beamte in Deutschland ein besonderes Treueverhältnis zu ihrem Staat haben, werden sie durch das EU-Recht in diesem Fall wie normale Angestellte behandelt, um ihnen denselben Schutz zu garantieren.
Wie sich diese europarechtliche Vorgabe in der Praxis auswirkt, zeigte die Klage eines Oberregierungsrats, der von seinem Dienstherrn acht Tage Vaterschaftsurlaub für den Zeitraum vom 2. bis zum 11. November 2022 einforderte. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Beamten mit einem Urteil vom 11. September 2025 (Az. 15 K 1556/24) vollumfänglich recht. Die Richter verurteilten die Behörde dazu, dem Vater die acht Tage Vaterschaftsurlaub nachträglich zu gewähren und auf seinem Urlaubskonto gutzuschreiben.
Wer als Beamter seit dem 2. August 2022 Vater geworden ist oder demnächst wird, sollte seinen Anspruch auf die zehn Tage Sonderurlaub umgehend geltend machen. Warten Sie nicht auf eine gesetzliche Neuregelung in Deutschland, sondern berufen Sie sich direkt auf dieses Urteil.
Redaktionelle Leitsätze
- Art. 4 und Art. 8 Abs. 1 und 2 der EU-Richtlinie 2019/1158 (Vereinbarkeitsrichtlinie) sind nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 2. August 2022 inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, sodass Beamte daraus unmittelbar einen Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub gegen ihren Dienstherrn herleiten können, ohne eine nationale Umsetzung abwarten zu müssen.
- Das deutsche Elterngeld ersetzt den unionsrechtlich vorgeschriebenen vergüteten Vaterschaftsurlaub nicht, weil es bei einer Elternzeit von weniger als zwei Monaten nicht gewährt wird und ein Vater, der lediglich zehn Tage Elternzeit in Anspruch nimmt, dadurch vollständig ohne Vergütung bliebe; Art. 20 Abs. 6 und 7 der Vereinbarkeitsrichtlinie erlauben keine Ausnahme, die zu einer vollständigen Vergütungslosigkeit führt.
- Nimmt ein Beamter während eines laufenden, noch nicht beschiedenen Sonderurlaubsantrags zum Zweck der Anwesenheitspflicht regulären Erholungsurlaub, bleibt sein Anspruch auf nachträgliche Gewährung des Sonderurlaubs unberührt; der Dienstherr kann aus dem pflichtgemäßen Ausweichen des Beamten keinen Rechtsvorteil ziehen.

Warum die EU-Richtlinie für Beamte direkt gilt
Eine EU-Richtlinie entfaltet nach Artikel 288 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine unmittelbare Wirkung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu muss die Umsetzungsfrist abgelaufen sein und der nationale Gesetzgeber die Vorgaben mangelhaft oder gar nicht umgesetzt haben. Zudem muss die Richtlinie inhaltlich so präzise und unbedingt gefasst sein, dass sie sich ohne weitere nationale Rechtsakte direkt anwenden lässt.
Voraussetzung für eine unmittelbare Anwendbarkeit ist, dass die Frist für die Umsetzung der Richtlinie abgelaufen ist, die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde und sie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ist. – so das Verwaltungsgericht Köln
Dass diese Voraussetzungen für den Vaterschaftsurlaub erfüllt waren, stellte das Kölner Gericht für den maßgeblichen Zeitraum im November 2022 klar fest. Deutschland hatte die europäische Vorgabe bis dahin nicht in nationales Recht überführt; das geplante „Familienstartzeitgesetz“ lag lediglich als unveröffentlichter Referentenentwurf vor. Das bedeutet konkret: Es gab nur einen ersten Entwurf aus dem zuständigen Ministerium, der noch kein gültiges Gesetz war.
Unbedingter Anspruch auf Freistellung
Die Richter bewerteten die Artikel 4 und 8 der Richtlinie als unbedingt und hinreichend genau, da sie unzweideutig einen Anspruch auf zehn Tage Freistellung begründen. Auch die Höhe der geforderten Mindestvergütung ließ sich nach Ansicht des Gerichts problemlos über einen Verweis auf das nationale Recht zur Krankheitsentgeltfortzahlung bestimmen.
Warum das Elterngeld den Vaterschaftsurlaub nicht ersetzt
Die europäische Vereinbarkeitsrichtlinie schreibt in Artikel 8 Absatz 1 und 2 zwingend eine angemessene Vergütung für den Vaterschaftsurlaub vor. Zwar greifen nach Artikel 20 Absatz 6 bestimmte Ausnahmen, diese gelten jedoch nur, wenn bestehende nationale Systeme wie das Elterngeld das unionsrechtliche Schutzniveau bereits vollständig abdecken. Artikel 20 Absatz 7 erlaubt den Mitgliedsstaaten zudem Abweichungen bei der konkreten Höhe der Zahlungen, verbietet aber den gänzlichen Ausschluss einer Vergütung für die zehntägige Freistellung nach der Geburt.
Der Dienstherr versuchte im Verfahren, die Zahlungspflicht mit einem Verweis auf die deutschen Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld abzuwenden. Das Gericht widersprach dieser Argumentation deutlich, da das deutsche System die europarechtlichen Vorgaben nicht erfüllt. Weil das Elterngeld nach § 4 Absatz 4 Satz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erst ab einer Bezugsdauer von mindestens zwei Monaten gezahlt wird, bliebe ein Vater, der lediglich zehn Tage Elternzeit nimmt, in Deutschland komplett ohne Bezüge. Das bedeutet konkret: Er erhält für diesen Zeitraum keinerlei Gehaltszahlungen. Die Kölner Richter wiesen in diesem Zusammenhang eine abweichende Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin (Az. 26 O 133/24) ausdrücklich zurück und betonten, dass die Richtlinie gerade durch eine vergütete Freistellung die frühe Bindung zwischen Vater und Kind fördern wolle.
Art. 20 Abs. 7 Vereinbarkeitsrichtlinie eröffnet indes nicht die Möglichkeit, von einer Bezahlung oder Vergütung während des von Art. 4 Abs. 1 Vereinbarkeitsrichtlinie gewährleisteten zehntägigen Vaterschaftsurlaubs ganz abzusehen […] Vielmehr muss dem Vater auch während eines nur zehntägigen Vaterschaftsurlaubs eine Bezahlung oder Vergütung gewährt werden. – so das Verwaltungsgericht Köln
Praxis-Hinweis: Die Elterngeld-Lücke
Der entscheidende Hebel für die Übertragbarkeit dieses Urteils ist die Unzulänglichkeit des deutschen Elterngeldes. Wenn Ihr Dienstherr den Vaterschaftsurlaub mit dem Verweis ablehnt, dass Sie ja Elterngeld beantragen könnten, liegen Sie genau auf der Linie dieser Entscheidung. Da Elterngeld eine Mindestbezugsdauer von zwei Monaten voraussetzt, entsteht für die zehntägige Freistellung nach der Geburt eine Vergütungslücke, die der Dienstherr laut Gericht zwingend schließen muss.
Warum für den Vaterschaftsurlaub eine E-Mail reicht
Für den Antrag auf Vaterschaftsurlaub existieren auf europäischer Ebene keine spezifischen Formvorschriften. Auch die nationale Sonderurlaubsverordnung sieht in den Paragrafen 21 und 22 keine zwingende Verwendung bestimmter behördlicher Formulare vor. Ein Antrag muss lediglich hinreichend bestimmt sein, wobei es rechtlich zulässig ist, den genauen Zeitraum der Freistellung erst unmittelbar nach der Geburt des Kindes zu konkretisieren.
Die fehlende Notwendigkeit eines offiziellen Formulars rettete den Anspruch des Vaters, der seinen Wunsch nach Freistellung bereits am 4. Oktober 2022 per E-Mail geäußert hatte. Die Behörde hatte im Nachhinein gerügt, dass ein offizielles Antragsformular gefehlt habe und die E-Mail vor der Geburt nicht bestimmt genug gewesen sei. Das Gericht ließ diesen Einwand nicht gelten und entschied, dass die formlose Nachricht völlig ausreichte. Der Beamte durfte darauf vertrauen, dass seine E-Mail genügte, nachdem ihm die Weiterleitung an die zuständige Stelle bestätigt worden war. Das beruht auf dem rechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes: Wenn eine Behörde einen Antrag zur Prüfung annimmt, darf der Bürger sich darauf verlassen, dass keine formellen Fehler entgegenstehen. Eine genauere zeitliche Festlegung war vor der Entbindung schlicht nicht möglich.
Denn jedenfalls, nachdem sie dem Kläger mitgeteilt hatte, sein Antrag sei zur Prüfung an die zuständige Stelle weitergeleitet worden, durfte der Kläger in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen, dass Formanforderungen einer wirksamen Antragstellung durch seine E-Mail nicht entgegenstehen. – so das Verwaltungsgericht Köln
Schreiben Sie Ihrem Dienstherrn eine formlose E-Mail. Es reicht aus, die Geburt anzuzeigen und die Freistellung für die ersten zehn Tage unter explizitem Verweis auf die EU-Richtlinie 2019/1158 zu fordern. Sie müssen keine behördlichen Formulare abwarten.
Sonderurlaub: So erhalten Sie verbrauchte Urlaubstage zurück
Die Inanspruchnahme von regulärem Erholungsurlaub zur Überbrückung einer unklaren behördlichen Entscheidungslage lässt den eigentlichen Anspruch auf Sonderurlaub unberührt. Beamte sind dienstrechtlich dazu verpflichtet, dem Dienst nicht unentschuldigt fernzubleiben, solange über einen gestellten Sonderurlaubsantrag noch nicht abschließend entschieden wurde.
Aus dieser Pflicht zur Anwesenheit durfte der Behörde im vorliegenden Streitfall kein rechtlicher Vorteil erwachsen. Da über seinen Antrag im November 2022 noch nicht entschieden war, hatte der Vater für acht Tage regulären Erholungsurlaub eingereicht, um bei seiner Familie sein zu können. Der Dienstherr wollte den Anspruch auf Vaterschaftsurlaub im Nachhinein mit dem Argument verneinen, der Mann sei durch den Erholungsurlaub ohnehin schon von der Dienstleistungspflicht befreit gewesen. Das Gericht wertete das Vorgehen des Mannes hingegen als pflichtgemäßes Verhalten eines Beamten und verurteilte die Behörde dazu, den Vaterschaftsurlaub nachträglich zu gewähren und die regulären Urlaubstage zu erstatten.
Urteil nutzen: So setzen Beamte Sonderurlaub durch
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stützt sich auf unmittelbar geltendes EU-Recht, das Vorrang vor fehlenden deutschen Gesetzen hat. Da die Umsetzungsfrist für die Vaterschaftsurlaub-Richtlinie abgelaufen ist, ist die Entscheidung auf alle Beamten in Deutschland übertragbar, deren Dienstherr die Freistellung unter Verweis auf das Elterngeld verweigert.
Nutzen Sie dieses Urteil (Az. 15 K 1556/24) als Argumentationsgrundlage gegenüber Ihrer Personalabteilung. Da es sich um eine klare europarechtliche Vorgabe handelt, müssen Sie nicht auf das geplante Familienstartzeitgesetz warten, sondern können Ihren Anspruch auf bezahlte Freistellung oder die Rückerstattung von Urlaubstagen sofort rechtlich durchsetzen.
Checkliste: So fordern Sie den Sonderurlaub ein
Prüfen Sie das Geburtsdatum Ihres Kindes: Liegt es nach dem 2. August 2022, steht Ihnen der Sonderurlaub zu. Fordern Sie die zehn Tage Freistellung oder die Erstattung bereits verbrauchter Urlaubstage schriftlich ein. Wenn Sie untätig bleiben, verfällt Ihr Anspruch auf die Gutschrift der Urlaubstage. Sie müssen dafür keine zwei Monate Elterngeld beantragen.
Praxis-Hinweis: Erstattung von Urlaubstagen
Dieser Faktor ist der entscheidende Hebel für alle Väter, die bereits Fakten geschaffen haben. Falls Sie zur Geburt Ihres Kindes reguläre Urlaubstage eingesetzt haben, weil der Sonderurlaub verweigert oder nicht bearbeitet wurde, können Sie diese Tage zurückfordern. Das Gericht wertet den Einsatz von Erholungsurlaub als pflichtbewusstes Handeln zur Vermeidung von Fehlzeiten, was den eigentlichen Anspruch auf die europarechtliche Freistellung unberührt lässt.
Vaterschaftsurlaub verweigert? Jetzt Sonderurlaub rechtssicher einfordern
Das aktuelle Urteil des VG Köln stärkt Ihre Rechte als Beamter massiv und ermöglicht die sofortige Geltendmachung von zehn Tagen Sonderurlaub. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihren individuellen Anspruch und unterstützt Sie dabei, verbrauchte Urlaubstage zurückzufordern oder die Freistellung gegenüber Ihrem Dienstherrn rechtssicher durchzusetzen. Sichern Sie sich Ihren gesetzlichen Anspruch auf Zeit mit Ihrer Familie, ohne finanzielle Einbußen oder den unnötigen Verlust von Erholungsurlaub.
Experten Kommentar
Personalabteilungen im öffentlichen Dienst mauern bei solchen Anträgen oft aus reiner Unsicherheit. Wenn ich Akten zu solchen Fällen auf den Tisch bekomme, fehlt in der Behörde meist schlicht der offizielle Runderlass von oben. Sachbearbeiter wollen sich dann nicht aus dem Fenster lehnen und lehnen den Vaterschaftsurlaub erst einmal standardmäßig ab.
Das eigentliche Hindernis ist also nicht das Gesetz, sondern die starre Verwaltungspraxis. Betroffene sollten sich von einem knappen „Nein“ der Bezügestelle daher keinesfalls entmutigen lassen. Ein formeller Widerspruch zwingt die Behörde, den Vorgang an die Rechtsabteilung weiterzuleiten, wo die Erfolgschancen durch die klare Rechtsprechung massiv steigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub auch, wenn mein Bundesland noch kein Gesetz dazu hat?
JA. Der Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub besteht unmittelbar kraft EU-Recht, unabhängig davon, ob Ihr Bundesland bereits ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet hat. Da die maßgebliche EU-Richtlinie 2019/1158 bereits seit dem 2. August 2022 gilt, bricht das europäische Recht das Schweigen der nationalen Gesetzgeber.
Die unmittelbare Anwendbarkeit ergibt sich daraus, dass die Umsetzungsfrist der Richtlinie abgelaufen ist und die Bestimmungen inhaltlich unbedingt sowie hinreichend genau formuliert sind. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 11. September 2025 (Az. 15 K 1556/24) bestätigt, dass Beamte in diesem Kontext unionsrechtlich als Arbeitnehmer zu betrachten sind und somit vollen Schutz genießen. Ein fehlendes Landesgesetz darf diesen Anspruch nicht blockieren, da das Unionsrecht einen Anwendungsvorrang vor nationalen Regelungen oder deren Fehlen besitzt. Sie sollten Ihren Antrag daher unter explizitem Verweis auf die Richtlinie 2019/1158 stellen, um Ihre Rechte gegenüber dem Dienstherrn wirksam geltend zu machen.
Dieser Anspruch gilt jedoch nur für Geburten ab dem 2. August 2022, da erst mit diesem Datum die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten offiziell abgelaufen war. Zudem muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden, wobei eine formlose E-Mail zur Fristwahrung ausreicht, sofern der Wille zur Inanspruchnahme der Freistellung für den Dienstherrn deutlich erkennbar ist.
Darf mein Dienstherr die Fortzahlung der Bezüge verweigern, weil ich theoretisch Elterngeld beantragen könnte?
NEIN, der Dienstherr darf die Fortzahlung der Bezüge nicht unter Verweis auf das Elterngeld verweigern, da dieses System die unionsrechtlich vorgeschriebene Vergütung für den zehntägigen Vaterschaftsurlaub nicht sicherstellt. Eine solche Verweigerung verstößt gegen die unmittelbar anwendbare EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige.
Die europäische Richtlinie schreibt zwingend eine angemessene Vergütung für die zehn Tage Vaterschaftsurlaub vor, um die frühe Bindung zwischen Vater und Kind effektiv zu fördern. Das deutsche Elterngeld erfüllt diese Anforderung nicht, da es gemäß § 4 Abs. 4 BEEG erst ab einer Mindestbezugsdauer von zwei Monaten gezahlt wird. Wer lediglich die zustehenden zehn Tage nach der Geburt freigestellt werden möchte, erhielte bei einer Verweigerung der Bezüge durch den Dienstherrn faktisch überhaupt keine finanzielle Unterstützung. Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil (Az. 15 K 1556/24) klargestellt, dass diese Schutzlücke unionsrechtswidrig ist und der Dienstherr die volle Besoldung weiterzahlen muss. Prüfen Sie daher Ihre Gehaltsabrechnung und fordern Sie die Bezüge für den Zeitraum des Sonderurlaubs explizit ein.
Zwar erlaubt das Unionsrecht den Mitgliedstaaten gewisse Spielräume bei der Ausgestaltung der konkreten Vergütungshöhe, doch darf dies gemäß Art. 20 Abs. 7 der Richtlinie niemals zu einer vollständigen Vergütungslosigkeit führen. Ein Verweis auf ein Sozialleistungssystem, das im konkreten Fall faktisch keine Auszahlung leistet, ist daher rechtlich unzulässig.
Muss ich für den Vaterschaftsurlaub ein offizielles Formular nutzen oder reicht meine formlose E-Mail?
Eine formlose E-Mail reicht für den Antrag auf Vaterschaftsurlaub aus, da weder das europäische Recht noch die nationalen Vorschriften eine bestimmte Form vorschreiben. Sie müssen kein offizielles Formular Ihres Dienstherrn verwenden, sofern Ihr Wunsch nach Freistellung in der Nachricht hinreichend bestimmt zum Ausdruck kommt. Damit ist die rechtzeitige Anzeige der Geburt sowie des Freistellungswunsches gegenüber dem Dienstherrn zur Wahrung aller Fristen rechtssicher gewahrt.
Die rechtliche Grundlage hierfür liegt darin, dass weder die EU-Richtlinie 2019/1158 noch die einschlägigen Paragrafen der Sonderurlaubsverordnung (§§ 21, 22) eine zwingende Formvorschrift vorsehen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte in seinem Urteil (Az. 15 K 1556/24), dass ein Antrag per E-Mail zulässig ist, wenn er den Anspruch klar benennt. Zudem greift der Grundsatz des Vertrauensschutzes, sobald die Behörde die E-Mail zur Prüfung annimmt oder deren Weiterleitung an die zuständige Stelle bestätigt. In einem solchen Fall darf der Dienstherr den Antrag später nicht wegen eines fehlenden behördlichen Formulars ablehnen, da der Bürger auf die Wirksamkeit vertrauen darf. Da der genaue Geburtszeitpunkt oft ungewiss ist, reicht eine Konkretisierung der zehn Tage unmittelbar nach der Entbindung für die Bestimmtheit des Antrags aus.
Um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie in Ihrer E-Mail explizit auf die unmittelbar geltende EU-Richtlinie 2019/1158 sowie das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verweisen. Dies stellt sicher, dass Ihr Dienstherr die Rechtsgrundlage erkennt und den Antrag nicht aufgrund fehlender nationaler Gesetze oder interner Formularvorgaben fälschlicherweise ablehnt.
Kann ich verbrauchte Urlaubstage zurückfordern, wenn mein Dienstherr den Sonderurlaub zur Geburt zunächst ablehnte?
JA. Sie können verbrauchte Erholungsurlaubstage zurückfordern, wenn Sie diese nur eingesetzt haben, weil Ihr Dienstherr den zustehenden Sonderurlaub verweigert oder nicht rechtzeitig bearbeitet hat. Dieser Anspruch ergibt sich aus der nachträglichen Feststellung Ihres Rechts auf Vaterschaftsurlaub nach der EU-Richtlinie 2019/1158.
Beamte unterliegen einer strikten Anwesenheitspflicht und dürfen dem Dienst nicht unentschuldigt fernbleiben, solange über einen gestellten Antrag auf Sonderurlaub noch keine abschließende Entscheidung vorliegt. Wenn Sie in dieser unklaren Situation regulären Erholungsurlaub nehmen, um bei der Geburt Ihres Kindes anwesend zu sein, handeln Sie rechtlich gesehen pflichtgemäß. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 15 K 1556/24) darf der Dienstherr aus diesem rechtstreuen Ausweichverhalten keinen unzulässigen Rechtsvorteil ziehen. Da der eigentliche Anspruch auf den unionsrechtlichen Vaterschaftsurlaub durch die vorübergehende Nutzung von Erholungsurlaub nicht erlischt, muss die Behörde die verbrauchten Tage Ihrem Urlaubskonto wieder gutschreiben.
Diese Rückforderung setzt voraus, dass die Geburt nach dem 2. August 2022 lag und Sie die Freistellung zuvor formlos bei Ihrem Dienstherrn beantragt haben. Ohne einen rechtzeitigen Antrag bleibt die Verrechnung mit dem Erholungsurlaub meist bestehen.
Muss ich den Sonderurlaub bereits vor der Geburt beantragen, damit mein Anspruch nicht verfällt?
NEIN, ein vorheriger Antrag ist keine zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Anspruchs, sofern Sie die Freistellung unmittelbar nach der Geburt konkretisieren. Da der exakte Zeitpunkt einer Entbindung biologisch nicht präzise planbar ist, erkennt die Rechtsprechung eine spätere Festlegung der zehn Tage als rechtlich zulässig an.
Die rechtliche Grundlage bildet die unmittelbar anwendbare EU-Richtlinie 2019/1158, welche Vätern einen unbedingten Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub einräumt. Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil (Az. 15 K 1556/24) klargestellt, dass für diesen Sonderurlaub keine strengen Formvorschriften oder starren Fristen vor der Geburt existieren. Es genügt daher vollkommen, wenn Sie Ihren Dienstherrn bereits während der Schwangerschaft formlos über den voraussichtlichen Termin informieren und die tatsächlichen Tage erst nach der Entbindung festlegen. Eine Ablehnung aufgrund eines fehlenden offiziellen Formulars oder einer vermeintlich unbestimmten Vorabmitteilung ist rechtlich nicht haltbar, da Beamte in dieser Situation Vertrauensschutz genießen.
Trotz dieser Flexibilität müssen Sie den Anspruch nach der Geburt umgehend geltend machen, um eine Verwirkung oder prozessuale Nachteile zu vermeiden. Ein Zuwarten über mehrere Wochen gefährdet den notwendigen zeitlichen Zusammenhang zur Entbindung, wodurch der Dienstherr die Freistellung unter Umständen rechtmäßig verweigern könnte.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
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Das vorliegende Urteil
VG Köln – Az.: 15 K 1556/24 – Urteil vom 11.09.2025
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