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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Neue EU-Vorschriften zur Lohntransparenz

Entgelttransparenzrichtlinie der EU: Neue Vorschriften zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit

Die EU-Vorschriften zur Lohntransparenz sind ein bedeutender Schritt nach vorne auf dem Weg zur Schaffung eines Arbeitsmarktes, der für alle gleich fair ist und in dem das Prinzip des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Wirklichkeit wird. Die neue Richtlinie sieht eine Reihe von Maßnahmen und Verpflichtungen für Arbeitgeber vor, um das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu erhöhen und sicherzustellen, dass beide Geschlechter gleich behandelt werden. Die neue Vorschriften zur Lohntransparenz wurden vom Rat am 24. April 2023 angenommen.

Eine der wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie ist die Pflicht für Arbeitgeber, regelmäßig Lohnberichte zu erstellen, die die durchschnittlichen Gehälter für Männer und Frauen in ihrem Unternehmen offenlegen. Diese Berichte müssen für Arbeitnehmer verfügbar sein und können dazu beitragen, Lohndiskriminierung aufzudecken und die Grundlage für die Forderungen nach gleicher Bezahlung zu schaffen.

Lohntransparenz - EU Vorschriften
Die neue Entgelttransparenzrichtlinie der EU, die am 24. April 2023 angenommen wurde, stellt einen Meilenstein dar, um den Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit in der gesamten EU zu gewährleisten (Symbolfoto: bartusp/123RF.COM)

Darüber hinaus sollen Unternehmen, die gegen die Grundsätze des gleichen Entgelts verstoßen, mit Sanktionen belegt werden können. Auf nationaler Ebene werden die Mitgliedstaaten der EU dazu angehalten, Mechanismen zur Untersuchung von Beschwerden über Lohndiskriminierung und zur Sanktionierung von Verstößen einzurichten. Dies stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die sich aufgrund ihres Geschlechts ungerecht behandelt fühlen, eine Möglichkeit zur Anfechtung haben und dass Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein weiteres wichtiges Element der Richtlinie ist die Einführung eines Rechts auf Informationen über die Vergütung für Bewerber bei Stellenanzeigen und Bewerbungsverfahren. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber die Gehälter von Männern und Frauen in ähnlichen Positionen offenlegen müssen und dass Bewerber Zugang zu diesen Informationen haben, um eine fundierte Entscheidung über ihre Karriereziele zu treffen.

Die neuen Vorschriften zur Lohntransparenz sind ein wesentlicher Bestandteil des Handlungsplans der Europäischen Union zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Lohnkluft und der Förderung von Gleichberechtigung und fairer Bezahlung auf dem Arbeitsmarkt. Durch die Einführung dieser Maßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Lohnstrukturen zu überprüfen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede anzusprechen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das für alle gerecht ist.

In diesem Artikel werden wir die neuen Vorschriften weiter analysieren, ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten der EU untersuchen und diskutieren, wie Arbeitnehmer und Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren können. Gemeinsam können wir einen wichtigen Schritt in Richtung eines Arbeitsmarktes machen, der die Prinzipien der Gleichberechtigung und Gerechtigkeit respektiert und zum Wohle aller Beteiligten funktioniert.

Inhalte der neuen EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz verpflichtet Unternehmen in der Europäischen Union, bestimmte Informationen bezüglich der Gehälter und Entlohnung von Männern und Frauen offenzulegen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn Unterschiede festgestellt werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören unter anderem Informationspflichten, Berichtspflicht und Entgeltbewertung.

Informationspflichten

Lohntransparenz - EU Vorschriften: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Zu den wichtigen Verpflichtungen der Richtlinie gehören die Offenlegung des Einstiegsgehalts oder dessen Spanne bereits gegenüber Bewerbern und ein weitgehendes Auskunftsrecht für Arbeitnehmer, um über ihr individuelles Einkommen und die durchschnittlichen Entgelthöhen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, informiert zu werden​ (Symbolfoto: Zamrznuti tonovi/Shutterstock.com)

Gemäß den neuen EU-Vorschriften zur Lohntransparenz ist es für Arbeitgeber unerlässlich, den Arbeitssuchenden angemessene und rechtzeitige Informationen über das Einstiegsentgelt oder die Entgeltspanne bereitzustellen. Dies trägt dazu bei, eine faire und gleichberechtigte Vergütung für alle Geschlechter sicherzustellen. Die Informationen können entweder in der Stellenausschreibung selbst oder im Vorfeld des Vorstellungsgesprächs zur Verfügung gestellt werden.

Ein wesentlicher Aspekt der neuen Regelungen ist das Verbot, Bewerberinnen und Bewerber nach früheren Entgelten zu fragen. Diese Praxis kann oft dazu führen, dass bereits bestehende Lohnunterschiede im Laufe einer Karriere fortgeführt und geschlechtsspezifische Lohnkluften verschärft werden.

Sobald Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Stelle angenommen haben, sind sie gemäß den neuen Vorschriften berechtigt, vom Arbeitgeber detaillierte Informationen zu bestimmten Vergütungsaspekten zu erhalten. Dazu gehört die durchschnittliche Entgelthöhe für ihre Gruppe von Arbeitnehmern, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, um diejenigen zu identifizieren, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Diese Informationen ermöglichen es den Arbeitnehmern, ihre Vergütung im Kontext der Entgelte ihrer Kollegen besser zu verstehen und möglichen Diskriminierungen auf den Grund zu gehen.

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer das Recht, Informationen über die Kriterien zu erhalten, die für die Bestimmung ihres Entgelts und ihrer Laufbahnentwicklung herangezogen werden. Um eine diskriminierungsfreie Vergütung zu gewährleisten, müssen diese Kriterien objektiv und geschlechtsneutral sein. Dies stellt sicher, dass sie nicht auf Geschlechterstereotypen oder anderen diskriminierenden Faktoren basieren, die den Zugang zu fairen Löhnen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigen könnten.

Pflicht zur Erstellung von Berichten

Eine weitere wesentliche Bestimmung ist die Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, die jährliche Berichte über das geschlechtsspezifische Lohngefälle in ihrer Organisation erstellen und an die zuständige nationale Behörde übermitteln müssen. Diese Berichte tragen zur Transparenz bei und erleichtern die Identifizierung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Bei kleineren Organisationen ist die Berichtspflicht weniger streng, sie sind lediglich dazu verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht einzureichen. Dies gilt insbesondere für Organisationen, die über eine geringere Anzahl von Beschäftigten verfügen. Für Unternehmen oder Organisationen, die weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen, besteht sogar eine vollständige Befreiung von der Berichtspflicht. Dies trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand für kleinere Organisationen zu reduzieren und ihnen mehr Flexibilität bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen zu ermöglichen.

Wenn in einem Unternehmen ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mehr als 5% festgestellt wird, sind sie zur Entgeltbewertung verpflichtet. In diesen Fällen müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, die in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern durchgeführt werden. Diese Maßnahmen können beispielsweise die Überprüfung der Vergütungsstrukturen, die Einführung von arbeitsplatzspezifischen Lohngleichheitsplänen oder die Anpassung von Gehältern umfassen, um die Lohnlücke zu schließen.

Sanktionen bei Verstößen

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Einführung von Sanktionsmechanismen gewährleistet, die von den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Diese Mechanismen können finanzielle Strafen oder andere Maßnahmen gegen Unternehmen beinhalten, die gegen die Grundsätze des gleichen Entgelts verstoßen.

Erleichterter Zugang zur Justiz

Gemäß der neuen Richtlinie können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung betroffen sind, Schadenersatzforderungen geltend machen. Dies umfasst die vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte sowie alle damit verbundenen Boni oder Sachleistungen, die ihnen aufgrund der Diskriminierung vorenthalten wurden.

Im Gegensatz zur traditionellen Regelung, bei der die Beweislast bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lag, liegt diese nun beim Arbeitgeber. Dieser muss nachweisen, dass er nicht gegen die EU-Vorschriften über gleiches Entgelt und Lohntransparenz verstoßen hat. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, so müssen die verhängten Sanktionen – einschließlich Geldbußen – wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein, um zukünftige Verstöße zu verhindern.

Erweiterung des Geltungsbereichs

Eine weitere Neuerung der Richtlinie besteht darin, dass sie nun auch auf intersektionelle Diskriminierung ausgedehnt wurde. Dies bedeutet, dass die Kombination verschiedener Formen von Ungleichheit oder Benachteiligung, wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder sexuelle Orientierung, unter die neuen Vorschriften fällt. Durch diese Ausweitung des Geltungsbereichs soll ein umfassenderes Verständnis von Diskriminierung erreicht und den Betroffenen mehr Schutz geboten werden.

Zudem wurden spezielle Bestimmungen aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen angemessen berücksichtigt werden. Dadurch wird nicht nur der Diskriminierungsschutz erweitert, sondern auch auf die besonderen Herausforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben eingegangen.

Insgesamt soll die Richtlinie zur Lohntransparenz dazu beitragen, die geschlechtsspezifische Lohnkluft zu verringern und Arbeitgeber dazu zu ermutigen, eine faire und diskriminierungsfreie Entlohnung in ihrem Unternehmen sicherzustellen. Durch die verstärkte Transparenz und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern wird ein Umfeld geschaffen, in dem Lohngerechtigkeit gefördert und diskriminierende Praktiken bekämpft werden- zum Vorteil aller Beteiligten auf dem Arbeitsmarkt.

Die Bedeutung von Lohntransparenz und ihre Auswirkungen auf die Lebensqualität von Frauen

Die Einführung von Lohntransparenz kann eine positive Wirkung auf die Lebensqualität von Frauen haben, indem sie das Armutsrisiko und das Rentengefälle verringert. Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied beträgt derzeit in der EU durchschnittlich rund 13%, was bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt 13% weniger pro Stunde verdienen als Männer. Das Rentengefälle liegt in der EU bei rund 30% (Daten von 2018).

Die COVID-19-Pandemie hat zudem die bestehenden Herausforderungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch verstärkt, da viele Frauen in dieser Zeit den größeren Teil der Betreuungsaufgaben übernommen haben. Daher ist es wichtiger denn je, das Problem der Lohndiskriminierung und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen.

Umsetzung der neuen Vorschriften und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer in der EU

Unternehmen müssen sich an die neuen Anforderungen der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz anpassen, indem sie ihre Personal- und Rechnungspraktiken sowie ihre Berichtspflichten überprüfen und ändern. Dies kann für Unternehmen, die bisher keine förmliche und detaillierte Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle erstellt haben, eine Herausforderung darstellen. Allerdings wird erwartet, dass die Vorteile einer transparenteren Arbeitswelt, wie die Verringerung von Lohndiskriminierung und eine verbesserte Chancengleichheit, die möglichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung überwiegen.

Die neuen Regelungen sollen auch dazu beitragen, das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Verzerrungen in Entlohnungssystemen und Arbeitsplatzbewertungen zu schärfen und es Arbeitgebern erleichtern, unbewusste oder unbeabsichtigte Diskriminierung zu erkennen und zu korrigieren. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da solche Verzerrungen oft nicht wahrgenommen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Richtlinie zwar auf EU-Ebene beschlossen wurde, die Umsetzung jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgen muss. Die EU-Länder haben bis zu drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und somit die neuen Anforderungen der Lohntransparenz in ihren Rechtssystemen zu verankern.

Fazit und Ausblick

Die neuen EU-Vorschriften zur Lohntransparenz tragen dazu bei, den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit zu stärken und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt weiter zu reduzieren. Sie stellen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen eine Herausforderung dar, bieten jedoch große Chancen für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit im europäischen Arbeitsmarkt. Die Umsetzung und der Erfolg der Richtlinie hängen von ihrer Anwendung und Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ab, wobei die Frist für die Umsetzung auf nationaler Ebene drei Jahre beträgt.

Im Folgenden sind einige der wichtigsten Fragen zum Thema Lohntransparenz in der EU und deren Beantwortung aufgeführt:

  1. Wie funktionieren die EU-Vorschriften zur Lohntransparenz? Die Vorschriften verpflichten Unternehmen, Informationen über Gehälter zu veröffentlichen und Maßnahmen zu ergreifen, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle 5% übersteigt.
  2. Welche Unternehmen sind von den neuen Regelungen betroffen? Alle Unternehmen in der EU, insbesondere solche mit mehr als 250 Mitarbeitern, sind von den neuen Regelungen betroffen.
  3. Wer trägt die Beweislast in Fällen von Lohndiskriminierung? Die Beweislast liegt nun beim Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass er nicht gegen die EU-Vorschriften über gleiches Entgelt und Lohntransparenz verstoßen hat.
  4. Wie wirken die neuen Vorschriften gegen Diskriminierung, auch intersektionelle Diskriminierung? Die breiter gefassten Regelungen berücksichtigen verschiedene Formen von Ungleichheit und Benachteiligung, einschließlich solcher, die auf Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Sexualität basieren, sowie die Bedürfnisse von Arbeitnehmern mit Behinderungen.
  5. Welche Auswirkungen hat die Richtlinie zur Lohntransparenz auf Unternehmen und Arbeitnehmer in der EU? Die Richtlinie erfordert von Unternehmen, ihre Gehaltsstrukturen und Système für Arbeitsplatzbewertungen zu überprüfen und anzupassen, um Lohndiskriminierung zu bekämpfen und Geschlechtergerechtigkeit herzustellen.
  6. Wie lange haben EU-Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie umzusetzen? Die EU-Länder haben bis zu drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und somit die neuen Anforderungen der Lohntransparenz in ihren Rechtssystemen zu verankern.

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