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Erschwerniszulage im Arbeitsrecht: Anspruch und Höhe

Es gibt in der Arbeitswelt eine wahre Vielzahl von Zulagen, von denen die Arbeitnehmer wirtschaftlich profitieren. Das Grundwesen dieser Zulagen ist als Kompensation für Arbeitstätigkeiten ausgelegt, die über die Norm hinausgehen. Nicht immer ist den Arbeitnehmern dabei der Umstand bewusst, wer überhaupt einen Anspruch darauf hat und in welcher Höhe die Zulage ausgezahlt wird. Gleichermaßen verhält es sich auch mit der Steuerpflicht. Bei der Erschwerniszulage ist dies nicht anders. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Informationen zu der Erschwerniszulage im Arbeitsrecht zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze


Die Erschwerniszulage ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitnehmer, die unter besonders belastenden oder risikoreichen Arbeitsbedingungen tätig sind. Sie wird auf Basis von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen gewährt und ist steuerpflichtig.

  1. Definition: Die Erschwerniszulage ist eine finanzielle Kompensation für Arbeitnehmer, die unter schwierigen Bedingungen arbeiten, wie extreme Temperaturen, Lärm, oder körperlich anstrengende Tätigkeiten.
  2. Rechtliche Grundlagen: Es gibt keine einheitliche Regelung; die Zulage basiert auf Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen.
  3. Anspruchsberechtigung: Der Anspruch ergibt sich aus spezifischen Vereinbarungen und nicht automatisch.
  4. VoraussetzungenTarifverträgeBetriebsvereinbarungen oder arbeitsvertragliche Regelungen legen fest, wer berechtigt ist und unter welchen Bedingungen.
  5. Höhe der Zulage: Wird individuell ausgehandelt und ist abhängig von der Art der Erschwernis, dem Belastungsausmaß, der Tarifeinstufung und regionalen Unterschieden.
  6. Steuerpflicht: Die Zulage ist steuer- und sozialversicherungspflichtig als Teil des Arbeitsentgelts.
  7. Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Sektor: Im öffentlichen Dienst gibt es mit der Erschwerniszulagenverordnung (EZuIV) eine gesetzliche Grundlage, im privaten Sektor basiert der Anspruch auf individuellen Vereinbarungen.
  8. Aktualisierung und Anspruchsprüfung: Richtwerte und Tabellen werden nicht regelmäßig aktualisiert; Arbeitnehmer sollten Verträge prüfen und sich bei Unklarheiten an die Personalabteilung oder einen Rechtsanwalt wenden.

Definition und Überblick

Erschwerniszulage für Arbeitnehmer
(Symbolfoto: Party people studio /Shutterstock.com)

Als Arbeitnehmer ist das Wissen darüber, um was genau es sich eigentlich bei der Erschwerniszulage handelt, von entscheidender Bedeutung. Auch die rechtlichen Grundlagen sollten auf jeden Fall bekannt sein. Nur auf diese Weise kann der Arbeitnehmer für sich feststellen, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Was ist eine Erschwerniszulage?

Die Arbeitszulage definiert sich im Arbeitsrecht als wirtschaftliche Anerkennung respektive Kompensationszahlung des Arbeitgebers für Arbeiten, die der Arbeitnehmer unter für ihn besonders belastenden respektive sehr riskanten Arbeitsbedingungen ausführt. Diese Kompensationszahlung wird in der gängigen Praxis als Gehaltszuschlag ausgezahlt. Durch diese Zahlung erhält der Arbeitnehmer einen wirtschaftlichen Bonus für psychische oder auch physische Strapazen, die von Lärm oder auch extremen Temperaturen respektive sehr schweren körperlichen Arbeitstätigkeiten ausgehen.

Rechtliche Grundlagen und Bedeutung im Arbeitsrecht

Problematisch bei der Erschwerniszulage ist der Umstand, dass sie dem reinen Grundsatz nach überhaupt nicht einheitlich geregelt ist. Sie ist vielmehr abhängig von einzelvertraglichen Regelungen oder Tarifverträgen respektive Betriebsvereinbarungen. In der gängigen Praxis kommt die Zulage jedoch in unterschiedlichen Branchen in verschiedenen Formen zur Anwendung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen hierbei jedoch beachtet werden. Hierbei muss jedoch gesagt werden, dass es das Arbeitsrecht als eigenständiges Gesetz in Deutschland nicht gibt. Das Arbeitsrecht ist vielmehr ein fester Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie anderweitiger gesetzlicher Grundlagen. Für die Erschwerniszulage ist die EZuIV (Erschwerniszulagenverordnung) als gesetzliche Grundlage maßgeblich. Diese kommt jedoch lediglich bei Soldaten sowie Bundesbeamten zur Anwendung. In der privaten Wirtschaft sind Tarifverträge sowie betriebliche Regelungen entscheidend.

Anspruchsberechtigung und Voraussetzungen für eine Erschwerniszulage

Die Erschwerniszulage ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Diese Zulage soll besondere Belastungen, Risiken oder Herausforderungen honorieren, die mit bestimmten Arbeitsumgebungen oder -bedingungen einhergehen.

Voraussetzungen für den Anspruch

Ein Rechtsanspruch auf eine Erschwerniszulage besteht in der Regel nicht automatisch. Die Anspruchsberechtigung ergibt sich vielmehr aus individuellen Vereinbarungen oder kollektivrechtlichen Regelungen. Folgende Voraussetzungen sind maßgeblich:

  • Tarifvertragliche Regelungen: In vielen Branchen oder Berufsgruppen wird der Anspruch auf eine Erschwerniszulage durch Tarifverträge geregelt. Dies gilt beispielsweise für Angestellte im öffentlichen Dienst oder für Beamte und Soldaten gemäß der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV).
  • Betriebsvereinbarungen: Auch durch Betriebsvereinbarungen kann der Anspruch auf eine Erschwerniszulage festgelegt werden. Diese gelten dann für alle Mitarbeiter im Betrieb.
  • Arbeitsvertragliche Regelungen: Einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ebenfalls einen Anspruch auf Erschwerniszulagen begründen.
  • Betriebliche Übung: Zahlt ein Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg Erschwerniszulagen, auch wenn diese nirgendwo schriftlich zugesagt wurden, kann sich daraus ein Anspruch durch betriebliche Übung entwickeln.

Beispiele für anspruchsberechtigte Tätigkeiten

Erschwerniszulagen werden für Tätigkeiten gezahlt, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise:

  • Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung oder in extremen Umgebungen
  • Gefahrenzulagen für Arbeiten auf Baustellen oder in der Nähe von Maschinen
  • Nachtarbeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit
  • Tätigkeiten unter extremen klimatischen Bedingungen oder bei Kontakt mit giftigen Stoffen

Die Höhe der Erschwerniszulage wird zwischen den Vertrags- oder Tarifparteien ausgehandelt und ist in der Regel im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Üblicherweise wird die Zulage pro Stunde bezahlt.  In Deutschland ist die Erschwerniszulage steuerpflichtig und gehört zum Arbeitsentgelt. Sie muss demnach versteuert werden.

Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erschwerniszulage haben. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Zulage sind in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Bei Unklarheiten sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag prüfen oder sich an die Personalabteilung wenden.

Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Sektor

Der Hauptunterschied zwischen dem privaten Sektor und dem öffentlichen Dienst liegt in dem Umstand, dass es für die Anspruchsberechtigung der Erschwerniszulage im öffentlichen Dienst mit der EZuIV eine gesetzliche Grundlage gibt. Dies in der Privatwirtschaft so nicht der Fall. Für Bundesbeamte wie auch Soldaten bedeutet dies, dass sie die Erschwerniszulage unabhängig von ihrem Dienstort in Anspruch nehmen können. Der Arbeitnehmer in der freien Marktwirtschaft hingegen muss dies entweder individuell mit seinem Arbeitgeber vereinbaren oder prüfen, welche Anspruchskriterien für die Zulage in dem jeweiligen Unternehmen vorherrschen.

Beispiele für erschwerte Arbeitsbedingungen

Es gibt eine wahre Vielzahl von Beispielen für erschwerte Arbeitsbedingungen. So kann bereits die Arbeitstätigkeit zu den sogenannten ungünstigen Zeiten wie nachts, an Feier- oder Sonntagen sowie zu anderen, als ungünstig anzusehenden Zeiten, die Zulage begründen. Gleichermaßen verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer in einer extremen Arbeitsumgebung mit starker Kälte oder großer Hitze arbeiten muss oder wenn die Arbeitstätigkeit körperlich sehr stark belastet. Auch die Arbeitstätigkeit, die für den Arbeitnehmer gesundheitliche Risiken mit sich bringt, ist in der gängigen Praxis mit einer Erschwerniszulage verbunden.

Als Beispielbranchen können das Baugewerbe oder das Handwerk sowie auch Müllentsorgungsbetriebe nebst Chemiekonzernen genannt werden. Im öffentlichen Dienst können die Polizei, die Justiz sowie auch der Zoll als Beispiel für Einsatzgebiete mit Anspruchsberechtigung auf die Erschwerniszulage dienen.

Bestimmung und Berechnung der Erschwerniszulage

Es obliegt dem Arbeitgeber in der privaten Marktwirtschaft, die Erschwerniszulage respektive die Anspruchsberechtigung zu bestimmen und sie letztlich zu berechnen. In der gängigen Praxis kommen hierfür Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zur Anwendung. Im öffentlichen Dienst wird die Zulage zumeist mit gewissen Situationen des Einsatzes verknüpft oder pauschal regelmäßig mit der Besoldung ausgezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn die Erschwernisse ein fester Bestandteil des Dienstalltages sind. Es gibt auch im privaten Sektor Unternehmen, die die Zulage aufgrund anhaltender Erschwernisse jeden Monat pauschal auszahlen.

Faktoren, die die Höhe beeinflussen

Es gibt dem reinen Grundsatz nach vier Faktoren, die für die Höhe der Zulage maßgeblich von Bedeutung sind. Zu nennen sind hier die Erschwernisart sowie das Belastungsausmaß nebst der Tarifeinstufung und der Regionaldifferenzierung. Zu der Erschwernisart werden körperlich anstrengende Arbeiten oder auch Arbeiten mit Gesundheitsrisiko respektive der Arbeitseinsatz zu den ungünstigen Zeiten gezählt. Als Belastungsausmaß gilt die Dauer der Belastung. Bei der Regionaldifferenzierung werden die regional vorherrschenden Lebenshaltungskosten oder auch regional vorherrschende Tarifvertrage berücksichtigt.

Methoden zur Festlegung der Zulagenhöhe

In der gängigen Praxis haben sich zwei Methoden zur Festlegung der Zulagenhöhe etabliert. Sowohl die Auszahlung eines Festbetrages als auch der prozentuale Anteil an dem Grundlohn sind nicht unüblich. Es obliegt dem Arbeitgeber, diese Festlegung im Rahmen der geltenden Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorzunehmen. Im öffentlichen Dienst wird die Erschwerniszulage als fester Betrag in die Besoldung integriert.

Steuerliche Behandlung von Erschwerniszulagen

Bedingt durch den Umstand, dass die Erschwerniszulage als fester Bestandteil von dem Arbeitsentgelt angesehen wird, muss auf sie auch Steuern sowie Sozialversicherungsabgaben entrichtet werden. Einen gesetzlich festgelegten Freibetrag gibt es in Deutschland nicht. Dies hat der Bundesfinanzhof so festgestellt. Der Gesetzgeber sieht vielmehr die Zulage als Anteil des Lohns an, weshalb sie auch bei der Lohnsteuer und bei den Sozialabgaben Berücksichtigung finden.

Praktische Beispiele und Tabellen

Wer sich als Arbeitnehmer die Höhe seines Anspruchs auf die Erschwerniszulage selbst ausrechnen möchte, der kann dies ohne nennenswerte Probleme realisieren. In der Privatwirtschaft kann der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung des Unternehmens von dem Arbeitgeber als Anhaltspunkt dafür dienen, welche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.

Ist dies der Fall, so werden in diesen Vereinbarungen auch die jeweiligen Zahlungen der Höhe nach aufgeführt. Im öffentlichen Dienst gibt es Tabellen, die als Grundlage für die Berechnung dienen können. Im ersten Schritt ist es jedoch zunächst erst einmal wichtig, die Art der Erschwerniszulage zu bestimmen. Überdies muss auch die Höhe des Bruttoarbeitsentgelts respektive der Bruttobesoldung bekannt sein, um die Zulage berechnen zu können. Im absoluten Zweifel kann natürlich auch die Hilfe des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden. Im öffentlichen Dienst gibt es hierfür Besoldungsstellen, deren Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung stehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was kann ich tun, wenn mein Anspruch auf Erschwerniszulage abgelehnt wird?

Sollte der Anspruch auf die Erschwerniszulage seitens des Arbeitgebers verneint werden, so sollte der Arbeitnehmer zunächst erst einmal den Grund der Ablehnung erfragen. Sofern dieser Grund den Bestimmungen widerspricht, kann der Arbeitnehmer natürlich seinen Anspruch mittels eines Rechtsanwalts geltend machen. Hierfür steht sowohl der außer- als auch der gerichtliche Weg zur Verfügung und wir stehen diesbezüglich sehr gerne zur Seite.

Wie wirken sich Änderungen im Arbeitsumfeld auf bestehende Zulagen aus?

Sollten die anspruchsbegründenden Kriterien am Arbeitsplatz wegfallen, so entfällt damit auch automatisch der Anspruch auf die Zulage. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass es keine Kompensationsgrundlage mehr gibt.

Sind Erschwerniszulagen auch für Teilzeitkräfte vorgesehen?

Der Anspruch auf die Zulage ist dem reinen Grundsatz nach nicht an die Arbeitszeit des Arbeitnehmers geknüpft. Ausnahmen können sich jedoch aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen heraus ergeben. Auch eine Teilzeitkraft kann dementsprechend einen Anspruch auf die Zulage haben.

Wie oft werden die Tabellen und Richtwerte für Erschwerniszulagen aktualisiert?

Die Aktualisierung der Tabellen oder Richtwerte erfolgt in der gängigen Praxis nicht jedes Jahr. Oftmals sind es lediglich bestimmte Anlässe, die eine Änderung erforderlich werden lassen.

Fazit

Die Erschwerniszulage spielt in der Arbeitswelt eine große Rolle, da der Arbeitgeber auf diese Weise die besonderen Erfordernisse eines Arbeitsplatzes wirtschaftlich honoriert. Es muss allerdings beachtet werden, dass es im privatwirtschaftlichen Sektor hierfür keine eigenständige rechtliche Grundlage gibt. Dementsprechend spielen Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen eine große Rolle. Im öffentlichen Dienst ist dies anders.

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