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Kündigungsschutzverfahren Kosten

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Wenn ein Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber die Kündigung erhält, so ist das für gewöhnlich erst einmal ein richtiger Schock. Jeder Arbeitnehmer hat sich irgendwo ein Leben aufgebaut, welches auf dem Fundament des Erwerbseinkommens aus dem Arbeitsplatz heraus steht. Wird dieses Fundament zum Einsturz gebracht, so hat dies gravierende Auswirkungen auf das gesamte Leben des Arbeitnehmers. Nicht jede Kündigung ist jedoch rechtmäßig und in vielen Fällen nutzen Arbeitgeber dabei die juristische Unwissenheit des Arbeitnehmers aus. Fakt ist jedoch, dass ein Arbeitnehmer durchaus die Möglichkeit hat, sich gegen die ausgesprochene Kündigung entsprechend zur Wehr zu setzen. Das Kündigungsschutzverfahren steht jedem Arbeitnehmer offen, auch wenn dies mit Kosten verbunden ist. Die Abwägung zwischen dem Kostenfaktor und dem Nutzen ist dabei ein wichtiger Aspekt und damit diese Abwägung erfolgen kann muss ein Arbeitnehmer zunächst erst einmal wissen, wie hoch die Kosten bei einem Kündigungsschutzverfahren überhaupt ausfallen.

Die Entscheidung, ob ein Kündigungsschutzverfahren angestrengt wird oder nicht, muss nicht über Nacht erfolgen. Ein gekündigter Arbeitnehmer hat 3 Wochen Zeit, sich zu entscheiden.

Das Wichtigste in Kürze


  • Kündigungsschutzverfahren sind für Arbeitnehmer zugänglich, die ihre Kündigung anfechten möchten.
  • Arbeitnehmer haben 3 Wochen Zeit, um ein solches Verfahren einzuleiten, nachdem sie die Kündigung erhalten haben.
  • Im Verfahren der 1. Instanz trägt jede Partei die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.
  • Rechtsschutzversicherungen können das finanzielle Risiko eines Kündigungsschutzverfahrens erheblich mindern.
  • Der Streitwert im Verfahren basiert auf dem dreifachen des letzten monatlichen Nettoeinkommens des Arbeitnehmers.
  • Rechtsanwälte können die Erfolgschancen im Verfahren erhöhen und das Risiko besser einschätzen.
  • Es ist oft um eine Abfindungszahlung zu verhandeln, deren Höhe verhandelbar ist und oft ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr beträgt.

Der Eingangsstempel entscheidet

Kosten Kündigungsschutzverfahren
Symbolfoto: Von fizkes /Shutterstock.com

Die sogenannte 3-Wochen-Frist beginnt mit dem Erhalt der Kündigung. Sollte sich der Arbeitnehmer aus welchen Gründen auch immer dazu entscheiden, kein Kündigungsschutzverfahren anzustrengen, so gilt die Kündigung als akzeptiert und erlangt damit Rechtsgültigkeit. Arbeitnehmer, die im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sollten sich auf jeden Fall gegen die Kündigung zur Wehr setzen und diese in einem Kündigungsschutzverfahren überprüfen lassen. Zuständig hierfür ist das regional ansässige Arbeitsgericht, welche innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung einen entsprechenden Antrag erhalten muss. Der Eingang des Antrages beim Arbeitsgericht ist für die Frist entscheidend. Es wären dann jedoch immer noch die Frage nach den Kosten zu klären, die mit einem Kündigungsschutzverfahren einhergehen. Hierbei haben sich im Volksmund zahlreiche Missverständnisse eingebürgert, die jedoch jeder juristischen Grundlage entbehren.

Im Kündigungsschutzverfahren der 1. Instanz zahlt jede Partei nur die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.

Durch die Rechtsschutzversicherung vermindert sich das Kostenrisiko, welches bei einem Kündigungsschutzverfahren immer einkalkuliert werden muss, um ein Vielfaches. Ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden obliegt diese Einschätzung natürlich dem gekündigten Arbeitnehmer. Im Zusammenhang mit dieser Thematik muss überdies auch erwähnt werden, dass es vor einem Arbeitsgericht keinen „Rechtsanwaltszwang“ gibt. Ein gekündigter Arbeitnehmer könnte also durchaus theoretisch seine eigene gerichtliche Vertretung übernehmen, was jedoch unter gar keinen Umständen empfehlenswert ist. Da die Rechtsanwaltsgebühren nur einen Teil der Kosten ausmachen, die bei einem Kündigungsschutzverfahren entstehen, ist der Gang zu einem Rechtsanwalt allein schon aus logischen Gesichtsgründen alternativlos. Neben den Rechtsanwaltsgebühren entstehen bei einem derartigen Verfahren auch noch Gerichtsgebühren, die sich der Höhe nach an dem festgelegten Gegenstandwert orientieren.

Wie hoch können die Gerichtsgebühren ausfallen?

Der Gegenstandwert bzw. Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage als Basis für das Verfahren dient, richtet sich nach der Höhe des letzten monatlichen Verdienstes des gekündigten Arbeitnehmers. Hierbei ist der dreifache Wert anzusetzen. Bei einem Monatsnettoverdienst von 3.500 Euro würden also 10.500 Euro als Streitwert festgesetzt. Von diesem Streitwert wird in einem Kündigungsschutzverfahren eine Gerichtsgebühr von 1,0 angesetzt. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für einen Gang zu einem Rechtsanwalt, so würden dessen Gebühren noch hinzukommen. Das Gesamtprozessrisiko steigt natürlich, allerdings bietet ein Rechtsanwaltsbesuch bei einem derartigen Verfahren, zahlreiche Vorteile.

Warum sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden

Für gewöhnlich ist das sprichwörtliche „Tuch“ zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer zerschnitten, wenn es zu einem Kündigungsschutzverfahren kommt. Die Kommunikation ist nicht mehr emotionslos möglich und weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber haben noch ein Interesse daran, dass das Arbeitsverhältnis zukünftig fortgesetzt wird. Dementsprechend geht es in einem Kündigungsschutzverfahren in der Regel um eine Abfindungszahlung, die durchaus einen merklichen Betrag ausmachen kann. Ein Rechtsanwalt ist in der Lage, vorab das Risiko des Verfahrens abzuschätzen und dem Mandanten somit auch realistische Erwartungshaltungen zu vermitteln. Ein Rechtsanwalt kann auch im Vorfeld eine etwaig vorhandene Rechtsschutzversicherung von der Kostenzusage überzeugen, sodass sich das wirtschaftliche Risiko des gekündigten Arbeitnehmers verringert. Ein Rechtsanwalt ist überdies auch in der Lage, eine erheblich fundiertere Klage bei dem Arbeitsgericht einzureichen und somit die Erfolgschancen des gesamten Kündigungsschutzverfahrens zu steigern.

Welche Kosten entstehen durch den Rechtsanwalt

Das Schöne an der anwaltlichen Dienstleistung ist, dass die Gebühren transparent gestaltet sind. Sie richten sich nach dem Streitwert, ähnlich wie die Gerichtsgebühren auch. Bei einem Rechtsanwalt jedoch werden die Gebühren gestaffelt in

  • Verfahrensgebühren i. H. v. 1,3/10
  • Termingebühr i. H. v. 1,2/10
  • etwaig eine Einigungsgebühr i. H. v. 1,0/10
  • Post-/ Telekommunikationspauschale i. H. v. 20 Euro

Zudem muss auch die Umsatzsteuer berücksichtigt werden.

Ist ein Kündigungsschutzverfahren lohnenswert?

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Symbolfoto: Von RomanR /Shutterstock.com

Wenn ein gekündigter Arbeitnehmer das Interesse an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses hat ist ein Kündigungsschutzverfahren auf jeden Fall lohnenswert. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber das gleiche Interesse teilt, sodass die Frage nach einer etwaigen Abfindung in den Vordergrund rückt. Diese Zahlung kann durchaus einen enorm hohen Betrag ausmachen, für den es sich zu streiten lohnt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn diese Zahlung die zu erwartenden Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten übersteigt. Als grobe Faustformel für die Höhe einer Abfindungszahlung kann gesagt werden, dass die Höhe als halbes Monatsgehalt (brutto) für jedes Beschäftigungsjahr angesetzt wird. Dies ist jedoch eine reine Verhandlungssache zwischen den jeweiligen Parteien. An dieser Stelle wäre wiederum ein Rechtsanwalt enorm von Vorteil.

Wenn Sie eine derartige Situation haben und sich nicht sicher sind, ob Sie ein Kündigungsschutzverfahren anstreben möchten oder nicht, so können Sie uns gern kontaktieren. Selbst dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, stehen wir Ihnen sehr gern erstberatend zur Seite und zeigen Ihnen Ihre Chancen vorab auf.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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