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Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot – Was Sie wissen müssen.

Der Mutterschutzlohn stellt für werdende Mütter eine wichtige finanzielle Absicherung dar, wenn ihnen aufgrund ihrer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Durch diese Lohnersatzleistung wird gewährleistet, dass die werdende Mutter wirtschaftlich nicht benachteiligt wird, obwohl sie ihrer Arbeit vorübergehend nicht nachgehen kann. Der vorliegende Artikel erklärt, was es mit dem Mutterschutzlohn genau auf sich hat, wie seine Höhe berechnet wird und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch darauf besteht. Es wird der Unterschied zum Mutterschaftsgeld erläutert und aufgezeigt, in welchen Fällen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann. Zudem erhalten Arbeitgeber und werdende Mütter wertvolle Tipps zum richtigen Verhalten rund um die Thematik Mutterschutzlohn. Insgesamt vermittelt der Artikel einen umfassenden Überblick zu diesem wichtigen Instrument des Mutterschutzes.

Das Wichtigste in Kürze


Der Mutterschutzlohn stellt eine wichtige finanzielle Absicherung für werdende Mütter dar, wenn ihnen aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.

  • Der Mutterschutzlohn ist eine Lohnersatzleistung, die der Arbeitgeber zahlen muss, wenn einer schwangeren Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot erteilt wird.
  • Er setzt die werdende Mutter finanziell so, als hätte sie während der Schwangerschaft weitergearbeitet.
  • Der Mutterschutzlohn basiert auf dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate.
  • Er unterscheidet sich vom Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird.
  • Ein Beschäftigungsverbot kann erteilt werden, wenn die Schwangere ihre Arbeit nicht mehr voll ausüben kann.
  • Die Art der Tätigkeit und der Schwangerschaftsverlauf werden individuell geprüft.
  • Bei Risikoschwangerschaften wird in der Regel ein vollständiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
  • Der Arbeitgeber kann die Kosten beim Mutterschutzlohn von der Krankenkasse erstattet bekommen.
  • Schwangere sollten den Arbeitgeber frühzeitig informieren, um ihre Gesundheit zu schützen.
  • Der Mutterschutzlohn stellt eine wichtige finanzielle Absicherung für werdende Mütter dar.

Was ist der Mutterschutzlohn?

Mutterschutzlohn
Mutterschutzlohn: Finanzielle Absicherung für werdende Mütter bei Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft (Symbolfoto: VGstockstudio /Shutterstock.com)

Sofern einer Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt einer Schwangerschaft das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, so hat in Deutschland der Gesetzgeber den Arbeitgebern die Verpflichtung zur Zahlung des sogenannten Mutterschutzlohnes auferlegt. Den wenigsten Müttern ist allerdings bekannt, worum genau es sich dabei handelt.

Der Mutterschutzlohn ersetzt das Erwerbseinkommen der werdenden Mutter vollständig, auch wenn diese aufgrund ihrer Schwangerschaft der Arbeitstätigkeit nicht mehr nachkommen kann respektive durch das Beschäftigungsverbot nicht mehr darf. Hierbei müssen jedoch die Mutterschaftsfristen beachtet werden.

Bedeutung des Mutterschutzlohns für werdende Mütter

Da die Schwangerschaft für die werdende Mutter eine besonders anspruchsvolle Zeit ist, hat der Mutterschutzlohn eine ganz besondere Bedeutung. Neben der vollen Fokussierung auf den kommenden Nachwuchs kann die Arbeitnehmerin nicht auch noch Sorgen über die eigene wirtschaftliche Zukunft gebrauchen. Durch den Mutterschutzlohn ist die finanzielle Zukunft zumindest für einen ganz bestimmten Zeitraum gesichert.

Grundlagen des Mutterschutzlohns

Die rechtlichen Grundlagen des Mutterschutzlohns sind für werdende Mütter von großer Bedeutung. Denn sie regeln, unter welchen Voraussetzungen ihnen während der Schwangerschaft dieser Lohnersatz zusteht. Wichtig ist dabei, den Mutterschutzlohn klar vom Mutterschaftsgeld abzugrenzen. Beide unterscheiden sich in puncto Rechtsgrundlage, Zahlungsmodalitäten und Zahlungszeitraum teils erheblich. Auch die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot, das wiederum Grundlage für den Mutterschutzlohn ist, sollten Schwangeren bekannt sein.

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Definition und rechtlicher Hintergrund

Der Mutterschutzlohn hat seine rechtliche Grundlage in dem § 18 Satz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Der Gesetzgeber definiert diese Zahlung ausdrücklich als Lohnersatzleistung, die von dem Arbeitgeber für den klar definierten Zeitraum gezahlt werden muss. Der Umfang der Zahlung ist davon abhängig, in welchem Ausmaß das Beschäftigungsverbot gegenüber der werdenden Mutter ausgesprochen wird.

Unterschied zwischen Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

Obgleich in der gängigen Praxis nicht selten eine Verwechselung zwischen dem Mutterschutzlohn und dem Mutterschaftsgeld stattfindet, so handelt es sich um zwei vollständig unterschiedliche Leistungen.

Der Mutterschutzlohn hat seine Rechtsgrundlage in dem § 18 S. 1 MuSchG und das Mutterschaftsgeld in dem § 19 MuSchG. Das Mutterschaftsgeld wird der Arbeitnehmerin während der Zeitspanne der Mutterschutzfristen ausgezahlt. Ein weiterer Unterschied liegt in dem Umstand, dass der Mutterschutzlohn vollständig von dem Arbeitgeber an die Arbeitnehmerin ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber lässt sich diese Zahlung hinterher von der Krankenkasse erstatten. Das Mutterschaftsgeld jedoch wird anteilig von dem Arbeitgeber und anteilig von der Krankenkasse gezahlt.

Wann und warum wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen?

Die Grundvoraussetzung für ein Beschäftigungsverbot ist der Umstand, dass die werdende Mutter aufgrund ihres Schwangerschaftszustandes nicht mehr dazu in der Lage ist, den Arbeitsverpflichtungen des Arbeitsverhältnisses vollumfänglich nachzukommen. Es muss hierbei jedoch eine Unterscheidung vorgenommen werden zwischen dem vollständigen und dem teilweisen Beschäftigungsverbot. Die Art und der Umfang der beruflichen Tätigkeit werden hierbei individuell beurteilt.

Voraussetzungen für den Mutterschutzlohn

Ob eine werdende Mutter Anspruch auf Mutterschutzlohn hat, hängt entscheidend vom Umfang des Beschäftigungsverbots ab. Während bei Risikoschwangerschaften in der Regel ein umfassendes Verbot ausgesprochen wird, kann dieses bei unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf auch nur Teilbereiche der Tätigkeit betreffen. Die Bandbreite möglicher Auslöser für ein Beschäftigungsverbot ist groß – von körperlich belastenden Aufgaben bis hin zu Gefahrstoffen. Doch welche Kriterien gelten hier im Detail?

Vollständiges vs. teilweises Beschäftigungsverbot

Das vollständige Beschäftigungsverbot bezieht sich auf die vollumfängliche berufliche Tätigkeit des Arbeitsverhältnisses. Die schwangere Arbeitnehmerin wird von ihrer Arbeitsstelle freigestellt und braucht dementsprechend auch nicht an der Arbeitsstätte zu erscheinen. Das teilweise Beschäftigungsverbot bezieht sich auf gewisse Teilbereiche der beruflichen Verpflichtung, sodass die schwangere Arbeitnehmerin in dem Unternehmen des Arbeitgebers anderweitige Aufgaben übernimmt und lediglich diejenigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf, auf die sich das Beschäftigungsverbot erstreckt.

Beispiele für Situationen, die zu einem Beschäftigungsverbot führen

Es gibt eine wahre Vielzahl von Situationen, die zu einem Beschäftigungsverbot führen können. Von beruflichen Aufgaben, die von der schwangeren Arbeitnehmerin das Heben von schweren Lasten erfordern, über die Arbeit mit Gefahrenstoffen, die die Gesundheit der Arbeitnehmerin respektive des ungeborenen Kindes gefährden können, ist die Bandbreite sehr vielseitig. Auch die Tätigkeit in einem Kindergarten kann ein Beschäftigungsverbot nach sich ziehen, da diese Tätigkeit besonders stressig und zudem auch eine sehr hohe Unfallgefahr in sich birgt.

Risikoschwangerschaft und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

Durchläuft die werdende Mutter eine Risikoschwangerschaft, so hat dies auf den Arbeitsplatz gravierende Auswirkungen. In der gängigen Praxis bringt die Risikoschwangerschaft stets ein vollständiges Beschäftigungsverbot mit sich, da der Gesetzgeber den Schutz der Mutter und des ungeborenen Lebens über alles stellt. Stress ist dabei auf jeden Fall zu vermeiden.

Berechnung des Mutterschutzlohns

Die rechtlichen Grundlagen des Mutterschutzlohns sind für werdende Mütter von Bedeutung. Dabei geht es vor allem darum, unter welchen Voraussetzungen ihnen dieser Lohnersatz während der Schwangerschaft zusteht. Es ist wichtig, den Mutterschutzlohn vom Mutterschaftsgeld abzugrenzen, da sich diese Leistungen in einigen Punkten unterscheiden. Auch die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot, das wiederum die Grundlage für den Mutterschutzlohn bildet, sind relevant.

Grundlagen der Berechnung

Da der Mutterschutzlohn den gesetzlichen Hintergedanken hat, dass die werdende Mutter finanziell so gestellt wird, als wenn sie während der Schwangerschaft gearbeitet hätte, ist die Berechnung des Mutterschutzlohnes von entscheidender Bedeutung. Als Berechnungsgrundlage dient der Zeitraum der vergangenen 13 Wochen respektive der vergangenen 3 Monate.

Einbeziehung verschiedener Entgeltbestandteile

Um den Mutterschutzlohn zu berechnen, werden verschiedene Entgeltbestandteile berücksichtigt. Neben dem Einkommen wird auch die Urlaubsvergütung sowie die Feiertagsvergütung nebst der Vergütung für eine etwaige Arbeitsunfähigkeit herangezogen. Gleichermaßen verhält es sich mit Vergütungen in Form von Sachbezügen oder für Mehrarbeit respektive Provisionen und Prämien.

✔ Praktisches Berechnungsbeispiel


Wird einer Mutter für den Gesamtzeitraum vom 08.08. – 12.11. ein Mutterschutzgeld zugesprochen, so berechnet sich das Mutterschutzgeld bei einem monatlichen Festgehalt in Höhe von 1.700 EUR wie folgt:

August (18 Tage von insgesamt 23. Tagen auf Basis 1.700 EUR): 1.700 geteilt durch 23 = 73,91 x 18 = 1.330,38 EUR
September = 1.700 EUR
Oktober = 1.700 EUR
November (12 Tage von insgesamt 22 Tagen): 1.700 geteilt durch 22 = 77,27 x 12 = 927,24 EUR

Besonderheiten bei schwankendem Entgelt

Sollte das Gehalt der Arbeitnehmerin durch Provisionen oder sonstige Zahlungen schwanken, so wird für die Berechnung des Mutterschutzlohnes das Durchschnittsgehalt des veranlagten Zeitraumes herangezogen. Einmalzahlungen wie Trinkgelder, für die die Arbeitnehmerin keine Gegenleistung erbracht hat, werden nicht berücksichtigt.

Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse

Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse den gezahlten Mutterschutzlohn erstattet. Die Höhe der Erstattung hängt von der Größe des Unternehmens ab. Diejenigen Arbeitgeber, in deren Unternehmen nicht mehr als 30 Mitarbeiter tätig sind, können 80 Prozent des gezahlten Mutterschutzlohnes als Erstattung bekommen.

Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch

Die Grundvoraussetzung für den Erstattungsanspruch ist, dass ein entsprechender Antrag an die Krankenkasse gestellt wird. Überdies muss die schwangere Arbeitnehmerin auch ein Beschäftigungsverbot des behandelnden Gynäkologen vorweisen.

Das U2-Verfahren erklärt

Das U2-Verfahren besagt, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf den Ersatz der Arbeitgeberaufwendungen hat. Im Rahmen dieses Verfahrens muss ein Antrag an die Krankenkasse gerichtet werden.

Antragstellung und Prozess bei der Krankenkasse

Der Antrag an die Krankenkasse muss in schriftlicher Form eingereicht werden. Das Beschäftigungsverbot des behandelnden Gynäkologen der Arbeitnehmerin muss diesem Antrag beigefügt werden. Nach der Antragsstellung ergeht ein Prüfungsprozess der Krankenkasse, welcher mit dem Entscheidungsbescheid endet.

Tipps für Arbeitgeber und werdende Mütter

In der Arbeitswelt treffen oft unterschiedliche Interessen und Prioritäten aufeinander, insbesondere wenn es um das sensible Thema Schwangerschaft geht. Für beide Parteien, sowohl Arbeitgeber als auch die werdende Mutter, gibt es wesentliche Punkte, die beachtet werden sollten. Diese Hinweise dienen dem Schutz und dem gegenseitigen Verständnis – ein essentieller Schritt für ein harmonisches Miteinander im beruflichen Umfeld.

Wichtige Schritte nach Bekanntgabe der Schwangerschaft

Das Wichtigste bei der Schwangerschaft ist, dass der Arbeitgeber Kenntnis von den besonderen Umständen erhält. Da mit der Schwangerschaft auch eine besondere Schutzsituation der Arbeitnehmerin einhergeht, kann der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung nur nachkommen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat.

Kommunikation zwischen Arbeitgeber und schwangerer Mitarbeiterin

Die Kommunikation zwischen dem Arbeitgeber und der schwangeren Arbeitnehmerin sollte, unabhängig von der persönlichen Beziehung zwischen den beiden Parteien, aus Beweisgründen stets in schriftlicher Form erfolgen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Der häufigste Fehler ist, dass die Schwangerschaft geheim gehalten wird. Aus dieser Geheimhaltung heraus ergibt sich ein Risiko für die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes. In Zukunft kommt der Punkt, an dem sich die Schwangerschaft schlicht und ergreifend nicht mehr verbergen lässt. Erfährt der Arbeitgeber erst dann von der Schwangerschaft, so verliert er das Vertrauen in die Ehrlichkeit seiner Arbeitnehmerin und kann für etwaige Schäden an der Gesundheit, die durch die Geheimhaltung entstanden sind, nicht in die Haftung genommen werden.

FAQs

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn nicht zahlt? In derartigen Fällen sollte die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber schriftlich zu der Zahlung auffordern. Sofern der Arbeitgeber auf diese Aufforderung nicht reagiert, kann der Gang zu einem Rechtsanwalt den gewünschten Erfolg mit sich bringen.

Wie unterscheidet sich der Mutterschutzlohn von anderen Leistungen während der Schwangerschaft? Der Mutterschutzlohn wird lediglich dann gezahlt, wenn es ein Beschäftigungsverbot der Arbeitnehmerin gibt. Er steht zudem nicht während der Mutterschutzfrist zur Verfügung.

Was sollten Arbeitgeber bei mehreren gleichzeitig schwangeren Mitarbeiterinnen beachten? Arbeitgeber müssen bei mehreren schwangeren Frauen unbedingt den Gleichstellungsgrundsatz beachten. Sofern diese Arbeitnehmerinnen identische Tätigkeiten ausüben, gilt für sie auch das Prinzip der Gleichbehandlung. Einer schwangeren Arbeitnehmerin kann dementsprechend nichts zugemutet werden, was der anderen schwangeren Arbeitnehmerin nicht zugemutet wird.

Fazit

Der Mutterschutzlohn ist ein wichtiges Instrument für die Gleichstellung am Arbeitsplatz.

Durch den Mutterschutzlohn wird die schwangere Arbeitnehmerin in eine Stellung versetzt, die sie mit der Stellung einer arbeitenden Person gleichstellt. Dies ist ein bedeutungsvoller Aspekt für eine sorgenfreie Schwangerschaft, die zudem auch die Gesundheit des ungeborenen Kindes schützt.

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