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Arbeitszeugnis anfechten – Wie gehe ich am besten vor?

Widerspruch gegen Arbeitszeugnis einlegen? Wann sinnvoll und wie geht man vor?

Wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer beendet wird, so zählt der Moment der Übergabe von dem Arbeitszeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers zu den absolut wichtigsten Momenten. Das Arbeitszeugnis ebnet mitunter den weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers, sodass sich ein prüfender Blick auf dieses Arbeitszeugnis auf jeden Fall lohnt. Nicht immer ist der Inhalt von dem Arbeitszeugnis auch tatsächlich so positiv, sodass der Arbeitnehmer erst einmal ratlos ist. Vielen Arbeitnehmern ist jedoch der Umstand überhaupt nicht bewusst, dass es in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis gibt und dass es auch die Möglichkeit gibt, gegen ein weniger wohlwollendes Arbeitszeugnis vorzugehen. Die Anfechtung des Arbeitszeugnisses ist diesbezüglich ein sehr probates Mittel.

Gesetzlich verankertes Recht auf ein Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat ein gesetzlich verankertes Recht auf das Arbeitszeugnis und kann das Arbeitszeugnis auch entsprechend von dem Arbeitgeber einfordern. Die Art von dem Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer bestimmen und im Zweifel sollte auf jeden Fall ein erfahrener Rechtsanwalt zurate gezogen werden. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich bestens mit den Tücken und Fallstricken in Arbeitszeugnissen aus. Gerne beraten wir Sie.

Die rechtliche Grundlage für das Recht auf ein Arbeitszeugnis

Die rechtliche Grundlage für das Recht eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis stellt der § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Dieser Paragraph besagt, dass im Zuge der Beendigung von einem dauernden Dienstverhältnis ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis von dem Arbeitgeber einfordern kann. Unterschieden werden muss dabei jedoch zwischen einem sogenannten einfachen Arbeitszeugnis, welches sich lediglich auf das Arbeitsverhältnis an sich sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses bezieht, und dem qualifizierten Arbeitszeugnis, welches sich auf die speziell erbrachten Leistungen sowie etwaig ausgeübte Führungsaufgaben des Arbeitnehmers in dem Arbeitsverhältnis bezieht.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis bietet natürlich im Zusammenhang mit dem weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers erheblich bessere Chancen. Dementsprechend sollte jeder Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber ein derartiges Arbeitszeugnis einfordern.

Welche Gründe kann es für die Anfechtung eines Arbeitszeugnisses geben?

In der gängigen Praxis finden sich in zahlreichen Arbeitszeugnissen Fehler wieder, welche eine Anfechtung des Arbeitszeugnisses begründen können. Insbesondere die sogenannten formalen Fehler sind hierbei keine Seltenheit. Die Prüfung des Arbeitszeugnisses obliegt dabei jedoch dem Arbeitnehmer und mitunter gibt es Schwierigkeiten dabei, diese Fehler als solche zu erkennen. In der Regel handelt es sich bei formalen Fehlern um Fehler im reinen Aufbau von dem Arbeitszeugnis.

Arbeitszeugnis anfechten
Wann macht es Sinn ein Arbeitszeugis oder Leistungsbeurteilung anzufechten bzw. Widerspruch einzulegen? (Symbolfoto: Lisa-S/Shutterstock.com)

Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses im Überblick

  • die genauen Daten zu dem Arbeitnehmer
  • die genaue Beschreibung der Tätigkeit während des Arbeitsverhältnisses
  • der Beendigungsgrund von dem Arbeitsverhältnis
  • das Datum sowie die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers

Das Streitpotenzial bei einem Arbeitszeugnis

In der gängigen Praxis kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer im Hinblick auf die Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers. Dass beide Parteien diesbezüglich durchaus unterschiedliche Ansichten vertreten ist menschlich absolut nachvollziehbar, allerdings hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Der Gesetzgeber sagt somit, dass negativ formulierte Bemerkungen seitens des Arbeitgebers in dem Arbeitszeugnis von dem Arbeitnehmer nicht zulässig sind. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass dem Arbeitnehmer durch ein negatives Arbeitszeugnis die Arbeitssuche erschwert wird. Viele Arbeitgeber umgehen diese gesetzliche Vorschrift jedoch dahingehend, dass sie eine „eigene“ Sprache und entsprechende Formulierungen in dem Arbeitszeugnis verwenden.

Formulierungen und ihre Tücken

Nicht jedem Arbeitnehmer sind jedoch diese Formulierungen bekannt, sodass im Zweifel unser Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Prüfung des Arbeitszeugnisses beauftragt werden sollte. Auf der Grundlage des § 109 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) kann ein derartiges Zeugnis dann angefochten werden, wenn es formelhafte oder missverständliche Formulierungen enthält. Der § 109 Abs. 2 GewO schreibt eindeutig vor, dass ein Arbeitszeugnis in klarer und unmissverständlicher Sprache gehalten werden muss. Dementsprechend dürfen sich in diesem Zeugnis auch keinerlei Merkmale bzw. Formulierungen darin wiederfinden, welche als Geheimsprache unter Arbeitgebern gewertet werden können.

Weitere Formalfehler im Überblick

  • eine fehlerhafte Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit
  • eine gänzlich fehlende Tätigkeitsbeschreibung
  • Rechtschreibfehler in auffällig häufiger Form

Das Arbeitszeugnis kann als sehr schlecht gewertet werden

Sollte ein Arbeitszeugnis des Arbeitnehmers auf eine qualitativ negative Arbeitsleistung des Arbeitnehmers schließen lassen, so ist der Arbeitgeber diesbezüglich in der Beweispflicht. Dementsprechend muss der Arbeitgeber in derartigen Fällen den Beweis erbringen, dass die Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers für die Dauer des Arbeitsverhältnisses tatsächlich schlechter als ausreichend gewesen sind.

Rechtlich zulässige Gründe für ein schlechtes Arbeitszeugnis

  • Mobbingverhalten des Arbeitnehmers
  • regelmäßige Verspätungen
  • die Verweigerung der Arbeitsleistung

Ein sehr häufiger Anfechtungsgrund

Herausragende Leistungen werden in dem Arbeitszeugnis nicht gewürdigt. Es kommt nicht selten vor, dass in dem Arbeitszeugnis des Arbeitsnehmers besonders herausragende Leistungen mit keiner einzigen Silbe Erwähnung finden. Da in diesem Bereich die Sichtweisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer fast schon naturgemäß vollständig auseinandergehen hat der Gesetzgeber diesbezüglich gewisse Kriterien festgelegt, was genau als herausragende Leistung betrachtet werden muss.

Dies sind herausragende Leistungen in einem Arbeitsverhältnis

  • eine gute Teamführungstätigkeit
  • Erfolge in besonderen Projekten der Arbeitstätigkeit
  • erfolgreich durchgeführt Umstrukturierungsmaßnahmen in der jeweiligen Abteilung des Arbeitnehmers

Sollte ein Arbeitnehmer derartige Tätigkeiten in dem Unternehmen ausgeführt haben und diese Tätigkeiten in dem Arbeitszeugnis nicht wiederfinden, so ist dies natürlich besonders ärgerlich. Diesbezüglich muss jedoch erwähnt werden, dass sich die Beweislast in derartigen Fällen umkehrt. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer die besonders herausragenden Leistungen beweisen muss.

Nicht selten wechselt in einem Unternehmen die Personalie der vorgesetzten Person regelmäßig, sodass der Arbeitnehmer zunächst erst einmal überhaupt nicht von der vorgesetzten Person beurteilt werden kann. Dementsprechend knapp fällt in der Regel ein entsprechendes Arbeitszeugnis aus, was jedoch einen Grund zur Anfechtung des Arbeitszeugnisses darstellt. Ein sehr knapp formuliertes Arbeitszeugnis, welches lediglich aus einigen wenigen Sätzen besteht, suggeriert einem möglichen neuen Arbeitgeber, dass es zu dem Arbeitnehmer nun einmal nicht viel zu sagen gibt. Ein Arbeitnehmer muss dies jedoch so in dieser Form nicht hinnehmen und kann auf ein ausführlicheres Arbeitszeugnis bestehen.

Die richtige Vorgehensweise zur Anfechtung des Arbeitszeugnisses

Natürlich ist es absolut nachvollziehbar, dass ein Arbeitnehmer nach dem Erhalt des weniger wohlwollenden Arbeitszeugnisses nicht gerade begeistert ist. Trotz des Umstandes der Enttäuschung sollte zunächst erst einmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. In diesem Gespräch sollte die Problematik sachlich angesprochen und die Anforderung eines neuen Arbeitszeugnisses deutlich gemacht werden. Sollte das Arbeitszeugnis tatsächlich sachliche oder formale Fehler enthalten, so wird der Arbeitgeber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schnellstmöglich eine Änderung des Arbeitszeugnisses veranlassen bzw. selbst durchführen. Sollte sich der Arbeitgeber jedoch diesbezüglich wenig kooperativ zeigen, so sollte der Arbeitnehmer in schriftlicher Form dem Arbeitgeber mitteilen, dass dieses Arbeitszeugnis so in dieser Form nicht hingenommen und dass eine Änderung des Arbeitszeugnisses mit Fristsetzung verlangt wird.

Für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses gilt in Deutschland eine gesetzliche Frist von drei Jahren.

Sollte der Arbeitnehmer auf diese schriftliche Anforderung nicht oder nur wenig kooperativ reagieren kann der Arbeitnehmer die Anfechtung des Arbeitszeugnisses ankündigen. Hierfür gilt in Deutschland eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. In der gängigen Praxis wird ein Arbeitgeber, wenn der Beweis von mangelhaften Leistungen nicht erbracht werden kann, das Arbeitszeugnis entsprechend schnell zur Vermeidung eines Rechtsstreits abändern. Sofern der Arbeitnehmer jedoch darauf besteht, dass herausragende Leistungen in das Arbeitszeugnis aufgeführt werden, sollten die entsprechenden Beweise auch tatsächlich vorhanden sein.

Es ist durchaus auch denkbar, dass der Arbeitgeber auf die Forderungen des Arbeitnehmers überhaupt nicht reagiert. In diesen Fällen sollte der Arbeitnehmer den Versuch der Lösung des Problems in Eigenregie jedoch unterlassen und direkt den Weg zu einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht antreten. Unser Fachanwalt verfügt über eine sehr lange Erfahrung im Arbeitsrecht und kennt sich mit allen Hürden und Fallstricken bei der Leistungsbeurteilung aus. Gerne prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis und besprechen mit Ihnen die sinnvollste Vorgehensweise.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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