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Arbeitsschutzgesetz: Bedeutung und Auswirkungen auf den Arbeitsalltag

Wer in Deutschland als Arbeitnehmer einer Erwerbstätigkeit in einem Angestelltenverhältnis nachgeht, der unterliegt dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde ins Leben gerufen, um Arbeitnehmer vor Ausbeutung und unzumutbaren Arbeitsbedingungen zu schützen. Trotz dieser umfangreichen gesetzlichen Grundlage gibt es in der gängigen Praxis immer noch Arbeitsbedingungen, die gegen diese gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.

Der Grund hierfür mag in dem Umstand liegen, dass der Arbeitnehmer nicht genau über die gesetzlichen Bestimmungen Bescheid weiß. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser wichtigen Thematik zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dem Schutz der Arbeitnehmer in Deutschland vor Ausbeutung und unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Es legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest und hat entscheidende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

  1. Gesetzlicher Schutz für Arbeitnehmer: Das ArbSchG bietet einen umfassenden Schutz für Arbeitnehmer vor Ausbeutung und gefährlichen Arbeitsbedingungen.
  2. Wichtige Gesetzesparagraphen: Besonders relevant sind die §§ 2 und 4 des ArbSchG, die sich auf die Unfallverhütung und den Schutz der Gesundheit und des Lebens am Arbeitsplatz konzentrieren.
  3. Kontrolle durch Bundesländer: Die Einhaltung des ArbSchG wird in Deutschland von den Ländern kontrolliert, wobei die Gewerbeaufsichtsämter oder Arbeitsschutzämter zuständig sind.
  4. Pflichten des Arbeitgebers: Arbeitgeber müssen für sichere Arbeitsplätze sorgen und regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchführen.
  5. Unterweisung der Arbeitnehmer: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Arbeitsschutzmaßnahmen zu informieren und zu unterweisen.
  6. Spezielle Sicherheitspflichten: Für bestimmte gefährliche Arbeitsbereiche oder -bedingungen gelten zusätzliche Sicherheitspflichten.
  7. Rechte der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben das Recht auf Einhaltung der Arbeitszeiten, Schutzmaßnahmen und können bei Gefahr den Arbeitsplatz verlassen.
  8. Konsequenzen bei Verstößen: Verstöße gegen das ArbSchG können zu ernsthaften Konsequenzen wie Strafen, Schadensersatzansprüchen oder Unternehmensstilllegungen führen.

Grundlagen des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz ist die rechtliche Grundlage für sämtliche Belange sowie Grundpflichten, die sich rund um die Thematik des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bewegen.

Arbeitsrecht: Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz spielt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag, indem es durch Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wesentlich zum Wohlergehen der Arbeitnehmer beiträgt (Symbolfoto: Quality Stock Arts /Shutterstock.com)

Insbesondere die §§ 2 sowie 4 sind maßgeblich, da diese Paragrafen die Unfallverhütung am Arbeitsplatz sowie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz in den Fokus stellen. Es handelt sich hierbei um Rechtsansprüche, die der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber hat. Zudem wird im ArbSchG auch gesetzlich die Maximalarbeitszeit eines Arbeitnehmers festgelegt.

Die Kontrolle der Einhaltung dieses Gesetzes ist in Deutschland eine Angelegenheit der Bundesländer, allgemeinhin wird von Ländersache gesprochen. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes sind die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für den Arbeitsschutz respektive die Bezirksregierungen. In Schleswig-Holstein gibt es eine Ausnahme: Hier ist die Landesunfallkasse zuständig für die Kontrolle. Der Geltungsbereich des ArbSchG erstreckt sich sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Beschäftigte nebst arbeitnehmerähnlichen Personen sowie auf Beamte und Beschäftigte, die in Werkstätten für Behinderte eingesetzt sind.

Pflichten des Arbeitgebers

Das Arbeitsschutzgesetz fußt auf dem Prinzip, dass das Recht des Arbeitnehmers als Pflicht des Arbeitgebers verstanden werden muss. Dementsprechend ergeben sich für den Arbeitgeber sowohl allgemeine Pflichten als auch spezifische Verpflichtungen, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen.

Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus dem Arbeitsschutzgesetz heraus allgemeine Pflichten, denen er in regelmäßigen Abständen nachkommen muss. Als wichtigste Verpflichtung gilt dabei, dass der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers für diesen sicher ausgestaltet ist und dass dementsprechend für den Arbeitnehmer keine Gefährdung der Gesundheit oder des Leibes respektive des Lebens aufgrund seiner Arbeitstätigkeit befürchten muss.

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahme gehört ebenso zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers wie auch die Einhaltung von Sondervorschriften, die sich aus dem ArbSchG heraus ergeben können. Zu nennen sind hier in erster Linie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nebst der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung stellt dem reinen Grundsatz nach das Herzstück des Schutzkonzeptes dar, welches das ArbSchG von dem Arbeitgeber verlangt. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, sämtliche Gefährdungspotenziale in seinem Unternehmen einzuschätzen und auf der Grundlage dieser Erkenntnisse Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten respektive deren Gesundheit zu schützen.

Unterweisung und Information der Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat aus dem ArbSchG heraus die Verpflichtung, die Arbeitnehmer in seinem Unternehmen über den Gesundheitsschutz sowie die Arbeitssicherheit zu unterweisen. Der Gesetzgeber schreibt diesbezüglich jedoch mit der Formulierung „in angemessener Weise“ dies eher vage vor. Diese Unterweisung hat jedoch während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu erfolgen.

Überdies schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass die Unterweisungen regelmäßig wiederholt werden müssen. Sollten sich gewisse Aspekte des Arbeitsschutzes verändern, so müssen die Arbeitnehmer umgehend davon unterrichtet werden. Gleichermaßen verhält es sich, wenn neue Arbeitsmittel in dem Unternehmen zur Anwendung kommen. Die Unterweisung respektive Information der Arbeitnehmer muss durch den Arbeitgeber protokolliert respektive dokumentiert werden.

Spezielle Pflichten in Bezug auf Arbeitsstätten und Arbeitsmittel

Sollte es in dem Unternehmen des Arbeitgebers Arbeitsbereiche geben, die als besonders gefährlich einzustufen sind, so dürfen zu diesem Arbeitsbereich lediglich ganz bestimmte Arbeitnehmer Zugang haben. Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer, die eigens für diesen Bereich gesondert ausgebildet respektive unterwiesen wurden. Bedingt durch die gesonderte Unterweisung respektive spezielle Ausbildung dieser Arbeitnehmer schützen diese sich selbst, da sie die Gefahr sowie auch die hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen kennen und in der Lage sind, sich bei einer drohen Gefährdung der Sicherheit selbst retten zu können.

Das ArbSchG schreibt derartige gesonderte Sicherungspflichten nicht nur für besonders gefährliche Arbeitsplätze vor. Es gelten diese Bestimmungen auch für Alleinarbeit respektive Einzelarbeitsplätze, falls der Arbeitnehmer während der Nachtzeit oder mittels eines erhöhten Energieaufwandes Materialien verarbeitet respektive wenn brennbare / giftige Arbeitsstoffe verarbeitet werden. Auch für Arbeiten an elektrischen Maschinen sowie Hochdruckanlagen sind gesonderte Sicherungspflichten zu beachten. Dies gilt auch für Gefahrguttransporte oder in extremen Hitze- respektive Kälteproduktionen.

Rechte der Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat aus dem ArbSchG heraus Rechte, die er gegenüber dem Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann. Der Gesetzgeber nimmt hierbei eine Differenzierung vor zwischen den sogenannten allgemeinen Rechten und den gesonderten Rechten, die sich aus einer bestimmten Situation heraus ergeben.

Allgemeine Rechte der Arbeitnehmer

Zu den allgemeinen Rechten der Arbeitnehmer zählen die Einhaltung der Arbeits- sowie auch Pausen-/Ruhezeiten in der Form, wie sie arbeitsvertraglich zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wurden. Sollten die arbeitsvertraglich vereinbarten Zeiten gegen das ArbSchG verstoßen, so sind sie rechtlich als unzulässig zu betrachten. Der Arbeitnehmer hat dann das Recht auf eine Vertragsveränderung respektive eine Nachbesserung. Überdies hat der Arbeitnehmer auch das Recht auf Teilzeit sowie Mutterschutz und Urlaub.

Recht auf Vorschläge und Beschwerden

Der Arbeitnehmer hat das Recht darauf, Vorschläge in dem Unternehmen einzubringen und ggfls. Beschwerden bei Verstößen gegen das ArbSchG vorzubringen. Für den Arbeitgeber bringt dieses Recht die Verpflichtung mit sich, die vorgebrachten Beschwerden zu beachten und bei dem Vorliegen eines Erfordernisses Änderungen vorzunehmen.

Recht zum sofortigen Verlassen des Arbeitsplatzes bei Gefahr

Das Arbeitsschutzgesetz stellt auch eine gesetzliche Legitimation für gewisse Verhaltensmuster dar, die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz an den Tag legen. So darf der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass dieser seine Gesundheit oder sein Leben für das Unternehmen riskiert. Gem. § 9 Abs. 3 ArbSchG hat der Arbeitnehmer das Recht, seinen Arbeitsplatz bei einer drohenden erheblichen Gefahr für den Leib oder das Leben respektive die Gesundheit zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. Rechtliche oder berufliche Nachteile dürfen dem Arbeitnehmer aus diesem Verhalten heraus nicht entstehen.

Konsequenzen bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz

Sollte ein Arbeitgeber gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen, so kann dieses Verhalten gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Denkbar sind sowohl allgemeine Strafen seitens der Aufsichtsbehörden sowie auch individuelle Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber richten kann. Bei sehr gravierenden Verstößen kann sogar eine Stilllegung des Unternehmens von dem Arbeitgeber drohen.

Arbeitsschutzgesetz in der Praxis

In der gängigen Praxis sind sich die Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer bewusst und setzen die gesetzlichen Bestimmungen des ArbSchG auch gewissenhaft um. Es gibt in den meisten Unternehmen entsprechende Sicherheitskonzepte und sogar speziell beauftragte Arbeitnehmer, die die Einhaltung dieser Vorschriften kontrollieren.

Ein hervorragendes Beispiel hierfür ist der Brandschutzbeauftragte, der von dem Arbeitgeber beauftragt wird. Der Arbeitgeber hat ein gesetzliches Direktionsrecht und kann entsprechende Arbeitnehmer bestimmen, die dieses Aufgabengebiet in dem Unternehmen abdecken.

Praktische Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Unternehmensalltag

Die praktische Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Unternehmensalltag kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Hier sind einige konkrete Beispiele und Handlungsanweisungen:

Organisation der Arbeitssicherheit

Die Unternehmensleitung trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. In Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich, der den Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes unterstützt. Darüber hinaus ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustellen. Diese Fachleute beraten und unterstützen die Unternehmensleitung bei der betrieblichen Prävention und übernehmen in der Regel auch selbst Aufgaben bei der Umsetzung.

Gefährdungsbeurteilungen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Analyse der potenziellen Gefahren, die von der Arbeitsstätte als Ganzes und von jedem einzelnen Arbeitsplatz ausgehen. Sie muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden oder wenn sich Gegebenheiten im Unternehmen ändern, wie z.B. Änderungen in den Arbeitsverfahren oder -prozessen. Die Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Risiken zu benennen.

Entwicklung von Sicherheitskonzepten

Sicherheitskonzepte können auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen entwickelt werden. Sie sollten Maßnahmen enthalten, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Beispiele für solche Maßnahmen könnten der Umbau von Maschinen, andere Lagerung, Hilfs- und Transportmittel, Hubtische etc. sein. Darüber hinaus können Unternehmen auch Anti-Stress-Trainings anbieten, um die Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu umgehen.

Einbeziehung der Mitarbeiter

Die Mitarbeiter sollten aktiv in den Prozess der Arbeitssicherheit einbezogen werden. Sie können beispielsweise dazu ermutigt werden, Probleme und Anregungen direkt an die Geschäftsführung oder die Innovationskreise zu richten. Alternativ können sie ihre Kritik, ihr Lob und ihre Anregungen schriftlich festhalten und in einem „Kummerkasten“ hinterlassen. Anonyme Mitarbeiterbefragungen können ebenfalls durchgeführt werden, um Feedback zu sammeln und die Arbeitssicherheit zu verbessern.

Die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Unternehmensalltag erfordert eine kontinuierliche Anstrengung und Engagement von allen Beteiligten. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Implementierung effektiver Sicherheitsmaßnahmen können Unternehmen jedoch ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld schaffen.

Schlussfolgerungen

Das Arbeitsschutzgesetz hat in der gängigen Praxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine enorm hohe Bedeutung, da die Sicherheit am Arbeitsplatz essenziell für die Produktivität eines Unternehmens ist. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht und kann sich Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen schlicht und ergreifend nicht leisten, da ein Verstoß gegen das ArbSchG gravierende Konsequenzen nach sich zieht.

Überdies hat der Arbeitgeber auch ein starkes Eigeninteresse daran, dass die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz sicher und gesund ihre Aufgaben ausführen können. Nur auf diese Weise kann ein Unternehmen produktiv und erfolgreich Umsatz generieren.

Wichtige Begriffe kurz erklärt


Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Begriff im Arbeitsschutzgesetz und bezeichnet die systematische Ermittlung und Bewertung aller Faktoren, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beeinflussen könnten. Sie ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Schritten. Zunächst werden mögliche Gefährdungen und deren Quellen systematisch identifiziert. Dies kann durch die Prüfung aller grundsätzlich möglichen Gefährdungsfaktoren erfolgen, die zu Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können.

Die ermittelten Gefährdungen werden dann beurteilt, um festzustellen, ob bereits getroffene Maßnahmen ausreichend sind oder ob weitere Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dabei werden die Gefährdungen sowohl einzeln als auch im Zusammenhang beurteilt.

Nach der Beurteilung der Gefährdungen werden konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt. Diese Maßnahmen werden durchgeführt und ihre Durchführung sowie ihre Wirksamkeit werden überprüft. Schließlich wird die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben, um den Prozess kontinuierlich zu verbessern.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Verfahren zur systematischen Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten, die aus den Arbeitsbedingungen entstehen. Sie dient dazu, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt dabei immer beim Arbeitgeber, auch wenn die Aufgaben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung an fachkundige Personen übertragen werden können.

Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz, das dazu dient, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und zu verbessern.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist eine deutsche Verordnung, die Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten festlegt. Sie dient der Umsetzung der EU-Arbeitsstätten-Richtlinie 89/654/EWG und wurde zuletzt im Jahr 2016 an den technischen Fortschritt angepasst.

Die ArbStättV beinhaltet Regelungen zur Gestaltung, Einrichtung und technischen Ausrüstung von Arbeitsräumen und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. Sie umfasst Vorschriften zum Nichtraucherschutz, zu Arbeits-, Sanitär-, Pausen-, Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räumen sowie Unterkünften. Die Verordnung enthält auch spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

Die ArbStättV steht in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das den Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Die ArbStättV bildet eine wesentliche Grundlage zur Erreichung der Ziele des ArbSchG, insbesondere zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die Gefährdungsbeurteilung, die im ArbSchG gefordert wird, ist auch in der ArbStättV verankert und muss bei der Einrichtung und dem Betreiben von Arbeitsstätten berücksichtigt werden.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV und erleichtern dem Arbeitgeber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Bei Anwendung der ASR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Vorgaben der ArbStättV einhält.

Zusammenfassend ist die ArbStättV ein zentrales Instrument, um die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen zu erfüllen und umfasst konkrete Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine deutsche Verordnung, die sich auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln konzentriert. Sie legt fest, wie Arbeitsmittel sicher bereitgestellt und benutzt werden sollen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Umsetzung in der Praxis

In der Praxis wird die BetrSichV durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt:

  • Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die damit verbundenen Risiken zu identifizieren und zu bewerten.
  • Prüfung von Arbeitsmitteln: Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, müssen vor der erstmaligen Verwendung und nach jeder Montage von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Regelmäßige Prüfungen sind erforderlich, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig zu erkennen.
  • Unterweisung der Beschäftigten: Vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln müssen Beschäftigte ausreichend und angemessen informiert und unterwiesen werden.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV und erleichtern dem Arbeitgeber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Prüfungen und die durchgeführten Maßnahmen müssen dokumentiert und aufbewahrt werden, um bei Bedarf nachweisen zu können, dass die erforderlichen Prüfungen stattgefunden haben.

Die BetrSichV ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzsystems in Deutschland und dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu schützen und zu fördern. Sie ergänzt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ist mit diesem sowie anderen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), eng verknüpft.

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