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Arbeitszeugnis: Zeugniswahrheit & Zeugnisklarheit

Bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen sind die so genannten Zeugnisgrundsätze Wahrheit und Klarheit zu beachten.

Wer sich als Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt neu orientieren möchte oder wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat und dementsprechend eine neue Arbeitsstelle anvisieren muss, der wird vor allen Dingen Wert auf ein Arbeitszeugnis legen müssen. Das Arbeitszeugnis wird in der Regel von allen potenziellen neuen Arbeitgebern angefordert, da es sehr aussagekräftig über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in dem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ist. Dies setzt allerdings voraus, dass das Arbeitszeugnis auch wirklich den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Vielen Arbeitnehmern ist jedoch überhaupt bewusst, wie die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis aussehen und welche Angaben in dem Arbeitszeugnis enthalten sein müssen. Auch die Grundarten des Arbeitszeugnisses sowie die Begriffe „Zeugniswahrheit“ sowie „Zeugnisklarheit“ sind den wenigsten Arbeitnehmern wirklich bekannt. Dieses Wissen ist jedoch überaus wichtig, damit das Arbeitszeugnis auch wirklich zu einer Chance auf einen neuen Arbeitsplatz wird und kein Hindernis darstellt.

Das Wichtigste in Kürze


  • Arbeitszeugnisse müssen den Grundsätzen von Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit folgen.
  • Ein Arbeitszeugnis ist rechtlich als Urkunde definiert, die vom Arbeitgeber ausgestellt wird, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
  • Das Arbeitszeugnis informiert potenzielle neue Arbeitgeber über die Arbeitsleistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
  • Es gibt Unterschiede zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
  • Das Hauptziel eines Arbeitszeugnisses ist es, die Qualifikationen und Fachkenntnisse des Arbeitnehmers gegenüber Dritten nachzuweisen.
  • Arbeitgeber müssen die Zeugniswahrheit wahren, was bedeutet, dass das Zeugnis wahrheitsgemäß sein muss.
  • Die Zeugnisklarheit verlangt, dass das Zeugnis klar und verständlich ist, ohne versteckte negative Botschaften.

Welchen Charakter hat das Arbeitszeugnis überhaupt?

Arbeitszeugnis: Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit
Symbolfoto: Von Lisa-S/Shutterstock.com

Das Arbeitszeugnis definiert sich aus rechtlicher Sicht als eine Urkunde in schriftlicher Form, welche von dem Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgestellt wird. Seine rechtliche Grundlage hat das Arbeitszeugnis in den §§ 630 Bürgerliches Gesetzbuch sowie § 109 der Gewerbeordnung nebst dem § 16 Berufsbildungsgesetz. In dieser rechtlichen Grundlage wird auch die Pflicht des Arbeitgebers definiert, ein entsprechendes Arbeitszeugnis an den Arbeitnehmer auszustellen. Der Rechtsgrund für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist die Beendigung des arbeitsvertraglichen Verhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Welche Angaben müssen in dem Arbeitszeugnis enthalten sein?

Neben der Dauer des Arbeitsverhältnisses müssen auch entsprechende Tätigkeitsnachweise in dem Arbeitszeugnis enthalten sein. Die Tätigkeitsnachweise müssen sich auf die einzelnen Aufgaben des Arbeitnehmers in dem Unternehmen des Arbeitgebers beziehen. In diesem Zusammenhang ist jedoch die Unterscheidung zwischen dem sogenannten einfachen Arbeitszeugnis sowie dem qualifizierten Arbeitszeugnis nebst den Zwischenzeugnissen und den Sonderfällen enorm wichtig.

Welchen Zweck erfüllen Arbeitszeugnisse?

Das Arbeitszeugnis erfüllt stets eine Funktion. Das vorrangige Ziel eines Arbeitszeugnis ist die Nachweisfunktion des Arbeitnehmers im Hinblick auf etwaig erworbene Qualifikationen sowie Fachkenntnisse gegenüber dritten Personen wie beispielsweise einem neuen Arbeitgeber. Dementsprechend ist das Arbeitszeugnis bei einer neuen Bewerbung für ein neues Arbeitsverhältnis auch immens wichtig. Für den potenziellen neuen Arbeitgeber erfüllt das Arbeitszeugnis das Ziel, vakante Stellen mit geeigneten Bewerbern zu besetzen und dementsprechend auch eine einfachere Personalentscheidung zu treffen. Für den Arbeitnehmer bietet ein gutes Arbeitszeugnis die Chance, eine Abhebung gegenüber Mitbewerbern zu erreichen und damit die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung zu steigern. Dies ist jedoch immer auch abhängig von dem Inhalt des Arbeitszeugnisses.

Welcher formale Aufbau muss bei einem Arbeitszeugnis erfüllt sein?

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass der Arbeitgeber im Hinblick auf die Wortwahl in dem Arbeitszeugnis verhältnismäßig freie Hand hat. In seiner klassischen Form jedoch beginnt das Arbeitszeugnis mit einer entsprechenden Überschrift und einleitenden Worten, welche sich jedoch auf die wesentlichen Fakten wie

  • Name sowie Adresse und Branche des Unternehmens
  • persönliche Daten des Arbeitnehmers
  • Tätigkeitsbeschreibung bzw. Berufsbeschreibung des Arbeitnehmers

beschränken. Ob diese Angaben als reiner Fließtext oder in tabellarischer Form erfolgen ist für die rechtliche Gültigkeit des Arbeitszeugnisses unerheblich.

Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist der Zeugnisinhalt jedoch weitergehend. Zusätzlich zu der reinen Tätigkeitsbeschreibung erfolgt noch eine Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers, welche sich auf seine Arbeitsleistung bezieht. In dem qualifizierten Arbeitszeugnis ist auch eine zusammenfassende Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers mit Bezug auf seine Arbeitsleistung zu finden. Gesagt werden muss jedoch, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus zwei Teilen besteht. In dem zweiten Teil wird von dem Arbeitgeber auch noch eine Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers vorgenommen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind bei einem Arbeitszeugnis das Datum sowie die Unterschrift des Arbeitgebers. Zukunftswünsche oder persönliche Worte sind als optional zu betrachten.

Was ist die Zeugniswahrheit?

Ein Arbeitgeber muss in dem Arbeitszeugnis die Zeugniswahrheit wahren. Dies bedeutet, dass eine Beurteilung des Arbeitnehmers wahrheitsgemäß erfolgen muss. Bei unzähligen Arbeitnehmern hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass das Arbeitszeugnis auf jeden Fall positiv gestaltet werden muss. Fakt ist jedoch, dass ein Arbeitgeber eine schlechte Arbeitsleistung gemäß der Zeugniswahrheit auch als solche in dem Arbeitszeugnis aufführen darf.

Verstößt der Arbeitgeber in dem Arbeitszeugnis gegen die Zeugniswahrheit durch die Angabe von Fehlinformationen, die als gravierend anzusehen sind, so kann der Arbeitnehmer als Arbeitszeugnisempfänger auch Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitszeugnisaussteller richten.

Trotz der Zeugniswahrheit besteht für den Arbeitgeber die Pflicht zur Objektivität. Dies bedeutet, dass gute bzw. sehr gute oder sogar herausragende Arbeitsleistungen von dem Arbeitgeber nicht mittelmäßig oder sogar schlecht bewertet werden dürfen. Arbeitgeber dürfen in dem Arbeitszeugnis nach der aktuellen Rechtslage keinerlei Geheimcodes oder gravierend negative Äußerungen verwenden. Auch Schulnoten in dem Arbeitszeugnis sind gesetzlich untersagt.

Was ist die Zeugnisklarheit?

In der Vergangenheit haben Arbeitgeber gern eine regelrechte Geheimsprache für die Arbeitszeugnisse verwendet, in welcher dann bewusst fahrlässige Formulierungen zu finden war. Um dieser Praxis entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Zeugnisklarheit eingeführt. Die Zeugnisklarheit schreibt vor, dass ein Arbeitszeugnis in einer Art und Weise verfasst sein muss, dass das Arbeitszeugnis klar verständlich bleibt. Einfache Formulierungen sowie klar verständliche Leistungsbeurteilungen sind ein wesentlicher Aspekt der Zeugnisklarheit.

Freie Wortwahl des Arbeitgebers bei Arbeitszeugnissen

Trotz der Zeugnisklarheit hat der Arbeitgeber prinzipiell trotzdem noch das Recht der freien Wortwahl. Obgleich das Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer im Hinblick auf die weitere berufliche Zukunft von größter Wichtigkeit ist, immerhin stellt das Arbeitszeugnis ja die Funktion einer Visitenkarte gegenüber dem potenziellen neuen Arbeitgeber dar, darf der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Formulierung nicht vorschreiben.

Wohlwollende Beurteilung im Arbeitszeugnis

Im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis muss noch gesagt werden, dass ein Arbeitgeber eine „wohlwollende“ Beurteilung vornehmen soll. Der Gesetzgeber sagt, dass das Arbeitszeugnis des ehemaligen Arbeitgebers für den Arbeitnehmer kein Hindernis für die weitere berufliche Zukunft sein darf. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer in der Zeit des Arbeitsverhältnisses auch wirklich gute Leistungen vollbracht hat. Dies ist jedoch stets individuell zu betrachten.

Einfluss der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf das Arbeitszeugnis

Wie das Arbeitszeugnis letztlich ausfällt, hängt auch immer stark davon ab, wie die Trennung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verlaufen ist. Bei einer gütlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird es dem Arbeitgeber auch dementsprechend einfacher fallen, die Zeugniswahrheit sowie Zeugnisklarheit in dem Arbeitszeugnis auszuformulieren. Sollte das Arbeitsverhältnis jedoch im Streit auseinandergegangen sein, so dürfte dies dem Arbeitgeber schon erheblich schwerer fallen. Unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis letztlich auseinandergegangen ist, hat der Arbeitnehmer das Problem, dass eine neue Arbeitsstelle zur Generierung des Erwerbseinkommens gefunden werden muss. Dementsprechend besteht auch stets ein berechtigtes Interesse daran, dass das Arbeitszeugnis dieses Unterfangen überhaupt möglich macht. Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis erhalten haben und dieses auf die rechtliche Zulässigkeit prüfen lassen möchten, dann stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei sehr gern zur Verfügung. Wir haben ein Team aus hochkompetenten Fachanwälten für Arbeitsrecht zu bieten, welche sich sehr gern mit großem Engagement Ihrer Angelegenheit widmen. Wir prüfen für Sie dabei nicht nur das erhaltene Arbeitszeugnis, wir beraten Sie selbstverständlich auch umfassend dahingehend, welche Möglichkeiten Ihnen im Zuge von etwaigen Schadenersatzansprüchen gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

Unterstützung für Arbeitgeber bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen

Selbstverständlich stehen wir Ihnen jedoch auch zur Verfügung, wenn Sie als Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis für einen scheidenden Arbeitnehmer verfassen müssen. Gerade Arbeitgeber haben nicht selten das Problem, dass jedes Wort entscheidend sein kann. Wenn Sie im Hinblick auf etwaige Schadensersatzforderungen des scheidenden Arbeitnehmers kein Risiko eingehen möchten stehen wir Ihnen sehr gern bei der Formulierung eines rechtlich zulässigen und unanfechtbaren Arbeitszeugnis zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gern im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten oder übernehmen Ihre die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn es zu einer Streitigkeit mit dem scheidenden Arbeitnehmer gekommen ist. Kontaktieren Sie uns einfach.

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